Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV. Aktenzeichen: KEK 834.

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1 K E K Zulassungsantrag der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH für das Fernsehspartenprogramm ClipMyHorse.TV Aktenzeichen: KEK 834 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Detering und Klaus C. Plönzke, Wilhelmstraße 14, Wiesbaden, - Antragstellerin - w e g e n Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms ClipMyHorse.TV hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) vom am unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Müller-Terpitz (Vorsitzender), Dr. Bauer, Becker, Fuchs, Dr. Hornauer, Prof. Dr. Mailänder, Sagurna und Prof. Dr. Sjurts entschieden: Der von der ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH mit Schreiben vom bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms ClipMyHorse.TV stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.

2 Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag Die ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH ( CMH GmbH ) hat mit Schreiben vom gegenüber der LPR Hessen die Verlängerung ihrer Mitte Juli 2015 auslaufenden Zulassung für das Programm ClipMyHorse.TV beantragt. Die LPR Hessen hat der KEK den Vorgang mit Schreiben vom zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Sie beabsichtigt, die Zulassung gemäß 7 Abs. 2 des Gesetzes über den privaten Rundfunk in Hessen (HPRG) um fünf Jahre zu verlängern. 2 Programmstruktur und Programmverbreitung ClipMyHorse.TV ist ein ausschließlich über das Internet verbreitetes bundesweites Fernsehspartenprogramm. Auf der Internetseite werden mehrmals im Jahr Pferdeveranstaltungen wie z. B. Reitturniere im Livestream übertragen. Nach eigenen Angaben werden jährlich etwa 150 Veranstaltungen zum Pferdesport in Deutschland, Österreich und der Schweiz an mehr als 250 Tagen live übertragen. Die Live-Übertragungen werden zudem aufgezeichnet und stehen im Archiv zum Abruf bereit (derzeit über Stunden Videomaterial). Seit Sommer 2013 können zudem über das in Kooperation mit Pferdia TV (Thomas Vogel) betriebene Video-on-Demand-Angebot Pferdiathek über 300 Filme rund um das Thema Pferd kostenpflichtig abgerufen werden. 3 Antragstellerin und Beteiligte 3.1 Gesellschaftszweck der CMH GmbH ist unter anderem die Förderung und die Vermarktung des deutschen Reitsports, die ganzheitliche Beratung in den Bereichen IT sowie des Prozessmanagements und des Marketing/PR. Unternehmensgegenstand ist außerdem die Einrichtung eigenständiger Internetportale, die der Präsentation von Pferden in Zucht, Sport und Freizeit in den digitalen Medien dienen XXX 3.2 Die Beteiligungsverhältnisse um die CMH GmbH wurden zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK vom , Az.: KEK 823, überprüft. Seit diesem Beschluss sind keine Beteili- 2 / 5

3 gungsveränderungen eingetreten. An der CMH GmbH ist somit weiterhin die Horse Media Solutions GmbH ( HMS GmbH ) in Höhe von 90 % beteiligt XXX, die übrigen 10 % der Geschäftsanteile hält die Deutsche Reitsport Vermarktungs GmbH ( DRV GmbH ), ein Zusammenschluss des Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v., dem Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland (7.621 Vereine, über Mitglieder), und nahezu aller großer Reitsport-Turnierveranstalter in Deutschland (vgl. Gesellschafter der DRV GmbH sind im Einzelnen: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v. 50 % Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Escon Marketing GmbH 8,62 % En Garde Marketing GmbH 8,62 % PST Paul Schockemöhle Marketing GmbH 6,90 % Beteiligungen in Höhe von jeweils 1,72 % halten die Turniergemeinschaft Balve GmbH, die Verdener Turniergesellschaft mbh, P.S.I. Pferdesport-Organisationsgesellschaft mbh, die Baltic Horse Show GmbH, die HIPPO Pferde-Veranstaltungs GmbH mit Pferd International" und Bayern-Pferd", der Reiter-Verein Mannheim e.v., der Westfälischer Reiterverein e.v., der Wiesbadener Reit- und Fahr-Club e.v. sowie das Einzelunternehmen Pferdesport und Consulting Axel Milkau. Die restlichen 10,34 % der Geschäftsanteile der DRV GmbH stehen in deren Eigenbesitz. Die Beteiligungsverhältnisse auf den weitergehenden Gesellschafterstufen wurden ebenfalls im Rahmen des Beschlusses der KEK vom , Az.: KEK 823, offengelegt. Für Einzelheiten des zwischen der Antragstellerin und der DRV GmbH geschlossenen Kooperationsvertrags (Fassung vom ) wird auf vorgenannten Beschluss der KEK verwiesen. 3 / 5

4 3.3 Beteiligungsverhältnisse im Überblick: 50 Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v. 8,62 Escon Marketing GmbH 8,62 En Garde Marketing GmbH Klaus Plönzke Britta Plönzke Anja Plönzke 75,26 12,37 12,37 6,90 15,52 10,34 PST Paul Schockemöhle Marketing GmbH Streubesitz Eigenbesitz Horse Media Solutions GmbH Deutsche Reitsport Vermarktungs GmbH ClipMyHorse.TV Programmveranstalterin ClipMyHorse.TV Deutschland GmbH Lizenzrechte/ Medienpartner II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Der LPR Hessen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß 37 Abs. 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen Das Programm ClipMyHorse.TV wird der Antragstellerin gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. RStV, der HMS GmbH gemäß 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. RStV sowie Klaus Plönzke gemäß 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 16 AktG zugerechnet. 4 / 5

5 Auf der Grundlage des zwischen der CMH GmbH und der DRV GmbH abgeschlossenen Kooperationsvertrags wird das Programm ClipMyHorse.TV zudem der DRV GmbH gemäß 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zugerechnet (s. dazu im Einzelnen Beschlusses der KEK vom , Az.: KEK 823, III 2.2). 3 Vorherrschende Meinungsmacht 3.1 Zuschaueranteile Für das nur über das Internet verbreitete Programm ClipMyHorse.TV liegen keine Zuschaueranteile vor. Nach eigenen Angaben ( verzeichnete ClipMyHorse.TV im Jahr 2012 insgesamt über 6,5 Mio. Video-Abrufe. 3.2 Abschließende Feststellung Nach dem dargelegten Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht vor. Der beantragten Zulassung für das Programm ClipMyHorse.TV stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegen. (gez.) Müller-Terpitz Bauer Becker Fuchs Hornauer Mailänder Sagurna Sjurts 5 / 5

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