Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltung zum NKHR-MV
|
|
- Käthe Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow
2 Informationsveranstaltung zum NKHR-MV Überblick 1 Grußwort des Innenministeriums 2 Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V 3 Grußwort des Landkreistages M-V 4 Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung 5 Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes 6 Fortbildung - Vorstellung eines Schulungskonzeptes Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 2
3 1. Grußwort des Innenministeriums Hans-Heinrich Lappat Ministerialdirigent Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 3
4 2. Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V Michael Thomalla Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.v. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 4
5 3. Grußwort des Landkreistages M-V Jan-Peter Schröder Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e.v. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 5
6 4. Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung Heinz Deisenroth Mittelrheinische Treuhand Externer Berater im Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 6
7 Ergebnisse des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV 7
8 Aufbau des Regelwerkes zum NKHR-MV Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Änderung von Verordnungen GemHVO-Doppik, GemKVO-Doppik, EigVO M-V Verwaltungsvorschriften Praxishilfen 8
9 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 19 vom 28. Dezember 2007 Artikel 1: Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KommDoppikEG M-V) Artikel 2: Änderung der Kommunalverfassung Artikel 3: Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Artikel 4: Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes Artikel 5: Änderung der Kommunalabgabengesetzes 9
10 KommDoppikEG M-V Umstellung auf das NKHR zum Vorzeitige Umstellung ab dem Genehmigungspflicht für kreisfreie Städte und Landkreise bei vorzeitiger Umstellung Grundsätzlich einheitliche Umstellung innerhalb eines Amtes Verpflichtung zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Anhangs zum Eröffnungsbilanzstichtag (so rechtzeitig, dass die Gemeindevertretung bis Ende November die Feststellung vornehmen kann; die Prüfung muss bis dann abgeschlossen sein) 10
11 KommDoppikEG M-V Besondere Bestimmungen zu den Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz Anlagen zur Eröffnungsbilanz (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht) Übersicht über die fortgeltenden Kreditermächtigungen Übersicht über die Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Haushaltsjahren Erfolgsneutrale Korrektur der Eröffnungsbilanz, letztmals im vierten Haushaltsjahr, das dem Haushaltsjahr der Umstellung folgt 11
12 KommDoppikEG M-V Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, spätestens für das 3. Jahr mit einer Rechnungslegung nach dem NKHR-MV Sonderbestimmungen für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung Keine Bildung von Haushaltsausgaberesten Eingeschränkte Bildung von Haushaltseinnahmeresten für Einnahmen aus Kreditaufnahmen Keine Angabe von Vorjahreszahlen, soweit diese auf der Kameralistik beruhen 12
13 Änderung der Kommunalverfassung Insbesondere Änderung des 4. Abschnitts Haushaltswirtschaft (Neufassung der 43 bis 62) Allgemeine Haushaltsgrundsätze Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Angemessene Liquiditätsplanung Verbot der Überschuldung Gebot des Haushaltsausgleichs in Planung und Rechnung Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes 13
14 Änderung der Kommunalverfassung Haushaltssatzung, Nachtragshaushaltssatzung (Pflicht zum Erlass und Mindestinhalte) Haushaltsplan (Bestandteile, Inhalt der Bestandteile sowie horizontale Gliederung) Vorläufige Haushaltsführung Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 14
15 Änderung der Kommunalverfassung Haushaltwirtschaftliche Sperre Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, Verpflichtungsermächtigungen Jahresabschluss und Gesamtabschluss 15
16 Änderung der Kommunalverfassung Weitere bedeutsame Änderungen 64 Abs. 2: Verpflichtung zur Führung einer Sonderrechnung für Städtebauliches Sondervermögen Änderungen im 6. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung u.a. Verzicht auf die Erstellung eines gesonderten Beteiligungsberichtes, sofern die Gemeinden einen doppischen Jahresabschluss erstellen Verpflichtung zur Einrichtung eines Beteiligungsmanagements 16
17 Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Anpassung der 1 bis 3 (örtliche Prüfung) an die Erfordernisse des NKHR-MV Örtliche Prüfung ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises Grundsätzliche Pflicht zur Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses (Ausnahme amtsangehörige Gemeinden) Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei Gemeinden mit mehr als Einwohner Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch. Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen. Beide können sich eines unabhängigen sachverständigen Dritten bedienen. 17
18 Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Aufgaben der örtlichen Prüfung Berichterstattung über die örtliche Prüfung Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Erweiterung der eigentlichen Jahresabschlussprüfung um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde und zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses mit Erteilung eines Testates 18
19 Verordnungsentwürfe Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik) Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) 19
20 GemHVO-Doppik Entwurfsstand vom Abschnitt 1: Haushaltsplan, Bestandteile, Anlagen, Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, Nachtragshaushaltsplan Abschnitt 2: Allgemeine Planungsgrundsätze Abschnitt 3: Deckungsgrundsätze, Zweckbindung, Übertragbarkeit von Ermächtigungen, Haushaltsausgleich, Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen, Rücklagenbildung Abschnitt 4: Bewirtschaftung und Überwachung, Berichtspflicht, Stundung, Niederschlagung und Erlass 20
21 GemHVO-Doppik Abschnitt 5: Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Rechnungswesen (Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Dienstanweisungen, Aufbewahrungspflichten) Abschnitt 6: Inventar, Ansatz- und Bewertungsvorschriften Abschnitt 7: Jahresabschluss, Bestandteile und Anlagen Abschnitt 8: Gesamtabschluss, Bestandteile und Anlagen Abschnitt 9: Schlussvorschriften, Muster, Anwendung für Landkreise, Ämter und Zweckverbände 21
22 GemKVO-Doppik Entwurfsstand vom Vorschriften beschränken sich auf die Darstellung der Aufgaben und die Organisation der Gemeindekasse sowie der Zahlungsabwicklung Keine Aussagen zum sonstigen Rechnungswesen! Abschnitt 1: Aufgaben der Gemeindekasse, Fremde Kassengeschäfte, Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskassen, Kassenautomaten Abschnitt 2: Kassenanordnungen, Zahlungsanordnung, Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung, sachliche und rechnerische Feststellung 22
23 GemKVO-Doppik Abschnitt 3: Zahlungsverkehr, Geld-, Debit-, Kreditkarten, Schecks, Verfahren bei Stundung und Einziehung, Auszahlungen, Auszahlungsnachweise Abschnitt 4: Verwaltung der Finanzmittel, Liquiditätsplanung, Verwahrung von Zahlungsmitteln und Wertgegenständen Abschnitt 5: Buchung der Zahlungsabwicklung Abschnitt 6: Erledigung des Zahlungsverkehrs und der Buchung der Zahlungsabwicklung durch Stellen außerhalb der Verwaltung Abschnitt 7: Kassenaufsicht und örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung Abschnitt 8: Anwendung auf Sonderkassen Abschnitt 9: Verpflichtung zur Erstellung von Dienstanweisungen 23
24 EigVO M-V Grundsätzlich größere Freiheiten der Gemeinden bei der Ausgliederung von Teilbereichen des Kernhaushaltes in einen Eigenbetrieb Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer - auch erheblich unterschiedlicher - Aktivitäten in einem Eigenbetrieb Wirtschaftsplan ist an die Ausgestaltung des Haushaltsplanes angeglichen, soweit die Eigenheiten der Eigenbetriebe keine Abweichung bedingen Zusätzliche Erstellung von Plänen für die einzelnen Bereiche eines Eigenbetriebes 24
25 EigVO M-V Rechnungslegung nicht nach den Grundsätzen der Doppik, sondern nach den Regeln der doppischen kaufmännischen Buchführung Pflicht zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung Der bisherige Jahresabschluss wird ergänzt um Bereichsrechnungen und eine Finanzrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung 25
26 Entwürfe von Verwaltungsvorschriften Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan Landeseinheitlicher Produktrahmenplan Landeseinheitliche Abschreibungstabelle zum NKHR-MV Muster zur KV-MV und zur GemHVO-Doppik Musterdienstanweisungen Besondere Vorschriften zur Überleitung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens Leitfaden für Städtebauliches Sondervermögen gem. 64 Abs. 2 KV 26
27 Praxishilfen Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung Empfehlungen für die Erstellung eines Anhangs Empfehlungen für die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes Empfehlungen zur Prüfung eines Jahresabschlusses Empfehlungen zum internen und externen unterjährigen Berichtswesen Geplant: Empfehlungen zur Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie Gesamtabschluss Hinweise zur Anwendung des NKHR-MV im Bereich Jugend und Soziales 27
28 Erfahrungen aus der Umstellung der Kameralistik auf ein neues doppisches Haushalts- und Rechnungswesen 28
29 Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern Zum 01. Januar 2008 haben das NKHR-MV eingeführt: 1 kreisfreie Stadt 5 Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden Sachstand Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom Bisher keine Veröffentlichung der GemHVO-Doppik, der GemKVO-Doppik und der EigVO M-V Noch fehlende Verwaltungsvorschriften Unsicherheiten über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes 29
30 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Bericht über die Orientierungsprüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz 31 hauptamtlich geführte Körperschaften haben umgestellt 16 hauptamtlich geführte Körperschaften wurden geprüft Prüfung im 2. Quartal 2007 Nachprüfung im 4. Quartal
31 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Projektorganisation Prozess war bis zur Prüfung nicht abgeschlossen Insbesondere sind Ziele und Kennzahlen weiter zu entwickeln Erkennbare Qualitätssteigerung Nicht vorhandene oder veraltete Grundlagendaten wurden aufgearbeitet oder aktualisiert 31
32 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Verzögerter Start Keine rechtzeitig Vorlage der Haushaltssatzung Unvollständige Haushaltssatzungen und Haushaltspläne Fehlende Abschreibungen und Rückstellungszuführungen Fehlende Entwürfe von Eröffnungsbilanzen Verzögerungen im Projektablauf (3 bis 6 Monate) - Zeitaufwand unterschätzt - Hohe Arbeitsbelastung der Verantwortlichen durch Tagesgeschäft - Unzureichende und nicht ausreichend getestete Software 32
33 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Projektorganisation Mindestmaß an Projektorganisation ist erforderlich Ausreichende Weisungsbefugnisse der Projektverantwortlichen Einbindung der Fachabteilungen ist unverzichtbar Dokumentation und Bekanntgabe der getroffenen Entscheidungen 33
34 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Personal Bedarf Im Wesentlichen Umstellung durch eigenes Personal Für Vermögensersterfassung teilweiser Einsatz von befristet eingestelltem Personal, auch 1- -Kräfte In der Regel keine zeitliche Freistellung des eigenen Personals Erhöhung Arbeitszeit von Teilzeitkräften Beträchtliche Mehrarbeitszeiten beim Tarifpersonal - Ausgleich durch Arbeitsbefreiung schwer umsetzbar - Finanzieller Ausgleich bei Beamten nur unter engen Voraussetzungen 34
35 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Einsatz Externer (Ausnahme) Schulungen Beratungen Örtliche Prüfung Ermittlung von Pensionsrückstellungen Bewertung von Wald, Gebäuden und Infrastrukturvermögen Vorteile: - Zeitnahe und einheitliche Erledigung - Dritte verfügen über Bewertungserfahrungen Nachteile: - Fehlende Ortskenntnisse - Mitarbeitern fehlt die Erfahrung bei der Vermögensfortschreibung 35
36 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Einbindung der Politik Einbindung der Gremien Haushaltsberatungen Schulungen Informationsveranstaltungen Mitteilungsvorlagen Kaum aktive Mitwirkung am Umstellungsprozess Noch keine doppische Diskussion der Haushalte Bisher kein doppisches Denken, keine Nutzung der Steuerungsinstrumente (Nutzung von Zielen, Kennzahlen, Kostenund Leistungsrechnung für die Verwaltungssteuerung) 36
37 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Bedeutung der Schulung Fehlende oder unzureichende Schulungen, der am Projekt beteiligten Personen, wirken sich negativ aus Unterlassene Rückindizierung bei der Immobilienbewertung Falsche Ermittlung der Bruttogrundfläche bei der Gebäudebewertung Keine Erfassung von Grundstücken, die mit Erbbaurechten belastet sind Keine Aktivierung von gezahlten Investitionszuschüssen für die Straßenoberflächenentwässerung Keine Unterscheidung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen 37
38 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Organisation des Rechnungswesens (1) Konzentration der Verwaltungen auf die laufende Buchhaltung Sowohl zentrale als auch dezentrale Organisation der Finanzbuchhaltung Erhöhter Korrekturaufwand bei dezentraler Organisation Hohe Fehlerquote bei nicht alltäglichen Buchungen Überwiegend zentrale Organisation der Anlagenbuchhaltung 38
39 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Organisation des Rechnungswesens (2) Kaum Auftragsverwaltungen zur Erfassung der Belastungen des Haushaltes Keine Führung von Rechnungseingangsbüchern zur zeitnahen Belegerfassung Keine Veränderung der Bearbeitungsabläufe gegenüber der Kameralistik Die nach der GemHVO zu erlassenden Dienstanweisungen lagen nur unvollständig vor! 39
40 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte! Wesentliche Elemente für eine neue Steuerung fehlen noch! Haushaltssatzung Keine rechtzeitige Vorlage vor Beginn des Haushaltsjahres Bedenken wegen Rechtsverletzung bzw. weitere Aufklärung ersucht in 3 von 16 Fällen Keine einheitliche Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden 40
41 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Haushaltsplan Falsche Zuordnung der geplanten Investitionen zu den Posten des Finanzhaushaltes Keine Veranschlagung der Aufnahme von Liquiditätskrediten Keine einheitliche Behandlung der Mittel der Eigenbetriebe, die der Kommune zur Kassenbestandsverstärkung dienen Kennzahlen und Ziele sind noch verbesserungsfähig Betragsmäßige Übernahme der Erträge als Einzahlungen in den Finanzhaushalt (keine Veränderung der Forderungen berücksichtigt) Keine ausreichenden Produktbeschreibungen 41
42 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Teilhaushalte (1) Anzahl Kreisfreie Stadt (57 Teilhaushalte, 288 Produkte) Landkreise (12 bis 22 Teilhaushalte, 104 bis 132 Produkte) Verbandsgemeinden (2 bis 9 Teilhaushalte, 42 bis 72 Produkte) Verbandsfreie Gemeinden (6 oder 7 Teilhaushalte, 78 bis 115 Produkte) Ortsgemeinden (2 bis 6 Teilhaushalte, 20 bis 36 Produkte) 42
43 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Teilhaushalte (2) Unterschiedlicher Umfang der Verrechnung von Leistungsbeziehungen zwischen den Teilhaushalten Unzulässige Beschränkung der Leistungsverrechnung auf kostenrechnende Einrichtungen Keine unterjährige interne Leistungsverrechnung Keine Weiterverteilung zentraler Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der Gebäude 43
44 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Inventur / Inventar Fehlende oder unvollständige Inventurrichtlinien Keine Anpassung von Mustern an die örtlichen Besonderheiten Keine differenzierten Inventuranweisungen für die einzelnen Vermögensposten Verstöße gegen eigene Inventuranweisungen Keine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips Keine ausreichende Dokumentation, fehlende Nachvollziehbarkeit Keine zeitnahe Erfassung der Vermögensabgänge Fehlende Vertragsinventur 44
45 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Prüfung der Eröffnungsbilanz Prüfungsinstanzen müssen frühzeitig in den Prozess der Umstellung eingebunden werden, nicht erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz Einräumung von Leserechten in der Software sind erforderlich Gegebenenfalls ist der Rat als sachverständiger Dritter einzuholen Aufgedeckte Fehler sind grundsätzlich vor der Feststellung der Eröffnungsbilanz zu korrigieren 45
46 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Zusammengefasstes Ergebnis (1) Unterschätzung des zeitlichen Aufwandes Verbesserung der Projektorganisation Kein Ende des Projektes mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte Steuerung mit Zielen und Kennzahlen auf Produktebene ist entwicklungsfähig Ertrag aus der Umstellung hängt zusammen mit der Nutzung der Informationen aus dem NKHR Laufendes Rechnungswesen funktioniert im Wesentlichen 46
47 Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Zusammengefasstes Ergebnis (2) Fehler bei der Vermögensersterfassung und -bewertung Nicht ausreichende Dokumentation Fehlende Dienstanweisungen und Bearbeitungsrichtlinien Nur eingeschränkt funktionierendes internes Kontrollsystem Fehlende Veranschlagung von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen Die Kommunen buchen schon doppisch denken weiterhin kameral! 47
48 5. Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Annette Sewing Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II Kommunales Haushaltsrecht Projektleiterin des Gemeinschaftsprojektes Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 48
49 Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Aufgaben in der Umsetzungsphase: Begleitung des Reformprozesses Information Klärung von grundsätzlichen Fragestellungen Förderung des Wissenstransfers Koordinierung des Erfahrungsaustausches Jährliche Verlängerung des Projektes bis 2013 wünschenswert. Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 49
50 Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Begleitung des Reformprozesses Lenkungsausschuss NKHR-MV (Entscheidungsgremium) Projektgruppe NKHR-MV (Arbeitsebene) Projektleitung (Koordination) Projektbüro im Innenministerium Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 50
51 Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Information Klärung grundsätzlicher Fragen Internetpräsentation (Ab 1. März 2008 auch unter Beantwortung von Anfragen (Anfragen bitte mit Lösungsvorschlag per Mail an Erstellung von Frage/Antwort-Texten für den Bereich Häufig gestellte Fragen im Internet Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 51
52
53 Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen Bildung der Arbeitskreise jährlich neu (Achtung: Für 2008 Meldung bis 30. Januar 2008) Sonderarbeitskreise Informationsveranstaltungen zu Sonderthemen z.b. Städtebauliches Sondervermögen Dozentenworkshops Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 53
54 6. Fortbildung Vorstellung eines Schulungskonzeptes Carmen Schumann Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 54
55 Einführung Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Vorstellung eines Schulungskonzepts 17. Januar 2008 in Güstrow Referentin: Caren Schumann
56 Aus- und Fortbildung Wesentliche Bestandteile der Doppik-Einführung Kommunikation EDV-Unterstützung Bilanzierung Schulungen Projektmanage -ment Produktdefinition Begleitende Prüfung Berichtswesen Vermögensbewertung
57 Aus- und Fortbildung Ohne rechtzeitige Mitarbeiterqualifizierung wird die Reform des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen nicht gelingen. Wichtiges Kriterium für die Akzeptanz der geänderten Arbeitsabläufe ist die Befähigung der Mitarbeiter/- innen zur künftigen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Nebenbei ist nicht machbar.
58 Aus- und Fortbildung Kenntnisstand und Voraussetzungen in den Kommunen sind unterschiedlich; Sie bestimmen Art und Umfang der Mitarbeiterqualifizierung. Innerhalb der Verwaltung existieren verschiedene Zielgruppen, deren Schulungsbedarf unterschiedlich hoch ist und der sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientieren muss.
59 Aus- und Fortbildung Zielgruppen Fachkräfte Finanzverwaltung Verwaltungsspitze/ Mandatsträger Mitarbeiter Projektleitung Mitarbeiter RPA/ RAB
60 Aus- und Fortbildung Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (I) Lehrgang Kommunaler Bilanzbuchhalter nach NKHR-MV Lehrgang Kommunaler Finanzbuchhalter nach NKHR-MV Lehrgang NKHR-MV für kommunale Rechnungsprüfer Lehrgang NKHR-MV für Mitarbeiter in Rechtsaufsichtsbehörden
61 Aus- und Fortbildung Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (II) Zielgruppenorientierte Fach- und Aufbauseminare nach Ihren Wünschen gesondert konzipierte Kompaktseminarreihen
62 Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (I) 1. Lehrgänge Je nach Zielgruppe und Lehrgangsart werden die Teilnehmer in unterschiedlicher Intensität geschult zu: Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Doppische Buchführung im NKHR
63 Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (II) Kommunale Bilanz Der kommunale Gesamtabschluss Prüfung von Abschlüssen Kosten- und Leistungsrechnung Steuerlehre Jahresabschlussanalyse
64 Aus- und Fortbildung Themenkomplexe und Schulungsinhalte (III) 2. Seminare Das in den vergangenen Jahren entwickelte Gemeinsame Fortbildungsprogramm wird auch künftig angeboten. Seminarbeschreibungen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen und im Internet unter
65 Aus- und Fortbildung Die Einführung der Doppik verlangt eine zeitaufwändige und sorgfältige Vorbereitung. Bei der Umsetzung dieses Prozesses unterstützen wir Sie gern mit maßgeschneiderten Fortbildungsangeboten. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit!
66 NKHR-MV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow 66
Arbeitskreise der Frühstarter. Organisation des Rechnungswesens. Güstrow, 17. Juni 2010
Arbeitskreise der Frühstarter Organisation des Rechnungswesens Güstrow, 17. Juni 2010 Inhalt Rechtsgrundlagen Rechnungswesen Dienstanweisungen Gliederung des Rechnungswesens Finanzbuchführung Geschäftsbuchführung
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrParadigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen
MehrVorwort... Bearbeiterverzeichnis... Hinweise zur Nutzung des begleitenden Internetangebots... Abkürzungsverzeichnis... Literatur zum Thema NKF...
Vorwort............................................... Bearbeiterverzeichnis...................................... Hinweise zur Nutzung des begleitenden Internetangebots.......... Abkürzungsverzeichnis....................................
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrNeues Kommunales Finanzrecht
Neues Kommunales Finanzrecht Einführungsunterstützung durch KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh 1 Den Kommunen im Norden verpflichtet.
MehrUmstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht
Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Ausgangssituation 2009 kamerales Buchungssystem, Ausgaben/Einnahmen orientiert keine umfassende Vermögenserfassung keine Darstellung der Kosten
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrKommunaler Buchhalter nach NKHR-MV
Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV - berufsbegleitender modularer Kompaktlehrgang mit Zertifikat - Zielgruppe: Fachkräfte aus der kommunalen Finanzverwaltung Inhalte der Veranstaltung: Grundlagenmodul
MehrFinanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen
Überörtliche Kommunalprüfung Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen Richard Höptner, Präsident des EURORAI Panel 3 Santa Cruz de Tenerife, Gliederung der Präsentation Übersicht Niedersachsen
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrAngebot. Kompaktlehrgänge zur Doppik für Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
Angebot Kompaktlehrgänge zur Doppik für Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern Brandteichstraße 20 17489 Greifswald Tel. 03834 / 48 999-21 Fax.
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrPORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT
PORTAL ZUR DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Düsseldorf, 16. September 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE Allgemeines zur Studie 16.09.2014 HaushaltsSteuerung.de
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrSeminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des Erstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit
K D M I in Produkt der Schüllermann Consulting GmbH Seminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des rstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit Seminarnummer: NI-15-006 (Anmeldeformular
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrSatzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim
Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrEröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007
Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.
MehrFachkraft Buchhaltung. Zielgruppe. Ihr Gewinn. Zertifikat. Klausur. Leitung. Entgelt. Dauer
I551 Fachkraft Buchhaltung Zielgruppe Interessierte aller Bereiche, die täglich Geschäftsvorfälle beurteilen müssen Vorkenntnisse: I510 oder vergleichbare Kenntnisse Ihr Gewinn Nach dem Besuch dieses Seminars
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrOrganisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik zentral - dezentral
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Organisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik zentral - dezentral Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Dezentrale Organisation 3. Zentrale
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrGemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und Entwicklung
MehrBetriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrHaushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016
Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrU m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K
U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrInventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition
RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der
MehrJAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011
JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...
MehrSächsische Eigenbetriebsverordnung. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische Eigenbetriebsverordnung
MehrStadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl
Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrFortbildung 2010/2011 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
Fortbildungen zum Thema... Rechnungs- wesen Fortbildung 2010/2011 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel Zertifikatslehrgang Doppisches
MehrHaushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014
MehrBETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM"
BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN 541 a Vom 13. Dezember 2004 (ABl. S. 412) geändert durch Satzung vom 07.07.2009 (ABl. S. 164) geändert durch Satzung vom 15.10.2009
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage
DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrDie neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf)
Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) DoppiK-Einführung in den Kommunen 11. Brandenburgischer Archivtag am 24./25. April 2008 Joachim Grugel Städte- und Gemeindebund Brandenburg
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrDas Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld viertgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt Gründung zum 01.07.2007 Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Bitterfeld, Greppin, Holzweißig,
MehrGesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012
Gesamtabschluss Referent Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer Boppard, den 11. September 2012 Copyright Mittelrheinische Treuhand GmbH 2012 1. Betriebswirtschaftliche
MehrBekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrFRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund Rechnungswesens
Universität Hamburg Public Management Prof. Dr. Dennis Hilgers Von-Melle-Park 9 D-20146 Hamburg www.public-management-hamburg.de FRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund
MehrHaushaltssicherungsverordnung 1
Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung
MehrController Doppik Sachsen - kompakt
CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 7 Landeshaushaltsordnung BW Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
MehrSatzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung
MehrPrüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1
Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1 Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften Durch die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und/oder Verwendung
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrArbeitspapieren des Abschlussprüfers
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE
MehrRechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351
MehrHerzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008
Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV Die Doppik Einführung Doppik in Deutschland: Grundlagen: 21.November 2003: Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der
MehrSatzung. der Stadt Aschersleben
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Wipper-Weida, Selke/Obere Bode, Westliche Fuhne/Ziethe und Untere Bode (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung GUBS
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrBeschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen
Grundlagenwissen der Verwaltungsbetriebslehre - das Seminar für den schnellen in das neue doppische Rechnungswesen (Themenbereiche 1 und 3 der Zertifizierung zum EPMC) Seminarnummer: Online-Code 35737
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ab-data GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm ab-data Finanzwesen, Version 3.1 die
Mehr2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund
MehrHandlungsmöglichkeiten von Kommunen mit Haushaltskonsolidierung
Handlungsmöglichkeiten von Kommunen mit Haushaltskonsolidierung 1200 Kommunen in der Haushaltskonsolidierung Stand Ende 2008 1000 800 600 400 200 0 Kommunen gesamt Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt
MehrHaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrGemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Erläuterungen zum EDV-Prüfkatalog zum NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Erläuterungen zum EDV-Prüfkatalog zum NKHR-MV Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV) sind
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbh Storkower Straße 99/1 10407 Berlin für das Programm
MehrRechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern
Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern (Stand: 17.06.2011) Anmerkung: Die folgende Übersicht
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrAllgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten
Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche,
MehrForderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen
Forderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen Einführung Landesrechnungshof Prüfungsanlass Prüfungsverfahren Prüfungsziele 2 Prüfungsfeststellungen I Forderungsmanagement Forderungserfassung
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.01.1993 (GVBl.
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrPraktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt
Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung
Mehr