Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

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1 Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz => Geschenke im Dreierpack aus BEG/KP II, VL und bav Leben Februar 2010 Berechnungs- Hilfe

2 Geschenke von Staat und Arbeitgeber für Ihren Ruhestand => Zweiseitige Verkaufshilfe zur Umwandlung der BEG/KP II-Ersparnis und der VL zu Gunsten der bav Februar 2010, Seite 2

3 Erläuterungen zur Rückseite der Verkaufshilfe Ermittlung mit KP II und BEG-Rechner (siehe Schritt 1) Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen (i.d.r. 26 bzw. 40 ) Ermittlung des Gesamtbeitrags zur bav mit VL MAXX (siehe Schritt 2) und manuelle Ermittlung der Steuer- und SV-Ersparnis aus der bav: Gesamtbeitrag bav./. Ersparnis aus KP II & BEG./. VL = Steuer- und Sozialversicherungsersparnis aus der bav Ermittlung mit VL MAXX Februar 2010, Seite 3

4 Schritt 1: Ermittlung der monatlichen Netto-Ersparnis aus Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz über KP II und BEG-Rechner 1) 2) 3) Monatliche Ersparnis: 777,95 EUR / 12 => 64,83 EUR 4) 1) Eingabe des Jahresbruttoeinkommens ohne Vermögenswirksame Leistungen 2) Abwahl der Tarifauswahl 3) Berechnung der jährlichen Nettoersparnis aus KP II und BEG 4) Manuelle Umrechnung in monatliche Nettoersparnis aus KP II und BEG => jährlichen Vorteil durch 12 dividieren Manuelle Übernahme in VL-MAXX (Entgeltumwandlung- Nettoverzicht) Februar 2010, Seite 4

5 Schritt 2: Ermittlung des Gesamtbeitrages zu Gunsten der bav über VL MAXX => Umwandlung VL & Einbringung Entlastungsbetrag aus KP II / BEG 1) 2) Eingabe-Maske 1) Vorgabe der monatlich zu zahlenden Vermögenswirksamen Leistungen (Arbeitgeber-Anteil) => Umwandlungsart bei gleichem Nettogehalt 2) Verwendung der monatlichen Ersparnis aus KP II und BEG als Entgeltumwandlungsbetrag => Vorgabe Nettoverzicht 3) Steuer/Sozialversicherungs-Maske 3) Vorgabe des monatlichen Bruttogehalts ohne vermögenswirksame Leistungen Februar 2010, Seite 5

6 Schritt 2: Ermittlung des Gesamtbeitrages zu Gunsten der bav über VL MAXX => Umwandlung VL & Einbringung Entlastungsbetrag aus KP II / BEG Dieser Betrag fließt insgesamt in die bav und setzt sich zusammen aus: Ersparnis aus KP II und BEG Vermögenswirksame Leistungen zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsersparnis aus der bav Nettoaufwand wird finanziert aus mtl. Ersparnis aus KP II und BEG Im Vergleich der Jahre 2008 zu 2010 beträgt der Nettoaufwand somit NULL Euro. Februar 2010, Seite 6

7 Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen basieren auf dem bei Erstellung des Beratungsprogramms bekannten Steuer- und Sozialversicherungsrecht, erheben aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen und ersetzen keine steuerliche Beratung (easy 1.80). Bei der Steuerberechnung wird keine Günstigerprüfung Kindergeld / Kinderfreibetrag durchgeführt. Die unverbindliche Darstellung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer Lohnsteuerbetrachtung. Die Berechung der Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II erfolgt auf Basis einer Einkommensteuerbetrachtung. Hierbei werden die finanziellen Entlastungen durch das Konjunkturpaket II, wie zum Beispiel die Änderung des Steuertarifs sowie die Anhebung des Kindergeldes, und das Bürgerentlastungsgesetz im Vergleich der Jahre 2008 zu 2010 berücksichtigt und ggf. gemeinsam mit den vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung investiert, aus der sich Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse ergeben. Das Bürgerentlastungsgesetz sieht ab dem die erweiterte Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Steuerlich berücksichtigt werden alle Beiträge, die zur Absicherung eines Basiskranken- und Pflegeversicherungsschutzes erbracht werden. Hierbei werden sowohl die eigenen Aufwendungen, als auch die Aufwendungen für den Ehepartner oder ggf. Kinder berücksichtigt. Bei einem Anspruch auf ein Krankengeld sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung pauschal um 4 % zu kürzen. Bei privat Krankenversicherten sind die Beiträge zu den Basisleistungen (ohne Krankengeld) steuerlich voll abzugsfähig. Aus Vereinfachungsgründen liegen den unverbindlichen Berechnungen gewisse Annahmen zugrunde (beispielsweise die gesetzlichen / sozialversicherungsrechtlichen Daten zum Stand ). Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und sind nicht garantiert. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Bei Fragen zur individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Februar 2010, Seite 7

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