Marktwirtschaft (Wirtschaftsordnung)
|
|
- Michaela Rosenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Marktwirtschaft (Wirtschaftsordnung) Wirtschaftsordnung: Rahmenbedingungen in dem Wirtschaftsprozesse ablaufen. Wirtschaft ist das Wechselspiel zwischen Güterproduktion und Güterverbrauch (Konsum) Ziel ist es, den Bedarf der Konsumenten (Haushalte, Industrie, usw.) zu decken. Dabei stehen sich zwei Grundformen gegenüber, die freie Marktwirtschaft und die Planwirtschaft. Beide Wirtschaftsformen existieren in ihrer Idealtypischen Reinform nur in der Theorie. In der Realität handelt es sich meistens nur in Mischformen, die mehr Merkmale des einen oder des anderen Systems vorweisen. Eine Zwischenform ist z.b. die soziale Marktwirtschaft. Die drei Grundfragen mit denen sich alle Wirtschaftssysteme auseinandersetzen müssen: Was soll produziert werden? Welche alternativen Güter sollen in welchen Mengen wann hergestellt werden? Wie sollen die Güter produziert werden? Welche Rohstoffe? Welche Technik? Welche Maschinen? In welchen Produktionsstätten? Für wen sollen die Güter produziert werden? Wer soll in den Genuss der produzierten Güter bzw. Dienste kommen? Anders ausgedrückt: Wie soll das gesamte Sozialprodukt (alle Güter und Dienstleistungen) verteilt werden? Es gibt zwei gegensätzliche Lösungsmöglichkeiten. - Dezentrale Lösung: Sie kennt eine Vielzahl von einander unabhängiger Entscheidungen am Markt durch die Wirtschaftssubjekte ( private Haushalte, öffentliche Haushalte und Unternehmen). Dies verlangt eine Markttransparenz. - Zentrale Lösung: Entscheidungen trifft eine Zentrale Behörde (Planungskommission die über die zur Verfügung stehenden knappen Mittel bestimmt), so dass die Wirtschaftssubjekte diesen Entscheidungen beugen müssen.
2 Freie Marktwirtschaft - Privates Eigentum an Produktionsmittel - Streben nach Gewinn - Wettbewerb auf einem freien Markt (Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage) - Produzenten müssen sich auf erkennbare Absichten und Wünsche der Konsumenten einstellen. - Alle Marktteilnehmer lassen sich nur von rein wirtschaftlichen Überlegungen leiten. Produzent entscheidet, was er produzieren will, Konsument entscheidet, was er kaufen will. Wirtschaftliche Freiheiten: - Konsumfreiheit: Der Konsument kann unter verschiedenen Produkten wählen - Gewerbefreiheit: Jeder kann ein Unternehmen gründen und führen - Freie Berufswahl: Jeder kann seinen Beruf und Arbeitsplatz frei wählen - Handelsfreiheit: Alle Güter können frei im In-und Ausland gekauft und verkauft werden - Wettbewerbsfreiheit: Konkurrenz vieler Anbieter und vieler Nachfragender wird nicht beschränkt Der Preis bildet sich bei einer freien Marktwirtschaft aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage Der Wettbewerb wirkt auch als Ausleseprinzip: Anbieter müssen Kosten senken, Rationalisieren, neue Investitionen tätigen, neue Techniken entwickeln um bestehen zu können. Probleme: Durch den Verdrängungswettbewerb scheiden wirtschaftlich Schwache aus, das übrigbleiben eines einzigen Anbieters ist möglich ( Monopol). Der Wettbewerb wird oft durch Preisabsprachen, Monopole, Kartelle, usw. ausgeschaltet. Das Marktgleichgewicht wird selten erreicht. Es herrscht vielmehr ein ständiger Anpassungsprozeß. Die Preise schwanken nicht nur mit Angebot und Nachfrage, sondern sind auch von der wirtschaftlichen Lage (Konjunktur/Rezession) abhängig. Da das private Gewinnstreben und das Eigeninteresse im Vordergrund stehen werden öffentliche Leistungen für die Gesellschaft vernachlässigen (z.b. soziale Einrichtung, Schaffung von Infrastruktur, Entsorgung, Bildungseinrichtungen).
3 Planwirtschaft - Privateigentum an Produktionsmittel ist weitgehend aufgehoben ( Staatseigentum Kollektiveigentum) - Das gleiche gilt für Bank und Versicherungswesen. Geld und Kreditversorgung erfolgt zentral durch den Staat. - Zentrale Zuteilung von Gütern. Der Außenhandel ist durch staatliche Organisationen zentral gelenkt. - Löhne und Zinsen werden zentral festgelegt - Preise für Güter und Dienstleistungen werden vom Staat bestimmt = Staatliche Preispolitik - Staat regelt Berufswahl und Arbeitsplatz Staat entscheidet was Produziert wird und die Menge. Das heißt oberstes Ziel allen wirtschaftlichen Handelns ist die Planerfüllung. Keine wirtschaftlichen Freiheiten - Zielvorgaben der Staatsführung - Festpreise Probleme: Das Angebot ist nicht wirklich den Bedürfnissen des Volkes angepasst, Mangelangebot und eine Überproduktion entsteht. Da die Produktion im voraus festgelegt ist, kann sie auf Veränderungen des Marktes nicht reagieren. Durch festgesetzte Preise und Subventionen verschiedener Güter ist Konkurrenz und Eigeninitiative praktisch ausgeschaltet. Der Staat hat eine Monopolstellung, die wirtschaftliche Tätigung erfolgt ohne Konkurrenz, der Konsument ist abhängig von einem Produkt.
4 Soziale Marktwirtschaft - der Wettbewerb wird geregelt ( Antikartellgesetz) - Preise festsetzen (Grundnahrungsmittel) - Preisdiktatur für Strom, Wasser und Gas - Tritt als Unternehmer auf (verstaatliche Betriebe) - Festsetzen von Löhne ( Kollektivverträge, Mindestlöhne) - Das Sparen und Konsum wird gefördert (Zinsen) - Bestimmung von Berufs- und Gewerbequalifikation (Kammern) - Unternehmen unterstützen (Subventionen) - Regeln von Einfuhr und Ausfuhr (Zölle) - Sicherung der Vollbeschäftigung - Ein stabiles Preisniveau - Breite Streuung des Eigentums - das Allgemeinwohl steht im Vordergrund Der Staat hat Einfluss auf das freie Kräftespiel der Marktwirtschaft. Der Staat übernimmt Ordnungsaufgaben und nimmt Einfluss auf marktwirtschaftliches Geschehen dort, wo es versagt oder zu unerwünschten gesellschaftlichen und sozialen Ergebnissen führt. Marktsicherung Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb Wettbewerbsbeschränkung Gesetze über Ladenschlusszeiten + Qualitätskontrollen Marktbeeinflussung Stellungsnahmen oder Hinweise durch Vertreter der Regierung z.b. Zur Einsparung von Energie Aufrufe wie Trinkt mehr Milch Aktionen gegen das Rauchen Marktregulierung Einfuhr und Vorratsstelle kauft bei Angebotsüberhang Produkte auf, lagert sie ein und verkauft sie bei Nachfrageüberschuss. So werden in Zeiten zu großen Angebote Produzenten gestützt und deren Risiko vermindert, bei zu geringem Angebot eine hinreichende Versorgung der Verbraucher gesichert. Kombination aus freier und staatlicher Marktwirtschaft, in der Wohlstand für alle (Ludwig Erhard) möglich wird. Ihre ethische Rechtfertigung liegt darin, dass Schaffen vor Verteilen geht. Probleme: Da die soziale Marktwirtschaft sich bemüht den Bürgern des Landes gegenwärtige und zukünftige Sicherheit zu gewährleisten und jedem Neueinsteiger auf dem Markt die selben Chancen zu verschaffen, sollte sie eigentlich sehr sozial sein. Jedoch ist die Durchsetzung der Maßnahmen, die zu diesen Zielen führen sollen, nicht immer erfolgreich. In den letzten Jahren ist die Zahl der sozialen Leistungen in Deutschland rückläufig. Außerdem wurden bestehende Regelungen verändert, so wurde z.b. das Arbeitslosengeld gekürzt, und damit verliert das System an Durchsetzungsvermögen und Kritik.
5 Die Wirtschaft der BRD ist eine soziale Markwirtschaft und eingebunden in das Weltwirtschaftsgeschehen. In der BRD wird nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für den Export produziert. Das Bruttosozialprodukt (BSP) ist eine repräsentative Größe aller innerhalb eines Jahres produzierten Güter. Darüber hinaus wird es häufig als Wohlstandindikator verwendet ( Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes). Finanzverfassung: Bestimmung die das öffentliche Finanzwesen in einem Staate regelt, insbesondere das Recht Steuern zu erheben ein besonderer Fall dabei das den Kirchen vom Staat verliehende Steuererhebungsrecht Kirchensteuer. Der Bund erhebt z.b.: Ertrag der Finanzmonopole, Zölle, Verbrauchssteuer, Kapitalverkehrsteuern Das Land erhebt z.b.: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kraftfahrzeugsteuer Die Gemeinde erhebt z.b.: Die örtlichen Verbrauchssteuer, Aufwandssteuer Gemeinsam steht ihnen die Einkommsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen ihnen (Finanzausgleich) ist Gegenstand der Finanzverfassung. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist die Steuerpolitik darauf ausgerichtet, den Einkommensschwachen eine geringere Steuerlast aufzubürden als den Großverdienern.
6 Sozialversicherung Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung die das Gesetz vorschreibt und die Zugehörigkeit verpflichtet zu Abgaben die sich nach dem Bruttolohn errechnet. Pflichtversicherungen 1. Krankenversicherung - Träger ist die Krankenkasse - Versicherung bei Krankheit und Tod 2. Pflegeversicherung - Träger ist die Krankenkasse - Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit 3. Rentenversicherung - Träger bei Arbeiter ist die LVA(Landesversicherungsanstalt) - Träger bei Angestellten die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) - Vorsorge für Berufsunfähigkeit (Invalidität) - Altersvorsorge - Hinterbliebenen bei Todesfall 4. Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft - Hilfe bei Berufsunfällen - Wegeversicherung zur Arbeit und zurück 5. Arbeitslosenversicherung - Träger Bundanstalt für Arbeit - Hilfe bei Arbeitslosigkeit 6. Sozialhilfe - Träger Landkreis, Stadt und Bezirke - Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
7 Betriebe Wirtschaftseinheit, in der durch den Einsatz und/oder die Kombination von Produktionsfaktoren Güter produziert oder Dienstleitungen erbracht werden. Dienstleitungsbetriebe - Produktionsbetriebe Dabei unterscheidet man Rechts- bzw. Organisationsform von Unternehmen Einzelunternehmen: Eine Person stellt das Unternehmen dar, und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH: Eine rechtsfähige Gesellschaft, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gesellschaft stellt einen Geschäftsführer mit unbeschränkter Vertretungsmacht. Beschlüsse werden in einer Gesellschaftsversammlung formlos beschlossen. Ein Aufsichtsrat muss nur ausnahmsweise bestellt wird Aktiengesellschaft AG: Die Gesellschafter sind an ihr mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt. Sie haften nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Beteiligung der Gesellschafter am Gewinn im Verhältnis des Nennbetrages der Aktie und Stimmrecht das an den Nennbetrag gebunden ist. Kommanditgesellschaft KG: Eine Handelsgesellschaft, die unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe betreibt, bei Der mindestens ein Gesellschafter persönlich und mit seiner Einlage haftet. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA: Die KgaA ist eine Kombination aus KG und AG.
8 Genossenschaft: in der Wirtschaft eine Gesellschaft mit unbegrenzter Mitgliederzahl, die die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftliche Geschäftsbetriebes bezweckt und in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. Rechtliches: Die Genossenschaft ist juristische Person, also eine rechtsfähige Gesellschaft, und körperschaftlich organisiert (mit Satzung, Organen und eigenem Namen). Sie wird als Vollkaufmann behandelt, obwohl sie kein auf Gewinnerzielung gerichtetes Gewerbe betreibt, sondern in erster Linie dazu dient, ihre Mitglieder zu unterstützen, z.b. durch Gewährung von Krediten, durch gemeinsamen Verkauf, Herstellung und Veräußerung von Waren und Errichtung von Bauten. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat bei der AG, KgaA und Genossenschaft, deren Aufgabe es ist den Vorstand zu bestellen Überwachung der Geschäftsführung und Prüfung der Bücher. Betriebsverfassung: Zusammenfassung von Normen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb regeln soll ( für den öffentlichen Dienst, die Personalvertretung). Das BetrVG gilt für alle Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme des leitenden Angestellten. Information, Anhörung und Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei: - an betriebsbezogene Entscheidungen der Arbeitgeber die Arbeitsnehmer zu beteiligen - Betriebsversammlungen - Beteiligung bei sozialen Angelegenheiten - Sicherheit am Arbeitsplatz - Personalplanung - Versetzung und Kündigung - Betriebsänderung und Stilllegung - Interessenausgleich - Sozialplan
9 Industrie und Handelskammer und Ärztekammer: Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft. Aufgaben der Kammern: - Interessenvertretung nach außen - Mitgliederbetreuung - Lehrabschlussprüfung - Erstellung von Gutachten Ärztekammer: Die Bundesärztekammer ist der Vermittler zwischen den einzelnen Landesärztekammern, welche die Aufsicht über die Ärzte haben. Ärzte haben die Pflicht, Mitglied einer bzw. ihrer Landeskammer zu sein. Aufgaben: - Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Ärzte - Förderung der beruflichen Fortbildung - Überwachung der Berufsausübung ( Zulassungsentziehung bei Verstößen ) - Förderung der Qualitätssicherung - Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes - Aufstellung einer Berufsordnung (z.b. Schweigepflicht), Weiterbildungsordnung und Abnahme bestimmter Prüfungen - Arzthelferinnenausbildung - Organisation des ambulanten Notfalldienstes - Öffentlichkeitsarbeit - Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung Handwerkskammer: HWK ist in vier wesentlichen Aufgabenbereichen tätig: 1. Interessenvertretung: - Interessenvertretung einzelner Handwerksbetriebe auf allen politischen Ebenen - Mitwirkung an Gesetzesentwürfen - Kontakt mit allen wichtigen Behörden - Mitarbeit in zahlreichen kommunalen und regionalen Gremien - Stellungnahmen, Vorschläge bei raumwirksamen Planungen (z.b. Flächennutzungspläne und Verkehrsinfrastruktur) - Öffentlichkeitsarbeit Die HWKs haben z.b. erreicht, dass durch die Begabtenförderung junger Handwerker bei hervorragenden Leistungen in der Berufsausbildung erhebliche Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten. Außerdem haben sie zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren beigetragen, damit Bauvorhaben schneller grünes Licht bekommen. 2. Dienstleistungsangebote: - Für nahezu alle betrieblichen und rechtlichen Fragestellungen können Betriebsinhaber und Mitarbeiter aus dem Handwerk die Beratungsdienste der HWK s in Anspruch nehmen ( für Mitglieder sind diese Beratungsgespräche kostenfrei) sie können zur Existenzgründung, Unternehmensberatung, Rechtsberatung usw. von großer Hilfe sein.
10 3. Aus- und Weiterbildung - Regelung und Überwachung der Berufsausbildung und der Beruflichenweiterbildung - Organisation und Durchführung von Prüfungen 4. Selbstverwaltung - Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften Industrie und Handelskammer Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wenden sich die Kammern mit Gutachten, Vorschlägen und Stellungnahmen an Regierungen, Parlamente, Behörden und Gerichte. Sie geben Anregungen bei z.b.: - Handels und Wirtschaftsrecht - Haushalt und Steuerwesen - Industriefragen - Aus- und Weiterbildung - Außenhandel Interessenvertretung kann durch eine Kammer besser wahrgenommen werden als durch den Staat, weil die Kammern selbst über ihre Aufgabengestaltung entscheiden. Berufs- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Dienstleistungen (Mitgliederberatung)
11 Wirtschaftssystem Referat von: Janette Wendt, Anneke Hohl, Janka Stüber, Heike Vennes BFE 00, Arbeitswelt
Die richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrHier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrWirtschafts- und Sozialkunde - Staudengärtnerei möglich erreicht
Seite -1-1 Nach der bestandenen Abschlussprüfung schließen Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. a) Auf welche vier Inhalte, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden sollen, achten
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrSozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011.
Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder was wird gewählt?
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrVEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)
VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrSozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15.
Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15. März 2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrSehr geehrter Herr Präsident [Prof. Dr. Dr. h.c. Greipl], meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es gilt das gesprochene Wort! Ehrenamtsfeier der IHK München und Oberbayern am Montag, 10. Oktober 2011, in München Rede von Frau Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Sehr geehrter Herr
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrVerantwortung für eine sichere Zukunft
Verantwortung für eine sichere Zukunft REEnte und das nachhaltige Finanznetzwerk unterstützen durch Fördermitgliedschaft und Mitgliedschaft die Erneuerbaren Energien Deutsche Umweltstiftung Mitglied des
MehrBundesversicherungsamt
Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
Mehrvor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014
vor S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrDossier D2 Kommanditgesellschaft
Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat
MehrTeil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung
Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrSatzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim
Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrGENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN
GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrKanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org
Wir sind eine auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei, die Unternehmen mit internationalen Bezügen vertritt. Beratungen können unter anderem in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank-
Mehr2 AUFGABEN AUS DEN STOFFGEBIETEN
Aufgaben aus den Stoffgebieten 2 AUFGABEN AUS DEN STOFFGEBIETEN Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung Handlungsspezifische
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrVon der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehrals Träger in Frage. Im Gegensatz zu
oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrDer Rechtsratgeber für Existenzgründer
Eva Engelken Der Rechtsratgeber für Existenzgründer So bleibt Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite Die häufigsten juristischen Probleme Mit Checklisten und weiterführenden Adressen Anmerkung.........................................
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrE-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF
E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF In einer Volkswirtschaft bestehen die unterschiedlichsten Beziehungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten. Zur einfacheren Darstellung
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrAssoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrDer Rechtsratgeber für Existenzgründer
Eva Engelken Der Rechtsratgeber für Existenzgründer So bleibt Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite Die häufigsten juristischen Probleme Mit Checklisten und weiterführenden Adressen REDLINE VERLAG Anmerkung
MehrWas wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1
Was wäre, wenn Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung Folie 1 Unternehmensnachfolge im Einzelhandel: Jungunternehmer sind oft durch akribische Vorbereitungen gut Positioniert, jedoch auch oft
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrHandwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrStatuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau
Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSicherheit für gute Taten
Sicherheit für gute Taten Versicherungsschutz im Ehrenamt Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer. Sie leisten einen
MehrWirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrMikroökonomik 9. Vorlesungswoche
Mikroökonomik 9. Vorlesungswoche Tone Arnold Universität des Saarlandes 18. Dezember 2007 Tone Arnold (Universität des Saarlandes) 9. Vorlesungswoche 18. Dezember 2007 1 / 31 Volkswirtschaftliche Rente
MehrBefragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)
Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrSTATUTEN. Gewerbeverein Stäfa
STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66
Mehrwir sind die berater auf ihrer seite
wir sind die berater auf ihrer seite Optimierung Einsparung Wussten Sie, dass die meisten Menschen enorm viel Geld an Banken, Versicherungen und an den Staat abdrücken, ohne es zu merken? zu viele Menschen
Mehr