Programmanleitung zum Update AnNoText EuroStar Mehrwertsteueränderung zum 1. Januar 2007

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1 Programmanleitung zum Update AnNoText EuroStar Mehrwertsteueränderung zum 1. Januar 2007 Wichtiger Hinweis Damit das System ab 01. Januar 2007 den richtigen Mehrwertsteuersatz bestimmen kann, muss zwingend ab 1. Januar 2007 der Mehrwertsteuerparameter im Programm-Modul Administration Einstellungen Konstanten auf 19,00 % gesetzt werden. Bezüglich der MwSt.-Änderung sind folgende wichtige Faktoren zu berücksichtigen, die pro Bürogemeinschaft und für jeden Buchhaltungsmandanten durchgeführt werden müssen: 1. Änderung des Mehrwertsteuerparameters innerhalb des Programm-Moduls ADMINI- STRATION zum Stichtag 1. Januar Anlegen der Erlös-, EG-Erlös und MwSt.-, EG-MwSt.-Konten 19,00 %. Dies kann bereits vor dem Stichtag 01. Januar 2007 erfolgen. Voraussetzung hierzu ist lediglich die Einspielung des Updates Patchlevel Konvertierung des Sachkontenrahmens der entsprechenden Konten auf 19,00 % ab 01. Januar Die Konten zur Auswertung für das EÜR Formular müssen Sie, wenn Sie es nutzen, hinsichtlich des Erlös- und MwSt. Kontos 19,00 % im Programm-Modul Buchhaltung entsprechend erweitern 5. Bei der Bilanzierenden Buchhaltung müssen Sie ebenfalls zum 01. Januar 2007, sofern Sie mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung arbeiten, zu den einzelnen Beteiligten den MwSt.-Satz von 16,00 % auf 19,00 % ändern. Eine automatische Konvertierung erfolgt nicht. 6. Ebenfalls müssen Sie bei der Bilanzierenden Buchhaltung am 1. Januar 2007 in dem Programm-Modul HONORARABRECHNUNG Parameter Einstellungen Allg. Einstellungen zur Bilanzierenden Buchhaltung prüfen, ob für die AO-Erlöse Zinsen und Reisekosten ein AO-Erlöskonto eingetragen ist. Ist dies der Fall müssen Sie hier ebenfalls ein Erlöskonto mit dem Steuersatz 19,00 % eintragen, welches Sie bekanntlich vorher in der Buchhaltung angelegt haben 7. Sollten Sie die DATEV-Schnittstelle einsetzen, müssen sowohl die MwSt.-Parameter geändert als auch der DATEV-Kontenrahmen um die Erlös- und MwSt.-Konten 19,00 % ergänzt werden. 8. Sofern Sie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen über das Programm-Modul STATus MANDANT nutzen, müssen Sie prüfen, ob die Verknüpfungen hinsichtlich der Erlösauswertungen korrekt sind. Ggfs. müssen Sie hier ebenfalls eine Erweiterung auf 19,00 % vornehmen. 9. Sofern Sie das Programm-Modul KONSOLIDIERUNG für Ihre Buchhaltung ein-setzen, müssen Sie manuell neben der Anlage der jeweiligen Erlös- und MwSt.Konten 19,00 % in den einzelnen Bürogemeinschaften auch noch in der konsolidierenden Bürogemeinschaft die entsprechenden Verknüpfungen herstellen. 10. Sollten Sie das Programm-Modul CHEF-Liste im Einsatz haben, müssen Sie einmalig für die Gewinnverteilung die hinterlegte Konfiguration überarbeiten. 11. Änderungen zum Programm-Modul CLEARING & ÜBERWEISUNG zum 1. Januar Abrechnungsmöglichkeiten hinsichtlich des Programm-Moduls ZEITHONORAR 13. Allgemeines zur Mehrwertsteueränderung (siehe hierzu nachfolgende Erläuterungen) - 1 -

2 1.) Änderung des Mehrwertsteuer-Parameters auf 19,00 % zum 1. Januar 2007 Bevor Sie zum Stichtag 1. Januar 2007 Ihre Arbeiten mit der Software aufnehmen, muss zwingend der MwSt.-Parameter von 16,00 % auf 19,00 % umgestellt werden. Die Umstellung erfolgt über das Programm-Modul ADMINISTRATION zu der jeweiligen Bürogemeinschaft unter Einstellungen Konstanten. Das Feld MwSt. ändern Sie von 16,00 auf 19,00 % und speichern die Daten abschließend über DATEI SPEICHERN ab. Wichtiger Hinweis: Sollten Sie dies nicht vornehmen, erhalten Sie nachfolgende Meldung, welche ein Arbeiten mit der Software nur eingeschränkt möglich macht. Die Vorgabe der MwSt. auf 19,00 % ist zwingend Voraussetzung, damit ein korrektes Arbeiten mit den Honorar auslösenden Programm-Modulen in 2007 gewährleistet werden kann. 2.) Anlegen der Erlös- und MwSt.-Konten 19,00 % Nachdem Sie das Update Patchlevel 053 aufgespielt haben, erhalten Sie bis zum 31. Dezember 2006 eine Hinweismeldung in der Buchhaltung Belegbuchung, sofern Sie die neuen 19,0 %igen Erlösund MwSt. Konten noch nicht angelegt haben. Dies betrifft jeden Buchhaltungsmandanten, sofern Sie mehrere im Einsatz haben

3 Wichtiger Hinweis: Ab 1. Januar 2007 ist ein Buchen nicht möglich, sofern Sie die Konten nicht erfasst haben. Das Vorhandensein der Konten ist zwingender Bestandteil der Buchhaltung ab Nachdem die Konten angelegt wurden - die Anlage erfolgt assistentengeführt (wie nachfolgend beschrieben) - erhalten Sie keine Systemmeldung mehr. Bei Beantwortung der Frage mit JA gelangen Sie in den Assistenten zur Kontenerfassung. Als erstes neues Konto wird das Konto HONORAR 19,00 % zur Erfassung angeboten. Als Kontonummer wird die nächste freie Nummer im Erlösbereich vorgeschlagen, selbstverständlich können Sie jedoch wahlweise eine andere, noch nicht vorhandene Kontonummer vergeben. Sofern Sie mit Kostenstellen arbeiten wird auch diese Nummer vorgeschlagen, welche selbstverständlich auch abänderbar ist. Darüber hinaus werden die Gruppenziffer und die Zuordnung für das EÜR Formular angeboten. Über den Button VORWÄRTS erhalten Sie das nächste Konto HONORAR EG 19,00 % zur Erfassung angeboten. Hier verfahren Sie wie vorstehend beschrieben

4 Über den Button VORWÄRTS erhalten Sie das nächste Konto UMSATZSTEUER 19,00 % zur Erfassung angeboten. Hier verfahren Sie wie vorstehend beschrieben. Über den Button VORWÄRTS erhalten Sie das nächste Konto UMSATZSTEUER 3,00 % zur Erfassung angeboten. Hier verfahren Sie wie vorstehend beschrieben

5 Über den Button VORWÄRTS erhalten Sie das nächste Konto UMSATZSTEUER EG 19,00 % zur Erfassung angeboten. Hier verfahren Sie wie vorstehend beschrieben. Über den Button VORWÄRTS erhalten Sie das nächste Konto AO-ERLÖSE 19,00 % zur Erfassung angeboten. Hier verfahren Sie wie vorstehend beschrieben. Sofern Sie mehrere AO-Erlöse Konten führen, erhalten Sie die Erfassungsmaske pro Konto

6 Hier als weiteres Beispiel die Erfassungsmaske für das Konto STEUERPFLICHTIGE AUSLAGEN 19,00 %. Nachdem alle Konten entsprechend erfasst worden sind, Beenden Sie die Maske über den Button FERTIGSTELLEN

7 Sofern Sie die BILANZIERENDE BUCHHALTUNG einsetzen, müssen darüber hinaus noch folgende Konten erfasst werden: VORSCHUSS FO 19,00 %, VORSCHUSS HON 19,00 % und AO-ERLÖSE SKO 19,00 %

8 Empfehlung AnNoText Nachdem die automatische Kontenerfassung der 19,00 % Konten erfolgt ist, raten wir dringend an, das Sachkontenpflege-Journal über den Menüpunkt Listen auf die Richtigkeit der Kontenanlage hin zu überprüfen. Weiterhin möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sofern Sie bereits das EÜR- Formular für das Jahr 2005 eingerichtet haben, die bereits zugewiesenen Konten auch für das EÜR-Formular 2006 erfasst sind. Darüber hinaus werden alsdann bei halbautomatischen Kontenerfassung auch die neuen 19,00 % Konten für das Formular zugewiesen. 3.) Konvertierung des Sachkontenrahmens ab 1. Januar 2007 Ab 1. Januar 2007 müssen Sie über das Programm-Modul BUCHHALTUNG Parameter USt-Satz der Sachkonten ändern nach Bestätigung des Buttons START die Umsatzsteuer-vorbesetzung der Kostenkonten von 16,00 % auf 19,00 % ändern

9 Hinweis: Um Fehlerquellen bei der Buchungseingabe auszuschliessen, ist eine Umstellung der MwSt.- Vorbesetzung von 16,00 auf 19,00 vor dem nicht zulässig. 4.) Erweiterung des Formulars EÜR zum 1. Januar 2007 Mit diesem Update erhalten Sie auch das EÜR-Formular für das Jahr Sofern Sie bereits das EÜR-Formular für das Jahr 2005 eingerichtet haben, sind die bereits zugewiesenen Konten auch für das EÜR-Formular 2006 erfasst. Darüber hinaus werden alsdann bei halbautomatischen Kontenerfassung wie zu Punkt 2.) beschrieben, auch die neuen 19,00 % Konten für das Formular zugewiesen. Sofern Sie das EÜR-Formular 2005 bislang noch nicht genutzt haben, müssen Sie einmalig innerhalb des Programm-Moduls BUCHHALTUNG Parameter Konten für EÜR-Formular einrichten die Erlösund MwSt.-Konten zu den entsprechenden Kategorien zuweisen. 5.) Bilanzierende Buchhaltung / Debitoren- und Kreditorenverwaltung Zum 1. Januar 2007 müssen Sie einmalig Ihre Debitoren bzw. Kreditoren hinsichtlich der MwSt.- Vorgabe überarbeiten. Diese muss in 19,00 % geändert werden und zwar wie folgt. Sie rufen innerhalb der BUCHHALTUNG den Menüpunkt Stammdaten Kreditoren auf. Dort übernehmen Sie über ÄNDERN nacheinander Ihre einzelnen Kreditoren und ändern den Steuersatz von 16,00 auf 19,00 % ab. Genauso verfahren Sie bitte mit Ihren Debitoren. 6.) Bilanzierende Buchhaltung / Honorarabrechnung AO-Erlöskonten 19,00 % Ebenfalls müssen Sie bei der Bilanzierenden Buchhaltung am 1. Januar 2007 in dem Programm- Modul HONORARABRECHNUNG Parameter Einstellungen Allg. Einstellun-gen zur Bilanzierenden Buchhaltung prüfen, ob für die AO-Erlöse Zinsen und Reisekosten ein AO- Erlöskonto eingetragen ist. Ist dies der Fall, müssen Sie ebenfalls ein Erlöskonto mit dem Steuersatz 19,00 % dort vorgeben, welches Sie bekanntlich vorher in der Buchhaltung angelegt haben

10 7.) Änderungen zur DATEV-Schnittstelle zum 1. Januar ) DATEV-Steuerschlüssel ändern Über das Programm-Modul DATEV-Schnittstelle innerhalb der Buchhaltung müssen einmalig über den Menüpunkt DATEV-Steuerschlüssel die Steuerschlüssel geändert werden. Die Änderung nehmen Sie bitte erst dann vor, wenn der letzte Monat für 2006, also Dezember 2006 an DATEV erfolgreich übertragen worden ist

11 7.2.) DATEV-Kontenrahmen erweitern Weiterhin müssen Sie über das Programm-Modul DATEV-Schnittstelle einmalig über den Menüpunkt DATEV-Kontenrahmen die neu erfassten Erlös- und MwSt.-Konten aufnehmen jeweils mit der entsprechenden DATEV-Kontonummer, welche Sie sich bitte von Ihrem Steuerberater geben lassen. Bei der Erfassung dieser Konten setzen Sie zusätzlich einen Haken für Automatik-Konto. 8.) Änderungen zur BWA STATus Mandant zum 1. Januar 2007 Sofern Sie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen über das Programm-Modul STATus Mandant nutzen, und ggfs. mit der Kostenstellenrechnung arbeiten, müssen Sie über den Menüpunkt Parameter Kontenzuordnung die Erweiterung auf die Erlös- bzw. MwSt.-Konten vornehmen. Gleiches gilt für die Kostenstellenrechnung. Dies ist der Menüpunkt Parameter Kostenstellen- Zuordnung. Da es sich hierbei, um kanzleispezifische Einrichtungen handelt, stehen wir Ihnen zu Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 9.) Änderungen zur KONSOLIDIERUNG zum 1. Januar 2007 Nachdem Sie wie zu Punkt 2.) Anlegen der Erlös- und MwSt.-Konten 19,00 % zum 1. Januar 2007 beschrieben, die Erlös- und MwSt.-Konten erfasst haben, müssen Sie diese in der zu konsolidierenden Bürogemeinschaft ebenfalls erfassen und verknüpfen. Da Sie bei der Erfassung der Konten auch die automatische Programmführung nutzen sollten, empfehlen wir Ihnen, die Anlage wie zu Punkt 2.) beschrieben, in der zu konsolidie-renden Bürogemeinschaft durchzuführen. Ist dies erfolgt, nehmen Sie die Verknüpfung der Konten vor. Dies erreichen Sie, indem Sie einmal über das Programm-Modul KONSOLIDIERUNG Sachkontenzuordnung, die Ver-knüpfung einzeln vornehmen, also jedes links stehende Konto dem entsprechenden Konto in der Mitte zuordnen. Da es sich, um kanzleispezifische Einrichtungen handelt, stehen wir Ihnen zu Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 10.) Änderungen hinsichtlich des Programm-Moduls CHEF-Liste Da die CHEF-Liste individuell auf Ihre Bedürfnisse eingerichtet worden ist, ist es Ihrerseits erforderlich, folgende Änderungen vorzunehmen. Sie rufen innerhalb des Programm-Moduls CHEF-Liste Parameter Konfiguration Gewinnverteilung auf und nehmen hier die entsprechenden Änderungen vor

12 Da es sich, wie eingangs bereits erwähnt, um individuelle Einrichtungen handelt stehen wir Ihnen zu Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 11.) Änderungen zum Programm-Modul CLEARING & ÜBERWEISUNG Sofern Sie das CLEARING und ÜBERWEISUNGSMODUL nutzen und darüber hinaus mit periodischen Überweisungen und Lastschriften arbeiten, bedenken Sie bitte, dass Sie diese im Januar nach der letzten Dezember-Übertragung betragsmäßig von 16,00 % auf 19,00 % erhöhen. Z.B. Die Miete betrug bis , ,00 = 1.160,00. Ab 1. Januar 2007 beträgt die Miete nunmehr 1.000, ,00 = 1.190,00. Weiterhin ist in diesem Zusam-menhang darauf zu achten, dass das Mietkonto bereits auf 19,00 % MwSt. umgestellt wurde. Siehe hierzu die Beschreibung zum Kapitel Konvertierung des Sachkontenrahmens auf 19,00 % zum 1. Januar ) Wichtige Abrechnungshinweise bezüglich des Programm-Moduls ZEITHONORAR Die BRAK weist in einer Veröffentlichung von RA Dr. Klaus Otto (Stand: ) zum Thema Merksätze zur Umsatzsteuererhöhung auf folgendes hin. Zitat: Eine Vertretung eines Mandanten bei Projekten (Betreuung bei Rechtsakten, Vertragsgestaltungen etc.), für die ein Gesamthonorar vereinbart wurde, ist schwierig in Teilleistungen gegen Teile des Gesamthonorars aufzuteilen. Es muss stets eine wirtschaftliche Abgrenzung der früheren Teilleistungen zu den späteren Teilleistungen gegeben sein. Es kann allerdings nachträglich vereinbart werden, das Gesamthonorar in ein Zeithonorar mit geschätztem Stundenaufwand zu ändern und die Gesamtzahl der abrechenbaren Beratungsstunden zu begrenzen. Ein Zeithonorar kann stets per abgerechnet werden und somit nur mit 16,00 % Umsatzsteuer belastet werden Zitat Ende Dies bedeutet für das ZEITHONORAR folgendes. Das bis zum erfasste Zeithonorar muss mit 16,00 % Umsatzsteuer berechnet werden. Das ab zu erfassenden Zeithonorar unterliegt der 19,00 %igen Umsatzsteuer. Softwaremäßig sieht dies wie folgt aus: Sofern Sie in einer Akte sowohl Zeithonorar für 2006 als auch für 2007 erfasst haben, erhalten Sie bei Erstellung der Abrechnung folgenden Hinweis:

13 Sofern Sie die Frage mit OK beantworten erstellt das System automatisch zuerst die Rechnung für das angefallene Zeithonorar aus 2006, und abschließend die Rechnung für das angefallene Zeithonorar aus Natürlich bestätigen Sie zwischen den beiden Rechnungen jeweils die Sollstellung mit OK. Empfehlung AnNoText Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, bevor Sie für das neue Jahr 2007 Zeithonorar erfassen, das in der Akte bis zum erfasste Zeithonorar unter Zugrundelegung der 16,00 % Umsatzsteuer abzurechnen. Nachdem die Abrechnung erfolgt ist, können Sie alsdann bedenkenlos für das Jahr 2007 das neue Zeithonorar erfassen. 13.) Allgemeines zur Mehrwertsteueränderung zum 1. Januar ) Allgemeines zum Update Patchlevel 053 Nachdem Sie das Update Patchlevel 053 aufgespielt haben, erhalten Sie in den Programm-Modulen HONORARABRECHNUNG, KOSTENBERECHNUNG, UNFALLBEARBEITUNG, ZEITHONORAR eine Hinweismeldung, sofern Sie die Konten mit der Besonderheit 19,00 noch nicht angelegt haben. Einnahme-Überschuss-Buchhaltung Bilanzierende Buchhaltung

14 Wünschen Sie die Anlage der Konten zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie die Meldung mit OK bestätigen und Ihre Arbeiten fortführen. Wichtiger Hinweis: Beachten Sie jedoch bitte, dass spätestens zum 1. Januar 2007 eine Kontenanlage erfolgen muss, da ansonsten ein Arbeiten mit der Software nicht möglich ist. Das Vorhandensein der 19,00%igen-Konten ist zwingend Voraussetzung, damit ein korrektes Arbeiten mit den Honorar auslösenden Programm-Modulen in 2007 gewährleistet werden kann ) Honorarabrechnung / Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung In der Zwangsvollstreckung erfolgen alle Sollstellungen ab 1. Januar 2007 mit 19,00 % MwSt. Alle vor dem Stichtag erfassten Sollstellungen und Geldeingänge werden entsprechend mit 16,00 % MwSt. berücksichtigt und auch in den jeweiligen weiteren Abrechnungen, sowohl im Honorarbereich als auch in der Zwangsvollstreckung in Ansatz gebracht. Sind demnach für das Programm-Modul Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Maßnahmen mit 16,00 % MwSt. und Maßnahmen mit 19,00 % MwSt. entstanden bedeutet dies, dass die Maßnahmen für die Abrechnung gesondert aufgelistet und die MwSt. gesondert ausgewiesen wird nach 16,00 % und nach 19,00 %. Für die bilanzierende Buchhaltung bedeutet dies, dass jeweils eine separate Sollstellung mit 16,00 % und mit 19,00 % MwSt. erfolgt, sofern die Abrechnung beide Steuersätze beinhaltet ) Honorarabrechnung / Vorschussrechnung Zwischenabrechnung - Endabrechnung Da das Umsatzsteuerrecht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellt, sind Anzahlungen im alten Jahr aus Steuerspargesichtspunkten sinnlos. Zwar werden diese vorerst mit 16 % Umsatzsteuer belastet, doch bei der endgültigen Leistungserbringung im Jahr 2007 werden die Leistungen mit dem aktuellen Umsatzsteuersatz nach versteuert. Wie sich aus dem in unserem Kundenschreiben von November 2006 veröffentlichten Artikelzitat von Frau Rechtsanwältin Dipl. Fw. Katja Wieck, Berlin ergibt, bedeutet dies für Sie unter Umständen Änderungen im Umgang bzw. in der Behandlung von Vorschuss-, Zwischen- und Endabrechnungen. Hierzu möchten wir folgendes ausführen. Eine Vorschussrechnung wird dann erteilt, wenn auf eine in der Zukunft zu erbringende Leistung eine Vorschusszahlung erfolgen soll. Die Vorschussrechnung wird alsdann auch in der später zu erstellenden Endabrechnung ausgewiesen und berücksichtigt. Eine Zwischenabrechnung nehmen Sie dann vor, wie in obigem Artikel ausgeführt, wenn eine abrechenbare Teilleistung vorliegt. Beispiel: Ist die Klage bzw. die Klageerwiderung in einem gerichtlich anhängigen Rechtsstreit bereits in 2006 erstellt worden, ist dies eine abrechenbare Teilleistung, für die die Verfahrensgebühr als Entgelt angesetzt werden kann. Da mit der Zwischenabrechnung eine Teilleistung abgerechnet wird findet sie keine Berücksichtigung bei der Endabrechnung. Die Endabrechnung richtet sich nur noch über die noch nicht abgerechneten Leistungen. Da es unter Umständen zu Überschneidungen dergestalt kommen kann, dass die Vorschussrechnung noch in 2006 erstellt wurde und die Endabrechnung erst in 2007, würde das gemäß vorstehendem Zitat bedeuten, dass bei Erteilung der Endabrechnung unter Berücksichtigung der Vorschussrechnung, sowohl die Endabrechnung, als auch die bereits erteilte Vorschussrechnung

15 ganz gleich ob die Rechnung beglichen wurde oder nicht - mit 19,00 % Umsatzsteuer belegt würde, also auf 19,00 % nach versteuert werden müsste. Somit möchten wir Ihnen an dieser Stelle verschiedene Beispielfälle aufzeigen. Beispiel 1.) Endabrechnung 2007 Vorschussrechnung 2006 / bezahlt Es wurde eine Vorschussrechnung mit 16,00 % MwSt. in 2006 erstellt, welche vor Erteilung der Endabrechnung bezahlt wurde. Kostenrechnung - Vorschussrechnung - Rechnungsnummer: R /06 Leistungszeitraum: Pauschale 500,00 EUR Zwischensumme 500,00 EUR 16,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 80,00 EUR Endsumme 580,00 EUR Darstellung Mandantenkonto Bei der Erstellung der Endabrechnung wird die bereits bezahlte Vorschussrechnung aus der Liste der Vorschuss- bzw. Zwischenrechnungen übernommen, so dass sich folgende Endabrechnung ergibt

16 Kostenrechnung - Endabrechnung - Rechnungsnummer: R /07 Leistungszeitraum: Gegenstandswert: ,00 EUR 1,5 Geschäftsgebühr gem. Nr VV, 13, 14 RVG 789,00 EUR 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr VV, 13 RVG 789,00 EUR Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr VV (pauschal) 20,00 EUR Zwischensumme 1.598,00 EUR Abzüglich Vorschussrechnung R /06 vom (netto) -500,00 EUR Zwischensumme 1.098,00 EUR 19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 208,62 EUR Zwischensumme 1.306,62 EUR Zzgl. Umsatzsteuer-Erhöhung auf 19,00 % Vorschussrechnung R /06 vom (500,00 EUR) 15,00 EUR Zwischensumme 1.321,62 EUR Endsumme 1.321,62 EUR In der Vorschussrechnung /06 enthalten 16,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 80,00 EUR Auf die Vorschussrechnung /06 wurden gezahlt am (brutto) 580,00 EUR inklusive 16,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 80,00 EUR Die Sollstellung im Mandantenkonto erfolgt über 1.321,62 Euro. Buchhalterisch sieht der Zahlungseingang auf die Endabrechnung in Höhe von 1.321,62 Euro wie folgt aus. Auf das Erlöskonto werden 1.098,00 Euro gebucht, auf das MwSt.-Konto 208,62 Euro. Die Buchung der nachzuberechnende MwSt. in Höhe von 15,00 Euro erfolgt auf das neu angelegte Konto Nachberechnete Umsatzsteuer. Im Mandantenkonto spiegelt sich der Zahlungseingang in einer Summe wieder. Berechnungsformel der 3,00 % Nachsteuer: Vorschussrechnung netto 500,00 500,00 16,00 % 80,00 19,00 % 95,00 Nachversteuerung des Vorschusses auf 95,00 Bereits versteuert 80, Nachzuberechnende Umsatzsteuer 15,

17 Darstellung der Eingangsbuchung Darstellung des Mandantenkontos

18 Berechnungsformel der 3,00 % Nachsteuer: Vorschussrechnung netto 500,00 500,00 16,00 % 80,00 19,00 % 95,00 Nachversteuerung des Vorschusses auf 95,00 Bereits versteuert 80, Nachzuberechnende Umsatzsteuer 15,00 Beispiel 2.) Endabrechnung 2007 Vorschussrechnung 2006 / nicht bezahlt Es wurde eine Vorschussrechnung in Höhe von 580,00 in 2006 mit 16,00 % MwSt. erstellt. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Endabrechnung war die Vorschussrechnung noch offen. Kostenrechnung - Endabrechnung - Rechnungsnummer: R /07 Leistungszeitraum: Gegenstandswert: ,00 EUR 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr VV, 13, 14 RVG 683,80 EUR 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr VV, 13 RVG 789,00 EUR Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr VV (pauschal) 20,00 EUR Zwischensumme 1.492,80 EUR Abzüglich Vorschussrechnung R /06 vom (netto) -500,00 EUR Zwischensumme 992,80 EUR 19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 188,63 EUR Zwischensumme 1.181,43 EUR Zzgl. Umsatzsteuer-Erhöhung auf 19,00 % Vorschussrechnung R /06 vom (500,00 EUR) 15,00 EUR Zwischensumme 1.196,43 EUR Zuzüglich offen stehender Vorschussrechnung R /06 (brutto) 580,00 EUR Endsumme 1.776,43 EUR In der Vorschussrechnung /06 enthalten 16,00 % Umsatzsteuer gem. Nr VV 80,00 EUR

19 Darstellung im Mandantenkonto nach Begleichung beider Rechnungen Buchhalterisch erfolgt der Nettobetrag von 1.861,00 auf dem Erlöskonto 19,00 % und die MwSt. auf das entsprechende MwSt.-Konto. Da die Vorschussrechnung noch nicht bezahlt war, erfolgt auch korrekterweise keine Buchung auf dem Konto Nachberechnete Umsatzsteuer Beispiel 3.) Endabrechnung Behandlung der Zwischenabrechnungen Da Sie eine Zwischenabrechnung dann vornehmen, wenn eine abrechenbare Teilleistung vorliegt, sollten Sie die spätere Endabrechnung auch nur noch über die restliche Teilleistung vornehmen und von einer Übernahme der Zwischenabrechnung in die Endabrechnung Abstand nehmen. Da es auch hier unter Umständen zu Überschneidungen dergestalt kommen kann, dass die Zwischenabrechnung noch in 2006 erstellt wurde und die Endabrechnung erst in 2007, ist eine Übernahme der mit 16,00 % MwSt. erstellten Zwischenabrechnung auf die mit 19,00 % erstellte Endabrechnung aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Dies bedeutet, für die Übergangszeit 2006/2007 können Sie die Zwischenabrechnung nur dann auf die Endabrechnung übernehmen, wenn diese im gleichen Jahr erstellt worden sind ) Manuelle Vorschüsse in der Honorarabrechnung Sofern Sie manuell Vorschüsse in einer Honorarabrechnung eingeben, müssen Sie berück-sichtigen, dass in diesen Fällen keine automatische Berücksichtigung der 3,00 % Nachver-steuerung erfolgen wird. Sie müssen alsdann die Beträge selbst ermitteln und Umbuchen ) Behandlung von Nebenkosten in der Honorarabrechnung Für Nebenkosten wie z. B. Reise-, Kopie-, Telefon-, Portokosten etc. gelten gemäß Umsatzsteuergesetz, dass sie das Schicksal der Hauptleistung tragen, sprich der Gebühren. Dies bedeutet: erfolgt die Honorarabrechnung bis , so erfolgt die Versteuerung mit 16,00 %. Wird die Honorarabrechnung in 2007 erstellt, erfolgt eine Versteuerung mit 19,00 %

20 13.2.) Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung ) Allgemeines zur Maßnahmenerstellung Maßnahmen innerhalb der Mahn- und Zwangsvollstreckung, die in 2006 durchgeführt werden, müssen mit dem Steuersatz 16,00 % berechnet werden, die, die in 2007 durchgeführt werden, mit dem Steuersatz 19,00 %. Dies wird innerhalb des AnNoText Programms genau so gehandhabt ) Behandlung Aufforderungsschreiben / Mahnbescheid Sofern das Aufforderungsschreiben noch in 2006, also bis zum , erstellt worden ist, und der Mahnbescheid in 2007, also ab , erfolgt die Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Aufforderungsschreiben auf den Mahnbescheid unter Zugrunde-legung der 16,00%igen Mehrwertsteuer ) Basiszinssatz zum 1. Januar 2007 Zum 1. Januar 2007 erfassen Sie bitte im Programm-Modul MAHNVERFAHREN UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG unter Parameter Basiszinssätze nach DÜG und Zinssätze nach BGB den aktuellen Zinssatz, welchen wir rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt geben werden ) Mahnverfahren Zuständigkeitsbereich des AG Mayen Das Amtsgericht Mayen hat sich als einziges Mahngericht aller Bundesländer für folgende Behandlung der Versteuerung hinsichtlich Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid entschieden: Wird der Mahnbescheid in 2006 beantragt und der Vollstreckungsbescheid in 2007 hat dies zur Folge, dass auch der Mahnbescheid der 19,00 %igen Versteuerung unterliegt. Wir dürfen hier für nähere Informationen auf die Homepage des AG Mayen verweisen. Unabhängig hiervon haben wir dies im Programm implementiert. Bei allen anderen Mahngerichten erfolgt die Behandlung mit Datum der Einreichung des Mahnbescheides, also wird er in 2006 beantragt unterliegt er der 16,00 % MwSt., auch wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2007 beantragt und erlassen wird ) Teilzahlungsvergleich Hinsichtlich der Gebühren für den Teilzahlungsvergleich rufen Sie innerhalb des Programm-Moduls MAHNVERFAHREN UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG den Menüpunkt Parameter ZV- Massnahme-Kennzeichen auf. Über ÄNDERN ändern Sie das Kürzel tv hinsichtlich der Geschäftsgebühr von 2400 auf 2300 ab

21 13.3.) Unfallbearbeitung Bezüglich der UNFALLBEARBEITUNG überarbeiten Sie einmalig, sofern es noch nicht geschehen ist, über Parameter Einstellungen Gebühren und Texte (RVG) den Text für die Geschäftsgebühr von 2400 auf 2300 VV

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