HYGIENEPASS-KURS FÜR TIERMEDIZINISCHE PRAXISASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN
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- Elizabeth Koch
- vor 8 Jahren
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2 Für In den letzten Jahren wurden auch in Tierarztpraxen zunehmend häufiger multiresistente Keime festgestellt. Um Tiermedizinische diese in den Griff Praxisassistentinnen zu bekommen, sind und die assistenten ganzen Praxisteams EFZ gefordert. Veterinäranästhesietechnikerinnen und -techniker Ein wichtiges Tiermedizinische Ziel ist es, den Antibiotika Praxisassistentinnen gezielter einzusetzen und -assistenten und das in Wissen Ausbildung um den Umgang mit resistenten Keimen, bzw. im Falle einer Infektion durch einen resistenten Keim. Die Anwendung einer systematischen Hygiene innerhalb von Kleintierpraxen und Kliniken, wie auch des Besitzers zuhause, soll das Risiko einer Ausbreitung von resistenten Keimen grundsätzlich minimieren. (Zitat aus dem SKV-Positionspapier Bedeutung der Hygiene zur Situation in der der modernen Antibiotikaresistenz Tierarztpraxis vom März 2015). Wahl des richtigen Desinfektionsmittels Deshalb wird die Aufbereitung Aufklärung von und Medizinprodukten Schulung des Praxispersonals immer wichtiger. Mit umfassenden Hygienemassnahmen Qualitätskontrollen in der Tierarztpraxis, beim Aufbereiten dem korrekten von Medizinprodukten Einsatz von Desinfektions- und Reinigungsmitteln Umgang und dem mit korrekten Sterilisatoren Aufbereiten von wiederverwertbaren Medizinprodukten sollen die wesentlichen Schritte in die richtige Richtung gemacht werden und die Weiterverbreitung von Einführung und Gestaltung eines Qualitätshandbuches in Bezug auf Keimen insbesondere von multiresistenten Keimen verhindert werden. Die Schulung der Tiermedizinischen Praxisassistentinnen Hygiene und Aufbereitung soll das von Bewusstsein Medizinprodukten fördern, dass Hygiene das A und O in einer Tierarztpraxis sein Prüfung muss. Daten Die Tiermedizinischen Praxisassistentinnen werden im Hygienepasskurs so geschult, dass sie für ihre Praxis ein Donnerstag, Hygienekonzept 18. Februar aufstellen 2016 und umsetzen bis können. ca Uhr Donnerstag, 3. März bis ca Uhr Donnerstag, 17. März bis ca Uhr FREI S Schulen Luzern Haldenstrasse 33
3 Für Tiermedizinische Praxisassistentinnen und assistenten EFZ Veterinäranästhesietechnikerinnen und -techniker Tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten in Ausbildung Bedeutung der Hygiene in der modernen Tierarztpraxis Wahl des richtigen Desinfektionsmittels Aufbereitung von Medizinprodukten Qualitätskontrollen beim Aufbereiten von Medizinprodukten Umgang mit Sterilisatoren Einführung und Gestaltung eines Qualitätshandbuches in Bezug auf Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten Prüfung Daten Donnerstag, 18. Februar bis ca Uhr Donnerstag, 3. März bis ca Uhr Donnerstag, 17. März bis ca Uhr FREI S Schulen Luzern Haldenstrasse 33
4 ANMELDUNG Hygienepass- Kurs TPA Kandidatin/Kandidat Arbeitgeber/in Anrede Name/Vorname Geburtsdatum Strasse PLZ/Ort Name Strasse PLZ/Ort Telefon G Nationalität Heimatort/Kanton Telefon P E Mail Telefon G / Mobile E Mail Sonstige Angaben Ich bin Berufsschüler/in an den FREI S Schulen Ich bin VSTPA Mitglied Ich akzeptiere die Allgemeinen Vertragsbedingungen der FREI S Schulen AG Die Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses fällig. Die detaillierten Kursangaben (Raum, detailliertes Programm etc.) folgen ca. 14 Tage vor Kursbeginn. Auf die FREI S Schulen aufmerksam geworden durch: Berufs und Studienberatung Ehemalige oder aktuelle Lernende Erstausbildung bereits bei FREI S Schulen Freunde / Bekannte / Familie Inserate Printmedien Messe ZEBI Lehrer / Trainer Online Marketing (Werbung, Banner usw.) Online Plattformen (LENA, Bildungsportale usw.) Redaktionelle Beiträge (Zeitungen und Online) Suchmaschinen (Google usw.) Social Media (Empfehlungen über Facebook usw.) Website FREI S Schulen AG Luzern Weitere (Werbung Bus usw.) Kapitel, Dokumentname KZ Aktualisiert Freigabe Seite 2015_10_29_Anmeldeformular_Hygienepasskurs_2016.docx Fip /1
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Geltungsbereich HYGIENEPASS-KURS FÜR Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für Aus- und Weiterbildungen, die von FREI S SCHULEN AG LUZERN (nachstehend: FREI S) im Privatschulbereich inkl. Talents School angeboten werden. Vertragsabschluss Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt die/der Unterzeichnende, von den Vertragsbestimmungen und den Allgemeinen Für Geschäftsbedingungen (AGB) Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die angemeldete Person sowie deren allfällige gesetzliche Vertreter anerkennen den unterzeichneten Vertrag in Bezug auf Schulgelder und sämtliche Nebenkosten des belegten Ausbildungslehrgangs als Schuldanerkennung im Sinne von Ar- tikel 82 SchKG. Ausbildungsinhalt Die Schul- und Kursgelder sind aus der Preisliste ersichtlich. Teuerungs- oder unkostenbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Anpassungen aufgrund Daten reglementarischer Änderungen in der Anzahl obligatorischer Lektionen. Anpassungen der Schul- bzw. Kursgelder werden bis spätestens acht Wochen im Voraus angekündigt. Lehrmittel und Nebenkosten Lehrmittel und Nebenkosten (zum Beispiel Materialgeld, zusätzliche Abschlüsse, obligatorische Veranstaltungen und Ergänzungsangebote) sind im Preis nicht inbegriffen. Teuerungs- oder unkostenbedingte Anpassungen der Ausgaben für Lehrmittel und Nebenkosten bleiben vorbehalten. Abwesenheiten Abwesenheiten berechtigen weder zum Nachholen des Versäumten noch zu einer Reduktion des Schulgeldes. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Abwesenheit selbstverschuldet FREI S ist oder nicht Schulen (zum Beispiel Luzern Militärdienst, Krankheit, Unfall Haldenstrasse etc.) und ob die Abwesenheit 33 den ganzen Lehrgang bzw. Kurs oder nur Teile davon betrifft. Zahlungsbedingungen Schul- bzw. Kursgelder werden in der Regel jeweils ca. vier Wochen vor Beginn des Lehrganges bzw. Kurses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Ausbleibende oder verspätete Zahlung löst eine kostenpflichtige Mahnung aus. Nach erfolgter Mahnung kann neben den Mahngebühren von CHF 10 ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt werden. Rücktritt und Vertragsauflösung Nach gegenseitiger Unterzeichnung der Anmeldung gilt der Ausbildungsvertrag als formell abgeschlossen. Auflösung, Änderung oder Ergänzungen haben ab diesem Zeitpunkt mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Erfolgt die Vertragsauflösung bis zwei Monate vor Schulbzw. Kursbeginn, sind keine Rücktrittskosten zu entrichten. Bei Vertragsauflösung bis einen Monat vor Schul- bzw. Kursbeginn werden 50% des Schul- bzw. Kursgeldes für das erste Semester fällig. Wird der Vertrag weniger als einen Monat vor Schul- bzw. Kursbeginn aufgelöst, sind 100% des Schulbzw. Kursgeldes für das erste Semester geschuldet. Die Einschreibegebühr wird in jedem Fall fällig. Tiermedizinische Praxisassistentinnen und assistenten EFZ Veterinäranästhesietechnikerinnen und -techniker Tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten in Ausbildung Bedeutung der Hygiene in der modernen Tierarztpraxis Nach Schuleintritt ist eine Kündigung nur bis spätestens 30 Tage vor Schul- bzw. Semesterschluss mit eingeschriebenem Brief möglich. Mündliche Vereinbarungen, zum Beispiel mit Lehrpersonen, sind nicht rechtsgültig. Bei verspäteter oder fehlender Kündigung bleibt das Schul- bzw. Kursgeld für drei Monate über das laufende Semester hinaus geschuldet. Der Inhalt der angebotenen Aus- und Weiterbildungen richtet sich nach der im Zeitpunkt Wahl des der richtigen Anmeldung aktuellsten Desinfektionsmittels Ausschreibung von FREI S. Aufbereitung Anpassungen von Bildungsinhalten, von Lehrpersonen, Zeit, Dauer und Ort des Angebots Medizinprodukten Qualitätskontrollen beim Aufbereiten Fristlose von Medizinprodukten Vertragsauflösung bleiben jederzeit vorbehalten. FREI S kann Klassen bei ungenügender Teilnehmerzahl Umgang zeitlich mit verschieben Sterilisatoren oder zusammenlegen. FREI S kann den Ausbildungsvertrag in folgenden Fällen Einführung und Gestaltung eines Qualitätshandbuches fristlos auflösen: Mangelhafte in Bezug Leistungen, auf disziplinarische Gründe wie wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung Schul- und Kursgelder Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten sowie Störungen des Schulbetriebes wie zum Beispiel fortgesetzte unentschuldigte Absenzen. Bei fristloser Vertrags- Prüfung auflösung aus disziplinarischen Gründen ist das Schul- bzw. Kursgeld für das laufende Semester geschuldet. Versicherungsschutz Donnerstag, 18. Februar bis ca Uhr Donnerstag, 3. März bis ca Uhr Donnerstag, 17. März bis ca Uhr Die/der Studierende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. FREI S schliesst jede Haftung für während eines Lehrgangs bzw. Kurses entstandene Schäden, Diebstähle oder Verluste von Gegenständen aus. Insbesondere hat die/der Studierende selbständig für eine genügende Unfallversicherung zu sorgen. Dies gilt namentlich auch für Praktika, Ausflüge, Auslandaufenthalte und andere Anlässe. FREI S lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. Ergänzende Reglemente Hausordnung Verordnungen und weitere Reglemente bilden einen integrierenden Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Weitere Bestimmungen FREI S steht in begründeten Fällen das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Luzern. Es gilt schweizerisches Recht. Luzern, Juli 2014 Peter Blättler
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