18. Wahlperiode A/WMDI 8. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit

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1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT AUSSCHUSSPROTOKOLLE 18. Wahlperiode A/WMDI 8. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit 8. Sitzung am 13. April 2012 im Haus der Bürgerschaft, Raum II Anwesend: Abg. Frau Grobien (CDU) Abg. Gürlevik (SPD) Abg. Hamann (SPD) Abg. Holsten (SPD) Abg. Frau Motschmann (CDU) Abg. M. Öztürk (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. P. Öztürk (SPD) Abg. Frau Salomon (CDU) Abg. Schildt (SPD) Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende Abg. Tsartilidis (SPD), stellvertretender Vorsitzender Abg. Frau Vogt (Die Linke.) Abg. Werner (Bündnis 90/Die Grünen) außerdem sind anwesend: Staatsrat Dr. Schuster von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Herr Albensoeder ) von der Senatorin für Bildung, Herr Huesmann ) Wissenschaft und Gesundheit

2 Frau Richter ) Herr Schütte-Thuy ) Herr Gerlof von der Hochschule Bremerhaven Frau Prof. Luckey von der Hochschule Bremen Herr Prof. Cordes von der Hochschule für Künste Herr Siering von der Senatskanzlei Herr Dr. Hagen ) von der Senatorin für Finanzen Frau Richardt ) Herr Schittkowski vom Senator für Inneres und Sport Frau Dr. Sommer Landesbeauftragte für den Datenschutz Frau Holsten Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Herr Becker vom Filmbüro Bremen Abg. Dr. Kuhn als Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses für den Bereich Wissenschaft Herr Dr. Berger von der Bürgerschaftskanzlei als Assistent des Ausschusses

3 Beratungsgegenstände: 1. Protokoll vom 29. Februar Wissenschaft 2.1 Haushalt 2012/ Bildungsföderalismus weiterentwickeln 2.3 Verschiedenes 3. Medien 3.1 Haushalt der Nordmedia 201/ Aktuelle medienpolitische Themen 3.3 Wahlen zum Rundfunkrat von Radio Bremen 4. Datenschutz 4.1 Haushalt 2012/2013 für den Bereich Datenschutz 4.2 Videoüberwachung in Rettungswagen 4.3 Facebook-Fahndung einführen 5. Informationsfreiheit 6. Ausschussreise nach Brüssel 7. Verschiedenes

4 A/WMDI Abg. Frau Schön eröffnet die Sitzung um Uhr. 1. Protokoll der Sitzung vom 29. Februar 2012 Der Ausschuss genehmigt das Protokoll. 2. Wissenschaft 2.1 Haushalt 2012/2013 Abg. Frau Schön erkundigt sich nach den Tarifsteigerungen und möchte wissen, was dies für den Wissenschaftshaushalt bedeute. Ferner spricht sie das Deutsche Schifffahrtsmuseum an, das aus dem Wissenschaftsbereich mitfinanziert werde und fragt nach, ob es hier eine Eckwertveränderung geben werde. Abg. Frau Schön weist weiter auf die finanziellen Probleme der Jacobs Universität hin und erkundigt sich, ob es Planungen gäbe, diese Universität mit zu finanzieren. Ihrer Ansicht nach sei das Land Bremen für die Finanzierung der öffentlichen Hochschulen zuständig, die schon sehr knapp bemessen sei. Herr Dr. Schuster erläutert, dass die Tarifsteigerung für den Haushalt kein großes Problem darstelle, da im Wesentlichen nach dem Landestarif - TVL - bezahlt werde, der nicht verhandelt worden sei. Verhandlungsgegenstand sei der kommunale Tarif gewesen. Soweit der Senat das beschließen werde, sei vorgesehen, dass die Bereiche, die den TVÖD erhielten, ausgeglichen würden. Zusätzliche Belastungen werde es deshalb nicht geben und es bestehe auch kein Haushaltsrisiko.

5 A/WMDI Die Tarifabschlüsse für den TVL seien so, dass sie zwar mit den 0,9 Prozent nicht vollständig ausgeglichen würden, aber es werde machbar sein. Haushaltsrisiken sehe er dort ebenfalls nicht. Allerdings müsse er darauf hinweisen, dass der TVL im Jahr 2013 bzw. Ende 2012 neu verhandelt werde und er nicht wisse, welches Ergebnis dabei herauskomme. Eine Eckwertverlagerung im engeren Sinne werde es für das Deutsche Schifffahrtsmuseum nicht geben. Es sei aber vorgesehen, die Gelder für das Museum bei Kultur zu bündeln. Damit sei aber keine dauerhafte Absenkung des Investitionshaushaltes verbunden. Auf die Nachfrage der Abg. Frau Schön antwortet Herr Dr. Schuster, dass keinerlei Mittel für die Jacobs Universität im Wissenschaftshaushalt vorgesehen seien. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 2.2 Bildungsföderalismus weiterentwickeln Herr Dr. Schuster führt aus, dass es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wäre zu sagen, welches Ergebnis am Ende der Diskussion herauskommen werde. Es würden alle möglichen Varianten geprüft und erörtert. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz sei von Baden-Württemberg die Variante ins Spiel gebracht worden, die Mehrwertsteuerpunkte, die den Ländern zustünden, zu erhöhen, um darüber Gelder für Bildung und Wissenschaft zu generieren. Das ganze Thema sei politisch hoch umstritten. Es gäbe eine relativ große Mehrheit, die sich dafür ausspreche, im Wissenschaftsbereich das Kooperationsverbot aufzuheben.

6 A/WMDI Dort gäbe es faktisch bereits heute eine Bund-Länder-Finanzierung, die allerdings teilweise nach fragwürdigen Modalitäten ablaufe. Es bestehe daher eine hohe Bereitschaft, dies sinnvoller zu gestalten. Die Ministerin Frau Schavan habe selbst Bundesgelder offensiv eingesetzt, um wissenschaftspolitische Ziele stärker zu definieren und die Länder zu beeinflussen. Eine offene Frage sei, an welcher Stelle im Grundgesetz man die Änderung vornehme. Eine weitere Frage sei, inwieweit der Bereich Bildung in diese Diskussion einbezogen werden könne. Viele seien der Auffassung, dass die Bildungshoheit eindeutig im Bereich der Länder verbleiben müsse. Wenn der Bund allerdings Gelder dafür bereit stellen solle, wolle er auch wissen, wofür diese Gelder verwendet würden und wolle dies mitbestimmen. Ob die Länder dies aber akzeptierten, sei fraglich. Bayern sei zum Beispiel strikt dagegen, wohingegen viele SPD geführte Länder dem offen gegenüber stünden. Vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob es am Ende sinnvoll sei, Bildung und Wissenschaft gekoppelt zu lassen. In Bremen wolle man beides. Für eine Verfassungsänderung werde aber eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Herr Dr. Schuster berichtet, dass die Diskussion darüber im Mai weitergeführt werde, da Ministerin Schavan angekündigt habe, in diesem Monat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Abg. Frau Schön weist darauf hin, dass die in der Vorlage erwähnten Beschlüsse der Bürgerschaft aus der letzten Legislaturperiode weiterhin gelten und auch der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen sei, dass die Regierungsparteien diese Auffassung weiterhin verfolgten. Deshalb habe sich Bremen auch dem Antrag Hamburgs angeschlossen.

7 A/WMDI Abg. Frau Schön nimmt Bezug auf die Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion und betont, dass in diesem Punkt im Grunde bereits Einigkeit bestehe und alle der Auffassung seien, dass das Kooperationsverbot im Bereich Bildung und Wissenschaft nicht sachgerecht sei. Allerdings könne sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht der Forderung in Ziffer 2 des CDU-Antrags anschließen, die Initiative Schleswig-Holsteins zu unterstützen. Bremen habe sich bereits der SPD-Initiative Hamburgs im Bundesrat angeschlossen. Der Antrag Schleswig-Holsteins laufe darauf hinaus, dass es eine Art von Neben-Länderfinanzausgleich gäbe und dies erachte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für nicht sinnvoll und sachgerecht. Abg. Frau Schön berichtet, dass es am 19. März eine Anhörung zu dieser Thematik im Bundesrat gegeben habe. Mehrheitlich sei dort die Auffassung vertreten worden, man brauche eine Aufhebung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich und wenigstens eine Lockerung im Bildungsbereich. Im Bundesrat seien die Anträge an die Ausschüsse überwiesen worden, in der Bürgerschaft sei der Bund-/Europa-Ausschuss federführend zuständig. Sie schlage vor, die Vorlage der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit zur Kenntnis zu nehmen und sich den Ausführungen anzuschließen. Hinsichtlich des CDU-Antrags plädiere sie dafür, der Ziffer 1 zuzustimmen, die Ziffer 2 aber abzulehnen und dies dem Bund-/Europa-Ausschuss mitzuteilen. Abg. Grobien spricht sich dafür aus, den Bericht der Senatorin lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Im übrigen möchte sie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abwarten. Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Bericht der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit zur Kenntnis zu nehmen.

8 A/WMDI Der Ausschuss schließt sich mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimmen der Fraktion der CDU den Ausführungen der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit an. Der Ausschuss stimmt einstimmig der Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion Bildungsföderalismus weiterentwickeln (Drs. 18/222) zu. Der Ausschuss lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. die Ziffer 2 des Antrags der CDU- Fraktion Bildungsföderalismus weiterentwickeln (Drs. 18/222) ab. Der Ausschuss bittet die Ausschussassistenz, auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse einen Bericht zu erstellen, der an Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit als federführenden Ausschuss weitergeleitet werden soll. 2.3 Verschiedenes - keine Themen - 3. Medien 3.1 Haushalt 2012/2013 der Nordmedia - kein Beratungsbedarf -

9 A/WMDI

10 A/WMDI 3.2 Aktuelle medienpolitische Themen - kein Beratungsbedarf Wahlen zum Rundfunkrat von Radio Bremen Abg. Frau Schön teilt mit, dass bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist lediglich fünf Bewerbungen eingegangen seien, der Ausschuss aber vier Mitglieder und vier Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu benennen habe. Sie schlage daher vor, das Bewerbungsverfahren noch einmal zu öffnen. Herr Dr. Berger erläutert, dass es dem Ausschuss freistehe, das Bewerbungsverfahren noch einmal zu öffnen und die Bewerbungsfrist zu verlängern. Das Gesetz mache diesbezüglich keine Vorgaben. Es dürfte sich empfehlen, die bisherigen Bewerber und Bewerberinnen darüber zu informieren, dass die Bewerbungsfrist verlängert werde und ihre Bewerbung weiterhin Berücksichtigung finde. Abg. Werner schließt sich dem Vorschlag an, das Bewerbungsverfahren erneut zu öffnen und schlägt vor, das Ende der neuen Bewerbungsfrist auf den 4. Mai 2012 festzulegen. Aus seiner Sicht sei dann bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Rundfunkrats ausreichend Zeit, die neuen Mitglieder zu wählen. Abg. Frau Vogt weist auf die geringe Zahl an Frauen hin, die sich bisher um einen Sitz im Rundfunkrat beworben haben und fragt nach, ob man im Ausschreibungstext explizit auch Frauen ansprechen könne. Abg. Frau Motschmann äußert die Bitte, die eingegangenen Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern der Auswahlkommission per Post nach Hause zu schicken.

11 A/WMDI Abg. Werner schlägt vor, die amtierenden Rundfunkräte, die durch den Ausschuss gewählt worden seien, noch einmal anzuschreiben und auf die verlängerte Bewerbungsfrist sowie die Möglichkeit hinzuweisen, sich erneut zu bewerben. Der Ausschuss beschließt, das Bewerbungsverfahren erneut zu öffnen und die Bewerbungsfrist bis zum 4. Mai 2012 zu verlängern. Eine Entscheidung über die zu benennenden Personen soll anschließend im Umlaufverfahren oder am Rande der Sondersitzung der Bürgerschaft am 9. Mai 2012 getroffen werden. 4. Datenschutz 4.1 Haushalt 2012/2013 für den Bereich Datenschutz Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Ausschuss nimmt soweit die Zuständigkeit des Ausschusses nach dem Einsetzungsbeschluss gegeben ist die Haushaltsgesetze 2012 und 2013, die Haushaltspläne und Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (einschließlich der Sonderhaushalte und der Haushalte der unselbständigen Stiftungen und Vermächtnisse), die Produktgruppenhaushalte für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2012 und 2013, die Wirtschaftspläne 2012/2013 der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts und die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung

12 A/WMDI der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen nach Artikel 131a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zur Kenntnis. Er nimmt des weiteren folgende Unterlagen zu den Haushaltsentwürfen 2012/2013 zur Kenntnis: - Vorlage der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit vom zu den Haushaltsberatungen für die Jahre 2012/ Vorlage der Senatskanzlei vom zur Finanzierung der nordmedia - Vermerk der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom zu den Haushaltsentwürfen des Produktplans 6 Der Ausschuss bittet die Ausschussassistenz, auf der Grundlage dieses Beschlusses den Entwurf eines Ausschussberichts an die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) zu erstellen. 4.2 Videoüberwachung im Rettungsdienst Abg. Frau Motschmann bezieht sich auf die Beschlussvorschläge in der Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Inneres und Sport am 7. März 2012 und teilt mit, dass sie mit den beiden Beschlussvorschlägen einverstanden sei. Abg. M. Öztürk führt aus, dass der Innendeputation ein Entwurf für einen konkreten Gesetzestext unterbreitet worden sei. Dieser stimme inhaltlich mit dem überein, was hier im Ausschuss beraten worden sei und beinhalte eine Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes.

13 A/WMDI Er schlage deshalb vor, dass dem Innensenator ein Schreiben des Ausschusses mit dem Inhalt zugeleitet werde, dass gegen die Gesetzesänderung keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestünden. Abg. Frau Vogt weist darauf hin, dass die Linksfraktion der Gesetzesänderung in der Deputation ebenfalls zugestimmt habe, allerdings mit der Anmerkung, durch Aufkleber in Rettungswagen auf die Videoüberwachung aufmerksam zu machen, ähnlich wie dies auch in Taxis üblich sei. Abg. P. Öztürk teilt ebenfalls die Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eine gute Lösung gefunden worden sei. Der Ausschuss beschließt, dem Senator für Inneres und Sport, Herrn Mäurer, einen Schreiben zuzuleiten mit dem Inhalt, dass der Ausschuss eine Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes dahingehend befürwortet, dass der Einsatz von Kameras in Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes zur Eigensicherung der Rettungskräfte unter Berücksichtigung des Datenschutzes ermöglicht werde. 4.3 Facebook-Fahndung einführen Abg. Frau Motschmann merkt an, dass sie gerne im Vorfeld der Sitzung eine Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten sowie des Innenressorts zu dem Antrag der Fraktion der CDU gehabt hätte. Abg. Frau Schön erwidert, dass dies im parlamentarischen Verfahren nicht üblich sei. In dem Antrag sei auch nicht die Bitte formuliert worden, dass das Ressort bzw. die Landesdatenschutzbeauftragte eine Stellungnahme vorlegen sollten. Der Ausschuss werde den Antrag heute unter Hinzuziehung der Landesdatenschutzbeauftragten und des Vertreters aus dem Innenressort beraten.

14 A/WMDI Frau Dr. Sommer erhebt Bedenken gegen die Einführung einer Facebook- Fahndung und erläutert ihre Stellungnahme, die diesem Protokoll als Anhang beigefügt ist (Anlage 1). Herr Schittkowski teilt die Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten und berichtet, dass es zu diesem Thema Arbeitsgruppen in den Arbeitskreisen der Innenministerkonferenz und in Bremen Arbeitsgruppen zwischen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gäbe. Eine Fahndung über Facebook berge gewissen Risiken. Bei Facebook handele es sich um ein soziales Netzwerk. Fanseiten könnten geteilt und Daten damit weltweit verteilt werden. Es könne daher kaum gelingen, Daten wieder zuückzuholen. Niedersachsen beschäftige sich schon länger mit dem Thema Facebook- Fahndung und sei hier schon weiter vorangeschritten als Bremen. Allerdings habe die Polizei Niedersachsen aufgrund negativer Erfahrungen auch schon einige Schritte wieder rückgängig machen müssen. Nunmehr befinde sich auf der Fanseite der Polizei nur noch ein Link zu der normalen Homepage der Polizei Niedersachsen. Die Polizei Bremen werde sich bis zum Sommer sehr genau ansehen, welche Möglichkeiten und welche Risiken Facebook beinhalte und natürlich nur das umsetzen, was rechtlich möglich und zulässig sei. Auf der anderen Seite sei die Polizei Bremen sehr daran interessiert, junge Menschen zu erreichen, die die modernen Medien nutzten. Neue Medien müssten so eingesetzt werden, dass die Polizei bei Fahndungsaufrufen erfolgreich sei. Die neuen Netzwerke sollten aber nicht nur zu Fahndungszwecken benutzt werden, sondern zum Beispiel auch für das Thema Prävention.

15 A/WMDI Abg. Schildt führt aus, dass man sich gesellschaftspolitisch Gedanken darüber machen müsse, in welchen Bereichen der Staat sich bewegen und welche sozialen Netzwerke wie genutzt werden sollten. Heutzutage seien nicht mehr nur Jugendliche im Netz unterwegs, sondern auch die über 65-Jährigen seien hier verstärkt aktiv. Er verweist auf die Fanseite der Polizei Niedersachsen, bei der aus zahlreichen Kommentaren hervorgehe, dass die Facebook-Nutzer die Präsenz der Polizei bei Facebook unterstützten. Der Ausschuss habe zu beurteilen, ob er eine Fahndung über Facebook aus der politischen Verantwortung heraus für richtig halte. Dabei seien die datenschutzrechtlichen Aspekte, die Frau Dr. Sommer dargestellt habe, zu berücksichtigen. Er teile die Auffassung von Herrn Schittkowski, dass man die Entwicklung zunächst beobachten und sich untereinander über die Erfahrungen austauschen müsse. Abg. Frau Motschmann weist darauf hin, dass in dem Antrag der CDU-Fraktion nicht gefordert sei, die Facebook-Fahndung einzuführen, sondern - ähnlich wie in anderen Bundesländern - einen Modellversuch zu starten. Sie wirft die Frage auf, ob ein solcher Modellversuch nicht auch zur Meinungsfindung beitragen könne, zumal ein Modellversuch auch eine Evaluation beinhalte. Sie halte dieses Vorgehen für sinnvoll. Abg. Frau Vogt betont, dass die Linke eine Facebook-Fahndung grundsätzlich ablehne und verweist auf die Erfahrungen, die man bei der Polizei in Bremerhaven gemacht habe. Sie bezieht sich auf die Ausführungen des Abg. Schildt und merkt an, dass man sich nicht nur über Facebook, sondern ganz grundsätzlich Gedanken machen

16 A/WMDI müsse, wie die Polizei im Internet Präsenz erreichen könne über Wege, die in datenschutzrechtlicher Hinsicht sicherer seien als Facebook. Abg. M. Öztürk führt aus, dass die Grünen die datenschutzrechtlichen Bedenken zwar teilten, auf der anderen Seite Facebook aber auch ernst genommen werden müsse, da viele Menschen dieses tagtäglich nutzten. Alle Behörden müssten sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie - in welcher Form auch immer - eine Präsenz bei Facebook zeigen möchten oder nicht. Das Thema sei wichtig und werde in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Er schlage daher vor, das Thema weiter zu beraten, gegebenenfalls in Form einer Anhörung. Abg. Werner sieht in einem Modellversuch das Problem, dass Facebook keine Modellversuche anbiete. Die Daten würden sofort und langfristig gespeichert, auch noch nach Ende des Modellversuchs. Grundsätzlich befürworte er es, wenn sich der Ausschuss intensiver mit dem Thema der sozialen Netzwerke beschäftige, unter den Aspekten Datenschutz, staatliches Agieren in sozialen Netzwerken und Kommunikation. Er plädiere aber auch dafür, die Ergebnisse der Innenministerkonferenz abzuwarten, bevor in Bremen eigene Initiativen gestartet würden. Frau Dr. Sommer betont, dass es ein Irrtum sei zu glauben, Menschen verlören ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn sie Daten über sich bei Facebook einstellten. Es sei Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, selbst zu bestimmen, ob bestimmte Fotos oder Daten über die eigene Person veröffentlicht würden. Das Problem seien aus ihrer Sicht die Rahmenbedingungen, die von einer privaten Firma zur Verfügung gestellt würden, die damit Geld verdiene. Frau Dr. Sommer kritisiert insbesondere den Umgang von Facebook mit Daten von Personen, die nicht Mitglieder bei Facebook seien.

17 A/WMDI Herr Dr. Hagen weist darauf hin, dass es Bestandteil der Strategie der Senatorin für Finanzen sei, Bremen nicht nur über Bremen.de, sondern auch in anderen sozialen Netzwerken zu vermarkten. Dazu gehöre auch ein Auftritt bei Facebook. Auch mehrere Dienststellen seien bereits auf Facebook vertreten. Die öffentliche Hand sei natürlich an den Datenschutz gebunden. Es werde daher versucht, die Auftritte in den sozialen Netzwerken mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten datenschutzkonform zu gestalten. Facebook sei angeschrieben worden mit der Bitte, das Facebook-System datenschutzkonform nach dem Bremischen Datenschutzgesetz zu gestalten. In der rechtlichen Diskussion herrschten weiterhin unterschiedliche Auffassungen und man erhoffe sich, durch entsprechende Gerichtsurteile demnächst Klarheit zu erlangen. Sollten die Auftritte der bremischen Dienststellen gegen das Datenschutzrecht verstoßen, nehme man diese selbstverständlich aus dem Netz. Die Ressorts seien auch gebeten worden, zunächst keine neuen Seiten bei Facebook einzurichten. Abg. Hamann weist darauf hin, dass es sich bei Facebook um eine amerikanische Firma handele, bei der nicht das bremische Datenschutzrecht gelte. Facebook verfolge in erster Linie wirtschaftliche Interessen und wolle mit den Daten Geld verdienen. In Bezug auf den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion stelle sich jetzt die Frage, wie der Ausschuss damit umgehen wolle und ob eine breitere öffentliche Diskussion zum Thema soziale Netzwerke initiiert werden solle. Frau Holsten macht darauf aufmerksam, dass bei Facebook nicht nur der Bereich Datenschutz von Relevanz sei, sondern dort auch Telemedien abrufbar seien, die teilweise gewaltverherrlichend und rassistisch seien. Facebook sei in dieser Hinsicht leider ein rechtsfreier Raum und habe kein Interesse daran, sich irgendwelchen rechtlichen Regularien zu unterwerfen.

18 A/WMDI Ferner weist sie darauf hin, dass die Brema einen sogenannten Facebook-Check anbiete. Zwei Experten erklärten im Rahmen eines Workshops die unterschiedlichen Profile bei Facebook und wie welche Einstellungen funktionierten. Ein solcher Workshop werde auch für die Mitglieder des Landesrundfunkausschusses angeboten und sie biete gerne an, die Ausschussmitglieder ebenfalls dazu einzuladen. Abg. Frau Motschmann merkt an, dass bisher nur über die Gefahren einer Facebook-Fahndung gesprochen worden sei, nicht aber über die Erfolge, die andere Länder damit bereits erzielt hätten. Vor dem Hintergrund der Diskussion schlägt sie vor, den Antrag zunächst nicht weiter zu beraten und abzuwarten, wie sich die Datenschützer und anschließend die IMK zu diesem Thema positionierten. Anschließend könne das Thema im Ausschuss noch einmal aufgerufen werden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Der Ausschuss erklärt sein Einverständnis mit dem Vorschlag und beschließt, den Antrag der Fraktion der CDU Facebook- Fahndung einführen erneut aufzurufen und zu diskutieren, sobald ein Beschluss der Innenministerkonferenz zu diesem Thema vorliegt. 5. Informationsfreiheit - keine Themen -

19 A/WMDI 6. Ausschussreise nach Brüssel Abg. Frau Schön berichtet, dass sie Herrn Bruns von der Vertretung in Brüssel um Themenvorschläge für eine Ausschussreise gebeten habe. Herr Bruns habe sich auch bereit erklärt, dem Ausschuss die Themen im Rahmen einer Sitzung vorzustellen. Zunächst müsse sich der Ausschuss aber darüber verständigen, wie lange er reisen wolle und wann. Ferner wirft sie die Frage auf, ob der Ausschuss vor Ort alle Termine gemeinsam wahrnehmen oder ob man sich je nach Themengebiet aufteilen wolle. Abg. Frau Motschmann spricht sich dafür aus, die Termine in Brüssel gemeinsam wahrzunehmen. Abg. M. Öztürk betont, dass die Themen Wissenschaft, Medien und Datenschutz gleichermaßen berücksichtigt werden sollten. Einige Themen seien sicher für alle Mitglieder interessant, bei anderen biete sich eventuell eine Aufteilung an. Entscheidend sei wohl, wie viele Mitglieder an der Reise teilnähmen. Abg. Werner merkt an, dass er aus medienpolitischer Sicht die bisherigen Vorschläge noch nicht ausreichend finde, um nach Brüssel zu fahren. Der Ausschuss spricht sich für eine dreitägige Ausschussreise aus, die im Herbst 2012 stattfinden soll. Der Ausschuss beschließt, vor der Festlegung der Themen zunächst eine Einigung über den konkreten Reisetermin herzustellen.

20 A/WMDI 7. Verschiedenes - keine Themen - (Ende der Sitzung Uhr) Ausschussvorsitzende Schön

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