Rahmenbedingungen PROMOTION. Informationsveranstaltung SS 2011
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- Erna Kohler
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1 Rahmenbedingungen PROMOTION Informationsveranstaltung SS 2011 Kathrin Tolksdorf, 21. Juni 2011
2 Rechtsgrundlagen/Informationen GESETZE/ORDNUNGEN 40 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) Promotionsordnung der Fakultät ZUSTÄNDIGKEITEN/INFORMATIONEN Fakultät: Referat Akademische Angelegenheiten N.N. - Tel.: 0341/ Ombudsmann: Prof. Dr. Reichenbach (Paul-Flechsig-Institut) Universität: Informationen im Internet Promotionsleitfaden (des ProRates)
3 Integration in den Studienverlauf Beurlaubung Promotionsstudium/Graduiertenstudium studienbegleitend (erfordert Rücktrittsersuchen für Pflichtveranstaltungen und Erfolgskontrollen) - nur mit Genehmigung des Lehrbeauftragten - triftiger Grund fraglich mit Blick auf Chancengleichheit, Willkür - bei finanzieller Förderung Anrechnung auf BAföG erfragen - Es gibt KEINE Freisemester für Studierende!
4 Beurlaubung 20 SächsHSG 21 Immatrikulationsordnung UniL (ImmaO) - zuständig: Studentensekretariat (Goethestraße) - voller Semesterbeitrag = keine Befreiung - Beitrag beim Studentenwerk: Antrag auf Befreiung bis 4 Wochen vor Semesterbeginn (i.d.r. nur erfolgreich, wenn Aufenthalt nicht in Leipzig) - Antragstellung innerhalb Rückmeldefrist AUSNAHME bei langwieriger Krankheit auch rückwirkend - wichtiger Grund ( 21 Abs. 3 ImmaO) - in der Regel bis 2 Urlaubssemester; über Ausnahmen entscheidet Prorektor - Studienleistungen und Erfolgskontrollen gem. 20 Abs. 3 SächsHSG erlaubt (Mitteilung/Antrag an Referat Lehre) ACHTUNG: Urlaubssemester sind KEINE Fachsemester
5 Promotionsstudium 7 ImmaO UniL - zuständig: Universität - Sachgebiet Akademische Angelegenheiten (Goethestraße) - Voraussetzungen: Abschluss des Studiums Aufnahme in die Doktorandenliste (Referat Akademische Angelegenheiten) kein Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis über 50 % - maximal 6 Semester - Folge: Studentenstatus und Mitglied der Universität
6 Ausbildungsförderung - BAföG gem. 2 Abs. 5 BAföG - Anspruch NUR, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im allgemeinen voll in Anspruch nimmt. STREITIG bei Leistungen im Urlaubssemester - Arge lehnt ALG II ab, weil Fähigkeit Studienleistungen zu erbringen und ALG II nachrangig nach BAföG - Amt für Ausbildungsförderung lehnt Zahlung nach BAföG ab, weil Urlaubssemester Beifreiung von Pflicht zu Studienleistungen intendiert (derzeit Verfahren am VG Leipzig anhängig) Überschreitung der Förderungshöchstdauer - Hilfe zum Studienabschluss ( 15 Abs. 3 a BAföG) als verzinsliches Bankdarlehen bei der KfW - Promotion ist keine weitere Ausbildung i. S. von 7 Abs. 2 BAföG!!! VERBINDLICHE AUSKUNFT ERTEILT DAS AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG!!!
7 Kindergeld 32 Einkommensteuergesetz (EStG) wenn alle übrigen persönlichen Voraussetzungen vorliegen: - bis zum 25. Lebensjahr während Berufsausbildung/Studium - Verlängerung ggf. um Zeit Grundwehr-, Zivil-, Wehrdienst < 3 Jahre oder Entwicklungshelfer ( 32 Abs. 5 EStG) Kindergeld Urlaubssemester (?) lt. Rechtsprechung NEIN, WENN Lehrveranstaltungsbesuch und Erwerb von Leistungsnachweisen hochschulrechtlich ausgeschlossen; nach SächsHSG Leistungen möglich keine Rechtsprechung bekannt (kein Anspruch: BFH, Urteil vom VIII R 23/02) Kindergeld Promotionsvorbereitung (+) gilt nach ständiger Rechtsprechung als Berufsvorbereitung (vgl. BFH, Urteil vom VI R (Münster); zuletzt FG München, Urteil vom )!!! VERBINDLICHE AUSKUNFT IST BEI DER ZUSTÄNDIGEN KINDERGELDSTELLE EINZUHOLEN, TELEFONISCHE ANFRAGEN KÖNNEN AUCH AN DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT GERICHTET WERDEN ( ) Merkblatt Familienkasse!!!
8 Versicherung Unfallversicherung gesetzlich über Unfallkasse Sachsen VERSICHERT - Arbeitsunfall/Berufskrankheit im Bereich der Hochschule und ihrer Einrichtungen - Wegeunfall NICHT VERSICHERT Tätigkeiten im Zusammenhang mit Promotion zu Hause KEINE VERSICHERUNGSZUSAGE IM VORAUS!!!! VERBINDLICHE ENTSCHEIDUNG TRIFFT IMMER NUR DIE UNFALLKASSE NACH KONKRETER EINZELFALLPRÜFUNG!!!
9 Eine Bitte zum Schluss: Richten Sie bitte ggf. aufkommende Fragen an die sachlich zuständigen Stellen: Beurlaubung = Studentensekretariat Universität BAföG = Amt für Ausbildungsförderung Kindergeld = Familienkasse bzw. Bezügestelle Arbeitssicherheit/Unfallversicherung = Universität Büro für Umweltschutz und Arbeitssicherheit Promotion = Referat Akademische Angelegenheiten
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