Herstellererklärung. Die. IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D Hamburg

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1 Herstellererklärung Die IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D Hamburg erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP die nachstehend genannten Anforderungen des Signaturgesetzes 1 bzw. der Signaturverordnung 2 erfüllt. Hamburg, den gez. Martin Tesch Geschäftsführer Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer HE-IOFACTORY besteht aus 8 Seiten. 1 Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der Fassung vom 16. Mai 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom (BGBl. I S. 2) 2 Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV) in der Fassung vom 16. November 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 59) geändert durch 1. SigÄndG

2 1 Handelsbezeichnung Hersteller des Produktes ist die IO Factory Limited: IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D Hamburg Telefon: Telefax: Geschäftsführer: Martin Tesch Handelsregisterauszug: HRB Die Handelsbezeichnung des Produktes lautet: IO Factory ebilling Server Version ASP Auslieferungsverfahren: CD 2 Lieferumfang und Versionsinformationen Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, aufgezählt: Produktbestandteil Bezeichnung Version Übergabeform Software IO Factory ebilling Server ASP CD Handbuch Anwender Dokumentation PDF auf CD Handbuch Admin Dokumentation PDF auf CD Tabelle 1 - Lieferumfang und Versionsinformationen Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP nutzt die folgenden nach SigG bestätigten Produkte, die von Dritten hergestellt werden und nicht Bestandteil dieser Erklärung sind: Produkt Bezeichnung Beschreibung & Registriernummer der Bestätigung SSEE Signtrust Signaturkarte SEA-Card V1.0 Signaturkarte mit Signaturanwendung TUVIT TE SSEE Signtrust Signaturkarte SEA-Card V2.0 Signaturkarte mit Signaturanwendung TUVIT TU SSEE Telesec Signaturkarte PKS-Card V3.0 Signaturkarte mit Signaturanwendung TUVIT TE Kartenleser cyberjack pinpad V2.0 Klasse 2 Kartenleser TUVIT TE Kartenleser cyberjack pinpad V3.0 Klasse 2 Kartenleser TUVIT TU Kartenleser cyberjack e-com V2.0 Klasse 3 Kartenleser TUVIT TE Tabelle 2 - Zusätzliche Produkte 3 Funktionsbeschreibung Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP ist eine Signaturanwendungskomponente entsprechend 2 Nr. 11 Signaturgesetz (SigG), die Daten dem Prozess der Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen oder deren Prüfung im Massenverfahren zuführt. Das Produkt ist für den Einsatz in einer geschützten Einsatzumgebung bestimmt. Die zu signierenden Daten werden vor der Signaturerzeugung und deren stichprobenartiger Darstellung vor unbefugter Manipulation geschützt. Signaturen werden konform zur ISIS-MTT-Spezifikation erstellt. Zur Erhöhung der Signaturrate können mehrere sichere Signaturerstellungseinheiten gleichzeitig verwendet werden. Die Verwendung sicherer Signaturerstellungseinheiten nach 17 Absatz 1 SigG, bzw. 15 Absatz 1 SigV, sowie nach den Anforderungen von SigG und SigV geprüfter und bestätigter Kartenlesegeräte wird vorausgesetzt. Diese gehören nicht zum Lieferumfang des IO Factory ebilling Server Version ASP und sind daher auch nicht Gegenstand dieser Erklärung. Die möglichen Anwendungsfälle des IO Factory ebilling Server Version ASP können z.b. eine massenhafte Erstellung elektronischer Rechnungen nach 14 UStG Absatz 3 Nr.1 und deren Prüfung das rechtssichere Erfassen von Belegen gemäß 36 SRVwV6 Seite 2

3 sein. 3.1 Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur Der IO Factory ebilling Server Version ASP erhält die zu signierenden Daten innerhalb einer vertrauenswürdigen und zugangsgeschützten Umgebung aus einer authentifizierten Quelle über die API des IO Factory ebilling Server Version ASP. Die zu signierenden Daten werden stichprobenartig dem Signaturschlüsselinhaber zur Sichtkontrolle bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Zweckbestimmung vorgelegt und erst nach manueller Freigabe dem Signaturprozess zugeführt. Sichere Signaturerstellungseinheiten können durch den Signaturschlüsselinhaber für einen zeitlichen Rahmen und/oder für eine maximale Anzahl von zu erstellenden Signaturen freigeschaltet werden. Die Eingabe der PIN erfolgt über die Tastatur der sicheren Signaturerstellungseinheit und wird nicht zwischengespeichert. 3.2 Verifikation einer elektronischen Signatur Der IO Factory ebilling Server Version ASP erhält die zu prüfenden Daten innerhalb einer vertrauenswürdigen und zugangsgeschützten Umgebung aus einer authentifizierten Quelle über die API des IO Factory ebilling Server Version ASP. Die zu überprüfenden Daten bestehen aus den signierten Daten und der qualifizierten elektronischen Signatur über die Daten bzw. aus Daten, in die eine qualifizierte elektronische Signatur eingebettet ist. Die Verifikation einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt in zwei Schritten: Verifikation einer qualifizierten Signatur Im ersten Schritt wird die mathematische Korrektheit sowie die Zugehörigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur zu den übermittelten Daten überprüft. Verifikation von qualifizierten Zertifikaten Im zweiten Schritt wird das für die Überprüfung der mathematischen Korrektheit verwendete Zertifikat einer Prüfung unterzogen. Diese erfolgt wiederum in mehreren Schritten: Erstellung der Zertifikatskette bis zum Wurzelzertifikat Prüfung aller Zertifikate der Zertifikatskette auf mathematische Korrektheit Prüfung der Gültigkeit aller Zertifikate der Zertifikatskette zum Signaturzeitpunkt nach dem Kettenmodell Prüfung auf eventuell vorhandene Einschränkungen im Signaturzertifikat Eine Zertifikatskette wird als vollständig erkannt, wenn diese auf ein dem IO Factory ebilling Server Version ASP bekanntem und von der Bundesnetzagentur ausgestelltem Wurzelzertifikat endet. Die Wurzel- und Stammzertifikate sowie die Dienste der einzelnen Trustcenter, sind dem IO Factory ebilling Server Version ASP durch einen vertrauenswürdigen Techniker bekannt zu machen. Die Prüfung der Gültigkeit von Zertifikaten kann über das OCSP-Protokol bei einem ausstellenden Trustcenter sowie über eine gültige Sperrliste erfolgen. Eine Nutzung einer Sperrliste erfolgt, wenn keine Verbindung zu einem OCSP-Responder des ausstellenden Trustcenters möglich ist. Die Aktualität von Sperrlisten wird durch den IO Factory ebilling Server Version ASP über ein periodisches Erneuern sichergestellt. Die elektronische Signatur einer OCSP-Anwort sowie von Sperrlisten wird überprüft. Das Ergebnis einer Verifikation wird dem Anwender in Form eines Prüfprotokolls als signierte PDF- Datei zur Verfügung gestellt. Dieses Protokoll enthält eine Beschreibung aller vorgenommenen Prüfungen und deren Ergebnisse. Zusätzlich werden alle während einer Prüfung anfallenden Daten (Zertifikate, OCSP-Anwort) dem Anwender zur Verfügung gestellt. Seite 3

4 4 Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP erfüllt unter Einhaltung der Einsatzbedingungen aus Kapitel 5 die Anforderungen gemäß 17 Absatz 1 und 2 SigG und 15 Absatz 2 und 4 SigV. Im Einzelnen wird folgenden Anforderungen entsprochen. Erläuterungen und Abgrenzungen aufgrund des Einsatzes für Massensignaturen sind jeweils im Anschluss an die Nennung der Gesetzestexte angegeben. 17 Absatz 1 SigG Für die Speicherung von Signaturschlüsseln sowie für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind sichere Signaturerstellungseinheiten einzusetzen, die Fälschungen der Signaturen und Verfälschungen signierter Daten zuverlässig erkennbar machen und gegen unberechtigte Nutzung der Signaturschlüssel schützen. Werden die Signaturschlüssel auf einer sicheren Signaturerstellungseinheit selbst erzeugt, so gilt Absatz 3 Nr. 1 entsprechend. Erläuterung: Identifikationsdaten zur Anwendung von Signaturschlüsseln werden ausschließlich auf einer sicheren Signaturerstellungseinheit nach 17 Absatz 1 SigG, bzw. 15 Absatz 1 SigV gespeichert. Der Zugriff auf diese erfolgt ausschließlich durch Kartenlesegeräte, die über eine eigene Tastatur verfügen. Eine PIN Eingabe erfolgt ausschließlich über diese Tastaturen. Eine Preisgabe der Identifikationsdaten kann hierdurch ausgeschlossen werden. Als Kartenlesegeräte sind ausschließlich solche zu verwenden, die nach SigG und SigV geprüft und bestätigt sind. Diese gehören nicht zum Lieferumfang des IO Factory ebilling Server Version ASP und sind daher auch nicht Gegenstand dieser Erklärung. Sie sind separat von einem entsprechenden Anbieter zu beziehen. Eine Liste von Signaturerstellungseinheit und Kartenlesern, die kompatibel zum IO Factory ebilling Server Version ASP sind, sind in Tabelle 2 angeben. 17 Absatz 2 SigG Abgrenzung: Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht. Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die feststellen lassen, 1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht, 2. ob die signierten Daten unverändert sind, 3. welchem Signaturschlüsselinhaber die Signatur zuzuordnen ist, 4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, und zugehörige qualifizierte Attribut-Zertifikate aufweisen und 5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach 5 Abs. 1 Satz 2 geführt hat. Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen. Die Signaturschlüsselinhaber sollen solche Signaturanwendungskomponenten einsetzen oder andere geeignete Maßnahmen zur Sicherheit qualifizierter elektronischer Signaturen treffen. In Abweichung zu 17 Absatz 2 SigG, wonach die Signaturanwendungskomponente auch den Inhalt der zu signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen muss, ist die Anzeige der zu signierenden Daten auf eine stichprobenhafte Prüfung reduziert, da der IO Factory ebilling Server Version ASP für die Erzeugung von Massensignaturen im Batchbetrieb ausgelegt ist. Seite 4

5 15 Absatz 2 SigV Signaturanwendungskomponenten nach 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur a. die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden, b. eine Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt, c. die Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird und 2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur a. die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend angezeigt wird und b. eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten Zertifikate im jeweiligen Zertifikatverzeichnis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden und nicht gesperrt waren. Abgrenzung: In Abweichung zu 15 Absatz 2 SigV, wonach die Signaturanwendungskomponente auch den Inhalt der zu signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen muss, ist die Anzeige der zu signierenden Daten auf eine stichprobenhafte Prüfung reduziert, da der IO Factory ebilling Server Version ASP für die Erzeugung von Massensignaturen im Batchbetrieb ausgelegt ist. 15 Absatz 4 SigV Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden. Erläuterung: Die dem IO Factory ebilling Server Version ASP zugrunde liegende Software ist elektronisch signiert. Bei jedem Start wird die Integrität der Software überprüft. Im Fehlerfall erfolgt ein Abbruch des Startvorgangs. Externe Komponenten wie Gehäuse oder Kartenleser sind durch Siegel vor Manipulationen geschützt. Sicherheitstechnisch relevante Veränderungen der Signaturanwendungskomponente sind hierdurch für den Nutzer erkennbar. 5 Maßnahmen in der Einsatzumgebung 5.1 Einrichtung der IT- Komponenten Für die technische Einsatzumgebung gelten folgende Voraussetzungen: Hardware Plattform IBM-kompatibler PC/Server, lauffähig mit einem der unten genannten Betriebssysteme, mit Anschlussmöglichkeiten für ein Read-Only-Memory-Laufwerk (z.b. ein DVD-ROM oder CD-ROM) sowie für einen oder mehrere Kartenleser über die USB-Schnittstelle. Software Plattform Zur Zeit unterstützte Betriebssysteme sind 32-Bit Linux Betriebssysteme folgender Hersteller: Ubuntu Server Edition 7.10 Eine Installation des IO Factory ebilling Server Version ASP hat auf einem neu aufgesetzten und unterstützten Betriebssystem zu erfolgen. Das eingesetzte Betriebssystem ist in regelmäßigen Abständen auf einem aktuellen Stand zu halten. Seite 5

6 Signaturerstellungseinheiten und Kartenlesegeräte Die Erstellung qualifizierter Signaturen erfordert den Einsatz personalisierter Signaturerstellungseinheiten, welche den Anforderungen aus 2 Nr.10 SigG entsprechen. Folgende sichere Signaturerstellungseinheiten können hierfür eingesetzt werden: Signtrust Signaturkarte SEA-Card V1.0 Signtrust Signaturkarte SEA-Card V2.0 Telesec Signaturkarte PKS-Card V3.0 Folgende Kartenlesegeräte können eingesetzt werden: cyberjack pinpad V2.0 cyberjack pinpad V3.0 cyberjack e-com V2.0 Die Auflagen aus der Bestätigung zu dem Produkten (siehe Registriernummern aus Tabelle 2) sind einzuhalten. Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP darf ausschließlich innerhalb der oben beschriebenen Hard- und Softwareausstattung und Konfiguration eingesetzt werden. 5.2 Anbindung an ein Netzwerk Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP darf nur in Verbindung mit einer Firewall an ein Netzwerk angeschlossen werden: Der Rechner darf nicht direkt mit einem öffentlichen Netz verbunden sein. Insbesondere darf es von einem öffentlichen Netz aus praktisch nicht möglich sein, auf diesen Rechner zuzugreifen. Die in diesem Abschnitt gemachten Auflagen müssen eingehalten werden. 5.3 Auslieferung und Installation Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP wird auf einer CD-ROM ausgeliefert. Die Installation darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Das im Administrationshandbuch spezifizierte Auslieferungs- und Installationsverfahren ist einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben aus den vorherigen Abschnitten einzuhalten: Das Produkt ist auf einem dedizierten Rechner zu installieren. Es ist nur vertrauenswürdiges Personal einzusetzen. Vor der Installation des Produktes ist sicherzustellen, dass die Sicherheit des Rechners und des installierten Betriebssystems nicht kompromittiert ist bzw. wird. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf Viren oder Trojanischen Pferde zu richten. Dieser Rechner muss sich in einem Raum befinden, zu dem nur autorisierte Personen Zugang haben. Das BIOS-Setup ist so zu gestalten, dass das Booten des Rechners ausschließlich über eine interne Festplatte erfolgen kann. Das BIOS-Setup ist mit einem Passwort zu versehen. Alle für den Betrieb nicht zwingend notwendigen Benutzerkonten müssen entfernt werden. Passwörter sind nach geltenden Grundsätzen auszuwählen. Programmbestandteile des IO Factory ebilling Server Version ASP sind vor der Auslieferung signiert worden. Diese wird vom IO Factory ebilling Server Version ASP während des Startvorganges geprüft. Schlägt diese Prüfung fehl, wird der Startvorgang abgebrochen. Einzelheiten zu der Prüfung werden im Log des IO Factory ebilling Server Version ASP ausgegeben und müssen mit Angaben aus dem Administrationshandbuch positiv verglichen werden. Seite 6

7 5.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes Während des Betriebs sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten: Es ist nur vertrauenswürdiges Personal einzusetzen. Zur Laufzeit darf kein weiteres Betriebssystem auf dem Rechner installiert sein. Im laufenden Betrieb ist sicherzustellen, dass die Sicherheit des Rechners und des installierten Betriebssystems nicht kompromittiert ist bzw. wird. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf Viren oder Trojanischen Pferde zu richten. Das auf dem Rechner installierte Betriebssystem ist bzgl. verfügbarer Security Patches und Updates auf einem aktuellen Stand zu halten. Die verwendeten Kartenleser sind unmittelbar mit dem Rechner verbunden, auf dem der IO Factory ebilling Server Version ASP installiert ist und betrieben wird. Die Systemzeit muss korrekt sein. Passwörter sind nach geltenden Grundsätzen auszuwählen und regelmäßig zu erneuern. Ein vertraulicher Umgang mit Identifikationsmerkmalen, die an den IO Factory ebilling Server Version ASP weitergereicht werden, insbesondere seitens handelnder Personen und der nutzenden Anwendung, ist zu gewährleisten. Durch Veränderungen der Einsatzumgebung dürfen bekannte Schwachstellen in der Konstruktion und bei der operationalen Nutzung nicht ausnutzbar werden bzw. dürfen keine neuen Schwachstellen entstehen. Um Manipulationen am System zu verhindern, gelten folgende Mindestanforderungen: Der Rechner auf dem das Produkt installiert ist, wird durch ein Siegel vor Manipulationen durch unbefugte Personen an der Hardware geschützt. Sichere Signaturerstellungseinheiten werden durch Siegel vor Manipulationen (unerlaubtes Entfernen oder Einstecken) geschützt. Über den Gebrauch von Siegeln, ist ein Siegelbuch zu führen. Angebrachte Siegel sind in regelmäßigen Abständen auf Manipulationen oder Bruch zu kontrollieren. Mit Auslieferung des Produkts IO Factory ebilling Server Version ASP ist der Anwender auf die Einhaltung der oben genannten Einsatzbedingungen hinzuweisen. 6 Algorithmen und zugehörige Parameter Zur Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen werden die von einer sicheren Signaturerstellungseinheit zur Verfügung gestellten Algorithmen verwendet. Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP setzt Signaturerstellungseinheiten ein, die den nutzen. RSA Algorithmus mit der Schlüssellänge 1024-Bit sowie RSA Algorithmus mit der Schlüssellänge 2048-Bit Der verwendete RSA Algorithmus mit der Schlüssellänge 1024-Bit gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der Bundesnetzagentur bis als sicher. Dieser Algorithmus wird von dem IO Factory ebilling Server Version ASP ab dem nicht mehr zugelassen und verwendet. Seite 7

8 Der verwendete RSA Algorithmus mit der Schlüssellänge 2048-Bit gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der Bundesnetzagentur bis Ende 2012 als sicher. Das Produkt IO Factory ebilling Server Version ASP setzt die Hash-Funktionen SHA-1, SHA- 224, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RIPEMD-160 ein. Die verwendeten Hash-Funktionen SHA-224 mit der effektiven Länge 224-Bit, SHA-256 mit der effektiven Länge 256-Bit, SHA-384 mit der effektiven Länge 384-Bit und SHA-512 mit der effektiven Länge 512-Bit gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der Bundesnetzagentur bis Ende 2012 als sicher. Die verwendete Hash-Funktion RIPEMD-160 mit der effektiven Länge 160-Bit gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der Bundesnetzagentur bis Ende 2010 als sicher. Die verwendete Hash-Funktion SHA-1 mit der effektiven Länge 160-Bit gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der Bundesnetzagentur bis Ende 2009 als sicher. Die zum Einsatz kommenden Algorithmen und die zugehörigen Parameter werden von der gemäß 3 SigG zuständigen Behörde durch Ihre Veröffentlichung im Bundesanzeiger gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 SigV vom 22. November 2001 zum Zeitpunkt der Auslieferung als geeignet angesehen. Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung reicht mindestens bis Ende des Jahres 2012 (siehe Bundesanzeiger vom 12. April 2007 Nr. 69, S. 3759). Algorithmen, deren Zulassung erloschen ist, werden vom IO Factory ebilling Server Version ASP nicht mehr genutzt. 7 Gültigkeit der Herstellererklärung Die vorliegende Herstellererklärung ist bis zu ihrem Widerruf durch die IO Factory Limited, längstens jedoch bis zum gültig. Bei einer vorzeitigen Änderung erfolgt eine Neuvorlage bei der nach 3 SigG zuständigen Behörde. Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur, Referat Elektronische Signatur) zu erfragen. 8 Zusatzdokumentation Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei der zuständigen Behörde hinterlegt: HE-IOFACTORY ANHANG, V1.0.1, 28 Seiten Ende der Herstellererklärung Seite 8

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