Erste Praxiserfahrungen mit dem EWärmeG und Sanierungsfahrplan
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- Julia Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 Erste Praxiserfahrungen mit dem EWärmeG und Sanierungsfahrplan
2 Der einfachste Weg bleibt der Kesseltausch Das neue EWärmeG 2015 erhöht den Anteil regenerativer Energien auf 15%, durch den Sanierungsfahrplan wurde aber eine Lösung geschaffen. Wenn eine einfache Lösung gesucht wird, also einen Anteil von 10% Bioheizöl oder Bioerdgas, bieten die Stadtwerke Esslingen im Falle von Biogas den Sanierungsfahrplan an. (wird mit 5% angerechnet ) 2
3 Unser Kombi-Paket Sanierungsfahrplan + CleverErdgas Bio10 Inkl. Nachweisführung nach 6 EWärmeG für das Baurechtsamt 3
4 Fragen und Antworten zum Sanierungsfahrplan Der Sanierungsfahrplan schreibt ambitionierte Ziele vor. Werden die Hausbesitzer damit nicht überfordert? Wie werden seine Wünsche berücksichtigt? Wir müssen den Hausbesitzer und Investor dort abholen wo er gerade steht und mit ihm den Weg gehen, den er in der Lage ist zu gehen. Wir dürfen ihm nicht in jedem Fall die ganze Last der Gebäudemodernisierung aufbürden, sondern müssen ihm helfen die nächsten Schritte so zu tun, dass wir das zukünftige Ziel, das Gebäude möglichst zu einem Effizienzhaus weiter zu entwickeln, nicht gefährden. 5
5 Fragen und Antworten zum EWärmeG Welche Ausnahmen gibt es bei Nichtwohngebäuden? Gebäude welche zu einem überwiegenden Teil (mehr als 50%) der Produktion, Fertigung, Montage oder Lagerung dienen, fallen nicht unter das EWärmeG Die Energiedienstleistungen der SWE umfassen auch den Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude. 7
6 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie ist es beim Contracting? Wer ist hier verpflichtet? Bei Contracting-Verträgen ist immer der Gebäudebesitzer verpflichtet! Er kann die Verpflichtung nicht auf den Contractor abwälzen! Es ist dabei unerheblich ob der Contracting-Vertrag nach BGB 93ff (Wesentlicher Bestandteil) oder 95 (nur zum vorübergehenden Zweck, also kein Bestandteil des Gebäudes) abgeschlossen wird. Natürlich kann, zum Beispiel mit einem entsprechend durch den Contractor dimensionierten Blockheizkraftwerk, das EWärmeG erfüllt werden. Die SWE bieten bereits seit Jahren Contracting Lösungen an. 8
7 Fragen und Antworten zum EWärmeG Bestehende Anlagen und Sanierungsmaßnahmen, inwieweit werden diese berücksichtigt? Keine ausreichende Fläche oder technische, bauliche und rechtliche Unmöglichkeit bei Solarthermie-Anlagen sind nicht mehr als Ausschlussgründe im EWärmeG aufgeführt! Bestehende Anlagen und Maßnahmen werden nur soweit anerkannt, wie sie die Vorgaben des EWärmeG erfüllen! Auch denkmalgeschützte Gebäude fallen unter das EWärmeG! 9
8 Fragen und Antworten zum EWärmeG Bauteilnachweis bei Wärmedämmung? Nach 8 müssen die Anforderungen an die U-Werte beim bauteilbezogenen Nachweis der EnEV, Anlage 3, Tabelle 1 um 20% unterschritten werden. Steildachdämmung U-Wert-Anforderung = 0,192 W/[m²K] Flachdachdämmung U-Wert-Anforderung = 0,16 W/[m²K] Außenwanddämmung U-Wert-Anforderung = 0,192 W/[m²K] Kellerdeckendämmung U-Wert-Anforderung = 0,24 W/[m²K] Kellerdeckendämmung ist hier etwas irreführend, da hier alle Flächen des unteren Gebäudeabschlusses gegen unbeheizte Räume, Erdreich und Außenluft gemeint sind! Es ist hier der mittlere U-Wert des jeweiligen Bauteils gemeint. Müssen aus baulichen Gründen Teilflächen geringer gedämmt werden, muss dies durch eine stärkere Dämmung der anderen Teilflächen ausgeglichen werden, sodass im Mittel ein rechnerischer U-Wert von 0,192 W/[m²K] erreicht wird. Fenster können nicht zum Bauteilnachweis herangezogen werden! 10
9 Fragen und Antworten zum EWärmeG Manchmal geben auch die Handwerksbetriebe in ihren Angeboten, Unternehmererklärungen oder Berechnungen U-Werte an, die uns Aufschluss geben können, ob eine vollzogene oder geplante Sanierungsmaßnahme für die Anforderungen des EWärmeG ausreicht. U-Werte Bauteil EnEV Anlage 3, Tabelle 1 EWärmeG KfW Außenwand 0,24 0,192 0,20 Steildach 0,24 0,192 0,14 Flachdach 0,20 0,16 0,14 oberste Geschossdecke 0,24 0,192 0,14 Kellerdecke gegen unbeheizt oder Erdreich (auf Kaltseite gedämmt) 0,30 0,24 0,25 Kellerdecke gegen unbeheizt oder Erdreich (auf Warmseite gedämmt) 0,50 0,40 0,25 Decke nach unten gegen Außenluft 0,24 0,192 0,20 11
10 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? Sehr hilfreich ist es, wenn bereits ein Energiebedarfsausweis, ein Energiesparcheck oder eine Bafa-Vor-Ort-Beratung erstellt wurden. Mit den darin ausgewiesenen HT -Werten - welche vom Gebäudealter abgestuft die Anforderungen der EnEV, Anlage 1, Tabelle 2 unter- oder überschreiten müssen, kann man sich sehr gut orientieren. Aber sollte man diesen Angaben und Werten immer blind trauen? 12
11 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? Auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg finden man unter anderem als Hilfe zum EWärmeG eine App und ein Exceltool. Mit dem Exceltool können alle möglichen Sanierungsvarianten durchgespielt werden. Nachfolgend möchte ich Ihnen an Hand eines Beispiels das Exceltool demonstrieren. 13
12 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? Ein Beispiel wie wir aus den Energiebedarfsausweisdaten den energetischen Zustand des Gebäudes in Hinblick auf den Anforderungen des EWärmeG mit dem Exceltool untersuchen können: Einfamilienhaus, Baujahr 1974, bereits mit Leichthochlochziegeln Poroton gebaut, Holz-Isolierverglasung Baujahr Sanierungsvorschlag bei Erstellung des Energiebedarfsausweises: Neuer Öl-Brennwertkessel, neue 3- fach Wärmeschutzverglasung, Dämmung der Kellerdecke um 8 cm (λ 0,035) und Dämmung der Innenwände gegen unbeheizten Keller (Kellerabgang) um 10 cm (λ 0,035). 14
13 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? 15
14 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? 17
15 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? 19
16 Fragen und Antworten zum EWärmeG Wie können bereits getätigte meist nur teilweise vollzogene Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? Ergebnis Exceltool: Nach Tausch des Wärmeerzeugers und Umsetzung der teilweisen Kellerdecken- und Kellerinnenwanddämmung sowie des Sanierungsfahrplans ist das EwärmeG voll erfüllt. 23
17 Leitsätze für unser Handeln Wir können nicht von heute auf morgen komplett alle Gebäude regenerativ versorgen. Daher sind viele der umfassenden Maßnahmen, welches das EWämeG vorschreibt sehr sinnvoll. (siehe Prognos-Studie und Vortrag von Herrn Thamling Energiewende im Gebäudebestand - wie geht`s weiter? unter Herbstforum Altbau) Wir brauchen den Energiemix, um uns in allen Bereichen weiter zu verbessern und praktische Erfahrungen zu sammeln. (Zum Beispiel hat sich die Kompakt-Leuchtstofflampe, auch Energiesparlampe genannt als ungeeignet gezeigt. Diese wird nun durch die LED-Technologie mehr als ersetzt) 27
18 Leitsätze für unser Handeln Im Jahr 2050 werden die meisten unserer heutigen Bau- und Modernisierungsprodukte noch immer im Einsatz sein. Nicht aber die zentralen Wärmeerzeuger für die wir uns heute entscheiden. (siehe auch Prognos-Studie und Vortrag von Herrn Thamling Energiewende im Gebäudebestand - wie geht`s weiter? unter Herbstforum Altbau) Wir müssen das gesamte Gebäude im Blick behalten, sonst binden wir Kapital und wertvolle Ressourcen, ohne dass wir unserem Ziel, die Klimaerwärmung zu verlangsamen oder zu stoppen und die Schonung der fossilen Energievorräte, effektiv näher kommen. (Bsp. Eine zu große Solaranlage einbauen, nur damit das EWärmeG erfüllt wird. Besser eine passende Anlage einbauen und zum Beispiel mit dem ersparten Geld die Kellerdecke dämmen und den hydraulischen Abgleich durchführen) 28
19 Leitsätze für unser Handeln Ohne qualifizierte und permanent weitergebildete Fachleute aus allen Gewerken werden wir diese Ziele nicht verwirklichen können. Denn die gesetzlichen und technischen Anforderungen werden immer komplexer und die Fragen unserer Kunden entsprechend anspruchsvoller. (Viele Fragen können dabei nur nach einer umfassenden Energiediagnose beantwortet werden) Wir müssen den Hausbesitzer und Investor dort abholen wo er gerade steht und mit ihm den Weg gehen, den er in der Lage ist zu gehen. Wir dürfen ihm nicht in jedem Fall die ganze Last der Gebäudemodernisierung aufbürden, sondern müssen ihm helfen die nächsten Schritte so zu tun, dass wir das zukünftige Ziel, das Gebäude möglichst zu einem Effizienzhaus weiter zu entwickeln, nicht gefährden. (Siehe Interview mit Architekt, Herrn Prof. Andreas Hild im STO-Weißbuch Fassadendämmung ) 29
20 Fragen und Antworten zur Förderung des Sanierungsfahrplans 1. Wie läuft die Förderung der Sanierungsfahrpläne ab? Der Energieberater beantragt ein Kontingent bei der L-Bank in Höhe von mindestens Euro bis zu max Euro, je nachdem, wie viele Beratungsaufträge er in der nächsten Zeit erwartet. Nachdem er den Zuwendungsbescheid über die beantragte Summe von der L-Bank erhalten hat, kann er die Verträge mit den Kunden schließen. Ziel ist es, das Kontingent innerhalb von längstens 9 Monaten zu verbrauchen und innerhalb von 12 Monaten in einem einmaligen Vorgang mit der L-Bank abzurechnen. Es können bis zu drei Kontingente gleichzeitig beantragt werden. Wird das Kontingent nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums abgerufen, verfällt es. Auf Antrag kann der Bewilligungszeitraum (9 Monate) um maximal 3 Monate verlängert werden, um den Verfall (Unwirksamkeit des Bescheides) zu vermeiden 2. Müssen erst alle Kunden feststehen, bevor die Anträge eingereicht werden können? Nein. Aus Nr. 4.1 FöRL SFP ergibt sich, dass erst nach dem Zuwendungsbescheid der Vertrag zwischen Berater und Kunde abgeschlossen werden darf. Im Antragsformular werden keinerlei Daten über die zu Beratenden abgefragt, lediglich die Anzahl der geplanten Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser. Es ist anzunehmen, dass der Berater eine gewisse Anzahl von Aufträgen in Aussicht hat oder diese aus seinen persönlichen Erfahrungen abschätzen kann. Weder die Anzahl noch die Zusammensetzung der im Antrag angegebenen Wohneinheiten sind verbindlich. 3. Kommt die Förderung erst zustande, wenn alle beantragten Sanierungsfahrpläne durchgeführt sind? Wann ausgezahlt wird, ist in Nr. 8.3 FöRL SFP geregelt. Bei einer geringen Umsatzerwartung muss das beantragte Kontingent nicht ausgeschöpft werden. Eine Abrechnung von unvollständigen Kontingenten möglich. Es müssen nicht alle beantragten SFPs durchgeführt sein. Eine Abrechnung innerhalb von 12 Monaten muss aber erfolgen, ansonsten verfällt das Kontingent. 4. Können beantragte Kontingente geändert werden oder muss ein neuer Antrag gestellt werden? Dies ist in Nr. 5.3 FöRL SFP geregelt, danach können bis zu drei Anträge gleichzeitig gestellt werden. Eine Umwidmung innerhalb der beantragten Fördersumme (z.b. von 5x200 Euro = Euro auf 2x500 Euro = Euro) unter Einhaltung des bewilligten Kostenrahmens ist ohne Änderungsantrag möglich. 5. Können verfallene Kontingente neu beantragt werden? Im Antrag nach Nr. 5.3 FöRL SFP sind keine bestimmten SFP aufzunehmen. Werden die Fristen in Nr. 6.1 nicht eingehalten, verfällt der Bescheid. Im Rahmen der Vorgaben von Nr. 5.3 können neue Anträge gestellt werden. Hier ist zu beachten, dass die verfallenen Maßnahmen nur dann in einem neuen Antrag aufgenommen werden können, wenn sie nicht bereits durchgeführt wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). 6. Muss im Antrag eine Vorgangsnummer L-Bank eintragen werden? Nein. Im Antragsformular wird keine Vorgangsnummer abgefragt und die Kundennummer muss nur eingetragen werden, sofern sie vorhanden ist. Die Vorgangs- und Kundennummer wird mit dem Zuwendungsbescheid vergeben und muss erst in den Verwendungsnachweis mit Abrechnungsantrag eingetragen werden. Autor: Robert Schlegel - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft -Referat 62 - Energieeffizienz von Gebäuden - Telefon: Robert.Schlegel@um.bwl.de
21 Fragen und Antworten zum EWärmeG Welche Ausnahmen gibt es bei Nichtwohngebäuden? Gebäude welche zu einem überwiegenden Teil (mehr als 50%) der Produktion, Fertigung, Montage oder Lagerung dienen, fallen nicht unter das EWärmeG. Weitere Gebäude sind unter 2- Geltungsbereich des Gesetzes aufgeführt. Wie ist es beim Contracting, wer ist hier verpflichtet? Bei Contracting-Verträgen ist immer der Gebäudebesitzer verpflichtet! Er kann die Verpflichtung nicht auf den Contractor abwälzen. Es ist dabei unerheblich ob der Contracting-Vertrag nach BGB 93ff (Wesentlicher Bestandteil) oder 95 (nur zum vorübergehenden Zweck, also kein Bestandteil des Gebäudes) abgeschlossen wird. Natürlich kann zum Beispiel mit einem entsprechend durch den Contractor dimensionierten Blockheizkraftwerk das EWärmeG erfüllt werden. Bestehende Anlagen und Sanierungsmaßnahmen, inwieweit werden diese berücksichtigt? Keine ausreichende Fläche oder technische, bauliche und rechtliche Unmöglichkeit bei Solarthermie- Anlagen sind nicht mehr als Ausschlussgründe im EWärmeG aufgeführt! Bestehende Anlagen und Maßnahmen werden nur soweit anerkannt, wie sie die Vorgaben des EWärmeG erfüllen! Was muss man bei denkmalgeschützten Gebäuden beachten? Auch denkmalgeschützte Gebäude fallen unter das EWärmeG. Das war schon seit dem EWärmeG 2008 so. Damals gab es noch die Ankertechnologie Solar. Das bedeutete, wenn aus baulichen, technischen oder rechtlichen Gründen keine Solaranlage aufs Dach passte, musste das EWärmeG nicht weiter befolgt werden, also die Nutzungspflicht entfiel. Das betraf praktisch immer die denkmalgeschützten Gebäude. Im EWärmeG 2015 stehen alle Technologien und Ersatzmaßnahmen auf einer Ebene, es müssten also alle Maßnahmen des EWärmeG nicht umsetzbar sein, um aus der Nutzungspflicht zu fallen. Für welche Einzelmaßnahmen im Bereich Wärmedämmung kann der Bauteilnachweis geführt werden und welche U-Werte sind darin gefordert? Nach 8 müssen die Anforderungen an die U-Werte beim bauteilbezogenen Nachweis der EnEV, Anlage 3, Tabelle 1 um 20% unterschritten werden. Steildachdämmung U-Wert-Anforderung = 0,192 W/[m²K] Flachdachdämmung U-Wert-Anforderung = 0,16 W/[m²K] Außenwanddämmung U-Wert-Anforderung = 0,192 W/[m²K] Kellerdeckendämmung U-Wert-Anforderung = 0,24 W/[m²K] Kellerdeckendämmung ist hier etwas irreführend, da hier alle Flächen des unteren Gebäudeabschlusses gegen unbeheizte Räume, Erdreich und Außenluft gemeint sind! Es ist hier der mittlere U-Wert des jeweiligen Bauteils gemeint. Werden aus baulichen Gründen Teilflächen geringer gedämmt, muss dies durch eine stärkere Dämmung der anderen Teilflächen ausgeglichen werden, sodass im Mittel ein rechnerischer U-Wert von 0,192 W/[m²K] erreicht wird. Fenster können nicht zum Bauteilnachweis herangezogen werden! Ab welchen Gebäudeerrichtungszeitpunkt gilt das EWärmeG? Mit dem Errichtungszeitpunkt im Sinne des EWärmeG ist der Zeitpunkt gemeint in dem für das Gebäude der Bauantrag, die Bauanzeige oder die Genehmigung erfolgte. Das EWärmeG bezieht gemäß 2 Abs. 1 sich auf alle Gebäude, welche vor dem 1. Januar 209 errichtet wurden.
22 Welche Einzelraumfeuerungsanlagen sind gemäß EWärmeG zulässig? Auszug aus 5 Abs. 5: Die Einzelraumfeuerungsanlage muss zusätzlich mindestens 30% der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einem Wasserüberträger ausgestattet sein. Wie wird die Raumgröße bei Kachelöfen berücksichtigt? Das EWärmeG definiert den Begriff Einzelraumfeuerungsanlage nach dem 2 der 1. BImSchV, Satz 3, welcher eine Einzelraumfeuerungsanlage wie folgt definiert: Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird,! Die Wohnflächen bei Kachelöfen z.b. Grundöfen, welche ihre Energie ausschließlich in Form von Wärmestrahlung abgeben, können nur für den oder die Räume angerechnet werden, welche direkt durch den Kachelofen beheizt werden. Indirekte Erwärmung benachbarter Räume z.b. durch geöffnete Türen darf nicht als beheizbare Wohnfläche herangezogen werden. Räume, welche durch Luftschächte von Kachelöfen beheizt werden, können dagegen voll angerechnet werden. Gilt das EWärmeG bei Austausch eines Heizeinsatzes einer Warmluftheizung? Bei Austausch eines solchen Heizeinsatzes gilt das EWärmeG nicht Was ist als Inbetriebnahme-Zeitpunkt gemeint? Der Tag der Inbetriebnahme durch den Errichter der Heizungsanlage gilt als das Inbetriebnahme- Datum, nicht die spätere baurechtliche Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger. Der Nachweis muss gemäß 4 Abs. 2 innerhalb von 18 Monaten nach der Inbetriebnahme gegenüber der unteren Baurechtsbehörde unaufgefordert erfolgen. Wie werden Brennstoffzellen berücksichtigt? An Brennstoffzellen werden genau die gleichen Anforderungen im 10 Abs. 1, Nr. 1 und 2 wie bei konventionellen BHKWs mit Brennstoffmotor oder Stirlingmotor gestellt. Müssen auch bei kleineren BHKWs immer die kompletten Berechnungen der Vollbenutzungsstunden erfolgen? Bei Anlagen bis 20kW elektrisch können die Vollbenutzungsstunden auch geschätzt werden. Bei größeren Anlagen muss er rechnerisch erbracht werden. (z.b. Software BHKW-Plan, etc.) Nachweis bei Wärmepumpen muss wie erfolgen? Der Nachweis erfolgt gemäß VDI 4650 Blatt 1, in der jeweils aktuellen Fassung. Diese soll Ende 2016 neu erscheinen und deren Ergebnisse die JAZ um ca. 0,2 verschlechtern. Internetseite zur Berechnung nach VDI : Erkenntnis: Viele Luft-Wasser-Wärmepumpen können bei Vorlauftemperaturen von 55 C die geforderte Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 nicht erreichen. Höhere Vorlauftemperaturen sind gemäß VDI nicht mehr nachweisbar, sind aber schlechter. Bei Einsatz in bivalenten (auch monoenergetischen) Anlagen, darf nur der Anteil am Wärmebedarf (Heizung und Warmwasser, einschließlich aller Verluste) berücksichtigt werden, der mit einer JAZ von mindesten 3,0 erzeugt wird.
23 Beispiel: Stiebel Eltron WPL 10 AC: COP-Werte aus Bafa-Liste Erneuerbare Energien Wärmepumpen mit Prüfnachweis : A-7/W35 = 3,06; A2/W35 = 3,51; A10/W35 = 4,16, Wärmequelle: Luft; Modell: WPL 10 AC; Heizgrenztemperatur 15 C; Vorlauf-/Rücklauftemperatur: 55 C/48 C; Normaußentemperatur: -14 C; Betriebsweise: monoenergetisch (Wärmepumpe mit Elektroheizstab); Bivalenzpunkt: -5 C; Anteil Warmwasser über Heizungswärmepumpe = 18%. Ergebnis: JAZ Heizbetrieb: 3,26; JAZ Warmwasserbereitung: 3,81; JAZ Gesamt (für EWärmeG): 3,20 = Wärmepumpe kann nicht als Erfüllungsoption angerechnet werden. Die gleiche Wärmepumpe mit gleichen Randbedingungen außer Vorlauf-/Rücklauftemperatur: 35 C/28 C. Ergebnis: JAZ Heizbetrieb: 3,78; JAZ Warmwasserbereitung: 3,81; JAZ Gesamt (für EWärmeG): 3,65 = Wärmepumpe kann als Erfüllungsoption angerechnet werden. Es ist nun festzustellen, ob die Wärmepumpe zu 100% ausreicht, da ein Teil des Wärmenergiebedarfs mit dem Elektro-Heizstab gedeckt wird: In Spalte -5 C und Zeile 3 steht der Deckungsanteil des Grundlasterzeugers, hier die Luft- Wasserwärmepumpe, mit 0,91. Bei angenommenen kwh Wärmeenergiebedarf werden somit x 0,91 = kwh mit der Wärmepumpe und kwh mit dem Elektro-Heizstab erzeugt. Gemäß Berechnung a aus dem Nachweisformular zur Erfüllungsoption Wärmepumpen des EWärmeG, erreicht die Wärmepumpe einen Erfüllungsgrad von 108%: Die Berechnung der Anteile am Wärmeenergiebedarf können auch mit Simulationsdaten, nach DIN oder anderen anerkannten Regeln der Technik ermittelt werden.
24 U-Wertanforderungen bei Bauteilnachweisen: U-Werte Bauteil EnEV Anlage 3, Tabelle 1 EWärmeG KfW Außenwand 0,24 0,192 0,20 Steildach 0,24 0,192 0,14 Flachdach 0,20 0,16 0,14 oberste Geschossdecke 0,24 0,192 0,14 Kellerdecke gegen unbeheizt oder Erdreich (auf Kaltseite gedämmt) 0,30 0,24 0,25 Kellerdecke gegen unbeheizt oder Erdreich (auf Warmseite gedämmt) 0,50 0,40 0,25 Decke nach unten gegen Außenluft 0,24 0,192 0,20 Massive Außenwand. Auch gegen Erdreich und Wände zu unbeheizten Keller U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,7 0, bis ,7 0, bis ,4 0, bis ,4 0, bis1978 1,0 0, bis ,8 0, bis ,6 0, ab ,5 0, Außenwand -Holzkonstruktion (Fachwerk, Fertighaus o. ä.) Auch gegen Erdreich und Wände zu unbeheizten Keller U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,0 0, bis ,0 0, bis ,4 0, bis ,4 0, bis1978 0,6 0, bis ,5 0, bis ,4 0, ab ,4 0,192 10
25 Massive oberste Geschossdecke. Auch Fußboden gegen Außenluft. U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke (cm) BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis1978 0,6 0, bis ,5 0, bis ,4 0, ab ,3 0,192 8 Oberste Geschossdecke - Holzkonstruktion. Auch Fußboden gegen Außenluft. U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke (cm) BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,0 0, bis ,8 0, bis ,8 0, bis ,8 0, bis1978 0,6 0, bis ,4 0, bis ,3 0,192 8 ab ,3 0,192 8 Massive Kellerdecke U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke (cm) BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,2 0, bis ,2 0, bis ,5 0, bis ,0 0, bis1978 1,0 0, bis ,8 0, bis ,6 0,24 10 ab ,6 0,24 10 Kellerdecke -Holzkonstruktion U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke (cm) BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,035 bis ,0 0, bis ,8 0, bis ,8 0, bis ,8 0, bis1978 0,6 0, bis ,6 0, bis ,4 0,24 6 ab ,4 0,24 6
26 U-Wert nach Baualtersklasse Massivdach (inbes. Flachdächer) U-Wert Dämmstärke (cm) BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,025 bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis1978 0,6 0, bis ,5 0, bis ,4 0,16 6 ab ,3 0,16 6 Steildach (auch Wände zu unbeheizten Dachstock) U-Wert nach Baualtersklasse U-Wert Dämmstärke (cm) * BMVI Regeln Tabelle 2 EWärmeG bei 0,025 bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis ,1 0, bis1978 0,6 0, bis ,5 0, bis ,4 0, ab ,3 0, * = Aufsparrendämmung mit PUR/PIR WLS 023
27 Aus dem Bauteilhandbuch von Delta-Q:
28 Aus U-Wert-Tabellen von ISOVER:
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