Überlegungen zu Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland 4. Wann und wie lange sollte man ins Ausland gehen? 4. Annerkennung des Aufenthaltes 5

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1 Inhalt Überlegungen zu Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland 4 Wann und wie lange sollte man ins Ausland gehen? 4 Annerkennung des Aufenthaltes 5 Wie und wo kann man Informationen bekommen? 6 Studieren an Partnerhochschulen 7 Praktika im Ausland 8 Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes 10 Stipendien für Studienaufenthalte 11 Stipendien für Auslandspraktika 13 Sprachkenntnisse 14 Auslandskrankenversicherungen 16 Informations- und Beratungsstellen 17 Checkliste 18 Impressum 20 3

2 Überlegungen zu Studienaufenthalten oder Praktika Bei der Entscheidung für oder gegen einen Auslandsaufenthalt müssen eine Reihe von Punkten beachtet und abgewogen werden. Abgesehen von der Erweiterung und Vertiefung der sprachlichen und fachlichen Kenntnisse, bedeutet der Auslandsaufenthalt auch eine wichtige persönliche Erfahrung: Kennenlernen einer anderen Gesellschaft, einer anderen Art zu studieren, neue Freunde und Kontakte zu gewinnen und die Erfahrung, einmal ganz auf sich allein gestellt zu sein. Für die berufliche Karriere sind Auslandsaufenthalte immer von Vorteil. Bei vielen Stellenausschreibungen wird erkennbar, dass Fremdsprachenkenntnisse und Auslandserfahrungen Voraussetzungen für die Bewerbung sind. In Gesprächen mit Studierenden, die im Ausland waren, ist immer wieder zu hören, dass der Auslandsaufenthalt ganz unerwartete, unvorhersehbare neue Erfahrungen gebracht hat. Wenn Sie ins Ausland gehen, sollten Sie neugierig sein auf neue Erlebnisse und Erfahrungen in einer anderen Kultur. Sowie Lust auf neue Bekanntschaften und Spaß an der Sprache haben. Ein großes Maß an Motivationen, Mut zum Risiko und zum Neuen werden Ihnen Ihren Auslandsaufenthalt vereinfachen. Wer ins Ausland geht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass damit eine Art Botschafterfunktion für Deutschland verbunden ist. Man wird sich vielen Fragen zur Situation in Deutschland, zur deutschen Position in weltpolitischen Fragen usw. stellen müssen. Wann und wie lange sollte man ins Ausland gehen? Es empfiehlt sich für einen Studienaufenthalt, erst ab dem zweiten Studienjahr für ein oder zwei Semester ins Ausland zu gehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorbereitungen mind. 1 Jahr brauchen werden. Die Beratung durch die Hochschullehrer ist immer sinnvoll. Eine Finanzierung durch BAföG, PROMOS und ERASMUS ist ab dem 3. Semester, durch stipendiengebende Institutionen, wie Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) oder Fulbright- Kommission, möglich. Absolventen können selbstverständlich auch ins Ausland gehen. In der Regel gehen sie an Hochschulen ihrer Wahl, da sich der Austausch mit Partnerhochschu- len ausschließlich auf Studierende bezieht. Die Lebenshaltungskosten und Studiengebühren sind dann selbst zu tragen. Wenn man sich an stipendiengebende Organisationen wendet, ist der Aufenthalt auf ein Jahr begrenzt. Anerkennung des Aufenthaltes Um sich für einen PLatz an einer Partnerhochschule zu bewerben, müssen alle Studierende einen Studienvertrag (learning agreement) ausfüllen. Dieser ist auch für alle Free-Mover zu empfehlen, also die Studierende, die nicht an Partnerhochschulen gehen werden. Für diesem Studienvertrag wählen die Studierenden die Fächer aus, die sie im Ausland belegen wollen. Der Auslandskoordinator muss dieser Fächerwahl zustimmen. Die Einholung der Unterschrift des für die Annerkennung der Studienleistung Beauftragten ist sehr zu empfehlen, da dieser somit schon vor dem Aufenthalt die Äquivalenz der Fächer bestätigt. Mit diesem Verfahren soll die größte mögliche Annerkennung schon im Vorraus geklärt werden und somit keine Probleme hinterher erzeugen. Auf jeden Fall müssen nach der Rückkehr alle Leistungsnachweise des Auslandsstudiums wegen der Anrechnungsfrage im Fachbereich vorgelegt werden. Auslandspraktika können auch in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass Förderprogramme, wie z.b. ERASMUS, einen Mindestaufenthalt von 3 Monaten vorraussetzen. Studierende, die ein Auslandspraktikum planen, sollten sich auf jeden Fall vorher mit dem Beauftragten für die Praxisphase abstimmen, um die Anerkennung sicherzustellen. 4 5

3 Wie und wo kann man Informationen bekommen? Studieren an Partnerhochschulen Wer im Ausland studieren will, muss früh mit der Planung und Vorbereitung anfangen, d.h. ungefähr 1 Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Das hängt mit Terminen und Bearbeitungsfristen im Ausland, im Auslandsamt oder bei den Stipendienprogrammen zusammen. Anmeldefristen: Sommersemester Wintersemester 15.Juli des Vorjahres 15.Dez. des Vorjahres Voranmeldeformular: Erster Ansprechpartner ist das Akademische Auslandsamt der Beuth Hochschule für Technik Berlin. Hier werden Interessierte über Stipendienmöglichkeiten, Stipendienprogrammen und Hochschulpartnerschaften beraten, erhalten Informationsmaterial und in vielen Fällen auch Bewerbungsunterlagen für Stipendienprogramme. Für die Erstberatung empfehlen wir unsere Infoveranstaltungen: Für die fachliche Beratung wird empfohlen, sich an die Auslandskoordinatoren der Fachbereiche oder an die zuständigen Betreuer der Partnerhochschulen Ihrer Wahl zu wenden. Zusätzlich ist es häufig sinnvoll sich an Kulturinstitute und Auslandsvertretungen der Zielländer zu wenden. Die Bewerbungsphase für Stipendien fordert einen hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation. Informationen, die Adressen ausländischer Hochschulen, Studienrichtungen und Zulassungsbedingungen stehen u.a. in den Länderführern des DAAD, die über den Buchhandel zu beziehen sind oder auf der Homepage des DAAD eingesehen werden können. Studierende der Beuth Hochschule, die einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen, müssen immatrikuliert bleiben, damit die Teile des Auslandsstudiums auf das hiesige Studium angerechnet werden können und der Studentenstatus und die Krankenversicherung als Student erhalten bleiben. Beim AStA der Beuth Hochschule kann eine Befreiung der Gebühr für das Semesterticket beantragt werden (nur vor dem Auslandsaufenthalt, bitte Fristen beachten). Bei einem Auslandssemester wird empfohlen ein Urlaubssemester zu beantragen.weitere Informationen im 16 der RSPO. Corinna Kleesiek Sprechzeiten: Dienstag & Donnerstag Uhr Luxemburger Str Berlin Haus Grashof, Raum C 7 und C 8 Tel.: Fax: ausland@beuth-hochschule.de ERASMUS Partnerhochschulen Die Beuth Hochschule hat mit über 50 Hochschulen innerhalb der EU ERAS- MUS-Verträge über den Studierendenaustausch abgeschlossen. In den Verträgen wird festgeschrieben wieviel Studierende, welcher Fachrichtung jedes Jahr an der Partnerhochschule studieren können. Studierende, die an einer ERASMUS-Partnerhoschule studieren, können ein ERAS- MUS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt beantragen. Studiengebühren fallen an diesen Partnerhochschulen nicht an. Über Partnerhochschulen im ERASMUS- Programm können Sie sich auf unserer Homepage informieren: Partner weltweit Über die erwähnten Programme hinaus unterhält die Beuth Hochschule weitere Kooperationsbeziehungen zu ausländischen Hochschulen mit Austauschprogrammen für Studierende. Das bedeutet, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen bei inhaltlicher Vergleichbarkeit anerkannt und die Studiengebühren erlassen werden. Über Partnerhochschulen außerhalb Europas können Sie sich auf unserer Homepage informieren: GE4 - Programme GE4 ist ein Netzwerk mit weltweiten Studienaustauschprogrammen für Studierende der Ingenieurwissenschaften. Folgende Programme werden angeboten: Asien, Lateinamerika, Japan, Russland Der Austausch findet entweder für ein Semester (nur Studiensemester) oder zwei Semester statt. Studiengebühren werden im Rahmen des Austausches nicht erhoben. Reisekosten ins Gastland und Lebenshaltungskosten müssen vom Studierenden selbst getragen oder über zusätzliche Förderung (BAföG, Promos etc.) beantragt werden. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden bei inhaltlicher Vergleichbarkeit voll auf das Heimatstudium angerechnet. Im Rahmen dieses Programms können an der Partnerhochschule auch Bachelor-Abschlussarbeiten angefertigt werden. Bei diesem Programm ist eine hohe Flexibilität bei der Hochschul-Wahl gefordert. 6 7

4 Praktikum im Ausland Studierende, die im Zuge ihres Studiums ihre Praxisphase im Ausland verbringen, müssen sich darauf einstellen, dass sie sich die Praktikumsstelle selber besorgen müssen. Der Beauftragte für die Praxisphase des Fachbereiches ist dabei die erste Anlaufstelle. Das Akademische Auslandsamt vermittelt keine Stellen. Bei Interesse können Kurzberichte von Vorgänger/-innen eingesehen werden. Es wird jedoch Unterstützung bei der Bewerbungsprozedur angeboten. Regelmäßig werden Infoveranstaltungen zum Thema Praktikum im und Abschlussarbeit Ausland angeboten. Die Termine der nächsten Informationsveranstaltung entnehmen Sie bitte unserer Hompage unter Veranstaltungen: Im Folgenden sind Organisationen und Institutionen aufgelistet, die ihre Unterstützung bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes im Ausland anbieten. Auch über unsere Homepage sind viele Links zu Praktikumsbörsen zu finden: Anlaufstellen für Auslandspraktika Für die Vermittlung von praxisbezogenen Aufenthalten im Ausland sind je nach Studienfach verschiedene Organisationen tätig, deren Anschriften im folgenden aufgelistet sind. Einzelheiten über die Vermittlungsvoraussetzungen und -bedingungen sind über die genannten Vermittlerorganisationen zu erfahren. IAESTE und AIESEC Bei IAESTE trägt der Praktikant seine Reisekosten selbst und erhält im Gastland für die Tätigkeit eine Vergütung zur Deckung der Lebenshaltungskosten. In Übersee, Malta, Zypern, Türkei und Island können Fahrtkostenzuschüsse auch bei der IAESTE beantragt werden. Die Platzvergabe findet jeweils im Februar statt. Die Vermittlungschancen richten sich nach dem Platzangebot und der Zahl der Bewerber. Bewerbungsfristen IAESTE und AIESEC bis 30. November für das folgende Jahr Mehr Infos: AIESEC vermittelt fachbezogene Praktika ab 8 Wochen für Studierende aller Fachrichtungen. oder Deutsches Komitee der AIESEC e.v. Kasernenstraße Bonn Tel.: info@aiesec.de AIESEC in Berlin Lokalkomitee Technische Universität Straße des 17. Juni 145 Raum EB Berlin Tel.: berlin.tu@aiesec.de Weitere Informationen zur ERASMUS und PROMOS Förderung für Praktikas finden Sie ab Seite 12 und im Internet: ERASMUS PROMOS IAESTE vermittelt fachbezogene Praktika an Studierende deutscher Hochschulen. Voraussetzung für eine Bewerbung in diesem Programm ist ein Bachelor- Studium von dem mindestens drei Fachsemester abgeleistetet wurden. Ein Masterstudierender benötigt mindestens 2 Fachsemester und eine Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen aus der hervorgeht, dass überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht wurden. 8 9

5 Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes Stipendien für Studienaufenthalte Eine gesunde finanzielle Basis ist für jeden Auslandsaufenthalt unabdingbar. Zu den Lebenshaltungskosten kommen evtl. noch Studiengebühren, Reisekosten und Versicherungen hinzu. Jobben ist nur in einigen EU-Staaten problemlos möglich, falls es Jobs gibt und sie zeitlich mit dem Studium vereinbar sind. In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an enge Bedingungen geknüpft. Verschiedene Organisationen und Stiftungen vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte an Studierende und Graduierte. Aufgrund der großen Fülle an Angeboten und der unterschiedlichen Bestimmungen können hier nur die wichtigsten Grundzüge behandelt werden. Wer einen Stipendienantrag stellen will, trifft meist auf bestimmte Bedingungen. Für Studierende gilt: man muss einige Zeit erfolgreich studiert haben, i.d.r mind. 2-3 Semester zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung oder bereits bestimmte Studienteile abgeschlossen haben, aktuelle Gutachten von Hochschullehrern müssen vorgelegt werden, Nachweise guter bis sehr guten Sprachkenntnisse sind vorzulegen fundierte Darlegung der Gründe und der Motivation für den Auslandsaufenthalt und für die gewählte Hochschule. Auswahlkriterien sind in der Regel fachliche, persönliche und sprachliche Eignung. Bei Stipendienprogrammen ist die Einhaltung von Bewerbungsterminen wichtig. Diese liegen oft ein Jahr vor Beginn des Programms, in einigen Fällen noch früher. Ausnahme: ERASMUS Praktikums Stipendien können bis kurz vor Abreise beantragt werden. Das Stipendienvergabeverfahren hängt von Stipendienart und -programm ab. Häufig entscheidet die vergebende Organisation anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen oder lädt nach einer Vorauswahl die aussichtsreichsten Kandidatinnen/Kandidaten zu einem Interview ein. Bei einigen Programmen finden hochschulinterne Auswahlinterviews im Akademischen Auslandsamt statt. Diese Gespräche werden in der Sprache des Gastlandes geführt und verlangen von den Bewerberinnen/Bewerbern gute Fachkenntnisse und Kenntnisse über politische, wissenschaftliche und kulturelle Fragen des Ziellandes. ERASMUS Studienprogramm Dieses ist ein Programm der EU zur Förderung der Studierendenmobilität und Zusammenarbeit im Hochschulbereich innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und der ERASMUS-Länder. Diese Stipendien werden nur an Studierende vergeben, die im Rahmen eines vereinbarten Hochschulkooperationsprogramms einen Studienabschnitt von 3 bis 12 Monaten Dauer an einer Partnerhochschule verbringen. ERASMUS bedeutet: Anerkennung, der an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen, Gewährung von Teilstipendien, Erlass der Studiengebühren, Vermittlung und Betreuung. Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien vergeben (z.zt. max. EUR 300,- pro Monat). Weitere Informationen gibt es auf unserer Webseite: Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Deutsche Studierende können auch für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht gem. 5 Abs. 2 BAföG Rechtsanspruch, wenn dieses Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist, was bereits ab dem 1. Semester innerhalb der EU und für die Schweiz gilt und ab dem 3. Semester für Studienaufenthalte außerhalb Europas als gegeben angesehen wird, und zumindest ein Teil des Auslandstudiums auf das Studium angerechnet werden kann Informationen hierzu erhalten Sie unter: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Der DAAD vergibt Stipendien für Studierende und Graduierte. Angeboten werden Jahresstudienstipendien und Jahresstipendien als Kombination von Studienund Praxissemester. So verschieden wie die Programme sind auch die Stipendienleistungen, die für Studierende und Graduierte unterschiedlich hoch sind. Sie setzen sich aus einem Stipendiengrundbetrag und einer Auslandszulage zusammen. Sie werden bei 10 11

6 Stipendien für Praktikumsaufenthalte Bedarf den veränderten Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Ländern angepasst. Stipendien für Studierende werden als Teilstipendien vergeben. BAföG-Empfänger erhalten vom DAAD eine Aufstockung auf die BAföG-Auslandsförderung. Die Stipendien werden in monatlichen Raten gezahlt. Zusätzlich werden die von der ausländischen Hochschule in Rechnung gestellten Studiengebühren und die Reisekosten bzw. eine Reisekostenpauschale gezahlt. Bei Graduierten werden Vollstipendien gezahlt, die jedoch nicht in jedem Fall die vollen Lebenshaltungskosten ausgleichen, sodass mit einer gewissen Eigenbeteiligung gerechnet werden muss. Oft ist die selbständige Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes erforderlich, manche Stipendien schließen aber auch die Teilnahme an einem organisierten Programm ein. Informationen hierzu enthält die Stipendiendatenbank des DAAD sowie die DAAD-Broschüre Studium, Forschung Lehre im Ausland - Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, die kostenlos im Akademischen Auslandsamt erhältlich ist und für jedes Studienjahr neu erscheint. Mehr Infos: Die Fulbright-Kommission Vergibt Stipendien für deutsche Master Studierende und Graduierte, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Sie vergibt Reise-, Vollund Teilstipendien zum Studium, zur Ergänzung, Fortsetzung oder Erweiterung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit dem Gastland. Mehr Infos: Bewerbungsunterlagen sind ab April erhältlich, die Deadline ist meist Ende Juni. Beachten Sie bitte die Aushänge. PROMOS - Stipendium Durch PROMOS können Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und/oder Reisekostenpauschalen weltweit (außer EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei) gefördert werden. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom jeweiligen Zielland und dem geförderten Zeitraum. Bewerbung und Infos: Bewerbungsfristen: SS bis 15.Dez, des Vorjahres WS bis 15. Mai, des Jahres ERASMUS Praktikum Die Europäische Union fördert Praxisaufenthalt innerhalb des Studiums seit 2008 durch das ERASMUS Programm. Hierzu zählen Praktika (freiwillig), Praxissemester oder -phasen, Projektarbeiten, sowie Bachelor- und Masterarbeiten. Wer ein Praxisaufenhalt in einem Land der EU bzw. Island, Lichtenstein, Norwegen oder Türkei (mind. 3 Monate, höchstens 12 Monate) absolvieren möchte, kann ein Stipendium im Rahmen des ERASMUS Programms beim Auslandsamt beantragen. Mehr Infos unter: BAföG-Förderung für Auslandspraktika Studierende, die eine Inlandsförderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Auslandsförderung für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt erhalten. Mehr Infos unter: Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms bietet der DAAD für Studierende an Fachhochschulen neben der weiterhin bestehenden Förderung ganzjähriger Studienaufenthalte an einer ausländischen Hochschule auch Stipendien für kombinierte Studien- und Praxisvorhaben an. Das Studien- und das Praxissemester sollen in dem selben Land absolviert werden. Die Anforderungen an die Gestaltung des Praxissemesters ergeben sich aus dem Curriculum der deutschen Hochschule. Das Praxissemester muss in dem Curriculum des betreffenden Studiengangs vorgeschrieben sein und von der Heimathochschule anerkannt werden. RISE (Research Internships in Science and Engineering) weltweit Das Programm ermöglicht Studierenden deutscher Hochschulen als Praktikanten in Forschergruppen weltweit zu arbeiten: Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen Für Praxisaufenthalte in Ländern außerhalb der EU vergeben die Organisationen IAESTE und AIESEC Fahrtkostenzuschüsse. Studierende, die BAföG erhalten sind dabei nicht berechtigt einen Antrag hierfür zu stellen

7 Sprachkenntnisse Gute Kenntnisse der Landessprache sind für ein Auslandsstudium selbstverständlich unabdingbar. Es genügt nicht immer, sich auf die Schulkenntnisse zu verlassen, diese müssen aufgefrischt und um die Fachsprache ergänzt werden. Fast alle ausländischen Hochschulen haben vor die Studienaufnahme die Hürde des Sprachtests gestellt. Intensität und Qualität der sprachlichen Vorbereitung kann für den Erfolg des Auslandsaufenthaltes entscheidend sein. Vorbereitende Sprachkurse werden im Fachbereich I der Beuth Hochschule angeboten: php?page=start in Südafrika, Australien, Neuseeland den TOEFL oder den IELTS. Genaue Informationen darüber, welche Tests (evtl. mit welcher Punktzahl) zum Studium verlangt werden, kann man nur bei der jeweiligen Hochschule erfahren. Alle weiteren Sprachen Die jeweiligen Kulturinstitute (z.b. Institut Français und Instituto Cervantes) in Berlin bieten ebenfalls Sprachkurse und/oder Sprachprüfungen an: Feriensprachkurse Sprachtandembörsen Ein Sprachtandem ist ein Sprach- und Kulturaustausch von zwei Personen mit unterschiedlicher Muttersprache. Das Auslandsamt der Beuth Hochschule vermittelt Sprachtandems zwischen Beuth Studierenden und Austauschstudierenden. Auch die Sprach und Kulturbörse der TU vermittelt Sprachtandempartnerschaften: Englisch Alle Hochschulen in den USA verlangen den TOEFL (Test of English as a Foreign Language), Hochschulen in Großbritannien den IELTS (International English Language Testing System), Hochschulen Viele ausländische Hochschulen bieten Feriensprachkurse während der Sommerferien oder sogar ein semesterbegleitendes Sprachprogramm an. Ein jährlich aktualisiertes Verzeichnis, herausgegeben vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, enthält detaillierte Angaben zu Themen, Teilnehmern, Terminen, Gebühren und Unterkunftsmöglichkeiten von mehr als 250 Veranstaltern in 26 Ländern. Das Verzeichnis Sprachkurse an Hochschulen in Europa ist über den Buchhandel zu beziehen. Eine weitere Übersicht über Sprachkursverzeichnisse : Auslandskrankenversicherungen Die wichtigste Versicherung für alle Studierenden ist die Krankenversicherung. Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist obligatorisch. Die Anerkennung Ihrer schon bestehenden Krankenversicherung ist in den EU-Ländern möglich. Wenn Sie sich zu einem Studium in einem Land entschieden haben, das nicht zu den EU-Ländern gehört, so sollten Sie sich auf alle Fälle vergewissern, welcher Versicherungsschutz von Ihnen verlangt wird. So gibt es z.b. in Australien eine obligatorische Krankenversicherung für ausländische Studierende, die bei der Einschreibung abgeschlossen werden muss. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle bei Ihrer Krankenversicherung, ob und wie Sie im Ausland versichert sind

8 Informations- und Beratungsstellen Akademisches Auslandsamt Corinna Kleesiek Luxemburger Str. 10 Besucheranschrift: Haus Grashof, C 7 und C Berlin Sprechzeiten: Di u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel.: Fax: ausland@beuth-hochschule.de Auslandskoordinatoren der Fachbereiche Eine aktuelle Liste der Auslandsbeauftragten finden Sie unter: Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) Kennedyallee 50, Bonn Tel.: Fax: Büro Berlin Markgrafenstr Berlin Tel.: Fax: Fulbright-Kommission Oranienburger Str. 13/14, Berlin Tel.: Fax: webmaster@fulbright.de Die nationale Agentur für die Promotion des französischen Hochschulsystems im Ausland Institut français de Berlin Kurfürstendamm 211 D Berlin Tel.: /85 Fax: kontakt@studieren-infrankreich.de British Council Alexanderplatz Berlin Tel.: Fax: info@britishcouncil.de Amerikazentrum Hamburg Am Sandtorkai Hamburg Tel.: Fax: info@amerikazentrum.de Finnland Institut Studium- und Praktikumsberatung Maria pessi Georgenstr. 24 (1. OG) Berlin Tel.: studium@finstitut.de Institut Ranke-Heinemann Australisch-Neuseeländischer Hochschulverband Georgenstr. 35, 7. Etage Berlin Tel. 030 / Telefonische Sprechzeiten: Mo-Fr von Uhr Persönliche Sprechzeiten: nach Vereinbarung berlin@ranke-heinemann.de International Education Centre - IEC IEC Studienberatung Marienstr. 19/ Berlin Te. 030 / o info@ieconline.de Weitere Informationen zum Studium und zu Visa-Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite des auswärtigen Amtes:

9 Checkliste Wenn endlich der Studienplatz gesichert ist oder die Suche nach einem Praktikumsplatz erfolgreich war, muss vieles bedacht werden: Wie lange ist mein Personalausweis bzw. Reisepass noch gültig? Brauche ich ein Visum? Wer beschafft die Arbeitserlaubnis? Bin ich ausreichend kranken- und unfallversichert? Wer besorgt mir eine Unterkunft? Benötige ich bestimmte Impfungen? Brauche ich einen Internationalen Führerschein? Günstige Anreisemöglichkeit? 18

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