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1 Gültig ab Mietbedingungen als PDF Preis pro Fahrzeug = im Preis eingeschlossen = im Preis nicht eingeschlossen Leistungsübersicht Standard Inklusive Standard-Versicherung; 2-Bett Hitop / 2-Bett Euro Tourer S/T / 4 bett Endeavour: Selbstbehalt NZ$ 5000,00 4- Bett und 6-Bett MH: Selbstbehalt NZ$ 7500,00 Versicherungs Option Inklusive; Selbstbehalt NZ$ 0 Unbegrenzte Kilometer Zusätzlicher Fahrer Gebühr für Übernahme/Rückgabe an Feiertagen NZ$ 50 (zahlbar vor Ort) Einweggebühr (zahlbar vor Ort): von Auckland nach Christchurch 01. April September NZ$ Oktober März NZ$ 300 von Christchurch nach Auckland 01. April September NZ$ Oktober März NZ$ 250 Staatliche Steuern (GST) Road User Charge/Tax für Diesel Fahrzeuge 1 st Gasflaschenfüllung Transfer (nur Airport-Depot) Personal Kit/Person: 1x Handtuch, 1x Kopfkissen, 1x Kopfkissenbezug, 1x Schlafsack, 1x Betttuch, 1x Geschirrtuch, etc. Fahrzeugausstattung (Besteck, Geschirr, Töpfe und Pfanne etc.) Starter Pack GPS Navigation Lokale Touristik Informationen und Campground-Verzeichnis Landesweiter Pannendienst und gebührenfreie Notfallrufnummer Reinigungsgebühr (Fahrzeug "Besenrein" übergeben) Verbrauch Treibstoff, Öl, L.P.G./Gas während der Miete Camping Stühle (zahlbar vor Ort); NZ$ 17.- pro Stuhl/Miete Campingtische (zahlbar vor Ort); NZ$ 24.- pro Miete Babysitz/Boostersitz (zahlbar vor Ort) NZ$ 30.- pro Miete Inhaltsverzeichnis APOLLO MOTORHOMES NEUSEELAND --- A Preis - und Tarif Informationen D Mietbedingungen des Vermieters

2 Tarif A1 Standard Preise D1 Mietstationen / Transfers D12 Haftungsbegrenzung Tarif A2 Standard-Plus Preise D2 Mietpreisberechnungen D13 Personen/Sachschäden Tarif A3 Inklusive Preise D3 Langzeitmieten D14 Führerschein/Mindestalter D4 Mehrfach Mieten D5 Campingausstattung D15 Standardhaftung D16 Selbstbehalt Ausschluss B Pflicht / Freiwillige Zusatzkosten D6 Gasflaschenfüllung D17 Wartung,Rep., Pannen B1 Pflicht- Zusatzkosten D7 Einwegmieten D18 Bussgelder, Verstöße B2 Freiwillige Zusatzkosten D8 Kaution und Steuern D19 Fahrzeugwechsel D9 Zahlungen mit Kreditkarten D10 Versicherungsauschlüsse D11 Streckenbeschränkungen D20 Disclaimer D21 Stornobedingungen D22 Reiseversicherungen A Tarifinformationen zur leichteren Auswahl des gewünschten Preises! A1 Standard Preise ohne Zusatzversicherung sehr hohes Risiko, ein Schadensfall kann bis zum Totalverlust der Kaution führen! Tarife mit maximalem Selbstbehalt im Schadensfall! Zusatzversicherungen empfohlen. (Siehe Punkt B 2) A2 Standard - Plus Preise Preis inkl. Selbstbehalt - Ausschluss - Versicherung, im Mietpreis inklusive! Hohes Risiko, da sehr komplizierte Nachweispflicht im Schadensfall gegnüber dem Versicherer. Komplette Information bzgl. Kaution, Schadensabwicklung, Versicherungsbedingungen, etc. finden siehe unter Punkt D 16. A3 Inklusive Preise VIP/No Worries Option / maximale Versicherung inklusive. Tarif mit NULL bis minimalem Selbstbehalt. Dieser Tarif wird von Campervan Rentals EMPFOHLEN da geringstes Risiko! B Pflicht - und Freiwillige Zusatzkosten B1 Pflicht - Zusatzkosten (alle Angaben in Dollar zahlbar an den Vermieter bei Übernahme, alle Angaben in Euro zahlbar an Campervan Rentals) 1) Einweggebühr (zahlbar vor Ort): von Auckland nach Christchurch 01. April September NZ$ Oktober März NZ$ 300 von Christchurch nach Auckland 01. April September NZ$ Oktober März NZ$ 250 2) Road User Charge/Tax für Diesel Fahrzeuge, Gebühr pro 100 km: 2-Berth S/T, NZ$ 6,22 / 4 Berth S/ T, NZ$ 6,62 / 6-Berth MH, NZ$ 6,62. Diese Gebühren sind im Tarif A 3 eingeschlossen! 3) 1 st Gasflaschenfüllung, Gebühr: für alle Hi Tops, Endeavour und 2 S/T NZ$ 25.-, für alle Motorhomes NZ$ 35.- bei Tarif A 3 eingeschlossen.

3 4) Gebühr für Übernahme/Rückgabe an Feiertagen NZ$ 50 (zahlbar vor Ort) Tag nach New Year s Day (2. Januar) Waitangi Day (6. Februar) Oster Montag (6. April 2015 und 28. Mätz 2016) ANZAC Day (25. April) Queens Birthday (1. June) Labour Day (26. Oktober) Boxing Day (26. Dezember) B2 Freiwillige Zusatzkosten Alle Angaben in Dollar zahlbar an den Vermieter bei Übernahme, alle Angaben in Euro zahlbar an Campervan Rentals 1.) GPS Navigation NZ$ 10,-/Tag max. NZ$ 100 3) FÄHREN zwischen den 2 Hauptinseln: wir empfehlen für die Monate Oktober bis März unbedingt eine Reservierung vorzunehmen, ( Hochsaision ) Campervan Rentals stellt keine Buchungsgebühren in Rechnung, die Fährkosten für Fahrzeug und Personen sind bei Übernahme des Fahrzeuges direkt an den Vermieter zu zahlen. Folgende Angaben benötigen wir hierfür von Ihnen: Vor-und Familiennamen aller Reisenden, Alter der Kinder, Datum des Fährtages und gewünschte Uhrzeit. Selbstverständlich können Sie die Fähre auch direkt bei den Fährgesellschaften selbst buchen, ein Preisvorteil ist möglich! 4) 1x Campingtisch: NZ$ 24.-, 1x Campingstuhl: NZ$ 17.- / pro Miete, bei Tarif A 3 eingeschlossen, Vorreservierung empfohlen 5) Kinder - Baby - oder Booster - Sitz: NZ$ 30.- pro Miete, bei Tarif A 3 eingeschlossen, Vorreservierung empfohlen 6) Mountain-Bike, NZ$ 6.- pro Tag, maximal NZ$ pro Miete 7) Toiletten Chemikalien NZ$ 2,50 pro angebrochener Packung D Mietbedingungen des Vermieters D1 Mietstationen / Öffnungszeiten / Transfers Auckland und Christchurch Täglich 08:00 bis 16:30 Uhr. Am Ersten Weihnachtsfeiertag, 1.Januar und Karfreitag sind die Mietstationen geschlossen. Fahrzeugübernahme-Rückgabe erfolgen ausschließlich bei den Vermietstationen täglich 08:00 bis 16:00 Uhr. Gebühr für Übernahme/Rückgabe an Feiertagen NZ$ 50 (zahlbar vor Ort) Gebühr für Übernahme/Rückgabe an Feiertagen NZ$ 50 (zahlbar vor Ort) Tag nach New Year s Day (2. Januar) Waitangi Day (6. Februar) Oster Montag (6. April 2015 und 28. Mätz 2016) ANZAC Day (25. April) Queens Birthday (1. June) Labour Day (26. Oktober) Boxing Day (26. Dezember) Die Fahrzeuge müssen an den Vermietstationen übernommen bzw. zurückgegeben werden. Kostenloser Transfer nur am Tag der Ankunft vom Flughafen zu den Vermietstationen und ein ebensolcher kostenloser Transfer am Tag der Rückgabe vom Depot zum Flughafen. Übernahme und Rückgabe am Flughafen nicht möglich! Transfer Hotel - Depot oder umgekehrt nicht möglich! D2 Mietpreisberechnungen Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Fahrzeugrückgabe zählen jeweils als ein Miettag, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme bzw. der Rückgabe. Die Preisberechnung erfolgt unter genauer Berücksichtigung der unterschiedlichen Saisonzeiten. (Saisonzeiten bei Flexpreisen nicht relevant)

4 D3 Special - Preise für Langzeitmieten, (ab 51 Miettagen und mehr) ab 51 Tagen Mietzeit ist es preislich ratsam, ein individuelles Angebot von uns zu verlangen, insbesondere dann, wenn Sie einen Inklusive Preis wünschen. Bitte senden Sie uns nachfolgendes Formular ausgefüllt zu: >>zum Anfrageformular<< D4 Mehrfach - bzw. kumulierte Mieten (mehr als eine Miete zum Kombipreis) bei mehr als einer Miete empfehlen wir Ihnen, sich von uns ein individuelles Angebot erstellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass alle Mieten von einem Vermieter durchgeführt werden können. Alle Miettage der einzelnen Mieten können multipliziert werden und ergeben dann eine günstigere Langzeitermäßigung und damit einen günstigeren Mietpreis für jede einzelne Miete. Auch die Kombination Australien / Neuseeland ist möglich. Bitte senden Sie uns in diesem Fall nachfolgendes Formular ausgefüllt zu: >>zum Anfrageformular<< D5 Camping - Grundausstattung für Fahrzeug und Starter Paket Alle Campmobile sind mit einem Kühlschrank ausgestattet, ferner mit Gasherd und Gasflasche. Die Ausrüstung ist im Tarif B 1 und 2 inklusive und besteht aus vollständigem Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, eine Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Handfeger und Kehrschaufel, Streichhölzer. Eine vollständiges Personal Kit ist im Tarif B 3 zusätzlich enthalten, bestehend aus: 1 Handtuch, 1 Kopfkissen, 1xKissenbezug, 1 Schlafsack, 1 Betttuch, 1 Geschirrtuch im Mietpreis eingeschlossen! Jedes Fahrzeug ist mit einem kostenlosen Starter Paket für die erste Nacht ausgestattet. Das Paket beinhaltet: Streichhölzer, Mini-Shampoo und Spülung, Geschirrspülmittel, Schwamm, Seife, Salz und Pfeffer, Kaffee, Tee- und Zuckerbeutelchen. D6 Gebühr für Gasflaschenfüllung Gasflasche(n) werden voll zur Verfügung gestellt. Bei Fahrzeugübernahme wird hierfür eine Gebühr fällig: 2-Berth HiTop und 2-Berth S/T, NZ$ 25.- für 4-Berth und 6-Berth MH, NZ$ 35.- pro Fahrzeug: Diese Gebühr fällt für jede einzelne Miete auch bei Mehrfachanmietungen an. D7 Einwegmieten / Gebühren und Mindestmietdauer bei Einweggebühren (pro Strecke / Tage) Einwegmieten sind zwischen allen Vermietstationen unter Berücksichtigung der Mindestmietdauer von 7 Tagen möglich: Ausnahme bei Mieten in der Zeit beträgt die Mindestmietdauer 14 Tage. Mieten in dieser Zeit die weniger als 14 Tage betragen werden nachträglich auf 14 Tage hochgerechnet! D8 Kaution und Steuern a) Kaution

5 Für jede Fahrzeugmiete muß eine Kaution bei der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt werden. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket; sie ist nur durch eine Kreditkarte zu zaheln. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa Card, Mastercard Wird vor Ort keine Zusatzversicherung abgeschlossen, wird eine Kaution in Höhe des gewählten Selbstbehaltes einbehalten. Eine Kreditkartenabrechnung erfolgt sofort. Achten Sie bitte auf ausreichende Deckung Ihres Kreditkartenkontos. Aufgrund der Kursschwankungen wird eventuell bei Abgabe des Fahrzeugs ein höherer oder geringerer Betrag rückerstattet. Diese Differenz kann weder beim Veranstalter noch beim Vermieter eingefordert werden. Die Kaution wird vollständig zurück erstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt, gereinigt und mit entleerten Abwasser/Toiletten Tanks und mit vollem Treibstofftank am vereinbarten Depot zurückgegeben wird. Die Rückerstattung der Kaution kann bis zu 21 Werktage in Anspruch nehmen. Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in NZ$. Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und Gebühren können nicht zurückgefordert werden. Bei nicht Einhaltung behält sich der Vermieter vor eine Reinigingsgebühr von NZ$ 220,00 - NZ$380 und bei nicht entleerten Abwasser/Toiletten Tanks nochmals bis zu NZ$ 220,00 zu erheben, ausserdem behält sich der Vermieter das Recht vor, alle Verwarnungsgelder und Protkolle, die nicht bei der Rückgabe angegeben worden sind oder Schäden an Fahrzeugen, die im Nachhinein entdeckt werden, dem Mieter in Rechnung zu stellen. Sollten Schäden bei der Fahrzeugrückgabe festgestellt werden, werden diese durch die Kaution beglichen, je nachdem welche Option der Haftungsreduzierung Sie gewählt haben. Wurden jedoch die Vertragsbedingungen verletzt und deckt die Kaution nicht den Schaden, werden Sie mit den Mehrkosten belastet, die auf Verlangen an den Vermieter gezahlt werden müssen. b)steuern Die Preise verstehen sich inklusive aller zutreffenden Mehrwertsteuern von 10%. Eine Gebühr von 3% auf dem Gesamtmietbetrag wird vom Vermieter bei Übernahme berechnet, sofern nicht laut Leistungsbeschreibung eingeschlossen, um lokale Steuern und andere Gebühren zu decken. D9 Zahlung mit Kreditkarten (alle $ Angaben zahlbar an den Vermieter, alle Euro Angaben zahlbar an Campervan Rentals) Allen Zahlungen mit MasterCard, Visa oder Amex für Extras, sowie auch die Hinterlegung der Kaution bezüglich des akzeptierten Selbstbehaltes laut Leistungsübersicht und gewählter Tarifart des Vermieters, werden 2% - 4,5% Servicepauschale/Bearbeitungsgebühr extra berechnet. WICHTIG: beachten Sie unbedingt, dass die Kreditkarte eine ausreichende Deckung aufweist, insbesondere dann, wenn der volle Selbstbehalt laut Leistungsumfang zu hinterlegen ist, da diese Summer der Kreditkarte sofort belastet wird. Sollte keine ausreichende Deckung sein, verlangt der Vermieter, dass eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird! D10 Versicherungsauschlüsse Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen des Vermieters nichtig! Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen des Vermieters nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter: - Schäden durch Steckenbleiben im Wasser entstehen - Schäden durch Salzwasser entstehen - Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.b. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (insbesondere Campingaufsätzen) - Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs und/oder Zusatzstoffe z.b. Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird (Überhitzung) bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden - Kosten anfallen für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind - Reparatur- und Abschleppkosten anfallen durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen

6 Gebieten - Kosten anfallen für verlorene Fahrzeugschlüssel - wenn andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren - Unterboden- und Dachschäden; einschliesslich TV-Antennen sowie an Markisen D11 Streckenbeschränkungen und Strassen - Benutzungs - Einschränkungen Es gelten folgende Straßennutzungsbedingungen: Fahrzeuge dieses Vermieters dürfen nur auf befestigten/asphaltierten oder gut unterhaltenen Straßen gefahren werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht auf folgenden Strecken gefahren werden: Skippers Road (Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hutt Road (Mt. Cook), nördlich der Ortschaft Colville (Coromandel Halbinsel) und auf der Tapu-Coroglen Road (Coromandel Peninsula). Bei Befahren dieser Straßen wird der Kunde für alle Schäden haftbar gemacht. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fahrten durch gewisse Gebiete oder Straßenabschnitte wegen z.b. Straßenzustand oder Wetterbedingungen ohne Vorankündigung zu verbieten. D12 Haftungsbegrenzung Tritt der Fall ein, dass kein Ersatzfahrzeug für den Mieter zur Verfügung steht, so begrenzt sich unsere Haftung auf die Rückerstattungder Mietkosten oder im Falle einer technischen Panne (sofern nicht vom Mieter verursacht) auf den Restbetrag der Mietdauer. D13 Personen - und Sachschäden Eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung für Sach-und Personenschäden gegenüber Dritten in Höhe von min. AU$ 1 Mio. und min. NZ$ 1 Mio.. In Australien und Neuseeland ist es nicht zwingend vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ist im Falle eines Unfalles der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert, haftet die Versicherung des Vermieters und der Mieter zahlt, unabhängig von der Schuldfrage, einen Anteil bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt ist pro Unfall fällig, ohne Rücksicht auf die Schuldfrage. Eine weitere Kautionszahlung fällt zum Zeitpunkt des Unfalls an. Zusätzlich wird pro Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von AU$ berechnet. Für Schäden am eigenen Mietfahrzeug ist eine Kaskoversicherung eingeschlossen, die abhängig vom gebuchten Paket die Selbstbeteiligung für den Mieter begrenzt. Beim Standard Tarif beträgt die Selbstbeteiligung bis zu AU$ / NZ$ Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe des gebuchten / gewählten Selbstbehaltesper Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrer) akzeptiert. (ACHTUNG: Kredit Karte wird bei der Übernahme um den entsprechenden Betrag des gewählten Selbstbehaltes belastet, bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Kreditkarte die entsprechende Deckung aufweist! ). Jeder Vermieter bietet unterschiedliche Pakete an, die sich hinsichtlich der eingeschlossenen Leistungen und des Preises unterscheiden. In der Regel haben Sie die Auswahl zwischen zwei Paketen. Ein günstiger Standard- Tarif, welches neben der Fahrzeugmiete ein Standard- Versicherungspaket enthält, sowie ein Inklusive Tarif mit einem max. Versicherungsschutz sowie zusätzlichen Inklusive - Leistungen. Um alle Risiken in Punkto Nachweispflichten oder Rechtsunsicherheiten auszuschließen, empfehlen wir die Buchung des Inklusive Tarif.

7 Versicherungsleistung Standard Inklusive 2-Bett Hitop und 2-Bett Euro Tourer S/T / 4 Bett Endeavour Selbstbehalt in NZ$ (pro Schadendsfall) NZ$ 5000,00 NZ$ 0,00 zu hinterlegender Kautionsbetrag in NZ$ NZ$ 5000,00 NZ$ 250,00 4- Bett MH und 6-Bett MH Selbstbehalt in NZ$ (pro Schadendsfall) NZ$ 7500,00 NZ$ 0,00 zu hinterlegender Kautionsbetrag in NZ$ NZ$ 7500,00 NZ$ 250,00 Haftpflichtversicherungs Deckungsbetrag in Mio NZ$ NZ$10 NZ$10 sofortige Belastung der Kreditkarte ja nein Kreditkarten-Zusatzgebühr 1,75% - 4,5% 1,75% - 4,5% Rückerstattung der Kredikarten-Zusatzgebühr (bei einwandfreier Abgabe; d.h. kein Schadensfall) nein n/a persönliche Gegenstände, Gepäck nein nein Unfall mit anderen Fahrzeugen ja ja Unfälle ohne Beteiligung Dritter ja ja Glasschäden (Windschutzscheibe) nein ja; 1* Scheibe Schäden an Reifen nein ja; 2* Reifen Schäden an Rädern nein nein Verlust von Gegenständen des Vermieters (z.b. Fahrzeugschlüssel etc.) nein nein Diebstahl ja ja Unterboden- und Dachschäden nein nein Roll Over (Fahrzeug Überschlag) nein nein Bearbeitungsgebühr; je Vorgang (z.b. bei Unfällen und Verkehrsverstößen etc.) NZ$ 75,00 NZ$ 75,00 D14 Führerschein/Mindestalter Bei Übernahme des Fahrzeuges muss ein gültiger Führerschein persönlich von allen Fahrern vorgelegt werden. Falls der Führerschein nicht in englischer Sprache ist, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein noch einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre und das Höchstalter 75 Jahre. D15 Standardhaftung / Haftungsumfang Standardhaftung, Haftung pro Schadensfall (nicht pro Miete) Die Mietpreise beinhalten eine Standardhaftung laut Leistungsbeschreibung. Eine Kaution in Höhe von der Standardhaftung wird am Tag der Anmietung mit Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Die Bezahlung ist nur mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) gestattet und die Summe wird dem Konto sofort belastet, sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. (Ausreichendes Kreditkartenlimit erforderlich) D16 Info zur Null-Selbstbehalt-Ausschlußversicherung

8 Campervan Rentals bietet zusammen mit der deutschen Allianz Global Assistance Reiseversicherung den Abschluss einer Zusatzversicherung zum Ausschluss dieses Selbstbehalts an. Die vor Ort zu hinterlegende Kaution beträgt max. $ je nach Landeswährung, siehe Leistungsumfang. Diese Versicherung deckt den Selbstbehalt für alle in der Fahrzeugversicherung des gewählten Vermieters gedeckten Schäden bis maximal Euro 5.500,-.Dies gilt auch für Glasschäden und Schäden an Reifen und Rädern, sofern diese Schäden im Rahmen des Selbstbehalts beim jeweiligen Vermieter gedeckt sind. Folgende Schadensfälle sind NICHT gedeckt: Schäden welche nicht in den Versicherungsleistungen des jeweilgen Vermieters gedeckt sind, Schäden durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Verstösse gegen die Mietbedingungen und Elementarschäden. WICHTIGE INFO: Trotz Abschluss dieser zusätzlichen Versicherung ist vor Ort bei Fahrzeugübernahme immer die jeweilige Kaution in Höhe des Selbstbehaltes an den Vermieter zu leisten! Achten Sie unbedingt auf das Limit Ihrer Kreditkarte, da die geschuldete Kaution sofort der Kreditkarte belastet wird. Eventuell zu zahlende Kosten für versicherte Schäden im Rahmen des Selbstbehalts sind immer bei Fahrzeugrückgabe vor Ort direkt an den Vermieter zu leisten und können erst nach der Rückkehr und nur direkt bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Der Mieter ist alleine verantwortlich für alle Beschaffungen von Beweisen, Bestätigungen und Unterlagen, etc. zur Geltendmachung und Regulierung eines Schadens beim Versicherer! Komplette Versicherungbedingungen Allianz Global Assistance Link:>> Null - Selbstbehalt<< D17 Wartung, Reparaturen und Pannenhilfe Der Vermieter erstattet Kunden angemessene Auslagen bis zu NZ$ 50.- (nur Wohnmobile) für Reparaturen mechanischer Ausfälle am Antriebsstrang und Motor des Fahrzeuges zurück, vorausgesetzt der Kunde verfügt über die entsprechenden Quittungen, hat vor der Reparatur die Genehmigung von der Vermieter eingeholt und den Schaden nicht selbst verschuldet. der Vermieter muss von Reparaturen über NZ$ 50.- im Voraus benachrichtigt werden. Reparaturen werden unter der Voraussetzung genehmigt, dass der Schaden nicht direkt vom Kunden selbst verursacht wurde. Für Auslagen für Reparaturen sind die Quittungen vorzulegen, andernfalls wird keine Rückerstattung geleistet. Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherungsschutzoption mit reduzierter Selbstbeteiligung kommt der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer beschädigten Reifen auf. Dies gilt nicht wenn der Reifen einen Defekt aufweist, der Kunde ihn dem Vermieter zur Inspektion vorlegt und vorausgesetzt, dass der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen die Kosten übernimmt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die mit dem Tanken von falschem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin) oder Wasserverunreinigung des Treibstoffes zu tun haben. Pannenhilfe: Über sämtliche Probleme mit dem Fahrzeug oder der Fahrzeugausstattung muss der Vermieter innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden, um dem Vermieter die Möglichkeit zur Behebung des Problems während der Mietdauer zu geben. Pannen/Reparaturen: Als Mieter sind Sie u.a. verpflichtet, Ölstand, Wasser und Kühlwasser zu überprüfen. Für mechanische Schäden, durch Nachlässigkeit verursacht können Sie verantwortlich gemacht werden. Für den Fall, dass kein Eigenverschulden vorliegt, werden kleinere Reparaturen bis NZ$ 50.- nach Vorlage der Quittung bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Fallen größere Reparaturen an, ist eine Rücksprache mit dem Vermieter zwingend neintwendig, um weitere Maßnahmen zu besprechen. Reinigung: Bitte geben Sie das Fahrzeug in gereinigtem Zustand zurück. Wird das Fahrzeug unsauber oder mit ungeleerter Toilette/Wassertank zurückgegeben, wird eine Gebühr von je NZ$220 berechnet. Tanken: Die Fahrzeuge werden mit vollem Tank übernommen und zurückgegeben. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Nachberechnung. D18 Bußgelder / Verkehrsverstöße

9 Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Mautstrafen sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, ebenso wie die Kosten für Unfallschäden am Eigentum Dritter, die bei der Fahrzeugabgabe nicht gemeldet wurden. Die Verwaltungsgebühr für jedes Bußgeld beträgt NZ$ 75.- D19 Fahrzeugwechsel u. Mietverweigerung Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug ohne Zusatzkosten zu ersetzen. Dies stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung und es besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung bzw. Entschädigung. Des weiteren werden eventuell entstandene Zusatzkosten wie für z.b. Treibstoff, Fährüberfahrten oder ähnliches nicht ersetzt. Jeder Vermieter behält sich das Recht vor, Anmietungen aus gutem Grunde, nach Belieben zu versagen. D20 Disclaimer / Bilder u. Fahrzeugbeschreibungen Bei den hier aufgeführten Mietbedingungen, Leistungsbeschreibungen, sowie aller hier veröffentlichten Informationen, handelt sich um Auszüge aus den original Bestimmungen des Vermieters. Die vollständigen Mietbedingungen des Vermieters erhalten Sie mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Es können Bestimmungen/Abweichungen von dem hier dargestellten Text Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter sein, für die wir keine Verantwortung übernehmen bzw. auf die wir keinen Einfluß haben. In seltenen Fällen kann der Vermieter ein größeres oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, was den Mieter aber nicht zu Forderungen berechtigt, z.b. wegen höheren Treibstoffverbrauchs. Alle Skizzen und Fotos der einzelnen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele. Alle Maße sind ca.-angaben. Keine Garantie, da sich u.a. die Einrichtungen je nach Modelljahr unterscheiden können. Bitte beachten: Alle Fahrzeugdaten, Bilder und Inhalte, Layouts sind vorbehaltlich Änderungen und können durch Modifikationen und /oder Qualitätsverbesserungen abweichen. D21 Umbuchung vor Reiseantritt und Stornobedingungen Änderungen einer bereits bestehenden Buchung vor Annahme des Fahrzeugs führen zu einer Neuberechnung der Flexrate zum Tag der Änderung und sind nur nach Verfügbarkeit möglich. Bei Umbuchungen wird, je nachdem welche Flexrate höher, ist entweder die ursprüngliche gebuchte oder die aktuelle Flexrate zur Berechnung herangezogen.als Umbuchung werden die folgenden Änderungen definiert: - Reisedatenänderung der Fahrzeugübernahme bzw. Fahrezugrückgabe - Änderung der Übernahmestation bzw. Rückgabestation - Änderung des Fahrzeugtyps - Namensänderung des Mieters Bei Verlängerung der Mietedauer um 2 Tage (Annahmedatum, Fahrzeugtyp, Übernahmestation und Rückgabestation bleiben unverändert) bleibt die bestehende Flexrate unverändert. Ab 3 Tagen wird entweder die ursprüngliche oder die aktuelle Flexrate zur Berechnung herangezogen, je nachdem welche Flexrate höher ist. Bei einer Verkürzung der Mietdauer (Übernahmestation, Rückgabestation, Fahrzeugtyp und das Übernahmedatum bleiben unverändert) innerhalb von 14 Tagen vor der Fahrzeugübernahme werden keine Miettage erstattet. Der Preis der ursprünglichen Buchung bleibt unverändert. Abweichend von den AGB's von Campervan Rentals gelten folgende Stornokosten: bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 20%, mindestens aber Euro Tage vor Leistungsbeginn 35%, mindestens aber Euro Tage vor Leistungsbeginn 60%, mindestens aber Euro Tage vor Leistungsbeginn 80%, mindestens aber Euro Bei Nichterscheinen zum Leistungsbeginn (NO Show) 100%, mindestens aber Euro Bei Reiseabbruch nach Mietbeginn werden nicht genutzte Miettage nicht rückerstattet.

10 D22 Reiseversicherungen, Reiserücktritt - und Reiseabbruchversicherungen Wir empfehlen unseren Kunden, online, wichtige Reiseversicherungen abzuschließen! Eine Reiserücktritt - und Reiseabbruchversicherung ist abschließbar unter nachfolgendem Link! >>Alliance Global Assistance<<

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Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

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