Marktwirtschaft (Wirtschaftsordnung)

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1 Marktwirtschaft (Wirtschaftsordnung) Wirtschaftsordnung: Rahmenbedingungen in dem Wirtschaftsprozesse ablaufen. Wirtschaft ist das Wechselspiel zwischen Güterproduktion und Güterverbrauch (Konsum) Ziel ist es, den Bedarf der Konsumenten (Haushalte, Industrie, usw.) zu decken. Dabei stehen sich zwei Grundformen gegenüber, die freie Marktwirtschaft und die Planwirtschaft. Beide Wirtschaftsformen existieren in ihrer Idealtypischen Reinform nur in der Theorie. In der Realität handelt es sich meistens nur in Mischformen, die mehr Merkmale des einen oder des anderen Systems vorweisen. Eine Zwischenform ist z.b. die soziale Marktwirtschaft. Die drei Grundfragen mit denen sich alle Wirtschaftssysteme auseinandersetzen müssen: Was soll produziert werden? Welche alternativen Güter sollen in welchen Mengen wann hergestellt werden? Wie sollen die Güter produziert werden? Welche Rohstoffe? Welche Technik? Welche Maschinen? In welchen Produktionsstätten? Für wen sollen die Güter produziert werden? Wer soll in den Genuss der produzierten Güter bzw. Dienste kommen? Anders ausgedrückt: Wie soll das gesamte Sozialprodukt (alle Güter und Dienstleistungen) verteilt werden? Es gibt zwei gegensätzliche Lösungsmöglichkeiten. - Dezentrale Lösung: Sie kennt eine Vielzahl von einander unabhängiger Entscheidungen am Markt durch die Wirtschaftssubjekte ( private Haushalte, öffentliche Haushalte und Unternehmen). Dies verlangt eine Markttransparenz. - Zentrale Lösung: Entscheidungen trifft eine Zentrale Behörde (Planungskommission die über die zur Verfügung stehenden knappen Mittel bestimmt), so dass die Wirtschaftssubjekte diesen Entscheidungen beugen müssen.

2 Freie Marktwirtschaft - Privates Eigentum an Produktionsmittel - Streben nach Gewinn - Wettbewerb auf einem freien Markt (Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage) - Produzenten müssen sich auf erkennbare Absichten und Wünsche der Konsumenten einstellen. - Alle Marktteilnehmer lassen sich nur von rein wirtschaftlichen Überlegungen leiten. Produzent entscheidet, was er produzieren will, Konsument entscheidet, was er kaufen will. Wirtschaftliche Freiheiten: - Konsumfreiheit: Der Konsument kann unter verschiedenen Produkten wählen - Gewerbefreiheit: Jeder kann ein Unternehmen gründen und führen - Freie Berufswahl: Jeder kann seinen Beruf und Arbeitsplatz frei wählen - Handelsfreiheit: Alle Güter können frei im In-und Ausland gekauft und verkauft werden - Wettbewerbsfreiheit: Konkurrenz vieler Anbieter und vieler Nachfragender wird nicht beschränkt Der Preis bildet sich bei einer freien Marktwirtschaft aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage Der Wettbewerb wirkt auch als Ausleseprinzip: Anbieter müssen Kosten senken, Rationalisieren, neue Investitionen tätigen, neue Techniken entwickeln um bestehen zu können. Probleme: Durch den Verdrängungswettbewerb scheiden wirtschaftlich Schwache aus, das übrigbleiben eines einzigen Anbieters ist möglich ( Monopol). Der Wettbewerb wird oft durch Preisabsprachen, Monopole, Kartelle, usw. ausgeschaltet. Das Marktgleichgewicht wird selten erreicht. Es herrscht vielmehr ein ständiger Anpassungsprozeß. Die Preise schwanken nicht nur mit Angebot und Nachfrage, sondern sind auch von der wirtschaftlichen Lage (Konjunktur/Rezession) abhängig. Da das private Gewinnstreben und das Eigeninteresse im Vordergrund stehen werden öffentliche Leistungen für die Gesellschaft vernachlässigen (z.b. soziale Einrichtung, Schaffung von Infrastruktur, Entsorgung, Bildungseinrichtungen).

3 Planwirtschaft - Privateigentum an Produktionsmittel ist weitgehend aufgehoben ( Staatseigentum Kollektiveigentum) - Das gleiche gilt für Bank und Versicherungswesen. Geld und Kreditversorgung erfolgt zentral durch den Staat. - Zentrale Zuteilung von Gütern. Der Außenhandel ist durch staatliche Organisationen zentral gelenkt. - Löhne und Zinsen werden zentral festgelegt - Preise für Güter und Dienstleistungen werden vom Staat bestimmt = Staatliche Preispolitik - Staat regelt Berufswahl und Arbeitsplatz Staat entscheidet was Produziert wird und die Menge. Das heißt oberstes Ziel allen wirtschaftlichen Handelns ist die Planerfüllung. Keine wirtschaftlichen Freiheiten - Zielvorgaben der Staatsführung - Festpreise Probleme: Das Angebot ist nicht wirklich den Bedürfnissen des Volkes angepasst, Mangelangebot und eine Überproduktion entsteht. Da die Produktion im voraus festgelegt ist, kann sie auf Veränderungen des Marktes nicht reagieren. Durch festgesetzte Preise und Subventionen verschiedener Güter ist Konkurrenz und Eigeninitiative praktisch ausgeschaltet. Der Staat hat eine Monopolstellung, die wirtschaftliche Tätigung erfolgt ohne Konkurrenz, der Konsument ist abhängig von einem Produkt.

4 Soziale Marktwirtschaft - der Wettbewerb wird geregelt ( Antikartellgesetz) - Preise festsetzen (Grundnahrungsmittel) - Preisdiktatur für Strom, Wasser und Gas - Tritt als Unternehmer auf (verstaatliche Betriebe) - Festsetzen von Löhne ( Kollektivverträge, Mindestlöhne) - Das Sparen und Konsum wird gefördert (Zinsen) - Bestimmung von Berufs- und Gewerbequalifikation (Kammern) - Unternehmen unterstützen (Subventionen) - Regeln von Einfuhr und Ausfuhr (Zölle) - Sicherung der Vollbeschäftigung - Ein stabiles Preisniveau - Breite Streuung des Eigentums - das Allgemeinwohl steht im Vordergrund Der Staat hat Einfluss auf das freie Kräftespiel der Marktwirtschaft. Der Staat übernimmt Ordnungsaufgaben und nimmt Einfluss auf marktwirtschaftliches Geschehen dort, wo es versagt oder zu unerwünschten gesellschaftlichen und sozialen Ergebnissen führt. Marktsicherung Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb Wettbewerbsbeschränkung Gesetze über Ladenschlusszeiten + Qualitätskontrollen Marktbeeinflussung Stellungsnahmen oder Hinweise durch Vertreter der Regierung z.b. Zur Einsparung von Energie Aufrufe wie Trinkt mehr Milch Aktionen gegen das Rauchen Marktregulierung Einfuhr und Vorratsstelle kauft bei Angebotsüberhang Produkte auf, lagert sie ein und verkauft sie bei Nachfrageüberschuss. So werden in Zeiten zu großen Angebote Produzenten gestützt und deren Risiko vermindert, bei zu geringem Angebot eine hinreichende Versorgung der Verbraucher gesichert. Kombination aus freier und staatlicher Marktwirtschaft, in der Wohlstand für alle (Ludwig Erhard) möglich wird. Ihre ethische Rechtfertigung liegt darin, dass Schaffen vor Verteilen geht. Probleme: Da die soziale Marktwirtschaft sich bemüht den Bürgern des Landes gegenwärtige und zukünftige Sicherheit zu gewährleisten und jedem Neueinsteiger auf dem Markt die selben Chancen zu verschaffen, sollte sie eigentlich sehr sozial sein. Jedoch ist die Durchsetzung der Maßnahmen, die zu diesen Zielen führen sollen, nicht immer erfolgreich. In den letzten Jahren ist die Zahl der sozialen Leistungen in Deutschland rückläufig. Außerdem wurden bestehende Regelungen verändert, so wurde z.b. das Arbeitslosengeld gekürzt, und damit verliert das System an Durchsetzungsvermögen und Kritik.

5 Die Wirtschaft der BRD ist eine soziale Markwirtschaft und eingebunden in das Weltwirtschaftsgeschehen. In der BRD wird nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für den Export produziert. Das Bruttosozialprodukt (BSP) ist eine repräsentative Größe aller innerhalb eines Jahres produzierten Güter. Darüber hinaus wird es häufig als Wohlstandindikator verwendet ( Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes). Finanzverfassung: Bestimmung die das öffentliche Finanzwesen in einem Staate regelt, insbesondere das Recht Steuern zu erheben ein besonderer Fall dabei das den Kirchen vom Staat verliehende Steuererhebungsrecht Kirchensteuer. Der Bund erhebt z.b.: Ertrag der Finanzmonopole, Zölle, Verbrauchssteuer, Kapitalverkehrsteuern Das Land erhebt z.b.: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kraftfahrzeugsteuer Die Gemeinde erhebt z.b.: Die örtlichen Verbrauchssteuer, Aufwandssteuer Gemeinsam steht ihnen die Einkommsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen ihnen (Finanzausgleich) ist Gegenstand der Finanzverfassung. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist die Steuerpolitik darauf ausgerichtet, den Einkommensschwachen eine geringere Steuerlast aufzubürden als den Großverdienern.

6 Sozialversicherung Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung die das Gesetz vorschreibt und die Zugehörigkeit verpflichtet zu Abgaben die sich nach dem Bruttolohn errechnet. Pflichtversicherungen 1. Krankenversicherung - Träger ist die Krankenkasse - Versicherung bei Krankheit und Tod 2. Pflegeversicherung - Träger ist die Krankenkasse - Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit 3. Rentenversicherung - Träger bei Arbeiter ist die LVA(Landesversicherungsanstalt) - Träger bei Angestellten die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) - Vorsorge für Berufsunfähigkeit (Invalidität) - Altersvorsorge - Hinterbliebenen bei Todesfall 4. Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft - Hilfe bei Berufsunfällen - Wegeversicherung zur Arbeit und zurück 5. Arbeitslosenversicherung - Träger Bundanstalt für Arbeit - Hilfe bei Arbeitslosigkeit 6. Sozialhilfe - Träger Landkreis, Stadt und Bezirke - Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhaltes

7 Betriebe Wirtschaftseinheit, in der durch den Einsatz und/oder die Kombination von Produktionsfaktoren Güter produziert oder Dienstleitungen erbracht werden. Dienstleitungsbetriebe - Produktionsbetriebe Dabei unterscheidet man Rechts- bzw. Organisationsform von Unternehmen Einzelunternehmen: Eine Person stellt das Unternehmen dar, und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH: Eine rechtsfähige Gesellschaft, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gesellschaft stellt einen Geschäftsführer mit unbeschränkter Vertretungsmacht. Beschlüsse werden in einer Gesellschaftsversammlung formlos beschlossen. Ein Aufsichtsrat muss nur ausnahmsweise bestellt wird Aktiengesellschaft AG: Die Gesellschafter sind an ihr mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt. Sie haften nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Beteiligung der Gesellschafter am Gewinn im Verhältnis des Nennbetrages der Aktie und Stimmrecht das an den Nennbetrag gebunden ist. Kommanditgesellschaft KG: Eine Handelsgesellschaft, die unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe betreibt, bei Der mindestens ein Gesellschafter persönlich und mit seiner Einlage haftet. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA: Die KgaA ist eine Kombination aus KG und AG.

8 Genossenschaft: in der Wirtschaft eine Gesellschaft mit unbegrenzter Mitgliederzahl, die die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftliche Geschäftsbetriebes bezweckt und in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. Rechtliches: Die Genossenschaft ist juristische Person, also eine rechtsfähige Gesellschaft, und körperschaftlich organisiert (mit Satzung, Organen und eigenem Namen). Sie wird als Vollkaufmann behandelt, obwohl sie kein auf Gewinnerzielung gerichtetes Gewerbe betreibt, sondern in erster Linie dazu dient, ihre Mitglieder zu unterstützen, z.b. durch Gewährung von Krediten, durch gemeinsamen Verkauf, Herstellung und Veräußerung von Waren und Errichtung von Bauten. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat bei der AG, KgaA und Genossenschaft, deren Aufgabe es ist den Vorstand zu bestellen Überwachung der Geschäftsführung und Prüfung der Bücher. Betriebsverfassung: Zusammenfassung von Normen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb regeln soll ( für den öffentlichen Dienst, die Personalvertretung). Das BetrVG gilt für alle Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme des leitenden Angestellten. Information, Anhörung und Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei: - an betriebsbezogene Entscheidungen der Arbeitgeber die Arbeitsnehmer zu beteiligen - Betriebsversammlungen - Beteiligung bei sozialen Angelegenheiten - Sicherheit am Arbeitsplatz - Personalplanung - Versetzung und Kündigung - Betriebsänderung und Stilllegung - Interessenausgleich - Sozialplan

9 Industrie und Handelskammer und Ärztekammer: Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft. Aufgaben der Kammern: - Interessenvertretung nach außen - Mitgliederbetreuung - Lehrabschlussprüfung - Erstellung von Gutachten Ärztekammer: Die Bundesärztekammer ist der Vermittler zwischen den einzelnen Landesärztekammern, welche die Aufsicht über die Ärzte haben. Ärzte haben die Pflicht, Mitglied einer bzw. ihrer Landeskammer zu sein. Aufgaben: - Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Ärzte - Förderung der beruflichen Fortbildung - Überwachung der Berufsausübung ( Zulassungsentziehung bei Verstößen ) - Förderung der Qualitätssicherung - Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes - Aufstellung einer Berufsordnung (z.b. Schweigepflicht), Weiterbildungsordnung und Abnahme bestimmter Prüfungen - Arzthelferinnenausbildung - Organisation des ambulanten Notfalldienstes - Öffentlichkeitsarbeit - Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung Handwerkskammer: HWK ist in vier wesentlichen Aufgabenbereichen tätig: 1. Interessenvertretung: - Interessenvertretung einzelner Handwerksbetriebe auf allen politischen Ebenen - Mitwirkung an Gesetzesentwürfen - Kontakt mit allen wichtigen Behörden - Mitarbeit in zahlreichen kommunalen und regionalen Gremien - Stellungnahmen, Vorschläge bei raumwirksamen Planungen (z.b. Flächennutzungspläne und Verkehrsinfrastruktur) - Öffentlichkeitsarbeit Die HWKs haben z.b. erreicht, dass durch die Begabtenförderung junger Handwerker bei hervorragenden Leistungen in der Berufsausbildung erhebliche Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten. Außerdem haben sie zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren beigetragen, damit Bauvorhaben schneller grünes Licht bekommen. 2. Dienstleistungsangebote: - Für nahezu alle betrieblichen und rechtlichen Fragestellungen können Betriebsinhaber und Mitarbeiter aus dem Handwerk die Beratungsdienste der HWK s in Anspruch nehmen ( für Mitglieder sind diese Beratungsgespräche kostenfrei) sie können zur Existenzgründung, Unternehmensberatung, Rechtsberatung usw. von großer Hilfe sein.

10 3. Aus- und Weiterbildung - Regelung und Überwachung der Berufsausbildung und der Beruflichenweiterbildung - Organisation und Durchführung von Prüfungen 4. Selbstverwaltung - Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften Industrie und Handelskammer Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wenden sich die Kammern mit Gutachten, Vorschlägen und Stellungnahmen an Regierungen, Parlamente, Behörden und Gerichte. Sie geben Anregungen bei z.b.: - Handels und Wirtschaftsrecht - Haushalt und Steuerwesen - Industriefragen - Aus- und Weiterbildung - Außenhandel Interessenvertretung kann durch eine Kammer besser wahrgenommen werden als durch den Staat, weil die Kammern selbst über ihre Aufgabengestaltung entscheiden. Berufs- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Dienstleistungen (Mitgliederberatung)

11 Wirtschaftssystem Referat von: Janette Wendt, Anneke Hohl, Janka Stüber, Heike Vennes BFE 00, Arbeitswelt

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