Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 13 von 17

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1 ABSCHNITT 2: BESONDERER TEIL I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge an der Hochschule Fresenius besteht aus diesem Besonderen Teil und dem Allgemeinen Teil. Der Besondere Teil konkretisiert und ergänzt die Bestimmungen des Allgemeinen Teils. Der Besondere Teil bezieht sich ausschließlich auf den Studiengang Angewandte Psychologie. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die Vermittlung der für den Übergang in die Berufspraxis oder in einen konsekutiven Master-Studiengang notwendigen grundlegenden Fach- und Methodenkenntnisse der Psychologie und ihrer Anwendungsfächer. Die Studierenden sind auf Grundlage des Studiums in der Lage, die zentralen Zusammenhänge des Fachs Psychologie zu überblicken und grundlegende wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. (2) Der Studiengang vermittelt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) Kenntnisse und Fähigkeiten in den psychologischen Grundlagen-, Methoden- und Anwendungsfächern. Im Bereich der Anwendungsfächer unterscheidet das Curriculum zwischen obligatorischen und fakultativen Modulen und profiliert sich durch die Schwerpunktsetzung im Bereich Klinische bzw. Pädagogische Psychologie. (3) Durch die bestandenen Modulprüfungen und das erfolgreich absolvierte Praxissemester weist der Studierende nach, dass er das Ziel des Studiums erreicht hat. 3 Zulassung zum Studium Zum Studiengang Angewandte Psychologie der Hochschule Fresenius wird in Ergänzung zu 5 des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung nur zugelassen, wer das hochschulinterne Auswahlverfahren bestanden hat. Näheres regelt die Zulassungsordnung. 4 Akademischer Grad Die Hochschule Fresenius verleiht nach Bestehen sämtlicher Prüfungsleistungen den akademischen Grad Bachelor of Science", abgekürzt B.Sc.. Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 13 von 17 5 Immatrikulation, Rückmeldung und Urlaubssemester (1) Die Immatrikulation ist in der Regel bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. (2) Für das jeweils folgende Semester meldet sich der Student in der Regel vier Wochen vor dem Vorlesungsende eines Semesters an ( Rückmeldung ). Eine nachträgliche Rückmeldung ist in begründeten Ausnahmefällen bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn des laufenden Semesters möglich. (3) Die Immatrikulation beziehungsweise die Rückmeldung ins entsprechende Semester ist Voraussetzung für die Belegung von Lehrveranstaltungen und für die Teilnahme an Prüfungsleistungen. (4) Ein Urlaubssemester ist auf Antrag in der Regel nur für ein Semester möglich. Spätester Termin für den Antrag auf ein Urlaubssemester ist die letzte Woche des dem Urlaubssemester vorausgehenden Semesters. (5) Der Student erhält pro Semester auf schriftlichen Antrag eine jeweils fortgeschriebene Leistungsbescheinigung der absolvierten Prüfungsleistungen. 6 Exmatrikulation (1) Ein Student ist zu exmatrikulieren, wenn 1.) er dies beantragt oder 2.) die Einschreibung durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde o- der 3.) er in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat 4.) nach der Einschreibung Tatsachen bekannt werden und noch fortbestehen oder eintreten, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen oder die zur Versagung der Einschreibung hätten führen können oder 5.) er das Studium nicht aufnimmt oder sich nicht zurückmeldet, ohne beurlaubt worden zu sein oder 6.) er die zu entrichtenden Gebühren oder Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme nicht entrichtet. (2) Soweit nicht eine weitere Hochschulausbildung oder die Fortdauer des Studiums das Weiterbestehen der Einschreibung erfordert, ist der Student nach der Aushändigung des Zeugnisses über den bestandenen Abschluss des Studiengangs zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren. 7 Dauer, Gliederung und Inhalte des Studiums (1) Das Studium umfasst ein Lehrangebot im Umfang von 10 ECTS-Credits. Es kann in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern abgeschlossen werden. Die Module des Pflichtbereichs machen 154 ECTS-Credits aus. Darin enthalten sind 15 ECTS-Credits für das Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 14

2 Praktikum. Im Anwendungsfach fakultativ (Wahlpflichtbereich) werden ECTS-Punkte, im Nebenfach (Wahlbereich) werden 6 ECTS-Punkte erworben. (2) Die Pflichtmodule unterteilen sich in die Bereiche Grundlagen, Methoden und Anwendungsfach obligatorisch. Hinzu kommen ein Pflichtpraktikum von insgesamt zwölf Wochen Dauer, 30 Versuchspersonenstunden sowie Bachelor-Thesis und Disputation. (3) Im Wahlpflichtbereich (Anwendungsfach fakultativ) erwirbt der Student ECTS-Credits. Der Student entscheidet sich für eines von mehreren möglichen Modulen. Je nach Standort und Semester können unterschiedliche Module angeboten werden. Für das Zustandekommen eines Moduls im Wahlpflichtbereich ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. (4) Im Nebenfach sind 6 ECTS-Credits zu erwerben. Die Studierenden haben die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen aus dem Angebot anderer Studiengänge zu belegen. Die zur Auswahl stehenden Lehrveranstaltungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. (5) In der Anlage zu diesem Besonderen Teil der Prüfungsordnung sind Module, Prüfungsleistungen sowie zugeordnete ECTS-Credits tabellarisch aufgeführt und Semestern zugeordnet. Die Inhalte der Module sind im Modulhandbuch beschrieben. II. Prüfungswesen Prüfungsausschuss (1) Der zuständige Vizepräsident setzt einen Prüfungsausschuss ein. Ein Mitglied übt den Vorsitz aus. Der Prüfungsausschuss bestimmt die Stellvertreter seiner Mitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt in der Regel zwei Studienjahre; eine Wiederbestellung ist möglich. (2) Ist der Studiendekan nicht Mitglied des Prüfungsausschusses, ist er dennoch berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen. Er hat in diesem Falle lediglich eine beratende Stimme. (3) Der Prüfungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. 10 Prüfungsverfahren (1) Das Studium sowie das Prüfungsverfahren sind so zu gestalten, dass das Studium einschließlich sämtlicher Prüfungsleistungen mit Ablauf des sechsten Semesters abgeschlossen werden kann. Der Prüfungsausschuss kann in Abstimmung mit dem Prüfungsamt die Regularien zur Durchführung von Prüfungen gesondert festlegen. (2) Dem Prüfungsamt bleibt bei wiederholter Nicht- Teilnahme am gemäß Regelstudienverlaufsplan vorgesehenen Prüfungsbetrieb (Erst- und Wiederholungsprüfungen) vorbehalten, unter angemessener Fristsetzung verpflichtende Prüfungsteilnahmen anzusetzen. (3) Das Prüfungsverfahren berücksichtigt die gesetzlichen Mutterschutzfristen und die Fristen der Elternzeit. (4) Die Teilnahme am Prüfungsbetrieb richtet sich nach dem Studienverlaufsplan. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. 11 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Besteht die Prüfung eines Moduls aus Teilprüfungsleistungen, so müssen immer alle Teilprüfungsleistungen mit mindestens 4,0 bewertet sein. Eine bestandene Teilprüfungsleistung kann eine nicht bestandene Teilprüfungsleistung nicht ausgleichen. (2) Eine Teilprüfungsleistung kann mehrere Lehrveranstaltungen eines Moduls umfassen. Näheres regeln die Modulbeschreibungen. (3) Eine Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung oder Teilprüfungsleistung ist nicht zulässig. (4) Das Modulhandbuch trifft Regelungen zur Gewichtung der Teilprüfungsleistungen und zur Berechnung der Modulnote. (5) Das Modul Versuchspersonenstunden wird abweichend von 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung nur mit "nachgewiesen"/"nicht nachgewiesen" bewertet. (6) Modulnoten, die abweichend von 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung bewertet werden, werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Diese werden getrennt aufgeführt. 9 Prüfungsleistungen (1) Die in den Modulen zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Anlage gelistet. (2) Der Umfang sowie die Form der einzelnen Prüfungsleistungen sind im Modulhandbuch festgelegt. (3) Die während des Studiums erworbenen ECTS-Credits behalten sechs Jahre ihre Gültigkeit. (4) Alle Wiederholungen einer (Teil-) Prüfungsleistung müssen innerhalb von 1 Monaten nach der erstmaligen Anmeldung für diese Prüfungsleistung durchgeführt werden. Auch ein fristgemäßer Rücktritt von der Prüfungsleistung führt nicht zu einer Verlängerung dieser 1-Monatsfrist. Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 14 von 16 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 15

3 12 Credit Points (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System) (1) Das für ein erfolgreiches Bachelorstudium nach Studienverlaufsplan zugrunde gelegte Arbeitspensum für ein Studienjahr liegt bei 60 Credit Points. (2) Für jede mindestens mit "ausreichend (4,0) bestandene Modulprüfung ist die volle Punktzahl, unabhängig von der erreichten Modulnote, zu vergeben. (3) Bei Modulen, die sich über zwei Semester erstrecken, werden Studierenden, die durch Studienabbruch oder Studiengangswechsel nicht abgeschlossene Module hinterlassen, keine ECTS für den ersten Modulteil anerkannt. (4) Insgesamt sind für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Angewandte Psychologie 10 Credit Points erforderlich. (5) Die Zuordnung von Credit Points zu einzelnen Modulen ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan (siehe Anlage). 13 Weitere Prüfungsformen Abweichungen von den in dieser Prüfungsordnung definierten Prüfungsformen bedürfen aufgrund eines entsprechenden schriftlichen Antrags des Prüfers der Zustimmung des Prüfungsausschusses. III. Bachelor-Thesis und Disputation 14 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zur Bachelor-Thesis setzt voraus, dass mindestens 140 ECTS-Credits im Studiengang Angewandte Psychologie erreicht wurden. (2) Es ist eine empirische Fragestellung zu bearbeiten. (3) Der Student hat einen Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis zu stellen, der beim Standortprüfungsamt einzureichen ist. Mit dem Antrag ist auch eine Erklärung darüber abzugeben, welcher Prüfer zur Vorbereitung des Themas und zur Betreuung der Bachelor-Thesis als Erstgutachter bereit ist. 15 Bachelor-Thesis (1) Mit der Bearbeitung der Bachelor-Thesis kann frühestens im sechsten Semester begonnen werden. (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelor-Thesis) beträgt 12 Wochen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Thesis innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. (3) Bestimmungen über den Umfang des Textteils, Formatierungs- (Schriftgröße, Zeilenabstand etc.) sowie Zitationsvorgaben regelt der Leitfaden zur Anfertigung von Bachelor-Thesen des Studiengangs. (4) Wird die Bachelor-Thesis als Gruppenarbeiten von bis zu drei Gruppenmitgliedern angefertigt, so erhöht sich der Umfang des Textteils anteilig um jedes Gruppenmitglied entsprechend. Um eine Bewertung der Einzelleistung zu gewährleisten, ist auszuweisen, welche Person für welchen Teil der Arbeit verantwortlich ist. (5) Die Bachelor-Thesis ist fristgemäß und dreifach in gebundener Form beim Prüfungsamt einzureichen. Zusätzlich ist die Bachelor-Thesis zweifach auf einem elektronisch lesbaren Datenträger zum Einen im Format eines allgemein gängigen Textverarbeitungsprogramms, zum Anderen im pdf-format einzureichen. Auf dem elektronischen Datenträger sind zudem sämtliche zitierten, nicht allgemein zugänglichen und nicht dauerhaft abrufbaren Quellen zu dokumentieren. 16 Disputation (1) In der Disputation weist der Student nach, dass er in der Lage ist, die wesentlichen Ergebnisse der Bachelor-Thesis darzustellen, den methodischen Ansatz zu begründen sowie zu Fragestellungen aus dem Bereich des belegten Studiengangs wissenschaftlich begründet Stellung zu beziehen. (2) Zur Disputation kann nur zugelassen werden, wer alle Modulprüfungen bestanden hat und dessen Bachelor- Thesis nach 22 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde. (3) Die Disputation findet in Anwesenheit des Erstgutachters und mindestens eines weiteren Lehrenden des Studiengangs statt. (4) Die Disputation wird als mündliche Einzelprüfung durchgeführt. Die Dauer der Disputation beträgt in der Regel Minuten. Wurde die Bachelor-Thesis als Gruppenarbeit angefertigt, findet die Disputation als Gruppenprüfung statt. Ihre Dauer verlängert sich anteilig um jedes Gruppenmitglied entsprechend. (5) Bei Nichtbestehen der Disputation kann diese einmal wiederholt werden. (6) Bei zweitem Nichtbestehen der Disputation muss eine neue Bachelor-Thesis angefertigt werden. (7) Mit Einverständnis des Kandidaten und der Prüfenden können maximal zwei Gäste (Studierende der Hochschule Fresenius desselben Studiengangs) zu mündlichen Prüfungen als Zuhörer zugelassen werden. Dies gilt nicht für Kandidaten, die zum selben Termin eine Prüfung ablegen, sowie für die Beratung der Prüfungsergebnisse. 17 Gesamtergebnis Das Gesamtergebnis aus Bachelor-Thesis und Disputation wird wie folgt berechnet: Die nach 22 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung ermittelte Note der Bachelor- Thesis macht 75%, das Ergebnis der Disputation macht 25% der Note aus. Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 15 von 16 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 16

4 IV. Schlussbestimmungen 1 Befristung Diese Prüfungsordnung gilt für die Dauer der Akkreditierung des Bachelorstudiengangs Angewandte Psychologie. 19 Inkrafttreten des Besonderen Teils der Prüfungsordnung Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt nach erfolgreicher Akkreditierung zum WS 12/13 in Kraft. V. Anlage Studienverlaufsplan Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 16 von 16 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 17

5 Anlage: Studienverlaufsplan Fachgebiete und Module A. Einführende Veranstaltungen Einführung in die Psychologie, ihre Geschichte und Forschungsmethoden B. Statistik Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie Übung zur Deskriptiven Statistik Inferenzstatistik Übung zur Inferenzstatistik C. Einführung in empirisch-wissenschaftliches Arbeiten ECTS Summe Durchführung und Präsentation empirischer Untersuchungen mit computergestützter Datenanalyse Übung zur computergestützten Datenanalyse D. Empirisch-Experimentelles Praktikum Empirisch-Experimentelles Praktikum E. Grundlagen der Diagnostik Grundlagen der Testtheorie und der psychologischen Diagnostik F. Diagnostische Verfahren Qualitative und quantitative Methoden der Datengewinnung und -analyse G.-I. Kognitive und biologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens G. Allgemeine Psychologie I (Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Sprache) H. Allgemeine Psychologie II (Lernen, Emotion, Motivation) I. Biologische Psychologie J.-L. Grundlagen intra- und interpersoneller Prozesse J. Entwicklungspsychologie K. Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie L. Sozialpsychologie M.-N. Anwendungsfächer - obligatorisch - M. Klinische Psychologie N. Pädagogische Psychologie O.-R. Anwendungsfach - fakultativ -* O. Gesundheitspsychologie P. Markt-, Werbe- und Medienpsychologie Q. Organisationspsychologie und -beratung R. Personalpsychologie S. Management ambulanter und intersektoraler Versorgungssysteme T. Rehabilitations-, Sport- und Präventionsmanagement U. Nebenfach** V. Weitere Leistungen 30 Versuchspersonenstunden Praktikum Bachelor-Thesis und Disputation Summe ECTS ** Frei wählbar aus dem Angebot der Hochschule, Das Angebot kann je nach Standort und Semester variieren * Die Studierenden wählen ein Modul aus dem Angebot aus. Das Angebot kann je nach Standort und Semester variieren. Das Zustandekommen setzt eines Mindestzahl Teilnehmer voraus. Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Fresenius Seite 17 von 17 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 1

6 Diploma Supplement Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1. ANGABEN ZUM INHABER/ZUR INHABERIN DER QUALIFIKATION 1.1 Familienname, 1.2. Vorname Mustermann, Max 1.3 Geburtsdatum, Geburtsort , Musterhausen 1.4 Matrikelnummer oder Code des/der Studierenden ANGABEN ZUR QUALIFIKATION 2.1 Bezeichnung der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt) Bachelor of Science (B.Sc.) Bezeichnung des Titels (ausgeschrieben, abgekürzt) Bachelor of Science (B.Sc.) 2.2 Hauptstudienfach oder fächer für die Qualifikation Angewandte Psychologie 2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat Hochschule Fresenius, Fachbereich Gesundheit Status (Typ/Trägerschaft) Hochschule Fresenius/privat, staatlich anerkannt, AHPGS Akkreditierung 2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat Hochschule Fresenius, Fachbereich Gesundheit Status (Typ/Trägerschaft) Siehe Im Unterricht/in der Prüfung verwendete Sprache(n) Deutsch 3. ANGABEN ZUR EBENE DER QUALIFIKATION 3.1 Ebene der Qualifikation Erster akademischer Abschlussgrad, Bachelorarbeit, 12-wöchiges Pflichtpraktikum 3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit) Drei Jahre 3.3 Zugangsvoraussetzung(en) Hochschulzugangsberechtigung; Zulassung nach Leistungstest und sozial-psychologischem Auswahlverfahren Seite 1 von 5 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 19

7 Diploma Supplement Max Mustermann 4. ANGABEN ZUM INHALT UND ZU DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN 4.1 Studienform Vollzeit 4.2 Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin Gegliedert in drei Teile: 1. Pflichtmodule im 1., 2. und 3. Fachsemester 2. Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule im 4. und 5. Fachsemester 3. Pflichtpraktikum im 6. Fachsemester; Bachelorarbeit im 6. Fachsemester. Nach Absolvieren der Schulausbildung (siehe. S. 4), dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung und dem Abschluss des dreijährigen Studiums an der Hochschule Fresenius, hat sich der/die Studierende des Studiengangs Angewandte Psychologie eine Grundlage in dem gewählten Fachgebiet geschaffen. Die verpflichtende Mindestdauer des Studiums beträgt drei Jahre: 1136 Vorlesungsstunden, ausgenommen des Selbststudiums, Praktikums und der Bachelorarbeit. 4.3 Einzelheiten zum Studiengang Der Studiengang beinhaltet die Bereiche der Methoden-, Grundlagen- und Anwendungsfächer mit jeweils 4 CP. Im Bereich der Anwendungsfächer sind zwei Module (Klinische und Pädagogische Psychologie) mit insgesamt 2 CP obligatorisch zu belegen. Ergänzt werden diese durch ein Angebot von sechs fakultativen Modulen, von denen eines zu belegen ist (Wahlpflichtbereich) und mit CP in die Gesamtnote eingeht. Zudem werden für ein zu wählendes Nebenfach (Wahlbereich) weitere 6 CP vergeben. Die Gesamtzahl der im Studiengang angebotenen Module beträgt 25. Die Studierenden müssen davon verpflichtend absolvieren. Die Studierenden absolvieren im Studienverlauf ein Praktikum von 12 Wochen Vollzeittätigkeit. Erster Schwerpunkt (Pflichtmodul): Klinische Psychologie Zweiter Schwerpunkt (Wahlpflichtmodul): Gesundheitspsychologie Siehe Leistungsübersicht. Siehe Bachelorzeugnis für Prüfungsleitungen, gewählte Module, Titel der Bachelor Arbeit und Evaluationen. 4.4 Notensystem und Hinweise zur Vergabe von Noten Lokales Notenschema wird angewendet Notenschema (Abschnitt.6): sehr gut 1,0 1,5 gut 1,6 2,5 befriedigend 2,6 3,5 ausreichend 3,6 4,0 nicht ausreichend 5,0 4.5 Gesamtnote 2,9 Der Gesamtnotendurchschnitt wird wie folgt berechnet: Die Modulnoten werden entsprechend ihrer ECTS Punktzahl von 4, 6, oder ECTS gewichtet (siehe Leistungsübersicht); die Praktikumsnote wird mit 12 ECTS Punkten, die Bachelor Arbeit und Disputation mit 14 ECTS Punkten gewichtet. Seite 2 von 5 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A

8 Diploma Supplement Max Mustermann 5. ANGABEN ZUM STATUS DER QUALIFIKATION 5.1 Zugang zu weiterführenden Studien Gemäß Hochschulgesetz sind Absolventen mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) Abschluss qualifiziert ein Masterstudium und anschließend ein PhD Programm an deutschen oder ausländischen Universitäten weiterzuführen. 5.2 Beruflicher Status Der Träger dieses Abschlusses kann im direkten Anschluss einen beruflichen Werdegang in einer Vielzahl von Branchen beginnen. 6. WEITERE ANGABEN 6.1 Weitere Angaben 6.2 Informationsquellen für ergänzende Angaben Über die Institution: 7. ZERTIFIZIERUNG Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Original-Dokumente: Bachelorurkunde Bachelorzeugnis Datum der Zertifizierung: Prof. Dr. med. Achim Jockwig, Vizepräsident (Offizieller Stempel/Siegel) Seite 3 von 5 Akkreditierung Angewandte Psychologie (B.Sc.), Version 2.0 vom A 21

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