Sinnvolle Fördermöglichkeiten der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen am Beispiel Rems-Murr-Kreis
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- Alexander Fuchs
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1 HOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND FINANZEN LUDWIGSBURG Sinnvolle Fördermöglichkeiten der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen am Beispiel Rems-Murr-Kreis Bachelorarbeit zur Erlangung des Grades einer Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang gehobener Verwaltungsdienst Public Management vorgelegt von Ilona Lugaric Studienjahr 2011/2012 Erstgutachter: Herr Diethelm Mauthe Zweitgutachter: Herr Ulrich Spangenberg
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92 Steckbrief Erzieher/in Berufstyp Ausbildungsart Ausbildungsdauer Lernorte Aus- bzw. Weiterbildungsberuf (je nach Bundesland unterschiedlich) Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen/ Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) 2-4 Jahre Berufsfachschule bzw. Berufskolleg/Fachschule Was macht man in diesem Beruf? Erzieher/innen betreuen Kinder und Jugendliche und fördern sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Sie regen die Kinder oder Jugendlichen zum Spiel oder zur kreativen Betätigung an. Beispielsweise basteln, singen und turnen sie mit den Kindern, üben kleine Theaterstücke ein oder organisieren Ausflüge. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, mit den Kindern und Jugendlichen über Alltagsprobleme zu sprechen oder sie zu trösten. Sie beobachten das Verhalten und Befinden der Kinder und Jugendlichen. Auf Basis dieser Beobachtungen beurteilen sie z.b. Entwicklungsstand, Motivation oder Sozialverhalten. Die Dokumentation von Projekten und pädagogischen Maßnahmen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus erstellen sie Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten vor. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite. Wo arbeitet man? Erzieher/innen arbeiten hauptsächlich in kommunalen und kirchlichen Kindergärten in Kinderkrippen und Horten in Kinderheimen, Jugendwohnheimen, Erziehungsheimen in Jugendzentren in Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Suchtberatungsstellen Ihre Tätigkeit üben sie in den Räumen der Betreuungseinrichtung wie auch im Freien aus, etwa auf Spiel- und Sportplätzen. Verwaltende und planende Aufgaben erledigen sie in Büroräumen. Worauf kommt es an? Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Konfliktfähigkeit und Einfühlungsvermögen unabdingbar: Erzieher/innen schlichten Streit und müssen auf Wutausbrüche und Tränen angemessen reagieren. Dabei berücksichtigen sie die kindliche Gefühls- und Erlebenswelt. Auch Kommunikationsfähigkeit ist sehr wichtig, sowohl im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen als auch mit den Erziehungsberechtigten. Dazu verfügen Erzieher/innen über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, z.b. erkennen sie Gefahren und Unfallrisiken rechtzeitig und treffen geeignete Vorsichtsmaßnahmen. Angehende Erzieher/innen sollten Interesse an Kunst und Musik mitbringen, da sie mit Kindern und Jugendlichen basteln und malen, singen, tanzen und musizieren. Daneben ist ein umfangreiches Allgemeinwissen von Bedeutung, um die Kinder in ihrer geistigen Entwicklung zu fördern. Um die Kinder z.b. mit der Tier- und Pflanzenwelt vertraut zu machen, sind gute Kenntnisse in Biologie vorteilhaft. Erzieher/in Quelle: BERUFENET ( Stand:
93 Steckbrief Was verdient man während der Aus bzw. Weiterbildung? Die Auszubildenden erhalten während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.b. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Der berufspraktische Teil der Aus- bzw. Weiterbildung kann vergütet werden. Wird das erforderliche Berufspraktikum z.b. in kommunalen Einrichtungen abgeleistet, wird es mit einem Praktikumsentgelt von im Monat vergütet. Welcher Schulabschluss wird erwartet? Meist wird für die Aus- bzw. Weiterbildung ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Welche Alternativen gibt es? Wenn es mit der Aus- bzw. Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin nicht klappt, hier eine kleine Auswahl von Alternativberufen mit vergleichbaren Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalten: Erzieher/in - Jugend- und Heimerziehung Sozialhelfer/in/-assistent/in Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in Ausbildungsplatz gesucht? Weitere Informationen gewünscht? Schulische Ausbildungsplätze findet man im Portal für berufliche Ausund Weiterbildung KURSNET: >> KURSNET Betriebliche Ausbildungsstellen findet man in der Online-JOBBÖRSE: >> JOBBÖRSE Ausführliche Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen, Bilder und Filme gibt es im Informationssystem BERUFENET: >> BERUFENET Einblicke in Ausbildung und Beruf bieten zahlreiche Filme unter >> BERUFETV Infos zu Ausbildung und Beruf (z.b. Tagesabläufe von Azubis) für Schüler/innen bis Klasse 10 bietet planet-beruf.de: >> planet-beruf.de >> Berufe finden >> Berufe von A bis Z Internet-Plätze, Medien und Informationen zu Ausbildung und Beruf bieten die Berufs-Informations-Zentren (BiZ) in den Agenturen für Arbeit. Adressen und Infos zum BiZ stehen hier zur Verfügung: >> Bürgerinnen & Bürger >> Ausbildung >> Berufs-Informations-Zentren Terminvereinbarungen für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vor Ort: Tel / (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Erzieher/in Quelle: BERUFENET ( Stand:
94 Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Auf einen Blick Stand: März 2009
95 1. Ziel: Mehr gute Betreuung in der Kindertagespflege Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt mit dem Aktionsprogramm den Ausbau der Kindertagesbetreuung und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung der Bundesregierung. Eine gezielte Förderung der Kindertagespflege ist eine wesentliche Voraussetzung, um die frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potenziellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Das Aktionsprogramm folgt damit den beschäftigungspolitischen Zielvorgaben der Europäischen Union und wird zu einem großen Teil aus ESF-Mitteln finanziert. Um die in der Tagespflege benötigten zusätzlichen Fachkräfte zu gewinnen, wird das Programm in enger Kooperation mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. 2. Instrumente Das Aktionsprogramm besteht aus drei Säulen: Kinder und Jugend Ziel: mehr gute Betreuungsplätze in der Tagespflege 1. Säule 2. Säule 3. Säule Ziel: Auf/Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmütter und -vätern Ziel: Qualifizierung in der Fläche ESF-Förderung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Ziel: Information, Vernetzung, Transparenz 200 Modellstandorte Online- Portal vorteilkinderbetreuung Säule I: Strukturbildung in 200 Modellstandorten Zur Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden entsprechend dem ESF-Verteilerschlüssel bundesweit 200 Modellstandorte gefördert. Diese müssen nicht zwangsläufig in solchen Kommunen angesiedelt sein, die alle Fragen rund um die Kindertagespflege bereits perfekt gelöst haben. Im Gegenteil: Gefragt sind Konzepte gerade solcher Kommunen, die noch einen hohen Bedarf an Tagespflegepersonen haben. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umsetzen. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung eines regionalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Fördergebiet erforderlichen Personals. Zielgruppen sind sowohl Personen aus einschlägigen Berufsfeldern (z.b. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, Sozialassistentinnen und -assistenten, Kinderbetreuerinnen und -betreuer) als auch Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Er- 2
96 fahrung im Umgang mit Kindern haben. Dabei bietet sich die Tätigkeit auch für geeignete Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer an. In jedem Fall erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit als Tagespflegeperson eine Eignungsfeststellung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. Grund- und Weiterqualifizierung der gewonnenen Tagesmütter und -väter sind ebenso notwendige Bestandteile des Konzepts wie eine bedarfsgerechte und niederschwellige Vermittlung. Die Betreuung der Kinder selbst ist nicht Gegenstand der Förderung, da diese zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zählt und deshalb nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden darf. Für die erste Säule stehen 20 Mio. Euro aus dem ESF-Fond zur Verfügung sowie 6,5 Mio. Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Für jeden Modellstandort steht damit ein Förderhöchstbetrag von insgesamt Euro innerhalb der maximal 3 Jahre zur Verfügung. Säule 2: Bundesweite Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und vätern Auf Basis der Bedarfsmeldungen der Jugendhilfeträger und regionalen Analyse des Bewerberpotenzials erfolgt bundesweit die Qualifizierung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber. Die Finanzierung erfolgt durch die Kommunen bzw. Jugendhilfeträger; für Arbeitslose und Arbeitsuchende kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Förderung durch die Arbeitsagenturen/Grundsicherungsstellen in Betracht kommen. Vor Ort ist diesbezüglich eine Abstimmung zwischen den betroffenen Akteuren erforderlich. Obwohl die Tagespflege eine lange Tradition hat, gibt es keine verlässlichen Standards für die Qualifizierung von Tagesmüttern und vätern. Die örtlichen Jugendhilfeträger, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, setzen unterschiedliche Qualifikationen voraus. Das Spektrum reicht von einer Einführung im Umfang weniger Stunden bis hin zu einem Kursangebot über mehrere Wochen. Umfang der rechtlich verankerten Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen nach Ländern Diese Grafik bildet den aktuellen Stand der geforderten Qualifizierungsumfänge ab. Perspektivisch ergibt sich ein anderes Bild. In Baden-Württemberg wird ab 2011 die Qualifizierungsvorgabe von 160 Unterrichtseinheiten (UE) umgesetzt werden. In Bayern ist derzeit eine Ausweitung des verbindlichen Qualifizierungsumfangs auf 160 UE ab 2013 im politischen Abstimmungsprozess. Auch in Hamburg gibt es Bestrebungen, die verbindlichen Qualifizierungsumfänge zu erhöhen. In Berlin ist ab 2009 für Tagespflegepersonen, die mehr als 3 Kinder betreuen, eine Qualifizierung von über 160 UE gefordert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar derzeit keine rechtliche Regelung des Grundqualifizierungsumfangs; dennoch ist dort das faktische Qualifizierungsniveau der Tagespflegepersonen überdurchschnittlich hoch. Quelle: Heitkötter/ Klößinger
97 Ziel der Qualifizierungsinitiative des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist deshalb, Tagesmütter und väter bundesweit nach dem fachlich anerkannten Mindeststandards von 160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bzw. qualitativ vergleichbarer Lehrplänen zu qualifizieren. Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit wollen sich auf ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger verständigen, die Tagesmütter nach diesen fachlich anerkannten Mindeststandards unterrichten. Dieses Gütesiegel orientiert sich an dem DJI-Curriculum und definiert qualitative und quantitative Mindestkriterien für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen: I. Bildungsträger (z.b. Qualitätsmanagementsystem mit fachlicher Begleitung der Referenten und Supervision, Fachreferentenpool zu bestimmten Themen) II. Inhalt und Umfang der Maßnahmen (z.b. positive Eignungseinschätzung als Voraussetzung zur Teilnahme an der Maßnahme; DJI- bzw. vergleichbares Curriculum als Grundlage der Maßnahme, die auf eine noch festzulegende Teilnehmerzahl begrenzt ist; zeitliche Gestaltung des Qualifizierungsangebots; Prüfung durch Leistungsnachweise) III. Referenten/innen (z.b. Fachkräfte mit pädagogischer oder gleichwertig einschlägiger Ausbildung; fundierte Kenntnisse des DJI-Curriculums bzw. vergleichbaren Lehrmaterials; Kompetenz der Zielgruppenorientierung; didaktische Methodenanforderung) Die Qualitätsanforderungen werden jeweils durch Nachweismöglichkeiten konkretisiert. Die Gültigkeitsdauer des Gütesiegels beträgt voraussichtlich 1 Jahr. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Überprüfung erforderlich. Kinder und Jugend BMFSFJ Zuwendung (Fehlbedarfsfinanzierung) Jugendhilfeträger Weiterleitung der Zuwendung durch Zuwendung oder Vertrag Teilnehmer Bildungsträger mit Gütesiegel BA Vergabe über max. 160 h (Finanzierung max. Stunden gem. Landesrecht bzw. Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) 4
98 Um zu gewährleisten, dass Jugendhilfeträger die Tagesmütter vor Erteilung der Pflegeerlaubnis nur bei Bildungsträgern mit Gütesiegel qualifizieren lassen, erhalten nur die Jugendhilfeträger eine Förderung mit ESF-Mitteln, die das Gütesiegel akzeptieren. Daneben haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit folgendes vereinbart: Wenn die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen ( 46 SGB III) und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die qualitativen Bedingungen des Gütesiegels akzeptiert, können die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Qualifizierung vollständig fördern. Dies ergibt sich aus folgender Konstruktion: Der Umfang der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit richtet sich nach dem Qualifizierungsumfang, der notwendig ist, damit die Person vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ein Qualifizierungsumfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit ESF-Mitteln finanziert werden. Hierfür stehen bis zu 9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union bereit. Ist die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt, berücksichtigt diese bei der Vergabe von Einzelmaßnahmen bzw. der Ausschreibung von Gruppenmaßnahmen den Umfang von 160 Stunden, wenn die aufstockende Finanzierung des Differenzbetrags z.b. über ESF- Mittel sichergestellt ist. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an diejenigen Tagesmütter und- väter richten, die einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, aber nicht 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen. Die 2. Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen, die über die Mindestqualifizierung von 160 Stunden hinausgehen. Säule III: Online-Portal zur Information, Vernetzung und Qualifizierung Das neue Portal präsentiert die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung in Deutschland, bietet Entscheidungshilfen für Erziehungsberechtigte mittels Fragen und Antworten sowie ein Glossar und zeigt denjenigen, die aktiv eine Beschäftigung in der Kinderbetreuung suchen, den Weg zu den passenden Anlaufstellen. Es lotst alle Hilfe- und Ratsuchenden zu den Themen Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege ob Eltern, Erzieherinnen und Erzieher oder auch Jugendämter und Unternehmen zu den Ansprechpartnerinnen und -partnern in ihrer jeweiligen Region. Das Portal, das auch das bewährte Handbuch Kindertagespflege bereitstellt, richtet sich an drei unterschiedliche Zielgruppen und bereitet die Inhalte entsprechend auf. Informationen für Mütter und Väter Angesichts der Vielfalt an Betreuungsmöglichkeiten und -angeboten für Kinder in Deutschland stellt sich für interessierte Eltern mitunter die Frage, welches Angebot das richtige für sie und ihr Kind sei. Information und Beratung suchenden Eltern steht nun online eine ganze Reihe an qualifizierten Auskunftsstellen zur Verfügung. Mütter und Väter erhalten auf dem Portal einen Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote, die in Deutschland existieren. Ansprechpartner vor Ort sind ebenso zu finden wie Antworten zu finanziellen und rechtlichen Fragen und 5
99 Informationen zum Ausbau der Kinderbetreuung. Auch die Suche nach lokalen Betreuungsangeboten ist möglich. Literaturhinweise und Linktipps bieten vertiefte Informationen. Tipps für Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter Dieser Bereich enthält Informationen für alle, die beruflich mit der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern befasst sind oder eine solche Tätigkeit anstreben. Die Texte bieten Einblicke in den Alltag der Kindertagespflege oder der Kindertageseinrichtungen. Frauen und Männer, die in der Kinderbetreuung arbeiten, erhalten Auskunft über gesetzliche Neuerungen sowie über Weiterbildungsangebote. Zudem werden Programme vorgestellt, die das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen steigern und verbessern helfen. Fachliche Informationen sind hier ebenso zugänglich wie der Kontakt zu regionalen und lokalen Ansprechpartnern. Hinweise für Jugendämter, Unternehmen und weitere Partner Jugendämter, Unternehmen und weitere Partner in der Kinderbetreuung erhalten hier Hinweise zu den Förderprogrammen des Bundes. Wissenschaftliche Evaluationen geben Auskunft über den aktuellen Stand der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote in den Bundesländern. Die unterschiedlichen Partner der Kinderbetreuung erhalten Kontakt zur jeweils für sie zuständigen Anlaufstelle. Eine umfangreiche Linkliste informiert über relevante Programme, Statistiken, Analysen und Praxisberichte. 6
100 Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 FAQs Stand: Juli 2010
101 Inhalt I. Zum Aktionsprogramm Kindertagespflege Welche Zielgruppen sollen für die Kindertagespflege gewonnen werden? Welche (finanziellen) Anreize gibt es für Jugendhilfeträger, sich am Aktionsprogramm Kindertagespflege, Säule 2 zu beteiligen?... 3 II. Zum Gütesiegelverfahren Wer vergibt das Gütesiegel? Wie ist das Gütesiegel aufgebaut? Ist für Bildungsträger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen anbieten und das Gütesiegel erhalten möchten, eine bestimmte Rechtsform vorgegeben? Wer trägt die Kosten des Gütesiegelverfahrens und wie lange dauert es? Gibt es die Möglichkeit einer sog. Verbundzertifizierung z. B. von Dachverbänden oder anderen übergeordneten Organisationseinheiten? Ersetzt das Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege das Gütesiegel? Ist das Gütesiegelverfahren nicht zu aufwendig bzw. bürokratisch für viele Bildungsträger? Warum dient das DJI-Curriculum als Maßstab?... 5 III. Förderung der Qualifizierung vor Ort Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung der Qualifizierung durch BA und ESF? Wie erfolgt die Finanzierung des Qualifizierungskurses? Was hat sich im Zusammenhang mit der Erweiterung der Förderbedingungen bei der Finanzierung geändert? Wie viel kostet ein Qualifizierungskurs im Durchschnitt? Wie lange darf ein Qualifizierungskurs dauern? Kann man einen Antrag stellen, so lange das Antragsverfahren für das Gütesiegel noch läuft? Können mehrere örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam einen Antrag stellen? Gibt es eine Vorlage für die Teilnahme-Bescheinigung an der Qualifizierungsmaßnahme?... 8
102 I. Zum Aktionsprogramm Kindertagespflege Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Aktionsprogramm begleitet und fördert in der Zeit vom den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potenziellen Kindertagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege ruht insgesamt auf drei Säulen: Säule 1 dient dem Auf- und Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern in ausgewählten Modellstandorten. 1 Im Mittelpunkt von Säule 2 steht die flächendeckende Grundqualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE). Unter kann außerdem auf ein Internetportal zurückgegriffen werden, das fundierte Informationen zur Kindertagespflege bereithält (Säule 3) Welche Zielgruppen sollen für die Kindertagespflege gewonnen werden? Im Zuge des Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 ist auch 2 der Bedarf an qualifizierten Tagesmüttern und -vätern stark gestiegen. Zielgruppen sind sowohl Personen aus einschlägigen Berufsfeldern (z.b. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, Sozialassistentinnen und -assistenten, Kinderbetreuerinnen und -betreuer) als auch Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben und die Tätigkeit als langfristige Perspektive sehen. Die Kindertagespflege bietet sich damit auch für geeignete Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer an. Der Personenkreis der ausgebildeten Erzieher/-innen kann ein besonders zugeschnittenes Curriculum von ca. 80 UE in Anspruch nehmen, sofern das kommunale Jugendamt diese Regelung unterstützt. Das Deutsche Jugendinstitut hat diesbezüglich in Anlehnung an das 3 DJI-Curriculum eine angepasste Version erarbeitet. Berücksichtigt sind in diesem Curriculum die Inhalte, die in der Erzieherausbildung in der Regel nicht schwerpunktmäßig vertreten sind. Organisatorisch ist vorgesehen, dass diese Module im Rahmen der regulär laufenden Qualifizierungskurse tätigkeitsbegleitend erworben werden und die Erzieher/- innen auf diesem Weg die für sie notwendige Zusatzqualifikation als Tagespflegeperson erhalten können. Die Entscheidung darüber, ob eine Person nach 80 oder 160 UE qualifiziert werden soll, verbleibt aufgrund der Eignungsfeststellung beim Jugendamt. Lohnt sich seit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen in 2009 Welche (finanziellen) Anreize gibt es für Jugendhilfeträger, sich am Aktionsprogramm Kindertagespflege, Säule 2 zu beteiligen? Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, können die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Qualifizierung vollständig fördern. Dies ergibt sich aus folgender Konstruktion: 4 1 Die Antragsfrist für Säule 1 endete am 31. Juli Ab dem 31. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. 3 Siehe: > DJI-Curriculum > Erzieher/innenversion DJI-Curriculum 4 Zu den Fördervoraussetzungen Säule 2 im Detail siehe: > Aktionsprogramm Kindertagespflege > Säule 2 3
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