Presseinformationen zum Pressegespräch am in der Klinik Vincentinum

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1 Presseinformationen zum Pressegespräch am in der Klinik Vincentinum Projekt Demenz im Akutkrankenhaus

2 Pressemitteilung Start des Modellprojekts Demenz im Akutkrankenhaus Organisatoren wählen die Klinik Vincentinum in Augsburg als Projektpartner aus Vor kurzem wurden die Verträge unterzeichnet, jetzt ist es soweit: Das Modellprojekt Demenz im Akutkrankenhaus startet mit einer Laufzeit bis 2014 in die zweite Runde. Die Wahl des Landesverbandes Bayern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.v., Organisator und verantwortlich für die fachliche Begleitung, fiel in Schwaben auch auf die Klinik Vincentinum. In ganz Bayern sind es insgesamt sechs Kliniken, die an dem Modellprojekt teilnehmen, das u.a. vom Bayerischen Gesundheitsministerium, den Krankenkassen und der Robert Bosch- Stiftung gefördert wird. Den wesentlichen Inhalt bilden spezielle Schulungen zum Umgang mit Menschen mit Demenz für Mitarbeiter der ausgewählten Projektstationen. Außerdem wird im Rahmen des Projektes ein konkretes demenzsensibles Konzept in der Klinik Vincentinum umgesetzt. Einer der Schwerpunkte besteht in der Einrichtung eines ehrenamtlichen Helferkreises zur stundenweisen Betreuung von Patienten mit Demenz, erklärt die zuständige Projektleiterin an der Klinik, Birgit Steinhard, die zusammen mit Wolfgang Kiefer, Leiter des Pflegemanagements, und Geschäftsführerin Irmeli von Kamptz das Projektteam bildet. Einen weiteren wichtigen Bestandteil stellt die Beratung und Miteinbeziehung der Angehörigen dar. Das gesamte Projekt wird von der Bayerischen Alzheimer Gesellschaft evaluiert und in Einzelaspekten wissenschaftlich begleitet. Projektpartner auf lokaler Ebene ist die Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v., erläutert Irmeli von Kamptz. Wir sehen hier in der Klinik Vincentinum die Versorgung von Menschen mit Demenz als ethische Herausforderung, der wir uns gerne zum Besten unserer Patienten stellen wollen! so Wolfgang Kiefer. Dr. Jens Schneider, Projektkoordinator bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg, ergänzte: Die Alzheimer Gesellschaft Augsburg freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Klinik Vincentinum in den nächsten 15 Monaten! Wir sind froh, dass sich zu diesem Thema in Augsburg etwas bewegt!. Die Klinik Vincentinum, deren alleinige Gesellschafterin die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul ist, verfügt über 248 Betten und 24 Plätze in der Tagesklinik. In den verschiedenen Fachabteilungen arbeiten rund 60 Belegärzte und Anästhesisten. Die Schwerpunkte der Belegklinik sind die Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie, Innere Medizin, Chirurgie und Augenheilkunde. Ihr Ansprechpartner: Vincent Aumiller Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Datum: klinik-vincentinum.de Tel Fax Franziskanergasse Augsburg Postfach Augsburg Stadtsparkasse Augsburg Konto BLZ IBAN: DE BIC:AUGSBDE777XXX Steuernummer 103/147/01084 Klinik Vincentinum Augsburg Rechtsform: gemeinnützige GmbH Geschäftsführung: Sr. M. Veronika Häusler Jürgen Schiele Irmeli von Kamptz Vorsitzender der Geschäftsführung: Jürgen Schiele Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Popfinger Registergericht Augsburg HRB: Sitz der Gesellschaft: Augsburg Mitglied bei: Caritasverband der Diözese Augsburg Zertifiziert nach:

3 Ausschreibung Einrichten eines Besuchsdiensts für Menschen mit Demenz am Vincentinum Wohnen Sie in Augsburg und wären Sie bereit, sich für einen begrenzten Zeitraum für Menschen einzusetzen, die an einer Demenzerkrankung leiden? Sie können durch Ihre Zuwendung und Ihre Anwesenheit ganz entscheidend dazu beitragen, Betroffenen einen Krankenhausaufenthalt zu erleichtern. Die Klinik Vincentinum in Augsburg nimmt gemeinsam mit der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. an einem bayernweiten Projekt zum Thema Menschen mit Demenz im Krankenhaus teil. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Projekt besteht darin, für Menschen mit Demenz während ihres Klinikaufenthaltes einen Besuchs- und Betreuungsdienst einzuführen. Die Klinik Vincentinum sucht deshalb engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Aufgabe annehmen möchten. Es geht darum, Demenzkranke während ihres Krankenhauaufenthaltes seelisch zu betreuen, für sie da zu sein und sie zu beschäftigen. Hierfür werden Sie sich gegebenenfalls auch eng mit den Angehörigen abstimmen, um optimal auf den Betroffenen eingehen zu können. Die Alzheimer Gesellschaft Augsburg bereitet Sie durch Schulungen, die aus 24 Fortbildungseinheiten bestehen, auf diese Aufgabe vor. Auch während Ihres Einsatzes in der Klinik Vincentinum werden Sie fachlich angeleitet und betreut werden. Der erste Kontakt zu Ihrem Schützling wird in Begleitung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin des Krankenhauses erfolgen. Regelmäßige Gruppentreffen mit anderen Ehrenamtlichen und Mitarbeitern der Klinik bieten Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre persönlichen Erfahrungen auszutauschen und zu reflektieren. Wenn Sie Interesse an dieser wichtigen Aufgabe haben, melden Sie sich bitte telefonisch, per oder schriftlich für ein persönliches Gespräch bei Kontaktdaten des Ansprechpartners in der Klinik Vincentinum Birgit Steinhard Tel. 0821/ Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg: Dr. Jens Schneider Tel. Geschäftsstelle 0821/ Tel. privat 0821/813848

4 D e u t sche A lz he imer Ges e ll scha f t Landesverband Bayern e.v. Geschäftsstelle Wallensteinstr Nürnberg Fon 0911/ Fax 0911/ I n t e r n e t : w w w. al zheimer - b ay e rn. de e - m a i l : i n f a l z h e i m e r - b a y e r n. d e Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus Nürnberg, 5. November 2012 Akutkrankenhäuser sind in aller Regel nicht speziell auf die Behandlung von Patienten mit einer Demenzerkrankung eingerichtet. Aufgrund der besonderen durch die Demenzerkrankung hervorgerufenen Verwirrtheitszustände und Verhaltensveränderungen der Patienten wird die Nebendiagnose Demenz oft zu einer großen Herausforderung in allen betroffenen Bereichen, d.h. in der Diagnostik, der ärztlichen Behandlung und der Pflege (Nebendiagnose ist eine Erkrankung, die zunächst mit dem unmittelbaren Aufnahmegrund ins Krankenhaus, also z.b. Herzrhythmusstörungen, Sturz oder Lungenentzündung nicht unmittelbar etwas zu tun hat). Häufig verschlechtert sich im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes der Zustand des Patienten aufgrund der Demenzerkrankung stark, u.a. wegen der Veränderung der gewohnten Umgebung. Menschen mit Demenz zeigen deshalb häufig Verhaltensweisen, die man in der Pflegeforschung als bezeichnet: z.b. Unruhe, zielloses Herumwandern, häufiges Schreien, lautes Schimpfen, wiederholte Beschuldigungen, Aggressivität, starke Ängste oder Apathie. Wie sich in der ersten Projektphase im Rahmen der Evaluation zeigen ließ, sind die Mitarbeiter vor allem in der Pflege durch das Krankheitsbild starken Belastungen und damit zusätzlichen Anforderungen ausgesetzt. Ohne besondere Ausbildung ist es nachweislich sehr schwierig, richtig auf diese herausfordernden Verhaltensweisen zu reagieren. Hier setzt das Projekt mit speziellen Schulungsmaßnahmen an, die sich vor allem auf Handlungsstrategien für den wertschätzenden Umgang mit Menschen mit Demenz fokussieren. In Projektgruppen wird - mit Beratung durch die Bayerische Alzheimer Gesellschaft - aus einer Reihe von bekannten demenzsensiblen Konzepten eines ausgewählt und im Projektzeitraum in die Praxis umgesetzt. Eines dieser Konzepte ist z.b. der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern, die eine spezielle Ausbildung zum Umgang mit Demenzkranken absolviert haben, im Sinne eines Besuchsdienstes. Am bayernweiten Projekt sind in alphabetischer Reihung der Standorte beteiligt: Augsburg: Klinikum Vincentinum Kempten: Klinikum Kempten- Oberallgäu Mainburg: Klinikum Mainburg (im Verbund mit der Ilmtalklinik Pfaffenhofen) Münchberg: Klinikum Hochfranken in Verbund mit dem Standort Naila Regensburg: Caritaskrankenhaus St. Josef Weißenburg: Kreiskliniken Weißenburg/Gunzenhausen Seite 1 von 2

5 Informationen und ausführliches Konzept unter: Ansprechpartner / Projektleitung: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Bayern Dr. Winfried Teschauer, Projektkoordinator teschauer@ingenium-stiftung.de Telefon: 0841 / Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Landesverband Bayern e.v. Wallensteinstraße 63, Nürnberg Telefon: 0911 / info@alzheimer-bayern.de Seite 2 von 2

6 E B L B E N S M A Y E I N R I S N T E R E. D I U M Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Betreuung von demenzkranken Menschen im Allgemeinkrankenhaus 20 Empfehlungen für Krankenhausträger zur verbesserten Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen

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8 Sehr geehrte Damen und Herren, bereits jetzt leiden ca. 10 bis 15 % der Krankenhauspatienten an der Nebendiagnose Demenz. Da Demenzen altersabhängige Erkrankungen darstellen, wird sich die Zahl demenzkranker Patienten im Zug der demografischen Entwicklung weiter erhöhen. Ein Krankenhausaufenthalt stellt für einen Demenzkranken eine enorme Herausforderung dar. Selbst Demenzkranke, die bislang fähig waren, ihren Alltag relativ selbstständig zu bewältigen, geraten durch das Fehlen vertrauter Bezugspersonen, die veränderte Umgebung und die ungewohnten Tagesstrukturen an ihre Grenzen. Dies führt zu belastenden Situationen für die Betroffenen, ihre Angehörigen und auch das Krankenhauspersonal. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit Experten 20 Empfehlungen zur Betreuung demenzkranker Patienten im Allgemeinkrankenhaus erarbeitet. Die Empfehlungen wurden vom Krankenhausplanungsausschuss verabschiedet. Sie zeigen auf, wie belastende Situationen für die Patienten, Angehörigen und das Krankenhauspersonal reduziert werden können. Ein großer Teil der empfohlenen Maßnahmen kann bereits kurzfristig ohne großen Aufwand im Rahmen vorhandener Ressourcen eines Krankenhauses umgesetzt werden. Helfen Sie mit, die Herausforderung Demenz anzunehmen und zu bewältigen! Dr. Marcel Huber MdL Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Melanie Huml MdL Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

9 2 1 Einleitung Die Anzahl älterer Menschen im Krankenhaus steigt. So wurden im Jahr 2008 in den bayerischen Krankenhäusern Menschen behandelt, die älter als 80 Jahre waren werden es nach Vorausberechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung rund Patienten 1 in dieser Altersgruppe sein. Nach Schätzungen sind heute ca % der Krankenhauspatienten, die wegen einer somatischen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, an Demenz erkrankt. Da Demenzen zum weit überwiegenden Anteil altersabhängige Erkrankungen darstellen, wird sich die Anzahl der demenzkranken Patienten in Krankenhäusern analog der demografischen Entwicklung weiter erhöhen. Demenzielle Symptome können auch von anderen Erkrankungen als Altersdemenzen hervorgerufen werden. Deren Auftreten darf nicht ohne sorgfältige Diagnose mit einer Demenzerkrankung gleichgesetzt werden. Deshalb wird in diesen Empfehlungen allgemein von Patienten mit kognitiven Einschränkungen gesprochen. Ältere Patienten mit einer kognitiven Einschränkung, die wegen einer somatischen Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, benötigen eine besondere Fürsorge. Die Empfehlungen richten sich an die Träger von Allgemeinkrankenhäusern und nicht an die Träger von psychiatrischen Fachkrankenhäusern. Die Empfehlungen wurden am vom Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss verabschiedet. 2 Ziel Die Empfehlungen sollen die Krankenhausträger für die Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen sensibilisieren. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, wie der Krankenhausaufenthalt für Patienten mit kognitiven Einschränkungen angenehmer gestaltet werden kann, so dass im Klinikalltag belastende Situationen für die Patienten, Angehörigen und das Klinikpersonal reduziert werden können. Gleichzeitig werden auch Maßnahmen aufgezeigt, wie Patienten mit noch nicht diagnostizierten kognitiven Einschränkungen frühzeitig bei Aufnahme ins Krankenhaus identifiziert werden können. 1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die weibliche Sprachform verzichtet. Selbstverständlich sind aber trotz der Vereinfachung beide Geschlechter ausdrücklich gemeint.

10 3 3 Maßnahmen Die Maßnahmen betreffen alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen. Besonderes Augenmerk kommt neben der ärztlichen Versorgung der Pflege zu, da sie zeitlich am intensivsten in die Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingebunden ist. Ziel muss es sein, bei der Versorgung von und im Umgang mit Patienten mit kognitiven Einschränkungen eine Sensibilisierung des Krankenhauspersonals für die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten zu erreichen, die sich in den täglichen Behandlungs- und Arbeitsabläufen widerspiegelt. 3.1 (Niederschwellige) Fortbildung/Schulung Die Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen erfordert spezielle Umgangsformen. Eine (niederschwellige) Fortbildung/Schulung der relevanten Berufsgruppen im Krankenhaus (z. B. Ärzte, Pflegefachkräfte, Therapeuten, Verwaltungspersonal) weckt ein Grundverständnis für Patienten mit kognitiven Einschränkungen und ermöglicht, einfache Verhaltensregeln zu erlernen und im klinischen Alltag umzusetzen. Auch ehrenamtliche Helfer, die in die Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingebunden werden (siehe Ziffer 3.3.3), sind auf die Aufgabe vorzubereiten (Niederschwellige) Fortbildung/Schulung des Krankenhauspersonals Für Krankenhauspersonal, das nicht unmittelbar in die Behandlung und Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingebunden ist (z. B. Verwaltungspersonal), reichen schon zweistündige Kurse aus, um ein Grundverständnis für Patienten mit kognitiven Einschränkungen zu erlangen und Grundregeln für den Umgang mit diesen Patienten zu erlernen. Für Ärzte, Therapeuten und insbesondere Pflegefachkräfte, die intensiv in die Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingebunden sind, eignen sich mehrstündige Fortbildungen (z. B. im Rahmen der internen Fortbildung) Schulung von ehrenamtlichen Helfern In Ziffer werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie ehrenamtliche Helfer bei der Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingesetzt werden können. Niederschwellige Schulungen für ehrenamtliche Helfer dienen dazu, diese auf die Aufgabe vorzubereiten.

11 4 3.2 Strukturelle Maßnahmen Sprechstunde für pflegende Angehörige Eine Sprechstunde für pflegende Angehörige dient als Anlaufstelle für Probleme rund um den Krankenhausaufenthalt von Patienten mit kognitiven Einschränkungen. Die Sprechstunde kann von örtlichen Vereinen und Verbänden (z. B. regionalen Alzheimer Gesellschaften, Patientenfürsprachestellen, Wohlfahrtsverbänden, Fachstellen für pflegende Angehörige, etc.) angeboten werden. Die Sprechstunde ist gleichzeitig auch ein Angebot an die Angehörigen, sich über Möglichkeiten der Betreuung und der Unterstützung bei der Pflege von Patienten mit kognitiven Einschränkungen zu informieren. Beratung und Information für Angehörige gelten als wichtigste psychosoziale Maßnahme beim Vorliegen demenzieller Erkrankungen Supervision Die Supervision ist eine Form der Beratung, die Einzelnen oder Teams hilft, ihr privates, berufliches oder ehrenamtliches Handeln durch Selbstreflexion zu verbessern. Thema der Supervision sind z. B. die Zusammenarbeit im Team oder die Diskussion über einzelne Fälle. Eine Supervision des ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Personals, z. B. durch interdisziplinäre Fallbesprechungen, verbessert die Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen. Eine Supervision ehrenamtlicher Helfer kann im Rahmen von regelmäßigen Gesprächen zusammen mit Vertretern des Krankenhauses durchgeführt werden kann Altenpflegekräfte Derzeit wird in Schulversuchen (Modellprojekten) die generalistische Pflegeausbildung, also die gemeinsame Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege erprobt und umgesetzt. Bis zur Einführung der generalistischen Pflegeausbildung auf Bundesebene kann auf Stationen mit einem hohen Anteil an Patienten mit kognitiven Einschränkungen das Wissen und die praktische Erfahrung aus der Altenpflege genutzt werden Gerontopsychiatrische Fachkräfte Auf Stationen mit einem hohen Anteil an Patienten mit kognitiven Einschränkungen können gerontopsychiatrische Fachkräfte (entsprechend dem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erarbeiteten Curriculum) 2 die Versorgung dieser Patienten verbessern. 2 Das Curriculum zur Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege ist abrufbar unter folgendem Link:

12 5 Gerontopsychiatrische Fachkräfte können auch als Mentoren eingesetzt werden. Als Ergänzung des theoretischen Fortbildungsangebotes geben Mentoren dem Pflegepersonal bei praktisch auftretenden Problemen Hilfestellung. Idealerweise wird pro Station mit einem hohen Anteil an Patienten mit kognitiven Einschränkungen ein Mentor als Ansprechpartner für das Pflegepersonal eingesetzt. Es ist auch möglich, weniger Mentoren im Krankenhaus einzusetzen, wenn diese im Rahmen eines Konsils angefordert werden können Patientenbegleitteam Patienten mit kognitiven Einschränkungen und Risiken neigen vor allem nach einer Narkose verstärkt zu postoperativen Altersdelirien. Postoperative Altersdelirien können durch die Einrichtung eines Patientenbegleitteams reduziert werden. Das Patientenbegleitteam besteht z. B. aus geriatrisch versierten Pflegekräften und Sozialarbeitern. Hauptaufgabe des Patientenbegleitteams ist die Rund-um-Betreuung bei einer Operation (Betreuung während der Voruntersuchung, der Operation, der Zeit auf der Intensivstation/dem Aufwachraum und während der Tage nach der Operation bis zur Überleitung in nachfolgende Strukturen) Gerontopsychiatrischer Konsiliardienst/Liaisondienst Die Behandlung und Diagnostik von Patienten mit kognitiven Einschränkungen verbessert ein regelmäßiger gerontopsychiatrischer Konsiliardienst/gerontopsychiatrischer Liaisondienst. Der Liaisondienst kann zu einem multiprofessionellen Team ausgebaut werden (Facharzt, Pflegefachkraft, Ergotherapie, Schreibkraft, etc.), das Patienten mit kognitiven Einschränkungen multidisziplinär mitbehandelt Geriatrischer Konsiliardienst/Liaisondienst Aufgrund der bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen in aller Regel vorliegenden Multimorbidität verbessert ein regelmäßiger geriatrischer Konsiliardienst/geriatrischer Liaisondienst die Behandlung und Diagnostik weiterer Begleiterkrankungen. Der Liaisondienst kann zu einem multiprofessionellen Team ausgebaut werden (Facharzt, Pflegefachkraft, Ergotherapie, Schreibkraft, etc.), das Patienten mit kognitiven Einschränkungen multidisziplinär mitbehandelt.

13 Koordinationsstelle Die Koordinationsstelle dient dazu, schon im Vorfeld des Krankenhausaufenthaltes von Patienten mit bekannten kognitiven Einschränkungen den Gesamtprozess von der Aufnahme bis zur Entlassung zu planen. Die Koordinationsstelle wird von einer Fachschwester Demenz geleitet, die für die Kommunikation mit und Beratung der Angehörigen zur Verfügung steht. Z. B. kann durch Berücksichtigung der Biographie des Patienten der Behandlungsprozess unterstützt werden Interdisziplinäre Station Es ist auch möglich, für die Behandlung multimorbider Patienten mit kognitiven Einschränkungen und Risiken (Demenz, Delirgefährdung, etc.) im Krankenhaus eine interdisziplinäre Station einzurichten, z. B. mit geriatrisch und (geronto)psychiatrischem Schwerpunkt. Auf der Station ist dabei speziell geschultes Personal tätig. Das Team ist multiprofessionell. Besonderheit der Station ist, dass tagesstrukturierende Maßnahmen, Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote eingerichtet sind, die Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt geklärt und insbesondere auch die Bezugspersonen, Hausärzte und Pflegeheime regelmäßig und intensiv eingebunden werden Demenzsensible Milieugestaltung und Architektur Bauliche und räumliche Gegebenheiten, die an die Bedürfnisse von Patienten mit kognitiven Einschränkungen angepasst werden, erleichtern den Krankenhausaufenthalt dieser Patienten. Ähnliche Konzepte haben sich insbesondere in der Altenhilfe sehr bewährt. Teilweise können sie auch in Krankenhäusern umgesetzt werden. Sie reichen von Orientierungshilfen über Sanierungsmaßnahmen bis zu größeren baulichen Maßnahmen. Zu den leicht umsetzbaren Maßnahmen gehören z. B. spezielle Farb- und Lichtgestaltung, das Vermeiden von Glastüren an Stationsein- und -ausgängen, Halteplätze und Aufenthaltsräume für gemeinsames Essen und Beschäftigung auf der Station sowie Orientierungshilfen Rooming-In Bezugspersonen nehmen bei der Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eine zentrale Rolle ein. Die Gegenwart von Bezugspersonen möglichst rund um die Uhr (also auch nachts) reduziert bzw. vermeidet bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen Angstzustände. Gleichzeitig wird den Bezugspersonen ermöglicht, sich bei der Pflege von Patienten mit kognitiven Einschränkungen als Ansprechpartner unterstützend einzubringen.

14 7 3.3 Maßnahmen im Prozessablauf Screening bei Krankenhausaufnahme Ältere Patienten können durch einen Ortswechsel, z. B. durch eine Aufnahme ins Krankenhaus, destabilisiert werden. Ein Screening hilft, eine evtl. vorliegende kognitive Einschränkung frühzeitig zu identifizieren. Jedes Krankenhaus kann selbst ein einfaches Screening entwickeln, das nur bei einem fest definierten Personenkreis angewandt wird (z. B. Patienten ab 75 Jahre und gleichzeitige Einnahme von 5 verschiedenen Medikamenten). Die Durchführung des Screenings ist auch von speziell geschulten Pflegefachkräften oder weitergebildeten Arzthelfern möglich. Wird bereits ein geriatrisches Screening nach Ziffer des Fachprogramms Akutgeriatrie 3 eingesetzt, kann dieses Screening um einen weiteren Punkt zur Abklärung einer kognitiven Einschränkung ergänzt werden. Ist das Ergebnis des Screenings positiv, muss eine ärztliche Entscheidung über die weitere diagnostische Abklärung bzw. die Einleitung einer medizinischen Behandlung folgen. Es ist zu entscheiden, ob die kognitive Einschränkung noch im Krankenhaus diagnostiziert und eine Behandlung eingeleitet werden muss, da die kognitive Einschränkung für die Behandlung der somatischen Erkrankung von Bedeutung ist, oder ob es genügt, die kognitive Einschränkung erst nach dem Krankenhausaufenthalt zu diagnostizieren und therapieren Einbindung von Bezugspersonen Bezugspersonen bzw. das Personal von Pflegeheimen nehmen bei der Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eine zentrale Rolle ein. Bezugspersonen können daher beispielsweise in folgenden Bereichen in die Betreuung und Behandlung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingebunden werden: l Bei der Aufnahme ins Krankenhaus, besonders bei Notfällen, da Bezugspersonen die Verwirrtheit des Patienten besser einschätzen können. - Bei der Krankenhausaufnahme verbessert insbesondere die Nutzung von Überleitungsbögen 4 den Informationsfluss und ermöglicht es Krankenhausmitarbeitern, sich ein spezifischeres Bild über den zu versorgenden Patienten zu machen. Durch die Überleitungsbögen können grundlegende biografische Kenntnisse dem Team zugänglich gemacht werden. 3 Das Fachprogramm Akutgeriatrie wurde am vom Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss verabschiedet und ist abrufbar unter: 4 Z. B. Informationsbogen zum Patient mit einer Demenz bei Aufnahme ins Krankenhaus der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.v. Selbsthilfe Demenz (abrufbar unter:

15 8 l Bei der Pflege: - da Bezugspersonen Ängste und Reaktionen des Patienten kennen und gleichzeitig wissen, wie mit Angstzuständen und anderen herausfordernden Verhaltensmustern umgegangen werden kann. - da Bezugspersonen auch Vorlieben und Gewohnheiten kennen. l Bei der Betreuung und Versorgung: - da Patienten mit kognitiven Einschränkungen einen wesentlich höheren, von der Pflege im eigentlichen Sinne unabhängigen Betreuungsaufwand benötigen (Beaufsichtigung, Beschäftigung) Einbindung von ehrenamtlichen Helfern (Besuchsdienst) In vielen Krankenhäusern sind bereits Ehrenamtliche, wie die Grünen Damen oder Hospizhelfer, tätig, die Patienten regelmäßig besuchen oder ihnen im Klinikalltag helfen. Ehrenamtliche können auch für die Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen eingesetzt werden. Ein koordinierter Besuchsdienst hilft z. B. Patienten mit kognitiven Einschränkungen in ihrer Desorientiertheit oder entlastet auch die Angehörigen dieser Patienten. Einsatzmöglichkeiten sind z. B.: l regelmäßiger Besuchsdienst l Begleitung zu Untersuchungen und Behandlungen l Ansprechpartner für Angehörige l Hilfe bei der Nahrungsaufnahme l Hilfe bei der Überleitung nach Hause (sog. Brückenfunktion) Der Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Betreuung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen wird von einer entsprechend geschulten Fachkraft (z. B. Pflegefachkraft, Sozialdienst, Fachkraft der Alzheimer Gesellschaft, etc.) koordiniert Beteiligung an Netzwerken Die Beteiligung an Netzwerken dient der Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Versorgungsbereichen. Insbesondere eine Zusammenarbeit mit den medizinischen und sozialen Einrichtungen vor Ort (niedergelassenen Ärzten, sozialen Diensten, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Betroffenengruppen, regionalen Alzheimer Gesellschaften, Patientenberatungsstellen) gewährleistet eine lückenlose Versorgung Flexibilisierung der Behandlungsabläufe Um das Risiko der Destabilisierung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen möglichst gering zu halten, müssen die Krankenhausabläufe an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. Beispielsweise sollten Verlegungen vermieden werden. Eine Flexibilisierung der Krankenhausabläufe kann insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

16 9 l Verpflichtender Vermerk über das Vorliegen einer kognitiven Einschränkung bzw. eines bestehenden Risikos in der Patientenakte. l Individuelle Planung aller diagnostischer, pflegerischer und therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Überprüfung der üblichen Diagnostik auf Therapierelevanz. l Individuelle Anpassung der Planung von Behandlungen an die tatsächlichen Bedarfe der Patienten (z. B. kurze Wartezeiten). l Ausbau der Frühmobilisation. l Anwendung bekannter und wissenschaftlich begründeter Pflegekonzepte, welche die Erhaltung kognitiver, alltagspraktischer und sozialer Kompetenzen fördern und neuropsychiatrische Symptome reduzieren, so dass eine weitestgehende Reduktion freiheitsentziehender Maßnahmen ermöglicht wird Belegungsmanagement Ein Belegungsmanagement, das die persönlichen Bedürfnisse von Patienten mit kognitiven Einschränkungen individuell berücksichtigt, vermeidet belastende Situationen für den Patienten selbst und für Mitpatienten (z. B. Entscheidung über Einbett- oder Zweibettzimmer) Medizinische und pflegerische Leitlinien und Empfehlungen Für eine verbesserte Diagnostik und Behandlung von Menschen mit Demenz bestehen bereits medizinische und pflegerische Leitlinien, z. B. die S3-Leitlinie Demenzen 5, die zur Behandlung herangezogen werden können. 5 Die S3-Leitline Demenzen wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) herausgeben (abrufbar unter:

17 10 4 Umsetzungsmöglichkeiten 4.1 Krankenhausinterne Leitlinien Krankenhausinterne Leitlinien dienen dazu, die zu ergreifenden Maßnahmen festzuschreiben. Die krankenhausinternen Leitlinien können die oben genannten Maßnahmen enthalten und stetig fortgeschrieben werden. 4.2 Umsetzungsmöglichkeiten des Maßnahmenkatalogs Im Folgenden wird dargestellt, welche der unter Ziffer 3 dargestellten Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig umgesetzt werden können. Bei der Einstufung wird auch der Einsatz und Aufwand des Krankenhausträgers berücksichtigt Kurzfristige Maßnahmen Für die kurzfristigen Maßnahmen wird zugrunde gelegt, dass sie ohne großen Aufwand im Rahmen der vorhandenen Ressourcen eingeleitet werden können. Sie haben zum Ziel, eine Sensibilisierung für das Thema zu erlangen und erste Verhaltensregeln zu erlernen. Dies sind insbesondere folgende Maßnahmen: l (Niederschwellige) Fortbildung/Schulung des Krankenhauspersonals: Inhouse-Schulungen/Fortbildungen zum Thema Demenzversorgung im Rahmen der internen Fortbildung (Ziffer 3.1.1) l Demenzsensible Milieugestaltung (Ziffer ) l Rooming-In (Ziffer ) l Identifizierung von Demenzpatienten (insbesondere durch Nutzung von Überleitungsbögen, siehe Ziffer 3.3.2) l Einbindung von Bezugspersonen (Ziffer 3.3.2) l Beteiligung an Netzwerken (Ziffer 3.3.4) l Belegungsmanagement (Ziffer 3.3.6) l Medizinische und pflegerische Leitlinien und Empfehlungen (Ziffer 3.3.7) Mittelfristige Maßnahmen Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen bieten die Chance, die Verweildauer von Patienten mit kognitiven Einschränkungen zu verkürzen, obwohl sie zunächst einen höheren Einsatz des Personals erfordern. Teilweise müssen sie in Kooperation mit anderen Verbänden/Organisationen eingeleitet und aufgebaut werden. Sie haben insbesondere eine Flexibilisierung der Krankenhausabläufe zum Ziel, die die Versorgung der Patienten weiter verbessert. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

18 11 l Sprechstunde für pflegende Angehörige (Ziffer 3.2.1) l Supervision (Ziffer 3.2.2) l Altenpflegekräfte (Ziffer 3.2.3) l Gerontopsychiatrische Fachkräfte (Ziffer 3.2.4) l Gerontopsychiatrischer Konsiliardienst/Liaisondienst (Ziffer 3.2.6) l Geriatrischer Konsiliardienst/Liaisondienst (Ziffer 3.2.7) l Koordinationsstelle (Ziffer 3.2.8) l Demenzsensible Sanierungsmaßnahmen (Ziffer ) l Screening bei Krankenhausaufnahme (Ziffer 3.3.1) l Einbindung von ehrenamtlichen Helfern (Ziffern und 3.3.3) l Flexibilisierung der Behandlungsabläufe (Ziffer 3.3.5) Langfristige Maßnahmen Bei den langfristigen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen mit größeren Eingriffen in die bisherige Struktur. Solche Maßnahmen sind z. B.: l Patientenbegleitteam (Ziffer 3.2.5) l Gerontopsychiatrischer Liaisondienst im multiprofessionellen Team (Ziffer 3.2.6) l Geriatrischer Liaisondienst im multiprofessionellen Team (Ziffer 3.2.7) l Interdisziplinäre Station (Ziffer 3.2.9) l Demenzsensible Architektur (Ziffer )

19 12 Dank Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen im Krankenhaus, die an der Erarbeitung der Empfehlungen Betreuung von demenzkranken Menschen im Allgemeinkrankenhaus mitgewirkt haben: Sarah Bille, Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Patientenberatungsstellen, Unabhängige Patientenberatungsstelle München für Oberbayern Andreas Diehm, Bayerische Krankenhausgesellschaft e.v. Irene Hößl, Klinikum Fürth und Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe e.v. Prof. Dr. Johannes W. Kraft, Klinikum Coburg Ernst Menacher, Patientenfürsprachestelle am Klinikum Bogenhausen Prof. Dr. Dipl.-Phys. Matthias Riepe, Bezirkskrankenhaus Günzburg und Lehrstuhl für Gerontopsychiatrie an der Universität Ulm Rosemarie Rudolph, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Regionalverband DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.v. Prof. Dr. Cornel Sieber, Klinikum Nürnberg und Lehrstuhl für Geriatrie an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Not-Rupprecht Siegel, Geriatriezentrum Neuburg und Ärztliche Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Geriatrie in Bayern e.v. Prof. Dr. Albert Standl, Lehrbereich Geriatrie in der Allgemeinmedizin an der Ludwig- Maximilians-Universität München Dr. Winfried Teschauer, Deutsche Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e.v. Dr. Wilfried Wüst, Klinikum Neuperlach Zentrum für Akutgeriatrie und Frührehabilitation

20 13 Weiterführende Informationen Allgemeine Informationen Spezifische Informationen zu Ziffer 3.1 (Niederschwellige) Fortbildung/Schulung Ziffer Patientenbegleitteam Ziffer Gerontopsychiatrischer Konsiliardienst/Liaisondienst Ziffer Koordinationsstelle gesundheit-nds.de/cms/images/stories/pdfs/projekte%20guter%20praxis% pdf Ziffer Interdisziplinäre Station Altersmedizin.htm Ziffer Demenzsensible Milieugestaltung und Architektur Altersmedizin.htm Ziffer Rooming-In Ziffer Einbindung von Bezugspersonen (Nutzung von Überleitungsbögen)

21 14 Ziffer Einbindung von ehrenamtlichen Helfern Ziffer Medizinische und pflegerische Leitlinien und Empfehlungen

22 Notizen 15

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25 Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Rosenkavalierplatz 2, München Internet: Konzeption: Entwickelt von der Arbeitsgruppe Versorgung von Patienten mit kognitiven Einschränkungen im Krankenhaus des Expertenkreises Geriatrie am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Gestaltung: StMUG Druck: November 2011 StMUG, alle Rechte vorbehalten Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informa tionen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen wird die Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Publikation wurde mit großer Sorg falt zusammen gestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN I DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

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