HERMANN & HERMANN Dr. Daniela Hermann Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältinfür Steuerrecht
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1 HERMANN & HERMANN Dr. Daniela Hermann Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältinfür Steuerrecht Horst Hermann Steuerberater Wirtschaftsprüfer Kantstraße Haßloch (Pfalz) Tel Fax Rundschreiben Mai 2015 Auf den gebracht Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes/Gebäudes zum Unternehmen Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nicht unternehmerischen privaten Bereich des Unternehmens vorgesehen (gemischte Nutzung), muss der Unternehmer den Gegenstand seinem Unternehmen zuordnen. Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine klare und zeitnahe Zuordnung. Diese erfolgt meist durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs. Ohne Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen kann diese nicht unterstellt werden. Zeitnah bedeutet: Spätestens der 31. Mai des Folgejahres des Leistungsbezugs. Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall umgehend bei uns! Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen Eine entscheidende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird. Das Umsatzsteuerrecht verlangt aber nicht, dass die Rechnung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vorhanden ist. Sind die Rechnungen etwa durch Brand oder Diebstahl gänzlich abhanden gekommen, stellt sich das Nachweisproblem. Mit Kopien und Zweitausfertigungen, oder auch mit Zeugen kann der Nachweis evtl. geführt werden. Können die verloren gegangenen Rechnungen nicht konstruiert werden, sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge laut Bundesfinanzhof zu schätzen.
2 Ehescheidung: Sofort dem Finanzamt mitteilen Setzt das Finanzamt gegenüber früheren Ehegatten gemeinsame Einkommensteuer- Vorauszahlungen fest, weil es nicht weiß, dass diese bereits getrennt oder gar geschieden sind, werden die Vorauszahlungen nach geltendem Recht beiden zur Hälfte zugerechnet, auch wenn nur einer die Vorauszahlungen geleistet hat. Deshalb sollte eine Scheidung oder endgültige Trennung zeitnah dem Finanzamt mitgeteilt werden, und das möglichst schriftlich. Wir helfen Ihnen diesbezüglich gerne weiter. Bruttomonatsrente bis Euro in 2015 steuerfrei Das Bundesfinanzministerium hat eine Online-Übersicht veröffentlicht, aus der sich ableiten lässt, bis zu welcher monatlichen Bruttorente in den Jahren 2005 bis 2015 keine Steuern anfallen. Im Jahr 2015 liegt dieser Grenzbetrag bei Euro im Monat, so dass keine Steuerlast gegeben ist, wenn keine weiteren Einkünfte anfallen. Nachzahlungspflicht bei unklaren Heizkosten? Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek aus 2014 darf ein Mieter die Nachzahlung der Heizkosten verweigern, wenn ihm eine Abrechnung nur vorgelegt wird, aus der nicht nachvollziehbar ist, ob die Nachzahlung korrekt ermittelt wurde. Nach Ansicht der Richter war es im zu entscheidenden Fall zu spät, dass der Vermieter die nötigen Erläuterungen erst mehr als ein Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode abgab. Sollten Nebenkostenabrechnungen von Ihnen für Ihre Immobilien erstellt werden, so sollten Sie unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten. Nebenkostenabrechnungen Laut Finanztest (Heft 5/15) sind Nebenkostenabrechnungen, die Vermieter versenden, oftmals fehlerbehaftet. Häufig werden Kosten umgelegt auf die Mieter, die nicht von Gesetzes wegen umgelegt werden dürfen. Sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen wollen, so wenden Sie sich gerne an uns, wir überlassen Ihnen dann eine Übersicht zu den umlagefähigen Kosten. Aufwendungen für ein Keller-Arbeitszimmer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in der Regel nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist der Abzug allerdings auf Euro im Jahr begrenzt. Diese Beschränkung der Abzugshöhe gilt dann nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Bei Kellerräumen, so der Bundesfinanzhof, hängt es davon ab, ob diese in die häusliche Sphäre eingebunden sind. Versorgungsbezüge eines Pensionärs, der Gutachtertätigkeiten verrichtete, sind nach Ansicht der Richter nicht in die Gesamtbetrachtung der betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten einzubeziehen; diese erfordern kein aktives Tätigwerden.
3 Abschlagsfreie Rente mit 63 Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte grundsätzlich bereits mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen, soweit sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Hierzu zählen regelmäßig auch Jahre, in denen der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I erhalten hat. Nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem möglichen Bezug der vorgezogenen Altersrente eingetreten ist, muss die Situation näher betrachtet werden. Höchstverdienstgrenzen gelten nur dann nicht, wenn der Rentner bereits die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist kein Fall der Regelaltersgrenze; so kann bis zum Erreichen dieser Regelaltersgrenze neben der Altersrente ab 63 nur begrenzt hinzuverdient werden. Zahlungen an private Umzugshelfer abziehbar Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen und Bekannte haben Ihnen gegen Zahlung geholfen, dürfen Sie diese Zahlungen als Werbungskosten abziehen. Im Gegenzug müssen die Umzugshelfer die erhaltenen Zahlungen aber als sonstige Einkünfte versteuern. Das ist deswegen interessant, da die Einnahmen pro Umzugshelfer, solange sie unter 256 EUR lagen, von diesen nicht versteuert werden müssen ( 22 Nr. 3 EStG). 1 % - Regelung bei Dienstwagen Nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts Baden Württemberg (Urteil vom 24. Februar 2015) ist die 1 %-Regelung für die Privatnutzung eines Dienstwagens auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag (1 % des Bruttolistenpreises) zu versteuern, wenn das Kraftfahrzeug dem betreffenden Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht. Jedoch sind solche Monate nicht anzusetzen, in denen einen private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die komplette Zeit ausgeschlossen ist. Was prüfen die Finanzämter in diesem Jahr insbesondere? Zumindest das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Absichten für 2015 veröffentlicht. Es ist anzunehmen, dass auch andere Bundesländer sich abgesprochen haben und so verfahren vor allem: Geprüft werden sollen: a) Vermietungseinkünfte im ersten Jahr b) Schlafende Landwirte : Das sind Grundstückseigentümer, die oder deren Vorfahren einmal berufsmäßig Landwirtschaft betrieben haben und dem Finanzamt die Aufgabe dieser Erwerbstätigkeit nicht klar und deutlich und schriftlich erklärt haben. Bei einer Betriebsaufgabe müssen nämlich die stillen Reserven versteuert werden. Das ist die Differenz zwischen dem Wert der Grundstücke und Gebäude ab Beginn bis zur Aufgabe. Bei Landwirten wird das vielfach versäumt. Wenn Sie Äcker geerbt haben und die Eltern dem Finanzamt die Einstellung des Betriebs nicht erklärten, besteht ein Steuerrisiko. Besonders steuerlich teuer kann es werden, wenn aus bisherigem Ackerland Bauland wird. c) Liebhaberei : Wird aus einer beruflichen Tätigkeit nach einigen Jahren insgesamt ein Gewinn nicht erzielt, forscht das Finanzamt nach, ob von Anfang an eine Gewinnerzielungsabsicht nicht bestand und statt dessen nur privaten Neigungen nachgegangen wurde. Das Gewinnerzielungsinteresse muss man dann belegen, Anstrengungen, Werbung, etc., was man zur Verbesserung der Situation
4 unternommen hat. Gelingt das nicht, droht die rückwirkende Aberkennung der Verluste. d) Vermögensübertragungen: Dadurch kann nicht nur Schenkungsteuer anfallen, sondern auch Einkommensteuer. e) Besteuerung von Kapitalanlagen: zum Beispiel aus Auslandskonten, die bisher nicht bekannt sind, oder auch Geldanlagen aus der Auszahlung von Lebensversicherungen. f) Hohe Erhaltungsaufwendungen für Gebäude: Der Staat kann bei aufwändigen Renovierungen den Sofortabzug der Kosten versagen und diese nur mit 2 % pro Jahr in der Abschreibung ansetzen. Das Geld ist dann ausgegeben, der Steuereffekt ist zwar in den nächsten 50 Jahren da, aber minimal. g) Photovoltaikanlagen: Zentrale Fragen sind: Ist die Rechnung für die Anlage richtig adressiert, wird zutreffend abgerechnet, ist der Eigenverbrauch berücksichtigt? h) Alterseinkünfte. Darunter fallen die Renten der Deutschen Rentensicherung, Betriebsrenten, Renten aus Lebensversicherungen, Renten aus bestimmten Nießbrauchsrechten. i) Unterstützungsleistungen ins Ausland zum Beispiel für nahe Verwandte. Die Anforderungen an den Nachweis der Zahlungen und die Unterhaltsbedürftigkeit sind hier sehr formal. Bei Unterhaltszahlungen ist die Steuer-Identifikationsnummer anzugeben Entstehen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und/oder eine Berufsausbildung einer ihm oder seinem Gatten gegenüber unterhaltsberechtigten Person, so können auf Antrag bis zu Kosten pro Jahr bei der Einkommensteuerberechnung angesetzt werden. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist ab 2015 aber die Angabe der Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden. Was ist als Berufskleidung steuerlich abzugsfähig? Im Gesetz heißt es typische Berufskleidung, also nur Kleidung, die für den Beruf typisch ist. Die Rechtsprechung schränkt weiter ein, dass diese Kleidung grundsätzlich nur im Beruf getragen wird/werden kann. Es ist zum Beispiel der Blaumann des Handwerkers, die spezielle Zimmermannskleidung, die Schutzkleidung des Gewässerreinigers, etc. Die Finanzverwaltung akzeptiert nicht die weiße Schutzkleidung des Arztes oder dessen bequeme Schuhe, auch nicht den Anzug des Verkäufers, Rechtsanwalts, Bankberaters usw. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das Tragen solcher Kleidung vorschreibt. Die Mütterrente ist steuerpflichtig Seit 1. Juli 2014 wird diese Rente Müttern für vor 1992 geborene Kinder gezahlt. Sie ist mit dem gleichen Prozentsatz wie die allgemeine Rente zu versteuern. Wer bisher noch keine Rente bezog, muss 50 % der Mütterrente versteuern. Dieser Satz ändert sich über die Zeit nach oben. Die absoluten Beträge stehen erst für 2015 zur Verfügung, also erst in 2016.
5 Ausgaben für Zweitausbildung Bei Kosten für die Ausbildung muss differenziert werden, ob es sich um eine Zweitausbildung (insbesondere eine abgeschlossene Berufsausbildung) handelt oder um eine sogenannte Erstausbildung. Bei einer Zweitausbildung besteht nämlich die Möglichkeit, die gesammelten vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben (Fahrtkosten, Fachliteratur, Semestergebühren, Lernmaterial, etc.) anzusammeln und bei Berufsantritt die Ausgaben mit den erzielten Einkünften zu verrechnen. Bei einer Erstausbildung hingegen (nicht im normalen Fall eines Ausbildungsdienstverhältnisses) stellen diese Kosten nur Sonderausgaben dar, die nicht vor- oder rückgetragen werden können. Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig; wenn bei Ihnen oder Ihrem Umfeld solche Ausgaben anfallen, bitte sprechen Sie uns frühzeitig an. Zudem ist diese Abgrenzung sehr stark umstritten. Optimierter Abzug von Beiträgen zu Basiskrankenversicherungen Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Abziehbarkeit von Zahlungen in die sogenannte Basiskrankenversicherung und die Zusatzversicherung (für Zahnersatz, Chefarztbehandlung, usw.) kann der Sonderausgabenabzug dieser Beiträge grundsätzlich optimiert werden, indem Basiskranken- und Pflegeversicherungen für ein oder zwei Kalenderjahre vorausgezahlt werden. Dies ist nach dem Einkommensteuergesetz für höchstens 2 ½ Jahre steuerlich relevant. In den Folgejahren, für die die Vorauszahlungen geleistet werden, können dann sonstige Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall-, Krankenzusatzversicherung, ) in höherem Maße als üblich abgezogen werden. Hauptsächlicher Nachteil der Vorauszahlung ist der frühe Liquiditätsabfluss. Ob sich dieser Weg lohnt, muss also von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Finanzplanung nicht vernachlässigen! Während Ihrer aktiven Berufstätigkeit sollten Sie niemals aus dem Auge verlieren, ob Sie für die Zeit nach Ihrer aktiven Tätigkeit hinreichend abgesichert sind. So gilt es zu fragen, ob Ihr Vermögen in den nächsten Jahren wirklich wachsen wird, wie sich Ihr Lebensstandard im Alter voraussichtlich darstellen wird, welche Einkünfte Sie zur Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter unbedingt erzielen möchten und müssen, und vieles mehr. Eine effektive Finanzplanung berücksichtigt Ihre individuellen Lebensziele, persönlichen Wünsche und familiären und beruflichen Aspekte. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle, etwa Ihre Ziele, Risikobereitschaft und bisherige Erfahrungen, die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren Struktur und die sich daraus ergebende Liquidität, die derzeitige berufliche Einkünftesituation, die voraussichtliche künftige Entwicklung, etc. Für wichtig halten wir, nicht nur die aktuelle Situation zu betrachten, gerade wenn Anlageentscheidungen gefällt werden sollen, sondern den Blick für das Langfristige zu entwickeln und zu bebauen. Auf dem Markt gibt es eine Reihe von Finanzplanern, die Branche der Finanzberatung wird von Medien und Öffentlichkeit streng geprüft und bewertet. Sollten Sie eine solche Planung ins Auge fassen, so achten Sie bitte auf bestimmte Qualitätsmerkmale, wie Zertifizierungen. Optimieren Sie Ihre künftigen Mietverträge Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass der Vermieter nach Auszug des Mieters Dübelbohrungen nicht reklamieren dürfe, also Sie oder der Nachmieter diese selbst beseitigen müssten; das sei zumutbar. Nun sagt das Amtsgericht Pankow im Urteil Az. 7 C 135/14, dass es sich um Schönheitsreparaturen handle. Ist der Mieter
6 dazu verpflichtet, müsse er also auch die Dübellöcher zuspachteln. Ärger vermeiden Sie auch, wenn Sie im Mietvertrag untersagen, dass Möbel im Treppenhaus abgestellt werden dürfen. Steueranrechnung für Tierbetreuungsleistungen Der Bundesfinanzhof muss zu der Frage entscheiden, ob Ausgaben, die Tierbesitzern für die Betreuung ihres Haustieres entstehen, als haushaltsnahe Dienstleistung zu einer Steuerminderung führen. Das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Münster sind eben dieser Ansicht, jedenfalls dann, wenn ein Großteil der Betreuungsleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfindet. Abfärbung Gewerbliche Einkünfte von Freiberuflergesellschaften Vorsicht ist immer geboten, wenn eine Freiberufler-GbR auch gewerbliche Einkünfte erzielt. Denn dann besteht immer die Gefahr, dass die gewerblichen Einkünfte auf die freiberuflichen Einkünfte abfärben mit der Folge, dass sämtliche Einkünfte als gewerblich gelten. Zu diesem Problem hat sich der Bundesfinanzhof im August 2014 ( ) geäußert: Seines Erachtens besteht keine Gefahr des Abfärbens im vorgenannten Sinn, wenn die gewerblichen Einkünfte weniger als 3 % des Gesamtnettoumsatzes ausmachen und den Betrag von Euro im jeweiligen Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Diese Problematik der Abfärbung gilt jedoch nur bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nicht bei Einzelunternehmen. Daran hat sich auch durch die Rechtsprechung nichts geändert. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebstätte bei Selbstständigen Arbeitnehmer können für ihre Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehen. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, gilt das sinngemäß auch für Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige. Sie können für ihre Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Betriebsstätte ebenfalls grundsätzlich nur die Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehen; der die Entfernungspauschale übersteigende Teil der Fahrzeugaufwendungen wird als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe behandelt (vgl. 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Aufwendungen für Fahrten zu weiteren Betriebsstätten können dagegen unbeschränkt als Reisekosten geltend gemacht werden. Nun gibt es ein ausführliches Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das Einzelfragen aufgreift, etwa wann eine erste Betriebsstätte vorliegt. Und zum Schluss: Unter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als Originale. Pablo Casals, spanischer Cellist Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen werden.
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