Stand: A. Fernwartungsvereinbarung

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1 A. Fernwartungsvereinbarung 1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Banking- Produkte / -Software der Volksbank Süd-Emsland eg auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software PCVisit in der aktuellen Version von der Volksbank Süd-Emsland eg zur Verfügung gestellt. Der Ablauf der Fernwartung ist in Abschnitt B beschrieben. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuellen Programm-versionen. Die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. 2. Leistungen Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Volksbank Süd-Emsland eg erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices: Unterstützung bei Problemen in der Anwendung Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung Suche nach möglichen Fehlerursachen in der Anwendung Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Anwendung. 3. Pflichten des Kunden Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software oder Anwendung zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Volksbank Süd-Emsland eg hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen, wie z. B. Passwortschutz, Firewall-Systeme und Virenscanner, hinreichend zu schützen. Gelangt der Bankberater im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern. 4. Vertragslaufzeit/Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden. 5. Haftung 5.1 Die Volksbank Süd-Emsland eg betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eingetretene Schäden haftet die Volksbank Süd-Emsland eg nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Volksbank Süd-Emsland eg nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.

2 5.2 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Volksbank Süd-Emsland eg für die Verfügbarkeit externer Internet-Services oder von Leistungen, die nicht im Einflussbereich der Volksbank Süd-Emsland eg liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die Volksbank Süd-Emsland eg den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten. 5.3 Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Volksbank Süd-Emsland eg berücksichtigt. Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der Volksbank Süd-Emsland eg verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. 5.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 6. Preise Aktuell stellt die Volksbank Süd-Emsland diesen Service kostenlos zur Verfügung. Fremde Kosten, die bei der Nutzung des Services durch den Kunden entstehen können (z. B. für Telefon, Internet), hat der Kunde selbst zu tragen. 7. Datenschutz, Geheimhaltung Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung, wie in Abschnitt B beschrieben, von der Volksbank Süd-Emsland eg zu seiner und der Sicherheit der Volksbank Süd-Emsland eg digital aufgezeichnet, gesichert auf den Servern der Volksbank Süd-Emsland eg gespeichert und für Beweiszwecke 1 Jahr archiviert wird. Anschließend wird die Aufzeichnung gelöscht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erfolgt. Die Fernwartung erfolgt als Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des 11 BDSG. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung verantwortlich. Die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter der Volksbank Süd-Emsland eg sind zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet. Über die Konsequenzen einer Verletzung der Datenschutzvorschriften wurden sie schriftlich belehrt. Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages ein. 8. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Volksbank Süd-Emsland eg gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der Volksbank Süd-Emsland eg gemäß 312g Absatz 1

3 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volksbank Süd-Emsland eg Hauptstr Spelle Tel.: Fax: info@vbsuedemsland.de 9. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel 9.1 Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Volksbank Süd-Emsland eg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 9.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 10. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Soweit die vorstehenden Regelungen nicht abschließend sind, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Süd-Emsland eg Anwendung. Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Volksbank Süd-Emsland eg und die Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die unter Abschnitt C. aufgeführten Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsbearbeitung von Kundendaten gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Teil dieses Vertrages. B. Ablaufbeschreibung Fernwartung Vor dem Start des Fernwartungsvorganges nimmt der Kunde telefonisch Kontakt mit der ebanking-betreuung der Volksbank Süd-Emsland eg auf. Der ebanking-betreuer begleitet den Kunden telefonisch durch den Ablauf der Fernwartung. Der Kunde startet die Fernwartung über die Internetpräsenz der Volksbank Süd-Emsland eg. Hierzu wird die Software wahlweise auf dem PC des Kunden gespeichert, oder direkt von der Webseite heraus gestartet. Für die Fernwartung wird keine Software auf dem Rechner des Kunden installiert. Die Anwendung benötigt keine Installation, sondern ist direkt aufrufbar. Nach Starten der Applikation wird der Kunde zur Eingabe einer ID aufgefordert. Diese teilt der ebanking-betreuer dem Kunden mit. Diese Werte überträgt der Kunde in seine Fernwartungssoftware wodurch der ebanking-betreuer den Bildschirm des Kunden

4 sehen und wenn gewollt die Steuerung übernehmen kann. Nach schließen der Software ist ein erneuter Zugriff des ebanking-betreuers nicht möglich. C. Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Allgemeines 1.1. Die Volksbank Süd-Emsland eg und der Kunde vereinbaren im jeweiligen Vertrag, diese Ergänzenden Bedingungen (im folgenden EB ) oder gegebenenfalls in einer Anlage zu diesen EB Gegenstand, Dauer, Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Volksbank Süd-Emsland eg im Auftrag des Kunden (im Folgenden Kundendaten ). Die Vereinbarungen dieser EB gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen durch die Volksbank Süd-Emsland eg im Auftrag des Kunden vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch die Volksbank Süd-Emsland eg nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen kann im Vertrag oder der Anlage zu diesen EB über die im Folgenden getroffenen Regelungen hinaus konkreter bestimmt werden Die Volksbank Süd-Emsland eg und der Kunde sind bzgl. der Kundendaten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person ( Betroffener ) Durch die Auftragsdatenverarbeitung Betroffene können sein: Beschäftigte ( 3 Absatz 11 BDSG), gesetzliche Vertreter und Aufsichtsorgane des Kunden und dessen Geschäftspartner (wie z. B. Lieferanten, Kunden und Unterauftragnehmer) Die Art der durch die Auftragsdatenverarbeitung erfassten Kundendaten ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Dies können sein: Beschäftigten-(Stamm-) Daten, Kommunikations- und Verbindungsdaten und Geschäftspartnerdaten, wie z.b. Kundenkontaktdaten Die Volksbank Süd-Emsland eg wird Kundendaten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Kunde ist insoweit für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die Volksbank Süd-Emsland eg, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die Volksbank Süd-Emsland eg, allein verantwortlich. Weisungen des Kunden können auch die Berichtigung, Löschung und Sperrung der Kundendaten umfassen. Der Umfang der Weisungen wird durch den Vertrag, diese EB und gegebenenfalls durch eine Anlage hierzu festgelegt. Weitergehende Weisungen darf der Kunde nur erteilen, soweit dies auf Grund von für ihn verbindlichen Verpflichtungen (z. B. zusätzlicher gesetzlicher Anforderungen in seiner Branche) erforderlich ist. Sofern diese weitergehenden Weisungen zu Aufwänden bei der Volksbank Süd-Emsland eg führen, sind diese angemessen zu vergüten, außer diese Aufwände sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Die getroffenen Weisungen hindern die Parteien nicht daran, auf ihrer Seite die von ihnen für notwendig erachteten weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu ergreifen.

5 2. Sicherheitsmaßnahmen 2.1. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz der Kundendaten gemäß den geltenden Gesetzen vorhanden sind. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Zugriff durch die Volksbank Süd-Emsland eg oder deren Unterauftragnehmer auf personenbezogene Daten des Kunden möglichst verhindert, zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird Die im Vertrag oder in einer Anlage zu diesen EB vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 BDSG werden Teil dieser EB. Soweit keine solchen Maßnahmen vereinbart wurden, wird die Volksbank Süd-Emsland eg Maßnahmen treffen, die in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen (siehe Ziffer 2.3.). Sollten darüber hinaus besondere Maßnahmen erforderlich sein, ist dies zwischen den Parteien zu vereinbaren. Die Volksbank Süd-Emsland eg wird die Einhaltung der jeweiligen Maßnahmen regelmäßig selbst kontrollieren Sicherheitsmaßnahmen gemäß 9 BDSG Von der Volksbank Süd-Emsland eg gemäß Ziffer 2.2 zu treffende Maßnahmen können Folgendes umfassen: 1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen Kundendaten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle), 2. zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle), 3. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass Kundendaten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle), 4. zu gewährleisten, dass Kundendaten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung von Kundendaten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle), 5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem Kundendaten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle), 6. zu gewährleisten, dass Kundendaten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), 7. zu gewährleisten, dass Kundendaten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle), 8. zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Kundendaten getrennt verarbeitet werden können. Eine Maßnahme nach Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren Datengeheimnis Die mit der Verarbeitung der Kundendaten befassten Mitarbeiter der Volksbank Süd- Emsland eg werden gemäß 5 BDSG auf das Datengeheimnis sowie gegebenenfalls auf das Fernmeldegeheimnis bzw. auf das Sozialgeheimnis verpflichtet. Diese Verpflichtungen gelten auch über das Vertragsende hinaus. Die Volksbank Süd-Emsland eg wird auch ihre Unterauftragnehmer zu einer entsprechenden Verpflichtung von deren Mitarbeitern verpflichten Der Kunde kann sich, soweit erforderlich, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufes und nach Anmeldung in den Betriebsstätten der

6 Volksbank Süd-Emsland eg oder auf andere Weise von der Angemessenheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie von der Einhaltung seiner Weisungen überzeugen. Hierfür kann er sachverständige Dritte oder Auskünfte von der Volksbank Süd-Emsland eg heranziehen. Die Volksbank Süd- Emsland eg wird dem Kunden den Zugriff auf Kundendaten bzw. soweit erforderlich den Zutritt zu ihren Betriebsstätten gewähren. Die Ergebnisse der Kontrolle wird der Kunde nach Abstimmung mit der Volksbank Süd-Emsland eg dokumentieren Der Kunde und die Volksbank Süd-Emsland eg werden sich gegenseitig unverzüglich über Abweichungen von den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen oder den im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie über Störungen oder einen Verlust von Datenträgern informieren und bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen Der Kunde hat die Volksbank Süd-Emsland eg unverzüglich zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. 3. Informationen über den Datenschutz Ist der Kunde aufgrund geltender Datenschutzgesetze dazu verpflichtet, einer Einzelperson oder Aufsichtsbehörde Informationen im Hinblick auf die Kundendaten zur Verfügung zu stellen, wird die Volksbank Süd-Emsland eg den Kunden in angemessenem Umfang dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen, vorausgesetzt: 1. der Kunde hat die Volksbank Süd-Emsland eg hierzu schriftlich aufgefordert, 2. die Unterstützung bewegt sich in einem angemessenen Rahmen und 3. der Kunde erstattet der Volksbank Süd-Emsland eg die dafür anfallenden Aufwände. 4. Datenlöschung im Auftrag 4.1. Der Kunde wird vor der endgültigen Übergabe von Speichermedien oder Teilen davon (wie z.b. Festplatten, Speichereinheiten, Chips, Maschinen etc.) an die Volksbank Süd- Emsland eg oder deren Unterauftragnehmer (z.b. zur Weiterverwendung, Zerstörung oder Entsorgung) alle Daten (einschließlich Kundendaten) löschen, die sich in/auf den Speichermedien befinden. Sollte dies dem Kunden im Einzelfall nicht möglich sein, wird er die Volksbank Süd-Emsland eg schriftlich informieren. Die Volksbank Süd-Emsland eg ist in jedem Fall berechtigt, selbst oder durch Unterauftragnehmer Kundendaten, die sich in bzw. auf den Speichermedien befinden, im Auftrag des Kunden zu löschen, bevor die Speichermedien wieder in Gebrauch genommen, zerstört oder entsorgt werden. Dadurch entstehende Aufwände sind vom Kunden angemessen zu vergüten, außer diese Aufwände sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten Übergibt der Kunde Speichermedien mit Daten (einschließlich Kundendaten), die die Volksbank Süd-Emsland eg zur Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen benötigt (z. B. Betrieb von Kunden-Maschinen), sind nur solche Daten gemäß Ziffer 4.1 zu löschen, die für die Leistungserbringung nicht benötigt werden. Alle sonstigen Daten werden von der Volksbank Süd-Emsland eg nur auf ausdrückliche/gesonderte Weisung des Kunden gelöscht. 5. Grenzüberschreitende Datenverarbeitung, Einschaltung von Unterauftragnehmern 5.1. Die Volksbank Süd-Emsland eg wird Kundendaten nur im Ausland verarbeiten, soweit dies zwischen den Parteien vereinbart wurde oder der Kunde hierzu anderweitig eine Weisung erteilt hat. Der Kunde ist im Rahmen seiner Weisungspflicht dafür verantwortlich, dass die grenzüberschreitende Verarbeitung von Kundendaten den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.

7 5.2. Unterauftragnehmer Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Volksbank Süd-Emsland eg zur Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen verbundene Unternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Durchführung des Auftrages heranzieht bzw. Leistungen an diese Unternehmen unterbeauftragt. Diese sind ihrerseits unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zur Unterbeauftragung berechtigt. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern außerhalb der EU und des EWR bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Kunden. Sofern der Kunde aus Gründen des Datenschutzes direkt Vereinbarungen mit Unterauftragnehmern der Volksbank Süd-Emsland eg treffen muss, bevollmächtigt er die Volksbank Süd-Emsland eg, diese Vereinbarungen in seinem Auftrag abzuschließen. 6. Beendigung des Auftrags Bei Beendigung des Auftrags wird die Volksbank Süd-Emsland eg je nach Vereinbarung oder mangels Vereinbarung gemäß Weisung des Kunden die Kundendaten entweder an den Kunden zurückgeben oder löschen. Ziffer 1.4. findet Anwendung. Bei der Volksbank Süd- Emsland eg gespeicherte Kundendaten werden nach Beendigung des Auftrags von der Volksbank Süd-Emsland eg nach einer Archivierungszeit von 1 Jahr zwecks Beweissicherung automatisch gelöscht.

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