Urnenabstimmung vom 28. November 2004

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1 Urnenabstimmung vom 28. November 2004 Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir unterbreiten Ihnen die folgende Vorlage zur Abstimmung an der Urne: Familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Beitrages (Kostendach) für Unterstützungsleistungen Gewährung eines à fonds perdu-beitrages für den Grundausbau der Krippe Chinderhuus Mühlebach an der Farbstrasse 1 der Stiftung Kinderkrippen Thalwil Wir laden Sie ein, die Vorlage zu prüfen und Ihre Stimme über deren Annahme oder Verwerfung auf dem Stimmzettel mit JA oder NEIN abzugeben. GEMEINDERAT THALWIL Thalwil, 31. August 2004 Aktenauflage: Die Akten zu dieser Vorlage können im Gemeindehaus (Sekretariat Gemeinderat), Alte Landstrasse 112, während den normalen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Das Wichtigste in Kürze 3 Antrag 4 Weisung 4 Bericht und Antrag der Rechungsprüfungskommission (RPK) 17 2

3 Das Wichtigste in Kürze Die familienergänzende Kinderbetreuung ist in Thalwil seit Jahrzehnten verankert. Die Stimmberechtigten stimmten im Frühjahr 2002 an der Urne einem neuen Finanzierungsmodell für die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu. Die Gemeinde kann danach Eltern und Erziehenden einen Beitrag an die zu entrichtenden Taxen leisten; zur Finanzierung wurde ein jährliches Kostendach von Franken bewilligt. Mit diesem Modell erfolgte auch der Wandel von der Objekt- (Subvention von Institutionen) zur Subjektfinanzierung (Unterstützung von Eltern gemäss Reglement). Auf Grund einer breiten Bedürfnisabklärung erstellte eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe ein Konzept für die Optimierung und den Ausbau des Angebots in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dabei wurden folgende Betreuungsschwerpunkte festgelegt: im Vorschulalter: Kinderkrippen, Pflegekindervermittlung im Schulalter: Hort / Mittagstisch Pflegekindervermittlung ergänzend für alle bis Schulabgang: Freiwilligenarbeit durch Eltern, weitere Personen, Private Netzwerke. Die Angebote für Kinder im Vorschulalter haben sich über viele Jahre bewährt. Sie sollen deshalb unverändert bleiben. Den Eltern werden grundsätzlich kostendeckende Taxen verrechnet. Die Gemeinde leistet jenen Unterstützungsbeiträge, denen aus wirtschaftlichen Gründen keine kostendeckenden Taxen verrechnet werden können. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen jedoch, dass im Fall der Kinderkrippen eine finanzielle Entlastung der Eltern notwendig ist. Kosten für Sanierungen und damit verbunden Zinsen und Abschreibungen schlagen sich voll im kostendeckenden Tarif nieder und belasten die Gemeinde sowie die Eltern. Der Vergleich mit staatlichen oder halb-staatlichen Krippen zeigt, dass der Raum in der Regel durch das Gemeinwesen zur Verfügung gestellt und nicht in den Taxen weiterverrechnet wird. Entsprechend soll der Stiftung Kinderkrippen Thalwil ein à fonds perdu-beitrag von Franken zu Lasten der Investitionsrechnung für den Grundausbau der Krippe Chinderhuus Mühlebach an der Farbstrasse 1 gewährt werden. Das Angebot im Schulalter wird um fakultative, der Schule angegliederte Tagesstrukturen erweitert und mit dem bisherigen Hort zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst. Die Schulkinder werden durch Fachpersonal ergänzt mit Freiwilligen (Eltern, Senioren) betreut. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen beteiligen sich an den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder. Zur Finanzierung der erweiterten familienergänzenden Kinderbetreuung ist es notwendig, das Kostendach von Fr auf Fr zu Lasten der Laufenden Rechnung zu erhöhen. 3

4 Familienergänzende Kinderbetreuung Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Beitrages (Kostendach) für Unterstützungsleistungen Gewährung eines à fonds perdu-beitrages für den Grundausbau der Krippe Chinderhuus Mühlebach an der Farbstrasse 1 der Stiftung Kinderkrippen Thalwil A N T R A G Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne: 1. Zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung mit einem erweiterten Angebot wird das an der Urne am 3. März 2002 jährlich wiederkehrend bewilligte Kostendach von Fr. 950'000 auf Fr. 1'070'000 zu Lasten der Laufenden Rechnung erhöht. 2. Der Kredit von Fr. 500'000 zur Leistung eines à fonds perdu-beitrages für den Grundausbau der Krippe Chinderhuus Mühlebach an der Farbstrasse 1 der Stiftung Kinderkrippen Thalwil wird zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. W E I S U N G 1. Ausgangslage Im Jahr 2001 hat der Gemeinderat Thalwil Leitziele zur familienergänzenden Kinderbetreuung formuliert: Thalwil nimmt als Gemeinde die Verantwortung für die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen wahr, indem sie das Pflegekinderwesen unterstützt die Kinderkrippen unterstützt die Horte unterstützt öffentliche und private Betreuungsstrukturen für Kinder und Jugendliche unterstützt nachbarschaftliche Kontaktnetze für gegenseitige Kinderbetreuung unterstützt. 4

5 Ein gut ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ist ein wichtiger Standortvorteil für die Gemeinde. Nicht nur sozial Schwächere profitieren von diesen Einrichtungen, sondern auch einkommensstarke und gut ausgebildete Eltern und Erziehende. Zudem machen junge Leute die Wohnortwahl häufig vom Angebot an Kindertagesstätten abhängig. Gesetzlich ist zwar die familienergänzenden Kinderbetreuung nicht verankert. Dennoch hat es sich durchgesetzt, dass der Staat als Teil seiner Sozial- und Familienpolitik für entsprechende Rahmenbedingungen in der familienergänzende Kinderbetreuung sorgt und Angebote als öffentliche Aufgabe auch unterstützt. Die familienergänzende Kinderbetreuung in Thalwil ist seit Jahrzehnten verankert. Die Stiftung Kinderkrippen Thalwil betreut Säuglinge und Kinder zur Zufriedenheit von vielen Eltern. Der Tages- und Freizeithort (Schulpflege) sowie die Pflegekindervermittlung (Sozialbehörde) sind in der Gemeindeordnung festgeschrieben. Daneben wird das Angebot durch private Anbieter (Tageskindergarten, verschiedene private Krippen) ergänzt. An der Urnenabstimmung vom 3. März 2002 haben die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit (3'582 Ja, 1'462 Nein) dem Finanzierungsmodell der familienergänzenden Kinderbetreuung zugestimmt. Die Gemeinde kann danach Eltern und Erziehenden einen Beitrag an die zu entrichtenden Taxen leisten. Zur Finanzierung der Beiträge wurde ein jährlich wiederkehrender Kredit von 950'000 Franken im Sinne eines Kostendaches zu Lasten der Laufenden Rechnung bewilligt. Der Gemeinderat wurde zudem ermächtigt, die Voraussetzungen für die Beitragsleistungen und weitere Einzelheiten in einem Reglement festzulegen. Dieses verabschiedete er am 26. Februar Er beauftragte das DLZ Soziales mit der Umsetzung des Reglements und mit der Erarbeitung von Leistungsvereinbarungen für die Anbieter von familienergänzender Kinderbetreuung (Krippen, Tageskindergarten, Hort, Mittagstisch, Pflegekindervermittlung). Neu am damaligen Antrag war, dass nicht mehr die Institutionen (subventionierte Objekte), sondern die Eltern (Subjekte) Unterstützung erhalten sollen: Eltern, die keine kostendeckenden Taxen bezahlen können, sollen mit einer Unterstützung, berechnet nach ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, rechnen können. Heute wird dieses Finanzierungsmodell Subjektfinanzierung genannt. An der Gemeindeversammlung vom 19. September 2002 lehnten die Stimmberechtigten die Initiative für die Einführung einer Tagesschule ab. Der Entscheid fiel äusserst knapp aus. Die an der Gemeindeversammlung geführte Diskussion und das knappe Abstimmungsresultat zeigten deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf im Bereich familienergänzender Kinderbetreuung besteht und dass die vorhandenen Strukturen optimiert und allenfalls ausgebaut werden müssten. Deshalb setzte der Gemeinderat im Dezember 2002 eine Arbeitsgruppe ein, die eine umfassende Bedürfnisabklärung machen sowie darauf aufbauend ein Konzept erarbeiten sollte. Diese Arbeitsgruppe führte im Frühling 2003 bei allen Eltern mit Kindern bis 14 Jahren eine Befragung zur familienergänzenden Kinderbetreuung in Thalwil durch. Bei knapp 1200 versandten Fragebogen betrug der Rücklauf 50,7 %. Das grosse Interesse an der Umfrage zeigte, dass die familienergänzende Kinderbetreuung in Thalwil ein Thema ist. Die Ergebnisse der Umfrage dienten als Grundlage für ein 5

6 umfassendes Konzept bzw. für diese Abstimmungsvorlage. Parallel dazu stimmte der Gemeinderat am 17. August 2004 den Ergänzungen zum Reglement über die Finanzierung zu. 2. Konzept Gemäss gemeinderätlichem Auftrag und aufbauend auf den Resultaten der Bedürfnisabklärung wurden folgende Schwerpunkte festgelegt: Alters- resp. Betreuungsgruppe Betreuung im Vorschulalter Betreuende Institution/Personen Kinderkrippen, Pflegekindervermittlung Betreuung im Schulalter Hort / Mittagstisch Pflegekindervermittlung ergänzende Betreuung für alle bis Schulabgang, Freiwilligenarbeit durch Eltern, weitere Personen, Private Netzwerke Der bisherige Hort wird in einen Hort / Mittagstisch umgewandelt und erfährt eine bedarfsgerechte Angebotserweiterung. Zusätzlich zu den Angestellten werden Freiwillige (Eltern und Senioren) eingesetzt. Zudem sollen auch Möglichkeiten zur Netzwerkbildung von jungen Familien verbessert werden. Diese Aufgabe soll vermehrt durch die bereits bestehende Koordinationsstelle im DLZ Soziales wahrgenommen werden. 3. Betreuung im Vorschulalter Kinder bis und mit Kindergarten-Alter werden in vorschulischen Betreuungsangeboten betreut. Diese Angebote können auf eine lange Erfahrung zählen, und die Strukturen haben sich über viele Jahre bewährt. Nachstehend sind die Angebote und die Leistungsmerkmale der Institutionen für die Betreuung im Vorschulalter kurz charakterisiert: 3.1 Pflegekindervermittlung Als Pflegekinder im Sinne des Gesetzes (Art. 10 und 12 der bundesrätlichen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern) bezeichnet man Kinder bis zum zurückgelegten 15. Altersjahr, deren Pflege und Erziehung auf längere Zeit anderen Personen als den Eltern anvertraut sind. 6

7 An einem Tagespflegeplatz hält sich das Kind in der Regel ein oder mehrere Male pro Woche tagsüber während der Abwesenheit der Eltern auf. Eine Vermittlerin, die von der Jugendkommission Bezirk Horgen eingesetzt wird, begleitet das Pflegeverhältnis. In den letzten Jahren haben in Thalwil Tagesmütter bzw. Pflegefamilien stets zwischen 60 und 70 Tages- und Pflegekinder betreut. 3.2 Kinderkrippen Kinderkrippen sind in Thalwil seit langem bestens verankert. Das Chinderparadies an der Weinbergstrasse 2 wurde im Jahre 1921 als Krippe gebaut und bietet heute 40 Tagesplätze. Das Chinderhuus Mühlebach, wurde 1973 gegründet und von der ehemaligen Dürsteler-Gemuseus Stiftung finanziert. Es bietet 23 Tagesplätze. Das der Politischen Gemeinde Thalwil gehörende Chinderhuus Oepfelbaum liegt an der Obstgartenstrasse 17 in Gattikon. Es nahm im Jahre 2002 den Betrieb auf und bietet 15 Tagesplätze. Diese dritte Krippe wurden durch den Beschluss der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2001 ermöglicht. Die Krippen verfügen über folgendes Platzangebot: - Krippe Chinderparadies an der Weinbergstrasse Krippe Chinderhuus Mühlebach an der Farbstrasse Krippe Chinderhuus Öpfelbaum an der Obstgartenstr. 17 in Gattikon 15 Total 78 Neben der Stiftung Kinderkrippen existieren noch private Krippen sowie ein privater Tageskindergarten, mit denen jedoch keine Leistungsvereinbarungen bestehen. Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt werden während zwei bis fünf Tagen in mehrheitlich altersgemischten Gruppen betreut. Die Krippen sind von Montag bis Freitag von 06.30/06.45 Uhr bis Uhr geöffnet (11 ½ Stunden). Für die Gruppengrössen und den Personalbedarf bestehen kantonale Richtlinien. Die Kinder werden von Kleinkinderzieherinnen, Kindergärtnerinnen oder Personen, welche in einem verwandten sozialen Beruf ausgebildet sind, betreut. Ihnen zur Seite stehen Praktikantinnen und Lehrpersonal. 3.3 Kosten für die Eltern Grundsätzlich werden kostendeckende Taxen verrechnet. Gemäss Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung berechnet sich die Taxe aus dem steuerbaren Einkommen und Vermögen. Für Eltern und Erziehende, denen aus wirtschaftlichen Gründen keine kostendeckenden Taxen verrechnet werden können, leistet die Gemeinde Unterstützungsbeiträge. Zur Zeit wird ab einem massgeblichen Einkommen von 96'000 Franken die Normtaxe von 120 Franken bzw. die Minimaltaxe von 30 Franken pro Tag verrechnet. 7

8 4. Betreuung im Schulalter Konsequenterweise werden die vorschulischen Angebote mit einer während der Schulzeit der Kinder fortlaufenden Betreuung weitergeführt. Diese Betreuung steht Kindern zur Verfügung, die in Thalwil die Schulen besuchen und über Mittag oder am Nachmittag einen betreuten Platz brauchen. 4.1 Pflegekindervermittlung Die Pflegekindervermittlung steht auch Kindern zur Verfügung, die bereits die Schule besuchen. Weitere Erklärungen sind vorstehend unter Ziff. 3.1 zu finden. 4.2 Blockzeiten an der Schule Seit dem Schuljahr 1999/2000 wird der Unterricht in der Primarschule versuchsweise am Morgen in Blockzeiten angeboten. Im Moment bedeutet dies einen 3-Stunden-Block mit eingeschlossenem obligatorischem Musikunterricht. Der Kredit für den Versuch wurde bisher dreimal verlängert. In Thalwil soll auch in Zukunft Blockunterricht angeboten werden. Die Schulpflege befasst sich gegenwärtig mit dem künftigen Modell. Die definitiven Rahmenbedingungen werden zur Zeit auch im Rahmen der Vorlage eines Volkschulgesetzes ausgearbeitet. 4.3 Hort / Mittagstisch Das Angebot im schulischen Bereich wird um fakultative, der Schule angegliederte Tagesstrukturen erweitert. Diese werden an vier, entsprechend den lokalen Bedürfnissen und den Anforderungen an Kindertagesstätten ausgewählten Standorten untergebracht. Kindern, die in der Gemeinde die Schule besuchen, wird ein Hort / Mittagstisch angeboten. Kindergarten-Schüler müssen die Betreuungsstätte selbständig besuchen können. Oberstufenschüler können den Hort / Mittagstisch besuchen oder im Schulhaus Berg in einem zur Verfügung stehenden Raum ihre mitgebrachte Verpflegung zu sich nehmen. Die neuen, schulischen Tagesstrukturen werden mit dem bisherigen Hort zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst. Der Hort / Mittagstisch ist organisatorisch und administrativ dem DLZ Bildung angegliedert. Die Behördenverantwortung liegt bei der Schulpflege. Dies soll auch für das erweiterte Angebot Gültigkeit haben. Folgende Ausbauschwerpunkte sind vorgesehen: Betreuung über Mittag Betreuung am Nachmittag Betreuungsangebot an offiziell schulfreien Tagen nach Bedarf (basierend auf einer Mindestanzahl von Kindern) Betreuungsangebot während der Ferien nach Bedarf (basierend auf einer Mindestanzahl von Kindern). Auf eine Betreuung vor der Schule wird bewusst verzichtet, da Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf äusserst gering ist. Lösungen sind im nachbarschaftlichen Umfeld allenfalls mit Hilfe der Pflegekindervermittlung zu suchen. 8

9 Um eine optimale Nutzung der bestehenden Räume, aber auch eine gute Verteilung in der Gemeinde zu gewährleisten, werden folgende Standorte vorgesehen: Freihof für Oeggisbüel/Oelwiese maximal ca. 45 Kinder Hortweg für Ludretikon/Schwandel maximal ca. 45 Kinder Sonnenberg maximal ca. 35 Kinder Schweikrüti maximal ca. 20 Kinder Diese Räumlichkeiten genügen, geringe Anpassungen vorbehalten, den Anforderungen an Kinderbetreuungsstätten. Der Freihof wird im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft umgebaut. In der Schweikrüti ist lediglich mit geringen Investitionen zu rechnen. Der bisherige Hort am Hortweg kann im Wesentlichen unverändert weitergenutzt werden, und im Schulhaus Sonnenberg muss die notwendige Kücheninfrastruktur installiert werden. Der Hort / Mittagstisch ist während der Schulzeit jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von bis Uhr geöffnet. Das von der Schulpflege genehmigte Reglement über die Hort / Mittagstische der Gemeinde Thalwil regelt weitere Details. Am Mittwoch ist der Hort / Mittagstisch am Hortweg geöffnet, sofern genügend Anmeldungen vorliegen. Nach Bedarf kann ein weiterer Hort / Mittagstisch geöffnet werden. Die Öffnung wird bei einer Mindestbelegung von fünf Kindern garantiert, wofür ein semesterweises Anmeldesystem vorgesehen wird. Während der Aufbauphase des Hort / Mittagstisches (Anlaufzeit für die volle Betriebstätigkeit ca. zwei Jahre) kann es vorkommen, dass nicht alle Angebote wie vorgesehen geöffnet sind. In diesem Fall werden die Zuteilungen der Kinder durch das DLZ Bildung vorgenommen Personalbedarf und Freiwilligenarbeit Die Schulkinder sollen durch Fachpersonal ergänzt mit Freiwilligen (Eltern, Senioren) betreut werden. Zusätzlich sollen aber auch Eltern ihren Teil zum Gelingen eines guten Angebotes beitragen. Die Schulpflege hat in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute das Projekt Senioren im Klassenzimmer lanciert. Die Pro Senectute verfügt in diesem Bereich bereits über Erfahrungen aus anderen Gemeinden und Städten. Im Sinne eines Generationenprojekts werden Seniorinnen und Senioren gezielt und für einen vereinbarten Zeitraum eingesetzt. Dieses Prinzip soll auch im Hort / Mittagstisch zum Tragen kommen und liegt dem Konzept zugrunde. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Gemeinden kann angenommen werden, dass sich Freiwillige auf entsprechende Aufrufe zur Mithilfe melden werden. Jeder Standort wird von einer Fachperson geleitet. Zusätzlich werden, abhängig von der Kinderzahl, weitere Personen zur Betreuung eingesetzt ein Teil davon Freiwillige. Vorgesehen ist, dass Eltern eher über Mittag, Seniorinnen und Senioren eher am Nachmittag eingesetzt werden. Diese Personen erhalten keinen Lohn; ihre Leistung wird in Form von Weiterbildung oder Gratis-Essen über Mittag honoriert. Im vorliegenden Konzept wird mit folgendem Personalbedarf gerechnet: 9

10 Hort / Mittagstische Anz. Kinder Personalbedarf Sonnenberg 35 1 Angestellte von Uhr 1 Angestellte von Uhr (ausgenommen Mittwoch und Ferien) Hortweg 45 1 Angestellte von Uhr 1 Angestellte von Uhr (Bedarf während der Ferien ist noch zu erheben) Freihof 45 1 Angestellte von Uhr 1 Angestellte von Uhr (ausgenommen Mittwoch und Ferien) Schweikrüti 20 1 Angestellte von bis Uhr (ausgenommen Mittwoch und Ferien) Freiwillige 2 Personen Uhr (Mo, Di, Do, Fr) 2 Personen Uhr (Mo Fr.) 2 Personen Uhr (Mo, Di, Do, Fr) 1 Person Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Kosten für die Eltern Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen der Kinder, die den Hort / Mittagstisch besuchen, beteiligen sich an den Kosten. Als Berechnungsgrundlage gilt das steuerbare Einkommen und Vermögen (Steuererklärung Positionen 25 und 35) der Eltern bzw. Partner. Die Tagestaxen sind wie folgt abgestuft: Steuerbares Einkommen *) Betreuung/Mittagessen Betreuung Nachmittag Uhr Uhr bis Fr. 30'000 Fr Fr Fr '000 Fr Fr Fr. 60'001-96'000 Fr Fr ab Fr. 96'001 Fr Fr Diese Taxen stützen sich ab auf die funktionierende Freiwilligenarbeit. Wenn weniger freiwillige Helfer als geplant rekrutiert werden können, kann dies eine Erhöhung der Taxen nach sich ziehen. *) Ab einem steuerbaren Vermögen von Fr. 200'000 wird das steuerbare Einkommen um einen Zuschlag vermehrt, der sich aus dem gesamten steuerbaren Vermögen errechnet. Der Prozentsatz beträgt 1/100'000 des Vermögens. Die Taxen werden jährlich überprüft und angepasst. 5. Netzwerkbildende Massnahmen Bei der Erziehung resp. der Betreuung von Kindern zuhause und/oder in einer Kindertagesstätte entsteht ein Beziehungsnetz mit bekannten Personen. Solche Netze werden in der Regel von den Eltern zusammen mit den Kindern aufgebaut und gepflegt. Wo dieses Beziehungsnetz nicht von sich aus genügend dicht 10

11 geflochten werden kann, bieten verschiedene Institutionen ihre Dienste zur Förderung der Netzwerkbildung an, nämlich (Liste nicht vollständig): Elki-Turnen/Schwimmen Mütterberatung Chrabbelgruppe Elternverein Dorfverein Gattikon Elternbildung (Jugendsekretariat Horgen) Schule und Elternhaus. Dieses Angebot soll aktiv gefördert und unterstützt werden. Diese Aufgabe wird durch die bereits bestehende Koordinationsstelle im DLZ Soziales wahrgenommen. 6. Kosten und Finanzierung 6.1 Investitionskosten Hort / Mittagstisch Für die Erweiterung des Angebotes beim Hort / Mittagstisch ist ein massvoller baulicher Ausbau notwendig. Die Investitionskosten betragen rund Fr. 82'000. Der Gemeinderat wird diesen Kredit in eigener Kompetenz bewilligen, sobald die Urnenabstimmung dem erhöhten Kostendach rechtskräftig zugestimmt hat à fonds perdu-beitrag Krippengebäude Mühlebach Unter dem Namen Stiftung Kinderkrippen Thalwil besteht eine mit öffentlicher Urkunde vom 28. Mai 1921 im Sinne von Art. 80 ZGB errichtete Stiftung mit Sitz in der Gemeinde Thalwil (ergänzt bei der Fusion mit der Krippe Mühlebach im Jahre 1999). Die Stiftung bezweckt die Bereitstellung und den Betrieb einer oder mehrerer Kinderkrippe(n) in Thalwil. Unter den Aktiven des Stiftungsvermögen befinden sich die Liegenschaft Weinbergstrasse 2 Chinderparadies das im Baurecht erstellten Gebäude an der Liegenschaft Farbstrasse 1 (Mühlebach) Anmerkung: Die Krippe Chinderhuus Öpfelbaum in Gattikon gehört der Gemeinde Thalwil. Die Stiftung führt deren Betrieb. Der Stiftungsrat besteht aus einem vom Gemeinderat Thalwil bestimmten Vertreter sowie mindestens drei (zurzeit sieben) weiteren Mitgliedern. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für das Führen der Kinderkrippen. Gesuche um Änderung von Organisation und Zweck der Stiftung sind vom Stiftungsrat der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gemeinderat) zu unterbreiten. Die Auflösung der Stiftung kann der Aufsichtsbehörde durch den Stiftungsrat vorgeschlagen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel die wirksame Förderung des Stiftungszwecks nicht mehr erlauben. Ein allfällig verbleibendes Vermögen ist der Politischen Gemeinde Thalwil zur Verwendung für eine soziale Aufgabe in der Gemeinde Thalwil zuzuwenden. Ein Rückfall von Stiftungsmitteln an die Stifter und deren 11

12 Rechtsnachfolger ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Gemeinderat) zur Aufhebung und Liquidation der Stiftung bleibt vorbehalten Finanzierung Krippenbetrieb Der Krippenbetrieb finanziert sich aus: den Pflegegeldern den Erträgen des Stiftungskapitals dem Zuschlag der Gemeinde Thalwil gemäss Leistungsvereinbarung (Differenzbetrag zwischen Elternbeitrag und Normtaxe) Spenden und weiteren Zuwendungen Dritter. Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich auf den 31. Dezember. Die Rechnung wird von der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Thalwil geprüft Entwicklung und aktuelles Angebot Die Bedeutung der Kinderkrippen in Thalwil ist stets gewachsen. Jahr 1998 Jahr 2003 Jahr 2004 (Hochrechnung) Anzahl Krippenplätze Anzahl Pflegetage Gesamtkosten Fr ' ' Beitrag Eltern Fr ' ' Beitrag Gemeinde Thalwil Fr Übrige Erträge Fr Gemeindebeitrag in % der Gesamtkosten Wegen der vom Gemeinderat im Februar 2004 beschlossenen Reduktion der Normtaxe auf Fr. 120 wird die Stiftung Kinderkrippen im Jahre 2004 voraussichtlich einen Verlust von ca. Fr. 100'000 ausweisen. Auffallend ist, dass der Gemeindebeitrag in Relation zu den Gesamtkosten trotz Ausbau an Krippenplätzen gesunken ist. Er beträgt aktuell im Jahre 2004 (je nach Betrachtungsweise - mit oder ohne Verlust) 33,5 bzw. 28,2 %. Die oben erwähnten Zahlen zeigen auch klar auf, dass sowohl der Bedarf an Krippenplätzen gewachsen als auch die Beteiligung der Eltern an den Kosten gestiegen ist Bisherige Abstimmungen An der Urnenabstimmung vom 29. November 1998 haben die Stimmberechtigten der Übernahme des Betriebsdefizits der fusionierten Stiftung Kinderkrippen Thalwil (ehemals Chinderparadies) und Mühlebach (ehem. Dürsteler und Gemuseus- Stiftung) zu Lasten der Laufenden Rechnung mit Wirkung ab 1999 zugestimmt. An einer weiteren Urnenabstimmung vom 10. Juni 2001 haben die Stimmberechtigten der Schaffung einer dritten Kinderkrippe in Thalwil (heute das Chinderhuus Öpfelbaum an der Obstgartenstrasse 17 in Gattikon) zugestimmt. Die Übernahme des jährlichen Betriebsdefizits zu Lasten der Gemeinde wurde ebenfalls akzeptiert. An der Urnenabstimmung vom 3. März 2002 wurde dem Modell der 12

13 Subjektfinanzierung zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung ebenfalls zugestimmt Sanierung der Liegenschaft Chinderhuus Mühlebach Mit dem neuen Finanzierungsmodell gemäss Urnenabstimmung vom 3. März 2002 wurde die Subjektfinanzierung für die Krippen eingeführt. Kosten für Sanierungen und damit verbunden Zinsen und Abschreibungen wurden in der Buchhaltung der Krippen neu brutto ausgewiesen. Sie schlagen sich voll im kostendeckenden Tarif nieder und belasten die Gemeinde sowie die Eltern, die während dieser Zeit ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen. Dies führte in der Praxis jedoch zu unvergleichbar hohen Betreuungstaxen. Dieses Konstrukt der vollen Abwälzung der Liegenschaftenkosten auf die Normtaxen muss, im Vergleich auch zu benachbarten Gemeinden, als falsch beurteilt werden. Es ist deshalb zu korrigieren. Ziel ist es, dass die Kosten, welche die Eltern zu tragen haben, mit denjenigen von benachbarten Gemeinden oder von ähnlichen Institutionen vergleichbar sein müssen. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen, dass im Bereich der Kinderkrippen eine finanzielle Entlastung notwendig ist. Bereits früher hat die Gemeinde die Stiftung Kinderkrippen jeweils bei grösseren Bauvorhaben mit Darlehen oder à fonds perdu-beiträgen unterstützt. Der Vergleich mit staatlichen oder halb-staatlichen Krippen zeigt, dass der Raum in der Regel durch das Gemeinwesen zur Verfügung gestellt und nicht in den Taxen weiterverrechnet wird. Dies soll auch in Thalwil Gültigkeit haben. Als Grundsatz gilt, dass die Gemeinde Räume im Grundausbau zur Verfügung stellt, die dann von der Stiftung Kinderkrippen für ihre Bedürfnisse ausgebaut und genutzt werden. Die Stiftung Kinderkrippen Thalwil ist aufgrund eines Baurechtes Eigentümerin des Gebäudes Farbstrasse 1. Das Baurecht wurde 1974 als selbständig und dauernd auf 30 Jahre errichtet. Nachdem das Baurecht mit der heutigen Grundeigentümerin, Weidmann Management AG, am 20. November 2002 auf das ganze Grundstück ausgedehnt und bis 13. Mai 2024 verlängert werden konnte, plante die Stiftung die Sanierung des Gebäudes. Das Gebäude der Krippe Chinderhuus Mühlebach war sanierungsbedürftig und entsprach den heutigen Richtlinien für die Führung von Krippen nicht mehr. Die Bauarbeiten wurden inzwischen abgeschlossen. Gemäss Bauabrechnung belaufen sich die Kosten auf 662' Franken (Grundausbau ca. 440'000 Franken, Nutzerausbau ca. 222'000 Franken). Aufgrund des in Ziff (letzter Absatz) festgehaltenen Grundsatzes ersucht die Stiftung Kinderkrippen die Politische Gemeinde Thalwil um einen entsprechenden Beitrag an die Baukosten. Die Gemeinde ist bereit, die Kosten für den Grundausbau zu übernehmen. Bei der Festsetzung des Betrages ist zu würdigen, dass die Stiftung schon Gebäudeeigentümerin ist und daher keine eigentliche Raumbeschaffung mehr notwendig ist. Aufgrund dieser Überlegungen stellt die Gemeinde einen Beitrag von 500'000 Franken à fonds-perdu zur Verfügung. Dies führt zu einer Reduktion des Aufwandes in der Erfolgsrechnung der Stiftung von jährlich etwa 35'000 Franken. 13

14 6.1.3 Kapitalfolgekosten Der à fonds perdu-beitrag ergibt für die Gemeinde Thalwil Kapitalfolgekosten von 12.5% oder Fr. 62'500 pro Jahr für die nächsten zehn Jahre. 6.2 Betriebskosten Die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird, wie bereits im Jahr 2002 beschlossen, auch weiterhin durch eine Subjektfinanzierung gewährleistet. Mit den bereits früher genannten Beiträgen zu den Raumkosten der Kinderkrippen wird aber ein Element der Objektfinanzierung eingebaut. Dies soll die Berechnung der Taxen vereinfachen und sie auch auf einem Niveau halten, das vertretbar und mit ähnlichen Angeboten vergleichbar ist. Mit anderen Worten: Die Eltern kommen für die Betreuungskosten auf. Wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, gleicht die Gemeinde im Rahmen der Subjektfinanzierung die Beiträge bis zur Normtaxe aus Gemeindebeitrag an Betriebskosten Die Berechnung gemäss dem vorgeschlagenen umfassenden Betreuungskonzept ergibt folgende Zahlen: Institution Total Aufwand Fr. Gemeindebeitrag Stiftung Kinderkrippen 1 944' Hort / Mittagstisch Pflegekindervermittlung Reserve und Diverses Total 2'919'882 1' Die Positionen Hort / Mittagstisch und Reserve und Diverses enthalten im Sinne eines Puffers eine Reserve: Hort / Mittagstisch, falls nicht genügend Freiwillige rekrutiert werden können, muss zusätzliches Personal angestellt werden Reserve und Diverses: Rund 10% der Gesamtkosten, um Schwankungen in der Belegung und den Elternbeiträgen aufzufangen, sowie einen Anteil für administrative Aufwendungen. Die oben genannten Zahlen basieren auf voraussichtlichen Budgets für das Jahr 2005 sowie einer Hochrechnung für die neue Organisation Hort / Mittagstisch. Die Urnenabstimmung hat am 3. März 2002 für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung ein jährlich wiederkehrendes Kostendach von Fr. 950'000 bewilligt. Für die Bewilligung der Mehrkosten von Fr. 120'000 nach neuem Konzept ist gestützt auf Art. 9 Ziff. 2 Gemeindeordnung wiederum die Urnenabstimmung zuständig Beteiligung des Bundes Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung ermöglicht es dem Bund, den Betreuungsinstitutionen einen Beitrag an Investitions- 14

15 und Betriebskosten zu gewähren. Das Gesuch kann den zuständigen Instanzen erst eingereicht werden, wenn das Konzept vom Souverän abgesegnet ist. 7. Nachhaltige Überlegungen Nach den Vorgaben des Gemeinderates in den Legislaturzielen haben Investitionen, Anschaffungen und Einrichtungen der Öffentlichkeit die Anforderungen der Nachhaltigkeit zu erfüllen Dies bedeutet, dass bei der vorgeschlagenen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Verträglichkeit der Nachhaltigkeitskriterien erreicht werden muss. 7.1 Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren Die Gemeinde sowie die Steuerzahlenden profitieren auf vielfältige Art und Weise von den Kinderbetreuungsstätten. Die Eltern können dank der familienergänzenden Betreuung zusätzliche Erwerbsarbeit leisten, was zu mehr Einkommen und damit zu neuem Steueraufkommen führt. Die leistungssteigernde und integrative Wirkung von Krippen, Tagespflegeplätzen, Hort und Mittagstischen hilft der öffentlichen Hand, langfristig Ausgaben zu sparen. 7.2 Die Familien profitieren Mit dem neuen Angebot Hort / Mittagstisch entsteht im Bereich der familienergänzenden Betreuung ein optimiertes Angebot. Von einem relativen Mehrkostenplus profitiert eine Vielzahl von künftigen Nutzern. Familien mit Schulkindern können profitieren, da sie dank zusätzlichem Einkommen eine höhere soziale Sicherheit erreichen. Gleichzeitig kann die berufliche Qualifikation der Erziehenden erhalten und ausgebaut werden. Voraussetzung ist ein gutes Angebot an Kinderbetreuungsstätten. Ohne die Erwerbsmöglichkeit würden vermehrt Haushalte unter das Existenzminimum fallen und dadurch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein. 7.3 Die Kinder profitieren Kinder erhalten zusätzliche soziale Kontakte und Lernmöglichkeiten. Voraussetzung für diesen hohen Nutzen ist, dass die Betreuung in den Betreuungsstätten von guter Qualität ist. Ist diese vorhanden, so lassen sich für Kinder positive Auswirkungen auf die Entwicklung und auch auf die schulischen Leistungen feststellen. Für Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen kommt zu den verbesserten schulischen Leistungen noch die gestärkte soziale Integration dazu. 8. Schlussbemerkungen Die Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen wesentlich zur Stärkung des sozialen Netzes der Gemeinde bei. Mit dem neuen Konzept wird die familienergänzende Kinderbetreuung in Thalwil ausgebaut und optimiert. Die Subjektfinanzierung wird grundsätzlich beibehalten, aber durch ein Element der Objektfinanzierung (Raumkosten) ergänzt. 15

16 Der Betrieb des bisherigen Hortes wird mit einem Mittagstisch ergänzt und neu an vier Standorten angeboten. Dadurch findet eine bedeutende Ausweitung des Angebotes im Bereich der (ausser-)schulischen Betreuung statt. Die Eltern bezahlen für die Betreuungskosten ihrer Kinder einen Beitrag, welcher ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Die Gemeinde zahlt die Differenz bis zum kostendeckenden Betrag. Der kostendeckende Betrag für die tägliche Betreuung pro Kind wird im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den anerkannten Institutionen in Thalwil als Normtaxe festgelegt. Durch die Finanzierung der Räume für die Stiftung Kinderkrippen wird ein bewährter Teil der Objektfinanzierung beibehalten, ohne dass die Vorteile der neu eingeführten Subjektfinanzierung aufgegeben werden müssen. Dies ermöglicht auch, einen bereits früher angekündigten, aber im Moment aufgeschobenen Umbau der Krippe Weinbergstrasse zu einem späteren Zeitpunkt neu zu prüfen, ohne gleich wieder am Konzept und am Kostendach etwas ändern zu müssen. Der Gemeinderat sieht vor, dass auch ein solcher Umbau im Sinne der Objektfinanzierung geprüft werden und den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Antrag auf Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Kostendaches für das erweiterte Angebot zuzustimmen. 16

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