Höhere Fachschule Grütlistrasse 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Höhere Fachschule Grütlistrasse 1"

Transkript

1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Höhere Fachschule Grütlistrasse 1 Hausordnung Benutzerbestimmungen für die Studienlandschaft PC Benutzung

2 Hausordnung Höhere Fachschule Grütlistrasse 1 Grundsatz Das Zusammenleben in der Gemeinschaft baut in erster Linie auf gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme auf. Die Höhere Fachschule ist ein Treffpunkt für Studierende und Lehrende zur gemeinsamen Arbeit. Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme tragen zu einem guten Schulklima bei. Der sorgfältige Umgang mit den anvertrauten Lehrmitteln und Einrichtungen ist selbstverständlich. Alle Personen welche die Räumlichkeiten der höheren Fachschule benutzen, sind für einen geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Die Studierenden halten sich ausschliesslich auf dem Areal der Höheren Fachschule auf. Das Liegen und Sitzen auf den Fussböden ist im Schulareal untersagt. Aufenthalt in den Schulräumen Der Aufenthalt in den Schulräumen ist während der Unterrichtszeit und den Zwischenpausen gestattet. Für Pausen stehen den Studierenden die Getränkeecke, Sitzcorners im 2. OG, der Aufenthaltsbereich mit Terrasse im 3. OG Altbau und der Eingangs- und Gartenbereich Neubau zur Verfügung. Für das eigenverantwortliche Lernen stehen den Studierenden die Studienlandschaft, der Aufenthaltsbereich im 3. OG, die durch die Studierenden reservierten Skillsräume und wenn nicht besetzt die beiden Aulen und die PBL-Zimmer zur Verfügung. Studienlandschaft/ PC-Benutzung Die Regelungen in der Studienlandschaft sind der separaten Ordnung zu entnehmen. Bei der Benutzung der PC s sind die dafür erlassenen Vorschriften einzuhalten. Essen und Trinken Essen und Trinken ist in den Unterrichtsräumen sowie der Studienlandschaft nicht erlaubt. Essen und Trinken ist in der Getränkeecke, den Sitzcorners im 2. OG, im Aufenthaltsbereich und Terrasse 3. OG Altbau und dem Eingangs- und Gartenbereich Neubau erlaubt. Reinigung und Entsorgung von Abfällen Benutztes Geschirr wird selber gereinigt und aufgeräumt. Jede Studierende ist für die Ordnung mitverantwortlich. Pet Flaschen und Abfälle werden in den dafür bereitgestellten Behältern entsorgt.

3 Garderoben Im zweiten Stock stehen Garderobenkästen zur Verfügung. Sie können gegen ein Depot von CHF gemietet werden. Die Miete beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer der Schulphase. Eingänge/ Treppenhaus und Lift Die Treppenhäuser dienen nicht als Aufenthaltsräume. Es stehen die Treppenhäuser/ Lifte Eingang Grütlistrasse 1 Nord und Süd zur Verfügung. Offizieller Eingang ist der Eingang Nord. Der Warenlift der Firma Wild (Eingang Süd Altbau) sowie der Lift im Neubau darf nicht benutzt werden. Ordnung nach Unterrichtsschluss Nach Unterrichtsschluss sind die Räume zu lüften, die Wandtafeln zu reinigen, die Tische und Stühle auszurichten und die Beamer und PC s herunter zu fahren. Fotokopierer Der Fotokopierer/Drucker für Studierende befindet sich in der Studienlandschaft. Für das Ausdrucken und Kopieren an der Schule wird ein Chip benötigt, welcher gegen ein Depot von Fr auf dem Sekretariat bezogen werden kann. Auf diesen Chip kann ein individuelles Guthaben aufgeladen werden. Vor der ersten Benutzung muss der Chip dem eigenen Benutzer-Konto zugeordnet werden, eine Anleitung dazu findet sich auf dem Gerät. Lehrervorbereitungsraum Die Studierenden haben keinen Zutritt zu diesem Zimmer. Es darf u.a. auch nicht für Prüfungen benutzt werden. Sorgfaltspflicht und Haftung Wir erwarten Sorgfalt und Sauberkeit bei der Benützung der Räumlichkeiten. Für alle entstandenen Schäden haften die Verursacher. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich der Verwaltung, bzw. der verantwortlichen Lehrperson oder dem Abteilungssekretariat zu melden. Bei Diebstahl oder Beschädigungen an persönlichem Eigentum von Lehrpersonen, Mitarbeitenden und Studierenden lehnt die Schule jede Haftung ab. Fundgegenstände Fundgegenstände können beim Hauswart abgegeben und abgeholt werden. Am Ende eines Schuljahres werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt. Fahrräder und Mofas Abstellplätze für Fahrräder und Mofas befinden sich beim Gebäude.

4 Autoabstellplätze Auf dem Areal der Höheren Fachschule Grütlistrasse 1 stehen für Studierende keine Autoparkplätze zur Verfügung. Den Studierenden wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, Linie 1 und 4, Haltestelle Grütlistrasse. Zur Entlastung des umliegenden Quartiers von unnötigem Suchverkehr sind Studierende, die mit dem Privatfahrzeug anreisen, gehalten, dieses direkt auf dem Parkplatz beim Paul-Grüninger-Stadion zu parkieren. Telefone Die internen Telefone stehen den Studierenden nicht zur Verfügung. Handys sind während der Unterrichtszeit abzustellen. Rauchen In den gesamten Schulräumlichkeiten inkl. Terrassen sowie den Treppenhäusern darf nicht geraucht werden. Rauchen ist nur in der dafür vorgesehenen Raucherzone erlaubt. Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Rauchen in den umliegenden Kinderspielplätzen des Schulareales ist strikte untersagt. Suchtmittel / illegale Drogen Handel und Konsum von illegalen Suchtmitteln und Drogen ist untersagt. Öffnungszeiten Schulräumlichkeiten Während der Schulzeit sind die Schulräumlichkeiten von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, die Studienlandschaft bis Uhr geöffnet. Am Wochenende und während der Ferien ist die Schule grundsätzlich geschlossen. Bei Kursen und Sonderveranstaltungen entscheidet die Abteilungsleitung. Öffnungszeiten Abteilungssekretariat Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: / Uhr Dienstag: / Uhr Mittwoch: / Uhr Donnerstag: / Uhr Freitag Uhr Verstösse gegen die Hausordnung Übertretungen werden mit Disziplinarmassnahmen geahndet. Schwerwiegende Delikte werden verzeigt. Zuständigkeit für die Durchsetzung und allfällige Sanktionen Alle Mitarbeitenden der Schule sind für die Durchsetzung dieser Hausordnung verantwortlich.

5 Benutzungsbestimmungen für die Studienlandschaft der Höheren Fachschule Benutzungsberechtigung Zur Benutzung berechtigt sind Studierende und Lehrende aller Lehrgänge der Höheren Fachschule. Bei Bedarf können auch Auszubildende der Lehrgänge der Grundbildung die Bibliothek benutzen. Mit dem Betreten bzw. der Inanspruchnahme der Bibliothek der HF anerkennen die Benutzerinnen und Benutzer diese Benutzungsordnung. Die Benutzungsordnung wird zu Beginn der Ausbildung abgegeben. Benutzung der Studienlandschaft Die Studienlandschaft ist für das stille Arbeiten reserviert. Gespräche sind im Flüsterton erlaubt. In der Studienlandschaft ist weder Rauchen noch Essen und Trinken oder handwerkliches Arbeiten erlaubt. Mobiltelefone dürfen in der Studienlandschaft nicht benutzt werden. Es sind verschiedene Arten von Arbeitsplätzen vorhanden. Diese können nicht reserviert werden und sind täglich vor dem endgültigen Verlassen der Studienlandschaft zu räumen. Der Aufenthaltsraum, die Terrassen sowie Aula und Unterrichtsräume stehen für weitere Arbeiten zur Verfügung. Hier sind Gespräche und Arbeiten in lockerer Atmosphäre erlaubt. Während der Mittags-Essenszeit ist der Aufenthaltsraum für das Arbeiten gesperrt. Kopien und Ausdrucke können an dem Fotokopiergerät mit entsprechendem Chip angefertigt werden. Die Medienbestände sind offen zugänglich; nach Gebrauch bzw. am Abend müssen alle Medien wieder an ihren Platz zurückgestellt werden. Bestände Die Bestände der Studienlandschaft HF BZGS umfassen vor allem Medien der Fachgebiete Pflege, Medizin, Labor und Chirurgie. Die Medien sind frei zugänglich in den Regalen gemäss der Systematik NLMC aufgestellt (National Library of Medicine classification: Die Medien sind grundsätzlich ausleihbar, von der Bibliothekarin können bei Bedarf Einschränkungen im Bezug auf die aktuellen Blockkurse gemacht werden.die Bücher mit Standort AULA können nicht ausgeliehen werden. Der Medienbestand ist im Katalog des St. Galler Bibliotheknetzes SGBN online abfragbar. (BZGS Homepage / Links / St. Galler Bibliotheksnetz oder Eine Anleitung zur Abfrage ist auf der OLAT-Plattform Bereich Studienlandschaft abgelegt.

6 Ausleihe Eine Ausleihe aller Medien ist für 2 Wochen möglich. Die Ausleihe kann 2x für nochmals je 2 Wochen verlängert werden. Für Diplomarbeiten kann eine längere Ausleihfrist vereinbart werden. Bei Abwesenheit der Bibliothekarin sind alle Ausleihen in die Ausleihliste einzutragen. Wir vertrauen hier auf Ihre Ehrlichkeit und auch auf Rücksichtnahme auf Ihre Mitstudierenden in Bezug auf aktuelle Blockliteratur. Für die Ausleihe ist der Ausweis des St. Galler Bibliotheksnetzes notwendig. DVDs sind ebenfalls für 2 Wochen ausleihbar, sofern diese nicht einem aktuellen Blockkurs zugeordnet sind. Alle Ausleihen werden im System des SGBN erfasst. Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine erste kostenlose Erinnerung per . Die nach 1 Woche folgenden Mahnungen sind kostenpflichtig, das heißt: 1. Mahnung Fr pro Medium, 2. Mahnung Fr pro Medium, 3. Mahnung Fr pro Medium. Die Mahnbriefe werden per Post an die registrierte Adresse verschickt. Die 3. Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief und der Androhung weiterer Massnahmen. Die betreffende Person wird mit einer befristeten Ausleihsperre belegt. Nicht zurückgebrachte Medien werden unter Einbezug zusätzlicher administrativer Kosten in Rechnung gestellt. Falls nötig, werden rechtliche Massnahmen eingeleitet. Benutzungsausweis Der Ausweis des St. Galler Bibliotheksnetzes wird allen neuen Benutzern unentgeltlich ausgestellt. Studierende, die die Grundbildung am BZGS Lindenstrasse absolvierten, benutzen denselben Ausweis nach einer Anpassung durch die Bibliothekarin. Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Ausweises sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen. Ein Ersatzausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 5.- ausgestellt. Der Benutzerausweis des SGBN berechtigt zur kostenlosen Nutzung der Digitalen Bibliothek Ostschweiz ( Mit Ausweisnummer und Passwort können digital Medien ausgeliehen werden. Detaillierte Infos sind unter der Hilfedatei von dibiost.ch. Für alle Benutzer, die sich nicht selber im SGBN angemeldet haben, ist das Passwort die ersten 4 Buchstaben des Nachnamens. Das Passwort kann auf der Startseite des SGBN nach einer ersten Anmeldung geändert werden. Information Die Mitarbeitenden der Studienlandschaft stehen an der Ausleihe während festgelegten Zeiten für Beratung, Informationsvermittlung und Ausleihen zur Verfügung.

7 Internet-Nutzung Die Nutzung des Internets dient der Lehre und dem Studium. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Es wird auf die im Schweizerischen Strafgesetzbuch behandelten Tatbestände verwiesen (u.a. Art. 143 Unbefugte Datenbeschaffung, Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Art. 144 Sachbeschädigung, Art. 144 bis Datenbeschädigung, Art. 197 Pornographie). Die PC-Arbeitsplätze sind für die Nutzung der elektronischen Informationsressourcen eingerichtet. Die Installation und Anwendung von anderen, eigenen Applikationen (Spiele, private Programme etc.) durch die Benutzenden ist nicht gestattet. Regelmäßig ausgelöste Säuberungen löschen solche Programme. Die internen Richtlinien zur PC-Benutzung des BZGS werden berücksichtig. (siehe Anhang). Ausleihzeiten In der Regel können Di, Do und Fr Uhr und Uhr Medien ausgeliehen und zurückgegeben werden. Ausnahmen werden per Mail über die Plattform OLAT bekannt gegeben. Haftung Dokumente, Geräte und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden und Verluste, die Studienlandschaft entstehen, können alle daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen für deren Behebung verlangt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer haften vollumfänglich für ein benutztes bzw. ausgeliehenes Werk. Sie dürfen in Bibliotheksdokumenten keine Notizen, Markierungen oder Selbstklebezettel anbringen. Bereits bestehende Schäden oder fehlende Beilagen bitte an der Theke melden. Verlorene oder beschädigte Dokumente werden auf Kosten der Benutzerin/des Benutzers ersetzt. Zusätzlich werden Reparatur-, Ersatz- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann ein Ersatzexemplar selbst beschafft werden, dann reduziert sich die Bearbeitungsgebühr. Die Bibliothek BZGS haftet nicht für Gegenstände, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Insbesondere wird jede Haftung für die Folgen der Verwendung von Auskünften, Daten und Informationsträgern ausgeschlossen. Alle Ausleihen von Bibliotheksmedien unterliegen den Regelungen des Urheberrechts und dienen ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzerin/des Benutzers. Jede Weitergabe an Dritte bzw. jede kommerzielle Wiederverwertung ist nicht gestattet. Oktober 2008 Angepasst: Angepasst Angepasst Schulleitung

8 Interne Richtlinien zur PC-Benutzung am BZGS Bei Verwendung von Informatikmitteln und speziell im Umgang mit dem Internet, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: 1. Studierende die einen Laptop benutzen, haben die volle Verantwortung dafür. Von der Entgegennahme bis zur Rückgabe. 2. Keine Konfigurationsänderungen an Hard- und Software von Rechenanlagen vornehmen. 3. Keine Software laden oder kopieren. 4. Keine Dokumente anderer Anwender verändern. 5. Dafür sorgen, dass die benutzten Datenträger virenfrei sind. 6. Keine Inhalte konsultieren, speichern oder übermitteln, welche die Würde des Menschen verletzen, pornografischen Charakter haben, Rassenhass anregen oder Kriminalität und Gewalt verteidigen oder verherrlichen. 7. Im Rahmen von Informationsübermittlungen oder Informationsforen keine Informationen verteilen, die den Ruf der Schule in irgend einer Form beeinträchtigen könnten. 8. Das Medium Internet nur für schulische Zwecke einsetzen. 9. Keine schulfremden Geräte an das Netz der Schule anschliessen. Überwachung: Die Netzwerke werden permanent technisch überwacht. Der Datenverkehr wird aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden stichprobenartig überprüft und können bei Bedarf als Beweismittel herangezogen werden. Sanktionen: Verstösse gegen diese Vereinbarung werden nach den Regeln der Schulordnung und der Hausordnung geahndet. Strafrechtlich relevante Delikte werden verzeigt. Kosten für Wiederinstandsetzung durch die Fachdienststelle, welche infolge Missachtung dieser Vereinbarung entstehen, werden mit Fr pro Stunden verrechnet. In Anlehnung an die Interne Richtlinien_PC.doc

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten

Mehr

Bibliotheksordnung der Bibliothek. 1. Allgemeine Bestimmungen. 1.1. Geltungsbereich. 1.2. Aufgaben der Bibliothek. 1.3.Benutzungsberechtigung

Bibliotheksordnung der Bibliothek. 1. Allgemeine Bestimmungen. 1.1. Geltungsbereich. 1.2. Aufgaben der Bibliothek. 1.3.Benutzungsberechtigung Universität Zürich Psychologisches Institut Binzmühlestrasse 14/2 CH-8050 Zürich www.psychologie.uzh.ch/bibliothek 28.09.2015, Alice Ramm sordnung der 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Die

Mehr

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41 STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich

Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich PH-Nr. 4.5 Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 24. Oktober 2012) Gestützt auf 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 Fachhochschulgesetz vom 2. April 2007 sowie 29 Abs.1 Hochschulordnung

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), zuletzt

Mehr

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt 1. Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung.

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek

Mehr

Universitätsbibliothek Passau. Einführungsveranstaltung im WS 2014/2015 30.09.2014 Elisabeth Niederhuber

Universitätsbibliothek Passau. Einführungsveranstaltung im WS 2014/2015 30.09.2014 Elisabeth Niederhuber Universitätsbibliothek Passau Einführungsveranstaltung im WS 2014/2015 Elisabeth Niederhuber Von der Homepage der Universität zur Bibliothek Homepage der UB: www.ub.uni-passau.de Rubrik A Z Rubrik A Z

Mehr

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander.

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander. Hausordnung Verantwortlich: Reinigung: Lehrpersonen Ilario Cotrona Schulhausordnung Primarschule Saas-Grund! Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder ausserhalb des Schulhauses abzuholen. Wir bitten sie, Termine

Mehr

Die Benutzung der Stadtbibliothek ist natürlichen Personen und juristischen Personen auf privatrechtlicher Grundlage gestattet.

Die Benutzung der Stadtbibliothek ist natürlichen Personen und juristischen Personen auf privatrechtlicher Grundlage gestattet. Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Marl Auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.11. 2010 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek erfüllt die gemeinnützige Aufgabe, Medien (z. B. Bücher, Zeitschriften,

Mehr

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau)

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) Hier stellen wir Ihnen die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. Diese ist seit 01.10.2013 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006. (gültig bis 31.07.2010)

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006. (gültig bis 31.07.2010) Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006 (gültig bis 31.07.2010) Aufgrund 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) und

Mehr

WILLKOMMEN IN DER MEDIATHEK

WILLKOMMEN IN DER MEDIATHEK WILLKOMMEN IN DER MEDIATHEK Öffnungszeiten Montag bis Freitag : 09.00-12.45 Uhr 14.00-17.00 Uhr (für Schliessungen und Änderungen der Öffnungszeiten siehe Website) Die Mediathek der Hochschule für Ingenieurwissenschaften

Mehr

Weisungen betreffend die Benutzungsordnung der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek)

Weisungen betreffend die Benutzungsordnung der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek) Weisungen betreffend die Benutzungsordnung der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek) Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport, eingesehen Artikel 26 des Reglementes zur Kulturförderung

Mehr

Jeder erhält nach der Anmeldung einen Leseausweis, der bei Benutzung der Bibliothek vorzulegen ist.

Jeder erhält nach der Anmeldung einen Leseausweis, der bei Benutzung der Bibliothek vorzulegen ist. Jedem Einwohner der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, allen in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Beschäftigten sowie allen Schülern und Studenten steht die Einrichtung

Mehr

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Dieses System wird im Sommersemester 2015 getestet und gilt nur für das Übehaus. Das Üben in Räumen des Haupthauses wird

Mehr

Hochschulbibliothek Muttenz / Fachbereich Life Sciences. 4. Öffnungszeiten 2 4.1. Selbstverbuchung (Eingang Bibliothek/roter Stehtisch) 3

Hochschulbibliothek Muttenz / Fachbereich Life Sciences. 4. Öffnungszeiten 2 4.1. Selbstverbuchung (Eingang Bibliothek/roter Stehtisch) 3 Leitfaden Hochschulbibliothek Muttenz / Fachbereich Life Sciences 1. Kontakte 2 2. Allgemeines 2 3. Nebis-Bibliotheksverbund 2 4. Öffnungszeiten 2 4.1. Selbstverbuchung (Eingang Bibliothek/roter Stehtisch)

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) in Verbindung mit den

Mehr

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom 28.08.1991

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom 28.08.1991 Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf Vom 28.08.1991 Die Stadt Deggendorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern mit Beschluss

Mehr

Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten

Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2 Inhalt Einstieg

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim

Benutzungsordnung. der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim Benutzungsordnung der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat in seiner Sitzung vom 06.02.2002 aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI.

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

SAP GUI 7.30 Installation und Einrichtung: Mac OSX

SAP GUI 7.30 Installation und Einrichtung: Mac OSX SAP GUI 7.30 Installation und Einrichtung: Mac OSX Autoren: Ethem Ucar Erstellt / geändert: 15.06.2015 Version: 1.0 Zielgruppe Studenten, Professoren und Lehrbeauftragte der Hochschule Ludwigshafen. Kurzbeschreibung:

Mehr

Anleitung für die Hausverwaltung

Anleitung für die Hausverwaltung www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...

Mehr

Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein

Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein Die in nachstehender Benutzungsordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe gelten als neutrale Bezeichnungen. 1 Träger der Mediathek Die Mediathek ist

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in

Mehr

Bibliotheksprogramm (WebOPAC) Schritt-für-Schritt-Anleitung. ohne Ausleihe

Bibliotheksprogramm (WebOPAC) Schritt-für-Schritt-Anleitung. ohne Ausleihe Bibliotheksprogramm (WebOPAC) Schritt-für-Schritt-Anleitung ohne Ausleihe Inhaltsverzeichnis Titelsuche... 3 Einfache Suche... 4 Erweiterte Suche... 5 Aktionen in der Ergebnisliste der Suche... 6 Aktionen

Mehr

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg ....... Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Präambel: Die Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen zusammenkommen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Bildungs- und Erziehungsauftrag:

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der 1, 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt

Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt Freischaltung 1. Nachdem Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem Registrierungscode für die Onleihe erhalten haben, rufen Sie sich bitte die Seite www.goethe.de/mygoethe

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Wie melde ich meinen Verein bei BOOKANDPLAY an?

Wie melde ich meinen Verein bei BOOKANDPLAY an? Wie melde ich meinen Verein bei BOOKANDPLAY an? Geben Sie in Ihrem Internet-Browser (bitte benutzen Sie immer Mozilla Firefox) als Adresse www.bookandplay.de ein. Anmerkung: Wir empfehlen Ihnen auch allgemein

Mehr

Anleitung zum online Datenbezug. Inhalt:

Anleitung zum online Datenbezug. Inhalt: Geodatendrehscheibe Graubünden Mail info@geogr.ch Postfach 354, 7002 Chur www.geogr.ch Anleitung zum online Datenbezug Inhalt: 1. Anmeldung... 2 2. Kurze Info zum Inhalt der Startseite des Shops (Home)...

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 des Landesverwaltungsgesetzes und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Elektronische Unfallanzeige Informationen für Mitglieder

Elektronische Unfallanzeige Informationen für Mitglieder Elektronische Unfallanzeige Informationen für Mitglieder Elektronische Unfallanzeige Inhalt Die elektronische Unfallanzeige 3 Extranet 4 Anmelden 5 Startseite erste Schritte 6 Meine Einstellungen 7 Mitbenutzer

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

GOtoSPORT.CH Internetplattform

GOtoSPORT.CH Internetplattform GOtoSPORT.CH Internetplattform Verwalten Sie die Ausschreibungen Ihrer Sportveranstaltungen mit GOtoSPORT.ch Grundgedanke Über die Internetplattform GOtoSPORT.ch werden Sportveranstaltungen publiziert.

Mehr

FAQ Kursbetrieb Ihre häufigsten Fragen unsere Antworten!

FAQ Kursbetrieb Ihre häufigsten Fragen unsere Antworten! FAQ Kursbetrieb Ihre häufigsten Fragen unsere Antworten! Absenzen Wie muss ich bei Absenzen vorgehen? Geplante Absenzen: Bitte nehmen Sie Rücksprache mit der ausbildungsverantwortlichen Person in Ihrem

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Informationen zum Bandprobenraum

Informationen zum Bandprobenraum Informationen zum Bandprobenraum 1. Allgemeines zum Bandprobenraum 2. Was ist zu tun, um den Raum zu nutzen 3. Schlüsselberechtigte 4. Nutzung des Raumes ohne feste Probenzeit 5. Nutzung mit fester Probenzeit

Mehr

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Vorwort Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Die Insel- Grundschule bietet Dir alle Möglichkeiten, Dich frei zu entfalten

Mehr

STUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE

STUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE STUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE STUDIENGANGS- NUMMER HANDLUNGSFELD ZIEL ZIELGRUPPE ZULASSUNGS- BEDINGUNGEN 504 Finanzen Absolventen können mithilfe einer Software eine einfache Firmen-

Mehr

I Serverkalender in Thunderbird einrichten

I Serverkalender in Thunderbird einrichten I Serverkalender in Thunderbird einrichten Damit Sie den Kalender auf dem SC-IT-Server nutzen können, schreiben Sie bitte zuerst eine Mail mit Ihrer Absicht an das SC-IT (hilfe@servicecenter-khs.de). Dann

Mehr

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang)

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der

Mehr

11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden. www.q-zertifizierung.de

11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden. www.q-zertifizierung.de 11. Handbuch Online-Tool Stufe II Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden Mit der Überarbeitung der Inhalte von SQD Stufe II im Jahr 2012 wurde auch ein neues Online-Tool für die Stufe II programmiert.

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro Thema Nutzung der Internetmarke Version/Datum V 14.00.08.300 Mit der Software WISO Mein Büro können Sie Ihr Guthaben (oder auch E-Porto )

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Lünen beschlossen: 1 Allgemeines

Mehr

MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH

MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH Solothurner Handelskammer Grabackerstrasse 6 I Postfach 1554 I 4502 Solothurn I T 032 626

Mehr

Damit Ihnen der Studienstart gut gelingt,

Damit Ihnen der Studienstart gut gelingt, . Damit Ihnen der Studienstart gut gelingt, haben wir für Sie Informationen rund um Nutzung von WLAN, E-Mail und anderen IT-Diensten der Hochschule zusammen gestellt. Benutzerkennung Für die meisten IT-Dienste

Mehr

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Stud.IP ist die Online-Plattform, die allen Angehörigen der Universität Oldenburg zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung steht.

Stud.IP ist die Online-Plattform, die allen Angehörigen der Universität Oldenburg zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung steht. STUD.IP EIN KURZÜBERBLICK FÜR LEHRENDE Stud.IP ist die Online-Plattform, die allen Angehörigen der Universität Oldenburg zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung steht. Stud.IP unterstützt

Mehr

Bedienungshinweise shop.flaboform.de 1. Zugang

Bedienungshinweise shop.flaboform.de 1. Zugang 1. Zugang 1 Sie erreichen unseren Online Shop über unsere Homepage www.flaboform.de oder direkt unter shop.flaboform.de 1 2. Login / Registrierung 2 Melden Sie sich mit ihrem Benutzernamen und ihrem Passwort

Mehr

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben Studio II, Studio IV und Studio VI im Studiengang Bachelor Architektur SS15 Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu

Mehr

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben) Bundesverband Mediation e.v., Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel Alle Mitglieder im Bundesverband Mediation e.v. Christian Bähner Webmaster Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel

Mehr

Erste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter www.sportausweis.

Erste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter www.sportausweis. Erste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter www.sportausweis.de Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Einrichtung der

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

PartnerWeb: Anleitung

PartnerWeb: Anleitung PartnerWeb: Anleitung 123 Ausgleichskasse Stand: 29.08.2011 / drj So registrieren Sie sich im PartnerWeb: Erstanmeldung Der erstmalige Zutritt zum PartnerWeb erfordert eine Partnernummer, die Sie auf der

Mehr

h a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport

h a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Handy Richtlinien h a s 1 * p t M i 4 j Richtlinien für den Umgang mit Mobiltelefonen von Kindern und Jugendlichen in den Volksschulen Handy Richtlinien

Mehr

Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache.

Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache. 1 Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache. Wo ist die Stadt-Bibliothek? Zur Stadt-Bibliothek gehören die Bibliothek für Erwachsene im Stadthaus N1 die Kinder-und Jugendbibliothek im Dalberghaus

Mehr

Das Onlinebefragungssystem der Qualitätsagentur. - Zugang beantragen - im System anmelden - Befragung einrichten, durchführen und auswerten

Das Onlinebefragungssystem der Qualitätsagentur. - Zugang beantragen - im System anmelden - Befragung einrichten, durchführen und auswerten Das Onlinebefragungssystem der Qualitätsagentur - Zugang beantragen - im System anmelden - Befragung einrichten, durchführen und auswerten Inhalt: Teil I: Zugang zum Onlinebefragungssystem der Qualitätsagentur

Mehr

Nutzerordnung August 2014

Nutzerordnung August 2014 Nutzerordnung August 2014 Gliederung Präambel (Grundregeln für den Aushang) A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule B. Abrufung von Internet-Inhalten C. Veröffentlichung von Inhalten

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering.

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering. Kontakte Kontakte Seite 1 Kontakte Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN KONTAKTEN 4 2. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 3. STAMMDATEN FÜR DIE KONTAKTE 4 4. ARBEITEN

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Vereinsverwalter. FuPa.net/Volksfreund. Datenerfassung für ANSTOSS

Vereinsverwalter. FuPa.net/Volksfreund. Datenerfassung für ANSTOSS Vereinsverwalter FuPa.net/Volksfreund Datenerfassung für ANSTOSS Redaktionsschluss für die Eingabe der Daten ist der 30. Juni 2013! Wie werden Sie Vereinsverwalter? Rufen Sie folgende Seite auf, Klicken

Mehr

Leitfaden zur Moduleinschreibung

Leitfaden zur Moduleinschreibung Studienorganisation Leitfaden zur Moduleinschreibung im Wahlbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften und in die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen Anmeldung im TOOL Die Adresse (URL)

Mehr

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8 SCHULE TELEFON 041 676 75 30 SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL WWW.SCHULE-GISWIL.CH ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA...

Mehr

Erste Schritte mit Microsoft Office 365 von Swisscom

Erste Schritte mit Microsoft Office 365 von Swisscom Inhaltsverzeichnis 1 Wichtigstes in Kürze... 2 2 Erstanmeldung bei Microsoft Office 365... 2 2.1 Basiskonfiguration... 4 2.2 Navigation in Office 365... 5 3 Nutzung von Microsoft Office 365... 6 3.1 Schreiben

Mehr

Anleitung zum Elektronischen Postfach

Anleitung zum Elektronischen Postfach Anleitung zum Elektronischen Postfach A. Anmeldung Ihrer Konten für die Nutzung des Elektronischen Postfachs 1. Um Ihre Konten für das Elektronische Postfach zu registrieren, melden Sie sich bitte über

Mehr

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann. Betriebsreglement 1. Was ist unser Ziel? Die Kinderkrippe Bärlitatze ist eine familienergänzende Einrichtung, welche Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahre betreut. Wir unterstützen und ergänzen die

Mehr

in der Wichtiges aus unserer Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung)

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen Grontmij GmbH Postfach 34 70 17 28339 Bremen Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen T +49 421 2032-6 F +49 421 2032-747 E info@grontmij.de W www.grontmij.de DELFI Benutzeranleitung Dateiversand für unsere

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN Stand: 22. Februar 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

B enutzungsordnung. ibliothek

B enutzungsordnung. ibliothek B enutzungsordnung ibliothek 1 2 B enutzungsordnung Die Bibliothek der Hochschule für Gesundheit Freiburg ist eine zweisprachige Spezialbibliothek (deutsch-französisch) mit Dokumenten zum Schwerpunktthema

Mehr

Motorsegler Reservierungs-System. Reservierungsplatz

Motorsegler Reservierungs-System. Reservierungsplatz Reservierungsplatz Wilfried Dobé 15. Jan. 2008 Table of Content 1 Allgemeines...3 2 Anwendungsfälle...4 2.1 Chipkarte registieren...4 2.2 MoRS benutzen...5 2.3 Karte sperren...5 MoRS 2008 2/5 Allgemeines

Mehr

CONTInuität und Leistung seit 1970

CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTI-PORTAL www.conti-online.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem CONTI-PORTAL geht ein neuer Service der CONTI Unternehmensgruppe an den Start. CONTI- Beteiligungen

Mehr

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung Online Liedmeldung Jetzt neu: Online Reporting www.olr.ccli.com Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Wichtige Information für Kirchen und Gemeinden Keine Software zu installieren Liedmeldung

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr