SÜSS Engineering ZT GmbH
|
|
- Alexander Kaiser
- vor 1 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Vertragsbedingungen Für ZT-Leistungen (in der Folge AGBZT) I. Geltung Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (AG) abgeschlossenen Verträge meines(r)/unseres(r) Ziviltechnikerbüros (Ziviltechnikergesellschaft) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBZT, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGBZT zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGBZT abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insoferne nicht als Zustimmung zu unseren AGBZT abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. II. Vertragsabschluss A) Unsere (Honorar)angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGBZT oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden udgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern, Zustellern etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. B) Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. C) Der Inhalt des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen, der Vollmacht und diesen AGBZT. Der Pkt. II. A) 1 und 2 Satz und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. III. Honorar A) Unsere Leistungen werden auf Basis des Honorarangebotes verrechnet. B) Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Pkt. III B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Seite 1/5
2 C) Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Auftragnehmers bzw. Ziviltechniker zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze und infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- und Schlussrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, jeweils nach Rechnungslegung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. V. Vertragsrücktritt A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als zwei Monate durch den AG und bei Vereitelung der Leistung durch den AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB bzw. UGB. B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. C) Tritt der Vertragspartner ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz. D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. Seite 2/5
3 VI. Mahn- und Inkassospesen Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal 8,72 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,63 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc. vom Schuldner zu ersetzen. VII. Eigentumsvorbehalt A) Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Rechnungsprüfungen, etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt. B) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. C) Der AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. VIII. Aufrechnungsverbot A) Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unserer (Honorar)forderung, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. B) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Pkt. VIII A) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. IX. Urheberrecht A) Das von uns hergestellte Werk (z.b. Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) ist urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner erhält daran keine Werknutzungsbewilligung und kein Werknutzungsrecht. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen. B) Der Auftragnehmer hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden. Seite 3/5
4 X. Zurückbehaltung Der Vertragspartner ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt. XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. XI. Terminverlust A) Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. B) Pkt. XII gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des AG mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben. XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht A) Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl, entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. B) Der Vertragspartner hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt. Der Pkt. XIII A) und B) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. XIII. Schadenersatz A) Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. B) Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen beträgt zwei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGBZT enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Seite 4/5
5 C) Unsere Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur nach behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung verwendet werden. D) Pkt. XIV A) gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Pkt. XIV A) zweiter Satz, B) erster Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Kanzleisitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Pkt. XV letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Erfüllungsort ist unser Kanzleisitz in Wels. XV. Erfüllungsort XVI. Adressänderung Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. XVII. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBZT ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Seite 5/5
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BUILDDESK ÖSTERREICH GESELLSCHAFT M.B.H. & CO.KG. 1 Geltung. 2 Vertragsabschluss
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BUILDDESK ÖSTERREICH GESELLSCHAFT M.B.H. & CO.KG 1 Geltung Die Lieferung, Leistungen und Angebote der BuildDesk Österreich Gesellschaft m.b.h. & Co.KG erfolgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegensthehende oder von unseren
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR GLASER
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR GLASER 1. GELTUNG 2. ANGEBOTE 3. PREIS 4. TECHNISCHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 5. GARANTIEERKLÄRUNG FÜR ISOLIERGLAS 6. GEWÄHRLEISTUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER IPC Verpackungen GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER IPC Verpackungen GmbH I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs-
ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN
UNVERBINDLICHE VERBANDSEMPFEHLUNG ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN DES MASCHINENHANDELS DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Stand: 01.01.2002 b to b 1. Präambel 1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. 1. EINLEITUNG Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der nubis EDV Dienstleistungen e.u.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der nubis EDV Dienstleistungen e.u. für den Verkauf und die Lieferung von Hard- und Software sowie Komponenten und die Erbringung von EDV Dienstleistungen. Stand: 03.02.2013
LANDTECHNIK. ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN. Präambel. Lieferung. Beratung Verkauf Reparatur Ersatzteile
1. Präambel ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Seite 1 Stand: 2003. I. Geltung
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel Unverbindliche Verbandsempfehlung, Wirtschaftskammer-Mitglieder Seite 1 Stand: 2003 I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur in Abstimmung mit den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen*, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Die stadt wien marketing gmbh, FN 181636m, A-1090 Wien, Kolingasse 11/7, fungiert seit ihrer Gründung im Sommer 1999 als große organisatorische Klammer,
Geschäftsbedingungen 1. Geltung 2. Vertragsabschluss 3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Geschäftsbedingungen 1. Geltung 1.1. Die Franz-Jakob Purkarthofer Werbeagentur, mit Sitz in Wien, Mariahilfer Str. 51/2/2 A-1060 im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen ausschließlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur brandsetters Stand: August 2012 1. Geltung 1.1. Die Werbeagentur BrandSetters im Folgenden
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Stand vom 15.05.2005 Erstellt von: WWW http://noon.at/ E-Mail office@noon.at Tel. +43-650-808 13 03 Alle Rechte
Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH
Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Entspricht den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen, Ausgabe 1994 Seite 2 Inhaltsverzeichnis
Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011
Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September
AGB ATTENTION. Dezember 2015
AGB ATTENTION. Dezember 2015 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ATTENTION. DIE EVENTAGENTUR GMBH, FN 441496 i Bürgerstrasse 6, 4020 Linz, UID-Nr.: ATU69960125 ALLGEMEIN Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen
ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes von GOT und jedes mit ihr abgeschlossenen Vertrages.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Payer International Technologies GmbH Geltungsbereich / Formerfordernisse / Anbote / AGB s der Vertragspartner /Prospekte 1 Wir schließen Verträge, mit denen wir Bestandteile
Allgemeine Geschäftsbedingungen BildWerkStadt Designbüro
office@ Allgemeine Geschäftsbedingungen BildWerkStadt Designbüro 1. Allgemeines Das Designbüro BildWerkStadt erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
1. Geltung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop 159app (AGB) der EezyApp GmbH, Version vom 13.7.2015
1. Geltung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop 159app der EezyApp GmbH (in der Folge UNTERNEHMER genannt) Version vom 13.7.2015 FN: 409856f Wiener Straße 113/2.11.C, 2700 Wiener Neustadt,
Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen
Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 5
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 5 TEAMDREI PR-Werbeagentur GmbH, Herrengasse 15 19, 74366 Kirchheim, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 145 000 997, Handelsregister-Nr. HRB 301092 Stuttgart 1. Geltung
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden der BKA 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der BKA - nachfolgend BKA genannt
Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Für alle durch den Kunden ( Auftraggeber ) bei der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma ETA Heiztechnik GmbH
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma ETA Heiztechnik GmbH 1. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ZiviltechnikerInnen-Leistungen (kurz AGB-ZT)
Stand: 1.4.2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen für ZiviltechnikerInnen-Leistungen (kurz ) I. Geltung Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (AG) abgeschlossenen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Version April 2008, Seite 1/5
Allgemeine Geschäftsbedingungen Version April 2008, Seite 1/5 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Annahme und Ausführung aller Aufträge der DIC Performance Resins GmbH ("DPR") erfolgt ausschließlich zu
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der. snowreporter Telekommunikationssysteme GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gültig ab 22.10.2013 1. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der (im folgenden Text snowreporter GmbH ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von sunshinedesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen von sunshinedesign 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma sunshinedesign (im folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
1. Die AGBs gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages 1. Die AGBs gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse
2. Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen, Zwischenverkauf und eventuelle Mengenzuteilung bei unzureichenden Beständen bleiben vorbehalten.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1 Grundsätzliches Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kaffeerösterei, Inhaber Andreas
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Firma
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stand 1. Juni 2010 1 01 Geltungsbereich (1) Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich die nachfolgenden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Unternehmensberatung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Unternehmensberatung ANC- International Consulting e.u. Schikanedergasse 11/11, 1040, Wien Tel.: +43 (0) 1-9677533 alejandra.navarro@anc-ic.at 1. Allgemeine Grundlagen
AGENTUR Schlaminger, Viehhauserstraße 8b, 5071 Wals, www.agentur-schlaminger.at Seite 1
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Werbeagentur SCHLAMINGER (Stand 2016) Empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1 Die
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von enjoyorbite KG Stand August 2014 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1. Die enjoyorbite KG (im Folgenden Agentur ) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der GEHO - Fenster und Bauelemente GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der GEHO - Fenster und Bauelemente GmbH I. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Verkauf: Seite 1 von 5
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Happy-Fun GmbH, Rotleitenstraße 5, 8295 St. Johann i.d. Haide, herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschaftskammer-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtraum GmbH. Für Verträge mit Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtraum GmbH Für Verträge mit Unternehmen 1. Gültigkeit der Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (1) Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
6. Die Angebote des Werbegraphik-Designers sind freibleibend und unverbindlich.
Präambel (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit) 1. Diese»Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegraphik-Designer«(im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 6. November 2014) 1. Geltungsbereich 1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die von einem Kunden bei der Firma Reletago (in weiterer
Kopfkino Werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopfkino Werbeagentur 1. Geltungsbereich, Vertragsschluss 1. Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, entgegenstehende AGB des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) 1 Allgemeine Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der experia
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der IT-Architekten, Albrecht Swoboda, im Folgenden kurz ITA genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. für Unternehmensberater. März/2006. Auftragnehmer
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberater März/2006 Auftragnehmer people in focus e.u. Doris Spadt Lascygasse 25/27 1170 Wien FN 341950 v People in focus e.u. I Lascygasse 25/27 I 1170 Wien
Liefer- und Verkaufsbedingungen Tischlerei Scheschy GmbH für Unternehmer
Liefer- und Verkaufsbedingungen Tischlerei Scheschy GmbH für Unternehmer 1. Geltung Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen zwischen der Tischlerei Scheschy GmbH (im Folgenden kurz Scheschy) und
Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Dienstleistungen (österreichisches Recht)
Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV Dienstleistungen (österreichisches Recht) Bitte lesen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen vor der Auftragserteilung an uns sorgfältig durch. Durch Auftragserteilung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixlperinch UG (haftungsbeschränkt).
fixlperinch UG (haftungsbeschränkt) webdesign & medien maximilian fixl ostpreußenstraße 15 27299 langwedel fon: +49 (0)152 27 56 29 30 mail: kontakt@fpi-webdesign.de web: fpi-webdesign.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de
Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen
Ziviltechnikerwerkvertrag
Ziviltechnikerwerkvertrag 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die in Anlage angeführten Leistungen für das Projekt. 2. Vertragsgrundlagen Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in nachstehender
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN I. VERTRAGSABSCHLUSS 1 Alle Vereinbarungen der SCHOELLER-BLECKMANN Edelstahlrohr GmbH (im folgenden SBER) mit den KÄUFERN ihrer Ware und Empfängern ihrer Leistungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen im Internet (Web- Shop) der MeteoServe Wetterdienst GmbH (im folgenden MSV )
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen im Internet (Web- Shop) der MeteoServe Wetterdienst GmbH (im folgenden MSV ) 1. Inhalt, Umfang und Geltungsbereich Die vorliegenden "Allgemeinen Vertragsbedingungen
Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 24.11.2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 24.11.2014 Anbieter FQP - Forum Qualitätspflaster ZVR-Zahl 602466659 Westbahnstrasse 7/6a 1070 Wien Tel. +43-1-522 44 66 88 UID-Nr. ATU 65686616 Email: info@fqp.at
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice ( im folgenden Auftragnehmer genannt) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.
Franziska Neumann, Übersetzungen
1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH
K. H. Dewert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH I. Geltung der Bedingungen 1. Wir schließen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen)
Wir beauftragen Sie mit der Einziehung der nachstehend aufgeführten ausgeklagten Forderung und erteilen Ihnen Inkassovollmacht.
An das Saarlouiser Inkassobüro GmbH Günter Florange Am Wackenberg 4 66740 Saarlouis Telefon: 0 68 31 94 47 0 Telefax: 0 68 31 94 47 10 Internet: www.sib-florange.de Email: inkasso@sib-florange.de Inkassoauftrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOLZMANN-Maschinen GmbH A-4170 Haslach, Marktplatz 4 (im Folgenden kurz HOLZMANN genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOLZMANN-Maschinen GmbH A-4170 Haslach, Marktplatz 4 (im Folgenden kurz HOLZMANN genannt) 1. Allgemeines / Geltungsbereich: 1.1. Alle Angebote, Auftragsbestätigungen,
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Imerys Fused Minerals Zschornewitz GmbH ( Imerys )
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Imerys Fused Minerals Zschornewitz GmbH ( Imerys ) 1. Allgemeines 1.1. Außer im Falle einer ausdrücklichen anderslautenden schriftlichen Vereinbarung verkaufen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende
Allgemeine Vertragsbedingungen der Caritas Werkstätten Köln
Allgemeine Vertragsbedingungen der Caritas Werkstätten Köln Für unseren Onlineshop gelten eigene Bedingungen 1. Geltung 1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche unserer Lieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Anna Mihalits OG Fuxmagengasse 2, A- 6060, Hall in Tirol Tel.: +43 5223 57182, Fax.: +43 5223 57182-10 www.piroche.at, office@piroche.at Firmenbuchnummer: FN 168095z,
I.GELTUNGSBEREICH II.VERTRAGSABSCHLUSS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ATMNet Werbeagentur Seite 1/5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB ) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte
A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n 1. Anwendung dieser Bedingungen 1.1 Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller von Confirmia abgeschlossenen gegenwärtigen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Autohaus Eckl GmbH.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Autohaus Eckl GmbH. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Autohaus Eckl GmbH Lieferungen und Leistungen erfolgen
Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge des BMWFW
Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge des BMWFW Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Schriftlichkeit Verbindlich für beide Vertragspartner ist nur, was schriftlich vereinbart ist
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der get on top gmbh, Marktplatz 7/2, A-5303 Thalgau, im Folgenden kurz get on top genannt und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer sind, im Folgenden kurz
Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen.
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die in
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Angebot und Auftragsbestätigung: Alle Angebote, auch Preislisten und Kostenvoranschläge, gelten als freibleibend. Aufträge werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
WWW.MARTINVOELKER.CC A 1230 WIEN, AKAZIENGASSE 33 T +43 (0) 699 13747131 F +43 (0) 1 25330333215 MAIL@MARTINVOELKER.CC
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 02/2008 I. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT 1. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (IM FOLGENDEN AGB GENANNT) DIENEN DEM ZWECK, RECHTE UND PFLICHTEN - SOFERN
3. Preise Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung der Bedingungen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferungen,
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
Allgemeine Geschäftsbedingungen. HERZLICH LERNEN Lernzentrum Beate Hofbauer Hofkirchnergasse 17 3400 Klosterneuburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen HERZLICH LERNEN Lernzentrum Beate Hofbauer Hofkirchnergasse 17 3400 Klosterneuburg Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind
Allgemeine Geschäftsbedingungen des GEWINN online. I. Umfang und Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des GEWINN online I. Umfang und Geltungsbereich (1) GEWINN erbringt seine Leistung ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen; sie gelten für alle Dienst- und Werkleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Langer Blechwarenfabrik und Stahlbau GmbH
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Langer Blechwarenfabrik und Stahlbau GmbH 1 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Langelsheim 2 Gerichtsstand Gerichtsstand
SOFTWARE WARTUNGSVERTRAG
SOFTWARE WARTUNGSVERTRAG Abgeschlossen zwischen: Kunde nachstehend KUNDE genannt und: Computer Anwendungen Muigg Kranewitterstraße 12 G 6020 Innsbruck nachstehend CAM genannt I. Gegenstand des Vertrages
Kuehn - Innenausbau Trockenbauer Ausbauer Dienstleister
Allgemeine Geschäftsbedingungen Januar 2016 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma Kuehn - Innenausbau vertreten durch Herrn
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit. Zusammenhängende Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit Zusammenhängende Dienstleistungen Einleitung Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und freude.lachen.liebe
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUBW Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUBW Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen I. Allgemeine Regelungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der
allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og
allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og allgemeine geschäftsbedingungen der kest werbeagentur og, juli 2010 Seite 1/6 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen der Werbeagentur kest
die ausfallsichere nullpc Cloud Kosten halbiert - Verfügbarkeit verdoppelt Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 15.10.2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen die ausfallsichere nullpc Cloud Stand 15.10.2012 1 Geltungsbereich... 1 2 Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen, Vertragsschluss... 2 3 Leistungsinhalt und Leistungsgegenstand...
Art.1 Geltungsbereiches und Umfang des Auftrages. 1. Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurden.
Präambel 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegrafik-Designer (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen sowohl als Werbegrafik-Designers
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2012 747 STUDIOS GMBH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2012 747 STUDIOS GMBH 1 Geltung der AGB 1.1. Für alle Tätigkeiten der 747 Studios GmbH (im folgenden Agentur genannt) und deren vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Kunden,