Infos der Trägertagung im Bundesministerium zu ADiA und IJFD am
|
|
- Lucas Rosenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Infos der Trägertagung im Bundesministerium zu ADiA und IJFD am Podium: Dr. Jens Kreuter (BMFSFJ), Ariane Krieg (BMFSFJ), Dr. Tobias Viering (BMFSFJ) Die MitarbeiterInnen vom BAFzA nahmen an der Tagung teil, wurden aber nicht namentlich vorgestellt. 1. Grundsätzliche Hinweise von Herrn Kreuter zu alle Freiwilligenprogramme im Ausland: - Sicherheit: Die Träger haben die Verantwortung für die Sicherheit der Freiwilligen. Sie haben die Aufgabe zu prüfen, ob der Einsatz zu verantworten ist. Mit der Platzanerkennung geht keine Aussage zur Sicherheitslage einher. - Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken: Dringende Aufforderung an die Träger, die Freiwilligen im Vorbereitungsseminar für Sicherheitsrisiken im Gastland zu sensibilisieren. - Entsendung von Minderjährigen: Herr Kreuter bittet alle Träger zu prüfen, ob es möglich sei bzw. möglich gemacht werden könne, Minderjährige ins Programm aufzunehmen. Eine spontane Abfrage ergab, dass von den anwesenden Trägern 4 Träger in der Vergangenheit in Einzelfällen 17-Jährige entsendet haben. Hintergrund der Anfrage sei, dass bei zunehmender Einschulung mit 5 Jahren und Abitur nach 12 Jahren bei 17 Jährigen ein großer Bedarf an einem Freiwilligendienst bestehe. Von Trägerseite wurde auf die hohe Verantwortung von Träger und Partner vor Ort bei der Entsendung von Minderjährigen hingewiesen. Es wurde angeregt, ein Merkblatt zu erstellen, mit Hinweisen, worauf bei der Entsendung von unter 18-Jährigen zu achten sei. 2. ADiA - Der ADiA bleibt ohne Förderung und derzeit ohne Kindergeldanspruch bestehen. Vorteil gegenüber ungeregelten Freiwilligendiensten sei die Anerkennung von Plätzen (z.b. zur Beruhigung von Eltern) (Hinweis von Herrn Kreuter zum Kindergeld: Derzeit gilt, wenn der Freiwilligendienst in Bezug zur späteren Berufsausbildung steht, bekommen die Eltern in der Regel Kindergeld. Ein Rechtsanspruch besteht im ADiA ebenso wie in den ungeregelten Freiwilligendiensten nicht.) - Das Bundesministerium bemüht sich um einen Kindergeldanspruch im ADiA. Ob dies gelingt, sei unklar (Wortlaut Herr Kreuter: Wir sind auf einem guten Weg ). Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Abgeordneten. - Herr Kreuter bittet die Träger, ihre Internetseiten hinsichtlich der Infos zum ADiA zu aktualisieren. Diese seien oft veraltet (z.b. steht noch bei vielen Trägern als Ersatz zum Zivildienst ) - Anerkennung als Wartezeit für ein Studium ist für den ADiA derzeit nicht geregelt. Allerdings sei dies beim heutigen Studienplatzvergabeverfahren weitgehend irrelevant, da die Bewerbungen in der Regel nicht zentral, sondern über die einzelnen Hochschulen laufen und Wartezeit hier kein relevantes Kriterium sei. 3. IJFD Zahlen: Im Jahrgang 2011/ 2012 wurden ca Freiwillige im IJFD mit einem Fördervolumen von 8,6 Mio. EUR entsandt. Für 2011 wurden 4,1 Mio. EUR beantragt, für ,5 Mio. EUR. Hier liegt ein asymmetrischer Mittelabruf zugrunde,
2 der auf die höheren Kosten am Anfang des Freiwilligendienstes zurück zu führen ist und von dem viele Träger Gebrauch gemacht haben. Derzeit sind 82 Träger in der Förderung (47 Träger mit Festbetragsförderung, 35 Träger wählten die Fehlbedarfsförderung), 4 Träger haben über 150 Freiwilligen, 46 Träger weniger als 10 Freiwillige. Die kleinen Träger haben relativ flächendeckend die Festbetragsförderung gewählt, so dass von den 8,6 Mio. EUR Gesamtvolumen 2,1 Mio. über Festbetragsfinanzierung (entspricht ca. 800 Freiwilligen) und 6,5 Mio. über Fehlbedarfsfinanzierung (entspricht ca TN) ausgegeben werden. Freiwillige im IJFD werden zu 2/3 in Industrieländer und zu 1/3 in Entwicklungs- und Schwellenländer entsendet. Neue Förderrichtlinie für Jugendfreiwilligendienste: Bis Ende März 2012 muss es eine neue Förderrichtlinie für Jugendfreiwilligendienste geben. Dies hat für den Jahrgang 2012/2013 keine Auswirkungen auf den IJFD. Auch die Haushaltsspeere für Jugendfreiwilligendienste hat keine Auswirkungen auf den IJFD. Herr Kreuter geht fest davon aus, dass im Jahrgang 2012/2013 wieder 3000 Plätze im IJFD gefördert werden. Abgrenzung zum weltwärts-förderprogramm: - Keine Abgrenzung zum weltwärts-programm nach Trägern. Träger können weiterhin sowohl Plätze in weltwärts als auch im IJFD anbieten. - Keine Abgrenzung nach Ländern (laut Herrn Kreuter nicht sinnvoll. Deutsche Schule bspw. sei ein guter Platz für den IJFD). Träger können also weiterhin IJFD- und weltwärts-fw in das gleiche Land entsenden. - Abgrenzung nach Projekten Jahrgang 2012/ Im nächsten Jahrgang (Entsendung ab bis ) werden wieder bis zu 3000 Freiwillige gefördert. - Antragsfrist war der Es können aber noch Anträge gestellt werden (insbesondere von neuen Trägern) - Die Bewilligungen erfolgen bis Mitte April Die ersten Bewilligungen werden Anfang März verschickt. - Wenn Träger vor der Bewilligung Ausgaben haben, unbedingt einen vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen! - Die Förderung kann auch für Plätze beantragt werden, die noch nicht anerkannt sind. Die Anerkennung muss bis zur Ausreise der FW vorliegen. - Herr Kreuter bittet die Träger, im Antrag eine realistische Zahl von FW-Monaten zu nennen. 2011/2012 war dies kein Problem, da insgesamt weniger als 3000 Plätze besetzt wurden. Für 2012/2013 werden eventuell mehr als 3000 Plätze beantragt und es wäre ärgerlich, wenn viele Plätze zurückgegeben werden, die nicht mehr besetzt werden können und damit Mittel verfallen. Ein geregeltes Verfahren zur Nachbesetzung gibt es derzeit nicht. - Die TN-Liste müssen für den Jahrgang 2012/2013 zur Ausreise eingereicht werden und nicht wie bisher zum ersten Mittelabruf. - Ab sofort gibt es geregelte Verfahren zur Trägerzulassung und Einsatzplatzanerkennung Trägerzulassung im IJFD - Ab sofort gibt es ein eigenes Verfahren für die Trägerzulassung im IJFD. Somit können ab sofort auch neue Träger für den IJFD zugelassen werden.
3 - Die vorläufigen Trägerzulassungen gelten bis zum Das neue Verfahren orientiert sich am Trägerzulassungsverfahren für den ADiA. Die Antragsformulare (2 Seiten) werden zeitnah verschickt und ins Netz gestellt. - Die Trägerzulassung erfolgt unbefristet. - Alle Träger sind aufgefordert, den IJFD-Antrag zur Trägerzulassung bis Dezember 2013 einzureichen. Hier ist keine Eile geboten. Anerkennungsverfahren von Einsatzplätzen im IJFD - Ab sofort gibt es ein eigenes Anerkennungsverfahren für Einsatzplätze im IJFD. Die Formulare werden zeitnah an die Träger geschickt und ins Netz gestellt. - Das Verfahren orientiert sich am Anerkennungsverfahren im ADiA. Auch im IJFD- Anerkennungsverfahren muss das Auswärtige Amt zustimmen. Dies dauert je nach Land unterschiedlich lange (teilweise stimmt das AA sofort zu, teilweise werden die Botschaften in den Ländern kontaktiert). Die Einsatzstellen müssen gemeinwohlorientiert sein. - Es werden Einsatzplätze anerkannt, nicht Projekte. Jeder Platz erhält eine Nummer. - Die Plätze werden für 5 Jahre anerkannt. Nach fünf Jahren müssen Plätze neu anerkannt werden, die Anträge werden erneut dem Auswärtigen Amt vorgelegt. - Für Einsatzplätze, die momentan im ADiA-Anerkennungsverfahren sind, muss kein erneuter Antrag gestellt werden! Die Plätze werden nach dem alten Verfahren für 5 Jahre anerkannt. - Das BAFzA kontaktiert die Träger zur Überführung von Plätzen, die im alten Verfahren anerkannt sind, ins neue Verfahren. Es muss also für alle nach dem alten Verfahren anerkannten Plätze ein IJFD-Antrag gestellt werden aber erst, wenn das BAFzA dazu aufruft. Dies erfolgt nach und nach vermutlich nach Kontinenten. Gesetzliche Unfallversicherung - Seit dem sind alle IJFD-Freiwilligen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Beiträge für IJFD-FW sind ab dem zu zahlen. - Im IJFD sind die Berufsgenossenschaften des Trägers die Unfallversicherungsträger (nicht wie im weltwärts-programm die Unfallkasse des Bundes). Die Beiträge sind an die Berufsgenossenschaft des Trägers abzuführen. - Über die gesetzliche Unfallversicherung sind die FW nur im Dienst unfallversichert. Die Träger sind verpflichtet, zusätzlich eine private Unfallversicherung für die FW abzuschließen. - Es gibt zwei Möglichkeiten der Beitragsberechnung für FW in der BG: a) Der Beitrag orientiert sich an den tatsächlichen Arbeitsentgelt (Geld- und Sachleistungen). Für Sachleistungen (also gestellt Unterkunft und Verpflegung) müssen die deutschen Sachbezugswerte zugrunde gelegt werden. Dies begründet Herr Kreuter damit, dass die FW im Schadensfall auch Leistungen aus der Unfallversicherung nach deutschem Maßstab erhalten. b) Kopfbeiträge Der Träger vereinbart eine FW-Pauschale mit der Berufsgenossenschaft (s. Satzungsregelung der BG). Der Träger muss dann nur die Zahl der FW melden. Hier wird allerdings die Gefahrenklasse geprüft. - Da die Entgeltnachweise der BG erst im Februar für das zurückliegende Kalenderjahr eingereicht und die Beiträge erst im April/ Mai gezahlt werden, fallen die Beitragszahlungen für die zweite Hälfte des Freiwilligenjahres in der Regel erst nach Ende des Maßnahmezeitraums an. Herr Viering sagt zu, dass die Beiträge dann im nächsten Freiwilligenjahrgang abgerechnet werden können. Waisenrente - Momentan besteht für FW im IJFD kein Anspruch auf Fortzahlung von Waisenrente. Das BMFSFJ ist bemüht, dies zu regeln. Hier ist das BMAS zuständig. Es gibt bislang noch keine Entscheidung.
4 3-Monats-Frist für Vorbereitungsseminare - Die Träger äußern zahlreich den Wunsch, die 3-Monats-Frist für die Förderung und Anerkennung der Vorbereitungsseminare zu lockern. Herr Kreuter antwortet, dass ein Förderzeitraum von 21 Monate (3 Monate vor Ausreise und 6 Monate nach Ausreise) seines Erachtens ausreiche und bei einer weiteren Flexibilisierung Seminare und Freiwilligenjahr nicht mehr als Einheit zu sehen seien. Zentrale Stellen für Qualitätsmanagement - Jeder Träger muss sich einer zentralen Stelle anschließen und sich an der Qualitätsarbeit beteiligen. Die Verantwortung für die Qualität liegt beim Träger. Die zentralen Stellen finanzieren sich über einen Beitrag der Träger, der zuwendungsfähig ist. Die verschiedenen zentralen Stellen (AKLHÜ, AGEH, Ev. FWD, AGDF, DRK und IB) stellen sich kurz vor. Stornos/ Programmabbruch - Es werden TN-Monate gefördert (ab 15 Tage = 1 TN-Monat, Seminartage werden auch gezählt). Bei Programmabbruch werden entsprechend weniger TN-Monate gefördert, auch wenn sich durch den Abbruch die Gesamtkosten des Trägers nur geringfügig reduzieren. Wenn es zu Programmabbrüchen kommt, die zu maßgeblichen Änderungen im Finanzierungsplan führen, kann ein Änderungsantrag (mit verändertem Finanzierungsplan) eingereicht werden. Hierzu werden die normalen Antragsformulare verwendet und mit Änderungsantrag gekennzeichnet. - Wenn die TN-Monate sich nicht verändern (z.b. durch Nachbesetzung oder Verlängerungen) wird kein Änderungsantrag, sondern lediglich eine neue TN-Liste eingereicht. - Stornieren FW vor Ausreise, erhält der Träger für diese FW keine Förderung. Das Risiko liegt also voll beim Träger. - Bei Programmabbrüchen nach weniger als 6 Monaten erhält der Träger die Förderung für die geleisteten TN-Monate (auch wenn der Dienst nach en Richlinien nicht als IJFD anerkannt ist). - Programmabbrüche und Stornos müssen dem BAFzA formlos gemeldet werden (kurze ohne Angaben von Gründen reicht), damit sie einen Überblick haben, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Deckungsfähigkeit - Die Abrechnung erfolgt nicht nach FW, sondern nach Gesamtkosten (hohe Kosten eines FW-Platzes können durch geringe Kosten eines anderen ausgeglichen werden). Nachweis von Reisekosten im Ausland - Grundsätzlich gilt: Abrechnung nur gegen Beleg. Als Nachweis von Reisekosten im Ausland sind Quittungen vorzulegen. Kosten für Auslandsüberweisungen - Kosten für Auslandsüberweisungen sind nicht förderfähig. Sie gehören zu Verwaltungskosten. Abweichungen von mehr als 20% in einzelnen Positionen im Finanzierungsplan - Bei der Fehlbedarfsfinanzierung müssen Abweichungen von mehr als 20% in einzelnen Postionen im Finanzierungsplan gemeldet werden. Ein Änderungsantrag (mit verändertem Finanzierungsplan) ist zeitnah einzureichen (nicht erst mit dem Verwendungsnachweis). - Bei der Festbetragsfinanzierung sind Abweichungen unproblematisch.
5 Festbetragsfinanzierung - Auch Träger, die die Festbetragsfinanzierung wählen, müssen für eventuelle Prüfungen die Quittungen sammeln. - Personalgemeinkosten - Ob die Personalgemeinkosten von 30% im Verwendungsnachweis pauschal nachgewiesen werden können, wird im Protokoll zu Trägertagung beantwortet. Teilnahme am Rückkehrerseminar - Die Teilnahme am Rückkehrerseminar ist verpflichtend. Wenn Arbeitgeber FW für das Rückkehrerseminar nicht freistellen, bietet das BMFSFJ an, den Arbeitgeber zu kontaktieren. Homepage des Ministeriums zum IJFD - Wer sich als Träger anerkennen lässt, wird auf der Homepage des Ministeriums genannt.
Änderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrZ u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)
Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrDas Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst
Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrP-Konto-Information für Betroffene
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrVorbereitung einer Grafik zum Druck einer Glotze aus, Stadion an! -Zaunfahne Torsten Bunde, Stand 5. Juli 2014
Vorbereitung einer Grafik zum Druck einer Glotze aus, Stadion an! -Zaunfahne Torsten Bunde, Stand 5. Juli 2014 Wer wie wir beim SV Arminia Hannover eventuell das Problem hat, das sich nicht genügend Leute
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrSozialrechts- Änderungsgesetz 2015
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Informationsblatt für Gesellschafter-Geschäftsführer von RA-GmbHs 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Folgen des
MehrBARMER GEK - Selbsthilfeförderung
Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrAssoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrUm unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nutzen Sie unsere Webseite www.kirchstetten.at Um unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Veranstaltungen selbst auf unserer Webseite veröffentlichen.
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrAnleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Dieses System wird im Sommersemester 2015 getestet und gilt nur für das Übehaus. Das Üben in Räumen des Haupthauses wird
MehrStand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten
Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel
MehrAktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015)
Püttlingen, den 27.05.2015 Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Liebe Eltern! Die Gewerkschaften haben alle Beschäftigten im Bereich
MehrInfo Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?
Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und
MehrIhr Partner für Personal mit Qualität
Ihr Partner für Personal mit Qualität Unser Niederlassungen in Oberösterreich 4810 Gmunden Bahnhofstraße 26 07612 / 47 96 8 Fax: Dw 99 4020 Linz Wiener Straße 71b 0732 / 79 01 01 Fax: Dw 99 4840 Vöcklabruck
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrCheckliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA
Bisher ziehen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ein? Wir haben für Sie eine Checkliste entwickelt, damit Ihr Verein fit für SEPA wird. Für Rückfragen und Unterstützung
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrSo gelingt Ihre Online-Bewerbung!
So gelingt Ihre Online-Bewerbung! Erstmalige Bewerbung: Wenn Sie sich zum ersten Mal dazu entschieden haben, sich auf ein Stellenangebot des waff-personalfinder zu bewerben, wird im Zuge Ihrer Bewerbung
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrMerkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?
Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrSüdbaden-Cup. Ausstieg Champions
Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
MehrDem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds
Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats
Mehr2015 conject all rights reserved
2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis 1 Zugang zu Ausschreibungen...3 1.1 Erstmaliger Zugang... 3 1.2 Erneuter Zugriff auf Ihre Ausschreibungen... 5 2 Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen...5
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrErläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)
Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrInfoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrMeldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrDeutscher Bürgerpreis. Jetzt bewerben: www.ksk-heidenheim.de/buergerpreis. Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben
Deutscher Deutscher Bürgerpreis Bürgerpreis 2016 2016 Deutscher Bürgerpreis Jetzt bewerben: www.ksk-heidenheim.de/buergerpreis Deutschland 2016 Integration gemeinsam leben Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrBITel Box. Ihr Anrufbeantworter im BITel-Netz. Service
Service Als Anbieter aus der Region für die Region ist BITel vor Ort. Qualität und Service werden hier groß geschrieben. Wenn sich einmal Störungen oder Fragen ergeben, sind wir jederzeit gerne für Sie
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.
Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,
MehrOKTOBER 15. Radio Unerhört Marburg
OKTOBER 15 Radio Unerhört Marburg Inhalt Editorial/ Infos... 3 Radioprogramm... 4 15 Refugee Radio Network.... 4 Klassik rund herum.... 7 Praktika bei RUM... 8-9 Parkinsongs, Unerhört live.... 11 SammelsuriRUM....
MehrBEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL
BEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL Bewerber können ihre maximal 60 Minuten langen Beiträge in neun Kategorien bis zum 07.04.2015 per Upload über die Website www.oesterreichischer-radiopreis.at einreichen.
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrJeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Sie ziehen Ihre fälligen Zahlungen per Lastschrift ein? Dann müssen Sie künftig einiges beachten: Ab 01.02.2014 sind nur noch Lastschriften
MehrAnmeldung zu Seminaren und Lehrgängen
Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform
Mehr