Regelwerk zur Ausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler (MATSE) am IT Center der RWTH Aachen University Stand:

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1 Regelwerk zur Ausbildung zum Mathematisch-technischen Sftwareentwickler (MATSE) am IT Center der RWTH Aachen University 1 Teilnahme an Veranstaltungen und Ablegen der Prüfungsleistung Es gilt die Dienstvereinbarung über die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des dualen Studienganges vn Auszubildenden im Bereich Mathematischtechnischer Sftwareentwickler (MATSE) der RWTH Aachen University vm Diese ist ebenfalls auf den Webseiten der Ausbildungsgruppe MATSE einsehbar. Die Prüfungsleistung wird grundsätzlich im Anschluss an die Veranstaltung und vr Beginn der nächsten Vrlesungsphase abgelegt, d. h. für semesterbegleitende Veranstaltungen des Smmersemesters im Prüfungszeitraum Smmer (ca. Juni/Juli) der im Herbst (ca. September), für semesterbegleitende Veranstaltungen des Wintersemesters im Prüfungszeitraum Frühling (ca. Februar/März), für Blckkurse zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 2 Ausnahmen vn der Teilnahme Vn der Teilnahmepflicht gibt es flgende Ausnahmen: 2.1 Befreiung vn Lehrveranstaltungen In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Vrliegen entsprechender Kenntnisse durch ein Studium) kann der Ausbilder/Betreuer in Absprache mit der Ausbildungsleitung einen Auszubildenden vn der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen befreien lassen. Eine Befreiung vn Prüfungen kann nur durch den zuständigen Prüfungsausschuss der FH Aachen erflgen. 2.2 Krankmeldung Lehrveranstaltungen Im Fall einer Erkrankung ist eine rdnungsgemäße Meldung bei der ausbildenden Hchschuleinrichtung der dem ausbildenden Betrieb seitens des Auszubildenden zwingend erfrderlich. Eine kurzfristige Teilnahmeverhinderung eines Auszubildenden wegen Krankheit der aus anderem wichtigen Grund ist der Ausbildungsgruppe MATSE vn dem Ausbilder/ Betreuer in Frm einer an matse@itc.rwth-aachen.de anzuzeigen. Diese muss den Namen des Auszubildenden, die Veranstaltungsbezeichnung und den Grund für die Nicht- Teilnahme enthalten. 2.3 Krankmeldung Prüfungen Im Falle einer Krankheit an einem Prüfungstag ist flgendes zu beachten:

2 2.3.1 Krankheit vr einer Prüfung Im Krankheitsfall ist der Auszubildende dafür verantwrtlich, innerhalb vn drei Tagen ab der Prüfung seine Arbeits- bzw. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung a) im Original an den Arbeitgeber abzugeben. b) in Kpie unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer und der versäumten Prüfung (Fachname und Datum) an das Prüfungsamt der FH Aachen (Adresse: siehe Punkt 4) zu senden Krankheit während einer Prüfung Vr Antritt der Prüfung darf der Auszubildende im Krankheitsfall den Prüfungsraum verlassen, slange er die Prüfung nicht angetreten der eingesehen hat. In diesem Fall genügt eine Arbeits- bzw. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt des Vertrauens. Verlässt der Prüfling nach Einsicht der Prüfungsaufgaben krankheitsbedingt den Prüfungsraum, s muss er umgehend beim Amtsarzt ein amtsärztliches Attest der hchschulärztliches Attest erwirken. Jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Attest muss mit Angabe vn Name, Matrikelnummer, Prüfungsfach und Datum der Prüfung innerhalb vn 3 Tagen beim Prüfungsamt FH Aachen Campus Jülich eingereicht werden. 3 Veranstaltungsregeln Die Veranstaltungen sind regelmäßig, pünktlich und bis zum Ende zu besuchen. 3.1 Grundsätze Es gelten die flgenden Grundsätze: Jeder Auszubildende hat das Recht, ungestört zu lernen. Der Dzent hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder beachtet stets die Rechte der Anderen. 3.2 Pünktlichkeit Der Dzent zeigt durch Schließen der Türen des Veranstaltungsraumes an, dass die Veranstaltung beginnt und alle ab jetzt eintreffenden Auszubildenden verspätet sind. Im MATSE- Sekretariat befinden sich die Frmblätter MATSE-Regelwerk Verstß zum Ausfüllen. Verspätet eintreffende Auszubildende füllen ein Frmblatt aus (s. u.). Erst anschließend betreten sie den Veranstaltungsraum, legen das Frmblatt kmmentarls auf den Dzenten-Tisch und setzen sich hne weitere Störung. Alternativ ist beim Dzenten ein Frmblatt erhältlich. 3.3 Pausen und Rauchen Das Rauchen ist nur während der Pausen in den dafür zugelassenen Raucherznen gestattet. Die Pausenzeiten sind pünktlich einzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf Pause innerhalb einer Veranstaltung.

3 3.4 Störungen Störungen der Veranstaltung sind zu unterlassen. Weitergehende Verhaltensregeln des Dzenten (z. B. Benutzen des Laptps der Handys, Pausenregelungen) sind zu beflgen. 3.5 Eskalatinsstufen bei Verstößen gegen die Regeln Jede Stufe kann bei schwerwiegenden Verstößen übersprungen werden Ausfüllen des Frmblattes MATSE-Regelwerk Verstß Der Dzent gibt die Art des Regelverstßes an. Der Auszubildende füllt in der nächsten Pause das Frmblatt MATSE-Regelwerk Verstß aus, unterschreibt und gibt das Frmblatt dem Dzenten zurück, der dies durch seine Unterschrift bestätigt. Der Auszubildende erklärt im Frmblatt sein Verhalten und stellt Überlegungen dazu an, wie er sein Verhalten verbessern kann. Eine kurze Diskussin darüber mit dem Dzenten ist gewünscht. Der Dzent übergibt das Frmblatt dem MATSE-Sekretariat, w das Frmblatt archiviert wird. Nach Ende des Semesters werden alle Frmblätter, die nicht zur Benachrichtigung des Ausbilders/Betreuers (siehe 3.5.4) geführt haben, vernichtet Gespräch mit der Ausbildungsleitung und dem betrffenen Dzenten Hat ein Auszubildender mindestens drei Frmblätter angesammelt, wird ein Gespräch zwischen ihm und einem Vertreter der Ausbildungsleitung festgelegt. Darin erhält der Auszubildende die Gelegenheit die Gründe für sein Verhalten zu erklären und Verbesserungsvrschläge zu machen. Ist dies schlüssig, wird dem Auszubildenden Aufschub der Benachrichtigung des Ausbilders/Betreuers bis zum nächsten Frmblatt gegeben. Ansnsten (und spätestens beim vierten Frmblatt) tritt die nächste Stufe in Kraft Benachrichtigung des Ausbilders/Betreuers und Gespräch mit der Ausbildungsleitung Der Ausbilder/Betreuer wird spätestens beim Erhalt des vierten Frmblattes vn einem Vertreter der Ausbildungsleitung kntaktiert und erhält die bisher ausgefüllten Frmblätter für weitere Maßnahmen. 3.6 Hausaufgaben Hausaufgaben, die in den einzelnen Veranstaltungen verteilt werden, sind Pflichtaufgaben. Sie müssen bis zu dem vm Dzenten vrgegebenen Zeitpunkt bearbeitet und abgegeben werden. Nach erflgter Bewertung können die Auszubildenden swie die Ausbilder/Betreuer die Ergebnisse in den MATSE-Diensten einsehen. Die Ausbildungsgruppe MATSE stellt ein Regelwerk zur Abgabe der Hausaufgaben zur Verfügung. Der Auszubildende infrmiert sich selbständig über diese Regeln und setzt sie um.

4 3.7 Lesen vn s Die Ausbildungsgruppe MATSE swie die FH Aachen verschicken aktuelle Infrmatinen per . Der Auszubildende ist während des Semesters und in den Prüfungsperiden verpflichtet das RWTH- wie auch das FH-Mailknt täglich auf neue s zu kntrllieren. 3.8 Elektrnische Abgaben der Ausbildungsnachweise Ausbildungsnachweise sind bis zum 15. des Flgemnats über die MATSE-Dienste als PDF- Dkument hchzuladen. Dies gilt für alle Auszubildenden, deren ausbildender Betrieb diesen Service nutzt, in jedem Fall für alle Auszubildenden der RWTH Aachen. Bei Nichteinhaltung füllt die Ausbildungsgruppe MATSE im Namen des Auszubildenden das Frmblatt MATSE-Regelwerk Verstß aus und verlängert die Abgabefrist um eine Wche. Erflgt auch dann keine Abgabe wird der Ausbilder/Betreuer infrmiert. 4 Regelungen zur Prüfungsanmeldung Die Anmeldung erflgt in dem vrgegebenen Zeitraum über QIS. Der Anmeldezeitraum ist deckungsgleich mit dem allgemeinen Anmeldezeitraum der FH Aachen und wird vm Prüfungssekretariat Jülich rechtzeitig per an die FH-Mailadresse angekündigt. In Snderfällen, wie etwa Verbesserungsversuchen der Prüfungsanmeldungen im 5. Wahlfach, kntaktiert der Auszubildende das Prüfungssekretariat (s. u.), da diese Anmeldungen über das QIS nicht angenmmen werden können. Nach dem Anmeldezeitraum ist eine Anmeldung zu einer Prüfung im Allgemeinen nicht mehr möglich. Jeder Auszubildende kann sich entsprechend der Prüfungsrdnung wieder abmelden, wenn dies nicht der Dienstvereinbarung (Punkt 1) widerspricht. Rechtlich bindend ist die jeweilige Prüfungsrdnung des Studiengangs. Kntaktdaten Prüfungsfragen: caspers@fh-aachen.de (Frau Caspers) FH Aachen, Prüfungsamt, Frau Caspers, D Jülich Kntaktdaten Prbleme mit QIS: eichhf@fh-aachen.de (Herr Eichhf) 5 Regelungen zur Klausureinsicht In der Regel werden zur Einsicht mehrere Klausuren einer Prüfungsperide an einem Datum gemeinsam ausgegeben. Die Ausgabe swie Rückgabe wird quittiert. Zum Zeitpunkt der Einsicht sind, wenn irgend möglich, der verantwrtliche Dzent swie Krrektren vr Ort, die Fragen zur Prüfung und Krrektur beantwrten können. Um Dkumentenfälschungen vrzubeugen darf in der Zeit der Einsicht weder mitgeschrieben nch etwas anderes ntiert werden. Die Nutzung vn Medien mit Ftfunktin ist verbten. Während der Klausureinsicht herrscht Kmmunikatinsverbt. Der Ausbilder/Betreuer kann an der Einsicht teilnehmen. Er bekmmt, das Einverständnis des Auszubildenden vrausgesetzt, im Anschluss an die Einsicht des Auszubildenden die Möglichkeit, ebenfalls Einsicht zu nehmen. Weitere Vllmachten können nicht ausgestellt werden. Nach der Einsichtnahme müssen alle Klausuren wieder zurückgegeben werden.

5 Da die Klausuren nach der Einsichtnahme auch räumlich an die FH Aachen gebracht werden, besteht ab diesem Zeitpunkt auch keine Möglichkeit der Einsicht mehr. Wer verhindert ist, kann im Vrfeld einen gesnderten Termin mit dem verantwrtlichen Dzenten ausmachen. Es besteht kein Anspruch auf Einsichtnahme. 6 Regelungen zu den Wahlpflichtmdulen Die Ausbildungsgruppe MATSE bietet jedes Semester eine Reihe vn Wahlpflichtmdulen an und bemüht sich, das Angebt in jedem Semester im vrliegenden Umfang aufrecht zu erhalten. Die Übersicht finden Sie auf den MATSE-Webseiten unter der Kategrie Lehrveranstaltungen. Die Anmeldung zu den Wahlpflichtmdulen wird in jedem Semester für die Auszubildenden in den MATSE-Diensten angelegt und freigeschaltet. Ein Algrithmus entscheidet die Reihenflge der Zulassung. Dabei gelten die flgenden Regeln in der flgenden Reihenflge: 1. Jeder Auszubildende sll in 3 Ausbildungsjahren 4 Wahlkurse belegen können. 2. Auszubildende, die nch nicht 4 Wahlkurse belegt haben, bekmmen Vrzug vr den Auszubildenden, die schn 4 Wahlkurse belegt haben. 3. Auszubildende aus einem höheren Ausbildungsjahr bekmmen den Vrzug vr Auszubildenden aus einem niedrigeren Ausbildungsjahr. Sbald die Anmeldefrist abgelaufen ist, werden die Teilnehmer der Veranstaltung festgelegt und infrmiert. Die Teilnahme an einem Wahlpflichtmdul swie die Teilnahme an der dazugehörigen Prüfung sind entsprechend Absatz 1 nach der Anmeldung Pflicht. 7 Urlaub Urlaub ist in der Regel in der vrlesungsfreien Zeit zu nehmen. 8 Referenzen Diese und weitere Unterlagen finden sich auf den Webseiten des IT Centers der RWTH Aachen University: Bei Verstß gegen diese Regeln infrmiert die Ausbildungsleitung den Ausbilder/Betreuer. Anmerkung: Der Auszubildende / der Ausbilder / der Betreuer / der Dzent etc. steht in diesem Regelwerk gleichermaßen für weibliche und männliche Auszubildende / Ausbilder / Betreuer / Dzenten etc.

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