Wissenschaftliche Kommission Wirtschaftsinformatik (WKWI) im VHB: Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik

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1 Wissenschaftliche Kommission Wirtschaftsinformatik (WKWI) im VHB: Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik Mitglieder der Arbeitsgruppe in alphabetischer Reihenfolge: Prof. Dr. Jörg Becker, Prof. Dr. Torsten Eymann, Prof. Dr. Ulrich Frank, Prof. Dr. Helmut Krcmar, Prof. Dr. Gerold Riempp (Leitung), Prof. Dr. Detlef Schoder, Dr. Stefan Strecker, Dr. Jens Strüker, Prof. Dr. Robert Winter Version 1.0 vom Diese Empfehlungen gelten ab dem XX.YY.2008 (Beschlussdatum der WKWI) 1. Ziel, Regelungsumfang und Selbstverständnis dieses Dokuments Ziel dieses Dokumentes ist es, Empfehlungen zur Bewertung der schriftlichen Leistungen im Rahmen kumulativer Habilitationen im Bereich der Wirtschaftsinformatik und Empfehlungen für die Gestaltung des begleitenden Qualifizierungsprozesses zu geben. Die WKWI ermutigt Nachwuchswissenschaftler/innen ausdrücklich, die Anfertigung einer kumulativen Habilitation sehr ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Die Wahl zwischen Monographie und kumulativer Variante sollte sorgfältig bedacht und begründet werden. Argumente für eine kumulative Habilitation sind insbesondere die erhöhte Sichtbarkeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken sowie die vielfältigeren Rückmeldungen aus den Begutachtungsverfahren. Die Zusammensetzung der verschiedenen Bestandteile der gesamten Habilitationsleistung (z. B. schriftliche Leistung, Lehrprobe, Habilitationsvortrag, etc.) ist gewöhnlich in den jeweiligen Habilitationsordnungen der Hochschulen festgelegt und soll durch die vorliegenden Empfehlungen nicht berührt oder gar eingeschränkt werden. Vielmehr soll die Vielfalt und Individualität der Qualifikationswege im Rahmen des Übergangs zur kumulativen Habilitation erhalten bleiben und die Spezifika der Wirtschaftsinformatik als integrativer Disziplin Berücksichtigung finden. Bislang existiert keine hochschulunabhängige Empfehlung für die Gestaltung der schriftlichen Leistung im Rahmen kumulativer Habilitationen für die Disziplin Wirtschaftsinformatik und ihrer angrenzenden Bereiche. Um hier Orientierung und Hilfestellung zu geben, hat eine Arbeitsgruppe innerhalb der WKWI die hier vorliegenden Empfehlungen erarbeitet. Damit soll der an vielen Hochschulorten anzutreffenden Entwicklung Rechnung getragen werden, kumulative Habilitationen zu ermöglichen. Die vorliegenden Empfehlungen sollen allen Beteiligten (insbesondere den Gutachtern/innen und den Nachwuchswissenschaftlern/innen) eine grundlegende Orientierung geben. Gleichzeitig soll Raum für hochschulstandortspezifische Regelungen erhalten bleiben. Für Hochschulstandorte, die keine expliziten Regelungen haben oder diese vorsehen, können diese Empfehlungen ersatzweise als Leitlinie und zur Entscheidungsunterstützung dienen.

2 Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik, v1.0 vom Seite 2 Die vorliegenden Empfehlungen sollen in einem zweiten Schritt weiter entwickelt werden zu Empfehlungen für die Evaluation der kumulativen Forschungsleistung von Juniorprofessoren/innen. 2. Grundlagen Die deutschsprachige Wirtschaftsinformatik stellt eine eigenständige Wissenschaftsdisziplin dar. Sie hat einerseits Schnittstellen zur Betriebswirtschaftslehre und andererseits zur Informatik, setzt Forschungsmethoden aus beiden Disziplinen ein und hat darüber hinaus eigenständige Theorien und Forschungsformen entwickelt. Forscherinnen und Forscher der Wirtschaftsinformatik erbringen daher regelmäßig Forschungsleistungen, die in Zeitschriften und Konferenzen der Informatik, der Betriebswirtschaftslehre sowie der Wirtschaftsinformatik selbst veröffentlicht werden. Ein besonderes Merkmal der Wirtschaftsinformatik ist der schnelle Wandel von forscherischen Themen und Aufgabenstellungen, der in der sehr dynamischen Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien begründet ist. Um dieser hohen Dynamik Rechnung zu tragen, spielen Konferenzen in der Wirtschaftsinformatik eine besondere Rolle, da in ihrem Rahmen neue Themenstellungen flexibel aufgenommen werden können. Daher sollen Veröffentlichungen in qualifizierten Konferenzen als anrechenbare Forschungsleistungen im Rahmen der kumulativen Habilitation berücksichtigt werden. Als Grundlage hat die Wissenschaftliche Kommission Wirtschaftsinformatik (WKWI) im VHB im Laufe des Jahres 2006 ein eigenes Ranking für Zeitschriften und Konferenzen der Wirtschaftsinformatik erarbeitet und im Januar 2007 erstmalig vorgestellt. Dieses Ranking in seiner jeweils aktuellen Fassung kann zur Beurteilung der anrechenbaren Veröffentlichungsleistungen im Rahmen einer kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik herangezogen werden. Die jeweils aktuelle, durch die WKWI verabschiedete Fassung des Rankings kann auf der Webseite der WKWI (derzeit ) eingesehen werden. 3. Bestandteile der Habilitation und Verfahrensempfehlungen Die zu prüfende Habilitationsleistung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. An den verschiedenen deutschsprachigen Fakultäten sind dies beispielsweise die schriftliche Leistung (monographisch oder kumulativ), ein Vortrag, die Überprüfung der Lehrbefähigung und andere mehr. Folgende Qualifizierungsbereiche sind für den wissenschaftlichen Nachwuchs relevant und bilden die Bausteine der individuellen Profilbildung Habilitierender: Qualifizierte Forschung und deren Dokumentation in Veröffentlichungen Lehre Akquisition und Durchführung von Drittmittelprojekten Beiträge zur Wissenschaftsgemeinschaft Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung Beiträge zur Entwicklung der Universität und der Gesellschaft Erfahrung in der Unternehmenspraxis (optional)

3 Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik, v1.0 vom Seite 3 In der Betreuung der Habilitierenden wird empfohlen, dass getrennt die folgenden Rollen durch erfahrene Universitätsprofessoren wahrgenommen werden: Ein oder mehrere Fachmentoren für die inhaltliche Betreuung. Ein Prozessmentor, der für die Abwicklung des Verfahrens zuständig ist. Beide Rollen sollen zusammenwirken, um jedem/r Nachwuchswissenschaftler/in so früh wie möglich Transparenz über die geforderten Leistungen im Detail zu geben. Diese für den wissenschaftlichen Nachwuchs sehr wichtige Verhaltenssicherheit wird beispielsweise durch die möglichst frühe individuelle Vereinbarung von klaren Zielen in den oben genannten Qualifizierungsbereichen erreicht. Die vorliegenden Empfehlungen machen im Weiteren ausdrücklich nur Aussagen zur kumulativen schriftlichen Leistung im Rahmen der Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik. Sie stellen somit nur auf das Delta zur monographischen schriftlichen Habilitationsleistung ab. Die WKWI empfiehlt, die kumulative schriftliche Leistung im Rahmen des Habilitationsverfahrens einer inhaltlichen Begutachtung zu unterwerfen. Es bleibt den jeweiligen Fakultäten überlassen, in welcher Art dies geschehen soll. Ein verkürztes, ledigliches Abzählen von Veröffentlichungsleistungen ist jedoch zu vermeiden; vielmehr wird empfohlen, das Oeuvre des Antragstellers/ Nachwuchswissenschaftlers in seiner gesamten Breite und Tiefe im Rahmen eines kumulativen Habilitationsverfahren inhaltlich zu begutachten. Um diese Begutachtung sinnvoll zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern, empfiehlt die WKWI, zusätzlich zur kumulierten Einreichung einzelner Veröffentlichungen die Erstellungen einer zusammenfassenden Darstellung des eingereichten Forschungswerkes ( Dachpapier ) zu fordern. Weiterhin sollen die Kandidaten/innen die von ihnen jeweils erbrachten Leistungen an eingereichten, co-autorierten Publikationen erkennbar machen. 4. Bewertung der kumulativen schriftlichen Leistung im Rahmen der Habilitation In die schriftliche Leistung der kumulativen Habilitation können grundsätzlich Forschungsleistungen, die in Form folgender Publikationstypen dokumentiert sind, eingehen: Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften Veröffentlichungen in begutachteten Konferenz-Proceedings und Lecture Notes Veröffentlichungen in begutachteten Open-Access-Medien Monographien Beiträge in Herausgeberbänden Herausgeberschaften Lehrbücher Weitere Publikationsmedien mit eindeutig wissenschaftlicher Ausrichtung Zur Einordnung von Veröffentlichungen in Zeitschriften, in Konferenz-Proceedings und in Lecture Notes in ein Kategorienschema (z.b. A, B o.ä.) empfiehlt die WKWI den habilitierenden Fakultäten existierende externe oder selbst erstellte Ranking-Listen zu wählen und als verbindlichen Maßstab für die Anrechenbarkeit und die jeweilige Kategorie von Veröffentlichungen festzulegen. Die WKWI empfiehlt hierzu die Verwendung der WKWI- Orientierungsliste in ihrer jeweils durch die WKWI verabschiedeten, aktuellen Fassung.

4 Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik, v1.0 vom Seite 4 Diese kann auf der Webseite der WKWI (derzeit ) eingesehen werden. Wird eine Kombination mehrerer Ranking-Listen gewählt, so soll für den Fall, dass bestimmte Zeitschriften in mehreren dieser Rankings vorkommen, im Sinne der Verhaltenssicherheit für Nachwuchswissenschaftler/innen eine eindeutige Einordnung festgelegt werden (z. B. durch eine Rangfolge der Listen). Bei Aktualisierungen von anzuwendenden Ranking-Listen während der Qualifikationsphase eines/r Kandidaten/in empfiehlt die WKWI die Gewährung von Bestandsschutz, wenn eine ältere anzuwendende Ranking-Liste für den/die Kandidaten/in günstiger ist. Die WKWI empfiehlt, fakultätsweit generell und/oder im Einzelfall pro Kandidat/in eine verbindliche Festlegung von anzuwendenden Ranking-Listen zu treffen. Diese Festlegung soll die verwendete Fassung der Ranking-Listen mit Datum und/oder Versionsnummer nennen und deren Verwendung festschreiben, um den Habilitierenden eine sichere Planungsgrundlage zu verschaffen. Ergänzend soll geregelt werden, wie Veröffentlichungen in Publikationsmedien Berücksichtigung finden, die nicht in den festgeschriebenen Ranking- Listen enthalten sind. Schließlich sollen auch Prozesse festgeschrieben werden, wie bei einmal getroffenen Festlegungen im Falle einer möglichen späteren Änderung zu verfahren ist. Im folgenden werden Empfehlungen für die Bildung von Regeln für die Bewertung von Veröffentlichungen im Rahmen der kumulativen schriftlichen Habilitationsleistung gegeben. Diese Empfehlungen können von den habilitierenden Fakultäten verwendet werden, um jeweils eigene Bewertungsregeln zu erstellen. Damit soll die bisher schon existierende Vielfältigkeit und Schwerpunktbildung der verschiedenen Fakultäten auch im Rahmen der kumulativen Habilitation berücksichtigt werden. Da solche Empfehlungen zur Bildung von Regeln naturgemäß allgemeinen Charakter haben, wird die WKWI konkrete Beispiele für Bewertungsregeln, die an verschiedenen Fakultäten bereits im Rahmen von kumulativen Habilitationen im Bereich der Wirtschaftsinformatik Anwendung finden, auf Ihrer Webseite bereitstellen. Die WKWI ermutigt alle einschlägigen Fakultäten, ihre Bewertungsregeln für die kumulative Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik zu veröffentlichen, um somit insgesamt eine erhöhte Transparenz über die Anforderungen an Nachwuchswissenschaftler in unserem Fachgebiet herzustellen. Die im folgenden aufgelisteten Empfehlungen für die Bildung von Regeln für die Bewertung von Veröffentlichungen im Rahmen der kumulativen schriftlichen Habilitationsleistung basieren auf der Annahme, dass eine Fakultät für die zentralen Publikationstypen (insbesondere Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften, Konferenz-Proceedings und Lecture Notes) eine Ranking-Liste mit Kategorien (z.b. A, B und C) erstellt bzw. gewählt hat und ein punktebasiertes Bewertungsschema aufstellt (andere Kategorienschemata können sinngemäß verwendet werden): Für Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften aus der Ranking-Liste soll pro Kategorie ein Punktewert festgelegt werden (z.b.: eine Veröffentlichung in einem A- Journal = 4 Punkte, in einem B-Journal = 2 Punkte, in einem C-Journal = 1 Punkt). Die Punktewerte sollten das Verhältnis der Kategorien (z.b. A, B und C) zueinander sichtbar werden lassen. Es wird empfohlen, die Bewertung ab dem Zeitpunkt der bestätigten Annahme und gesicherteten Drucklegung eines Artikels für die kumulative schriftliche Habilitationsleistung anrechenbar zu machen.

5 Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik, v1.0 vom Seite 5 Veröffentlichungen in Konferenz-Proceedings und Lecture Notes der Ranking-Liste sollen pro Kategorie ebenfalls einen Punktewert erhalten, womit das Verhältnis zwischen den Kategorien sowie relativ zu Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften ausgedrückt werden soll (z.b.: eine Veröffentlichung in einem A-Proceeding = 2 Punkte, in einem B-Proceeding = 1 Punkt, in einem C-Proceeding = 0,5 Punkte). Es wird empfohlen, die Bewertung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages anrechenbar zu machen. Es soll zwischen vollständigen wissenschaftlichen Fachaufsätzen und anderen Publikationsarten differenziert werden. Für Letztere, insbesondere Stichwörter, Stellungnahmen, (vergleichende) Buchbesprechungen und ähnliche, i. d. R. kürzere und/oder mit einem vereinfachten Begutachtungsverfahren verbundene Publikationsarten soll pro Kategorie ein Bruchteil (z.b. 50%) der relevanten Bewertung, die auf einen vollständigen Fachaufsatz entfallen würde, anrechenbar gemacht werden. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass auch diese anderen Publikationsarten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaftsgemeinschaft leisten. Wissenschaftliche Monographien (jedoch keine Dissertationen, keine Bände als Herausgeber einer Schriftenreihe) sollen eine Bewertung mit einem Punktewert erhalten, der die wissenschaftliche Leistung zu einer Veröffentlichung in einem A-Journal in Beziehung setzt, und dabei auch die Intensität und Dauer des Begutachtungsprozesses der Monographie einbezieht. Es wird empfohlen, die Bewertung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung anrechenbar zu machen. Für Lehrbücher soll im Einzelfall eine Bewertung mit einem Punktewert getroffen werden, der die wissenschaftliche Leistung zu einer Veröffentlichung in einem A-Journal in Beziehung setzt. Es wird empfohlen, die Bewertung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung anrechenbar zu machen. Wissenschaftliche Beiträge in Herausgeberbänden sollen je nach Vorhandensein und Intensität eines Begutachtungsprozesses unterschiedlich bewertet werden. Sie sollen jeweils ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung anrechenbar sein. Im Falle von Co-Autorenschaft soll die Bewertung der jeweiligen Veröffentlichung transparent auf die beteiligten Autoren verteilt werden, wobei die WKWI eine Bevorzugung hochrangiger Veröffentlichungen im Sinne eines Anreizsystemes empfiehlt. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass bei einer co-autorierten Veröffentlichung in einem A-Journal pro Autor mehr Punkte angerechnet werden, als dies der Teilung durch die Anzahl der Autoren entsprechen würde. Auf Basis der Bewertungsregeln für Veröffentlichungen in den verschiedenen Publikationstypen soll eine Regelung für die schriftliche Habilitationsleistung im Rahmen der kumulativen Habilitation Aussagen zur folgenden Sachverhalten treffen, wobei einheitliche Standards für die jeweils habilitierende Fakultät und innerhalb dieser Standards ein Gestaltungsspielraum für die Fachmentoren empfohlen werden: Der Umfang und die Zusammensetzung der erforderlichen kumulativen Veröffentlichungsleistung soll festgelegt werden. Hierfür kann beispielsweise ein mindestens zu erreichender Gesamt-Punktewert im Zusammenhang mit Unter- und/oder Obergrenzen für anrechenbare Punktewerte für bestimmte Publikationstypen festgelegt werden (z.b. mind. 12 Punkte, wobei mind. die Hälfte davon aus dem Bereich der A- und B-Journale stammen müssen). Die Feststellung der durch die/den Kandidatin/en zu erzielenden Punktesumme sollte sich rechnerisch an einer fakultätsweit festgelegten oder mit dem Fachmentorat individuell vereinbarten Zahl von Zeitschriftenbeiträgen in Allein-Autorenschaft der Kategorie A orientieren.

6 Empfehlungen zur kumulativen Habilitation im Bereich der Wirtschaftsinformatik, v1.0 vom Seite 6 Es sollen Festlegungen zur Autorenschaft getroffen werden, d.h. beispielsweise das bestimmte Anteile der angerechneten Veröffentlichungen von dem Kandidaten / der Kandidatin allein verfasst sein sollen und/oder ein bestimmter Anteil der Beiträge coautoriert sein soll. Pro Veröffentlichungsmedium soll die Maximalzahl anrechenbarer Veröffentlichungen begrenzt werden, wobei die Zahl der Beiträge in einer Konferenzreihe höher sein kann als bei Zeitschriften. Beispiel: pro Zeitschrift (z. B. Wirtschaftsinformatik, HMD) sollen maximal drei Beiträge angerechnet werden können, pro Konferenzreihe (z. B. ICIS, ECIS) maximal vier Beiträge. Es sollen Aussagen zu Alter und Herkunft der anrechenbaren Publikationen getroffen werden, beispielsweise sollen diese nicht älter als 8 Jahre sein (ab Erscheinungsdatum), nicht aus kumulativen Dissertationen stammen und nicht Auszüge aus der monographischen Dissertationsschrift des/r Kandidaten/in sein. Die WKWI ermuntert zur sprachlichen Vielfalt, das heißt unter den anzurechnenden Beiträgen sollen sowohl englisch- als auch deutschsprachige Veröffentlichungen sein.

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