Geschäftsbericht Sozialamt
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- Maximilian Frei
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1 Geschäftsbericht Sozialamt Leipzig 2009
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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Aufgabenbereiche des Sozialamtes 7 2. Orientierungsdaten zur Haushaltsentwicklung Sozialamt 2008 und Sozialpolitische Aufgabenfelder nach den Ausgaben 2007 bis Sozialpolitische Aufgabenfelder nach dem kommunalen Zuschuss 2007 bis Leistungen des Sozialamtes Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche Versicherungsamtsangelegenheiten und Unterhaltssicherungsbehörde Lohn- und Gehaltsarchiv Schuldnerberatung Förderung von Vereinen und Verbänden Offene Seniorenhilfe Leistungen nach dem SGB II Leipzig-Pass und Leipzig-Pass-Mobilcard 31 3
4 6. Sozialplanung und Statistik Altenhilfeplanung Behindertenhilfeplanung Benchmarking der Leistungen nach dem SGB XII und SGB II der 16 Großstädte in Deutschland Mitwirkung bei Planungs- und Koordinierungsaufgaben des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Öffentlichkeitsarbeit und Projekte Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit Veranstaltungen Projekt AGNES Aktivierende Gesundheitsförderung durch nachbarschaftliches Engagement im Stadtteil 39 Anhang 40 Organigramm Sozialamt 47 4
5 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen den neuen Geschäftsbericht des Sozialamtes der Stadt Leipzig zu präsentieren. Sie werden einen Eindruck von den Aktivitäten und dem Leistungsspektrum des Amtes im Jahr 2009 erhalten von der Einführung der Leipzig-Pass-Mobilcard, den Tag der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung bis hin zur Umsetzung neuer, auf die Kommune übertragener Aufgaben. Im Unterschied zum Geschäftsbericht des Vorjahres 2008 sind die gesetzlichen Grundlagen nicht im jeweiligen Abschnitt, sondern im Anhang enthalten. Auch 2009 werden die jeweiligen Daten als vorläufige Angaben der Geschäftsstatistik des Sozialamtes bezeichnet, da die offizielle Landesstatistik zumeist erst im Herbst des Folgejahres vorliegt. Neu aufgenommen haben wir einen Überblick zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes. Der überwiegende Teil der Ausgaben betrifft die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und hier insbesondere die Kosten der Unterkunft und 2009 waren dies jeweils 164 Millionen Euro und somit eines der größten Ausgabenvolumen der Stadt Leipzig. Im Leistungsbereich des SGB XII (Sozialhilfe) ist ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben vor allem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. Im letzten Jahr gab es in unserer Arbeit zahlreiche Höhepunkte. Besonders hervorzuheben ist der durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Leipzig veranstaltete 9. Deutsche Seniorentag. Der damit verbundene Erfolg konnte vor allem durch die organisatorische Vorbereitung und Mitwirkung der Seniorenbeauftragten der Stadt, des Sozialamtes und vieler weiterer Institutionen, Vereine und Verbände erreicht werden war ein sehr arbeitsintensives Jahr. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Geleistete danken. Der Dank geht auch an unsere zahlreichen Kooperationspartner, die Vereine und Verbände, Träger sozialer Projekte und die große Zahl der in vielen Bereichen ehrenamtlich Engagierten, die sich im Interesse der Leipziger Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich über Hinweise und Anregungen zum Bericht und für unsere Arbeit. Ihre Martina Kador-Probst Amtsleiterin 5
6 IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Martina Kador-Probst, Sozialamt der Stadt Leipzig Titelbild: Pavel Losevsky Fotolia.com Druck: Zentrale Vervielfältigung der Stadt Leipzig Redaktionsschluss: November 2010 Weitere Informationen zum Leistungsspektrum des Sozialamtes, zu Öffnungszeiten und Ansprechpartnern sowie Publikationen sind im Internet unter erhältlich. 6
7 1. Aufgabenbereiche des Sozialamtes Das Sozialamt erbringt eine Vielzahl sozialer Leistungen. Dazu zählen sowohl wirtschaftliche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), als auch beratende und sozialpädagogische Leistungen insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen. Einen hohen Stellenwert haben die Leistungen im Rahmen des SGB II, welche durch die ARGE erbracht und von der Kommune finanziert werden. Dies sind die Kosten der Unterkunft, einmalige und flankierende Leistungen. Im Jahr 2009 waren 277 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt, weitere 287 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in der ARGE Leipzig tätig. Das Sozialamt besteht aus 6 Abteilungen (Organigramm vgl. Anlage): Abteilung Verwaltungsangelegenheiten Wirtschaftliche Sozial- und Migrantenhilfe Soziale Angelegenheiten und Sozialplanung Wohngeld Soziale Wohnhilfen Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld. Das Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche: Information und Beratung zu grundsätzlichen und rechtlichen Fragen der Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Untere Eingliederungs- und Unterbringungsbehörde für Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Versicherungsamtsangelegenheiten Beratung und Antragsbearbeitung zu Leistungen für Zivil- und Wehrdienstleistende (Unterhaltssicherung) Betreuungsbehörde Hilfen im Rahmen des SGB II (Kosten der Unterkunft sowie flankierende Leistungen; Kostenübernahme Schuldnerberatung) Wohngeld Beratung, Unterstützung, persönliche Hilfe bei Wohnungslosigkeit Notunterbringung wohnungsloser Personen Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Wohnungsvermittlung Erstellung des Leipziger Mietspiegels Bearbeitung von Anträgen auf Leistungsgewährung nach dem SGB XII in den Bereichen: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe in anderen Lebenslagen (u. a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten) Entscheidung zur Schwerbhinderteneigenschaft nach SGB IX Entscheidung zum Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG) Gewährung freiwilliger Leistungen (z.b. Leipzig- Pass) 7
8 Weitere Aufgaben mit Querschnittsfunktion sind Offene Seniorenarbeit / Beratungsstelle Wohnen und Soziales für Senioren und Menschen mit Behinderungen / Seniorentelefon Sozialplanung, Sozialberichterstattung, Benchmarking, Statistik, Pflegeeinrichtungsplanung, Altenhilfeplanung, Behindertenhilfeplanung, Planung und Abrechnung des städtischen Psychiatriebudgets Haushaltsplanung, -vollzug und -kontrolle Materielle und technische Sicherstellung für alle Bereiche des Sozialamtes Lohn- und Gehaltsarchiv Programm-Management, IT-Koordination Die Abteilungen Wohngeld, Soziale Wohnhilfen und Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld sowie die Beratungsstelle Wohnen und Soziales mit der Ausstellung barrierefreies Wohnen befinden sich seit Dezember 2009 im neuen Technischen Rathaus, Prager Straße 118 bis 136. Das bisherige Verwaltungsgebäude in der Prager Straße ist seither geschlossen. Der neue Standort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: Straßenbahn: Linien 2, 12, 15 (Haltestelle Technisches Rathaus) und Linie 4 (Haltestelle Riebeckstraße /Stötteritzer Straße) Bus: Linien 60 (Haltestelle Ostplatz) und 70 (Haltestelle Technisches Rathaus) Die Räumlichkeiten sind barrierearm. 8
9 2. Orientierungsdaten zur Haushaltentwicklung 2.1 Sozialamt 2008 und Planstellen 489, ,775 davon ARGE Leipzig 278, ,500 Einnahmen und Ausgaben in Euro Gesamteinnahmen ohne Sonderlastenausgleich Sonderlastenausgleich Gesamtausgaben Zuschuss Sozialamt Allgemeine Sozialverwaltung Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundsicherung nach d. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sozialpsychiatrische Hilfen Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße Gewährleistungswohnungen Sonstige Unterbringung 4 4 Zuschüsse an Vereine und Verbände/ einschl. Tag der Begegnung, Seniorentag u.ä Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen Quelle: Sozialamt Abteilung 50.1 Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil der Ausgaben die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und hier insbesondere die Kosten der Unterkunft betrifft. Sowohl 2008 als auch 2009 waren dies ca. 164 Millionen Euro. Im Leistungsbereich des SGB XII ist ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben vor allem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. 9
10 2.2 Sozialpolitische Aufgabenfelder nach den Ausgaben 2007 bis 2009 Quelle: Haushaltrechnung Leipzig Außer bei den Leistungen für Asylbewerber waren in allen sozialpolitischen Aufgabenfeldern des Sozialamtes im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben zu verzeichnen. Die mit Abstand höchsten Ausgaben fallen im Aufgabenbereich Grundsicherung nach dem SGB II an. Auf die Gründe der Ausgabensteigerung bei den Leistungen nach dem SGB XII wird bei den einzelnen Leistungen näher eingegangen. 2.3 Sozialpolitische Aufgabenfelder nach dem kommunalen Zuschuss 2007 bis 2009 Quelle: Haushaltrechnung Leipzig Der Zuschuss bei den Sozialausgaben ist gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 weiter gestiegen. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß 46 Abs. 6 ff. SGB II orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben und wird maßgeblich von der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften bundesweit geprägt. Für 2009 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 25,4 % zu Grunde gelegt ( ,2 % ,6 %). Durch die Absenkung des Bundesanteiles erhöhte sich der städtische Zuschusses überproportional im Vergleich zur Ausgabensteigerung. 10
11 3. Leistungen des Sozialamtes Das Sozialamt erbringt in den Leistungsbereichen im Wesentlichen Aufgaben: Abweichende Erbringung von Leistungen 23 Abs. 3 SGB II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 4. Kapitel SGB XII Hilfen zur Gesundheit 5. Kapitel SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 6. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 8. Kapitel SGB XII Hilfe in anderen Lebenslagen 9. Kapitel SGB XII durch Sach- und Dienstleistungen. sowie Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (BtBG) nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe): die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Landesblindengeldgesetz (LandBlindG) nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II Kommunale Eingliederungsleistungen 16a SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung 22 SGB II Darüber hinaus gibt es weitere soziale Leistungsangebote, wie die Beratung zum Wohnen und zu sozialen Fragen für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, die Förderung von Vereinen und Verbänden etc. 3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII (Anhang A 1) Entwicklung der Empfängerzahlen und Ausgaben HLU-Empfänger/-innen am des Jahres nach SGB XII Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Bei einem geringfügigen Rückgang der Zahl der HLU- Empfänger/innen 2008 zu 2009 ist ein Anstieg außerhalb von Einrichtungen und ein Rückgang innerhalb von Einrichtungen und bei den über 65-Jährigen zu verzeichnen. Bei den Empfänger/-innen über 65 Jahre handelt es sich hauptsächlich um Personen in Einrichtungen, die Anspruch auf Kleidung und einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (sog. Taschengeld) nach 35 Abs. 2 SGB XII haben. Durch die Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2009 ist die Zahl der Empfänger/-innen in Einrichtungen gesunken. 11
12 Grafiken und Strukturdaten zu den HLU-Empfänger/-innen Entwicklung HLU-Empfänger/-innen HLU-Empfänger/-innen am des Jahres nach SGB XII Empfänger/-innen laufender HLU außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen dav. weiblich Ausländer unter 15 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 3.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Anhang A 2) Entwicklung der Empfängerzahlen und Ausgaben Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 12
13 Im Unterschied zu den Vorjahren ist die Zahl der Empfänger/-innen 2009 gegenüber dem Jahr 2008 nicht gestiegen. Der Ausgabenanstieg ergibt sich aus höheren durchschnittlichen Regelsätzen, steigenden Kosten der Unterkunft, Krankenversicherungsbeiträgen und aus einem Rückgang der anrechenbaren Einkommen im Vergleich zu Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen von Grundsicherung nach dem SGB XII Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres Empfänger/-innen voll erwerbsgemindert Jahre und älter außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen dav. weiblich Ausländer Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen In den kommenden Jahren ist mit einem Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten zu rechnen, da Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit die Anwartschaftsrechte auf eine Rente deutlich verringern. Hinter dem Kreis der heutigen Empfänger/-innen von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II verbirgt sich ein hohes Potenzial zukünftiger Empfänger/-innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter. Nach aller Erfahrung verbleibt, wer einmal auf diese Leistungen angewiesen ist, dauerhaft im Leistungsbezug. Der Anteil derjenigen, welche aus dem SGB II in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wechseln, steigt jährlich. Waren es zum Jahresende 2005 noch 74 Personen, so sind es zum bereits 434 Hilfeempfänger/-innen, die nach dem Leistungsbezug SGB II Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am des Jahres 13
14 3.3 Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII (Anhang A 3) Der Rückgang der Ausgaben von 2007 zu 2008 erfolgte aufgrund steigender Zahl krankenversicherter Personen nach SGB V (Krankenhilfe), die zuvor nicht versichert waren und deshalb Leistungen nach dem SGB XII erhielten. Für Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. April 2007 durch das Sozialamt gegen Krankheit abgesichert waren, verbleibt die Kostenträgerschaft bis zum Ausscheiden aus dem Leistungsbezug auch weiterhin bei der Stadt Leipzig. Die Kosten werden daher nur langfristig sinken. Neufälle wird es noch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind. Entwicklung der Ausgaben Ausgaben für Hilfe zur Gesundheit im Jahr Ausgaben in Euro Quelle: 2005 bis 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2009 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.4 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB XII (Anhang A 4) Der Bereich Eingliederungshilfe berät umfassend und gewährt Leistungen in Bezug auf die heilpädagogische Förderung im Vorschulalter, geeignete Hilfen zur Realisierung einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung bzw. Weiterbildung und Hilfen, ohne die infolge einer Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nicht möglich wäre. Weiterhin werden ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung bei der Auswahl einer geeigneten Wohnform, der Betreuung im gewohnten Umfeld und der Beantragung notwendiger Anpassungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung beraten und unterstützt. Entwicklung der Empfängerzahlen und Ausgaben Eingliederungshilfe im laufenden Jahr Empfänger/-innen Ausgaben in Euro Quelle: 2006 bis 2008 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2009 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt Die Ausgaben in der Eingliederungshilfe stiegen seit 2007 jährlich um ca Euro von 2008 zu 2009 hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg bei den unter 18-Jährigen um ca. 250 Fälle. Grafiken und Strukturdaten zur Eingliederungshilfe Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe nach Altersgruppen im Jahr Empfänger/-innen bis unter 7 Jahre bis unter 18 Jahre bis unter 65 Jahre Jahre und älter
15 Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe nach Altersgruppen im Jahr Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Ort der Leistungserbringung im Jahr 2009 Empfänger/-innen 2009 von Leistungen in Einrichtungen von Leistungen außerhalb von Einrichtungen 572 von Leistungen außerhalb und in Einrichtungen 168 Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen Quelle: interne Geschäftsstatistik Sozialamt 15
16 3.5 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Anhang A 5) Leistungen anderer Träger, insbesondere der Pflegeversicherung, hierfür nicht ausreichen. Entwicklung der Empfängerzahl und Ausgaben, Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege sowie stationäre Pflege für Nichtversicherte und aufstockende Hilfeleistungen für Versicherte. Sie beinhaltet die finanzielle Sicherstellung der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung (Pflegegeld, Kosten für ambulante Pflegedienste oder private Pflegekräfte), soweit eigene Mittel oder vorrangige Die Zahl der Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege stieg im Vergleich zum Vorjahr um 81 Empfänger/-innen. Der Anstieg ist in der ambulanten Hilfe zur Pflege zu verzeichnen, in stationären Einrichtungen blieben die Empfängerzahlen gleich. Die Gesamtausgaben stiegen um fast 1 Million Euro. Verursacht wird dieser Ausgabenanstieg durch eine höhere Anzahl Leistungsberechtigter, die im Jahr 2009 die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen mussten. Zusätzlich haben sich die durchschnittlichen Kosten des Pflegedienstes um ca. 400 Euro pro zu pflegende Person jährlich erhöht. Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege (HzP) im laufenden Jahr Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege (HzP) ambulant und stationär im laufenden Jahr 16
17 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr Empfänger/-innen, davon weiblich Ausländer Jahre und älter Ambulant Stationär Quelle: 2003 bis 2006 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 2007 bis 2009 vorläufige Angaben interne Geschäftsstatistik Sozialamt 3.6 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) (Anhang B) Das AsylbLG bildet eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Für die Hilfeempfänger/-innen kommen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht in Betracht. Sozialhilferechtliche Regelungen werden aber entsprechend bei Personen angewandt, die 48 Monate Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und die ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich verlängert haben. Das Gleiche gilt für minderjährige Kinder, wenn dies auch für mindestens einen Elternteil zutrifft. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden in analoger Anwendung des SGB XII die dort vorgesehenen Leistungen sowohl hinsichtlich der Höhe, als auch des Umfangs gewährt. Bei Unterbringung der Leistungsberechtigten in Gemeinschaftsunterkünften bestimmt der zuständige örtliche Sozialhilfeträger die Form der Leistung (Bargeld oder Sachleistung). Entwicklung der Empfängerzahl und Ausgaben Empfänger/-innen von Regelleistungen Ausgaben in Euro Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Nach einem Rückgang der Empfänger/-innen nach dem AsylbLG von 2007 zu 2008 wurden 2009 wieder die Werte von 2007 erreicht, allerdings nicht bei den Ausgaben, die deutlich niedriger als 2007 sind. Da die Wartezeit für den Anspruch auf die Leistungen analog dem SGB XII 48 Monate beträgt, erhalten Neuzugänge vorrangig Sachleistungen, welche geringere Kosten verursachen. Entsprechend fällt die Kostensteigerung trotz Zuwachs an Leistungsberechtigten geringer aus. Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am des Jahres Empfänger/-innen von Regelleistungen davon weiblich Empfängerhaushalte Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 17
18 Grafiken und Strukturdaten zu den Empfänger/-innen nach AsylbLG Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am des Jahres 3.7 Leistungen nach dem Betreuungsbehördengesetz (BetrBG) (Anhang C) Schwerpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht. Konkret bedeutet dies, bei Betreuungsanregungen oder Betreuungsüberprüfungen die zugrunde liegenden Sachverhalte festzustellen, zu beurteilen und Empfehlungen auszusprechen. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Vereins- und Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht. Außerdem erfolgen Beratungen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und es besteht die Möglichkeit der Beglaubigung. Zum trat das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft, in dem der Umgang mit einer Patientenverfügung festgeschrieben ist ( 1901a,b BGB und 1904 BGB). Das brachte für die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde eine neue Arbeitsaufgabe in der Beratung gegenüber Betreuern und Bevollmächtigten. Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Patientenverfügung können in Alltagssituationen entstehen, die nachfolgend eine Beratung mit praktischen Hinweisen erfordern. Eine Patientenverfügung ist Ausdruck der Selbstbestimmung eines Patienten. Es werden persönliche Wünsche und Wertvorstellungen für eine medizinische Behandlung formuliert, zu der der Patient sich gegenüber dem behandelnden Arzt nicht mehr äußern kann. Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe Patientenautonomie am Lebensende hat sich mit Fragen zur Patientenverfügung befasst. Der Volltext sowie Formulierungshilfen zur Patientenverfügung sind unter Stichwort Patientenverfügung und Formulierungshilfe zu finden. Entwicklung ausgewählter Fallzahlen Jahr Erstverfahren Wiederholungsverfahren Allgemeine Beratungen Beratung zu Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung Quelle: Sozialamt jeweils Dezember des Jahres 18
19 * Aktuelle Betreuungen Neuverfahren Gericht / Behörde 455/ / / / / /656 Quelle: Sozialamt (*Durch Programmumstellung Angabe für 2006 = Stichtag und 2007 keine Angabe) Zielstellung für 2009 war die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Es wurden 14 Informationsveranstaltungen bei Beratungsstellen, Vereinen/Verbänden, ambulanten/stationären sozialen Einrichtungen zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten durchgeführt. Weiterhin beteiligte sich die Betreuungsbehörde an einer Fachtagung für Betreuungsrecht in Meißen sowie an einer Podiumsdiskussion zum Betreuungsrecht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen am 23. September 2009 (siehe Foto). In der örtlichen Arbeitsgemeinschaft erarbeiten Berufsbetreuer, Richter und Rechtspfleger gemeinsam einen Flyer Beruflich tätige Betreuer (Veröffentlichung 02/2010). 3.8 Wohngeld Nach dem Wohngeldgesetz (WGG 1) wird diese Leistung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Am trat das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Für die Stadt Leipzig wurde die Mietenstufe 3 beibehalten. Neben der Novellierung des Wohngeldgesetzes kam es im Bereich des Wohngeldes zu weiteren Änderungen aufgrund der Erhöhung des Kinderzuschlages nach dem SGB II ab dem und dem damit verbundenen Wechsel vom Leistungsbezug nach dem SGB II in das Wohngeld sowie der vom Sächsischen Staatsministerium des Innern angeordneten Verschärfung der Gegenprüfung zum Aufgrund der Wohngeldnovellierung stiegen die Antragsund Bearbeitungszahlen. Der Anstieg lag jedoch unter den Prognosen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Um den für die Aufgabenerfüllung aktuell und künftig notwendigen Stellenbedarf zu ermitteln, wurde 2009 eine Organisationsuntersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt. Auf Grundlage der anfallenden Bearbeitungszeiten, die mit Hilfe einer täglichen Arbeitszeiterfassung ermittelt wurden, sowie der von den Fachanwendungen bereitgestellten Statistiken wurde der erforderliche Stellenbedarf errechnet. Das Diagramm auf der nächsten Seite zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Antrags- und Bearbeitungszahlen 2009 im Vergleich zu
20 Durchschnittliche monatliche Antrags- und Bearbeitungszahlen Wohngeld 2008 und 2009 Entwicklung und Struktur der Empfängerzahlen Haushalte insgesamt Nichterwerbstätige davon Arbeitslose davon Rentner/-innen Pensionäre Erwerbstätige davon Arbeitnehmer/-innen davon Selbstständige Ø mtl. Wohngeld/HH in Euro Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Abweichungen zur vorstehenden Abbildung durch dortige Angabe der Jahresmittelwertes) Ein Grund für die rückläufige Zahl der Haushalte ab 2005, die Wohngeld erhalten, ist die Zahl von Haushalten im Leistungsbezug nach SGB II. Mit der Wohngeld-Novellierung 2009 ist wieder ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld verringerte sich von 2005 zu 2006, da für diesen Zeitraum keine bzw. nur eine geringe Steigerung der Betriebskosten zu verzeichnen war. Mit der Wohngeld-Novellierung 2009 erfolgte wiederum ein Anstieg des durchschnittlich gezahlten Wohngeldes vornehmlich aufgrund gestiegener Energiepreise. 20
21 3.9 Soziale Wohnhilfen Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Obdach-/Wohnungslosigkeit droht, wenn die monatliche Miete nicht regelmäßig oder unvollständig gezahlt wird. Für bedürftige Personen kann im Einzelfall und zur Abwendung eines drohenden Räumungsurteils eine einmalige finanzielle Hilfe als Darlehen gewährt werden. Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) der Stadt Leipzig erhält über alle Räumungsklagen und Räumungstermine eine Information. Fälle Verhinderung von Wohnungslosigkeit im laufenden Jahr Verhinderung von Wohnungslosigkeit Räumungsklagen Mitteilungen des Amtsgerichtes Zwangsräumungen Mitteilungen der Gerichtsvollzieher Quelle: Sozialamt Konnte ein drohender Wohnungsverlust nicht verhindert werden, ist ggf. eine vorübergehende Notunterbringung erforderlich. In Leipzig stehen zur kurzzeitigen Unterbringung von wohnungslosen Personen Gemeinschaftsunterkünfte (Übernachtungshäuser für alleinstehende Männer und Frauen) und Gewährleistungswohnungen zur Verfügung. Die Notunterbringung findet in 1 des Sächsischen Polizeigesetzes ihre gesetzliche Grundlage. Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig ist die Beseitigung von Obdachlosigkeit zum Schutz der Gesundheit und des Lebens wohnungsloser Bürger und Bürgerinnen sowie zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Stadt Leipzig ist untere Unterbringungsbehörde. Beratung und persönliche Hilfe zur Überwindung der im Zusammenhang mit akuter Wohnungslosigkeit stehenden Schwierigkeiten werden durch Sozialarbeiter/-innen der Beratungsstelle Vier Wände angeboten. Darüber hinaus werden dort u.a. Hilfemaßnahmen des ambulant betreuten Wohnens für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eingeleitet, leistungserbringende freie Träger fachlich unterstützt und in besonders schwierigen oder besonders dringlichen Einzelfällen die Zusammenarbeit verschiedenster Dienste/Stellen koordiniert. Neben der Stadt Leipzig engagieren sich seit Jahren verschiedene Vereine/Verbände in der Wohnungslosenhilfe. Freie Träger erbringen u.a. Leistungen im ambulant betreuten Wohnen, unterhalten Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen und betreiben im Auftrag der Stadt Leipzig das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen und die Notschlafstelle für obdachlose suchtkranke Menschen Wohnberechtigungsscheine Entsprechend den Bestimmungen des Sächsischen Belegungsrechtsgesetzes, des Wohnraumförderungsgesetzes und des Mietwohnungsbauprogramms des Freistaates Sachsen werden von der Stadt vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine (WBS) erteilt. Sie unterscheiden sich durch bestimmte Einkommensgrenzen, legen Wohnungsanspruch und Dringlichkeit des jeweiligen Wohnungsproblems fest und bilden die Voraussetzung für den Einzug in eine belegungsgebundene Wohnung. Innerhalb des Bestandes der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) wird entsprechend einer Zusatzvereinbarung nur bei notwendigem Vermittlungsbedarf mit WBS gearbeitet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Aus unterschiedlichsten Gründen erhalten auf Hilfe bei der Wohnungssuche angewiesene Haushalte eine umfassende Beratung zu ihrem Wohnungsproblem, können sich über Wohnungsangebote informieren oder direkt an Vermieter zur Unterbringung vermittelt werden. 21
22 Beantragte Wohnberechtigungsscheine (WBS) Neubeantragung WBS davon Singelhaushalte davon Rentnerhaushalte Single mit Kind Familien Ehepaare Lebensgemeinschaften schwerbeschädigte Personen obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Haushalte Haushalte mit SGB II oder SGB XII-Leistungsbezug Quelle: Sozialamt Wohnungsbelegungsrechte Die Sicherung und Kontrolle der Belegungsrechte inkl. festgelegter Sanktionsmöglichkeiten bildet die Grundlage zur Unterbringung hilfsbedürftiger Haushalte. Aktive Belegungsbindungen über das Sächsische Belegungsrechtsgesetz bestehen vornehmlich im Bestand der städtischen Wohnungsgesellschaft LWB mit ca Wohnungen. Zum verfügte die Stadt außerdem noch über nachfolgend aufgeführte Belegungsbindungen: Entwicklung Wohnbelegungsrechte und Mietpreisbindung 2008 in WE* 2009 in WE* Mietwohnungsbauprogramm Teil C Städtebauförderung der Stadt Leipzig Investitionsvereinbarung mit der LWB Mietwohnungsbauprogramm Erlass Belegungsrechte über das Stadtplanungsamt Belegungsrechte über das Grundstücksverkehrsamt Vereinbarungen aus Eingemeindungen Mietpreisbindung entsprechend Förderung Teil B II Quelle: Sozialamt *WE - Wohneinheiten 2011 endet die Laufzeit der Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbestand. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auf Basis des Wohnungspolitischen Konzeptes i.v.m. dem Wohnraumförderungsgesetz neue stadtweite und bestandsspezifische Belegungsbindungen mit den Wohnungsmarktakteuren vereinbart werden, da allein der Bestand der LWB die Erfüllung der Unterbringungsaufgabe nicht garantieren kann Mietspiegel Im Dezember 2008 wurde der 5. Leipziger Mietspiegel gültig und im Geschäftsjahr 2009 umfangreich von Vermietern und Mieter/-innen nachgefragt. Dieser Mietspiegel wurde mit dem Regressionsverfahren erstellt. Für die traditionellen Nutzer des Leipziger Mietspiegels war die völlig veränderte Form der Mietspiegeltabellen zur Errechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine be- 22
23 stimmte Wohnung anhand von Wohnmerkmalen eine große Umstellung. Dadurch war Anfang des Jahres 2009 noch ein sehr hoher Erklärungs- und Beratungsaufwand erforderlich. Überwiegend wurde die neue Erarbeitungsmethode, die Darstellung der Mietspiegel-Tabellen und das angefügte Stichwortverzeichnis aber von allen Nutzern sehr positiv aufgenommen. Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist es für die Durchsetzung eines ordnungsgemäßen Mieterhöhungsverlangens für die Vermieter nicht mehr erforderlich, den Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben beizufügen. Der Mietspiegel ist jedoch für alle Interessierten in den Bürgerämtern der Stadt Leipzig gegen Entrichtung einer Schutzgebühr erhältlich und steht als kostenfreie Downloadversion auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. leipziger_mietspiegel_2008.pdf 3.10 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Anhang D) Entscheidungen Erstantrag SGB IX Entscheidungen Neufeststellung SGB IX Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem zuerkannten Merkzeichen können behinderte Menschen unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: einen besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfe im Arbeitsleben, bevorzugte Einstellung als Arbeitnehmer, die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente, Vorteile bei der Festsetzung der Lohn-, Einkommens- und Vermögenssteuer, vorzeitige Inanspruchnahme der BahnCard für Senioren, Vergünstigungen im kommunalen Bereich, wie günstigere Eintrittspreise für verschiedene Veranstaltungen und Einrichtungen sowie bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Quelle: Sozialamt (2008 nur Monate August bis Dezember) Die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz dienen der Unterstützung von Familien mit behinderten Angehörigen. Blinde erhalten ein Blindengeld in Höhe von monatlich 333 Euro. Der Nachteilsausgleich für hochgradig Sehschwache beträgt 52 Euro, für Gehörlose 103 Euro und für schwerstbehinderte Kinder 77 Euro. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Beim Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen entfällt der Anspruch ganz oder teilweise Entscheidungen Erstantrag LBlindG Entscheidungen Neufeststellung LBlindG Quelle: Sozialamt (2008 nur Monate August bis Dezember) Seit dem erfassen Mitarbeiter der Werkstatt für behinderte Menschen der Diakonischen Leipziger ggmbh im Sozialamt Anträge auf Feststellung der Schwerbehinder- 23
24 teneigenschaft und Landesblindengeld. Die Mitarbeiter unterstützen so die Aufarbeitung der Bearbeitungsrückstände. Die Vereinbarung über die Außenarbeitsplätze, die über das Jahr 2009 hinaus verlängert wurde, steht darüber hinaus beispielhaft für die Ziele des Sozialamtes der Integration und Förderung behinderter Menschen. Von September bis November 2009 wurden Arbeitsabläufe in der Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld des Sozialamtes im Rahmen einer Organisationsuntersuchung, die durch die Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbh (bbvl) durchgeführt wurde, auf den Prüfstand gestellt. Untersucht wurde auch, ob die Aufgabenerfüllung mit dem aktuellen Personalbestand gewährleistet werden kann und wie die Arbeitsrückstände, die mit dem Übergang der Aufgabe vom Freistaat Sachsen zum übernommen wurden, abgebaut werden können. Das Ergebnis der Untersuchung zeigte, wo Arbeitsabläufe optimiert und strukturelle Anpassungen vorgenommen werden müssen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Personalbedarf festgestellt. Anträge / Anfragen 3.11 Versicherungsamtsagelegenheiten und Unterhaltssicherungsbehörde Gemäß 93 Abs. 1 und 2 SGB IV haben die Versicherungsämter in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen. Sie haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Der Begriff der Sozialversicherung umfasst als Versicherungszweige die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. In 93 SGB IV ist bestimmt, dass die Versicherungsämter die dort genannten Aufgaben als eigene Aufgabe durchführen. Die örtliche Zuständigkeit ist in 93 Abs. 3 SGB IV geregelt, d.h. es besteht für die Leistungsberechtigten, die in Leipzig ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Beschäftigungs- oder Tätigkeitsort haben, ein Rechtsanspruch auf die jeweiligen Auskünfte wurde das Antragsverfahren auf ein Online-Verfahren umgestellt Aufnahmen von Anträgen auf Rente, Kontenklärung, Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften bearbeitete Anfragen von Versicherungsträgern bzw. Ämtern Quelle: Sozialamt (Meldung an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) Die Unterhaltssicherungsbehörde (USB) berät Grundwehrdienst-, Zivildienstleistende und Wehrübende und deren Angehörige zum Anspruch auf Leistungen der Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz prüft und bearbeitet Anträge auf Unterhaltssicherung erstellt schriftliche Bescheide, einschließlich Buchung und Zahlungsveranlassung prüft und verfolgt Ansprüche unter Beachtung des Nachrangprinzips erstellt Rückforderungen und überwacht, veranlasst bzw. vollstreckt diese bearbeitet Widersprüche im Bereich USB arbeitet mit dem Kreiswehrersatzamt, Wehrbereichsgebührnisämtern und dem Bundesamt für den Zivildienst sowie Ämtern der Stadtverwaltung zusammen Anträge gesamt davon Grundwehrdienst Wehrübungen Zivildienst Quelle: Sozialamt (Meldung an Landesdirektion Leipzig und Bundesministerium für Verteidigung) 24
25 3.12 Lohn- und Gehaltsarchiv Hauptaufgaben des Lohn- und Gehaltsarchivs sind neben der Sicherstellung und Aufarbeitung aller DDR-Lohnunterlagen der ca (ehemaligen) Mitarbeiter/-innen der Stadt Leipzig die Erstellung von Entgeltbescheinigungen mit tatsächlichen Bruttobezügen. Das ist insbesondere für Beschäftigte erforderlich, die einem Sonder- oder Zusatzversorgungssystem angehörten. Im Einigungsvertrag vom wurde festgelegt, dass diese Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen sind. Details dazu wurden im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz -AAÜGgeregelt. Die jährlichen beitragspflichtigen Entgelte gehen zwar aus den Einträgen in den grünen Sozialversicherungsausweisen hervor, sind aber für diesen Personenkreis nicht ausreichend. Zusatzversorgungsberechtigte können lt. BSG-Urteil (Az. B4 RS 4/06R) zusätzlich noch Prämienzahlungen geltend machen. Aber auch bei Verlust bzw. unvollständigen Angaben im SV- Buch ist eine Entgeltbescheinigung dringend erforderlich. Versicherte, denen entsprechende Nachweise fehlen, sollten sich umgehend an den ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsnachfolger wenden, da die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen am endet. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht können sich Nachweisprobleme und gegebenenfalls finanzielle Nachteile bei der Rente ergeben. Erstellte Bescheinigungen Gesamt Davon Entgeltbescheinigungen Prämienbescheinigungen Quelle: Sozialamt Zur Anerkennung von Schul- und Ausbildungszeiten im Rahmen der Kontenklärung sind Nachweise vorzulegen. Im Lohn- und Gehaltsarchiv sind Kopien der Facharbeiterzeugnisse, Meisterabschlüsse, staatlichen Anerkennungen sowie Abschlusszeugnissen aus ehemaligen polytechnischen- und erweiterten Oberschulen archiviert. Die Leistungen sind kostenfrei. Zeugnisrecherchen Antragsteller Anzahl Recherchen Quelle: Sozialamt 3.13 Schuldnerberatung (Anhang E) Ausgehend von den allgemeinen Ausführungen im Geschäftsbericht 2008 wird das Angebot zur Beratung und Unterstützung in der Schuldnerberatung vorgestellt. In Leipzig wird die Schuldnerberatung von verschiedenen Trägern auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den Schuldnerberatungsstellen erbracht. Die Träger haben sich zur qualifizierten Beratung und Unterstützung von ver- und überschuldeten Familien und Einzelpersonen mit Wohnsitz in Leipzig, die zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme und der damit verbundenen Notlagen eine sozialarbeiterisch ausgerichtete Hilfestellung benötigen, verpflichtet. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung bei akuten wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts 25
26 Beratung und aktive Unterstützung bei Schuldnerschutzmaßnahmen Erfassung der wirtschaftlichen Situation mit Ermittlung der Verbindlichkeiten nach Art und Höhe und Beratung zu entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten Lebenspraktische Unterstützung und Anleitung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung mit Ermittlung von Einsparmöglichkeiten Vermittlung Rechtsberatung/-vertretung mit Unterstützung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe Durchführung außergerichtlicher Schuldenregulierung. Ziele der Schuldnerberatung sind im Wesentlichen: Entschuldung, möglichst durch außergerichtliche Schuldenregulierung und unter Vermeidung von Insolvenz Einleitung eines Insolvenzverfahrens, wenn dieses nicht vermeidbar ist Stabilisierung der psychosozialen Situation Sicherung des Arbeitsplatzes durch Vermeidung von Lohn- und Gehaltspfändungen Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Überschuldung SGB II und damit Schaffung der Vorraussetzung zur Integration in Arbeit von Personen, bei denen die Überschuldung das primäre Vermittlungshemmnis ist Verhinderung von Obdachlosigkeit Herbeiführen einer Lösung zwischen Gläubiger und Schuldner Verringerung der Zahl der Zugänge zur Schuldnerberatung durch Aufklärung von Risikogruppen (Prävention) Vermeidung erneuter Verschuldungen durch Haushaltberatung und Unterstützung Finanzierung der Schuldnerberatung im Rahmen des 11 Abs. 5 SGB XII und 16a SGB II Jahr Anzahl allgemeine soziale Beratung Kommunaler Mitteleinsatz gesamt in Euro davon nach SGB II in Euro davon nach SGB XII in Euro Quelle: Sozialamt 3.14 Förderung von Vereinen und Verbänden Auf Grundlage der Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig sowie der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel Zuschüsse an freie Träger und Selbsthilfegruppen gewährt. Gefördert werden Leistungen, die im Rahmen der sozialen Betreuung von Menschen in der Stadt Leipzig erforderlich sind und deren Bedarf nachgewiesen ist. Für die Leistung muss ein besonderes städtisches Interesse bestehen. Die Förderung umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche: Hilfen für Senioren Hilfen für Menschen mit Behinderungen Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfen für Suchtkranke und Suchtgefährdete. Im Jahr 2009 wurden ca. 120 Anträge bearbeitet und ca. 3,2 Millionen Euro bewilligt. Zu berücksichtigen ist bei der Entwicklung der Fördermittel der Haushaltskonsolidierungsprozess der vergangenen Jahre, der auch die Leistungen der Förderung der stadtweiten Vereine und Verbände betraf. Mit 24% wurde für die Seniorenhilfe 2009 der höchste Anteil an den Mitteln der Förderung für Vereine und Verbände aufgewendet. 26
27 Das Leistungsangebot umfasst: die Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Bürger den ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst das Seniorentelefon Veröffentlichungen, z.b. Broschüre Aktiv Leben in Leipzig, Flyer Beratungsstelle Wohnen und Soziales, Seniorentelefon, Seniorenbesuchsdienst Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Bürger Die Beratungsstelle in Leipzig bietet besondere Unterstützung für ältere und behinderte Menschen an und ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und bei Behinderung. Hier werden nicht nur Angebote zu alten-, behindertengerechten und betreuten Wohnformen gesammelt und vermittelt, sondern auch Informationen zu möglichen Hilfsleistungen und Beratungen sowie Unterstützung bei Anpassungsmaßnahmen gegeben. Quelle: Anteile Förderung der Vereine 2009 (Sozialamt) 3.15 Offene Seniorenhilfe Die Grundlage für die Förderung der offenen Seniorenbzw. Altenhilfe ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig sowie in Bezug auf Einzelfallleistungen 71 SGB XII (Altenhilfe). Dadurch werden Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhütet, überwunden oder gemildert und den älteren Bürger/-innen die Möglichkeit geboten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote der offenen Seniorenhilfe dienen vorrangig der Unterstützung älterer Menschen in der eigenen Wohnung bzw. häuslichen Umgebung. Sie sollen eine möglichst langfristige Aufrechterhaltung der selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise fördern. Anzahl der Beratungen der Beratungsstelle Wohnen und Soziales Das Leistungsangebot umfasst: Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierungsabprüfung, Umzugsberatung zu alters- und behindertengerechtem Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, Information und Beratung zum Wohnen ohne und mit Betreuung, Unterstützung bei der Übernahme von Genossenschaftsanteilen, Information zu begleitenden Hilfsangeboten, Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen). Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Der Beratung liegt die Komm- und Gehstruktur zugrunde, bei notwendigem Bedarf erfolgen diese zu Hause im vetrauten Wohnumfeld Anzahl Beratungsfälle davon Anträge auf Wohnungsanpassungen realisierte Wohnungsanpassungen Quelle: Sozialamt 27
28 Folgende Veranstaltungen wurden durchgeführt: Tag der offenen Tür in der Musterausstellung, Führungen mit Schulklassen aus unterschiedlichen Schulen (gesunde und gesundheitsgeschädigte Kinder), mit Umschülern im Pflegebereich von der Fachschule für Sozialwirtschaft Kurse in der Volkshochschule (2 x halbjährlich) zum Thema: Wie funktioniert die Stadt für geistig behinderte Jugendliche und Werkstattgänger, Praxistag mit dem Berufsbildungswerk zum Thema Meine erste Wohnung Ehrenamtlicher Seniorenbesuchsdienst und Seniorentelefon Seit 1994 gibt es den ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst der Stadt Leipzig, der bundesweit als vorbildlich in Bezug auf die Unterstützung älterer Menschen und die Vermeidung von Einsamkeit und Isolation gelten kann. Die Anzahl der Besuchshelfer/-innen umfasste in den vergangenen Jahren stets rund 200 Personen. Ältere pflegebedürftige und kranke Menschen, die sich Kontakte wünschen, werden jeweils von dem/der gleichen ehrenamtlichen Besuchshelfer/-in regelmäßig besucht. Die Anzahl der besuchten Bürger/-innen der Stadt Leipzig lag in den vergangenen Jahren im Durchschnitt bei 420 Personen. Die geleisteten Stunden hängen von den Möglichkeiten der Besuchshelfer/-innen selbst und den Wünschen der besuchten Person ab. Zeitlich gesehen werden keine Anforderungen an die Ehrenamtlichen gestellt. Die Aufwandsentschädigung für die Besuchshelfer/-innen beträgt 13 pro Monat. Leistungen des Seniorenbesuchsdienstes Besuchshelfer/-innen Besuchte ältere Menschen Aufwandsentschädigung in Euro geleistete Stunden gesamt Quelle: Sozialamt Durch die Abrechnung der Stunden ist es möglich, jährlich ca. 40 Personen für den Leipziger Ehrenamtspass zu nominieren, d.h. diese Personen leisten mehr als 200 Stunden ehrenamtliche Arbeit im Jahr. Damit erfolgt eine Anerkennung der geleisteten Arbeit. Die Begleitung und Qualifizierung der Besuchshelfer/- innen des Seniorenbesuchsdienstes erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der Offenen Seniorenhilfe bei allen Fragen und Problemen. Zur langfristigen Ausübung der ehrenamtlichen Arbeit hat sich eine regelmäßige Anleitung, Hilfestellung, Kontakthaltung sowie Anerkennung und Würdigung bewährt. Anlaufpunkten der Seniorenbetreuung (z.b. Seniorenbegegnungsstätten) in den verschiedenen Stadtgebieten und Vermittlung altersgerechter Dienste. Schwerpunkte der Nachfragen beziehen sich vor allem auf die Themen Wohnen und Pflege, Zuzug nach Leipzig, Betreutes Wohnen und Vereinsamung. Im Jahr 2003 wurde das Seniorentelefon etabliert, welches umfassend zu allen Fragen informiert, die im Zusammenhang mit alters- und pflegebedingten Problemen auftreten, z.b. zu Altenpflegeheimen und Formen des Betreuten Wohnens Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege Jahresabschlussveranstaltung Seniorenbesuchsdienst am 2. November 2009 im Neuen Rathaus, Festsaal 28
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