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1 Infos der Trägertagung im Bundesministerium zu ADiA und IJFD am Podium: Dr. Jens Kreuter (BMFSFJ), Ariane Krieg (BMFSFJ), Dr. Tobias Viering (BMFSFJ) Die MitarbeiterInnen vom BAFzA nahmen an der Tagung teil, wurden aber nicht namentlich vorgestellt. 1. Grundsätzliche Hinweise von Herrn Kreuter zu alle Freiwilligenprogramme im Ausland: - Sicherheit: Die Träger haben die Verantwortung für die Sicherheit der Freiwilligen. Sie haben die Aufgabe zu prüfen, ob der Einsatz zu verantworten ist. Mit der Platzanerkennung geht keine Aussage zur Sicherheitslage einher. - Sensibilisierung für Sicherheitsrisiken: Dringende Aufforderung an die Träger, die Freiwilligen im Vorbereitungsseminar für Sicherheitsrisiken im Gastland zu sensibilisieren. - Entsendung von Minderjährigen: Herr Kreuter bittet alle Träger zu prüfen, ob es möglich sei bzw. möglich gemacht werden könne, Minderjährige ins Programm aufzunehmen. Eine spontane Abfrage ergab, dass von den anwesenden Trägern 4 Träger in der Vergangenheit in Einzelfällen 17-Jährige entsendet haben. Hintergrund der Anfrage sei, dass bei zunehmender Einschulung mit 5 Jahren und Abitur nach 12 Jahren bei 17 Jährigen ein großer Bedarf an einem Freiwilligendienst bestehe. Von Trägerseite wurde auf die hohe Verantwortung von Träger und Partner vor Ort bei der Entsendung von Minderjährigen hingewiesen. Es wurde angeregt, ein Merkblatt zu erstellen, mit Hinweisen, worauf bei der Entsendung von unter 18-Jährigen zu achten sei. 2. ADiA - Der ADiA bleibt ohne Förderung und derzeit ohne Kindergeldanspruch bestehen. Vorteil gegenüber ungeregelten Freiwilligendiensten sei die Anerkennung von Plätzen (z.b. zur Beruhigung von Eltern) (Hinweis von Herrn Kreuter zum Kindergeld: Derzeit gilt, wenn der Freiwilligendienst in Bezug zur späteren Berufsausbildung steht, bekommen die Eltern in der Regel Kindergeld. Ein Rechtsanspruch besteht im ADiA ebenso wie in den ungeregelten Freiwilligendiensten nicht.) - Das Bundesministerium bemüht sich um einen Kindergeldanspruch im ADiA. Ob dies gelingt, sei unklar (Wortlaut Herr Kreuter: Wir sind auf einem guten Weg ). Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Abgeordneten. - Herr Kreuter bittet die Träger, ihre Internetseiten hinsichtlich der Infos zum ADiA zu aktualisieren. Diese seien oft veraltet (z.b. steht noch bei vielen Trägern als Ersatz zum Zivildienst ) - Anerkennung als Wartezeit für ein Studium ist für den ADiA derzeit nicht geregelt. Allerdings sei dies beim heutigen Studienplatzvergabeverfahren weitgehend irrelevant, da die Bewerbungen in der Regel nicht zentral, sondern über die einzelnen Hochschulen laufen und Wartezeit hier kein relevantes Kriterium sei. 3. IJFD Zahlen: Im Jahrgang 2011/ 2012 wurden ca Freiwillige im IJFD mit einem Fördervolumen von 8,6 Mio. EUR entsandt. Für 2011 wurden 4,1 Mio. EUR beantragt, für ,5 Mio. EUR. Hier liegt ein asymmetrischer Mittelabruf zugrunde,

2 der auf die höheren Kosten am Anfang des Freiwilligendienstes zurück zu führen ist und von dem viele Träger Gebrauch gemacht haben. Derzeit sind 82 Träger in der Förderung (47 Träger mit Festbetragsförderung, 35 Träger wählten die Fehlbedarfsförderung), 4 Träger haben über 150 Freiwilligen, 46 Träger weniger als 10 Freiwillige. Die kleinen Träger haben relativ flächendeckend die Festbetragsförderung gewählt, so dass von den 8,6 Mio. EUR Gesamtvolumen 2,1 Mio. über Festbetragsfinanzierung (entspricht ca. 800 Freiwilligen) und 6,5 Mio. über Fehlbedarfsfinanzierung (entspricht ca TN) ausgegeben werden. Freiwillige im IJFD werden zu 2/3 in Industrieländer und zu 1/3 in Entwicklungs- und Schwellenländer entsendet. Neue Förderrichtlinie für Jugendfreiwilligendienste: Bis Ende März 2012 muss es eine neue Förderrichtlinie für Jugendfreiwilligendienste geben. Dies hat für den Jahrgang 2012/2013 keine Auswirkungen auf den IJFD. Auch die Haushaltsspeere für Jugendfreiwilligendienste hat keine Auswirkungen auf den IJFD. Herr Kreuter geht fest davon aus, dass im Jahrgang 2012/2013 wieder 3000 Plätze im IJFD gefördert werden. Abgrenzung zum weltwärts-förderprogramm: - Keine Abgrenzung zum weltwärts-programm nach Trägern. Träger können weiterhin sowohl Plätze in weltwärts als auch im IJFD anbieten. - Keine Abgrenzung nach Ländern (laut Herrn Kreuter nicht sinnvoll. Deutsche Schule bspw. sei ein guter Platz für den IJFD). Träger können also weiterhin IJFD- und weltwärts-fw in das gleiche Land entsenden. - Abgrenzung nach Projekten Jahrgang 2012/ Im nächsten Jahrgang (Entsendung ab bis ) werden wieder bis zu 3000 Freiwillige gefördert. - Antragsfrist war der Es können aber noch Anträge gestellt werden (insbesondere von neuen Trägern) - Die Bewilligungen erfolgen bis Mitte April Die ersten Bewilligungen werden Anfang März verschickt. - Wenn Träger vor der Bewilligung Ausgaben haben, unbedingt einen vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen! - Die Förderung kann auch für Plätze beantragt werden, die noch nicht anerkannt sind. Die Anerkennung muss bis zur Ausreise der FW vorliegen. - Herr Kreuter bittet die Träger, im Antrag eine realistische Zahl von FW-Monaten zu nennen. 2011/2012 war dies kein Problem, da insgesamt weniger als 3000 Plätze besetzt wurden. Für 2012/2013 werden eventuell mehr als 3000 Plätze beantragt und es wäre ärgerlich, wenn viele Plätze zurückgegeben werden, die nicht mehr besetzt werden können und damit Mittel verfallen. Ein geregeltes Verfahren zur Nachbesetzung gibt es derzeit nicht. - Die TN-Liste müssen für den Jahrgang 2012/2013 zur Ausreise eingereicht werden und nicht wie bisher zum ersten Mittelabruf. - Ab sofort gibt es geregelte Verfahren zur Trägerzulassung und Einsatzplatzanerkennung Trägerzulassung im IJFD - Ab sofort gibt es ein eigenes Verfahren für die Trägerzulassung im IJFD. Somit können ab sofort auch neue Träger für den IJFD zugelassen werden.

3 - Die vorläufigen Trägerzulassungen gelten bis zum Das neue Verfahren orientiert sich am Trägerzulassungsverfahren für den ADiA. Die Antragsformulare (2 Seiten) werden zeitnah verschickt und ins Netz gestellt. - Die Trägerzulassung erfolgt unbefristet. - Alle Träger sind aufgefordert, den IJFD-Antrag zur Trägerzulassung bis Dezember 2013 einzureichen. Hier ist keine Eile geboten. Anerkennungsverfahren von Einsatzplätzen im IJFD - Ab sofort gibt es ein eigenes Anerkennungsverfahren für Einsatzplätze im IJFD. Die Formulare werden zeitnah an die Träger geschickt und ins Netz gestellt. - Das Verfahren orientiert sich am Anerkennungsverfahren im ADiA. Auch im IJFD- Anerkennungsverfahren muss das Auswärtige Amt zustimmen. Dies dauert je nach Land unterschiedlich lange (teilweise stimmt das AA sofort zu, teilweise werden die Botschaften in den Ländern kontaktiert). Die Einsatzstellen müssen gemeinwohlorientiert sein. - Es werden Einsatzplätze anerkannt, nicht Projekte. Jeder Platz erhält eine Nummer. - Die Plätze werden für 5 Jahre anerkannt. Nach fünf Jahren müssen Plätze neu anerkannt werden, die Anträge werden erneut dem Auswärtigen Amt vorgelegt. - Für Einsatzplätze, die momentan im ADiA-Anerkennungsverfahren sind, muss kein erneuter Antrag gestellt werden! Die Plätze werden nach dem alten Verfahren für 5 Jahre anerkannt. - Das BAFzA kontaktiert die Träger zur Überführung von Plätzen, die im alten Verfahren anerkannt sind, ins neue Verfahren. Es muss also für alle nach dem alten Verfahren anerkannten Plätze ein IJFD-Antrag gestellt werden aber erst, wenn das BAFzA dazu aufruft. Dies erfolgt nach und nach vermutlich nach Kontinenten. Gesetzliche Unfallversicherung - Seit dem sind alle IJFD-Freiwilligen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Beiträge für IJFD-FW sind ab dem zu zahlen. - Im IJFD sind die Berufsgenossenschaften des Trägers die Unfallversicherungsträger (nicht wie im weltwärts-programm die Unfallkasse des Bundes). Die Beiträge sind an die Berufsgenossenschaft des Trägers abzuführen. - Über die gesetzliche Unfallversicherung sind die FW nur im Dienst unfallversichert. Die Träger sind verpflichtet, zusätzlich eine private Unfallversicherung für die FW abzuschließen. - Es gibt zwei Möglichkeiten der Beitragsberechnung für FW in der BG: a) Der Beitrag orientiert sich an den tatsächlichen Arbeitsentgelt (Geld- und Sachleistungen). Für Sachleistungen (also gestellt Unterkunft und Verpflegung) müssen die deutschen Sachbezugswerte zugrunde gelegt werden. Dies begründet Herr Kreuter damit, dass die FW im Schadensfall auch Leistungen aus der Unfallversicherung nach deutschem Maßstab erhalten. b) Kopfbeiträge Der Träger vereinbart eine FW-Pauschale mit der Berufsgenossenschaft (s. Satzungsregelung der BG). Der Träger muss dann nur die Zahl der FW melden. Hier wird allerdings die Gefahrenklasse geprüft. - Da die Entgeltnachweise der BG erst im Februar für das zurückliegende Kalenderjahr eingereicht und die Beiträge erst im April/ Mai gezahlt werden, fallen die Beitragszahlungen für die zweite Hälfte des Freiwilligenjahres in der Regel erst nach Ende des Maßnahmezeitraums an. Herr Viering sagt zu, dass die Beiträge dann im nächsten Freiwilligenjahrgang abgerechnet werden können. Waisenrente - Momentan besteht für FW im IJFD kein Anspruch auf Fortzahlung von Waisenrente. Das BMFSFJ ist bemüht, dies zu regeln. Hier ist das BMAS zuständig. Es gibt bislang noch keine Entscheidung.

4 3-Monats-Frist für Vorbereitungsseminare - Die Träger äußern zahlreich den Wunsch, die 3-Monats-Frist für die Förderung und Anerkennung der Vorbereitungsseminare zu lockern. Herr Kreuter antwortet, dass ein Förderzeitraum von 21 Monate (3 Monate vor Ausreise und 6 Monate nach Ausreise) seines Erachtens ausreiche und bei einer weiteren Flexibilisierung Seminare und Freiwilligenjahr nicht mehr als Einheit zu sehen seien. Zentrale Stellen für Qualitätsmanagement - Jeder Träger muss sich einer zentralen Stelle anschließen und sich an der Qualitätsarbeit beteiligen. Die Verantwortung für die Qualität liegt beim Träger. Die zentralen Stellen finanzieren sich über einen Beitrag der Träger, der zuwendungsfähig ist. Die verschiedenen zentralen Stellen (AKLHÜ, AGEH, Ev. FWD, AGDF, DRK und IB) stellen sich kurz vor. Stornos/ Programmabbruch - Es werden TN-Monate gefördert (ab 15 Tage = 1 TN-Monat, Seminartage werden auch gezählt). Bei Programmabbruch werden entsprechend weniger TN-Monate gefördert, auch wenn sich durch den Abbruch die Gesamtkosten des Trägers nur geringfügig reduzieren. Wenn es zu Programmabbrüchen kommt, die zu maßgeblichen Änderungen im Finanzierungsplan führen, kann ein Änderungsantrag (mit verändertem Finanzierungsplan) eingereicht werden. Hierzu werden die normalen Antragsformulare verwendet und mit Änderungsantrag gekennzeichnet. - Wenn die TN-Monate sich nicht verändern (z.b. durch Nachbesetzung oder Verlängerungen) wird kein Änderungsantrag, sondern lediglich eine neue TN-Liste eingereicht. - Stornieren FW vor Ausreise, erhält der Träger für diese FW keine Förderung. Das Risiko liegt also voll beim Träger. - Bei Programmabbrüchen nach weniger als 6 Monaten erhält der Träger die Förderung für die geleisteten TN-Monate (auch wenn der Dienst nach en Richlinien nicht als IJFD anerkannt ist). - Programmabbrüche und Stornos müssen dem BAFzA formlos gemeldet werden (kurze ohne Angaben von Gründen reicht), damit sie einen Überblick haben, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Deckungsfähigkeit - Die Abrechnung erfolgt nicht nach FW, sondern nach Gesamtkosten (hohe Kosten eines FW-Platzes können durch geringe Kosten eines anderen ausgeglichen werden). Nachweis von Reisekosten im Ausland - Grundsätzlich gilt: Abrechnung nur gegen Beleg. Als Nachweis von Reisekosten im Ausland sind Quittungen vorzulegen. Kosten für Auslandsüberweisungen - Kosten für Auslandsüberweisungen sind nicht förderfähig. Sie gehören zu Verwaltungskosten. Abweichungen von mehr als 20% in einzelnen Positionen im Finanzierungsplan - Bei der Fehlbedarfsfinanzierung müssen Abweichungen von mehr als 20% in einzelnen Postionen im Finanzierungsplan gemeldet werden. Ein Änderungsantrag (mit verändertem Finanzierungsplan) ist zeitnah einzureichen (nicht erst mit dem Verwendungsnachweis). - Bei der Festbetragsfinanzierung sind Abweichungen unproblematisch.

5 Festbetragsfinanzierung - Auch Träger, die die Festbetragsfinanzierung wählen, müssen für eventuelle Prüfungen die Quittungen sammeln. - Personalgemeinkosten - Ob die Personalgemeinkosten von 30% im Verwendungsnachweis pauschal nachgewiesen werden können, wird im Protokoll zu Trägertagung beantwortet. Teilnahme am Rückkehrerseminar - Die Teilnahme am Rückkehrerseminar ist verpflichtend. Wenn Arbeitgeber FW für das Rückkehrerseminar nicht freistellen, bietet das BMFSFJ an, den Arbeitgeber zu kontaktieren. Homepage des Ministeriums zum IJFD - Wer sich als Träger anerkennen lässt, wird auf der Homepage des Ministeriums genannt.

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