12. Wahlperiode Welche Institutionen beraten alle zum Thema Existenzgründung (u. a. Landesgewerbeamt,
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- Hilke Meissner
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1 12. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abg. Beate Fauser FDP/DVP und Antwort des Wirtschaftsministeriums Existenzgründungsmaßnahmen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Institutionen beraten alle zum Thema Existenzgründung (u. a. Landesgewerbeamt, IHK, Banken)? 2. Gibt es spezielle Fördermaßnahmen a) von Seiten des Arbeitsamtes, b) von Seiten des Bundes, c) von Seiten der EU? 3. Wie hoch sind die Zinsen für Risikokapital? 4. Wie hoch muss der Eigenkapitalanteil bei Existenzgründungen sein, um von Banken (Bürgschaftsbank usw.) Gelder zu erhalten? Beate Fauser FDP/DVP Begründung Die Klagen über den Existenzgründungsdschungel, über die teilweise nur unzulänglichen Informationen, werden immer wieder geäußert. Es wäre deshalb hilfreich, die gesamten Maßnahmen und Möglichkeiten von einer Seite gebündelt zu erhalten. Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Antwort Mit Schreiben vom 29. Juli 1999 Nr beantwortet das Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Grundsätzlich werden Beratungsleistungen zum Thema Existenzgründung privatwirtschaftlich durch die Unternehmen, Stellen und Einrichtungen erbracht, die auch sonst vielfältige Beratung in der Wirtschaft leisten. Dies sind insbesondere Verbände, Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Banken u.a. entsprechend ihrem spezifischen Beratungs-Know-how. Soweit die Beratung, verstanden als Einzelberatung im engeren Sinn ebenso wie als vertiefte Information für (potentielle) Existenzgründer, durch Maßnahmen im öffentlichen Bereich unterstützt wird, sind in Baden-Württemberg insbesondere folgende Institutionen zu nennen: Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, die umfassende Beratungen und Informationen über ein breites Themenspektrum bieten; vergleichbare Beratungen und Informationen werden durch weitere Berufskammern und durch Verbände, z. B. Einzelhandelsverband oder Hotelund Gaststättenverband, erbracht; ausführliche betriebsbezogene Beratungen erfolgen durch freie Unternehmensberater, die mit Landesmitteln über das Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft (RKW) und den Beratungsdienst beim Baden- Württembergischen Handwerkstag (BWHM) gefördert werden; zusätzliche spezifische Beratungen und Informationen erfolgen teilweise in Verbindung mit besonderen Fragestellungen, wie beispielsweise bei Hochschulen oder bei frauenspezifischen Maßnahmen, durch die dafür vorhandenen Einrichtungen. Dazu kommen regional ausgerichtete Initiativen, die durch Patenschafts-, Business-Angels- und Coaching-Angebote beratende und betreuende Unterstützung für ExistenzgründerInnen bieten. Das Landesgewerbeamt (Informationszentrum für Existenzgründungen ifex) führt selber keine Einzelberatungen für Vorhaben von Existenzgründerinnen/Existenzgründern durch, sondern ist Anlauf-, Förder- und Koordinierungsstelle. Existenzgründungsinteressierte Personen können dort u.a. umfassende Informationen über die vorhandenen geförderten Beratungsangebote für ExistenzgründerInnen erhalten. Zu 2. a): Überbrückungsgeld erhalten Existenzgründungswillige, die mindestens 4 Wochen Arbeitslosengeld bezogen haben, für i.d.r. (ab 1. August 1999 immer) 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. des Zuschusses zum Sozialversicherungsbeitrag. Im Rahmen der Maßnahmen zur Fortbildung und Qualifizierung kann das Arbeitsamt die Selbstbeteiligungskosten für Existenzgründungsseminare und Qualifizierungsmaßnahmen zur Selbständigkeit übernehmen. 2
3 Zu 2. b): Zur Beantwortung dieser Fragen wurde eine Internet-Recherche in der Förderdatenbank des Bundes ( durchgeführt, um die Anfrage fristgerecht beantworten zu können. Die Datenbank macht für sich Vollständigkeit und Aktualität geltend. Folgende Existenzgründungsprogramme im engeren Sinn, die den Antragsteller in seinem Vorhaben, eine selbständige Existenz als Erwerbsgrundlage zu gründen, unterstützen, wurden auf Bundesebene gefunden: DtA-Startgeld (DtA = Deutsche Ausgleichsbank Bonn) Darlehen für kleine Gründungsvorhaben bis zu Euro Finanzierungsbedarf mit obligatorischer Haftungsfreistellung durch die DtA gegenüber der Hausbank in Höhe von 80 %. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (einschl. Heilberufe). Gefördert wird die Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Förderfähig sind betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs. ERP-Darlehen zur Förderung der Existenzgründung Zinsgünstige Darlehen bis zu Euro (alte Bundesländer) bzw. 1 Mio. Euro (neue Bundesländer) zur Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder zur Übernahme einer tätigen Beteiligung; Existenzfestigung innerhalb von 3 Jahren nach Gründung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen und Angehörige der Freien Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe). Förderfähig sind betrieblich bedingte Investitionen und die Beschaffung bzw. Aufstockung eines ersten Lagers an Material, Handelsware und Ersatzteilen. DtA-Existenzgründungsprogramm Darlehen bis zu 2 Mio. Euro zur Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder zur Übernahme einer tätigen Beteiligung; Existenzfestigung innerhalb von 8 Jahren nach Gründung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (einschl. der Heilberufe). Förderfähig sind betrieblich bedingte Investitionen, Betriebsmittelbedarf und die Beschaffung bzw. Aufstockung eines (ersten) Lagers an Material, Handelsware und Ersatzteilen sowie Markterschließungskosten. 3
4 ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm Risikotragende zinsverbilligte Darlehen bis zu Euro (alte Bundesländer) bzw. 1 Mio. EURO (neue Bundesländer, nur für Privatisierungsfälle) je Antragsteller zur Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder zur Übernahme einer tätigen Beteiligung; Existenzfestigung innerhalb von 2 Jahren nach Gründung (neue Bundesländer 4 Jahre). Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen. Förderfähig sind betriebsnotwendige Investitionen, die Beschaffung bzw. Aufstockung eines (ersten) Lagers an Material, Handelsware und Ersatzteilen (in den alten Bundesländern eingeschränkt) sowie Markterschließungskosten. Die Abwicklung der einzelbetrieblichen finanziellen Darlehensförderung erfolgt über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) in Bonn. Die Darlehen werden zinsgünstig bzw. zinsverbilligt mit verschiedenen Laufzeitvarianten und Haftungsfreistellungsmöglichkeiten angeboten. Die Zinskonditionen sind je nach Laufzeit, Tilgungsfreijahren und Haftungsübernahme gestaffelt. Die Darlehen können (mit Ausnahme des DtA-Startgelds) miteinander und mit Landesdarlehen kombiniert werden. Förderung von Unternehmensberatungen Existenzgründer sind eine von mehreren Zielgruppen. Gefördert wird (u. a.) die Existenzgründungsberatung. Näheres zu diesem Programm sowie die Unterschiede zum Landesprogramm können der Antwort auf Drucksache 12/3520, II. 1. a) bis c), entnommen werden. Zu 2. c): Von Seiten der EU gibt es nach Kenntnis des Wirtschaftsministeriums kein Programm, bei dem eine Existenzgründerin/ ein Existenzgründer direkt antragsberechtigt wäre. Die von der EU im Rahmen von Programmen wie NOW, YOUTH-START, FUTOUR usw. angebotenen Mittel werden bei nationalen Programmen und Projekten zur Mitfinanzierung eingesetzt. Im DtA- Startgeld wird das Risiko der Haftungsfreistellung zwischen der DtA und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) geteilt. In Baden-Württemberg wurden mit NOW-Mitteln vier Frauenberatungsstellen gefördert (s. ausführlich hierzu Antwort auf Drucksache 12/3075, Frage 2. b, und Drucksache 12/3130, Frage 3. d). Mit Mitteln aus der Gemeinschaftsinitiative RETEX II der EU wurden in den RETEX-Fördergebieten in den Jahren 1995 bis 1998 in 790 Fällen die Zinsen für Darlehen aus dem Existenzgründungs- und festigungsprogramm des Landes weiter verbilligt. Zu 3.: Der Begriff Risikokapital wird nicht einheitlich verwendet, er besagt aber, dass es sich um risikobereites Eigenkapital handelt, das i. d. R. Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen des Risikokapitalfonds des Landes Baden-Württemberg (vgl. Antwort auf Drucksache 12/3216, Frage 1 und 2) stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) risikotragende stille Beteiligungen bereits in der Frühphase (Seed-Phase) der Existenzgründung zur Verfügung. Das Beteiligungsentgelt für den Risikokapitalfonds des Lan- 4
5 des bei der MBG ist erfolgsabhängig gestaltet. In der Anlauf- und Entwicklungszeit kann das Risikokapital unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Im Durchschnitt der Gesamtlaufzeit wird jedoch ein Festentgelt von 6 % p. a. und ein am Erfolg des Unternehmens ausgerichtetes gewinnabhängiges Entgelt von 6 % p. a. erhoben. Venture Capital wird i. d. R. in Form offener und unternehmerischer Beteiligungen bei Unternehmen in der Seed-, Start-up- oder Wachstumsphase investiert und steht dem von der/ vom (potentiellen) Gründerin/Gründer eingesetzten Kapital gleich. Venture Capital kennt keine festen Laufzeiten oder Zinsen, ist i. d. R. ungesichert und nimmt in vollem Umfang am Erfolg/Misserfolg des (potentiellen) Unternehmens teil. Im Erfolgsfall wird die Wertsteigerung des Unternehmens durch Verkauf der Beteiligung oder Börsengang realisiert, wobei z. T. außerordentlich hohe Renditen erreicht werden. Bei Misserfolg haben die Venture Capital-Geber ihre Einlagen i. d. R. vollständig verloren. Zu 4.: Üblicherweise wird erwartet, dass ein Eigenkapitalanteil von mindestens 15 % in Form von Geld oder Sachwerten in das Gründungsvorhaben eingebracht wird. Dr. Döring Wirtschaftsminister 5
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