Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau

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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA B-StB Ausgabe: August 2012 Aufgestellt vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder in der Bund-/Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau

2 HVA B-StB Gliederung Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) Gliederung Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe 1.2 Angebotsschreiben 1.3 Besondere Vertragsbedingungen 1.4 Leistungsbeschreibung 1.5 Teilnahmewettbewerb Teil 2: Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren 2.0 Allgemeines 2.1 Bekanntmachungen 2.2 Behandlung der Bewerbungen 2.3 Eröffnung der Angebote und Erste Durchsicht 2.4 Prüfung und Wertung der Angebote 2.5 Abschluss des Vergabeverfahrens Teil 3: Richtlinien für das Abwickeln der Verträge 3.0 Allgemeines 3.1 Bauüberwachung 3.2 Abrechnung 3.3 Abrechnung mit IT-Anlagen 3.4 Nachträge 3.5 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 3.6 Sicherheitsleistungen 3.7 Rechnungen und Zahlungen 3.8 Zahlungen an Dritte 3.9 Abnahme 3.10 Mängelansprüche 3.11 Kündigung durch den Auftraggeber 3.12 Vergütung der beschädigten oder zerstörten Leistung 3.13 Insolvenzfälle 3.14 Aufrechnungsfälle 3.15 Änderungen an Leitungen der öffentlichen Versorgung Vordrucke: Vordrucke für Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren und Vertragsabwicklung Anhang: Ergänzende Unterlagen Stand: Gliederung Seite 1

3 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA B-StB Teil 1 Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen Stand: Deckblatt

4 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite 1.0 Allgemeines Nr. (1) bis (7) Seite 1 Muster Bewerbungsbedingungen Seite 3 Muster EU-Bewerbungsbedingungen Seite 5 Muster Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Seite 7 Muster Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer Seite 8 Muster Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Seite 9 Muster Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Seite 10 Muster Eigenerklärung zur Eignung Seite Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 1 Alle Vergaben Nr. (1) bis (8) Seite 1 Anlage HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien Nr. (9) bis (13) Seite 3 Muster Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 5 Muster EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite Angebotsschreiben Nr. (1) bis (5) Seite 1 Muster Angebotsschreiben Seite Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 Allgemeines Nr. (1) bis (3) Seite 1 Vergütung Nr. (4) Seite 1 Vertragsfristen Nr. (5) bis (10) Seite 1 Vertragsstrafen Nr. (11) bis (13) Seite 2 Beschleunigungsvergütung (Bonusregelung) Nr. (14) bis (15) Seite 2 Mängelansprüche Nr. (16) Seite 2 Abrechnung mit IT-Anlagen Nr. (17) bis (18) Seite 2 Sicherheitsleistung Nr. (19) Seite 2 Rechnungen Nr. (20) Seite 2 Zahlungsfristen Nr. (21) Seite 3 Preisgleitklauseln Seite 3 Lohngleitklausel Nr. (22) bis (23) Seite 3 Stoffpreisgleitklausel Nr. (24) bis (27) Seite 4 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Nr. (28) bis (29) Seite 5 Muster Besondere Vertragsbedingungen Seite 6 Muster Lohngleitklausel Seite 11 Muster Stoffpreisgleitklausel Seite 12 Muster Beschleunigungsvergütung Seite 13 Muster Beschleunigungsvergütung Nutzungsausfallkosten Seite Leistungsbeschreibung Seite 1 Allgemeines Nr. (1) bis (4a) Seite 1 Titelblatt Nr. (5) bis (6) Seite 1 Baubeschreibung Nr. (7) bis (13) Seite 1 Allgemeines zum Leistungsverzeichnis Nr. (14) bis (18) Seite 7 Gestaltung des Leistungsverzeichnisses in geteilter Form Nr. (19) bis (22) Seite 8 Gestaltung des Leistungsverzeichnisses in ungeteilter Form Nr. (23) bis (25) Seite 8 Zusammenstellungen am Schluss des Leistungsverzeichnisses für beide Formen Nr. (26) Seite 8 Gliederung des Leistungsverzeichnisses Nr. (27) bis (31) Seite 8 Arten der Positionen im Leistungsverzeichnis Nr. (32) bis (36) Seite 9 Leistungsverzeichnis-Positionen mit STLK-Texten Nr. (37) bis (44) Seite 10 Leistungsverzeichnis-Positionen mit Freien Texten Nr. (45) bis (46) Seite 11 Lohngleitklausel im Leistungsverzeichnis Nr. (47) bis (50) Seite 11 Stoffpreisgleitklausel Nr. (51) Seite 12 Anlagen für Bietereintragungen Nr. (52) Seite 13 Sonstige Anlagen Nr. (53) bis (54) Seite 13 Stand: Inhaltsverzeichnis Seite 1

5 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite Muster Titelblatt Leistungsbeschreibung Seite 14 Muster Titelblatt Leistungsbeschreibung Kurzfassung Seite 15 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Seite 16 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Langtext - Verzeichnis Seite 17 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Kurztext-/Preis- Verzeichnis Seite 23 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung der Unterabschnitte Seite 27 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung der Abschnitte Seite 28 Muster Leistungsverzeichnis Aufwendungen für Lohnänderung Seite 29 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung des Angebotes Seite 30 Muster Bieterangaben - Verzeichnis Seite 31 Muster Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Seite 32 Muster Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Seite 33 Muster Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form Langtext-/Preis-Verzeichnis Seite Teilnahmewettbewerb Nr. (1) bis (3) Seite 1 Muster Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb Seite 2 Muster Erklärung der Bewerbergemeinschaft Seite 3 Muster Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Seite 4 Muster Teilnahmeantrag Seite 8 Muster Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb Seite 10 Stand: Inhaltsverzeichnis Seite 2

6 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Nr. (1) (3) 1.0 Allgemeines (1) Die Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen sind von den Vergabestellen zur einheitlichen Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), der Vergabeverordnung (VgV) und des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. Sie enthalten Regelungen und Muster für das Aufstellen von Vergabeunterlagen nach 8 Abs. 1, gegebenenfalls 8 EG VOB/A. (2) Die Vergabeunterlagen umfassen sämtliche an die Bewerber abzugebenden Vergabeunterlagen und bestehen aus: Bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte: Vordruck HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Abschnitt 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe, Muster 1.1 1), Anlagen A): (Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind) Vordruck HVA B-StB Bewerbungsbedingungen (siehe Muster 1.0 1), Anlagen B): (Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden) Leistungsbeschreibung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ). Vordruck HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen (siehe Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen, Muster 1.3 1), ggf. Vordruck HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen (siehe Teil 4 Vordrucke), HVA B-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Anhang), Anlagen C): (Unterlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind) Vordruck HVA B-StB Angebotsschreiben (siehe Abschnitt 1.2 Angebotsschreiben, Muster 1.2 1), Leistungsbeschreibung Kurzfassung Vordruck HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (siehe Muster 1.0 7), Vordruck HVA B-StB Nachunternehmerleistungen (siehe Muster 1.0 3), Vordruck HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Muster 1.0 6), Bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten: Vordruck HVA B-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Abschnitt 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe, Muster 1.1 2), Anlagen A): (Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind) Vordruck HVA B-StB EU-Bewerbungsbedingungen (siehe Muster 1.0 2), HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen) (siehe Teil 4 Vordrucke), Anlagen B): (Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden) Leistungsbeschreibung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ). Vordruck HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen (siehe Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen, Muster 1.3 1), ggf. Vordruck HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen (siehe Teil 4 Vordrucke), HVA B-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen (siehe Anhang), Anlagen C): (Unterlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind) Vordruck HVA B-StB Angebotsschreiben (siehe Abschnitt 1.2 Angebotsschreiben, Muster 1.2 1), Leistungsbeschreibung Kurzfassung Vordruck HVA B-StB Eigenerklärung Eignung (siehe Muster 1.0 7). Vordruck HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmer (siehe Muster 1.0 4), Vordruck HVA B-StB Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer (siehe Muster 1.0 5) Vordruck HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Muster 1.0 6), Bei Erstellung und Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform sind 2 Heftungen zu bilden (Heftung Angebotsaufforderung enthält die Anlagen A und B der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Heftung Angebot enthält die Anlagen C der Aufforderung zur Angebotsabgabe). (3) Für alle Teile der Vergabeunterlagen ist eine identische Bezeichnung der Baumaßnahme sowie Kurzbezeichnung der zu vergebenden Leistung (= Bezeichnung der Bauleistung ) zu wählen. Diese besteht aus vier Einzelbestandteilen. In der 1. Zeile erfolgt die Angabe der Projektnummer und der zugehörigen Projektbezeichnung. Stand: Seite 1

7 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Nr. (3) (7) In der 2. Zeile erfolgt die Angabe der der konkreten Vergabe zugeordneten Maßnahmennummer und der Maßnahmenbezeichnung. Bei kleineren Maßnahmen, bei denen es kein übergeordnetes Projekt gibt, sollte ein adäquate übergeordnete Projektbezeichnung (z.b. Erhaltungsmaßnahme) und zugehörige Projektnummer gewählt werden. Projekt- und Maßnahmennummer werden Bestandteil der Identnummer im Controllingsystem Bundesfernstraßenbau (CSBF) und sind daher immer anzugeben. (4) Veröffentlichte und von jedermann erwerbbare Unterlagen, wie Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und VOB, sind den Vergabeunterlagen nicht beizugeben. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind zwar ebenfalls veröffentlicht und von jedem erwerbbar bzw. kostenfrei von der Homepage des BMVBS herunterladbar; diese sind dennoch aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen von Vertragsstreitigkeiten, die auch länger zurückliegende Verträge betreffen können, für die z.t. die Vertragsbedingungen nicht mehr vorhanden sind, den Unterlagen beizufügen. (5) Die Unterlagen in den folgenden Abschnitten bestehen z. T. aus Vordrucken, die zur Verdeutlichung der Anwendung beispielhaft als Muster ausgefüllt sind. (6) Die Vergabestellen können die Vordrucke mit weiteren vorgedruckten Eintragungen (z. B. Bezeichnung der Vergabe- bzw. Baudienststelle) einheitlich versehen. Darüber hinausgehende Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen an allen Vordrucken mit Außenwirkung (hierzu gehören auch die Bewerbungsbedingungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen) sind zur Wahrung einer bundeseinheitlichen Vertragsgestaltung bei Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau grundsätzlich nicht vorzunehmen. (7) Bei Öffentlicher Ausschreibung und beim Offenen Verfahren sind die Vergabeunterlagen so rechtzeitig aufzustellen und bei postalischer Versendung in ausreichender Stückzahl herzustellen, dass sie entsprechend der Ankündigung in der Vergabebekanntmachung (siehe Abschnitt 2.1 Bekanntmachungen ) abgegeben werden können. Eine Einschränkung der Abgabe (etwa mit der Maßgabe solange der Vorrat reicht ) darf nicht erfolgen. Stand: Seite 2

8 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 1) Bewerbungsbedingungen Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2012 A Einheitliche Fassung (März 2012) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 1 Nr. 1c) 1. Halbsatz VOB/A). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. HVA B-StB Bewerbungsbedingungen Seite 1 Stand: 08/ Seite 3

9 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 2) Bewerbungsbedingungen 6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärungen zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 8.2 Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmer vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2012) (Aufgestellt vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Ansonsten gilt Nummer 3.6 Teil A letzter Satz sinngemäß. HVA B-StB Bewerbungsbedingungen Seite 2 Stand: 08/ Seite 4

10 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 1) EU-Bewerbungsbedingungen EU-Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: März 2012 A Einheitliche Fassung (März 2012) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 EG Abs. 1 Nr. 1c) 1. Halbsatz VOB/A). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. HVA B-StB EU-Bewerbungsbedingungen Seite 1 Stand: 08/ Seite 5

11 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 2) EU-Bewerbungsbedingungen 6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 8 Eignung 8.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärungen zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 8.2 Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2012) (Aufgestellt vom BMVBS, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Ansonsten gilt Nummer 3.6 Teil A letzter Satz sinngemäß. HVA B-StB EU-Bewerbungsbedingungen Seite 2 Stand: 08/ Seite 6

12 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Bezeichnung der Bauleistung: (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer. OZ Beschreibung der Teilleistung Namen der Nachunternehmer (einschl. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) HVA B-StB Nachunternehmerleistungen Seite 1 Stand: Seite 7

13 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer Bezeichnung der Bauleistung: (wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich mich der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne ich nachfolgend die dafür vorgesehenen Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen anderen Unternehmer. OZ Beschreibung der Teilleistung Namen der anderen Unternehmer (einschl. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) HVA B-StB Leistungen anderer Unternehmer Seite 1 Stand: Seite 8

14 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Bezeichnung der Bauleistung (wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verpflichtungserklärung *) Leistungen anderer Unternehmer (vom anderen Unternehmer auszufüllen) (Name und Anschrift des anderen Unternehmers) Wir verpflichten uns im Falle der Auftragserteilung an die (Name und Anschrift des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft) die im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer in den einzelnen OZ und der zugehörigen Beschreibung der Teilleistung für unser Unternehmen aufgeführten Leistungen zu erbringen. (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift des anderen Unternehmers) Hinweis: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. *) Bei Mehrbedarf Kopien fertigen. HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Seite 1 Stand: Seite 9

15 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Bezeichnung der Bauleistung (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vom Bieter ggf. auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir erklären, dass - der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) HVA B-StB Erklärung Bietergemeinschaft Seite 1 Stand: Seite 10

16 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 1) Eigenerklärung zur Eignung Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel:. Fax: Ust.-ID-Nr.: Eigenerklärung zur Eignung (vom Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft, der bzw. das nicht präqualifiziert ist, auszufüllen) Bezeichnung der Bauleistung: (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an beiliegendes Muster vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, angeben. HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Kurzfassung Seite 4 Stand: Seite 11

17 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 2) Eigenerklärung zur Eignung Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. - wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), - wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Kurzfassung Seite 2 Stand: Seite 12

18 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster (Seite 3) Eigenerklärung zur Eignung Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung) des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen.. (Stempel und Unterschrift) HVA B-StB Eigenerklärung Eignung Kurzfassung Seite 3 Stand: Seite 13

19 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Nr. (1) (4) 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Alle Vergaben (1) Die Vergabeunterlagen (siehe 8 bzw. 8 EG Abs. 1 VOB/A) sind an die Bewerber mit einem Anschreiben (Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu versenden. (2) Dieses Anschreiben ist bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte nach dem Vordruck HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Muster 1.1 1), ansonsten nach dem Vordruck HVA B-StB EU- Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Muster 1.1 2) aufzustellen. (3) Im Kopffeld der Deckseite sind Angaben zur Vergabeart, dem Eröffnungs-/Einreichungstermin sowie der Zuschlagsfrist einzutragen. Beim EU-Vordruck ist hier ergänzend der Absendetag der EU-Bekanntmachung anzugeben. Der Eröffnungs-/Einreichungstermin ist dabei grundsätzlich nicht auf einen Tag nach arbeitsfreien Tagen zu legen. Den Bietern ist nach den Erfordernissen des Einzelfalls ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung zu geben. Die Mindestfristen gemäß 10 bzw. 10 EG VOB/A sind nicht als Regelfristen zu verwenden. Der Ort des Eröffnungstermins ist eindeutig zu bezeichnen. Die Zuschlagsfrist ist realistisch unter Berücksichtigung ggf. notwendiger Einschaltung vorgesetzter Dienststellen und der Bieterinformation gemäß 101a GWB festzulegen und im Vergabevermerk (siehe Abschnitt 2.0 Allgemeines ) bei mehr als 30 Kalendertagen ( 10 VOB/A) zu begründen. (4) Gemäß der Rechtsprechung dürfen für den Nachweis der Eignung von den Bietern im Rahmen eines Vergabeverfahrens nur diejenigen Nachweise, Angaben und Unterlagen, entweder mit Vorlage des Angebotes oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, verlangt werden, die bereits in der Bekanntmachung aufgeführt wurden. Deshalb ist bei allen Verfahren mit Vergabebekanntmachung in Nr. 3.1 und ggf. Nr. 3.2 siehe Vergabebekanntmachung anzukreuzen. Nur bei den Vergabeverfahren, bei denen es keine Vergabebekanntmachung gibt (Freihändige Vergabe, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung) dürfen in der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe solche Unterlagen verlangt werden. Dies ist in Nr. 3.1 anzugeben. Sollen Bieter im Rahmen vorgenannter Vergabeverfahren mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen weitere Nachweise und Angaben vorlegen, die keine Eignungsnachweise sind, ist dies in Nr. 3.1 bzw. 3.2 anzugeben. Werden in der Leistungsbeschreibung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)" vereinbart, in denen von Bietern Qualifikationsnachweise verlangt werden, ist in der Vergabebekanntmachung folgender Text aufzunehmen: Nachweis der Qualifikation des... gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für... (ZTV...). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. In Nr. 3.3 sind, soweit erforderlich, die von Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zu den Wertungskriterien anzugeben. Bei Vergaben mit mehreren Wertungskriterien, z.b. Technischer Wert, Gestaltung etc., sind hier die ggf. mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen anzugeben. Soll als Wertungskriterium im Technischen Wert die Beschleunigungsregelung vorgesehen werden, sind folgende Punkte zu beachten: - zulässig nur bei Baumaßnahmen unter Verkehr an hoch belasteten BAB-Abschnitten mit Verkehrseinschränkungen, - bei anderen Bundesfernstraßen vorherige Zustimmung des BMVBS, Referat StB 14, im Einzelfall erforderlich, - Vorgabe einer maximalen, gemäß der Zugrundelegung der Baubetriebsform 2 ermittelten, knappen Bauzeit durch den Auftraggeber nach Datum oder in Werktagen in den Besonderen Vertragsbedingungen, - Ankreuzen des Unterkriteriums Beschleunigungsregelung im Wertungskriterium Technischer Wert der Anlage Gewichtung der Wertungskriterien mit einer Wichtung von 10%, - Aufnahme folgenden Textbausteins in die Vergabebekanntmachung und in Nr. 3.3: Für die Wertung des Unterkriteriums Beschleunigungsregelung des Wertungskriteriums Technischer Wert gilt folgendes: Stand: Seite 1

20 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Nr. (4) (7) - Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den BVB) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z.b. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den BVB genannten Bauende liegen, - Mit dem Angebot Abgabe eines verbindlichen Bauzeitenplans als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen. (5) In Nr. 4 ist bei allen Vergaben, in denen in den Vergabeunterlagen eine losweise Vergabe vorbehalten ist (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. (4)) Ja anzukreuzen. (6) Nr. 5.1 ist anzukreuzen, wenn keine Nebenangebote zugelassen sind. Sind Nebenangebote zugelassen, ist Nr. 5.2 anzukreuzen und ergänzend anzugeben, ob Nebenangebote - nur in Verbindung mit einem Hauptangebot (Regelfall), - für die gesamte Leistung, - zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen, - zur Pauschalierung der Leistungen im Erdbau, - nur für besonders aufgeführte Bereiche, - nicht für besonders aufgeführte Bereiche zugelassen sind. Mit Ausnahme der sich gegenseitig ausschließenden Festlegungen Zulassung von Nebenangeboten nur für nachfolgend aufgeführte Bereiche und Zulassung von Nebenangeboten mit Ausnahme nachfolgend aufgeführter Bereiche können die Kästchen kumulativ angekreuzt werden. Aufgrund des nicht auszuschließenden Mengenrisikos dürfen Nebenangebote zur Pauschalierung der Leistungen im Erdbau nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Bauvorbereitung zu stellen, z.b. durch eine eindeutige und nachvollziehbare Mengenermittlung, die allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen ist. 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A bzw. EG VOB/A ist zu beachten. Sind nach 5.2 Nebenangebote zugelassen, sind bei allen Vergaben in einem gesonderten Abschnitt 1.5 der Baubeschreibung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. (9)) Angaben zu Mindestanforderungen für Nebenangebote zu formulieren. Bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten ist hierbei immer der Vordruck HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote (siehe Vordrucke) der EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe beizufügen. In Nr. 5.2 können im Rahmen der Zulassung von Nebenangeboten weitere Bedingungen für Nebenangebote eingetragen werden. Diese Möglichkeit ist restriktiv zu handhaben. In folgenden Fällen sind hier jedoch immer Eintragungen vorzusehen: 1. Wird in den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisgleitklausel vorgesehen, ist folgender Textbaustein aufzunehmen: Nebenangebote mit einem Verzicht auf eine Stoffpreisgleitung werden nicht gewertet. 2. Sind nach Nr. 5.2 Nebenangebote mit Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen zugelassen, ist folgender Textbaustein aufzunehmen: Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: - Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, - Kosten für die Verkürzung gesondert für: Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen und Baustellensicherung, gesonderte OZ für Beleuchtung etc. - Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, - Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, - Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, - Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz. (7) In Nr. 6 sind für alle Vergaben die Kriterien für die Angebotswertung anzugeben. Dabei ist festzulegen, ob die Wertung nach dem Kriterium Preis oder nach dem Kriterium Preis und weitere Wertungskriterien erfolgt. Stand: Seite 2

21 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Nr. (7) (9) Erfolgt die Vergabe nach dem Kriterium Preis ist bei allen EU-Vergabeverfahren in Nr. 5.1 Nebenangebote nicht zugelassen; Nr. 5 der EU-Bewerbungsbedingungen gilt nicht anzukreuzen. Bei nationalen Vergabeverfahren können auch bei alleinigem Wertungskriterium Preis Nebenangebote zugelassen werden. Sind dabei nach Nr. 5.2 Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen zugelassen, ist der vorgegebene Absatz anzukreuzen sowie der vorgesehene Wertungsbonus einzutragen. Als Wertungsbonus ist ein zutreffender Wert aus dem Vordruck HVA B-StB Beschleunigungsvergütung-Nutzungsausfallkosten (siehe Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen Nr. (13)) vorzusehen. Im nächsten Ankreuzfeld können bei nationalen Vergabeverfahren weitere Wertungsregelungen zum Wertungskriterium Preis eingetragen werden. (8) Bei Berücksichtigung mehrerer Wertungskriterien ist als Anlage zum Aufforderungsschreiben der Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien beizufügen. Anlage HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien (9) Sollen mehrere Wertungskriterien berücksichtigt werden, ist der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe die Anlage HVA B-StB Gewichtung der Wertungskriterien beizufügen. Darin sind immer die Kriterien Preis und Technischer Wert anzugeben. Nur bei Fachlosvergaben mit hohem Anspruch an die bauliche Gestaltung (z. B. Brückenbau, LSW) darf als weiteres Wertungskriterium Gestaltung angekreuzt und vorgesehen werden. Die Wichtung der Kriterien ist individuell und i.d.r. unter Beachtung folgender Spannen festzulegen: Preis: %, Technischer Wert: %, Gestaltung: %. Die Festlegung sollte in 5 % - Schritten erfolgen. Die Summe der % - Werte muss 100 % ergeben. Wird von den o. g. Kriterien und Spannen abgewichen, sind die Festlegungen im Vergabevermerk zu begründen. Zu Kriterium Preis: Sind nach Nr. 5.2 Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen zugelassen, ist der vorgegebene Absatz anzukreuzen und der vorgesehene Wertungsbonus einzutragen. Als Wertungsbonus ist ein zutreffender Wert aus dem Vordruck HVA B-StB Beschleunigungsvergütung- Nutzungsausfallkosten vorzusehen (siehe Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen Nr. (13)). Hinter dem nächsten Ankreuzfeld können weitere Wertungsregelungen zum Wertungskriterium Preis eingetragen werden. Zu Kriterium Technischer Wert: Für das Kriterium Technischer Wert sind die jeweils für die Vergabe maßgebenden Unterkriterien anzukreuzen und ggf. weitere eindeutig zu benennen. Zu Kriterium Gestaltung: Für das Kriterium Gestaltung ist wie beim Kriterium Technischer Wert zu verfahren. Ist für ein Unterkriterium des Kriteriums Technischer Wert bzw. Gestaltung eine von den im Vordruck aufgeführten Wertungsregelungen abweichende maßgebend, ist diese in dem hierzu vorgesehenen Freitextfeld zu ergänzen. Dieser Text ist immer mit den Worten Die Angebotswertung im Unterkriterium.. erfolgt wie folgt: einzuleiten. Um eine Wertung vornehmen zu können, sind zu den Unterkriterien die mit der Angebotsabgabe vorzulegenden Unterlagen unter Nr. 3.3 der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe zwingend anzugeben. Die Festlegung der Unterkriterien und eine von den Vorgaben im Vordruck abweichende Punktebewertung sind im Vergabevermerk zu begründen. Stand: Seite 3

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