Vertiefende Fledermausuntersuchungen im Raum Biebergemünd und Linsengericht mit Schwerpunkt Mopsfledermaus in 2015

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1 Vertiefende Fledermausuntersuchungen im Raum Biebergemünd und Linsengericht mit Schwerpunkt Mopsfledermaus in 2015 Vorstellung der eigenen Untersuchungen der BI aus 2015 sowie Zusammenfassung und Bewertung der bekannten Nachweise der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) in den Gebieten der Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht für den Zeitraum 2013 bis 2015 Stand Oktober 2015 Erstellt durch: BI Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.v. c/o Hufeisenstrasse 9a Biebergemünd Dr. phil. nat. Yvonne Walther, Linsengericht Dipl.-Ing. (FH) Udo Klein, Biebergemünd Dr. rer. nat. Berthold Andres, Biebergemünd Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

2 Inhalt Vorwort Einleitung Bestandsituation und Schutz der Mopsfledermaus in Hessen Methodik der Detektoruntersuchungen durch die BI Zusammenfassung der Detektor Untersuchungen der BI in Netzfänge in 2015 als Kooperationsprojekt von HGON und BI Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse aus 2013 bis Vergleich der Ergebnisse mit Entwurf Regionalplan Südhessen Fazit und Schlussfolgerungen Literaturverzeichnis Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

3 Vorwort Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart In Einklang mit Mensch und Natur e.v. ist ein im Jahre 2012 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd und verfügt über die Mitwirkungsund Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Neben der Kartierung von Horstbäumen machen ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerinitiative seit 2013 regelmäßig Untersuchungen zu Fledermäusen. Schwerpunkt dieser Untersuchungen sind die Gemarkungen der Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht. Der Vorstand der BI dankt an dieser Stelle ausdrücklich Bürgermeister Albert Ungermann, Revierleiter Ralf Deckenbach und den Gemeindevertretern der Gemeinde Linsengericht für die Unterstützung im Gerichtswald Linsengericht und Bereichsleiter Peter Könnemann vom Forstamt Jossgrund für die Unterstützung auf der Gemarkung Biebergemünd. Ohne diese Unterstützungen wären Untersuchungen in diesem Umfang nicht möglich gewesen. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

4 1. Einleitung Die Wahrung des Naturhaushaltes und der Biodiversität ist eine der originären Aufgaben eines Staates. In den Bundesländern der BRD und insbesondere in Hessen ist die Erfassung des faunistischen Inventars aber seit vielen Jahren sträflich vernachlässigt worden. Zahllose ehrenamtliche Naturschützer, häufig ohne fachliche Ausbildung aber mit hohem Engagement, haben sich in die Rolle der "Datensammler" drängen lassen. Die auf dieser Basis ermittelte Datengrundlage ist dementsprechend heterogen. Dort wo viele ehrenamtliche Aktivisten unterwegs sind, liegen verhältnismäßig gute Kenntnisse vor, für andere Gebiete gibt es hingegen keinerlei Daten. Die Artengruppe mit den meisten Kennern ist die Vogelwelt, gefolgt von den noch einfach bestimmbaren Amphibien. Über andere Artengruppen, die zu dem nur aufwändig zu erfassen sind, ist die Datengrundlage erschreckend gering. Hierzu zählen insbesondere die verschiedenen Fledermausarten, von denen die Mehrzahl nicht in Gebäuden, sondern vorwiegend im Wald lebt. Auch die verschiedenen Lebensräume unseres Landes sind unterschiedlich gut untersucht, beliebt sind offene Wasserflächen und das Halboffenland, da man dort verhältnismäßig gute Beobachtungserfolge hat. Tierarten im Wald sind bedeutend schwerer zu erfassen und somit ist dort auch die Untersuchungshäufigkeit geringer. Die Folge ist, dass die hessischen Mittelgebirgswälder weiße Flächen aufweisen. Dies ist insbesondere an den Landesgrenzen festzustellen. Die Landesregierung vermittelt jedoch der Öffentlichkeit sowie den Kommunen den Eindruck einer guten einheitlichen Datengrundlage der Artenausstattung Hessens. Aber gerade in Regionen wie z.b. dem Spessart ist diese Einschätzung ein gefährlicher Trugschluss. Bei Eingriffsplanungen glauben dann Investoren ein leichtes Spiel zu haben, indem Gutachterbüros mit Erfassungen beauftragt werden, die das bisherige Datendefizit bei Weitem nicht abdecken können. Gerade der hessische Spessart zwischen Flörsbachtal und Linsengericht wurde in der Vergangenheit in Bezug auf Untersuchungen zur Verbreitung von Fledermäusen nur sehr stiefmütterlich behandelt. Selbst der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen mit Offenlage Februar 2014 (1) enthält für große Gebiete als suchraumspezifisches Konfliktpotential für Fledermäuse nur das Konfliktkriterium unbekannt (keine Daten). Ausnahme ist hier eine Fläche rund um Flörsbach, wo vor ca. 15 Jahren eine der größten Wochenstuben der Mopsfledermaus in Hessen nachgewiesen wurde. Erst im Rahmen von Voruntersuchungen zum Bau von Windkraftanlagen wurde 2012 für weite Teile der Gemarkungen der Gemeinden Biebergemünd, Linsengericht und Flörsbachtal mit einer systematischen Erfassung der Fledermauspopulationen begonnen. Während bereits im Rahmen der ersten Untersuchungen in 2012 in Flörsbachtal im östlichen Bereich der Gemarkung in Richtung der Bayerischen Landesgrenze fast flächendeckend die Mopsfledermaus mit Detektor nachgewiesen werden konnte (2), gab es in der Gemarkung Biebergemünd durch die jeweiligen Gutachter nur wenige Detektornachweise im Bereich Kasselgrund (3), bzw. auf den beiden untersuchten Flächen der Gemeinde Linsengericht keine Nachweise der Mopsfledermaus (4) und (5). Die Ergebnisse der beiden Gutachten für Linsengericht und Biebergemünd sind insofern bemerkenswert, da gerade in diesen von der BI in 2014 und 2015 intensiv untersuchten Gebieten entlang der bayerischen Grenze flächendeckend und kontinuierlich Detektornachweise erfolgten. Auf Anregung der BI erfolgten dann im Sommer 2013 von einem Gutachterbüro, das von der Gemeinde Biebergemünd beauftragt wurde, erste Netzfänge im Kasselgrund, die zum Nachweis einer ersten Wochenstube in diesem Bereich führten (3). Im Sommer 2013 wurden von der BI aufgrund der widersprüchlichen Ergebnisse der vorliegenden Gutachten ebenfalls erste Detektoruntersuchungen im Bereich des Lützelgrund durchgeführt, die bereits innerhalb kürzester Zeit zum Nachweis der Mopsfledermaus führten. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

5 Diese ersten Nachweise der BI in 2013 führten dann für die entsprechende Periode in 2014 zu detaillierteren Untersuchungen. Einerseits wurden von Seiten der Gemeinde Biebergemünd weitere Netzfänge im Bereich des Lützelgrunds veranlasst, die zum Nachweis von zwei weiteren Wochenstuben Quartieren der Mopsfledermaus bei Roßbach führten (6), andererseits führten auch Mitglieder der BI großflächig Untersuchungen mit Ultraschallmikrophonen durch. Weitere Untersuchungen zu Fledermäusen erfolgten in 2014 durch die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), die im Rahmen eines Naturschutzprojekts in Kooperation mit dem Forstamt Jossgrund in verschiedenen Forstrevieren u.a. im Bereich von Bieber und Bad Orb ebenfalls Netzfänge durchgeführt hatte. Im Rahmen der Netzfänge der HGON wurden per Telemetrie weitere sechs Quartiere der Mopsfledermaus in diesem Gebiet nachgewiesen (7). Inwieweit es sich bei allen gefunden Wochenstuben um eigenständige Kolonien handelt, konnte in 2014 nicht abschließend geklärt werden. Ferner lassen weitere interessante Ergebnisse vermuten, dass die Tiere große Aktionsräume sowie keine territoriale Abgrenzung zu benachbarten Wochenstubenkolonien aufweisen. Diese offenen Fragen drängten darauf, erneut in den Spessartwäldern im Bereich der Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht weitere Untersuchungen mit Schwerpunkt auf der Mopsfledermaus durchzuführen. Dazu wurden in 2015 einerseits von Seiten der BI vertiefende Untersuchungen mit Ultraschallmikrophonen durchgeführt, anderseits wurden auch weitere Netzfänge unter Leitung von Ulrike Balzer im Rahmen eines Kooperationsprojekts der HGON und der BI durchgeführt. Im Rahmen dieser Netzfänge wurden in 2015 weitere 12 Quartiere der Mopsfledermaus in diesem Gebiet nachgewiesen (8). Ziel des vorliegenden Berichts der BI ist die Zusammenfassung der Ergebnisse der eigenen Untersuchungen in Darüber hinaus gibt sie eine umfassende Darstellung über den aktuellen Stand der verfügbaren Nachweise der Mopsfledermaus im Gebiet Biebergemünd und Linsengericht im Kontext der laufenden Regionalplanung für die Ausweisung von Windkraft Vorrangflächen. 2. Bestandsituation und Schutz der Mopsfledermaus in Hessen Mit nur wenigen nachgewiesenen Wochenstuben in Hessen gehört die Mopsfledermaus zu einer der seltensten Säugetierarten in Hessen. Aufgrund ihrer Listung in Anhang II und IV der Fauna-Flora- Habitat- (FFH-) Richtlinie, genießt die Mopsfledermaus neben dem Feldhamster den höchsten Schutzstatus. Diese Art ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 7 streng geschützt. Es gelten die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach 44 BNatSchG. Aufgrund der Listung in Anhang II Richtlinie gilt das Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel Mopsfledermaus. Entsprechend dem Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie - Erhaltungszustand Arten vom der Hessen Forst FENA (9) befindet sich die Mopsfledermaus im Erhaltungszustand ungünstig-schlecht. Neben der Mopsfledermaus fallen in Hessen nur noch die Kleine Hufeisennase (für die es aber keine Reproduktionsnachweise gibt) und der Feldhamster als einzige Säugetiere in diese für den Erhaltungszustand ungünstigste Kategorie. Laut Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom November 2012 (10) befindet sich die Mopsfledermaus in Hessen in einem sehr ungünstigen Erhaltungszustand. Zur Reduzierung vorhabensbedingter Beeinträchtigungen ist deshalb ein Mindestabstand von 5 km zu den nachgewiesenen Wochenstubenquartieren und Kolonien der Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand einzuhalten. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

6 Nach dem Landesweiten Artenhilfskonzept Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Stand: März 2008 des Hessen Forst, liegen die in Hessen bekannten Wochenstubenkolonien vergleichsweise weit voneinander entfernt (11). Das Wochenstubengebiet im Flörsbachtal ist nach dem Kenntnisstand im genannten Artenhilfskonzept weitgehend von den anderen hessischen Wochenstubengebieten isoliert. Als Habitatschutzmaßnahme wird deshalb u.a. die Vernetzung der Einzelvorkommen durch die Schaffung von Korridoren, bzw. der Lebensraumqualität genannt. Der Schutz mehrerer zusammenhängender Populationen im Bereich Flörsbachtal und Biebergemünd wäre deshalb aus unserer Sicht überaus sinnvoll, insbesondere auch, um für den genetischen Austausch zwischen den Wochenstubenverbänden zu sorgen. Zudem würde sich auch eine Vernetzung zu dem Hotspot der Winterquartiere entlang von Jossa und Sinn (2014/2015 mit 33 Exemplaren) ergeben. Das Gutachten Konkretisierung der hessischen Schutzanforderungen für die Mopsfledermaus Barbastella barbastellus bei Windenergie-Planungen unter besonderer Berücksichtigung der hessischen Vorkommen der Art (2) vom April 2014, das im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom Institut für Tierökologie und Naturbildung erstellt wurde, bestätigt die Forderungen nach einer weitgefassten Tabuzone aus dem oben zitierten Leitfaden von Ein Kernpunkt des konkretisierenden Gutachtens ist die Aussage, dass die bisher kreisförmige m Tabuzone aus dem hessischen naturschutzrechtlichen Leitfaden den tatsächlichen landschaftlichen Gegebenheiten und den für die Mopsfledermaus relevanten Lebensraumstrukturen angepasst werden sollte. Damit wären für Freifeldflächen oder jüngere Nadelbaumschonungen auch kleinere Abstände möglich. Hingegen müsste für Wälder, die von der Fledermaus als Jagdgebiete stark genutzt werden, sogar ein Abstand größer m eingehalten werden. Diese Auffassung wurde jetzt durch ein weiteres Gutachten Untersuchung des Mopsfledermausvorkommens in potenziellen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie (WEA- VRG), Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung sowie Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die Art der Landschaftsarchitekten Herrchen und Schmitt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bestätigt (12). Dieses Gutachten fordert darüber hinaus auch einen vergleichbaren Schutz für Koloniequartiere der Männchen, was in den bisherigen Vorgaben so nicht enthalten war. 3. Methodik der Detektoruntersuchungen durch die BI Die Erfassung der Fledermausaktivitäten durch die BI erfolgte mit den Ultraschallmikrophonen Ultramic200K der Fa. Dodotronic (Details siehe Die Arbeiten dazu wurden durch großes persönliches Engagement von Frank Senzel (Biebergemünd), Gudrun und Rolf Zimmermann (Linsengericht), Sonja Andres (Biebergemünd) und Jens Dabberdt (Biebergemünd), tatkräftig unterstützt. Die Datenerfassung als WAV Dateien erfolgte mit einer Samplerate von 200 khz und einem Frequenzumfang von 100 khz mit der Software SEAPro, ebenfalls der Fa. Dodotronic. Die Daten wurden mit einem Laptop mit Windows 7 als Betriebssystem erfasst. Die Auswertung der WAV Dateien erfolgte manuell anhand der beiden alternierenden und sehr charakteristischen Rufe der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)bei ca khz (tiefer Ruf) und bei ca khz (hoher Ruf). Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

7 4. Zusammenfassung der Detektor Untersuchungen der BI in 2015 Schwerpunkt der Untersuchungen in 2015 war die Findung geeigneter Netzfangstandorte, d.h. Standorte mit hoher Aktivität von Mopsfledermäusen. Die Erfassung der Fledermausaktivitäten durch die BI erfolgte von April bis Mai 2015 im südwestlichen Bereich der Gemarkung Biebergemünd und im südöstlichen Bereich der Gemarkung Linsengericht mit sechs Ultraschallmikrophone Ultramic 200K der Fa. Dodotronic. Bei diesen Untersuchungen zur Vorbereitung weiterer Netzfänge wurden im Zeitraum von Anfang April bis Ende Mai 2015 an insgesamt 68 Standorten stichprobenartig die Rufe von Fledermäusen stationär erfasst. Die Dauer der jeweiligen Aufnahmen variierte von ca. 30 min bis ca. 8 h, in Summe wurden ca. 200 h WAV Daten aufgenommen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Häufigkeit der nachgewiesenen Mopsfledermaus Rufsequenzen auf Anzahl / Stunde normiert, d.h. die Anzahl der Nachweise pro Standort und Aufnahme wurde durch die Anzahl der aufgenommenen Stunden geteilt. Zum Vergleich der Häufigkeit an den einzelnen Standorten wurden die Daten in die folgenden vier Klassen eingeteilt: Kein Nachweis < 5 Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde > 5 bis 25 Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde (hohe Aktivität) > 25 Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde (sehr hohe Aktivität) In Abbildung 1 ist die Häufigkeit der Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde graphisch dargestellt. Aus den Ergebnissen dieser vorbereitenden Untersuchungen wurden die Standorte der beiden letzten Klassen für die Netzfänge in 2015 ausgewählt, d.h. an denen eine hohe (> 5 bis 25 Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde) bis sehr hohe (> 25 Nachweise Mopsfledermaus pro Stunde) Aktivität der Mopsfledermaus nachgewiesen werden konnte ( Hotspots ). Ein Vergleich der Ergebnisse der BI Untersuchungen aus 2014 (13) und 2015 mit den Ergebnissen aus 2012 der Gemeinden Biebergemünd (3), bzw. auf den beiden untersuchten Flächen der Gemeinde Linsengericht (4) und (5) sind insofern bemerkenswert, dass gerade in diesen Gebieten entlang der bayerischen Grenze flächendeckend und hoher Anzahl Nachweise erfolgten, während die Gutachter für die beiden Gemeinden in 2012 keinen Nachweis der Mopsfledermaus in diesem Gebiet erbringen konnten. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

8 Abbildung 1: Ergebnis Untersuchungen mit Ultraschallmikrophon durch BI in 2015 Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

9 5. Netzfänge in 2015 als Kooperationsprojekt von HGON und BI Weitere Netzfänge von Fledermäusen wurden im Rahmen eines Kooperationsprojekts der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig) und der BI unter Leitung von Dipl. Biologin Ulrike Balzer durchgeführt (8). Das Projekt wurde durch das Forstamt Jossgrund in diversen Forstrevieren im Bereich der Gemeinde Biebergemünd und durch die Gemeinde Linsengericht im Gerichtswald Linsengericht unterstützt. Die Untersuchungen wurden gemäß Genehmigungsbescheid der UNB beim MKK, Az. 70.3/ /15 vom 16. April 2015 durchgeführt. In sechs Fangnächten wurden im Zeitraum von Ende Mai bis Ende Juli 2015 im Untersuchungsgebiet Biebergemünd und Linsengericht insgesamt 64 Fledermäuse gefangen, mit Nachweis von insgesamt zwölf Fledermaus-Arten, siehe Tabelle 1. Fledermaus-Art 2015 Summe Pipistrellus pipistrellus (Zwergfledermaus) Barbastella barbastellus (Mopsfledermaus) Eptesicus serotinus (Breitflügelfledermaus) Myotis nattereri (Fransenfledermaus) Myotis bechsteinii (Bechsteinfledermaus) Myotis brandtii (Große Bartfledermaus) Myotis myotis (Großes Mausohr) Myotis daubentonii (Wasserfledermaus) Pipistrellus pygmaeus (Mückenfledermaus) Plecotus austriacus (Graues Langohr) Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus) Plecotus auritus (Braunes Langohr) Tabelle 1: Übersicht über die während der sechs Netzfangnächte in 2015 gefangenen Fledermausarten Als Besonderheit sind die Nachweise des Grauen Langohres zu nennen, damit handelt es sich um die ersten Nachweise der Art im Spessart. Da es sich hierbei um zwei laktierende Weibchen handelte, ist davon auszugehen, dass die Tiere als gebäudebewohnende Art in der nahgelegenen Siedlung von Eidengesäß ihre Wochenstube haben. Der Fang von zahlreichen - auch weiblichen - Breitflügelfledermäusen legt ebenfalls eine Wochenstubenkolonie in den umliegenden Siedlungsbereichen nahe. Aufgrund des Untersuchungsansatzes Wochenstuben der Waldfledermausarten aufzuspüren, wurde daher auf eine Besenderung und Telemetrie verzichtet. Dies geschah auch aufgrund von Kapazitätsgrenzen, da in diesem Fangnächten auch Mopsfledermausweibchen besendert wurden und es primär galt diese Art per Telemetrie zu verfolgen. In 2015 gelang neben dem Fang mehrerer Exemplare der Bechsteinfledermaus auch der Fund des Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

10 Braunen Langohres. Zu den zusätzlich nachgewiesen Arten zählte auch eine weibliche Rauhautfledermaus, die aber aufgrund der geringen Körpergröße nicht mit einem Sender versehen wurde. Der Nachweis einer weiblichen Großen Bartfledermaus muss als ungeklärt eingestuft werden. Das Tier wurde nach unabhängiger Bestimmung durch die zwei anwesenden Biologinnen besendert, war aber dann über eine Woche trotz intensiver Suche im Umkreis von mehr als 10 km nicht auffindbar. Dann wurde der Sender mitten in Biebergemünd-Bieber im Gebäude einer etablierten Zwergfledermauskolonie permanent geortet, ohne dass es einen Ausflug gab. Ob das Tier die Kolonie als Zwischenquartier gewählt hatte, den Sender dort verloren hat oder gestorben ist, bleibt offen. Zumindest ist von der nur wenig erforschten Großen Bartfledermaus belegt, dass sie Gebäudequartiere gleichzeitig mit anderen Arten nutzt. Von den 17 gefangenen Mopsfledermäusen wurden sieben reproduzierende Weibchen besendert. Durch Telemetrie und Ausflugszählung der Mopsfledermaus-Weibchen gelang der Nachweis von insgesamt zwölf noch nicht bekannten Quartieren für diese Art: In der Gemeinde Biebergemünd zwei Quartiere im Glasgrund und ein Quartier am Vorderen Schmalzrain bei Biebergemünd-Roßbach. Es ist anzunehmen, dass diese drei Quartiere zu den bereits in 2014 von Manfred Grenz und der HGON bestätigten Wochenstube gehört. Bemerkenswert ist, dass das Tier das im Quartier am Vorderen Schmalzrain gefunden wurde, auf der gegenüber liegenden Talseite besendert wurde und damit auch die B276 überquert hat. Es ist davon auszugehen, dass das Tier strukturgebunden durch den Wald geflogen ist, allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fledermaus auch auf direktem Weg über das weite Tal geflogen ist Zwei Quartiere bei Biebergemünd-Bieber im Frondel Vier Quartiere am Burgberg bei Biebergemünd-Bieber. Auch dieses Tier wurde auf der gegenüberliegenden Seite von Bieber gefunden und muss damit die B276 überquert haben Bisher gänzlich unbekannt war allerdings, dass es auch im Bereich von Biebergemünd- Breitenborn im Gerichtswald Linsengericht und am Hoherain bei Biebergemünd-Roßbach drei Quartiere gibt, von denen zumindest die beiden Quartiere bei Biebergemünd-Breitenborn aufgrund des großen räumlichen Abstands zum Verband in Biebergemünd-Roßbach als unabhängige Wochenstube zu betrachten sind. Die in 2015 neu gefunden Quartiere sind zusammen mit den jeweiligen Netzfangstandorten in Abbildung 2 dargestellt. Bei den Quartieren Q1, Q2 und Q3 könnte es sich aufgrund der geringen Zahl der Tiere und der prälaktierenden Phase noch um Zwischenquartiere gehandelt haben, die die Tiere nutzten, bevor sich die endgültigen Wochenstubenkolonien formiert haben. Bei den später gefundenen Quartieren Q4 bis Q10 handelt es sich mit Sicherheit um Wochenstubenquartiere. Es ist zu vermuten, dass es sich bei den südlich von Roßbach gefunden Quartieren (Q1, Q4, Q5 und Q11) um die gleichen Wochenstubengemeinschaften handelt, wie sie bereits im vorangegangenen Fangjahr sowohl durch die HGON (7) als auch durch das BFN (6) per Telemetrie ermittelt wurden. Darüber hinaus lässt sich vermuten, dass die anderen besenderten Weibchen aufgrund der Quartierfunde drei weiteren Kolonien zuzuordnen sind. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

11 Abbildung 2: Netzfangstandorte und Nachweise Mopsfledermaus in 2015 Die Untersuchung der tatsächlichen Aktionsräume während der nächtlichen Aktivitätsphasen der besenderten Mopsfledermaus-Weibchen stand in dieser Untersuchung nicht im unmittelbaren Fokus. Jedoch kann anhand der räumlichen Lage der verschiedenen Bäume, die als Tagesquartier genutzt wurden, sowie aus den Detektoraufzeichnungen und der bekannten Habitatnutzung der Mopsfledermaus auf eine ungefähre Nutzung des Lebensraumes im Untersuchungsgebiet geschlossen werden (Abb. 3). Abbildung 3: Quartiernutzung der Sendertiere inkl. der Frequenzen der Sendertiere (in MHz) während der Untersuchungen im Sommer Die Pfeile zeigen die angenommenen Flugwege Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

12 Durch die Lage der Quartierbäume und die entsprechenden Entfernungen, die dazwischen liegen, wird deutlich, dass das Waldgebiet um Bieber und Roßbach, bzw. auch um Eidengesäß und entlang der Birkenhainer Straße großflächig von den Mopsfledermäusen als Jagdgebiet genutzt wird. 6. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse aus 2013 bis 2015 Die Ergebnisse der Netzfänge der HGON / BI in 2015 bestätigen die hohe Wertigkeit des Waldgebiets rund um Biebergemünd und Linsengericht für viele Fledermausarten. Nachdem bereits in 2014 durch Netzfänge mit Zwergfledermaus, Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus und Mückenfledermaus neun unterschiedliche Arten nachgewiesen wurden, kamen in 2015 mit Bechsteinfledermaus, Graues Langohr, Braunes Langohr und Rauhautfledermaus noch vier weitere Arten hinzu. Zusammen mit dem Todfund einer männlichen Zweifarbfledermaus in 2012 im Ortsteil Lützel der Gemeinde Biebergemünd wurden damit im Untersuchungsraum insgesamt 14 unterschiedliche Fledermausarten nachgewiesen. Die Tabelle 2 zeigt eine Übersicht der bei den Netzfängen in 2014 und 2015 gefangenen Fledermausarten (HGON 2014, BFN 2014 und HGON / BI 2015). Die Mopsfledermaus war sowohl in 2014 als auch in 2015 nach der Zwergfledermaus die zweithäufigste gefangene Art. Fledermaus-Art Summe Pipistrellus pipistrellus (Zwergfledermaus) Barbastella barbastellus (Mopsfledermaus) Eptesicus serotinus (Breitflügelfledermaus) Myotis nattereri (Fransenfledermaus) Myotis bechsteinii (Bechsteinfledermaus) Myotis brandtii (Große Bartfledermaus) Myotis myotis (Großes Mausohr) Myotis mystacinus (Kleine Bartfledermaus) Myotis daubentonii (Wasserfledermaus) Pipistrellus pygmaeus (Mückenfledermaus) Plecotus austriacus (Graues Langohr) Pipistrellus nathusii (Rauhautfledermaus) Plecotus auritus (Braunes Langohr) Tab. 2: Übersicht über die in 2014 und 2015 gefangenen Fledermausarten Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

13 In Abbildung 4 sind neben den bereits vorgestellten Nachweisen der HGON / BI aus 2015 auch die Quartier Nachweise der HGON aus 2014 und des BFM aus 2013 und 2014 dargestellt. In Abbildung 5 wurden zusätzlich noch alle sonstigen Nachweise (Ultraschallmikrophon und Detektor) ergänzt. Es zeigt sich damit deutlich, dass sich die Wochenstubenquartiere und Jagdhabitate nicht wie bis 2012 angenommen, nur auf den östlichen Teil der Gemarkung Flörsbachtal beschränken, sondern dass sich auf dem Gemeindegebiet Biebergemünd und Linsengericht eine erfreulich große Anzahl an Wochenstuben Quartieren befindet. Inwieweit es sich bei den 2014 gefunden Wochenstubenkolonien um dieselben 3-4 Wochenstubenkolonien teilweise mit vollzogenen Standortwechsel oder um eine oder mehrere zusätzliche Kolonien handelt, kann anhand der Ergebnisse nicht abschließend geklärt werden. Auch ist die Frage, ob es sich hierbei um einzelne Populationen oder um eine Metapopulation im klassischen Sinne handelt, nur mit genetischen Untersuchungen zu analysieren. Die Jagdhabitate dehnen sich in westlicher Richtung auf den Höhenzügen entlang der Birkenhainer Straße weiter bis zum Galgenberg oberhalb Eidengesäß auf das Gemarkungsgebiet Linsengericht aus. Mit insgesamt 21 nachgewiesenen Wochenstuben Quartieren und einer flächendeckenden und sehr hohen Anzahl sonstiger Nachweise zählt das Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht damit zu einer der umfangreichsten Populationen der Mopsfledermaus in Hessen. Abbildung 4: Netzfangstandorte und nachgewiesene Quartiere 2013 bis 2015 Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

14 Abbildung 5: Netzfangstandorte, Quartiere und sonstige Nachweise aus 2013 bis Vergleich der Ergebnisse mit Entwurf Regionalplan Südhessen Wie die aktuellen Ergebnisse zeigen, würde die Mopsfledermauspopulation im untersuchten Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht bei einer Realisierung der aktuellen Planungen zur Ausweisung von Windkraftvorrangflächen im Regionalplan Erneuerbare Energien für Südhessen, Entwurf 2013 (1) in seiner Gesamtheit stark gefährdet werden. Abb. 6 zeigt einen Teilausschnitt der entsprechenden Planungskarte zusammen mit den Netzfangstandorten und nachgewiesenen Quartieren der Jahr 2013 bis Dabei wird deutlich, dass sich alle zwischen 2013 und 2015 gefundenen Quartiere innerhalb, bzw. in unmittelbarer Nähe zu den potentiellen Vorrangflächen befinden. Die umfangreichen Nachweise mit Ultraschallmikrophonen aus 2014 und 2015 zeigen zudem, dass ein Großteil der Vorrangflächen regelmäßig als Jagdhabitate genutzt wird. Die laufende Planung für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft steht damit diametral entgegen den Vorgaben des Gutachtens Konkretisierung der hessischen Schutzanforderungen für die Mopsfledermaus bei Windenergie-Planungen (2) vom April Eine Realisierung dieser Pläne würde zu einer massiven Störung und dem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, wenn nicht sogar zum Verlust dieser Mopsfledermauspopulation führen. Durch das Vorhandensein alter Waldbestände und die nachgewiesene Dichte der Mopsfledermausquartiere qualifizieren sich diese Bereiche als wertvolle Habitatstrukturen und sind deshalb bei der Planung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen auszuschließen. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

15 Abbildung 6: Vergleich Netzfangstandorte und Quartiere der Mopsfledermaus in 2013 bis 2015 in Biebergemünd und Linsengericht (Stand Oktober 2015) mit den Windkraftvorranggebieten gemäß Entwurf Regionalplan Südhessen 8. Fazit und Schlussfolgerungen In sechs Fangnächten wurden im Zeitraum von Ende Mai bis Ende Juli 2015 im Untersuchungsgebiet Biebergemünd Linsengericht insgesamt 64 Fledermäuse gefangen, mit Nachweis von insgesamt zwölf Fledermaus-Arten. Von den 17 gefangenen Mopsfledermäusen wurden sieben reproduzierende Weibchen besendert. Durch Telemetrie und Ausflugszählung der Mopsfledermaus-Weibchen gelang der Nachweis von insgesamt zwölf noch nicht bekannten Quartieren für diese Art. Das Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht zählt damit mit jetzt insgesamt 21 nachgewiesenen Quartieren und einer flächendeckenden und sehr großen Anzahl sonstiger Nachweise zu einer der größten Populationen der Mopsfledermaus in Hessen und bestätigt die hohe Relevanz des Gebiets für den Erhalt der Mopsfledermaus-Population in Hessen. Durch die Lage der Quartierbäume und die entsprechenden Entfernungen, die dazwischen liegen, konnte nachgewiesen werden, dass das Waldgebiet rund um Biebergemünd-Bieber und Biebergemünd-Roßbach, bzw. östlich von Linsengericht-Eidengesäß und entlang der Birkenhainer Straße großflächig von den Mopsfledermäusen als Jagdgebiet genutzt wird. Dies wird durch die umfangreichen Untersuchungen mit Ultraschallmikrophonen zusätzlich bestätigt. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

16 Laut dem Landesweiten Artenhilfskonzept Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Stand: März 2008 des Hessen Forst liegen die in Hessen bekannten Wochenstubenkolonien vergleichsweise weit voneinander entfernt. Das Wochenstubengebiet in Flörsbach ist nach dem Kenntnisstand im genannten Artenhilfskonzept weitgehend von den anderen hessischen Wochenstubengebieten isoliert. Als Habitatsschutzmaßnahme wird deshalb u.a. die Vernetzung der Einzelvorkommen durch die Schaffung von Korridoren, bzw. der Lebensraumqualität genannt. Der Schutz mehrerer benachbarter Populationen im Bereich Flörsbachtal, Biebergemünd und Linsengericht wäre deshalb aus dieser Sicht überaus sinnvoll, insbesondere auch, um für den genetischen Austausch zwischen den einzelnen Wochenstubenverbänden zu sorgen. Zudem würde sich auch eine Vernetzung zu dem Hotspot der Winterquartiere entlang von Jossa und Sinn (2014/2015 mit 33 Exemplaren) ergeben. Die Forderung im Artenhilfskonzept des Hessen Forst zielt in die gleiche Richtung wie die von den Naturschutzverbänden bereits seit längerer Zeit geforderte Schaffung von Schwerpunkträumen für den Schutz besonders gefährdeter Arten wie der Mopsfledermaus. Der Schutz eines zusammenhängenden Gebiets geeigneter Jagdhabitate mit einer ausreichenden Anzahl an Habitatbäumen in Biebergemünd und Linsengericht würde einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung des Bestandes der Mopsfledermaus in Hessen liefern. Die Tatsache, dass als Quartierbäume verschiedene Baumarten (Fichte, Kiefer, Eiche, Buche) genutzt wurden, zeigt, dass insbesondere für die Mopsfledermaus auch Nadelhölzer als Quartierbaum eine wesentliche Rolle spielen und damit auch einen besonderen Schutz bedürfen. In Verbindung mit den Kolonien in Flörsbachtal ist das Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht auch deshalb als Schwerpunktraum zum Artenerhalt der Mopsfledermaus besonders geeignet, da das Gebiet aus historischen Gründen (Grenzgebiet zwischen Bayern und Hessen) nur von einer geringen Anzahl von Straßen zerschnitten wird. Die Gefährdung der Mopsfledermaus bei ihren langen Anflügen von den Wochenstubenquartieren zu ihren Jagdhabitaten durch den Straßenverkehr wird damit deutlich reduziert. Des Weiteren handelt es sich bei den Wäldern entlang der Birkenhainer Straße um Flächen, die hervorragend als Nahrungsraum dienen. Hier sind noch großflächige alte Laubmischwälder mit schmalen Schneisen (z.b. Birkenhainer Straße, Zuwegung Kaisereiche, etc.) vorhanden. Gemeinsam mit der für Mitteldeutschland relativ großen Unberührtheit des Gebiets (Stichwort Unzerschnittene Räume) haben beide Faktoren in der Vergangenheit wahrscheinlich dazu geführt, dass sich weitestgehend unbemerkt vom behördlichen Naturschutz eine größere Population der Mopsfledermaus halten konnte. Daraus folgert zwangsläufig die Forderung, ein großflächiges Schutzgebiet für diese streng geschützte FFH Anhang II Art auszuweisen. Die laufende Planung für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft durch die Regionalversammlung Südhessen, Entwurf 2013 (1) konterkariert aber in unverantwortlicher Weise die Schutzanforderungen für die Mopsfledermaus und führt im worst case zum Verlust eines der bedeutendsten Habitate dieser Säugetierart in Hessen. Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

17 9. Literaturverzeichnis 1. Regionalversammlung Südhessen, Regierungspräsidium, Darmstadt, Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplanes Südhessen - Entwurf Markus Dietz, Institut für Tierökologie und Naturbildung, Konkretisierung der hessischen Schutzanforderungen für die Mopsfledermaus Barbastella barbastellus bei Windenergie-Planungen, April Planungsgruppe Natur & Umwelt, Frankfurt, Faunistische Bestandsaufnahmen zur Flächennutzungsplan- Teilfortschreibung Windenergie / Erneuerbare Energie in Biebergemünd mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, August Windpotenzialflächen Linsengericht: Ergebnisse der Erfassung von Fledermäusen, europäische Vogelarten Planungsbüro Dr. Huck, Projektnummer vom 08. April Windpotenzialflächen Linsengericht: Artenschutzfachbeitrag, Planungsbüro Dr. Huck, Projektnummer vom 08. April Quartiersuche für Mopsfledermaus in der Gemeinde Biebergemünd - Lützelgrund und Umgebung, Planungsbüro für Städtebau, Bearbeitung durch Büro für angewandte Faunistik und Monitoring, Oktober Dr. Yvonne Walther, Ergebnis der Fledermausuntersuchung der HGON AK MKK 2014 im südlichen Bereich des Forstamt Jossgrund, HGON Arbeitskreis MAIN-KINZIG Stand Ulrike Balzer, Vertiefende Fledermausuntersuchungen mit Schwerpunkt Mopsfledermaus im Raum Biebergemünd und Linsengericht (Main-Kinzig-Kreis), Oktober Hessen-Forst FENA, Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie - Erhaltungszustand Arten vom Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Hessen Forst, Landesweites Artenhilfskonzept Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Stand: März HERRCHEN & SCHMITT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2015): Untersuchung des Mopsfledermausvorkommens in potenziellen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung. 13. BI Windkraft im Spessart, Vorstellung der eigenen Untersuchungen der BI sowie Zusammenfassung und Bewertung der bekannten Nachweise der Mopsfledermaus in den Gebieten der Gemeinden Flörsbachtal, Biebergemünd und Linsengericht, Oktober Vertiefende Fledermausuntersuchungen in Biebergemünd und Linsengericht Seite von

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