STRAUMANN CARES SCAN & SHAPE VERFAHRENSANLEITUNG

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1 STRAUMANN CARES SCAN & SHAPE VERFAHRENSANLEITUNG 1

2 INHALT TITEL SEITE Einführung 3 Verfügbare Produkte 4 5 In Wachs modellierte Sekundärteile 6 Verfahrensübersicht 6 Vorbereitung des Wax-ups 7 Maximale Geometrie für Produktion 8 9 Fallbearbeitung 10 Checkliste für den Versand 10 Turnaround-Zeit 11 Geschäftsbedingungen

3 EINFÜHRUNG Straumann bietet Ihnen jetzt ein neues Kunden-Servicekonzept, damit Sie unsere individualisierten Original- Straumann CARES Sekundärteile erhalten, die von unseren hochqualifizierten Mitarbeitern auf der Grundlage Ihrer Angaben gefertigt werden. Dieses Konzept wurde entwickelt, um die bestmögliche Passform der endgültigen Restaurationen sicherzustellen. Wir verpflichten uns selbst, Ihnen stets hervorragende Qualität und Serviceleistungen zu liefern. Ihr bequemes Arbeiten ist unsere Priorität, von dem Moment, in dem Sie Ihre in Wachs modellierten Sekundärteile verschicken, bis zum Erhalt Ihres Straumann CARES Sekundärteils. Unsere erfahrenen Zahntechniker digitalisieren Ihr Wax-up-Design, um das von Ihnen benötigte Straumann CARES Sekundärteil zu produzieren. DIESER NEUE KUNDENSERVICE BIETET IHNEN Individualisierte Sekundärteillösungen für Ihr Labor, damit Sie Chirurgen und Prothetikern mehr Optionen bieten können Herausragende Zahnheilkunde Eine interaktive Zusammenarbeit mit Ihnen Die garantierte hohe Qualität und Zuverlässigkeit von Straumann-Produkten STRAUMANN CARES SEKUNDÄRTEILE SIND FÜR INDIVIDUALISIERTE PATIENTENLÖSUNGEN ERHÄLTLICH Erhältlich in Titan (Ti), Zirkondioxid (ZrO 2 ) und Variobase, einem Hybridsekundärteil mit einer Titan-Verbindungsbasis und einem Aufbau aus Zirkondioxid (zerion LT 1 /TAN) Für zementierte Kronen und Brücken über eine Mesostruktur In reduzierter Form für direkte Verblendung zur Formung verschraubter Kronen (CARES Sekundärteil, ZrO 2 und CARES Variobase TM Sekundärteil (zerion LT 1 /TAN) CHARAKTERISTIKA Individualisierte Form und Austrittsprofil Kontrolle über den Zementspalt Optimierter prothetischer Einschubpfad durch flexibles Design Straumann-Präzisionspassung zwischen Implantat und Sekundärteil 1 LT: Low Translucency (Niedrige Transluzenz) 3

4 VERFÜGBARE PRODUKTE Straumann CARES Sekundärteile sind mit den folgenden Plattformen und in den folgenden Materialien erhältlich: Für Soft Tissue Level Implantate Für Bone Level Implantate Titan 1 Variobase : Hybrid aus Titanlegierung (TAN) und Zirkondioxid (zerion LT 2 ) Zirkondioxid NN - NN - NNC - RN RN RN WN WN - NC NC NC RC RC RC zerion LT 9 neue Farben Weiss Hell 1 Hell 2 Hell 3 Hell 4 Medium 1 Medium 2 Medium 3 Dunkel Die hier dargestellten Farben dienen nur zur Illustration. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Straumann Medizinprodukteberater. 1 CARES Variobase Sekundärteile sind in 9 Farben erhältlich. 2 LT: Low Translucency (Niedrige Transluzenz) 4

5 Wir bieten 2 Typen von CARES Sekundärteilen an: 1) Für verschraubte Restaurationen - Aus Zirkondioxid oder dem Variobase - Hybrid aus Titanlegierung (TAN) und Zirkondioxid (zerion LT), für direkte Verblendung zur Herstellung einer verschraubten Restauration. 2) Für zementierte Restaurationen - In allen 3 Straumann CARES Sekundärteilausführungen, die mit einem Käppchen verwendet werden sollten, um die endgültige zementierte Restauration anzufertigen

6 IN WACHS MODELLIERTE SEKUNDÄRTEILE VERFAHRENSÜBERSICHT 1. KUNDE Bestellen Sie telefonisch bei unserem technischen Supportteam von Straumann unter Versandmaterialien und Etiketten. Bereiten Sie Ihre aufgewachsten Sekundärteile vor und geben Sie Ihre Bestellung online auf. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Auftragsticket ausgedruckt und unterschrieben haben. 2. AUFTRAG Das Päckchen wird von einem Kurierdienst abgeholt. Sie erhalten eine Verfolgungsnummer. Packen Sie Ihr in Wachs modelliertes Sekundärteil und das unterschriebene Auftragsticket in eine Versandverpackung und legen Sie die Versand-Rechnung* in die Dokumententasche 3. STRAUMANN Das in Wachs modellierte Sekundärteil wird gescannt. Ihr Sekundärteil wird produziert. 4. LIEFERUNG Das Sekundärteil wird an Sie zur Herstellung der endgültigen Restauration geliefert. * für Zollzwecke 6

7 AUFGABE EINER BESTELLUNG Melden Sie sich online zu CARES Scan & Shape an: Geben Sie Ihre Bestellung auf und drucken Sie das Auftragsticket aus, das mit Ihrem aufgewachsten Sekundärteil mitgeschickt wird. Das Auftragsticket muss vor dem Versand an Straumann unterschrieben werden. Kontaktieren Sie unseren Versandpartner UPS gemäss der Anleitung Abholfauftrag platzieren. Wir scannen Ihr aufgewachstes Sekundärteil und fräsen Ihr(e) individualisiertes(en) Straumann CARES Sekundärteil(e) nach der von Ihnen gelieferten Konstruktion. Sie sollten das Gipsmodell behalten und NUR das aufgewachste Sekundärteil einschicken. Wenn dies das erste Mal ist, dass Sie Straumann-Produkte und Dienstleistungen verwenden, kontaktieren Sie uns bitte unter Wenn Sie Ihre Bestellung online aufgeben, geben Sie die Initialen oder die ID-Nummer des Patienten an, damit das Sekundärteil für Sie und uns identifizierbar ist. Tragen Sie nicht den vollständigen Namen des Patienten ein. VORBEREITUNG DES IN WACHS MODELLIERTEN SEKUNDÄRTEILS Schritt 1: Stellen Sie ein Gipsmodell mit einer Zahnfleischmaske her. Setzen Sie eine Aufwachshülse in das Meistermodell. Die folgenden Aufwachshülsen sind verfügbar: NNC Aufwachshülse NN Aufwachshülse RN Aufwachshülse WN Aufwachshülse NC Aufwachshülse RC Aufwachshülse Schritt 2: Modellieren Sie die Form des Sekundärteils mit Hilfe der Aufwachshülse. HINWEIS Verwenden Sie nach Möglichkeit ein scanbares Wachs (z. B. Straumann CopyCAD Wachs), da wir sonst ein Scanspray auf Ihr in Wachs modelliertes Sekundärteil aufbringen müssen. Bitte den überstehenden Teil der Aufwachshülse abtrennen. Tragen Sie kein Wachs unterhalb des basalen Rands der Aufwachshülse auf. Die Aufwachshülsen sind nur zur einmaligen Verwendung bestimmt. Wenn die Hülsen mehr als ein Mal verwendet werden, kann eine exakte Reproduktion der Position des Sekundärteils in Bezug auf die Implantatposition nicht garantiert werden, und die Fräsresultate können ungenau sein. Die Wachsmodellation wird nicht an Sie zurückgeschickt. SEKUNDÄRTEILE FÜR ZEMENTIERTE VERSORGUNGEN Wenn Straumann CARES Sekundärteile für eine endgültige Brückenversorgung geplant werden, müssen die aufgewachsten Sekundärteile vor dem Versand an Straumann parallel konstruiert werden. Unsere Techniker manipulieren die Konstruktion Ihres Sekundärteils nicht, welches wir scannen und für die Produktion digitalisieren. 7

8 MAXIMALE GEOMETRIE FÜR PRODUKTION IMPLANTATPLATTFORM NC RC NNC NN RN WN ARTIKELNUMMER AUFWACHSHÜLSE Zirkondioxid (ZrO 2 ) Rohlinge 10mm 17 mm 13mm 17 mm Nicht verfügbar für diese Implantatverbindung 8 mm 14 mm 13mm 15 mm Nicht verfügbar für diese Implantatverbindung Artikelnummer CARES Sekundärteil, ZrO Titan (Ti) 10mm 13mm 8 mm 13mm 15 mm Rohlinge 17 mm 17 mm 14 mm 15 mm 15 mm Nicht verfügbar für diese Implantatverbindung Artikelnummer CARES Ti Sekundärteil Hybrid aus Zirkoniumdioxid (zerion ) und Titanlegierung (TAN) Die maximale Höhe des in Wachs modellierten Sekundärteils sollte 20 mm betragen. Für die Breite gibt es keine Einschränkung. CARES Variobase TM Sekundärteil Artikelnummer Nicht verfügbar für diese Implantatverbindung MINDESTKÖRPER VON AUFWACHSHÜLSEN Der Teil oberhalb der Implantatschulter stellt den Mindestkörper dar und darf nicht beschliffen werden. NNC NN RN WN NC RC Nur im oberen Bereich kann die Aufwachshülse reduziert werden (in der Grafik rechts grün dargestellt). TRAGEN SIE KEIN WACHS UNTERHALB DES BASALEN RANDS DER AUFWACHSHÜLSE AUF (roter Pfeil). 8

9 HERSTELLUNG EINES IN WACHS MODELLIERTEN SEKUNDÄRTEILS ZUR BESTELLUNG EINES CARES VARIOBASE TM SEKUNDÄRTEILS Sie können die CARES Variobase TM Sekundärteile (zerion LT/TAN) bestellen, in dem Sie uns eine Wachsmodellation des Sekundärteils schicken. Wir scannen Ihre Wachsmodellation so, wie Sie es konstruiert haben, um eine digitale Datei für die Produktion zu erstellen.sie führen die Verbindung der 2 Komponenten nach Ihren Wünschen nach der Präparation der endgültigen Restauration durch. CARES Variobase TM Käppchen (zerion LT) CARES Variobase TM Sekundärteil (TAN) CARES Variobase TM Sekundärteil (zerion LT/TAN) In Wachs modelliertes Sekundärteil unter Verwendung der Straumann -Aufwachshülse Bitte stellen Sie beim Aufwachsen Ihres Sekundärteils sicher, dass dessen Abmessungen gleich oder nicht grösser als die hier angegebenen Mindestabmessungen sind. Dazu gehören: CARES Variobase TM Sekundärteil (TAN) Mindestwandstärke des CARES Variobase TM Käppchens (zerion LT) Zementspalt von 0,1 mm Bitte messen Sie die Höhe vom untersten Rand der Wachsmodellation bis zum oberen Rand Ihres aufgewachsten Sekundärteils. NNC RN WN NC RC Unterster Rand der Wachsmodellation Erforderliche Mindestabmessungen: 3.8 mm 3.9 mm 4.3 mm 4.3 mm 3.8 mm 3.5 mm 3.5 mm 3.9 mm 4.3 mm 3.75 mm 5.0 mm 7.0 mm Wenn Ihr in Wachs modelliertes Sekundärteil kleiner als diese Mindestabmessungen ist, erwägen Sie bitte die Auswahl eines alternativen Sekundärteilmaterials wie etwa unser CARES Sekundärteil, Titan oder Zirkondioxid. 9

10 FALLBEARBEITUNG In Wachs modellierte Sekundärteile Wir beginnen sofort mit dem Fräsen des von Ihnen bestellten Sekundärteils. Dabei folgen wir dem Design, das Sie uns auf der Aufwachshülse geschickt haben. Wir schicken Ihnen keine weitere Anfrage zur Genehmigung, ausser bei Fragen unserer Techniker. CHECKLISTE FÜR DEN VERSAND Diese ist eine Versand-Checkliste als Hilfsmittel, um sicherzustellen, dass Ihr Auftrag effizient und exakt bearbeitet wird. Von in Wachs modellierten Sekundärteilen Unterschriebenes Auftragsticket mit allen erforderlichen Details In Wachs modelliertes Sekundärteil, unter Verwendung von Original-Straumann-Aufwachshülsen Versandrechnung für Zollzwecke 10

11 TURNAROUND-ZEITEN Abholungszyklus Abholung beim Kunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eingang Wachsmodellation bei Straumann Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Scan-Zyklus Scan durch Straumann Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Produktion Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Versand-Zyklus Versand des Produkts an Kunden Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Eintreffen des fertigen Produkts beim Kunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Dies ist ein Beispiel für Turnaround-Zeiten mit dem UPS Express Saver Service zur Abholung und Lieferung, wenn die bestmögliche Zeitplanung verwendet wird. Wenn Sie den Abholservice von UPS bis 13 Uhr bestellen, wird Ihr Päckchen noch am gleichen Tag bei Ihnen abgeholt. Wenn Sie den Abholservice von UPS nach 13 Uhr bestellen, wird Ihr Päckchen am nächsten Tag abgeholt. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, rufen Sie bitte unser technisches Supportteam unter an. 11

12 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INSTITUT STRAUMANN AG FÜR DIE BESTELLUNG UND LIEFERUNG VON STRAU- MANN PRODUKTEN ÜBER DAS STRAUMANN INTERNETPORTAL. Das Internetportal auf den Webseiten und ( Internetportal ) richtet sich an aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation (Zahnmediziner, Dentallabore etc.) befugte Personen ( Kunden ) in der Schweiz bzw. Fürstentum Liechtenstein. Diese können über das Straumann Internetportal Straumann Produkte ( Produkte ) bei der Institut Straumann AG, Basel ( Straumann ) bestellen. Der Vertrag über die Lieferung der Straumann Produkte kommt zwischen Straumann und dem Kunden zustande. 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Bestellungen der Kunden über das Internetportal gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Straumann hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 2. Anmeldung als registrierter Nutzer 2.1 Um Bestellungen über das Internetportal in Auftrag geben zu können, ist eine Registrierung erforderlich, damit Straumann und die angeschlossenen Unternehmen die Informationen erhalten, die für eine schnelle und reibungslose Auftragsabwicklung benötigt werden. Die mit der Bestellung im Zusammenhang stehenden Seiten sind nur für registrierte Nutzer des Internetportals zugänglich. 2.2 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Der Kunde erwirbt die Produkte für eigene kommerzielle Zwecke. 2.3 Der Benutzername und das Passwort sind nicht auf Dritte übertragbar. 3. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt 3.1 Die Bestellung des Kunden bei Straumann erfolgt durch Eingabe der auf der Bestellmaske abgefragten Informationen und dem Anklicken bzw. Abschicken der Bestellung an das Internetportal. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Der Kunde erhält zunächst eine elektronische Eingangsbestätigung der Bestellung. Straumann wird innerhalb der offiziellen Geschäftsöffnungszeiten die vom Kunden übersandten Informationen auf ihre Vollständigkeit überprüfen. Bei positivem Ergebnis dieser Überprüfung wird Straumann die Bestellung akzeptieren und ausführen. Anderenfalls erhält der Kunde die Aufforderung, eine neue Bestellung unter Angabe der fehlenden Informationen bzw. unter Angabe der korrekten Informationen zu tätigen. Der Kunde hat die im Bestellformular abgefragten Informationen wahrheitsgemäss und vollständig zu erteilen. 3.2 Angebote von Straumann auf dem Internetportal sind freibleibend. Konstruktions- und Materialänderungen behält sich Straumann vor, soweit der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Produktes nicht wesentlich oder nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zuzumuten ist. 4. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung 4.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste von Straumann, die auch auf dem Internetportal veröffentlicht bzw. in der Bestellmaske des Internetportals hinterlegt ist. Alle Preisangaben verstehen sich in CHF zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung zzgl. Transport- und Versandkosten, Verpackungskosten, Versicherung, Zollgebühren etc. (EX WORKS, Incoterms 2010). Die Versandgebühren von Normal-Sendungen entfallen bei einem Warenwert von über CHF Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, rein netto. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang). 4.3 Gerät der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises schuldhaft in Verzug, so kann Straumann falls gesetzlich erforderlich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 4.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 4.5 Gegenüber Forderungen von Straumann kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. 12

13 5. Teilleistungen, Lieferzeit, Höhere Gewalt, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Gefahrübergang, Versand, Transportversicherung 5.1 Straumann ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. 5.2 Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich bei Vertragsschluss niedergelegt sind. Allgemeine Angaben auf dem Internetportal stellen keine Zusicherung von Fristen und Terminen dar. Lieferfristen bzw. Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt das Werk oder das Lager von Straumann verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 5.3 In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, z.b. Betriebsstörungen, rechtmässige Streiks oder Aussperrungen, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Massnahmen, etc. die Straumann ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Produkte zu vereinbarten Fristen oder Terminen zu liefern, verlängern sich diese Fristen/Termine auch während des Verzuges um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dauert eine solche Störung länger als drei Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Eventuell gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. 5.4 Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät Straumann gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, Straumann hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von Straumann nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist Straumann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.5 Der Kunde kann im Falle des Verzuges von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. 5.6 Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung erfolgen Lieferungen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von Straumann oder bei direkter Lieferung des von Straumann beauftragten Herstellers dessen Werk oder Lager verlassen hat bzw. die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus von Straumann nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. 5.7 Im Falle der Versendung bestimmt Straumann die Versandart und den Versender, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, nach eigenem Ermessen. Straumann wird auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten eine Transportversicherung abschliessen. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. 6. Lieferung und Rücksendungen 6.1 Die im Produktkatalog aufgeführten Standardartikel sind normalerweise ab Lager lieferbar. 6.2 Insoweit sich Standardprodukte und deren Originalverpackung in unversehrtem Zustand befinden ( Unversehrte Standardprodukte ), können diese innert 14 Tagen seit Rechnungsdatum ohne Abzüge gegen Gutschrift zurückgeschickt werden. Werden Unversehrte Standardprodukte nach 14 Tagen seit Rechnungsdatum zurückgeschickt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40. erhoben. Unversehrte Standardprodukte, die später als 3 Monate nach Rechnungsdatum zurückgeschickt werden, werden nur noch zu 50% gutgeschrieben. Unversehrte Standardprodukte, die nach 6 Monaten seit Rechnungsdatum zurückgeschickt werden, werden nicht mehr vergütet. Die Rechnungskopie ist bei jeder Rücksendung beizulegen. 6.3 Kundenspezifische Medizinprodukte, Sonderanfertigungen und Produkte, für die eine befristete Kühlunterbrechung einzuhalten ist (Straumann Emdogain, Straumann Emdogain PLUS und Straumann PrefGel), können nicht an Straumann zurück gegeben werden, auch wenn sie mangelfrei sind. 6.4 Ansichts- oder Bemusterungssendungen können grundsätzlich nicht ausgeführt werden. 7. Mängelrüge, Mängelhaftung 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Warenlieferung unmittelbar nach deren Erhalt zu prüfen und Straumann sämtliche erkennbaren Mängel unter genauer Beschreibung der Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind Straumann unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, zu melden. 13

14 7.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Kunden ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Kunden äusserlich erkennbar ist, ist es Sache des Kunden, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und Straumann hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den ursprünglich nicht äusserlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt. 7.3 Beim Vorliegen von Sachmängeln bezüglich der Ware steht Straumann das Wahlrecht zu, die Leistung entweder in Form einer Beseitigung oder Behebung des Mangels oder durch Lieferung einer neuen, mängelfreien Ware nachträglich zu erfüllen. Im Falle einer Beseitigung eines Mangels hat Straumann alle zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Ausgaben zu tragen, insbesondere den Transport, es sei denn, dass diese Kosten infolge des Versands der Ware an einen anderen Ort als an den Erfüllungsort entstanden sind. 7.4 Schlägt die nachträgliche Erfüllung trotz mindestens zweier nachträglicher Erfüllungsversuche seitens von Straumann fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl, entweder vom Vertrag zurückzutreten, eine Preisreduktion oder Schadenersatz zu verlangen. 7.5 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürliche Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc. 7.6 Es liegt kein Mangel vor, wenn die Leistung von Straumann in Übereinstimmung mit den von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden ist. Unerhebliche Abweichungen begründen ebenfalls keinen Mangel. 7.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von Straumann nicht nach Massgabe der nachfolgenden oder anderen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. 7.8 Die Verjährungsfrist für Forderungen, die sich auf Sachmängel stützen, beträgt 12 Monate ab Übergang von Nutzen und Gefahr. 7.9 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, ist Straumann berechtigt, seine Mängelansprüche gegen die Vorlieferanten dem Kunden abzutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff kann Straumann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen die Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind. 8. Haftungsbeschränkung 8.1 Straumann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Straumann haftet in keiner Art und Weise für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, indirekte Schäden, Spezialschäden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten Falls Straumann für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Verantwortung gezogen wird, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise bei einem solchen Vertrag erlittenen Schaden, unter Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, den indirekten Schaden, Spezialschaden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten. 8.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Straumann nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. 8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden. 8.5 Soweit die Haftung von Straumann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1 Sämtliche von Straumann gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von Straumann aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche Straumann gegen den Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschliesslich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum von Straumann. Dies gilt auch 14

15 dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen von Straumann. 9.2 Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen von Straumann zur Herausgabe der noch im Eigentum von Straumann stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner ist Straumann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn Straumann dies ausdrücklich erklärt. 10. Besondere Bestimmungen für individualisierte CADCAM Sekundärteile 10.1 Scan Service Straumann wird das individualisierte Sekundärteil oder ein anderes prothetisches Element ( Prothetisches Element ) gemäss dem Design und den Dimensionen des vom Kunden zu liefernden Wax-up Modells herstellen. Das Wax-up Modell muss neu sein und darf vorher noch nicht benutzt worden sein. Mit der Einsendung des Wax-up Modells anerkennt der Kunde, dass er das Design und die Produktion vorgängig genehmigt hat (Design Pre-Approval). Straumann ist für Mängel im Design oder die Passung des Prothetischen Elements nicht verantwortlich. Wenn der Kunde das von Straumann gelieferte Prothetische Element verändert oder bearbeitet, ist jegliche Mängelhaftung von Straumann ausgeschlossen. Das Wax-up Modell muss bei Lieferung an Straumann desinfiziert sein. Der Kunde muss die erfolgte Desinfektion in einer schriftlichen Erklärung bestätigen. Ferner muss die Verpackung des Wax-up Modells den jeweils gültigen Transport- und Sicherheitsgesetzen entsprechen Scan & Shape Service Straumann wird das Prothetische Element ausschliesslich gemäss den Design Parametern und Dimensionen entwickeln und herstellen, die vom Kunden in der Bestellung angegeben werden (sei es im Bestellformular oder Online). Straumann verändert die vom Kunden angegebenen und genehmigten Design Parameter, Dimensionen und die Form nicht. Straumann ist weder für Mängel im Design noch für die Passung des Prothetischen Elements verantwortlich. Wenn der Kunde das von Straumann gelieferte Prothetische Element verändert oder überarbeitet, ist jegliche Mängelhaftung von Straumann ausgeschlossen Wax-up Modell Straumann schickt dem Kunden das Wax-up Modell nicht zurück. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Straumann das Wax-up Modell neunzig (90) Tage nach Lieferung des Prothetischen Elements zerstört. Ist der Kunde der Meinung, das Prothetische Element entspreche nicht dem Design oder den Dimensionen des Wax-up Modells, so hat er nach den Vorschriften zur Mängelrüge gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzugehen und den von ihm behaupteten Mangel unverzüglich nach Erhalt des Prothetischen Elements zu rügen. Spätestens mit Ablauf der neunzig (90) Tage anerkennt der Kunde, dass sowohl Design als auch die Dimensionen des Prothetischen Elements mit dem Wax-up Modell übereinstimmen. 11. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand 11.1 Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf und der Lieferung unserer Produkte ist Basel-Stadt, Schweiz Sowohl das Grundverhältnis als auch die vorliegenden Bedingungen beurteilen sich nach schweizerischem Recht Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Basel-Stadt, Schweiz. August 2013, Institut Straumann AG, Schweiz 15

16 International Headquarters Institut Straumann AG Peter Merian-Weg 12 CH-4002 Basel, Switzerland Phone +41 (0) Fax +41 (0) National Distributor Straumann Schweiz Peter Merian-Weg 12 CH-4002 Basel Tel.: Fax: Institut Straumann AG, Alle Rechte vorbehalten. Straumann und/oder andere hier erwähnte Marken und Logos von Straumann sind Marken oder eingetragene Marken der Straumann Holding AG und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. Straumann Produkte sind CE-markiert 10/13

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