RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015"

Transkript

1 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 4 vom 28. April 2015 INHALT 1. KVK seit ungültig! 2. Neue Punktwerte für die Techniker Krankenkasse ab Ergänzung der egk-vereinbarung 4. Aktuelles aus der Abrechnung 5. Vorabgenehmigungen von Heilund Kostenplänen 6. Neue Vereinbarung der KZBV und dem Bundesministerium der Verteidigung (Bundeswehr) und dem Bundesministerium des Innern (Bundespolizei) zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten ab Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Kassenänderungen 9. Punktwertübersichten II. Quartal In eigener Sache: Am ist die KZV Berlin geschlossen 11. In eigener Sache: KZV Berlin am geschlossen 12. Vorsicht vor unseriösen Laborvermittlungen - vermeintlich - im Namen der KZV! 13. Fortbildung der KZV Berlin: Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" Freie Plätze 14. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Rundschreiben Nr. 4/2015 1

2 1. KVK seit ungültig! Bei der Bearbeitung der Quartalsabrechnung I/15 sowie den Monatsabrechnungen Januar bis März 2015 ist aufgefallen, dass weiterhin KVKen (Krankenversichertenkarten) eingelesen werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie nochmals zu beachten, dass seit dem eine KVK nicht mehr eingelesen werden darf. Die einzigen Ausnahmen sind Polizei - oder Bundespolizeiversicherte Patienten. Legt Ihnen ein Patient/eine Patientin also eine KVK vor und hat weder eine egk noch einen anderen gültigen Anspruchsnachweis, müssen Sie für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht der Patient/die Patientin innerhalb von 10 Tagen eine gültige egk oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis nach, zahlen Sie die entrichtete Vergütung zurück und können dann den Behandlungsfall in Ihrer Quartalsabrechnung über die KZV Berlin zu Kassenlasten abrechnen. Weiterführende Informationen rund um die egk finden Sie auf unserer Homepage Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de 2. Neue Punktwerte für die Techniker Krankenkasse ab In der Vergütungsverhandlung mit der TK wurden folgende Punktwerte vereinbart: -Leistungen 1,0623 ab KFO 0,8647 ab , KB 0,9720 ab Gutachter 0,9720 ab Ergänzung der egk-vereinbarung Die Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) wurde inhaltliche ergänzt. Es ist eine ausdrückliche Bestimmung für Fälle aufgenommen worden, in denen die Krankenkasse dem Versicherten anstelle der egk einen schriftlichen Anspruchsnachweis ausstellt. Ein solcher Nachweis wird zum Beispiel übergangsweise ausgegeben, wenn der Versicherte bei Neueintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einem Krankenkassenwechsel noch nicht im Besitz einer (neuen) egk ist. Wir bitten Sie um Beachtung des auf dem Nachweis angegebenen Fristablaufs. Inhaltlich hat der Anspruchsnachweis dieselben Angaben, die auf der egk vorhanden sind. Diese Daten übernehmen Sie manuell in das Praxisverwaltungssystem (Ersatzverfahren). Mit den vorgenommenen Änderungen wird nun auch ausdrücklich klargestellt, dass ersatzweise ausgegebene schriftliche Anspruchsnachweise in der Zahnarztpraxis als Versicherungsnachweis zu akzeptieren sind. Rundschreiben Nr. 4/2015 2

3 Wir empfehlen weiterhin, eine Kopie des Anspruchsnachweises vom Patienten unterschrieben für 4 Jahre in der Praxis aufzubewahren. Davon unabhängig ist die Klarstellung aufgenommen worden, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, ungültige elektronische Gesundheitskarten einzuziehen. Die Protokollnotizen von bzgl. des Ablaufs der Gültigkeit der Versichertenkarte und die Prüfung der optischen Identitätsdaten einer egk - ohne Lichtbild - sind nunmehr in die Vereinbarung übertragen worden. Die Vereinbarung steht Ihnen auf unserer Homepage unter (Verträge mit den Krankenkassen) als Download zur Verfügung. Weiterführende Informationen rund um die egk finden Sie auf der Homepage der KZV Berlin unter Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de 4. Aktuelles aus der Abrechnung BEMA-Nrn. 40/41a bei Mehrkostenfüllungen gemäß 28 Absatz 2 SGB V Eine Anästhesie ist dann über die Krankenkasse abrechenbar, wenn sie auch bei der Kassenfüllung erforderlich gewesen wäre. Werden aufgrund der außervertraglichen Leistung mehr Anästhesien erforderlich als dies bei einer Kassenleistung der Fall gewesen wäre (z. B. auch bei der Eingliederung von Inlays), so können die darüber hinausgehenden Anästhesien dem Patienten nur privat in Rechnung gestellt werden. Aufbaufüllungen vor der Versorgung mit Teilkronen/Kronen Das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone ist lt. BEMA-Abrechnungsbestimmung Nr. 3 nach der Nr. 13a oder 13b abzurechnen, auch wenn diese dreioder mehrflächig gestaltet ist. Sofern in Ausnahmefällen zwei Aufbaufüllungen in getrennten Kavitäten an einem Zahn gelegt werden, können die BEMA-Nrn. 13a und/oder 13b je Zahn auch zweimal nebeneinander abgerechnet werden. In diesem Fall bitten wir Sie, in der KCH- Abrechnung die Begründung unter der KZV-internen Angabe einzutragen und an uns zu übermitteln. Wählt der Versicherte bei Aufbaufüllungen eine adhäsive Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial, ist das eine über das Maß des ausreichenden und zweckmäßigen hinausgehende Füllungsform. Die Kosten für die Mehrleistung müssen mit dem Patienten im Vorfeld schriftlich, nach der Mehrkostenvereinbarung gemäß 28 Absatz 2 SGB V, vereinbart werden. Stellen Sie also im Rahmen einer Untersuchung fest, dass ein Zahn nur noch mit einer Teilkrone oder Krone medizinisch suffizient, unter den Vorgaben des 12 Absatz 1 SGB V, versorgt werden kann und ist eine sofortige Intervention nötig, dann ist die erforderliche Füllungsleistungen nur als Aufbaufüllung nach den BEMA-Nrn. 13a oder 13b abrechenbar und zeitgleich ein ZE-Heil- und Kostenplan auszustellen. Rundschreiben Nr. 4/2015 3

4 Möchte der Patient trotz dieser Diagnose eine Füllungsversorgung, so ist diese Behandlung inklusive der entsprechenden Begleitleistungen nicht mehr zu Kassenlasten berechnungsfähig. Sie widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot und muss dementsprechend als Wunschbehandlung mit dem Patienten gemäß 4 Absatz 5 d BMV-Z bzw. 7 Absatz 7 EKV-Z privat vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt nach der GOZ direkt mit dem Patienten. Konfektionierte Krone (BEMA Nr. 14) - bei Kindern und Jugendlichen Die vorgefertigte Kinderkrone einschl. Material- und Laborkosten ist in der pädiatrischen Zahnheilkunde über die Krankenkasse abrechenbar, wenn die Wiederherstellung zerstörter Zähne in fortgeschrittenem Zustand durch eine Füllungstherapie nicht mehr möglich ist. Ziel ist es lt. Behandlungsrichtlinie B. III. 11. die Kaufähigkeit des kindlichen Gebisses zu bewahren und eine Fehlentwicklung des bleibenden Gebisses zu verhüten. Als Material kommt im Seitenzahnbereich in der Regel eine konfektionierte Metallkrone und im Frontzahnbereich eine konfektionierte zahnfarbene Kunststoffkrone zur Anwendung. Die Versorgung mit Kinderkronen erfolgt bei Milchmolaren, in Ausnahmefällen ist auch die Versorgung des Sechsjahresmolaren, der bleibenden Prämolaren oder Schneidezähnen indiziert. Dies ist der Fall, wenn noch einige Jahre bis zur endgültigen Versorgung mit einer definitiven Krone zu überbrücken sind. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de 5. Vorabgenehmigungen von Heil- und Kostenplänen Der Gesetzgeber hat im "Patientenrechtegesetz" für den Bewilligungsablauf verbindliche Fristen gesetzt. In 13 Absatz 3a SGB V heißt es dazu: "Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt." In dringenden Fällen, bei denen eine akute Behandlungsnotwendigkeit entsteht, gibt es in der Regel die Möglichkeit in Einzelfällen eine "Vorabgenehmigung" für den Heil- und Kostenplan über die Krankenkassen per Fax einzuholen. Rundschreiben Nr. 4/2015 4

5 Ein akuter Behandlungsfall wäre zum Beispiel: Es hat sich ein insuffizienter festsitzender Zahnersatz gelöst und ist nicht wieder eingliederbar, so dass ggf. sofort Provisorien angefertigt werden müssen. Mit der Versorgung von Zahnersatz darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung des Heil- und Kostenplanes durch die Krankenkasse vorliegt! Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline Neue Vereinbarung der KZBV und dem Bundesministerium der Verteidigung (Bundeswehr) und dem Bundesministerium des Innern (Bundespolizei) zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten ab Die Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten für 2015 wurden im Wesentlichen erfolgreich abgeschlossen. Die bundesweit gültigen Punktwerte wurden um 2,8 % angehoben. Bei der zahnärztlichen Versorgung von heilfürsorgeberechtigten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wurden folgenden Vergütungsregelungen getroffen: 1. Für die zahnärztlichen Leistungen, KBR und IP- gilt ab bis ein Punktwert in Höhe von 1, Für die zahnärztlichen Leistungen ZE und KFO - gilt ab bis zum ein Punktwert von 0, Für Sprechstundenbedarf gilt ab bis zum eine Pauschale von 1,5188 je abgerechneten Abrechnungsschein. Bei der zahnärztlichen Versorgung von heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei wurden folgenden Vergütungsregelungen getroffen: 1. Für die zahnärztlichen Leistungen und KB, gilt ab bis zum ein Punktwert in Höhe von 1, Für die zahnärztlichen Leistungen KFO, gilt ab ab bis zum ein Punktwert von 0,9220. Besonderheit ZE: Für die zahnärztlichen Leistungen ZE gilt vorläufig weiter der Vorjahrespunktwert in Höhe von 0,8969, bis die Parteien einen neuen Punktwert vereinbaren. Bei der vorläufigen Beibehaltung des Punktwertes aus dem Jahr 2014 handelt es sich lediglich um eine Übergangslösung. Dies ist kein Anerkenntnis des Punktwertes durch die KZBV. Rundschreiben Nr. 4/2015 5

6 3. Für die zahnärztlichen Leistungen IP gemäß den Gebührennummern IP1 bis IP5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs gilt ab bis zum ein Punktwert in Höhe von 1, Für Sprechstundenbedarf gilt ab bis zum eine Pauschale von 1,5188 je abgerechneten Abrechnungsschein. Die Vereinbarungen finden Sie auf unserer Homepage unter Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der jeweiligen Hotline KCH KB KFO PAR ZE BKV Punktwert Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Die KZBV hat uns in Kenntnis gesetzt, dass die Verhandlungen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die Vergütungen ab dem mit folgendem Ergebnis abgeschlossen wurden: Der Punktwert für zahnärztliche Leistungen wurde ab dem von 1,12 auf 1,14 angehoben. Des Weiteren konnte die Gebühr für den Bericht Zahnschaden von 18,00 auf 18,50 angehoben werden. In dem Gebührenverzeichnis für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sind die Vergütungen für Kronen und Brücken wie folgt angepasst worden: Nr. Beschreibung alt neu 4a Krone (Tangentialpräparation) 156,14 171,01 4b Krone (Hohlkehlpräparation) 198,18 217,06 4c Krone (zirkuläre Stufenpräparation) 199,26 229,63 10a Brücke/Krone (Tangentialpräparation) 121,77 131,43 10b Brücke/Krone (Hohlkehlpräparation 175,16 191,84 10c Brücke/Krone (zirkuläre 210,20 225,09 Stufenpräparation) 10d Brücke/Krone Teleskopkrone/Konuskrone 307,67 336,97 Das von den Vertragspartnern unterschriebene Abkommen finden Sie auf unserer Homepage unter Verträge mit sonstigen Kostenträgern. Rundschreiben Nr. 4/2015 6

7 Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der jeweiligen Hotline KCH KB KFO PAR ZE BKV Punktwert Kassenänderungen Im Rundschreiben Nr. 3/2015 informierten wir Sie über die Neuorganisation der Barmer GEK (neue Adresse, Telefonnummer und Faxnummer). Wir bitten Sie die dort veröffentlichte Telefonnummer und Faxnummer nicht zu verwenden. Für die Zahnarztpraxen wurde uns folgende Telefonnummer gemeldet: Tel Eine neue Faxnummer wurde uns nicht mitgeteilt. Die neue Adresse und Telefonnummer gilt für die Barmer GEK-Kassen >Berlin, >Brandenburg, >Sachsen-Anhalt und >Sachsen. Adressenänderungen SVLFG (LKK MOD) Kassennummer neue Adresse ab : SVLFG Team LKK-Leistung Schulstr Kiel Tel. 0431/ Fax 0431/ Südzucker BKK Kassennummer neue Adresse ab : Südzucker BKK Joseph-Meyer-Str Mannheim SVLFG (LKK Baden-Württemberg) Kassennummer neue Adresse ab : SVLFG- Landwirtschaftliche Krankenkasse Abrechnung Zahnärzte Dr.-Georg-Heim-Allee Landshut Tel. 0871/696-0 Fax 0871/ BKK Demag Krauss-Maffei Kassennummer neue Adresse ab sofort: BKK Demag Krauss-Maffei Friedrich-Wilhelm-Str Duisburg Rundschreiben Nr. 4/2015 7

8 Bahn BKK VIP-Kompetenz Center West Kassennummer neue Adresse ab sofort: Bahn BKK VIP-Kompetenz Center West Bornitzstr Berlin Tel. 030/ Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline Punktwertübersichten II. Quartal 2015 In der Anlage erhalten Sie die aktuellen Punktwertübersichten der KZV Berlin, der fremden Ersatzkassen und der fremden Wohnortkassen für das II. Quartal Die Punktwertlisten können Sie auch auf unserer KZV-Internetseite einsehen. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline In eigener Sache: Am ist die KZV Berlin geschlossen Die KZV Berlin bleibt am Freitag, , geschlossen. Am Montag, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. 11. In eigener Sache: KZV Berlin am geschlossen Beantragungstermin für Zulassungssitzung auf den verschoben Am ist das Haus der KZV Berlin ganztägig geschlossen. Somit verschiebt sich auch das Datum des letzten Beantragungstages für die Sitzung des Zulassungsausschusses am Alle Unterlagen für diese Sitzung müssen spätestens bis zum eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abgabe der Unterlagen am nicht möglich ist. Informationen und Anträge unter Ihre Ansprechpartnerinnen: Hotline Zulassung und Register: Hotline Stempel und Notdienst: Ansprechpartnerin bei Fragen zu BAG- und Anstellungsverträgen: Frau Pentschew (Abteilungsleiterin Zulassung), Tel Rundschreiben Nr. 4/2015 8

9 12. Vorsicht vor unseriösen Laborvermittlungen - vermeintlich - im Namen der KZV! Uns erreichte der Hinweis, dass sich Anrufer gegenüber Praxen als Mitarbeiter der KZV Berlin ausgäben, um ein kostengünstiges Dentallabor zu vermitteln. Es werde versucht, einen Termin für einen angeblichen KZV-Außendienstmitarbeiter zu vereinbaren. Dieser solle in der Zahnarztpraxis das betreffende Dentallabor vorstellen. Bitte beachten Sie, dass die KZV Berlin mit diesen Angeboten tatsächlich nichts zu tun hat! Es handelt sich offensichtlich um einen Täuschungsversuch durch das Labor, um sich leichter Zugang zu den Praxen und damit am Markt einen Vorteil zu verschaffen. 13. Fortbildung der KZV Berlin: Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" Freie Plätze Bei der Fortbildung der KZV Berlin sind noch Plätze frei: Samstag, , in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Bludau Tel.: Frau Vehabovic Tel.: sekretariate@kzv-berlin.de 14. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen in der Anlage aktuelle Kursangebote. Bei Interesse melden Sie sich bitte schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut an: Fax: info@pfaff-berlin.de Telefonisch erreichen Sie das Team des Instituts montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Karsten Geist Rundschreiben Nr. 4/2015 9

10 Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin II. Quartal 2015 Wohnortkassen >Patient wohnt in Berlin KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK >Wohnortkennzeichen ,9700 1,0627 0,8650 0,8358 3,75 BKK >Wohnortkennzeichen ,9407 1,0281 0,8400 0,8358 3,75 IKK >Wohnortkennzeichen ,9650 1,0627 0,8650 0,8358 3,95 SVLFG (LKK) >Wohnortkennzeichen ,9182 1,0000 0,8159 0,8358 tatsächliche Kosten Knappschaft >Regionalkennzeichen ,9394 1,0281 0,8368 0,8358 3,75 Techniker Krankenkasse >Regionalkennzeichen ,9720 1,0623 0,8647 0,8358 übrige Ersatzkassen/vdek >Regionalkennzeichen ,9407 1,0281 0,8368 0,8358 KB 2,80 KFO * 2,60 KB 2,80 KFO * 2,60 Sonstige Kostenträger KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE AOK U/J, A62, EWG, Asy/Asa 0,9700 1,0627 0,8650 0,8358 3,75 Abformmaterial KB / KFO ( ) KOV, V/Vf, BVFG, BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen Heilfürsorge BPol (Bundespolizei / BGS) 1,0738 1,1452 0,9220 0,8969 2,80 BAPersBw (Bundeswehr) 1,0738 1,0738 0,9220 0,9220 2,80 Polizeipräsident in Berlin 0,9407 1,0281 0,8368 0,8358 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall KB 2,80 KFO * 2,60 Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,14 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK 3,75 3,75 3,75 LKK 4,40 4,40 4,40 Knappschaft 3,75 3,75 3,75 BKK 3,75 3,75 3,75 IKK 3,95 3,95 3,95 vdek 4,40 4, Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Seite 1 von 1 Stand:

11 Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen / vdek Punktwerte II. Quartal 2015 Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen / vdek sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0, für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,8358. Techniker Krankenkasse BARMER GEK DAK Gesundheit KKH Hanseatische Ersatzkasse Handelskrankenkasse Regionalkennzeichen KZV KZV Nr. 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,9341 0,9703 0,9115 0,9352 0,9115 0,9502 0,9115 0,9466 0,9115 0,9466 0,9115 0, Brandenburg 53 0,9117 0,9486 0,9117 0,9486 0,9117 0,9486 0,9117 0,9486 0,9117 0,9486 0,9117 0, Sachsen-Anhalt 54 0,9081 0,9939 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0,9738 0,8962 0, Schleswig-Holstein 36 0,9945 1,0076 0,9945 1,0076 0,9945 1,0076 0,9945 1,0076 0,9945 1,0076 0,9945 1, Hamburg 32 0,9945 1,0517 0,9945 1,0517 0,9945 1,0517 0,9945 1,0517 0,9945 1,0517 0,9945 1, Niedersachsen 04 0,9801 0,9912 0,9801 0,9912 0,9801 0,9912 0,9801 0,9912 0,9801 0,9912 0,9801 0, Bremen 31 0,9261 0,9770 0,9261 0,9770 0,9261 0,9770 0,9261 0,9770 0,9261 0,9770 0,9261 0, Westfalen-Lippe 37 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1, , 49 Nordrhein 13 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9678 1, Thüringen 55 0,9324 1,0360 0,9050 1,0100 0,9050 1,0100 0,9050 1,0100 0,9050 1,0100 0,9050 1, Hessen 20 0,9748 1,0168 0,9748 1,0168 0,9748 1,0168 0,9748 1,0168 0,9748 1,0168 0,9748 1, Rheinland-Pfalz 06 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1, Sachsen 56 0,9356 1,0509 0,9252 1,0375 0,9252 1,0375 0,9252 1,0375 0,9252 1,0375 0,9252 1, , 73, 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9866 1,0310 0,9858 1,0310 0,9858 1,0310 0,9858 1,0310 0,9858 1,0310 0,9858 1, Bayern 11 0,9712 1,0805 0,9392 1,0450 0,9392 1,0450 0,9392 1,0450 0,9392 1,0450 0,9392 1, Saarland 35 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 0,9820 1,0322 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Seite 1 von 1 Stand:

12 Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte II. Quartal 2015 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Knappschaft KZV Nr. KZV Regionalkennzeichen 02 Baden-Württemberg 0,9875 1,0290 0,9875 1,0349 0,9619 1,0020 0,9869 1, , 74, 78, 80 0,9621 1, Niedersachsen 0,9238 0,9940 0,9238 0,9940 0,9238 0,9940 0,9238 0, ,9238 0, Rheinland-Pfalz KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1,0300 KB 0,8358 1,0609 KB 0,8358 1, KB 0,8358 1, Bayern 0,9392 1,0450 0,9394 1,0465 0,9394 1,0450 0,9765 1, ,9713 1, Nordrhein 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9687 1, ,9678 1, Hessen 0,9738 1,0168 0,9746 1,0181 0,9748 1,0187 0,9757 1, ,9748 1, Bremen 0,9252 0,9770 0,9252 0,9770 0,9252 0,9770 0,9252 0, ,9252 0, Hamburg 0,9945 1,0471 0,9945 1,0502 0,9945 1,0471 0,9945 1, ,9945 1, SOZ Hamburg 1,0144 1, Saarland 0,9820 1,0322 0,9820 1,0522 0,9820 1,0522 0,9333 1, ,9333 0, Schleswig-Holstein 0,9945 1,0359 0,9945 1,0621 0,9945 1,0359 0,9945 1, ,9945 1, SOZ Schleswig-Holstein 0,9945 1, Westfalen-Lippe 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1, ,9915 1,0300 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes: AOK 0, BKK 0, IKK 0, LKK 0, Knappschaft 0,8368 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert: 0,8358 Seite 1 von 2 Stand:

13 Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte II. Quartal 2015 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. KZV Nr. KZV AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Regionalkennzeichen 52 Mecklenburg-Vorp. 0,9328 0,9705 0,9698 0,9800 0,9361 0,9767 0,9182 1, ,8620 0, IKK Nord Kassennummern Patient wohnt in M-V Knappschaft ,9361 0, Brandenburg 0,9363 0,9850 0,9407 0,9850 0,9350 1,0000 0,9182 1, ,8829 0, Sachsen-Anhalt 0,9634 1,0544 0,9081 0,9939 0,9353 1,0350 0,9182 1, ,9353 1, IKK gesund plus Kassennummer Patient wohnt in S-A ,9353 1, Thüringen 0,9515 1,0690 0,9515 1,0579 0,9450 1,0480 0,9182 1, ,9356 1, Sachsen 0,9515 1,0690 0,9470 1,0662 0,9435 1,0450 0,9182 1, ,9356 1,0509 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Seite 2 von 2 Stand:

14 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen, Notfälle in der zahnärztlichen Praxis, melde ich mich an: Samstag, den 06. Juni :00 bis 16:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin, Georg Wilhelm Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Teilnehmerinnen/Teilnehmer Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

15 Das machen wir schon immer so! - Termin: Mittwoch, 10. Juni 2015 aber wieso eigentlich?? bis ca Uhr Dr. Daniel Hellmann Ort: Großer Hörsaal des Der Doc hat s gegeben - der Doc hat s genommen. Institutes für Anatomie Über die Glaubenskrise in der Kieferrelations- (Campus Charité Mitte) Bestimmung Zugang über Luisenstr. 56 PAUSE oder Philippstr. 13 Prof. Dr. Florian Beuer: Was kann ein Keramik-Heilbrand ernsthaft heilen? In der Pause wird ein Imbiß geboten. Dr. Felix Blankenstein: Große Aspirationsgefahr durch kleine Prothesen? Die Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten bewertet. Prof. Dr. Henrik Dommisch: Unkostenbeitrag für Nicht-Mitglieder Die biologische Breite: Ein Gag oder blutiger Ernst? der Berliner Gesellschaft: 30,- Dr. Uwe Blunck: Miscellen aus der Adhäsivtechnik 1) Darf man vor der Adhäsivtechnik nur mit fluoridfreier Um Anmeldung wird bis zum Polierpaste arbeiten? gebeten bei: 2) Müssen Schmelzränder vor Adhäsivtechnik wirklich angeschrägt werden? CharitéCentrum3 3) Darf man Dentin wirklich höchstend 15 s lang ätzen? Dr. F. Blankenstein 4) Muß man wirklich Re-wetten, um den Kollaps des Fax.: (030) felix.blankenstein@charite.de Kollagennetzes zu verhindern? Fax - Antwort : (030) Dr. F. Blankenstein Am Fortbildungsabend 10. Juni 2015 nehme ich teil. (insges... Personen, davon sind Mitglieder der Berliner Gesellschaft ) (Name, Praxisstempel)

16 18 74 BERL i NER ZAHNÄRZTL i L CHE GESEL SCHAFT Einladung zum 19. Fortbildungsabend im Anatomischen Institut am 12. Juni 2015 * Berliner Zahnärztliche Gesellschaft * Charité Universitätsmedizin Berlin Centrum 3 Zahn- Mund- und Kieferheilkunde

17 Anmeldeformular Bitte per Fax an Beratung unter Aktuelle Kurse am Philipp-Pfaff-Institut Bitte kreuzen Sie den gewünschten Kurs an. Kostenfreier Informationsabend zur Aufstiegsfortbildung zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/in Termin : Mi :30 Uhr Infotelefon: (-18) ZÄ Ilona Kronfeld-Möhring Kursgebühr: 4.250,00 (inklusiver aller Skripte) Kurszeitraum: August 2015 Februar 2016 Kostenfreier Informationsabend zur Aufstiegsfortbildung zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in Termin : Fr :30 Uhr Infotelefon: (-18) ZÄ Ilona Kronfeld-Möhring Kursgebühr: 2.740,00 (inklusiver aller Skripte) Kurszeitraum: August 2015 März 2016 MED-DENT: Gib den Zähnen Saures Referenten: Prof. Dr. Carolina Ganß, Prof. Dr. Marc Jansen Moderation: Dr. Helmut Kesler Berlin Termin (neu): Mi :00-21:00 Uhr Zielgruppe: Zahnärzte und Ärzte Kursgebühr: 48, Kursnummer : Punkte: 4 Ab- und Berechnung intensiv: Implantologie und Chirurgie (inkl. GOÄ) ZMV Emine Parlak Berlin Termin : Zielgruppe: Fr :00-19:00 Uhr Zahnärzte und Mitarbeiter Kursgebühr: 175, Kursnummer : Punkte: 7 Management-System Das Philipp-Pfaff-Institut ist DIN EN ISO 9001 zertifiziert! Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Philipp-Pfaff-Institutes Berlin und melde mich hiermit verbindlich für den o. a. Kurs an. DIN EN ISO 9001 Titel І Name І Vorname des Teilnehmers Geburtsdatum Meine Kontaktdaten sind Privat von der Praxis Adresse (ggf. inklusive Praxisname) Telefon І Fax І Ort І Datum І Unterschrift MID_00378_ _KZV_Vers.001 P:\OE-05 Marketing\Flyer & Anmeldeformulare\Indesign\2015\Einleger\KZV\KZV_April Stand_2015_04_13.indd Bitte wenden! Seite 1 / 2

18 Anmeldeformular Bitte per Fax an Beratung unter Aktuelle Kurse am Philipp-Pfaff-Institut Bitte kreuzen Sie den gewünschten Kurs an. Implantatprothetik Kompakt Bewährte Strategien zur erfolgreichen Planung und Fehlervermeidung Prof. Dr. Dipl.-Ing. Ernst-Jürgen Richter, Würzburg Termin : Zielgruppe: Fr :00-18:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Zahnärzte und Zahntechniker Kursgebühr: 425, Kursnummer : Punkte: 8+8 Danke für Ihre Kritik! Jetzt können wir handeln. Beschwerden und Kritik als Chance nutzen ZMV Brigitte Kühn, Tutzing Termin : Zielgruppe: Fr :00-19:00 Uhr Mitarbeiter Kursgebühr: 155, Kursnummer : Lachgas: Einsatz in der Zahnheilkunde ZÄ Rebecca Otto, Jena; Prof. Dr. Christian H. Splieth, Greifswald; Prof. Dr. Jörg Weimann D.E.A.A.,Berlin Termin : Zielgruppe: Fr :00-18:00 Uhr Sa :00-18:00 Uhr Zahnärzte Kursgebühr: 975, Kursnummer : Punkte: Strukturierte Fortbildung Akupunktur für Zahnärzte Moderator: Dr. Jochen Gleditsch, Wien Erster Termin : Fr :00-19:00 Uhr Sa :00-17:00 Uhr Seminartage: 6 Punkte: Kursnummer : Kursgebühr: 1.490, Frühbucherrabatt: ermäßigt 1.345, ( bei Anmeldung bis zum ) Management-System Das Philipp-Pfaff-Institut ist DIN EN ISO 9001 zertifiziert! Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Philipp-Pfaff-Institutes Berlin und melde mich hiermit verbindlich für den o. a. Kurs an. DIN EN ISO 9001 Titel І Name І Vorname des Teilnehmers Geburtsdatum Meine Kontaktdaten sind Privat von der Praxis Adresse (ggf. inklusive Praxisname) Telefon І Fax І Ort І Datum І Unterschrift MID_00378_ _KZV_Vers.001 P:\OE-05 Marketing\Flyer & Anmeldeformulare\Indesign\2015\Einleger\KZV\KZV_April Stand_2015_04_13.indd Bitte wenden! Seite 2 / 2

RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 25. August 2015 1. PZR-Zuschuss - Informationen für die Zahnarztpraxis 2. Kein Honorar aufgrund fehlender oder unklarer Mitgliedschaften

Mehr

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen

Mehr

Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!

Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für

Mehr

Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen

Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen März 2010 NRW kurz und informativ Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen Barbara Zitzmann Rund 13.251 Zahnärzte und Zahnärztinnen kümmerten sich 2008 um die zahnärztliche Versorgung der nordrhein-westfälischen

Mehr

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 (Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten

über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten Abkommen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße 70-72,

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Elektronische Gesundheitskarte September 2014 Ab 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte Die alte Krankenversichertenkarte (KVK) wird endgültig abgelöst:

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 4 vom 28. April 2015 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 4 vom 28. April 2015 INHALT 1. KVK seit 01.01.2015 ungültig! 2. Neue Punktwerte für die Techniker Krankenkasse ab 01.04.2015 3. Ergänzung

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 14/2015 09.02.2015 Dö Noch Plätze frei: DAR-Seminare: Fehlerquellen bei Messverfahren im Straßenverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, in der

Mehr

1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%...

https://echopoll.com/preview.php?title=umfrage+langfristiger+heilmittelbedarf%... Seite 1 von 5 Umfrage langfristiger Heilmittelbedarf/Praxisbesonderheiten Umfrage zur Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten Die

Mehr

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen 5 Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan 3 Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO. Sprechstundenbedarf!

K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO. Sprechstundenbedarf! K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO QUICK INFO QUICK INFO K INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO INFO QUICK QUICK INFO K INFO JETZT QUICK INFO NEU: QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit

Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit K assenza hnärztliche Vereinigung i m Lande Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts Richtlinie für die vertragszahnärztliche gutachterliche Tätigkeit im Bereich Zahnersatz, PAR, KBR, KFO und Implantologie

Mehr

Deutschland kommt nach Hamburg!

Deutschland kommt nach Hamburg! Deutschland kommt nach Hamburg! Das Kulturfest zur Einheit Sehr geehrte Anliegerinnen und Anlieger der Speicherstadt und HafenCity, die Stadt Hamburg ist im Zuge der Bundesratspräsidentschaft Gastgeber

Mehr

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. 9. Termine für QM-Seminare. 14. Fortbildungsveranstaltungen

RUNDSCHREIBEN INHALT. 9. Termine für QM-Seminare. 14. Fortbildungsveranstaltungen KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 2 vom 29. März 2010 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! INHALT Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1.

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Zahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger.

Zahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Zahnersatz Zahnersatz fast zum Nulltarif Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die gesetzlichen Krankenkassen leisten zum Zahnersatz als Festzuschüsse

Mehr

Seminarangebot der KZV Sachsen 1. Halbjahr 2016

Seminarangebot der KZV Sachsen 1. Halbjahr 2016 Seminarangebot der KZV Sachsen 1. Halbjahr 2016 1. Qualitätsmanagement QM-Anwenderseminar Seite 2 Risiko- und Fehlermanagement Seite 2 2. Die Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen Wiederherstellungen im

Mehr

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 21. Mai 2012

RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 5 vom 21. Mai 2012 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN Nr. 5 vom 21. Mai 2012 INHALT 1. Vorherige Prüfung der zur Abrechnung eingereichten Fälle unbedingt erforderlich 2. Abkommen über die Durchführung

Mehr

HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen

HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen Anlage 1 zum Honorarverteilungsmaßstab der KZV Berlin Seite 1 HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen I. Voraussetzungen für die Honorarverteilung nach dieser Anlage Die

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED TARIFE DT50 / DT85 / DBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED FÜR IHRE ZAHNGESUNDHEIT. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Zum Zahnarzt geht niemand gern

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

INNER WHEEL DEUTSCHLAND

INNER WHEEL DEUTSCHLAND INNER WHEEL DEUTSCHLAND INTERNATIONAL INNER WHEEL 90. DISTRIKT Liebe Inner-Wheel-Freundin, IIW-Headquarters hat Ihnen ein Schreiben zugesandt mit der Bitte, sich dort registrieren zu lassen. Was möchte

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Das sind Ihre Ansprüche als gesetzlich

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (egk)

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (egk) Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte () Ab 2015 gilt nur noch die Ab dem 01.01.2015 können gesetzlich Krankenversicherte beim Besuch des Zahnarztes nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Mehr

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation:

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation: INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015 Buntes Treiben! Zeitraum 27.07.-14.08.2015 Organisation: Betreuungszeit: Betreuungsorte: Verlauf: Anzahl der Plätze: Anmeldung: Fotos Die Ferienspiele

Mehr

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die

Mehr

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015 Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen Vereinbarung über Vergütungssätze für

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Statement Dr. Herbert Michel:

Statement Dr. Herbert Michel: Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Anleitung zum LPI ATP Portal www.lpi-training.eu

Anleitung zum LPI ATP Portal www.lpi-training.eu Anleitung zum LPI ATP Portal www.lpi-training.eu Version 1.0 vom 01.09.2013 Beschreibung des Anmeldevorgangs und Erklärung der einzelnen Menüpunkte. Anmeldevorgang: 1. Gehen Sie auf die Seite http://www.lpi-training.eu/.

Mehr

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen Protokollnotiz vom 29.11.2013 zwischen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Vogelrainstraße 25, 70199 Stuttgart Deutscher Hausärzteverband

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Verband der privaten Krankenversicherung

Verband der privaten Krankenversicherung PKV-Info Die Card für Privatversicherte Verband der privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 50946 Köln Telefon 02 21 / 3 76 62-0 Fax 0221 / 3 76 62-10 http:/www.pkv.de email: postmaster@pkv.de 2

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 51/2013 26.09.2013 Dö Noch Plätze frei: DAR-Seminare: Fortbildung im Verkehrsrecht: Neues Punktsystem Sehr geehrte Damen und Herren, in der Mitteilung

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,

Mehr

Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V

Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V Antragsunterlagen zur Projektförderung der örtlichen Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V Kassenindividuelle Förderung der AOK Sachsen-Anhalt Damit die AOK Sachsen-Anhalt über eine Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe

Mehr

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015

Mehr

Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe

Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe Guten Tag, beiliegend erhalten Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe. Voraussetzungen und Inhalt Wir können Ihnen Haushaltshilfe gewähren,

Mehr

Sie haben gut lachen,...

Sie haben gut lachen,... Barmenia Krankenversicherung a. G. Schließen Sie schon heute mit einer Ergänzungsversicherung für den Zahnbereich mögliche Lücken von morgen. Krankenversicherung Sie haben gut lachen,... ... wenn Sie jetzt

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Systemsich integrative Coaching Ausbildung II der Coaching Spirale GmbH

Systemsich integrative Coaching Ausbildung II der Coaching Spirale GmbH Ausbildungsleitung Alexandra Schwarz-Schilling und Christin Colli leiten als Ausbildungsteam die Coaching Ausbildung in allen Ausbildungseinheiten gemeinsam. Beide sind durch den Deutschen Coaching Verband

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

BKK ExtraPlus. Das spezielle Angebot der Barmenia zur Absicherung von Zahnersatz, Implantaten und Inlays!

BKK ExtraPlus. Das spezielle Angebot der Barmenia zur Absicherung von Zahnersatz, Implantaten und Inlays! BKK ExtraPlus Extra Leistungen Plus Sparen nur für Sie als BKK Kunde Das spezielle Angebot der Barmenia zur Absicherung von Zahnersatz, Implantaten und Inlays! Zahnersatz, Implantate und Inlays (Grundbaustein

Mehr

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN 03/2011 LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN KAPA KINDERSTUBE, Neubauweg 25, A 6380 St. Johann in Tirol Tel. 0664 5104955 oder 0664 1494641 oder E-Mail an info@kapa-kinderstube.at 1 LEIH-OMA-DIENST Ab März

Mehr

Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008

Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Im Nachgang zum Informationsdienst 7/2007 vom 19.11.2007 haben wir nachfolgend zu den Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Implantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne

Implantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen

Mehr

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben) Bundesverband Mediation e.v., Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel Alle Mitglieder im Bundesverband Mediation e.v. Christian Bähner Webmaster Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel

Mehr

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern DGUV Landesverband Südwest Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg An die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Baden-Württemberg und im Saarland Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets

Mehr

Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte reichen Ihren Antrag selbst und direkt bei Ihrer Versicherungsstelle ein.

Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte reichen Ihren Antrag selbst und direkt bei Ihrer Versicherungsstelle ein. Ihre Anfrage nach einer stationären Maßnahme Privat versicherte und / oder beihilfeberechtigte Personen Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer stationären Maßnahme in

Mehr

Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter

Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter Fortbildung 1: Bewegung, Spiel und Sport für 3-6jährige Kinder Teil 1 und Teil 2: Das Seminar wird in zwei Teilen stattfinden, um Ihnen eine intensive

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Tag der Architektur 2016 ERKLÄRUNG DES ENTWURFSVERFASSERS/ DER ENTWURFSVERFASSERIN Hiermit bewerbe ich mich verbindlich für die Teilnahme am Tag der Architektur 2016 am 25./26. Juni. Ich akzeptiere die

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen

Mehr