Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht und Antrag an den Einwohnerrat"

Transkript

1 STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse Aarau Tel /10 Fax kanzlei@aarau.ch Aarau, 29. März 1999 GV / 112 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Wirkungsorientierte Stadtverwaltung Aarau (WOSA) Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren 1 Ausgangslage In der Sitzung vom 29. April 1996 überwies der Einwohnerrat ein Postulat von Dr. Andreas Baumann betreffend "Einführung einer wirkungsorientierten Führung und Organisation der Stadtverwaltung Aarau" vom 28. August Das Postulat verlangt einen Bericht und Antrag für eine Verwaltungsreform im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Mit dem Namen "WOSA" (wirkungsorientierte Stadtverwaltung Aarau) erhielt das Vorhaben eine eigenständige Ausprägung. Zur Begleitung der Vorbereitungsarbeiten für die Vorlage an den Einwohnerrat setzte der Stadtrat im Frühjahr 1997 die WOSA-Kommission ein. Diese besteht aus einem externen NPM-Experten, Vertreter/innen der städtischen Verwaltung sowie je einer Person aus dem Einwohnerrat, dem Grossen Rat und der kantonalen Gemeindeabteilung. Den Vorsitz hat Stadtamman Dr. Marcel Guignard inne. Die WOSA-Kommission befasste sich mit Zielsetzungen, Inhalten und Möglichkeiten der neuen Verwaltungsführung. Gestützt auf ihre Vorarbeiten führte der Stadtrat im März 1998 eine Ausschreibung durch mit dem Ziel, eine externe Beratungsfirma zur Unterstützung und Begleitung des Vorhabens zu gewinnen. Insgesamt bewarben sich 32 Offertsteller um die Übernahme des Mandates. Aufgrund einer eingehenden Evaluation durch Stadtrat und WOSA-Kommission wurde die Firma mundi consulting in Bern ausgewählt. Mit dem Begriff WOSA (Wirkungsorientierte Stadtverwaltung Aarau) wird das spezifische Projekt für die Stadtverwaltung Aarau bezeichnet. Mit dem Begriff WOV oder NPM wird das Modell der "Wirkungsorientierten Verwaltungsführung" (NPM: New Public Management) der Hochschule St. Gallen (HSG) angesprochen. I:\DATEN\DATAUS\CONTRO~1\INTERNET\ER WPD / V4.3

2 2 2 Gründe für eine Reform im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung Die tägliche Arbeit der Verwaltung belegt, dass die geforderten Dienstleistungen in der Regel bedarfsgerecht, gut und bürgernah erbracht werden können. Diese Leistungen werden allerdings oft unter erschwerten Umständen erbracht, denn das heutige Steuerungs- und Führungsmodell für Politik und Verwaltung zeichnet sich durch eine Reihe von Schwächen aus, welche den Verantwortlichen aller Stufen eine wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung erschweren. Zu diesen Schwächen gehören insbesondere die folgenden Elemente: Die Kompetenzen zwischen Einwohnerrat, Stadtrat und Verwaltung sind oft nicht stufengerecht verteilt. Im System angelegte Detailinterventionen der obersten Führungsebenen führen zu einer Übersteuerung im Routinebereich und zu einer Überbelastung von Einwohnerrat und Stadtrat mit Detailfragen (z.b. Budgetbehandlung). Die Folge davon ist oft eine Untersteuerung im strategischen Bereich. Die nicht stufengerechte Kompetenzverteilung führt auch dazu, dass Entscheidungskompetenz und Aufgabenverantwortung oft auseinanderfallen. Derjenige, der die Verantwortung für den Vollzug trägt, kann die hierzu erforderlichen Entscheide oft nicht selber fällen. Das heutige Führungsmodell steuert die Tätigkeit der Verwaltung über Budget / Finanzplan einerseits sowie über die oft detaillierte Festlegung von Aufgaben andererseits. Finanzielle und personelle Mittel haben keinen direkten Bezug zu den Aufgaben, welche die Verwaltung erbringen muss. Neue oder erweiterte Aufgaben werden ohne Kenntnis der damit verbundenen Kosten und losgelöst vom Budgetierungsverfahren übertragen. Bestellungen haben damit keinen Preis. Der Politik fehlen wichtige Informationen, um die Tätigkeiten der öffentlichen Hand wirksam und bewusst zu steuern. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten kann sich die Verwaltung zu wenig Rechenschaft ablegen, mit welchen Kosten ihre einzelnen Leistungen verbunden sind. Ihr fehlen damit wichtige Informationen, um die Aufgabenwahrnehmung wirksam zu gestalten. Zusätzlich wird die Verwaltung in der Gestaltung ihrer Aufgabenwahrnehmung durch oft zu detaillierte Vorschriften, Voranschläge und Stellenpläne eingeengt. Dies erschwert eine wirksame und flexible Verwaltungsführung erheblich, behindert die Eigeninitiative der Angestellten und verunmöglicht ganz allgemein rasches und unbürokratisches Handeln. Das neue Modell soll den Beteiligten aller Stufen bessere Steuerungs- und Führungsmöglichkeiten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen. Wo heute routinemässig hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, sollen mehr kunden-/kundinnenorientierte Lösungen gefunden werden. Wo heute komplizierte, bürokratische Abläufe eine effiziente Leistungserstellung erschweren, sollen klare Kompetenzregelungen Vereinfachungen schaffen. Wo heute Detailprobleme auf höchster Ebene diskutiert werden, soll die Führung stufengerecht erfolgen. Wo heute detaillierte Vorschriften, Voranschläge und Stellenpläne eine flexible Verwaltungsführung erheblich erschweren, soll eine Öffnung die Verantwortlichkeit der Verwaltung vergrössern und damit die Motivation zu mehr Effizienz und Effektivität erhöhen. Und schliesslich soll die Verwaltungsreform einen intelligenten Beitrag zu Kosteneinsparungen leisten, um genügend Spielraum zu schaffen, damit auch neue Herausforderungen an die öffentliche Hand zielgerichtet angegangen werden können. Die Einführung der WOV heisst also nicht, dass bisher ungenügende oder schlechte Arbeit geleistet wurde, sondern dass bessere Strukturen für eine optimale Arbeitserledigung auf allen Stufen geschaffen werden sollen. Trotz dieser Stärken ist die wirkungsorientierte Verwaltungsführung kein Allheilmittel. Sie kann nicht von aussen aufgesetzt werden, und garantiert als solche noch keine Einsparungen. Die

3 3 Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten haben gezeigt, dass das System NPM weder kostensparend noch -treibend ist. Es erlaubt, einfacher zu steuern, und dabei werden die Leistungen und Kosten klarer ersichtlich. Die transparente Verknüpfung von Ressourcen und Leistungen erleichtert den politischen Entscheidungsprozess. 3 Was ist wirkungsorientierte Verwaltungsführung? Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung ist ein neues Organisationsmodell für die Tätigkeiten der öffentlichen Hand. Dieses Modell umfasst nicht nur die Verwaltung, sondern bezieht auch den Stadtrat und den Einwohnerrat mit ein. Rollen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen werden gesamtheitlich neu gestaltet, und durch die Einführung neuer Steuerungs- und Führungsinstrumente werden die Voraussetzungen geschaffen, die Tätigkeiten der öffentlichen Hand so zu organisieren, dass sich der Einwohnerrat ausschliesslich und der Stadtrat vermehrt in ihrer Arbeit auf die strategische Führung konzentrieren können, die Verwaltung ihre Aufgaben nach klaren Zielsetzungen und mit erhöhter Selbstverantwortung gestalten und erbringen kann, ihre Arbeit somit vermehrt durch die Stichworte Delegation, Dezentralisierung und modernes Personalmanagement geprägt ist, die Verwaltung sich als öffentliches Dienstleistungsunternehmen versteht (Orientierung am Markt und an den Kunden/Kundinnen), Kosten und Wirkungen der Tätigkeiten der öffentlichen Hand messbar und besser steuerbar werden (Kosten-/Nutzenverhältnis verbessern), sich die Tätigkeiten auf die Leistungen und Produkte (Output-Orientierung) konzentrieren und die Tätigkeiten der öffentlichen Hand vermehrt auf die Gestaltung der Zukunft hin ausgerichtet werden können. WOSA bedeutet nicht Standardisierung und Identitätsverlust. Das Grundmodell der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist flexibel und entwicklungsfähig. Es kann und muss den Bedürfnissen und Gegebenheiten der einzelnen Anwender/innen angepasst werden. Die Einführung von WOSA ist damit in jedem Fall ein Entwicklungsprojekt, dessen Ergebnis für jede Gemeinde und jeden Kanton massgeschneidert ist. Dieser Entwicklungsprozess ist mit der flächendeckenden Einführung der WOV nicht abgeschlossen; Entwicklungsfähigkeit und Flexibilität erlauben eine stetige Weiterentwicklung nach dem Prinzip des lernenden Systems. Trotz dieser Anpassungs- und Entwicklungsfähigkeit beinhaltet die wirkungsorientierte Verwaltungsführung einige Grundelemente, die sich in jeder Ausprägung wieder finden. Diese werden im folgenden kurz aufgezeigt: 3.1 Neue Rollenverteilung zwischen Einwohnerrat, Stadtrat und Verwaltung Durch die Neuordnung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Einwohnerrat, Stadtrat und Verwaltung soll eine bessere Trennung von strategischen und operativen Kompetenzen erreicht werden. Damit verbunden wird auch angestrebt, Entscheidungskompetenzen und Aufgabenverantwortung in der gleichen Stelle zu vereinen - eine wichtige Voraussetzung für ein wirksames Führungssystem. Der Einwohnerrat konzentriert sich auf die Gestaltung von übergeordneten Zielen, von Budget und Finanzplan sowie der Investitionsplanung. Damit schafft er wichtige Rahmenbedingungen

4 4 für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Zudem definiert er die Leistungen in Form von Produktegruppen resp. von einzelnen Produkten. Auf der Basis dieser Produktegruppen gewährt er die einzelnen Globalkredite, die insgesamt zu einem Globalbudget führen. Die Produkte sind nach ihrem Gegenstand und den Zielen umschrieben. Den Zielen sind Indikatoren als Messgrössen zugeordnet; die Standards bestimmen das erwartete Ausmass der Zielerreichung. Zur Illustration dient das Beispiel in Beilage 1. Mit der Produktebestellung und den Globalkrediten setzt der Einwohnerrat einen politischen Rahmen für die Regierungstätigkeit und damit indirekt für die Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung. Er konzentriert sich dabei auf die Frage, was mit welchen Mitteln geleistet werden soll. Diese Konzentration auf die normativ-strategische Führung schlägt sich in einer Deregulierung im operativen Bereich nieder; die Frage nach dem Wie der Leistungserbringung wird an die Verwaltung delegiert. Die bisherigen Diskussionen um Stellenpläne und Sachmittel entfallen. Die neue Arbeitsweise erleichtert dem Einwohnerrat, die ihm zugewiesene Oberaufsicht wahrzunehmen. Durch die Führung mit Produktebestellungen und Globalkrediten werden klare Ziele gesetzt. Die Zielerreichung wird messbar, die Einhaltung der strategischen Ziele überprüfbar. Der Einwohnerrat kann sich vermehrt der Gestaltung der Zukunft widmen und verfügt hierzu über bessere Führungsinformationen. Der Stadtrat schlägt dem Einwohnerrat die Produktegruppen zum Entscheid vor. Er konkretisiert gestützt auf diese Beschlüsse die Leistungsaufträge an die Verwaltung und definiert die Rahmenbestimmungen, innerhalb derer die Verwaltung frei disponieren kann. Zu diesen Rahmenbestimmungen gehören insbesondere Regelungen hinsichtlich der Kompetenzen im Personalbereich und in der Verwendung der Sachmittel, Vorgaben zum Finanz- und Rechnungswesen, die Regelung von Controlling und Berichtswesen, Regelungen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und andere mehr. Die politische Führung der Verwaltung sowie die damit verbundene Verantwortung obliegt dem Stadtrat. Er ist verantwortlich, dass die bestellten Leistungen erbracht werden. Die Verwaltung erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Leistungsaufträge und bewilligten Kredite. Sie setzt die formulierten Zielvorgaben hinsichtlich Art, Umfang und Qualität der erwarteten Leistungen sowie deren Kosten um. Die vom Stadtrat festgelegten Rahmenbestimmungen regeln den Spielraum, welcher ihr für die Gestaltung ihrer Tätigkeit zur Verfügung steht. Durch diese neue Führungssystematik verfügt die Verwaltung über wesentlich mehr Spielraum für den Personal- und Mitteleinsatz als in der bisherigen detaillierten Stellen- und Sachmittelplanung. Die Verwaltung bestimmt damit die Frage nach dem Wie der Aufgabenerfüllung in Eigenverantwortung. Diese gegenüber heute erhöhte Eigenverantwortung geht folgerichtig mit erweiterten Kompetenzen einher.

5 5 Schematisch lässt sich die neue Rollenteilung zwischen Einwohnerrat, Stadtrat und Verwaltung wie folgt darstellen: Organigramm und Zuständigkeiten Stimmberechtigte normativ-strategische Ebene Einwohnerrat Leistungsbesteller Leistungsempfänger Produktbestellung Erfolgskontrolle strategische/ operative Ebene Stadtrat Kommissionen Behörden Leistungskäufer Leistungsauftrag Erfolgskontrolle Leistungsvertrag Erfolgskontrolle operative Ebene Abteilungen Dritte 1) Leistungserbringer Dienststellen Dritte 2) Bevölkerung Unternehmen Dritte 1) Kompetenz für organisatorische Ausgliederung beim Stadtrat 2) Kompetenz für operative Ausgliederung bei den Abteilungen Das Zusammenspiel der drei Ebenen bei der Erarbeitung und Genehmigung der Leistungsvereinbarungen ist in Beilage 2 dargestellt. 3.2 Führung mit Leistungsaufträgen, Globalkrediten und Globalbudget Die oben beschriebene Führung der Verwaltung über Leistungsaufträge, Globalkredite und das Globalbudget bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Steuerung über Personal und Sachmittel. Die Tätigkeit der Verwaltung, aber auch deren "Entschädigung" orientiert sich neu an den erwarteten Leistungen und den ermittelten Kosten dieser Leistungen.

6 6 3.3 Bürger-/innen- und Kunden-/Kundinnenorientierung Die Führung nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung verschafft in Kombination mit dem zugehörigen Controlling eine gute Übersicht über das Leistungsangebot der öffentlichen Hand und die Kosten und Wirksamkeit der einzelnen Leistungen. Diese Informationen erlauben Einwohnerrat und Stadtrat, die strategischen Zielsetzungen verstärkt auf die Bedürfnisse der Bürger/innen und Kunden/Kundinnen auszurichten. Die Verwaltung kann ihrerseits den durch die Deregulierung erhaltenen Spielraum nutzen, um ihre Leistungen bürger- /innennäher, also rascher und unbürokratischer zu erbringen. 4 Kostenrechnung, Leistungsrechnung und Controlling 4.1 Kostenrechnung und Leistungsrechnung Die Einführung der Kostenrechnung ist eine unabdingbare Voraussetzung, um die Kosten der einzelnen Verwaltungstätigkeiten ermitteln und auch laufend überprüfen zu können. Das Kostenrechnungskonzept orientiert sich an der Produktegliederung. In dieser Form erlaubt die Kostenrechnung, die Kosten für die einzelnen Produkte und Produktegruppen zu berechnen. Sie bildet damit die Grundlage für die Ermittlung der Globalkredite und des Globalbudgets. Ebenso wichtig ist die Einführung einer Leistungsrechnung. Sie wird parallel zur Kostenrechnung aufgebaut und dient dazu, die erbrachten Leistungen zu erfassen und laufend zu überprüfen. Bestandteile der Leistungserfassung können beispielsweise die Arbeitszeiterfassung, die Arbeitsrapporte des Werkhofes, die Rapporte der Feuerwehr und andere Dokumente mehr sein. Die Leistungsrechnung nimmt Bezug auf die in den Produktebeschreibungen festgelegten Leistungsindikatoren. Um eine gute Handhabbarkeit und Aussagekraft zu gewährleisten, soll sich die Leistungsrechnung auf die wichtigen Messgrössen beschränken, also möglichst einfach gehalten werden. 4.2 Controllingkreislauf Im Rahmen des Controllings werden alle in der Kosten- und in der Leistungsrechnung angelegten Informationen laufend und systematisch gesammelt und ausgewertet. Das Controlling befasst sich mit der Frage, ob die gesetzten Ziele eingehalten werden, liefert Hinweise darauf, warum von den Zielen abgewichen wurde, und was getan werden kann, um die Ziele wieder zu erreichen. Das Controlling bzw. die daraus abgeleiteten Massnahmen sind also wichtige Instrumente für eine zielgerichtete Zukunftsbewältigung. Das Controlling dient insbesondere der betrieblichen Führung und ist somit Sache der Betriebsverantwortlichen, d.h. der Verwaltung und des Stadtrates. Die Verwaltung kann sich periodisch Rechenschaft darüber ablegen, ob der Leistungsauftrag eingehalten werden kann. Sind Abweichungen erkennbar, kann sie die nötigen Korrekturmassnahmen selber durchführen oder - falls diese ihren Zuständigkeitsbereich überschreiten - diese dem Stadtrat zur Bewilligung vorlegen. Darüber hinaus liefert das Controlling auch wichtige Daten für die Berichterstattung an den Einwohnerrat. Diese wird auf die Gliederung der Leistungsaufträge ausgerichtet. Dem Einwohnerrat wird also darüber Rechenschaft abgelegt, ob die im Rahmen des Leistungsauftrags erteilte Bestellung auch eingelöst werden konnte, oder - falls nein - warum dies nicht möglich war, und welche Verbesserungsmassnahmen vorgesehen sind. Die Berichterstattung erleichtert damit dem Einwohnerrat, die Einlösung seiner strategischen Vorgaben zu überprüfen und diese für die nächste Periode zielgerichtet anzupassen. Mit dem Controlling verfügt die Verwaltung über ein wirksames Instrumentarium zur Selbststeuerung, Einwohnerrat und Stadtrat gewinnen wertvolle Informationen zur Gestaltung der Politik.

7 7 5 Alle Beteiligten tragen das Projekt Die Einführung der WOV beschränkt sich nicht einfach auf eine Verwaltungsreform. Sie verändert auch die Aufgabenstellungen für Stadtrat und Einwohnerrat und führt zu einer neuen und partnerschaftlichen Form des Zusammenspiels zwischen den drei beteiligten Ebenen. Alle werden sich mit etwas Neuem auseinandersetzen müssen, Bisheriges kritisch hinterfragen, Einiges unter neuen Gesichtspunkten betrachten; dabei dürfen die Chancen, Risiken und Klippen eines solchen Vorhabens nicht aus den Augen verloren werden. Für den Erfolg eines Projektes ist immer ausschlaggebend, dass alle Betroffenen dieses mittragen und mitgestalten können. Deshalb ist es entscheidend, dass der Stadtrat wichtige Zwischenergebnisse genehmigt, und dass der Einwohnerrat periodisch über Projektstand und Zwischenergebnisse informiert wird. Das konkrete Vorgehen für das Projekt WOSA ist im folgenden Kapitel dargestellt. 6 Das Projekt WOSA 6.1 Projektstand Das Projekt befindet sich in der Vorbereitungsphase. Bisher wurden die folgenden Vorbereitungen getroffen: Ausbildung des Kaders der Stadtverwaltung in wirkungsorientierter Verwaltungsführung (1995) Vorbereitungsarbeiten von Stadtrat und WOSA-Kommission Wahl der externen Beratungsfirma Information der Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung über WOSA Zusatzinformation der Führungsverantwortlichen über WOSA im Hinblick auf die Auswahl der Pilotbereiche Auswahl und Festlegung der Pilotbereiche WOSA-Klausur des Stadtrates

8 8 6.2 Projektorganisation Für die Entwicklung von WOSA ist die folgende Projektorganisation vorgesehen: Projektorganisation WOSA Periodische Information der Legislative Bürgerinnen und Bürger (Kundinnen und Kunden) Einwohnerrat WOSA Kommission Stadtrat Projektteam Projektleiter der Stadt Aarau Externer Projektleiter LeiterInnen der Pilotbereiche Teilprojekt 1 Ausbildung und Information Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Pilot- Bereich Pilot- Bereich Pilot- Bereich Pilot- Bereich Pilot- Bereich Pilot- Bereich Pilot- Bereich Externe Beratung Teilprojekt 2 Produktedefinition und Leistungsindikatoren Teilprojekt 3 Kostenrechnung und interne Verrrechnung Teilprojekt 4 Leistungsaufträge und Globalbudget Teilprojekt 5 Controlling und Führungsverantwortung Die operative Projektleitung wird durch das Projektteam wahrgenommen. Dieses setzt sich aus dem Projektleiter der Stadt Aarau, dem externen Projektleiter sowie den Leitern der Pilotbereiche zusammen. Das Projekt wird durch WOSA-Kommission, Stadtrat und Einwohnerrat begleitet. Die heutige WOSA-Kommission wird durch 2 weitere Vertreter/innen des Einwohnerrates ergänzt. 6.3 Geplantes Vorgehen und Projektablauf WOSA soll im Rahmen von Pilotbereichen entwickelt, eingeführt und getestet werden. Es sind somit in erster Linie die Mitarbeiter/innen der Pilotbereiche, welche das WOSA-System entwickeln. Die externe Beratung unterstützt die Arbeiten vorwiegend durch Ausbildung, Anleitung, Begleitung und Überprüfung. Der Stadtrat nimmt über die Genehmigung von "Meilensteinen" Einfluss auf das Projekt, der Einwohnerrat im Rahmen der periodischen Information. Dieses partizipative Vorgehen stellt sicher, dass mit WOSA eine auf die Stadt Aarau zugeschnittene Lösung entwickelt werden kann. Es ist aber auch mit zusätzlichen Aufwendungen und Aufgaben für die Verwaltung verbunden. Deshalb soll der Verwaltung während der Projektzeit jährlich ein Betrag von Fr. 60'000.- für die Entlastung der internen Projektleitung sowie der Projektbegleitung und -administration zur Verfügung gestellt werden. Weiter soll dem Einwohnerrat beantragt werden, die im Rahmen der Reorganisation der Finanzverwaltung geschaffene 50%-Stelle für Finanzkontrolle und Controlling um 50% aufzustocken. Diese Aufstockung ist notwendig für die Einführung, Betreuung und Pflege der Kostenrechnung; weiter ist vorgesehen, dass diese Person die Projektleitung übernehmen wird. Der Aufbau des WOSA-Systems erfolgt nach einem modularen System und wird im Rahmen von Teilprojekten abgewickelt. Diese umfassen im wesentlichen die folgenden Arbeitsschritte:

9 9 Definition von Produktekatalog, Produktegruppen und Produkten Aufbau und Einführung von Kostenrechnung und Leistungsrechnung (inkl. EDV) Ausarbeiten von Leistungsaufträgen, Globalkrediten und des Globalbudgets WOSA-Ausbildung Ausarbeiten von Rahmenbestimmungen und Rechtsanpassungen Aufbau des Controllings Aufnahme des Pilotbetriebes 6.4 Einbezug von Einwohnerrat und Personal Der Einwohnerrat wird periodisch über den Projektverlauf orientiert. Die Genehmigung der Projektergebnisse erfolgt auf Stufe Einwohnerrat im Rahmen der Genehmigung des Globalbudgets, Globalkrediten und Produktegruppen für die Pilotphase. Das Personal wird periodisch über den Projektfortschritt informiert, wobei hier auch die informelle Kommunikation zwischen Pilotbereichen und übrigen Verwaltungseinheiten eine wichtige Multiplikatorenrolle übernimmt. 6.5 Terminplan Dem Stadtrat geht es darum, WOSA in Etappen und mit klar definierten Pilotbereichen einzuführen. Er will, dass damit auf allen Stufen Erfahrungen gesammelt werden können, und dass deshalb erst nach positiv beurteiltem Abschluss der Pilotprojekte über eine Ausdehnung auf weitere Verwaltungsbereiche entschieden werden wird. Vorderhand geht es folglich einzig darum, dass der Einwohnerrat die Durchführung von WOSA-Pilotprojekten gutheisst. Deren Abschluss ist vorgesehen im Jahre Der Terminplan für die Entwicklung des neuen Führungs- und Steuerungsmodells, für den Pilotbetrieb und für die Ausweitung des WOSA-Modells auf andere Bereiche präsentiert sich wie folgt: Terminplan Pilotprojekt WOSA Phase 1 - Entwicklung WOSA-Modell und Vorbereitung Pilotbetrieb Defintion von Produktekatalog und Produkten Leistungsvereinbarungen und Globalbudgets Kostenrechnung und interne Verrechnung Implementation Kostenrechnung (inkl. EDV) WOSA-Ausbildung und Information Rahmenbedingungen und Rechtsanpassungen Controlling und Führungsverantwortung inkl. Probelauf Phase 2 - Pilotbetrieb, Begleitung und Verbesserung WOSA-Modell Phase 3 - Vorbereitung der Gesamtverwaltung für die WOSA-Steuerung Phase 4 - WOSA im Vollbetrieb

10 Ausgewählte Pilotbereiche Für die Teilnahme an WOSA-Pilotversuchen haben sich verschiedene Verwaltungsbereiche beworben. Anhand der Kriterien Problemdruck Bereitschaft von Leitenden und Mitarbeitenden Ausreichende personelle Kapazitäten Genügende Komplexität der Aufgabenstellung und der Schnittstellen Hohes Erfolgspotential Kunden-/Kundinnenorientierung Vorinvestitionen Synergien oder Ergänzungen zu anderen Projekten Nach Möglichkeit ein Querschnittsamt Jeder Stadtrat ist durch einen Pilotbereich betroffen konnten folgende Bewerbungen berücksichtigt werden: Stadtbauamt mit ausgewählten Produkten aus den Bereichen Abfallwesen, Baubewilligungswesen, Friedhof und Krematorium, Schwimmbad und Sportanlagen Schachen, Unterhalt Verkehrsflächen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsfachstelle Sektion Organisation und Informatik Einwohnerkontrolle Saalbau [Ortsbürgergutsverwaltung] 7 Externe Beratung 7.1 Aufbau des WOSA-Systems Die Firma mundi consulting wird die Stadt Aarau in der Entwicklung des WOSA-Systems, seiner Einführung und Evaluation im Rahmen von Pilotprojekten, der Umsetzung der Erfahrungen in Modellanpassungen und schliesslich der Einführung des bereinigten Modells in der Gesamtverwaltung unterstützen und begleiten. Mundi consulting ist ein mittelgrosses Beratungsbüro mit Hauptsitz in Bern und zusätzlichen Sitzen in Zürich und Deutschland. Die Firma ist schwergewichtig im Bereich "Politik und Verwaltung" (Bundes-, kantonale und kommunale Ebene) sowie in der "Schnittstelle zwischen Privatwirtschaft und Verwaltung" tätig. Sie verfügt über breite Erfahrungen in der Einführung und Umsetzung des WOV-Gedankengutes in politischen Behörden und Verwaltungen. Sie hat namentlich in der Stadt Thun (40'000 E), in Wädenswil (20'000 E), Stäfa (10'500 E), Lyss (10'500 E), Köniz (37'500 E), Reinach (18'000 E), Steffisburg (13'500 E), Hombrechtikon (7'200 E), Aarburg (4'200 E), Grindelwald (4'600 E) und Unterseen (5'000 E) ähnlich gelagerte Projekte zur Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung begleitet. Den Ausschlag zu Gunsten dieser Firma gab die Zweckmässigkeit und die Umsetzbarkeit ihres Vorgehensvorschlags sowie ihre breite Erfahrung in der Begleitung und Unterstützung ähnlicher Projekte in Gemeinde- und Kantonsverwaltungen.

11 Unterstützung im EDV-Bereich Die Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung setzt voraus, dass die nötigen Kostenrechnungs- und Controllinginstrumente in der EDV verankert und durch diese unterstützt werden. Hierzu soll eine spezialisierte Informatikfirma beigezogen werden, deren Evaluation und Wahl in diesem Jahr geplant sind. Der erforderliche Kredit für diese externe Unterstützung wird bereits im Rahmen dieser Vorlage beantragt. 8 Kantonale Randbedingungen Der Kanton Aargau hat mit einer Anpassung des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 auch die Voraussetzungen für entsprechende Modellversuche in den Gemeinden geschaffen. Diese erlauben die Durchführung befristeter Versuche zur Reorganisation der Verwaltungsführung (Pilotprojekte). Der Regierungsrat ist ermächtigt, für diese Versuche Ausnahmen von den ordentlichen Gesetzesbestimmungen zuzulassen, namentlich bezüglich der Budgetprinzipien (Übertragung von "Gewinn und Verlust" auf das Folgejahr) und der Pflicht zur Einholung von Nachtragskrediten. 9 Kosten Die Realisierung des Vorhabens WOSA umfasst die folgenden Schritte: die Entwicklung des WOSA-Modells und seine Vorbereitung in den Pilotbereichen (1999 / 2000), den Pilotbetrieb, während welchem laufend Verbesserungen am WOSA-Modell vorgenommen werden (2001 bis 2003), die Vorbereitung des WOSA-Modells in den restlichen Verwaltungseinheiten (2002/2003), die Anwendung des WOSA-Modells in der Gesamtverwaltung (ab 2004). 9.1 Einmalige Kredite, über die der Einwohnerrat heute befinden muss Zur Umsetzung der oberwähnten Schritte stellt der Stadtrat dem Einwohnerrat einen Kreditantrag über Fr. 370' Mit diesem Kredit sollen die folgenden einmaligen Aufwendungen gedeckt werden: Beratung durch die mundi consulting (gemäss Offerte in der Aktenauflage) Fr. 250'000.- Kredit für die Projektierung und Vorbereitung von Kostenrechnung und Controlling in der EDV der Stadtverwaltung der Stadt Aarau. Die Komponente Kostenrechnung umfasst die Kosten für die Projektierung der EDV-Anpassungen und allenfalls technischer Vorbereitungen, die nötig sind, um Kostenrechnung und Controlling in das Informatiksystem der Stadt Aarau zu integrieren. Fr. 80'000.- Beratungshonorare und Expertisen Entschädigung des NPM-Experten in der WOSA-Kommission; Bearbeitung zusätzlicher, heute nicht bekannter Problemstellungen durch geeignete Fachexperten. Fr. 40'000.-

12 12 Total einmalige Kosten Fr. 370'000.-

13 Einmaliger Kredit, über den der Einwohnerrat voraussichtlich Mitte 2000 zu befinden haben wird Die notwendigen Anpassungen für die Einführung der Kostenrechnung und des Controllings in das Informatiksystem der Stadt Aarau werden mit den in Ziffer 9.1 aufgeführten Fr. 80' projektiert sowie vorbereitet und umfassen folgende Positionen: Anpassung der EDV im Bereich Kostenrechnung (neue Konfiguration der eingesetzten Applikationen und Anpassen des Servers): Bei der Einführung der Kostenrechnung ist es notwendig, dass alle vorgelagerten Systeme wie beispielsweise Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung, Zeitrapportierung und andere Systeme, die Zahlen für die Kostenrechnung liefern, entsprechend konfiguriert und allenfalls angepasst werden. Die Berechnung der Investitionskosten geht davon aus, dass der zukünftige Controller hier mitarbeitet. Lizenzen für ein EDV-unterstütztes Controlling- und Reportingsystem inklusive Einführungskosten. Die Kosten für diese Hardware- und Softwareanpassungen sowie die externen Implementierungskosten dürften sich in der Grössenordnung von zusätzlichen rund 270' Franken bewegen. Der Stadtrat wird dem Einwohnerrat einen entsprechenden Kreditantrag stellen, sobald aufgrund der vorgenommenen Projektierungsarbeiten das konkrete Konzept und die genauen Realisierungskosten bekannt sind. Ohne diese Investitionen hätte das Ermittelten der notwendigen Daten aufwendige Doppelverbuchungen, aufwendige manuelle Auswertungsvorgänge und entsprechend verzögerte und reduzierte Informationen zur Folge. Ferner gilt, dass Kostenrechnung und Controlling auch unter konventioneller Steuerung wertvolle Führungsinformationen zur Verfügung stellen und ihre Integration in die Gesamt-EDV damit unabhängig vom WOSA-Projekt sinnvoll ist. 9.3 Wiederkehrende Personalkosten Um Zusatzbelastungen durch die Projektabwicklung teilweise auffangen und die zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen Kostenrechnung und Controlling/Reporting wahrnehmen zu können, sind folgende Kredite notwendig: Aufstockung der im Rahmen der Reorganisation der Finanzverwaltung geschaffenen 50%-Stelle für Finanzkontrolle und Controlling um 50%. Diese Aufstockung ist notwendig für die Einführung, Betreuung und Pflege der Kostenrechnung. Diese Person übernimmt zusätzlich die interne WOSA- Projektleitung. Jährlicher Grundkredit für die Entlastung der internen Projektleitung sowie der Projektbegleitung und -administration während der Projektdauer. Fr. 80'000.- Fr. 60'000.-

14 Graphische Zusammenfassung der anfallenden Kosten für das WOSA-Projekt In den Kapiteln 9.1 bis 9.3 ist umschrieben worden, welche Kosten in welcher zeitlichen Abfolge entstehen. Nachstehend sind diese Kosten und deren zeitlicher Anfall grafisch dargestellt. Beratung durch mundi (250'000.-) Projektierung und Vorbereitung der Kostenrechnung (80'000.-) Kauf und Einführungsaufwand Kostenrechnung (geschätzt 270'000.-; Kreditbeschluss ER ca. Mitte 2000) Beratungshonorare und Expertisen (40'000.-) Aufstockung Controller 50% jährlicher Grundkredit für die Entlastung (60'000.-)

15 15 Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Antrag: 1. Der Einwohnerrat möge beschliessen, gestützt auf 85a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, revidiert am 16. September 1997, im Rahmen des Projektes WOSA befristete Versuche zur Reorganisation der Verwaltungsführung durchzuführen. 2. Der Einwohnerrat möge für die Abwicklung des Projektes WOSA die folgenden Kredite bewilligen: Fr. 370' einmalig zu Lasten der Investitionsrechnung; Fr. 80' jährlich wiederkehrend zu Lasten der Laufenden Rechnung zur Aufstockung der neu geschaffenen 50-%-Stelle bei der Finanzverwaltung (Finanzkontrolle und Controlling) um weitere 50 %; Fr. 60' jährlich wiederkehrend zu Lasten der Laufenden Rechnung als Grundkredit für die Entlastung der internen Projektleitung sowie für die Projektbegleitung und -administration während der Projektdauer. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Der Stadtschreiber Dr. Marcel Guignard Dr. Martin Gossweiler Beilagen: Beispiel: Auszug aus dem Leistungsauftrag für ein Tiefbauamt Erstellung Leistungsauftrag (Erarbeitungsphase) Verzeichnis der aufliegenden Akten: Postulat von Dr. Andreas Baumann vom 28. August 1995 Protokoll der Einwohnerratssitzung vom April 1996 Offerte der mundi consulting Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) Broschüre: "Die Gemeinde: Ein neuzeitliches Dienstleistungsunternehmen" Zusammensetzung der WOSA-Kommission WOV-Zwischenbericht der Stadt Baden Unterlagen zur Beratungsfirma Fachliteratur

16 16 Produktebeispiele von anderen Gemeinden Kostenschätzung VEMAG betr. Einführung Kostenrechnung

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Bericht und Antrag an den Einwohnerrat STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel. 062 836 05 13/10 Fax 062 836 06 30 e-mail: kanzlei@aarau.ch Aarau, 6. März 2000 GV 1998-2001 / 193 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat WOSA: Einführung

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden

über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden .90. Beschluss vom 0. Juli 00 über die Personalverwaltung der Verwaltungseinheiten, die versuchsweise die Führung mit Leistungsauftrag anwenden Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006 Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte

Mehr

FRAGEBOGEN. Lehrpersonen 1 FÜHRUNG UND MANAGEMENT. 1.1 Führung wahrnehmen

FRAGEBOGEN. Lehrpersonen 1 FÜHRUNG UND MANAGEMENT. 1.1 Führung wahrnehmen Dienststelle Volksschulbildung Schulevaluation Kellerstrasse 10 6002 Luzern Telefon 041 228 68 68 Telefax 041 228 59 57 www.volksschulbildung.lu.ch FRAGEBOGEN Lehrpersonen Die Lehrpersonen werden im Rahmen

Mehr

Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates

Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG Nr. 10 Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates Botschaft hinsichtlich der Investitionsausgaben im Rahmen der Überarbeitung

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 02.1521.02 An den Grossen Rat SiD/P021521 Basel, 10. August 2005 Regierungsratsbeschluss vom 9. August 2005 Ausgabenbericht Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz 813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Vorwort... 7. Dank... 9. 1. Ausgangslage... 11. 2. Die Führungsinstrumente im Überblick... 13

Vorwort... 7. Dank... 9. 1. Ausgangslage... 11. 2. Die Führungsinstrumente im Überblick... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................................ 7 Dank.............................................................. 9 1. Ausgangslage......................................................

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Ausgangslage - 2009: Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden

Mehr

C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt?

C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt? C.2. Planungsschritte Wie werden Ziele entwickelt? Konkrete Zielbeschreibungen sind Voraussetzung für die weitere Operationalisierung, das heißt für die Erfassung durch mess- oder beobachtbare Merkmale

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung

Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung Personal und Organisationsentwicklung Prozessbeschrieb des Wissensaustauschs zwischen den Generationen in Unternehmen, Organisationen und in der Verwaltung 1. Einleitung Der folgende Prozessbeschrieb ist

Mehr

SwissSupplyChain Musterprüfung

SwissSupplyChain Musterprüfung Prüfungsfach: Prüfungsdauer: 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 6 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben! Bitte beachten Sie: Sollten

Mehr

Entrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur

Entrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur Entrepreneur Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur 08. September 2006 1 Ausgangssituation: Die Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer steht auf dem Prüfstand. Aktuell gibt es eine lebhafte

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung Strategische Planung Strategiekonzept in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Drei Auslöser

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen bringt grossen Nutzen für die Organisationen Unterstützt die Einführung und einer Verbesserungskultur Praxisnaher und einfacher Einstieg in die Unternehmensentwicklung Systematische Unternehmensentwicklung

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg?

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? FOCAM Family Office Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? Im Bereich der Finanzdienstleistungen für größere Vermögen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Lösungswege.

Mehr

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert?

Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Unternehmenssteuerung auf dem Prüfstand Wie wirksam wird Ihr Controlling kommuniziert? Performance durch strategiekonforme und wirksame Controllingkommunikation steigern INHALT Editorial Seite 3 Wurden

Mehr

Planen. Finanzieren. Bauen.

Planen. Finanzieren. Bauen. Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Die neuen Dienstleistungszentren

Die neuen Dienstleistungszentren Die neuen Dienstleistungszentren www.verwaltung-innovativ.de Das Projekt DLZ stellt sich vor Eine moderne Bundesverwaltung bringt Vorteile für uns alle. Die Bundesregierung hat daher mit dem Regierungsprogramm

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Controller Doppik Sachsen - kompakt

Controller Doppik Sachsen - kompakt CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Projektmanagement an Schulen

Projektmanagement an Schulen Projektmanagement an Schulen Eine Projektorganisation ist dann angezeigt, wenn die anstehende Aufgabe wichtig ist begrenzbar ist übergreifend ist Die Aufgabenstellung und die Themen müssen im Rahmen der

Mehr

Business Model Canvas

Business Model Canvas Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden.

1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden. 1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden. Dieser Praktikums-Leitfaden hat zum Ziel, dem Unternehmen den praktischen Ablauf, die Integration von Praktikanten sowie die Durchführung von Praktika zu

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild

Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild Im Rahmen der Umsetzung des Kantonalen Kinder- und Jugendleitbildes (2014-2020) unterstützt der Kanton Luzern Gemeinden,

Mehr

Transferprojekt zum Projektmanagement Fachmann /-frau GPM/IPMA Level D

Transferprojekt zum Projektmanagement Fachmann /-frau GPM/IPMA Level D Wirtschaft Gertraud Köppl Transferprojekt zum Projektmanagement Fachmann /-frau GPM/IPMA Level D (BSC) Examensarbeit Transferprojekt zum Projektmanagement Fachmann /-frau GPM/IPMA Level D Entwicklung

Mehr

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Gemeinde Blumenstein Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Inkraftsetzung 01. Januar 2011/ Anpassung 13.09.2011 1 Richtlinien für die Vereinsunterstützung Inhalt: 1. Einleitung

Mehr

»Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.«

»Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.« »Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.«Nikolaus Kopernikus (1473-1543) Dienstleistungen für die kommunale Zukunft »Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Marketingmaßnahmen effektiv gestalten

Marketingmaßnahmen effektiv gestalten Marketingmaßnahmen effektiv gestalten WARUM KREATIVE LEISTUNG UND TECHNISCHE KOMPETENZ ZUSAMMENGEHÖREN Dr. Maik-Henrik Teichmann Director Consulting E-Mail: presseservice@cocomore.com Um digitale Marketingmaßnahmen

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

offene Netzwerke. In diesem Sinn wird auch interkulturelle Kompetenz eher als Prozess denn als Lernziel verstanden.

offene Netzwerke. In diesem Sinn wird auch interkulturelle Kompetenz eher als Prozess denn als Lernziel verstanden. correct zu verstehen. Ohne Definitionen von interkultureller Kompetenz vorwegnehmen zu wollen: Vor allem gehört dazu, einen selbstbewussten Standpunkt in Bezug auf kulturelle Vielfalt und interkulturelles

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das Unternehmen. EDV Sicherheit mit Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit Ihrer EDV Systeme und Ihrer Daten

Das Unternehmen. EDV Sicherheit mit Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit Ihrer EDV Systeme und Ihrer Daten Das Unternehmen Andreas Dreher IT Beratung versteht sich als Dienstleistungsunternehmen im Bereich EDV und Kommunikationstechnik. Wir bieten Ihnen professionelle Lösungen und Unterstützung in den Bereichen:

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen

Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen Erläuternder Bericht zur Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Berufs- und Mittelschulen (RSV BM; RB 413.141) Entwurf Stand 30. August 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen

Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit

Mehr

Aufbau schulischer edu-ict-teams

Aufbau schulischer edu-ict-teams Bildungsdirektion Kanton Zürich Aufbau schulischer edu-ict-teams Version vom November 2012 Fachstelle Bildung und ICT 2 / 5 Einleitung Wie in Unternehmen oder an (Fach-) Hochschulen sind heute auch an

Mehr

Übersicht Beratungsleistungen

Übersicht Beratungsleistungen Übersicht Beratungsleistungen Marcus Römer Kerschlacher Weg 29 82346 Andechs t: 08152/3962540 f: 08152/3049788 marcus.roemer@web.de Ihr Ansprechpartner Durch langjährige Erfahrung als Unternehmensberater

Mehr

Verordnung über den Fonds für erneuerbare Energien (Ökofonds) Energie Wasser Bern (Fondsverordnung ewb)

Verordnung über den Fonds für erneuerbare Energien (Ökofonds) Energie Wasser Bern (Fondsverordnung ewb) Verordnung über den Fonds für erneuerbare Energien (Ökofonds) Energie Wasser Bern (Fondsverordnung ewb) Der Verwaltungsrat Energie Wasser Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 25 Absatz 5 des

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen Wurde anlässlich der 17. Ratssitzung vom 26. Januar 2006 beantwortet. Luzern Stadtrat ABStadt Antwort auf die Interpellation Nr. 60 2004/2008 von Hans Stutz namens der GB/JG-Fraktion vom 3. Mai 2005 Über

Mehr

Organisation des Qualitätsmanagements

Organisation des Qualitätsmanagements Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Projektmanagement Kapitel 3 Tools die Werkzeuge. Projektstrukturplan PSP

Projektmanagement Kapitel 3 Tools die Werkzeuge. Projektstrukturplan PSP Projektmanagement Projektstrukturplan Seite 1 von 6 Projektmanagement Kapitel 3 Tools die Werkzeuge Projektstrukturplan PSP 1.1 Definition Der Projektstrukturplan stellt die, aus dem Kundenvertrag geschuldete

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011)

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Teil 1 Sie arbeiten seit 6 Monaten als Wirtschaftsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen in Mittelhessen. Das Unternehmen Möbel-Meier liefert die Büroaustattung

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt

Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt Finanzdepartement Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern Telefon 041 228 55 47 Telefax 041 210 83 01 info.fd@lu.ch www.lu.ch Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden

Mehr

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG

Mehr

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit Ernst Schweizer AG, Metallbau Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte Wir wollen zusammen Resultate erzielen und unsere vier Schweizer-Erfolgs-Punkte

Mehr