EU-Konsultation zum Grünbuch Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme
|
|
- Swen Bachmeier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EU-Konsultation zum Grünbuch Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK vertritt rund Fach- und Führungskräfte in ganz Deutschland und ist branchenübergreifend organisiert. Aufgabe des DFK ist es unter anderem, die politischen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Über seine Regional- und Fachgruppen bietet der DFK ein bundesweites Netzwerk für Führungskräfte. Der Verband ist bei der Europäischen Kommission wie folgt als Organisation registriert: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK Hauptgeschäftsführer: Dr. Ulrich Goldschmidt Alfredstraße 77-79, Essen Telefon: Telefax: essen@die-fuehrungskraefte.de Internet: Registriernummer: Stellungnahme Die EU geht vom zutreffenden Grundsatz aus, dass angemessene und nachhaltige Pensionen und Renten für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts unabdingbar sind. Sie definiert damit eine gerade für die Einzelstaaten wichtige Prämisse, wobei sie sich dessen bewusst ist, dass die Verantwortung für Pensionen und Renten bei den Mitgliedsstaaten liegt. Sie will deren Vorrechte oder die Rolle der Sozialpartner nicht infrage stellen und geht - sich selbst beschränkend - auch davon aus, dass es das ideale universelle Pensions- bzw. Rentenmodell nicht gebe. Sie sieht die Solidarität zwischen den Generationen und den Grundsatz der nationalen Solidarität als wesentliche Bestimmungsfaktoren an. Diese Aussage ist in ihrer Allgemeingültigkeit sicherlich richtig. Allerdings kennzeichnet sie nur den Grundsatz, dass Leistungen und Belastungen unter allen Betroffenen gerecht verteilt werden sollten. Eine konkrete Problemvermeidung oder -lösung ist und kann mit dieser allgemeinen Formel nicht verknüpft sein. Es gibt allerdings generelle Probleme, die für die Zukunft jedes Alterssicherungssystems von existenzieller Bedeutung sind. Hierzu gehören vorrangig: die Anpassung der Alterssicherungssysteme an die demographische Entwicklung und der Schutz der finanziellen Grundlagen jeder Alterssicherung vor Insolvenzen und wirtschaftlichen Notlagen.
2 2 Darüber hinaus ist festzustellen, dass es keine allgemeingültige ideale Finanzierungsform für die Altersversorgung gibt. Angesichts des Langzeitaspekts, der bei jeder Form der Alterssicherung zu beachten ist, kann nur die Grundregel gelten, dass eine "Mischkalkulation" zur Risikostreuung und damit zur Risikominimierung unumgänglich ist. Vor- und Nachteile von Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren sollten vorurteilsfrei bewertet und unter dem Blickwinkel einer zu sichernden Altersversorgung als prinzipiell gleichwertige Instrumente genutzt werden können. Die EU sollte ggf. einen objektiven Beurteilungsrahmen zur Verfügung stellen. Angesichts einer solchen Vorgabe werden Renditechancen eher gering sein. Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, dass Spekulationsverluste vermieden werden können. Dem Aspekt der Sicherheit in Verbindung mit dem größtmöglichen Nutzen für die "Beitragszahler" ist insofern Priorität einzuräumen. Dies vorausgeschickt wird zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung genommen: (1) Wie kann die EU die Mitgliedsstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die Angemessenheit der Vorsorgesysteme zu stärken? Soll die EU versuchen, klarer zu definieren, was unter einem angemessenen Ruhestandseinkommen zu verstehen ist? Es ist die Aufgabe der Einzelstaaten, ein angemessenes Ruhestandseinkommen zu definieren und Regelungen für die entsprechende Realisierung zu schaffen. Damit wird zum einen das Subsidiaritätsprinzip gewahrt. Zum anderen sollte die tradierte Kompetenzverteilung nicht modifiziert werden, zumal jeglicher europaweite Lösungsversuch angesichts großer Unterschiede zwischen den nationalen Sicherungssystemen und angesichts hoher Spannweiten im Lebensstandard zum Scheitern verurteilt ist. Die EU wird weniger als die einzelnen Nationalstaaten in der Lage sein, den Begriff der Angemessenheit hinreichend zu präzisieren, wobei ohnehin zu berücksichtigen ist, dass das Ruhestandeinkommen sich aus unterschiedlichen Quellen speist. In der klassischen Definition handelt es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die Eigenvorsorge. Die Bedeutung des einzelnen Versorgungswegs lässt sich schon in den einzelnen Nationen nur mit allgemeinen Formeln umschreiben, da die Versorgungsqualität je nach sozialem Status, je nach Unternehmenszugehörigkeit usw. sehr differiert. Umso mehr wird dies bei supranationaler Betrachtung gelten. Tatsächlich ist die Gefahr gegeben, dass als Ziel die Messlatte für eine Einheitsversorgung unter staatlicher oder supranationaler Diktion definiert wird, sofern die EU den Versuch unternimmt, die Angemessenheit zu definieren. Dies würde einer positiven Entwicklung, im Wesentlichen getragen von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern - hier insbesondere den Führungskräften und ihren Verbänden - jedoch entgegenstehen.
3 3 (2) Reicht der bestehende EU-Rahmen für Pensionen und Renten aus, um nachhaltige öffentliche Finanzen zu gewährleisten? Grundsätzlich ist der EU ein Eingriff in die Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme ihrer Mitgliedsstaaten untersagt. An dieser Grundregel sollte nichts geändert werden. Der Gefahr zentralistischer Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen sollte angesichts der Empfindlichkeit sozialer Sicherungssysteme von vornherein begegnet werden. Zwar ist es zu begrüßen, dass nachhaltige öffentliche Finanzen angestrebt werden sollen. Dieses Ziel kann jedoch nicht dazu dienen, finanzielle Belastungen einzelner Mitgliedstaaten, resultierend aus Schwierigkeiten mit ihren Alterssicherungssystemen, auf die EU oder andere Mitgliedsstaaten abzuwälzen. (3) Wie kann ein höheres effektives Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalter am besten erreicht werden und wie könnte die Anhebung des Pensions- bzw. Rentenalters dazu beitragen? Sollen an demographische Veränderungen gebundene automatische Anpassungsmechanismen in die Vorsorgesysteme eingebaut werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dauer des Arbeitslebens und der des Ruhestandes herzustellen? Welche Rolle könnte die EU-Ebene dabei spielen? Die hier aufgeworfene Frage stellt allein auf die Finanzierung des Altersversorgungssystems ab, letztlich dadurch gekennzeichnet, dass sich das Verhältnis zwischen arbeitender Bevölkerung und dem Personenkreis der Pensionäre immer weiter in die Richtung der Altersruhegeldempfänger verschieben wird, sofern die bislang gültigen Altersgrenzen beibehalten werden. Deutschland hat in dieser Hinsicht - ausgelöst durch seine demographische Entwicklung - auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Reformschritte durch die Anhebung der Altersgrenzen und durch niedrigere Rentenanpassungen eingeleitet. Zumindest auf kurze Sicht wird es wahrscheinlich auch in anderen Staaten unumgänglich sein, die Anhebung der Altersgrenze als staatliche Vorgabe in die gesetzlichen Vorsorgesysteme einzubauen. Es kann sich allerdings immer nur um eine Entscheidung des Mitgliedsstaates und nicht um eine Entscheidung der EU handeln. Diese hat nicht die Kompetenz, über eine Anhebung von Altersgrenzen zu befinden. Auch muss die Entscheidung über die Anhebung von Altersgrenzen auf einem politischen Willensbildungsprozess beruhen und sollte nicht durch einen Automatismus ausgelöst sein, der mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder korrigiert werden müsste, da kein Gesetzgeber in der Lage ist, zukünftige Entwicklungen fehlerfrei zu antizipieren. Begleitend sollte geprüft werden, ob auf Europa-Ebene Instrumente geschaffen werden können, die gerade auch die einzelnen Staaten verstärkt veranlassen, kommende Probleme rechtzeitig aufzugreifen und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Ein besserer Informationsaustausch erscheint insoweit geboten. Darüber hinaus sollte die Frage geprüft werden, ob Regularien definiert werden können, die es verhindern, dass vor allem im Bereich der gesetzlichen Altersversorgung den Sozialversicherungssystemen versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet werden. Die in Deutschland insoweit gesammelten Erfahrungen sollten Anlass sein, gerade den Bereich der Altersversorgung allein am Leistungs- oder besser am Versicherungsprinzip auszurichten.
4 4 Allein die gesetzliche Anhebung von Altersgrenzen stellt allerdings keine wirklich zufriedenstellende Lösung dar. Eine solche Maßnahme ist lediglich als technische Nothilfe anzusehen, um kommenden Fehlentwicklungen im finanziellen Bereich relativ kurzfristig begegnen zu können. Eine andere Frage ist es, ob es gelingt, älteren Arbeitnehmern Arbeitsplätze anzubieten, die es sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern attraktiv erscheinen lässt, über die zurzeit bestehenden Altersgrenzen hinaus weiterzuarbeiten. Insoweit kann zwar mit rechtlichen Vorgaben gearbeitet werden, um zumindest erste Weichenstellungen vorzunehmen. Entscheidend ist jedoch im Endergebnis allein die Frage, ob ein Arbeitsplatzangebot entwickelt werden kann, das sich wirtschaftlich trägt. Hierbei geht es nicht allein um den Personenkreis hoch qualifizierter Arbeitnehmer. Bei diesen bietet sich gerade die Aufgabe des Know-how-Transfers an. Das Problem ist vielmehr für jede Gruppe von Arbeitnehmern - unabhängig von ihrer Qualifikation - zu lösen. Insoweit ist es möglicherweise sinnvoll, gerade auch auf europäischer Ebene (Anreiz-) Programme unterschiedlichsten Inhalts zu entwickeln. Weiterhin stellt sich die Frage, ob ein Rentenzugang zwingend von einem Renteneintrittsalter abhängig zu machen ist. Alternativ kann auch beispielsweise die Beitragszahlungsdauer oder die Höhe des "eingezahlten Kapitals" als Voraussetzung definiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine durchschnittliche Rentenbezugszeit eine tatsächliche Mindestbeitragszahlungsdauer von ca. 1:4 voraussetzt. Gerade unter dem Blickwinkel der immer wieder propagierten Flexibilität und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen können solche zusätzlichen Kriterien zur Entlastung beitragen, sofern das Altersversorgungssystem nicht nur auf Zwangsbeiträgen beruht. Allerdings darf die Rentenhöhe im Falle der Nutzung einer flexiblen Altersgrenze nur nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bestimmt werden. (4) Wie kann die Umsetzung der Strategie Europa 2020 genutzt werden, um eine längere Erwerbstätigkeit zu fördern, ihre Vorteile für die Wirtschaft aufzuzeigen und der Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt einen Riegel vorzuschieben? Ob Altersdiskriminierung vorliegt oder nicht, ist eine Frage die sehr unterschiedlich beantwortet werden kann. Als Ende der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts von den Unternehmen immer häufiger das Mittel der Frühpensionierung genutzt wurde, fühlten sich nahezu alle davon betroffenen Arbeitnehmer diskriminiert. Nach wenigen Jahren änderte sich diese Grundhaltung. In vielen Fällen war festzustellen, dass diejenigen sich diskriminiert fühlten, die weiter arbeiten mussten, nachdem sie feststellen konnten, dass die ausgeschiedenen Kollegen auf der Basis von staatlichen und betrieblichen Leistungen einen finanziell zufriedenstellend abgesicherten dritten Lebensabschnitt angetreten hatten. Insofern ist eine juristische Definition nicht ausreichend, um als sachgerechte Messlatte zu dienen. Von Bedeutung erscheint vielmehr die wirtschaftliche Ausstattung des Einzelnen. Das Individuum muss die Chance haben, ein entsprechend seiner Leistungsfähigkeit hinreichend dotiertes Arbeitsverhältnis begründen oder auch fortsetzen zu können. Dementsprechend sollte die Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies bedeutet auch, dass über Altersteilzeitregelungen erneut nachzudenken ist. Dies bedeutet des Weiteren, dass Fördermaßnahmen jeglicher Art darauf aus-
5 5 gerichtet sein sollten, der Weiterbeschäftigung zu dienen. So sollte beispielsweise sehr viel Wert auf eine kontinuierliche Fortbildung der Arbeitnehmer gelegt, der Gesundheitsvorsorge ein immer höherer Stellenwert zugeordnet und - als weiteres Beispiel - finanzielle Fördermittel nicht zwingend nur dem Arbeitslosen, sondern auch demjenigen gewährt werden, der es nicht zur Arbeitslosigkeit kommen lässt. Anders formuliert: Vorteile für die Wirtschaft und für den Einzelnen sind nicht nur zu plakatieren, sondern zu schaffen. Hierbei sollte die EU prüfen, ob und gegebenenfalls welche Kompetenzen sie hat, um solche Ziele zu fördern. (5) Wie sollte die IORP-Richtlinie geändert werden, um die Bedingungen für transnationale Angebote zu verbessern? Die Richtlinie befasst sich mit einem vergleichsweise engen Segment der betrieblichen Altersversorgung. Dies gilt zumindest aus deutscher Sicht. Insofern ist damit ein Kernproblem gekennzeichnet, dem nicht nur die EU sondern jeder Staat ausgesetzt ist. Die Versorgungssysteme sind dadurch gekennzeichnet, dass es in jedem durchschnittlichen Einzelfall um die Lösung eines Problems geht, das ca. 50 Jahre Bestand hat. Ein solcher Zeitraum ist weder hinreichend voraussehbar und erst recht nicht mit absoluter Sicherheit kalkulierbar. Letztlich heißt dies, dass im Grunde immer nur ein Rahmen definiert werden kann, um unter dem Blickwinkel der Sicherheit die dazu notwendige Flexibilität zu schaffen oder zu wahren. Hinzu kommt, dass es keine ideale Finanzierungsform für die Altersversorgung gibt. Jede Variante hat ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen. Aufgrund der Risikostreuung erscheint daher eine möglichst vielgestaltige Finanzierung bzw. Finanzierungsmöglichkeit sinnvoll. Dies betrifft nicht die Frage einer Umlagefinanzierung oder einer Finanzierung nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Diese Thematik dürfte eher die staatliche als die betriebliche Altersversorgung betreffen. Es geht mehr um die Frage der Rückstellungsfinanzierung oder der ausgelagerten Finanzierung. Beide Systeme haben ihre Vorteile und ihre Nachteile. Diese sollen hier nicht aufgezeigt oder sogar im Einzelnen bewertet werden. Man muss sich allerdings über eines im Klaren sein: das Modell einer ausgelagerten Finanzierung ist nicht deswegen positiver oder zu bevorzugen, weil ein Unternehmen seine ihm obliegende finanzielle Verpflichtung für einen bestimmten Zeitabschnitt damit erfüllt hat. Immerhin kann kein Mensch die Gewähr dafür geben, dass der Fonds oder das Finanzinstitut, dem das Geld anvertraut wurde, auch immer angemessen und sachgerecht mit diesem Geld umgeht. Andererseits ist ein durch Rückstellungen finanziertes Direktzusagesystem nicht deswegen negativ, weil das Geld zunächst im zusagenden Unternehmen verbleibt. Niemand kann die Behauptung aufstellen, dass ein Unternehmen deswegen schlechter mit Geld umgehen kann, weil es sich nicht um eine Bank handelt. Entscheidender ist vielmehr, dass Regelungsmechanismen entwickelt werden, um den Schwächen des jeweiligen Systems begegnen zu können. Eine Schwäche gilt dabei für beide Grundformen gleichermaßen: die Sicherheit vor einer Insolvenz bzw. einer wirtschaftlichen Notlage ist zu gewährleisten. Ein in dieser Hinsicht sehr gelungenes "Muster" ist die Insolvenzsicherung nach dem Vorbild des Pensions-
6 6 Sicherungs-Vereins (PSV) in Deutschland. Über ihn - den PSV - ist praktisch jede Form der betrieblichen Altersversorgung vor Insolvenz geschützt. Dies gilt also nicht nur für Direktzusagen beispielsweise im Wege der Rückstellungsfinanzierung. Die damit verknüpfte Gefahr für die Sicherheit der Altersversorgung war der eigentliche Anlass für die Schaffung des PSV. Tatsächlich ist mit dem PSV ein Instrument geschaffen worden, mit dem die Vorteile der Rückstellungsfinanzierung nunmehr in hohem Maße genutzt werden könnten, sofern die Internationalisierung der Wirtschaft nicht den Blick auf diese Vorteile verstellt hätte. Eine weitere Schwäche ist möglicherweise die Finanz- und die Missbrauchsaufsicht im Falle finanziell ausgelagerter Zusagen. Gerade bei transnationalen Handlungen dürfte der Einzelstaat überfordert sein, wenn er diese Aufgabe zum Schutz der existenten und künftigen Rentner wahrnehmen will. Insoweit erscheint es als fast schon ursprüngliche Aufgabe der EU, ein möglichst wirksames System zu entwickeln. (6) Welchen Geltungsbereich sollten durch Maßnahmen auf EU-Ebene abgedeckte Projekte zum Abbau von Mobilitätshindernissen haben? Insoweit stellt sich die Frage, ob Unverfallbarkeitsfristen verkürzt oder sogar gänzlich fortfallen sollen. Unter dem Blickwinkel der Mobilität erscheint es gerechtfertigt, die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen zu reduzieren und die Übertragung von Zusagen, zumindest aber von Geldwerten auf Folgearbeitgeber national und international zu fördern, sofern der Folgearbeitgeber eine wertgleiche Betriebsrentenzusage erteilt. Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme unseres Verbandes zur Portabilitätsrichtlinie verwiesen. (7) Sollte die EU die Frage der Übertragung noch einmal prüfen oder wären Mindeststandards für Erwerb und Wahrung plus ein Aufzeichnungsdienst für alle Arten von Pensions- und Rentenansprüchen eine bessere Lösung? Die Varianten stehen nicht im Gegensatz zueinander. Tatsächlich sollte die EU die Frage der Übertragung und auch die Frage von Mindeststandards überprüfen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass unabhängig vom Überprüfungsergebnis eine Aufzeichnungs- und Informationspflicht des Trägers der Altersversorgung zu Gunsten des Einzelnen vorgegeben wird. (8) Müssen die derzeitigen EU-Bestimmungen überprüft werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht für kapitalgedeckte (d. h. fondgestützte) Vorsorgemodelle und -produkte zu gewährleisten? Wenn ja, welche Teile? (9) Wie könnten EU-Vorschriften oder ein Verhaltenskodex den Mitgliedsstaaten helfen, für Vorsorgesparer/innen und Vorsorgeträger ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko, Sicherheit und Leistbarkeit zu erreichen? (10) Wie sollte eine entsprechende Insolvenzregelung für Pensionsfonds aussehen? (11) Sollte der von EU-Bestimmungen gebotene Schutz im Falle der Insolvenz von in betriebliche Vorsorge investierenden Unternehmen verbessert werden und wenn ja, wie?
7 7 Angesichts der Langfristperspektiven, die für jegliche Form der Altersversorgung gilt, ist es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unabwendbar, dass ein Wandel der Zusageformen zum Tragen kommt und auch künftig zum Tragen kommen wird. Insoweit sollte es nicht die Aufgabe von Regierungen oder Regierungsinstitutionen sein, den Unternehmen vorgeben zu wollen, welche Versorgungsformen sachgerechter Weise zu wählen wäre. Es ist Aufgabe der Unternehmen selbst, Modelle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu entwickeln. Allerdings ist es eine staatliche Aufgabe, die Arbeitnehmer - gegebenenfalls auf Kosten der zusagenden Arbeitgeber - vor Fehlentscheidungen zu schützen. Dies heißt, dass vor allem der Insolvenzfall geregelt werden muss (hier sei noch einmal der Pensions-Sicherungs-Verein als Institution nach deutschem und auch nach Luxemburger Recht genannt) und dass ansonsten jegliche staatliche oder überstaatliche Vorgabe das Prinzip der Flexibilität bei der Ausgestaltung von Betriebsrentenzusagen zu beachten hat. Die Notwendigkeit eines Insolvenzschutzes wird im Übrigen für jede Form der betrieblichen Versorgungszusage - unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsform - gesehen, wobei dieser Schutz sich auf die Anwartschafts- und die Leistungsphase beziehen muss. Des Weiteren erscheint es unumgänglich, die Träger der Altersversorgung selbst in ihrer Gesamtheit mit den Kosten für diesen Insolvenzschutz zu belasten. Es erscheint keinesfalls gerechtfertigt, insoweit eine staatliche Verpflichtung zu begründen. (12) Gibt es Gründe, die aktuellen Mindestanforderungen an die Informationspflicht für Vorsorgeprodukte zu modernisieren (zum Beispiel im Hinblick auf Vergleichbarkeit, Standardisierung und Klarheit)? (13) Sollte die EU einen gemeinsamen Ansatz für Standardoptionen bei der Wahl der Beteiligungs- und Investitionsfonds entwickeln? (14) Sollte der politische Koordinierungsrahmen auf EU-Ebene gestärkt werden? Wenn ja, welche Teile müssen gestärkt werden, um die Gestaltung und Umsetzung der Vorsorgepolitik durch einen integrierten Ansatz zu verbessern? Wäre die Einrichtung einer Plattform für die integrierte Überwachung aller Aspekte der Vorsorgepolitik Teil dieses Weges? Es erscheint immer geboten, Mindestanforderungen an die Informationspflichten zu verschärfen. Zwar sind staatliche und betriebliche Einrichtungen immer stärker bestrebt, die Leistungen ihrer Einrichtungen transparent darzustellen. Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für die Anbieter von Finanzprodukten. In dieser Hinsicht erscheint eine Verbesserung der Informationspflicht eine sinnvolle Variante zu sein. Eine andere Frage ist es dagegen, ob die EU einen gemeinsamen Ansatz für Standardoptionen entwickeln soll. Dies erscheint zumindest problembefrachtet, soweit dadurch Einfluss auf die Ausgestaltung von Beteiligungsformen genommen werden soll. Eine solche Aufgabe wird keine staatliche oder überstaatliche Einrichtung leisten können. Eine andere Frage ist dagegen, ob eine Vorsorgeberatung eingerichtet oder in ihrer Leistungsfähigkeit verbessert werden soll. Dies schließt allerdings die Haftung des Beraters mit ein.
8 8 Eine Erweiterung des politischen Koordinierungsrahmens auf EU-Ebene erscheint zumindest zurzeit nicht sinnvoll. Angesichts der Komplexität der Materie und der Sachnähe der Einzelstaaten sollte die EU dem von ihr selbst aufgestellten Subsidiaritätsprinzip folgen. Allerdings sollte sie zwei allgemeingültige Ziele immer mitverfolgen: Sie sollte das ihr Mögliche unternehmen, für eine sachgerechte Insolvenzsicherung zu sorgen und sie sollte prüfen, ob eine supranationale Finanzaufsicht geschaffen werden kann. Zusammengefasst ist eine angemessene Berücksichtigung folgender Themenkreise zur Schaffung/Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Pensions- oder Rentensystems besonders wichtig: Die Beachtung der demographischen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern ist von herausragender Bedeutung, letztlich sogar unabhängig davon, welches Finanzierungssystem der jeweiligen Altersversorgungseinrichtung zu Grunde liegt. Genauso wichtig ist es, Instrumentarien zu entwickeln, die dem jeweiligen Finanzierungssystem eine möglichst sichere und langfristig tragfähige wirtschaftliche Basis verschaffen. Dies schließt eine sorgfältige Beobachtung des Finanzmarkts mit ein, um Fehlentwicklungen, Missbrauchshandlungen u.ä. rechtzeitig begegnen zu können. Schließlich noch ist die Beachtung des Leistungsprinzips zu nennen. Dies heißt, dass die vom Einzelnen finanzierten und erdienten Ansprüche in hohem Maße des staatlichen Schutzes bedürfen, gegebenenfalls auch des Schutzes vor staatlichen Eingriffen.
9 9 Stellungnahme zur Portabilitätsrichtlinie Die europäische Portabilitätsrichtlinie zur betrieblichen Altersversorgung wird von unserem Verband wegen der Herabsetzung der Unverfallbarkeitsgrenzen sowie der Möglichkeit die Altersversorgung nebst Rückstellung zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen, grundsätzlich als arbeitnehmerfreundlich bewertet. Unbestritten ist, dass sich diese Richtlinie auf die Direktzusagen nach deutschem Muster nicht gerade fördernd auswirken würde. Der DFK stellt aber fest, dass das Altersversorgungsmodell der Direktzusage ohnehin auf dem Rückzug ist und daran auch ein Verzicht auf die Portabilitätsrichtlinie nichts ändern würde. Als Kompromiss könnte man anbieten, für deutsche Direktzusagen eine Übergangsfrist von einigen Jahren zu vereinbaren, womit Unternehmen und Mitarbeiter geschützt wären. Außerdem könnte für die Unternehmen eine "Überforderungsgrenze" eingezogen werden. Damit wäre zu verhindern, dass es für die Unternehmen zur Existenzgefährdung kommt, wenn innerhalb kurzer Zeit ein Großteil der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und Pensionsrückstellungen zu übertragen wären, wobei letzteres ein eher unwahrscheinliches Szenario ist.
Stellungnahme Grünbuch der Europäischen Kommission Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme
[Register der Interessenvertreter Nr.: 31200871765-41] Stellungnahme Grünbuch der Europäischen Kommission Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme 11. November 2010
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrVor allem kleine und mittlere Unternehmen scheuen den administrativen und. finanziellen Aufwand, eine betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter
Pressemitteilung 29.2014 Kienbaum-Studie zur Verbreitung und Gestaltung betrieblicher Altersversorgung Erst jeder zweite Mittelständler bietet betriebliche Altersversorgung Gummersbach, 4. Juli 2014 Der
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrSteuerfalle im Alter?
Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrSind Sie Anbieter oder Unternehmer?
1 Sind Sie oder? 1) 58,4 % 2) 41,6 % Q: 1 2 Welche ist die größte Herausforderung für die bav in den nächsten Jahren? 1) Ertragsschwäche kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme 2) PSV-Finanzierungsreform
MehrEntrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur
Entrepreneur Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur 08. September 2006 1 Ausgangssituation: Die Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer steht auf dem Prüfstand. Aktuell gibt es eine lebhafte
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrAuswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2
KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDas weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -
Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrDie Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos: Reformoptionen im bestehenden System
Workshop des Forschungsnetzwerks Alterssicherung am 27. Mai 2008 in Berlin Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos: Reformoptionen im bestehenden System Dr. Reinhold Thiede Deutsche Rentenversicherung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrVorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrAktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015)
Püttlingen, den 27.05.2015 Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Liebe Eltern! Die Gewerkschaften haben alle Beschäftigten im Bereich
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrDer nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes
Der nachhaltigere Anbieter sollte den Auftrag kriegen Interview mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundes Der öffentliche Einkaufskorb soll nach dem Willen der Bundesregierung
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrFORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT
Presse Information FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT Sicherheit geht vor: 87 Prozent der Deutschen setzen bei der Altersvorsorge vor allem auf Garantien Deutsche gestalten
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrI N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H
I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrIndividuelle Zeitwertkonten Ein wertvolles Instrument neben der betrieblichen Altersvorsorge
Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster Tel.: +49 (0)4321 99 95-86 Fax: +49 (0)4321 99 95-89 post@deutsche-zeitwert.de www.deutsche-zeitwert.de
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrAufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen
Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde
MehrMeinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrExistenzgründer Rating
Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrDenken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel
1 Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel Welches sinnvolle Wort springt Ihnen zuerst ins Auge? Was lesen Sie? Welche Bedeutung verbinden Sie jeweils damit? 2 Wenn Sie an das neue Jahr denken
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
Mehrlernen Sie uns kennen...
KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde
MehrI. Allgemeine Anmerkungen
08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrGENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN
GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrNachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029
Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor
MehrFlexibilität und Erreichbarkeit
Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrBefragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)
Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrHans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen Funktionen/Sinn Personalführung Systemführung Mehr Verbindlichkeit schaffen Schulentwicklung auf UE fokussieren Feedbackkultur anbahnen Definition von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrForschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.
Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer
MehrInternational verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung
International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
MehrRundschreiben zu parallelen Pensionslösungen
zu parallelen Pensionslösungen EINLEITUNG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrMustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!
Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der
MehrSponsoringkonzept. Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von. Leistung und Gegenleistung!
Sponsoringkonzept Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung! Verein "Musical Fever" Sonnenhofstrasse 26, CH-6020 Emmenbrücke E-Mail info@musicalfever.net www.musicalfever.net
MehrBetriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.
Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrPrivate Altersvorsorge
Private Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte im Alter von 18 bis 65 Jahren, bundesweit Erhebungszeitraum: 10. bis 16. November 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: HanseMerkur,
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrDie Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre
Die Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre j u n [Wecken g kreativ individuell Die Unternehmensstrategie ist ein sehr weit gefasster Begriff in der Wirtschaft, doch ist für die meisten Unternehmen,
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrRUNDE TISCHE /World Cafe. Themen
RUNDE TISCHE /World Cafe Themen A. Erfahrungen - Erfolge und Stolpersteine B. Marketing/Kommunikation C. Finanzierung/Förderungen D. Neue Ideen für sanft mobile Angebote/Projekte in der Zukunft A. Erfahrungen
Mehr