Reader zur Rente. (Ergänzung) Eine Erarbeitung und Zusammenfassung. von. Hilde Mattheis MdB. Vorsitzende DL 21. Stand: 2014 (überarbeitet und ergänzt)

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1 Reader zur Rente (Ergänzung) Eine Erarbeitung und Zusammenfassung von Hilde Mattheis MdB Vorsitzende DL 21 Stand: 2014 (überarbeitet und ergänzt)

2 Inhalt (Im Gesamtreader zur Rente unter Punkt 6) 1. Rentenpolitik im Wahlkampf 2013 und in der Großen Koalition Das Regierungsprogramm Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Bewertung von Verbänden und Gewerkschaften Presseschau Rente

3 1. Rentenpolitik im Wahlkampf und in der Großen Koalition 1.1. Regierungsprogramm Das Wir entscheidet zum Bundestagswahlkampf 2013 Gute Arbeit, gute Rente (79ff.) Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende korrigieren. Wir werden uns deshalb vor allem an den konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Erwerbsarmut und prekärer Beschäftigung messen lassen. Wir brauchen bessere Übergänge. In einer zunehmend differenzierten Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle Arbeitnehmer/innen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Nicht jeder Rentenzugang passt für alle, aber für alle muss es einen passenden Rentenzugang geben. Vor allem für diejenigen Berufsgruppen und Beschäftigten, die bereits heute wegen der Arbeitsbelastung oder aufgrund von Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, wollen wir den Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste ermöglichen. Dafür schlagen wir differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor: den abschlagsfreien Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren, eine attraktive Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle, bei denen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen Tarifverträge abgeschlossen werden können, den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente und eine Verlängerung der Zurechnungszeit, erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung. Wir wollen nicht, dass sich die Anhebung des Renteneintrittsalters wie eine Kürzung der Renten auswirkt. Sie ist erst dann möglich, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64- jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und weitere Rentenansprüche erwerben kann. In diesem Sinne werden wir die Überprüfungsklausel im Gesetz anwenden. Wir wollen die Alterssicherung stärken. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die erste Säule der Alterssicherung und Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter. Sie bildet zugleich die persönlichen Leistungen der Versicherten in ihrem Arbeitsleben ab. Sie muss den Veränderungen der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung tragen. Wir werden das derzeitige Niveau bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität die Ankoppelung der Renten an 3

4 die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist. In diese Überprüfung sind auch die vorgeschlagenen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. So werden realitätsnahe Festlegungen für den notwendigen Ausgleich zwischen einem maximal tolerierbaren Beitragssatz und einem lebensstandardsichernden Rentenniveau möglich. Vor allem die betriebliche Altersversorgung hat in vielen Branchen zusätzliche Sicherheit im Alter ermöglicht. Wir wollen die Stärkung und eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus unserer Sicht die beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in den Regionen und Branchen durchsetzen, in denen sie derzeit wegen geringer Tarifbindung nur wenig genutzt wird. Der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge darf dabei nicht allein von den Beschäftigten getragen werden. Bei der Riester-Rente werden wir für eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Wir wollen eine Solidarrente einführen: Wer langjährig der gesetzlichen Rentenversicherung angehört und Beiträge gezahlt hat, muss eine Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung erhalten. Parallel zu einem gesetzlichen Mindestlohn werden wir darum eine Solidarrente einführen. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 Euro liegt. Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Die Kosten der Solidarrente finanzieren wir aus Steuermitteln. Die Finanzierung des abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Versicherungsjahren, der verbesserten Erwerbsminderungsrente und der Stabilisierung des Rentenniveaus werden wir durch einen höheren Rentenversicherungsbeitrag und den Aufbau einer höheren Nachhaltigkeitsreserve sicherstellen. Die Einbeziehung der Selbstständigen ohne obligatorische Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung reduziert ihr Armutsrisiko im Alter. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung werden Unterschiede im Rentenrecht in Deutschland nicht mehr akzeptiert. Wir werden deshalb den Weg zu einem einheitlichen Rentensystem für Ost und West bis 2020 einleiten. Voraussetzung für die Angleichung der Renten sind Fortschritte bei der Angleichung der Löhne. Ein in Ost und West gleicher, gesetzlicher Mindestlohn, eine bessere Tarifbindung 4

5 und ein höheres Lohnniveau werden in den ostdeutschen Ländern besonders wirksam werden und die derzeitige Lücke bei Löhnen und damit Rentenansprüchen weiter schließen. Die vollständige Angleichung des Rentenwertes Ost an West wollen wir in Stufen bis 2020 erreichen. So nehmen auch die jetzigen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland an der Angleichung teil. Wir werden als ersten Schritt alle pauschal bewerteten Versicherungszeiten (Kindererziehungszeiten, Versicherungszeiten für pflegende Angehörige, Zeiten des Wehrund Zivildienstes sowie Zeiten für die Beschäftigung in Behindertenwerkstätten) einheitlich mit dem aktuellen Rentenwert West berechnen. Mit der Angleichung der Rentenwerte wird der Aufwertungsfaktor für Löhne in Ostdeutschland abgeschafft. Für Menschen, die im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erfahren haben, müssen die Probleme in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz abschließend geklärt und beseitigt werden. Für Härtefälle soll ein steuerfinanzierter Fonds eingerichtet werden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Deutschlands Zukunft gestalten 18. Legislaturperiode Für soziale Sicherheit im Alter (S. 71ff.) Der demografische Wandel stellt unsere Alterssicherungssysteme vor besondere Herausforderungen. Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir die Strukturen und Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Insbesondere die Finanzierung muss immer wieder neu und in der Lastenverteilung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden. Deswegen wollen wir, wie auch im Arbeitsmarkt, in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und über ihre Steuern und Sozialbeiträge die finanzielle Basis unserer Alterssicherungssysteme stärken. Gleichzeitig wollen wir genug Raum für zusätzliche Vorsorge und Freiheiten zum selbstbestimmten Gestalten der späten Lebensabschnitte lassen. Arbeiten bis 67 gestalten Uns ist bewusst, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die weltweit am schnellsten und am tiefgreifendsten vom demografischen Wandel betroffen sind. Eine rasch alternde Bevölkerung muss ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen anpassen, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen will. Für den vor über einem Jahrzehnt angestoßenen breiten Reformprozess erfährt Deutschland mittlerweile international hohe Anerkennung. Immer mehr Betriebe unternehmen Anstrengungen, um ihre Belegschaften auch im höheren Alter beschäftigen zu können. Die Wertschätzung für die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Wirtschaft und Gesellschaft spürbar gestiegen. Die Erwerbstätigen- und die Beschäftigungsquote der über 50-Jährigen steigt seit einem Jahrzehnt kontinuierlich an. Deutschland ist bei der Beschäftigung Älterer mittlerweile Vizeeuropameister hinter Schweden. Diese Erfolgsgeschichte der steigenden Beteiligung Älterer am Erwerbs-leben wollen wir fortschreiben. Unser Ziel ist eine moderne und wettbewerbsfähige Gesellschaft des langen Lebens und Arbeitens. 5

6 Seit Beginn des Jahres 2012 können langjährig Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente gehen. Es hat sich in der Arbeitswelt viel zu Gunsten Älterer verbessert, aber wir sind noch nicht am Ziel. Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar im Arbeitsleben. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels werden ihre Erfahrung und ihr Potenzial künftig zunehmend gefragt sein. Über Steuern, Beiträge und zusätzlich erworbene eigene Rentenansprüche tragen sie wesentlich dazu bei, dass unsere Sozialsysteme im demografischen Wandel leistungsfähig bleiben. Deswegen wollen wir lebenslaufbezogenes Arbeiten unterstützen. Wir werden den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern. Erwerbsgeminderte besser absichern Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir wer-den die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung. Reha-Budget demografiefest ausgestalten Durch ein besseres präventives betriebliches Gesundheitsmanagement wollen wir erreichen, dass ältere Menschen gesund und leistungsfähig ihren Beruf ausüben. Menschen mit akuten Krankheiten müssen eine schnelle, wirkungsvolle Behandlung erhalten, um chronische Beschwerden möglichst zu vermeiden. Das Reha-Budget wird bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des demografischen Wandels angepasst, damit die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Rehabilitations- und Präventionsleistungen an ihre Versicherten erbringen kann. Private und betriebliche Altersvorsorge stärken Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir 6

7 werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben. Lebensleistung in der Rente honorieren Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozial versicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen. Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Durch eine Übergangsregelung bis 2023 (in dieser Zeit reichen 35 Beitragsjahre) stellen wir sicher, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stufe sollen jene Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind (Bedürftigkeitsprüfung), einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, u. a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, und durch die Abschmelzung des Wanderungsausgleichs. Kindererziehung besser anerkennen (Mütterrente) Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich um-fassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang er-folgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt. Minijobs Wir werden dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte in-formiert werden. Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten Die Bundesregierung steht auch weiterhin zur Alterssicherung der Landwirte, zur Künstlersozialversicherung sowie zu der berufsständischen Versorgung der verkammerten freien Berufe; diese bleiben als eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten. Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit. 7

8 Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischen-schritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutsch-lands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, er-folgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist Bewertung von Verbänden und Gewerkschaften A) Paritätischer Wohlfahrtsverband vom Paritätischer zu Rentenreform: Richtige Pläne - falsch finanziert Pressemeldung vom Auf in der Sache positive Resonanz stoßen die Rentenpläne des Bundesarbeitsministeriums beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Zugleich kritisiert der Verband jedoch die Pläne zur Rentenfinanzierung und fordert eine deutlich stärkere Finanzierung aus Steuermitteln. Die Pläne sind gut, ihre Finanzierung jedoch unsozial. Die Finanzierung der Verbesserungen bei der Mütterrente über Beitragsmittel ist die denkbar ungerechteste Form der Finanzierung. Während Niedrigverdiener die volle Zeche zahlen müssen, kommen Spitzenverdiener oder Menschen, die von ihren Kapitaleinkünften leben, völlig ungeschoren davon, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Geburtsfehler dieser Koalition, Steuererhöhungen rigoros auszuschließen, schlägt hier mit all seinen Ungerechtigkeiten zum ersten Mal durch. Die Bundesregierung muss ihr Tabu der Steuererhöhungen schnellstmöglich fallen lassen, um die bewährten Prinzipien unserer Rentenversicherung nicht ernsthaft zu beschädigen und zu einer sozial gerechten Finanzierung sozialstaatlicher Aufgaben zurückzukehren. Der Verband begrüßt insbesondere die geplante Reform der Erwerbsminderungsrente und die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wobei er sich für die volle Gleichstellung aller Mütter ausspricht. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Alle Mütter verdienen die volle Anerkennung ihrer Erziehungszeiten, so Schneider. Der vorliegende Entwurf sehe für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zwar eine Verbesserung jedoch keine Gleichstellung mit den Müttern jüngerer Kinder vor. Hier sei im Sinne der Gleichbehandlung noch einmal nachzubessern. 8

9 B) DGB ( ) Rente: DGB fordert stabile Finanzierung für junge Generation Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Rentenpläne der Bundesregierung, fordert jedoch eine stabile Finanzierung, um auch die Renten der jungen Generationen zu sichern. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin: Die geplanten Leistungsverbesserungen bei der gesetzlichen Rente sind überfällig und notwendig. So richtig eine Stabilisierung der Renten ist, so wichtig ist aber auch eine nachhaltig solide Finanzierung. Die Zukunft der Rente entscheidet sich maßgeblich in dieser Legislaturperiode, weil die demografische Entwicklung in den Jahren danach mit voller Wucht zuschlägt. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Rücklagen der Rentenversicherung in den nächsten vier Jahren vor allem für die Mütterrenten aufzubrauchen. Stattdessen müssen die nächsten Jahre genutzt werden, um eine Demografie-Reserve aufzubauen, damit sich auch die jungen Generationen auf eine anständige Rente verlassen können. Dazu gehören zwei wesentliche Elemente: Erstens: Die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente muss ab sofort aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Eine Finanzierung der Mütterrente aus der Rentenkasse wäre eine unverantwortliche Hypothek für die Zukunft, denn sie macht mit 6,7 Milliarden Euro pro Jahr zwei Drittel des geplanten Rentenpakets aus. Es kommt schließlich auch niemand auf die Idee, das Kindergeld plötzlich aus der Rentenkasse zu bezahlen, nur weil es dort gerade Rücklagen gibt. Wenn die Mütterrente aus Beitragsmitteln finanziert werden sollte, wären die Reserven der Rentenversicherung voraussichtlich bereits im Jahr 2017 aufgebraucht. Zweitens: Für eine langfristig nachhaltige Finanzierung schlagen wir vor, die spätestens ab 2018 aus demografischen Gründen ohnehin erforderlichen Beitragsanhebungen in kleinen Schritten vorzuziehen. Wenn der Beitragssatz jedes Jahr nur geringfügig angehoben wird, kann eine Reserve aufgebaut werden, durch die auch die Renten der jungen Generationen gesichert werden können, ohne das Beitragsziel von 22 Prozent im Jahr 2030 zu gefährden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dabei einen hohen Gegenwert für die relativ geringen Beitragserhöhungen (zum Beispiel entsprechen 0,3 Prozentpunkte für Durchschnittsverdienende 4,05 Euro Mehrbelastung im Monat). Das Rentenniveau kann langfristig bei 50 Prozent stabilisiert, die Erwerbsminderungsrente kann armutsfest gemacht und sichere Übergänge in den Ruhestand können problemlos finanziert werden. Außerdem werden große Beitragssprünge, wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung für die nächste Wahlperiode vorgesehen sind, vermieden. 9

10 1.4. Presseschau Rente Spiegel Online ( ) Rente: Nahles plant Ergänzung der Reform Missbrauch bei Altersversorgung: Nahles kündigt Ergänzung der Rentenreform an Arbeitsministerin Nahles: Ergänzung zur Rentenreform Mit 63 Jahren in Rente, abschlagfrei - die schwarz-rote Rentenreform macht dies nach 45 Beitragsjahren möglich. Doch die Kritik aus der Wirtschaft und Teilen der Union war so heftig, dass Arbeitsministerin Nahles nun nachbessert. Berlin - Arbeitsministerin Andrea Nahles will vermeiden, dass die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren von den Unternehmen für eine neue Vorruhestandswelle missbraucht wird. Deshalb plant die Sozialdemokratin eine Ergänzung ihrer Rentenreform, wie das "Handelsblatt" berichtet. Dies ergibt sich nach Angaben der Zeitung aus dem Begleitschreiben der Ministerin zum Kabinettsentwurf ihrer Reform. Darin kündigt die Ministerin an, während des parlamentarischen Verfahrens solle geprüft werden, "ob und wie Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann". Zudem sehe ihr geänderter Entwurf vor, das ab 2018 jährlich beurteilt werde, ob ein Missbrauch der neuen Rentenart stattgefunden habe. Furcht vor Welle an Frührentnern Die Rente mit 63 - nach 45 Beitragsjahren - stößt bei Wirtschaftsverbänden und Teilen der Union auf Kritik. Das Konzept sieht vor, dass auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs als Beitragsjahre anerkannt werden sollen, sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand. Es besteht die Furcht, dass der Passus dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer wieder künstlich arbeitslos gemacht werden, um mit 61 Jahren aus dem Job auszuscheiden und nach 24 Monaten Arbeitslosengeldbezug in Frührente zu gehen. Allerdings steigt auch das Zugangsalter zur Rente mit 63 ab 2016 jährlich um zwei Monate, so dass es 2029 bei 65 liegt. In der Begründung des Gesetzentwurfs macht Nahles' Ministerium deutlich, dass es die Sorgen von Teilen der Union und der Wirtschaft nicht teilt. "Dies bedeutet keine Rückkehr zur Frühverrentungspolitik der achtziger und neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts", heißt es darin. "Dies völlig zu unterbinden, wird nicht einfach sein", sagte Peter Weiß, Rentenexperte der CDU, dem Blatt. "Ich halte aber für möglich, dass wir uns auf einen Stichtag verständigen, ab dem wir wie schon heute bei der Rente mit 65 für langjährig Versicherte Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mehr berücksichtigen." Dies würde Missbrauchsmöglichkeiten zumindest zeitlich begrenzen. 10

11 Eidesstattliche Versicherung bei Datenlücken Eine Lösung hat Nahles auch für das Problem der Datenlücke gefunden, das in der vergangenen Woche bekannt wurde: Die Rentenversicherung weiß für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor 2001 nicht, ob das als Beitragszeit zählende Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde. Hier müssen die Zeiten nicht im Detail nachgewiesen werden, es soll eine eidesstattliche Versicherung des Arbeitnehmers als Nachweis genügen, wenn keine Beleg vorliegen. Nahles' Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Kabinett beraten werden. Sechs Wochen nach ihrer Vereidigung bringt die Ministerin damit ihren ersten Gesetzentwurf auf den Weg, der für die Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben von etwa 160 Milliarden Euro vorsieht. Für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern gibt es eine höhere Rente. Langjährige Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen mit 63 in Rente gehen können. Für Frührentner aus gesundheitlichen Gründen gibt es leicht höhere Erwerbsminderungsrenten. Der Bundestag soll das Gesetz im Mai verabschieden, damit die Änderungen ab 1. Juli gelten. Finanziert werden die Mehrausgaben, indem unter anderem die 2014 eigentlich mögliche Beitragssenkung gestrichen wird. Ab 2019 soll zudem der Steuerzuschuss aus dem Bundesetat stufenweise auf zwei Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen. Zunächst werden bis 2018 nach Berechnungen des Ministeriums die Reserven der Rentenversicherung von über 30 Milliarden Euro aufgezehrt. heb/afp/reuters Frankfurter Allgemeine, Seite 11 ( ) Notlösung für Rente mit 63 Eidesstattliche Versicherung zu Jahren der Arbeitslosigkeit BERLIN, 27. Januar. Wer künftig die "Rente mit 63" beantragt, soll Zeiten der Arbeitslosigkeit nun auch mittels eidesstattlicher Versicherung gegenüber der Rentenkasse nachweisen können, falls andere Belege fehlen. So sieht es nach Informationen dieser Zeitung die geänderte Fassung des Gesetzentwurfes von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Mit dem für die Sozialversicherung ungewöhnlichen Verfahren reagiert Nahles auf ein aufgetretenes Datenproblem. Anders als vermutet, haben die Sozialkassen keine eigenen Aufzeichnungen über länger zurückliegende Zeiten der Arbeitslosigkeit- die aber nach den Plänen eine zentrale Rolle für den Zugang zur "Rente mit 63" spielen können. Die Verständigung auf die Idee der eidesstattlichen Versicherung wurde offenbar auf der jüngsten Kabinettsklausur in Meseberg erzielt. Eine weitere Änderung deutet sich nach der Ressortabstimmung nun zu der Frage an, wie sich verhindern lässt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rente mit 63 für eine neue Form der "Frührente mit 61" nutzen. 11

12 Rechtlich wäre es voraussichtlich möglich, dass sich ein älterer Arbeitnehmer mit 43 Beitragsjahren erst zwei Jahre arbeitslos meldet und dann die ungeschmälerte "Rente mit 63" erhält. Eine konkrete Antwort darauf hat Nahles vorerst nicht sie rät in ihrer, Kabinettsvorlage aber ausdrücklich dazu, die Gefahr der Frühverrentungsanreize im parlamentarischen Verfahren noch zu prüfen. (c) Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main Wirtschaftswoche ( ) Unruhestand RENTE Andrea Nahles' Reformpläne gefährden die Erfolge am Arbeitsmarkt, weil sie Frühverrentung wieder attraktiver machen. Dass die Welle anrollt, hatte Hans-Jürgen Crede gewusst. Aber dass diese Welle so heftig über sein Unternehmen kommt, das konnte er nicht ahnen. 500 Ruheständler in den nächsten zehn Jahren, darauf war der Personalvorstand der Dresdner Verkehrsbetriebe durchaus eingestellt. Dann aber kam die große Koalition. Deren Pläne für eine abschlagsfreie Rente mit 63 sollen nun großzügiger ausfallen. 700, vielleicht sogar 800 Mitarbeiter könnten nun allein bei Crede in Dresden davon profitieren. "Die Rentenreform", sagt er, "führt dazu, dass sich künftig unsere Personalsituation ändern wird." Die Zahl 800 würde den Exodus von nahezu der Hälfte der Belegschaft bedeuten. "Das wird eine gewaltige Herausforderung." Diese Lage verdankt Crede der neuen Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD). Im Eiltempo hatten ihre Beamten über Weihnachten und Neujahr den Gesetzentwurf geschrieben. Die zentralen Wahlkampfschlager - CDU-Mütterrente auf der einen, SPD-Rente mit 63 auf der anderen Seite - sollen schließlich schon Mitte des Jahres in Kraft treten. Nun wird deutlich: Das erste große Reformvorhaben der großen Koalition hat fatale Nebenwirkungen (siehe auch Seite 24). Die milliardenteure Aufstockung der Mütterrenten verzehrt die Rücklagen der Rentenkasse. Und die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren droht einen äußerst mühsam gefundenen Konsens der vergangenen Jahre ohne Not einzureißen - den nämlich, dass längere Lebenszeit längere Arbeitszeit nach sich ziehen muss, wenn die Alterung der Gesellschaft das Rentensystem nicht vollends sprengen soll. Die geplante Rente mit 63 (die langsam zur Altersgrenze von 65 aufwächst) führt sogar dazu, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften gerade sehr ähnliche Sorgen plagen: Viele Unternehmer fürchten, dass ihre erfahrenen, lang gedienten Facharbeiter den Betrieben dann sofort den Rücken kehren werden, statt noch weiter zu malochen. Um sie zu halten, werden intensivere Anstrengungen und mehr Geld nötig sein. Der DGB wiederum warnt vor einem Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten. Betriebe, die Personal abbauen müssen, könnten ihren Beschäftigten jenseits der 60 zukünftig wieder goldene Brücken bauen: Erst Kündigung, dann zwei Jahre Arbeitslosengeld (Alg I), versüßt mit Firmenzuschlägen, schon wäre die Rente mit 63 ohne Abschläge möglich. Nahles' Entwurf macht es möglich. Phasen ohne Job, in denen Arbeitslosengeld I ausgezahlt wurde, sollen nämlich als Beitragszeiten angerechnet werden. Bliebe es bei dieser 12

13 Regelung, würde die Ministerin gewaltige Erfolge der vergangenen Jahre infrage stellen, mal eben so. Die schrittweise Einführung der Rente mit 67 trägt sehr viel dazu bei, dass Ältere länger im Berufsleben bleiben - und damit als Einzahler die Rentenkasse massiv entlasten. Heute arbeiten mehr als doppelt so viele Menschen zwischen 60 und 65 als noch vor zehn Jahren (siehe Grafik Seite 32). Anstatt diese Großtat weiter wirken zu lassen, wird sie kurzfristig konterkariert. "Wer mit 63 ohne die sonst üblichen Abschläge in den Ruhestand gehen kann, wird das überwiegend auch tun" bilanziert der Rentenexperte Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. "Angesichts unserer demografischen Aussichten ist das eine Katastrophe." KEINE ILLUSIONEN Die anfallenden Aufräumarbeiten werden Manager wie Hans-Jürgen Crede bewältigen müssen. Sein Unternehmen steht beispielhaft für jene, die besonders herausgefordert werden: mit Angestellten, die schon Jahrzehnte im Unternehmen sind; mit Facharbeitern, die als 15-, 16-Jährige ihre Ausbildung als Schlosser oder Mechaniker angefangen haben und die 45-Jahres-Grenze mit Anfang 60 erreicht haben. Crede macht sich keine Illusionen. "Die meisten unserer erfahrenen Leute werden die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen." Warum auch nicht? Abschlagsfrei heißt eben auch zuschlagsfrei. Wer also noch nicht aufhört, bekommt zwar weiter seinen normalen Lohn, nur für die Rente zahlt es sich nicht mehr zusätzlich aus, bis 65 oder 67 weiterzumachen. Ohne jegliche Beschränkung bei der Arbeitslosigkeits-Anrechnung könnte jeder dritte Neurentner die 63er-Regel erfüllen, heißt es in einer Stellungnahme aus Nahles' Ressort für die Grünen. Und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beziffert den Kreis der Begünstigten im engeren Sinne des Gesetzentwurfs immerhin noch "auf etwa jeden Vierten". Möglichkeiten, die Anreize zum Frühausstieg zu verhindern, gäbe es durchaus. So könnte sich die Koalition darauf verständigen, zumindest den Alg-I-Bezug direkt vor Eintritt in die Rente nicht mitzuzählen, um die goldenen Brücken zu verhindern. Denkbar wäre ebenfalls, statt Arbeitslosengeld alle Zeiten der Arbeitslosigkeit zu werten, dann aber die Anrechnung bei fünf Jahren zu deckein. Das sei am Ende der Koalitionsverhandlungen eigentlich Konsens der Parteichefs gewesen, heißt es aus der Koalition. Außerdem wäre es möglich, die Erstattungspflicht für Arbeitslosengeld wieder einzuführen. Bis 2006 mussten Arbeitgeber der Arbeitsagentur die Kosten für Entlassungen Älterer ersetzen. Das hätte der DGB gerne. Es sei "nicht unsere politische Absicht, Leute vor dem 63. Lebensjahr über welche Brücken auch immer" ausscheiden zu lassen, verspricht Nahles. Doch wenn sie an ihren Plänen nichts ändert, wird die Rente mit 63 Personalabbau mindestens da erleichtern, wo er ohnehin geplant ist. MÖGLICHE MITNAHME Zu denkbaren Mitnahmeeffekten mag sich zwar kein Unternehmen äußern. In der Bau- und Baudienstleistungsbranche aber streichen in diesem Jahr Hochtief und Bilfinger jeweils rund 800 Arbeitsplätze, in der Energiewirtschaft baut RWE allein in Deutschland 4700 Stellen ab und E.On ähnlich viele. Das würde viel leichter und auch billiger, wenn einige 100 Betroffene via Frühverrentung ausscheiden. Die Folge: Die gesetzliche Rentenversicherung entlastet die Strommultis. Auch Dietmar Welslau, Geschäftsführer Personal der Telekom Deutschland, sieht Vorteile in einer Rente mit 63. Der Dienstleister ist seit vielen Jahren dabei, Personalüberhänge in Deutschland abzubauen. 13

14 Von Mitarbeitern im Jahr 2008 schrumpfte die Telekom auf heute Neben den üblichen Altersversorgungsinstrumenten - gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Telekom-Pensionsfonds zur Eigenvorsorge setzt der Bonner Konzern auch auf Arbeitszeitmodelle, die einen individuellen Renteneintritt unterstützen. "Alles, was dabei Flexibilität schafft, hilft!" sagt Welslau. Da derzeit 44 Prozent der deutschen Telekom- Beschäftigten zwischen 46 und 55 Jahre alt sind, würde der zusätzliche Spielraum dabei helfen, die "Babyboomer-Wanderdüne" Richtung Ruhestand zu bewegen. Joerg Dederichs, Personalchef der Deutschland-Tochter des US-Technologiekonzerns 3M in Neuss, ist aus einem ganz anderen Grund entspannt: "Von unseren 6300 Mitarbeitern in Deutschland weist allenfalls ein Dutzend der 63- bis 65-Jährigen die nötigen 45 Rentenjahre auf." Das ist die eine Seite. Die andere wird manchen Unternehmen noch mehr Engagement abverlangen, um verdiente Mitarbeiter doch länger im Betrieb zu halten. Wie sich Unternehmen vor drohendem Wissensverlust schützen können, macht Bayer vor. Das "Bayer Senior Experts Network", kurz BaySEN, bietet leitenden Angestellten seit Ende 2010 die Möglichkeit, auch über die Pensionierung hinaus für den Pharmakonzern zu arbeiten. Die erfahrenen Senioren können sich mit ihrem Profil in der BaySEN-Datenbank registrieren lassen und werden dann je nach Bedarf und Eignung als Berater zu einem Projekt hinzugezogen. KREATIVE MODELLE So mancher Mittelständler reagiert ebenfalls differenziert auf die Berliner Pläne. "Faktisch ist es ohnehin schwierig, jemanden bis 67 im Gleisbau zu beschäftigen", sagt Nicole Trettner vom Bauunternehmen Hering aus Burbach im Siegerland. Bei den Angestellten unterscheidet die Personalerin des 480-Mann-Betriebs: "Es wird Fälle von früherem Renteneinstieg geben, wo beide Seiten nicht traurig sind, schneller voneinander loszukommen, und andere Fälle, wo uns das Know-how fehlen würde. Aber auch für die wird uns eine Lösung einfallen." Hering wurde mehrfach prämiert für kreative Modelle, die älteren Mitarbeitern das Arbeiten bis zum regulären Renteneintritt erleichtern. Das Familienunternehmen setzt bewusst im Gleisbau und bei der Herstellung von Betonfertigteilen Teams aus jüngeren und älteren Mitarbeitern zusammen. "Die einen haben die größere körperliche Leistungsfähigkeit, die anderen die Erfahrung. Und beides ergänzt sich perfekt." Auch Hans-Jürgen Crede in Dresden betreut schon heute 120 Azubis im Unternehmen, um wenigstens einen Teil des dringend nötigen Nachwuchses im eigenen Haus zu rekrutieren. Er will künftig auch intensiver ins Ausland schauen, zum Beispiel nach Tschechien. Kontakte zur Prager Verkehrsschule hat er bereits aufgebaut, er hofft dort in den nächsten Jahren auf einen Qualifizierungsschub. "Wir müssen", sagt er, "kreativ bleiben und neue Arbeitsmodelle entwickeln, um diese Herausforderung zu bewältigen." max.haerder@wiwo.de I Berlin, harald. Schumacher (c) Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf 14

15 Neues Deutschland ( ) Kritik an der Rente mit 63 wird lauter Sozialverbände sehen Ungleichbehandlung Von Fabian Lambeck Andrea Nahles gibt nicht auf. Obwohl mittlerweile auch Sozialverbände ihren Entwurf für eine Rente mit 63 kritisieren, will die Bundesarbeitsministerin das Projekt durchziehen. Dabei steht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vor großen Problemen, denn teilweise fehlt ihr die notwenige Datenbasis. Laut Entwurf soll mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Dabei sollen auch die Zeiten kurzer Erwerbslosigkeit angerechnet werden. Wer hingegen längere Zeit arbeitslos war und Arbeitslosenhilfe bzw. Hartz IV bekam, soll leer ausgehen. Das Problem: Die DRV kann für die Zeit zwischen 1978 und 2001 nicht zwischen kurz- und längerfristigem Bezug von Arbeitslosengeld unterscheiden. Eine vollmaschinelle Prüfung der erforderlichen 45 Beitragsjahre ist so nicht möglich. Deshalb müssten die Mitarbeiter in allen fraglichen Fällen Detektivarbeit leisten. Für Andrea Nahles kein Problem: Die Betroffenen könnten ja mit eigenen Unterlagen belegen, ob sie kurz- oder langfristig arbeitslos waren, so die Ministerin am Donnerstagabend in der ZDF- Sendung "Maybritt Illner". Wo die Unterlagen fehlen, müsse man eben eine "individuelle Prüfung" vornehmen, betonte Nahles. Doch das ganze Verfahren ist aufwendiger, als die Ministerin meint. Zumal das Gesetz bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft treten soll. Erst einmal müssten Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Betroffene angeschrieben werden. Wer die entsprechenden Belege aufgehoben hat, kann schnell nachweisen, ob er anspruchsberechtigt ist oder nicht. Wer das nicht kann, muss per eidesstattlicher Versicherung "glaubhaft" machen, welche Leistung er wie lange bezogen hat. Nahles zeigte sich trotzdem zuversichtlich: Sie traue den Mitarbeitern der DRV "absolut zu, dass die das dann hinkriegen". Unabhängig von den technischen Schwierigkeiten wird die Kritik am Entwurf immer lauter. Da die Altersgrenze von 63 nur befristet gelten solle, könnten nur wenige Arbeitnehmer davon profitieren, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler gab zu bedenken, dass vor allem Männer von der Rente mit 63 profitieren. Der Frauenanteil dürfte bei lediglich 20 Prozent liegen. "Altersarmut ist weiblich", sagte Kindler während der Illner-Talkshow am Donnerstag. Der Publizist und langgediente SPD-Genosse Wolfgang Lieb fragt sich auf seinem Blog "Nachdenkseiten", warum gerade diejenigen, "die in ihrem Arbeitsleben eher Glück hatten und allenfalls kurze Zeit arbeitslos waren", bevorzugt werden sollen. Lieb verweist auf ältere Arbeitnehmer, die trotz aller Bemühungen die 45 Beitragsjahre nicht erreichen können. Die Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sprechen da für sich. So ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den älteren Jobsuchenden mit rund 47 Prozent deutlich höher als bei den jüngeren Jahrgängen. Zudem bleiben die Älteren länger arbeitslos: Wer mit über 55 15

16 seinen Job verliert, braucht durchschnittlich 601 Tage, um einen neuen zu finden. Jüngere benötigen dafür nur 417 Tage. Ohnehin ist der Anteil von Menschen, die auf 45 Beitragsjahre kommen, sehr gering. Lieb verweist auf die DRV-Statistik für 2012: In diesem Jahr gingen nur Personen in Rente, die 45 Beitragsjahre und mehr erreicht hatten. Alle anderen blieben drunter.(c) Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH Frankfurter Allgemeine Zeitung ( ) Merkel verteidigt Rentenpaket Kritik stößt in der Regierung auf taube Ohren BERLIN, 23. Januar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) lassen sich von der heftigen Kritik und absehbaren Datenlücken nicht abschrecken: Das Rentenpaket von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll am nächsten Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Merkel sagte nach der Kabinettsklausur am Donnerstag, Nahles habe die Unterstützung des Kabinetts. Den Vorwurf, höhere Mütterrenten und eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren begünstigten vor allem Ältere, während Jüngere die Pläne über höhere Rentenbeiträge und ein sinkendes Rentenniveau bezahlen müssten, wies Merkel zurück. "Wir machen mit unserem Rentenpaket eine Beschlussfassung, die Älteren in unserer Gesellschaft Unterstützung gibt. Wir haben im Gegenzug dazu Maßnahmen, eine Demographiereserve anzulegen, was Jüngere anbelangt", sagte Merkel. "Und wir sehen es als unsere gemeinsame Verpflichtung im Sinne der Generationengerechtigkeit, alles zu tun, dass in Zukunft eine starke wirtschaftliche Basis da ist, um Menschen auch in den nächsten Jahren Arbeit zu geben." Gabriel warnte vor einer Debatte "Jung gegen Alt". Es gehe darum, "unseren Eltern und Großeltern, die hart gearbeitet und Gewaltiges geleistet haben, einen fairen Lebensabend zu ermöglichen", sagte er. Dies sei "eine moralische Verpflichtung" der jüngeren Generation, die heute bessere Arbeits- und Lebensbedingungen vorfinde. Der Koalition sei klar, dass man bei den Mütterrenten auf mittlere Sicht auf eine höhere Steuerfinanzierung kommen müsse. Gabriel verteidigte außerdem die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Einen "Ausstieg" nach 45 Jahren müsse es geben. "Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir es finanziell belastbar hinkriegen", mahnte Gabriel. Er bekräftigte daher Nahles' Absicht, zwar Zeiten von Kurzzeitarbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Schlechtwettergeld unbegrenzt zu berücksichtigen, nicht aber Dauerarbeitslosigkeit. Dies sei eine Unterscheidung, "die von uns allen geteilt wird". Im Schnitt kämen die berechtigten Arbeitnehmer dabei auf deutlich weniger als die auch diskutierten fünf Jahre anrechenbare Arbeitslosigkeit. Den Einwand der Rentenversicherung, die Datensätze der Versicherten gäben keine Unterscheidung zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe her und eine maschinelle Zuordnung sei nicht möglich, ließ Gabriel nicht gelten. Er sagte: "Die Daten, die angeblich nicht da sind, lassen sich selbstverständlich organisieren." Das Arbeitsministerium hatte zuvor darauf hingewiesen, die Datenlücke werde dadurch kleiner, dass Landesversicherungsämter über detaillierte Informationen verfügten. Nach Angaben des Ministeriums kostet das Rentenpaket bis Milliarden Euro. Die Rentenversicherung kommt mit Rentensteigerungen sogar auf rund 200 Milliarden Euro. (c) Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main 16

17 Tagesspiegel ( ) Andrea Nahles Rentenkonzept im Überblick von Rainer Woratschka Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihr Rentenkonzept vorgelegt. Bisher machen hauptsächlich die Kosten Schlagzeilen: 60 Milliarden Euro mehr bis Doch was ändert sich? Nach den Endlos-Streitereien der Vorgängerregierung hat Arbeitsminister Andrea Nahles (SPD) bei der anvisierten Rentenreform nun richtig Dampf gemacht. Gerade mal vier Wochen benötigte sie, um das Großprojekt auf den Weg zu bringen. Am Donnerstag wurde der Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung an die zuständigen Ressorts verschickt, am 29. Januar soll ihn das Bundeskabinett billigen. Und bis Juli soll die milliardenschwere Reform dann auch von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein und in Kraft treten können. Vorgesehen sind eine verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten, eine abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährig Versicherte, höhere Renten für Erwerbsgeminderte sowie mehr Geld für Reha- Leistungen. Außerdem hat sich die Koalition vorgenommen, die Renten von Geringverdienern, die 40 Jahre lang eingezahlt haben, vom Jahr 2017 an auf bis zu 30 Entgeltpunkte aufzustocken. Das entspricht derzeit etwa einer Monatsrente von 850 Euro. Wie viel bringt die neue Mütterrente? Dass die Erziehungsleistung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, besser honoriert werden soll, war ein Versprechen der Union. Im Westen erhöht sich die Rente dadurch pro Kind um gut 28 Euro im Monat, im Osten um knapp 26 Euro. Ältere Mütter oder Väter erhalten nicht mehr nur einen, sondern zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Sie sind damit zwar immer noch schlechter gestellt als Jüngere, die für die gleiche Leistung drei Rentenpunkte erhalten. Doch aus Kostengründen sei die völlige Gleichstellung unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt nicht machbar gewesen, heißt es im Entwurf. Schließlich handelt es sich schon so um den dicksten Brocken. 6,7 Milliarden Euro pro Jahr wird die Aufstockung dem Ministerium zufolge von jetzt auf gleich verschlingen. Deshalb soll wenigstens beim Prozedere gespart werden: Um nicht 9,5 Millionen laufende Renten neu berechnen zu müssen, wird die Aufstockung ab dem 1. Juli schlicht als Zuschlag bezahlt. Zeitliche Verzögerungen dürfte es aufgrund der Masse dennoch geben. Wer das Geld erst Monate später auf dem Konto hat, braucht sich aber nicht zu sorgen. Der Anspruch gilt rückwirkend. Wer profitiert von der Rente mit 63? Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, kann, so hat es die SPD durchgesetzt, künftig schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die übliche Kürzung für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent entfällt. Allerdings wird auch aus der Rente mit 63 bis zum Jahr 2029 wegen der verlängerten Lebensarbeitszeit für alle schrittweise eine mit

18 Angerechnet werden dabei, wie schon bei der bisherigen Rente für besonders langjährig Versicherte ab 65 neben Pflichtbeiträgen auch Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr. Phasen der Arbeitslosigkeit werden ebenfalls berücksichtigt allerdings nur, wenn das frühere Arbeitslosengeld und heutige Arbeitslosengeld I bezogen wurden. Hartz IV-Empfänger dagegen bleiben außen vor. Ursprünglich hatte es geheißen, dass wenigstens die fünf Jahre von 2005 bis 2010, in denen für sie Mini-Beiträge gezahlt wurden, angerechnet werden sollten. Und auch die ursprüngliche Koalitionsabsprache, wonach generell bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden sollten, ist vom Tisch. Es sei darum gegangen, eine rentenpolitisch saubere Lösung hinzubekommen, hieß es unter Regierungsexperten. Und dass niemals vorgesehen gewesen sei, Langzeitarbeitslose von der Regelung für langjährige Versicherte profitieren zu lassen. Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld werden jedoch ebenso berücksichtigt wie längere Umschulungen. Die Reform wird bis 2030 etwa 160 Milliarden kosten Was ändert sich für Erwerbsgeminderte? Die Verbesserungen für Menschen, die gesundheitlich nicht bis zur Rente durchhalten, waren weil überfällig schon unter Schwarz-Gelb eingetütet, die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte allerdings Reformen nur im Gesamtpaket. Nun also wird wie vereinbart die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob die Rentner bis zum Alter von 62 Jahren Beiträge bezahlt hätten. Vorher lag die so genannte Zurechnungszeit bei 60 Jahren. Nach Berechnungen der Rentenversicherer bringt das den Betroffenen 40 Euro mehr. Sie haben es nötig, denn ihre Bezüge sinken seit Jahren erheblich, wie es im Gesetzentwurf heißt. im Schnitt liegen sie derzeit bei 600 Euro im Monat. Mehr Geld gibt es darüberhinaus auch durch eine andere Bewertung der letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Künftig zählen sie nicht mit, wenn sich dadurch der Rentenanspruch verringern würde. Was kostet die geplante Rentenreform und wie wird sie finanziert? Den Prognosen zufolge summieren sich die Kosten bis 2020 auf 60 und bis 2030 auf 160 Milliarden Euro. Der rentenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Markus Kurth, nannte dies reinsten Irrsinn. Am teuersten kommt die Mütterrente die Jahresausgaben dafür sinken von anfangs 6,7 Milliarden auf 6,1 Milliarden im Jahr Die Kosten der Rente ab 63 steigen bis dahin von jährlich 1,9 auf 3,1 Milliarden. Und für höhere Erwerbsminderungsrenten werden jährliche bis zu 2,1 Milliarden Euro benötigt. Doch der große Streit darüber, ob nicht zumindest die Mütterrente vom Steuerzahler übernommen werden sollte, scheint beigelegt. Zumindest in dieser Legislatur sollen für diese familienpolitische Leistung, wie von der Union gewünscht, allein die Beitragszahler geradestehen. Die SPD, die das nicht einsehen wollte, hat klein beigegeben allerdings nur gegen das Versprechen, dass es ab 2019 einen Steuerzuschuss obendrauf geben soll. Laut Gesetzentwurf beteiligt sich der Bund dann mit zusätzlichen Mitteln, die bis zum Jahr 2022 stufenweise auf rund zwei Milliarden Euro jährlich aufwachsen. Der große Rest kommt aus den Rücklagen der Rentenkasse (derzeit 31 Milliarden Euro) und aus dem Verzicht auf die eigentlich fällige Beitragssenkung. Bis Ende 2018 zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun weiter 18,9 statt der in Aussicht gestellten 18,3 Prozent und für 2019 ist ein Sprung auf 19,7 Prozent vorgesehen soll der Rentenbeitrag dann 20,8 und fünf Jahre später 22 Prozent betragen. 18

19 Für die Wohltaten zur Kasse gebeten werden zudem die künftigen Rentner. Dem Gesetzentwurf zufolge sinkt das so genannte Sicherungsniveau, das die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt beschreibt, aufgrund der höheren Ausgaben schneller als bislang prognostiziert. Statt der versprochenen 44,4 Prozent im Jahr 2030 sollen es nun nur noch 43,7 Prozent sein. Allerdings muss auch der Bund für die ausgefallene Beitragssenkung büßen. Weil seine Zahlungen an die Beitragshöhe gekoppelt sind, hat er der Rentenkasse ab 2014 jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro mehr zu überweisen. 19

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