Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15

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1 Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15 Univ.-Doz. Dr.Dr. Alexander Egger Head of EU, Regulatory, Public Procurement & State Aids

2 Lobbying: Interessenvertretung oder Korruption? Lobbyisten als Wirtschaftskriminelle? Nichteinhaltung vorhandener rechtlicher Grenzen Problem rufschädigender Handlungen einzelner Lobbyisten 2

3 Lobbyisten als Schnittstelle RECHT WIRTSCHAFT POLITIK 3

4 Berufsbild des Lobbyisten Ziele Informations- und Wissensvermittlung Schaffung interaktiver Informationsnetze Mitwirkung an wirtschaftlichen, unternehmerischen und politischen Entscheidungen Rechtlicher Rahmen Lobby-Gesetz Grundrechte Strafrecht Parteienfinanzierung Unvereinbarkeit 4

5 Lobbying- und Interessensvertretungs- Transparenz-Gesetz, LobbyG Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll. 5

6 Lobbying im Sinne des LobbyG Interesse eines Auftraggebers Systematischer strukturierter organisierter direkter unmittelbarer Kontakt auf Funktionsträger der öffentlichen Hand Einflussnahme auf Entscheidungsprozess 6

7 Die Säulen des LobbyG Unmittelbare Einflussnahme auf Funktionsträger zum Zweck der unmittelbaren Einflussnahme auf bestimmte Entscheidungsprozesse Registrierung Pflichten Ausführung eines Auftrages erst ab Bekanntgabe zur Eintragung Honorarschätzung Auftraggeber auf Registierungspflicht hinweisen Rechtsfolgen Verwaltungsstrafen ( 13) (Androhung der) Streichung aus Register ( 14) Sperre von neuerlicher Eintragung in das Register ( 14) Nichtigkeit von Verträgen ( 15) Verfall ( 15) 7

8 Prinzipien der Lobbying Tätigkeit 6 Bei Kontakt mit Funktionsträger Aufgabe, Identität und Anliegen des Auftraggebers offenlegen Keinen unangemessen Druck auf Funktionsträger ausüben keinen unlauteren Methoden einsetzen Unvereinbarkeiten des Funktionsträgers beachten Informationen wahrheitsgemäß wiedergeben 8

9 Lobbyisten vs. Interessensvertreter 4 LobbyG Lobbying Unternehmen Übernahme externer Lobbying Aufträge Interessensverband vertraglicher oder statutarischer Zusammenschluss von Personen Unternehmenslobbyisten In-House Lobbyisten (> 5% der Jahresarbeitszeit) Selbstverwaltungskörper Gesetzlich eingerichtete berufliche Interessenvertretung 9

10 Ausnahmen im Lobby-Gesetz REGISTRIERUNGS- PFLICHTEN UND EINZELNE VERHALTENSPFLICHTEN sonstige Selbstverwaltungskörper Interessensverbände NUR REGISTRIERUNGS PFLICHTEN Sozialpartner kollektivvertragsfähige Einrichtungen VÖLLIG AUSGENOMMEN Politische Parteien Kirchen & Religionsgemeinschaften Interessensverbände ohne Dienstnehmer mit überwiegender Lobbyingtätigkeit Echte Ausnahmen ( 2) 10

11 Interessensvertretungen, die nicht im Lobby-Gesetz erfasst sind Wahrnehmung Berufspflichten (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) Vertretung privater Interessen Parteistellung in Verfahren (eigens gesetzlich geregelt) Tätigkeit durch Einladung eines Funktionsträgers Stellungnahmen, individuell oder öffentlich eingeladen Unentgeltliche Beratung Handlungen in Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand (eigens gesetzlich geregelt) 11

12 Abteilung A1 - Lobbying Unternehmen 1. a. Firma, Sitz, Beginn des Geschäftsjahrs, b. Bezeichnung der beruflichen/geschäftlichen Aktivitäten c. einen Hinweis auf den Verhaltenskodex ( 7) d. Internetadresse ihrer Website Stand : 66 Einträge 2. die Namen und Geburtsdaten der Lobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit 3. den gesamten mit Lobbying-Tätigkeiten erzielten Umsatz und die Anzahl der bearbeiteten Lobbying-Aufträge für das vorangegangene Geschäftsjahr 12

13 Abteilung A1 - Detaillierte Eintragung 13

14 Abteilung B - Unternehmenslobbyisten 1. Bekanntzugeben - vor erstmaliger Aufnahme von Lobbying-Tätigkeiten: a. Firma (FBNr), Sitz, Beginn des Geschäftsjahrs, b. kurze Bezeichnung der beruflichen/geschäftlichen Aktivitäten c. Hinweis auf den Verhaltenskodex d. Internetadresse ihrer Website Stand : 108 Einträge 2. die Namen & Geburtsdaten ihrer Unternehmenslobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit 3. Information, ob der für das abgelaufene Wirtschaftsjahr getätigte Aufwand für Lobbying-Tätigkeiten den Betrag von Euro überstieg. 14

15 Abteilung B detaillierte Eintragung 15

16 Abteilung C Selbstverwaltungskörper Stand : 18 Einträge zur Eintragung bekanntzugeben: 1. Name, Sitz und Anschrift 2. Gesetzliche Grundlage ihrer Errichtung 3. Internetadresse ihrer Website 4. Gesamtzahl überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen für das vorangegangene Geschäftsjahr 5. Die bestätigten geschätzten Kosten der Interessenvertretung für das vorangegangene Geschäftsjahr 16

17 Abteilung C detaillierte Eintragung 17

18 Abteilung D Interessensverbände Stand : 54 Einträge 1. Name, Sitz, Anschrift, 2. Umschreibung ihres vertraglichen / statutarischen Aufgabenbereichs 3. Internetadresse ihrer Website 4. die Gesamtzahl der bei ihnen überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen für das vorangegangene Geschäftsjahr 5. die von ihrem Rechnungs- oder Abschlussprüfer oder einem sonstigen statutarisch oder gesetzlich eingerichteten Kontrollorgan bestätigten geschätzten Kosten der Interessenvertretung für das vorangegangene Geschäftsjahr 18

19 Abteilung D detaillierte Eintragung 19

20 Head of EU, Regulatory, Public Procurement & State Aids Rechtsanwalt habilitierter Universitätsdozent Ehem. Erster Référendaire des Ersten Generalanwalts am EuGH Tätigkeitsbereiche: Europarecht Vergaberecht Verfassungs- und Verwaltungsrecht Kartell- und Beihilfenrecht Regulierungsrecht Energierecht Univ.-Doz. Dr.Dr. Alexander Egger Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte GmbH Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich T F E egger@lansky.at W

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