Zeit für den Wechsel Vergleich der Besten.

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1 Bitte lassen Sie mir die Unterlagen im Original per Post zukommen! Folgende Unterlagen benötigen wir : Vertriebspartner Meldebogen Erklärung Untervermittler Erklärung Anbindungen / Vorgesellschaften Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) bzw. vorab Quittung über die Beantragung Genehmigung der IHK gemäß 34 d GewO (Registrierung als Makler nicht Vermittler) Kopie Reisepass / Personalausweis AVAD-Einverständniserklärung (Original + Seite 2) Vertrauensschadensversicherung - Einverständniserklärung Kündigungsbestätigung (falls Vermittler mit Konkurrenz-Verbot) Bei Bedarf Vermögensschaden -Haftpflichtversicherung Antrag (sonst Versicherungsbestätigung über die VSH in Kopie). Erfolgsnachweise (Hierbei handelt es sich um Nachweise in Form von Urkunden, Abrechnungen, Statistiken, Bestandsnachweisen usw.) Nachweis zu Bestandsprovision und Folgeprovision (im Vertrag der Vorgesellschaft einsehbar). Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (Original) Bitte lassen Sie mir die Unterlagen im Original per Post zukommen! Zeit für den Wechsel Vergleich der Besten. Ihr Weg in die Unabhängigkeit.

2 V e r t r i e b s p a r t n e r Meldebogen (Privatperson - VP/VL) V-Nr. Steuer-Nr. HR-Nr. (e. K. / e. Kffr.) Eintrittsdatum 1. Persönliche Angaben: Name Vorname m / w Straße und Hausnummer Staatsangehörigkeit PLZ, Wohnort Familienstand Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Telefon (privat) Handynummer Fax (privat) (privat) 2. Geschäftliche Angaben (Büro): Büroanschrift Telefon Fax Homepage 3. Postversand: Zusendung der Post / Schriftverkehr an: Privatanschrift Büroanschrift Stand 04/2013 Seite 1 von 3 Personal

3 4. Bankverbindung: Kto.-Nr. Kreditinstitut BLZ Kto.-Inhaber 5. Abrechnung: Ich erkläre mein Einverständnis zur Teilnahme am elektronischen Abrechnungssystem und wünsche daher die Übersendung der Courtage-/Provisionsabrechnungen per . Meine aktuelle -Adresse Zudem bin ich damit einverstanden, dass mir die Gesellschaft die Courtage-/Provisionsabrechnungen über das Portal zur Verfügung stellt. Ich möchte am täglichen Abrechnungsservice teilnehmen. 6. Zuverlässigkeit: Bestehen Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit beeinträchtigende Merkmale? Hierzu gehören insbesondere eidesstattliche Versicherungen oder Aufforderungen zur Abgabe derselben, Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren, laufende Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren, Verurteilung wegen vermögensrechtlicher Delikte, sowie Negativeinträge im Führungszeugnis, im Gewerbezentralregister, im Schuldnerregister, bei der Schufa oder der AVAD. nein ja Für den Fall, dass Sie vorgenannte Frage mit ja beantwortet haben, bitten wir um Beifügung aussagekräftiger Unterlagen sowie schriftlicher Stellungnahme. 7. Bisherige Tätigkeiten: 1. Haben Sie, Familienangehörige oder Sie bzw. Familienangehörige als Vertreter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sich schon früher bei der 1:1 AG beworben oder waren für diese tätig? nein ja 2. Welche Tätigkeit haben Sie in der Finanzdienstleistungsbranche in den letzten fünf Jahren ausgeübt? Tätigkeit als Makler gemäß 93 HGB von/bis: Tätigkeit als Mehrfachagent von/bis: bei: Tätigkeit als Handelsvertreter mit K-Verbot von/bis: bei: 8. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei: Gesellschaft: unter der Versicherungsnummer: Stand 04/2013 Seite 2 von 3 Personal

4 9. Erforderliche Unterlagen: erforderlich liegt bei angefordert/ wird nachgereicht Erklärung zu Untervermittlern Erklärung zu Anbindungen/Vorgesellschaften Polizeiliches Führungszeugnis in Kopie mit dem Vermerk Original eingesehen (nicht älter als 3 Monate) bzw. vorab Beantragungsquittung Gewerbeerlaubnis gemäß 34 d GewO in Kopie (Registrierung als Versicherungsmakler) Einverständniserklärung für VSV AVAD-Einwilligungserklärung Handelsregisterauszug (Kopie, nicht älter als 6 Monate) bei e. K. / e. Kffr. Personalausweis oder Reisepass in Kopie ggf. Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltgenehmigung/-erlaubnis in Kopie ggf. Arbeitserlaubnis, sofern eine befristete Aufenthaltsgenehmigung/-erlaubnis vorliegt, in Kopie ggf. Gewerbeerlaubnis gemäß 34 c GewO in Kopie ggf. Gewerbeerlaubnis gemäß 34 f GewO in Kopie ggf. Erfolgsnachweise und unterzeichneter Lebenslauf zusätzlich bei Führungskräften (VL) AC- Teilnahmebestätigung Aufbauplan Schufa-Auskunft im Original (nicht älter als 3 Monate) Ich erkläre hiermit, dass ich derzeit keine Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit und/oder Arbeitslosengeld II beziehe bzw. bei Bezug von Leistungen die Bundesanstalt für Arbeit über meine Tätigkeit für die 1:1 AG unterrichten werde. Ich versichere, alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und nichts verschwiegen zu haben. Ich erkenne an, dass falsche Angaben die 1:1 Assekuranzservice AG nach Kenntnis berechtigen, einen geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Diese Erklärung ist Bestandteil des etwa zu Stande gekommenen Vertrages. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Weiterverarbeitung bei der Gesellschaft - auch elektronisch - gespeichert und an Produktanbieter der Gesellschaft und/oder mit dieser vertraglich verbundene Vermittler oder Servicegesellschaften zur Bearbeitung und ggf. Archivierung weitergeleitet werden. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen. Die 1:1 Assekuranzservice AG wird nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die für meine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Bausparkassenvertreter relevanten Auskünfte bei der Auskunftsstelle über Versicherungs- /Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.v. (AVAD) einholen und Meldungen dorthin übermitteln. Hiermit willige ich in das AVAD-Verfahren ein und bestätige, das Informationsblatt erhalten zu haben. Vorgenanntes ersetzt nicht die gezeichnete AVAD-Einwilligungserklärung, es ergänzt diese lediglich. Ort / Datum Unterschrift Stand 04/2013 Seite 3 von 3 Personal

5 VARIANTE 1 Erklärung Hiermit bestätige ich, Name: Anschrift: V-Nr.: / gegenüber der 1:1 Assekuranzservice AG, Berliner Allee 28, Augsburg, dass ich mit keinerlei Untervermittlern zusammenarbeite und auch sonst keine Dritten über mich Geschäft bei der 1:1 Assekuranszervice AG einreichen. Ich werde die 1:1 Assekuranzservice AG unverzüglich davon unterrichten, wenn sich vorgenannter Zustand ändert, mithin ich mit Untervermittlern oder anderen Personen zusammenarbeite. Die Parteien sind sich einig darüber, dass ein Verstoß gegen vorgenannte Pflichten die 1:1 Assekuranzservice AG berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung, mithin fristlos, zu beenden...., den Unterschrift Vertriebspartner Stand 10/07 Seite 1 von 1

6 Erklärung über bestehende Anbindungen Name: Anschrift: Bei nachfoglenden Gesellschaften bestehen/bestanden Anbindungen: (bitte genaue Bezeichnung der Gesellschaft) Gesellschaft Anbindungsart ( 93, 84 oder MFA) Vermittler-/ Agenturnummer bei dieser Gesellschaft Datum: Unterschrift FK: Ich versichere, dass die oben genannten Angaben richtig und vollständig sind. Unterschrift Bewerber:

7 Einwilligungserklärung zum AVAD-Verfahren Makler Name: Vorname: Geb.-Datum:.. Firma: Geschäftsführer: Ich willige ein, dass im Rahmen meiner geplanten Zusammenarbeit und der Beendigung der Zusammenarbeit meine personenbezogenen Daten zwischen der 1:1 Assekuranzservice AG, Berliner Allee28, Augsburg 1 und der Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.v. (AVAD) nach dem umseitig beschriebenen Verfahren ausgetauscht werden zum Zweck der Prüfung meiner Zuverlässigkeit als Makler von Versicherungsverträgen. Dazu gehört auch, dass das o.g. Unternehmen unter Übermittlung meiner oben eingetragenen Daten die bei der AVAD ggf. über mich gespeicherten Daten erhebt (abfragt), verarbeitet und nutzt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere willige ich ein, dass nach der Beendigung der Zusammenarbeit eine Auskunft nach dem unten abgedruckten Muster an die AVAD erteilt wird und dort verarbeitet werden kann. Die AVAD ist berechtigt, die Daten an die am Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen zu übermitteln, soweit diesen eine Einwilligungserklärung vorliegt oder eine andere Rechtsgrundlage dies gestattet. (Datum und Unterschrift) 1 bitte den Namen der venwendenden Gesellschaft einfügen Muster

8 Informationsblatt über den AVAD-Auskunftsverkehr Wer eine Versicherung oder einen Bausparvertrag abschließt, vertraut darauf, dass die beteiligten Vermittler ihn korrekt und umfassend beraten und ihm auch später bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen schnell und sachgerecht helfen. Es ist deshalb für die Kunden und für das allgemeine Ansehen der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und der Vermittler von großer Bedeutung, dass nur zuverlässige Personen in diesem Bereich tätig sind. Strebt ein Interessent mit einem Unternehmen eine Zusammenarbeit als Außendienstmitarbeiter, Vertreter an, oder soll er als Versicherungsmakler eine Courtagezusage erhalten, so ergibt sich für das Unternehmen das Problem, dass die allgemeinen Auskünfte nicht immer ausreichend sind, um die Zuverlässigkeit des Interessenten zu beurteilen. Deshalb hat die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft bereits im Jahr 1948 mit der Förderung der Versicherungsaufsichtsbehörde eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, deren Zweck es ist, zu erreichen, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig werden. Auch soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft in Misskredit bringen können. Es handelt sich um die Auskunftsstelle über Versicherungs- / Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.v. (AVAD) Normannenweg 2, Hamburg, deren Träger die Verbände der Versicherungsunternehmen, der Bausparkassen und der Versicherungsvermittler sind. Außerdem gehören das BWV und das BWB als Mitglieder der AVAD an. Die AVAD unterhält einen Auskunftsverkehr sowohl in schriftlicher Form als auch online. Sie wird von den am Auskunftsverkehr teilnehmenden Unternehmen sowie von den im Einzelfall zugelassenen Versicherungsvermittlungs-Gesellschaften über jede Aufnahme und über die Beendigung der Zusammenarbeit unterrichtet. Bei Versicherungsmaklern bezieht sich die Unterrichtung auf die Zusage und auf den Widerruf der Courtage. Daneben unterrichtet das BWV und das BWB die AVAD über erfolgreich bestandene Prüfungen zum Versicherungsfachmann/ -frau (BWV) und zum Bausparfachmann/-frau (BWB), damit diese Qualifikation registriert und der entsprechenden Person zugeordnet werden kann. Die AVAD leitet auf Anfrage an die am Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen die entsprechenden Auskünfte weiter. Der Betroffene erhält bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Beendigung der Courtagezusage mit einem Unternehmen von diesem eine Kopie der an die AVAD gegebenen Auskunft, damit er die Angaben prüfen kann. Das gleiche gilt für eventuell spätere, berichtigende Auskünfte (Nachmeldungen). Legt der Betroffene gegen einzelne Teile der Auskunft begründeten Einspruch entweder beim Unternehmen oder bei der AVAD ein, so werden diese Teile der Auskunft bis zur Klärung gesperrt. Die übrige Auskunft bleibt hiervon unberührt und wird weiterhin von der AVAD vermittelt. Erweisen sich die Einwände des Betroffenen als zutreffend, erfolgt insoweit eine Korrektur. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen richten die Vermittler die Mitteilungen über die für sie tätigen Untervermittler und die Anfragen über Bewerber an das Unternehmen. Dieses wickelt den Auskunftsverkehr mit der AVAD ab und informiert den Vermittler. Soweit Vermittlungsgesellschaften direkt mit der AVAD zusammenarbeiten, wickeln diese den Auskunftsverkehr selber ab. Innendienstmitarbeiter, die aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere wegen Veruntreuungen (Begehung von Vermögens- oder Eigentumsdelikten und anderer Straftaten zu Lasten des Unternehmens oder zu Lasten eines Versicherten oder Versicherungsinteressenten) entlassen werden müssen, werden ebenfalls der AVAD gemeldet. Eine Kopie muss dem Innendienstmitarbeiter ausgehändigt werden. Auskünfte über Versicherungsvermittler werden automatisch an alle anfragenden Unternehmen übermittelt, sowie an alle Unternehmen, mit denen der Vermittler zusammenarbeitet. Auskünfte über Versicherungsmakler werden aber nur dann vermittelt, wenn diese rückforderbare Salden oder Angaben über besondere Sachverhalte, die zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt haben, enthalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Versicherungsunternehmen wiederholt, zuletzt in seinem Rundschreiben R 09/07 (VA) vom ( darauf hingewiesen, dass sie die Einholung von AVAD-Auskünften für erforderlich hält. Für den Bereich der angestellten Außendienstmitarbeiter haben auch die Gewerkschaften dem Auskunftsverkehr zugestimmt. Form Info M 09.10

9 Einverständniserklärung zur Personenkautionsversicherung/Vertrauensschadensversicherung des/der: V-Nr.: Firma: Name/Vorname: Anschrift: / gegenüber der 1:1 Assekuranzservice AG, Berliner Allee 28, Augsburg mit nachfolgendem Inhalt: 1. Zunächst bevollmächtige/n ich/wir die Gesellschaft gemäß der im mit ihr geschlossenen Vertrag/noch zu schließenden Vertriebsvereinbarung/Vertriebspartnervertrag vereinbarten Sicherheitsleistung das dort beschriebene Risiko bei einem Kreditversicherer deren Wahl einzudecken. Dem folgend bevollmächtige ich die Gesellschaft mich/uns in ihren bestehenden Rahmenversicherungsvertrag mit der Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung einzuschließen, mit dem Ziel, das Provisions-/Courtagerückzahlungsrisiko abzusichern. Dabei ist dem Vollmachtgeber bekannt, dass der Vertrag ausschließlich das Risiko der Gesellschaft gegen Forderungsausfälle abdeckt und nicht das Risiko des Vollmachtgebers. Das zu versichernde Rückdeckungsrisiko besteht in Höhe von ,- 2. Zu vorgenanntem bevollmächtige/n ich/wir die Gesellschaft weiterhin, alle zur Risikoprüfung erforderlichen Unterlagen dem Versicherer vorzulegen, insbesondere Wirtschaftsauskünfte, Handelsauskünfte, AVAD-Auskünfte, polizeiliches Führungszeugnis, etc. 3. Ich/wir bevollmächtige/n die Gesellschaft mich/uns ab Beginn des/der zwischen mir/uns und der Gesellschaft geschlossenen Vertrages/noch zu schließenden Vertriebsvereinbarung/Vertriebspartnervertrages in den Personenkautionsversicherungs-/Vertrauensschadenversicherungssvertrag einzuschließen, ohne dass ich/wir selbst Versicherungsnehmer oder Partner des Vertrages werden. Einverständniserklärung VSV Seite 1 von 5 Stand 04/2012

10 4. Mir/uns ist bekannt, dass die Höhe der Sicherheit jährlich überprüft wird. Bei der Überprüfung werden die Produktionsqualität, die Produktionsquantität und weitere für den Risikoträger bedeutsame Situationen zu Grunde gelegt. Zudem willige ich ein, dass die Gesellschaft unter Auswertung v. g. Informationen berechtigt ist, die Höhe der v. g. Sicherheit neu festzusetzen. Hierzu wird die Gesellschaft mir/uns unter Nennung der neu festgesetzten Sicherheit für den Zeitpunkt, ab welchem die höhere Sicherheit versichert ist, Mitteilung machen. 5. Mir/uns ist bekannt und ich/wir willige/n ein, dass die von der Gesellschaft zu zahlende Jahresprämie anteilig von mir/uns zu leisten ist, derzeit in Höhe von 2,8 % der zu stellenden Sicherheit zzgl. Versicherungssteuer. Mir/uns ist bekannt, dass sich der Beitrag ändern kann. In diesem Fall wird mir/uns dies die Gesellschaft mitteilen. 6. Ich/wir ermächtige/n die Gesellschaft, Prämienbuchungen über das bei ihr bestehende Provisions-/Courtageabrechnungskonto vorzunehmen. Ich/wir stimme/n einer Verrechnung mit laufenden Provisionen/Courtagen zu und erkläre/n mich/uns einverstanden damit, dass ein Sollsaldo nach Versendung der entsprechenden Abrechnung durch mich unverzüglich zum Ausgleich gebracht wird. Zudem ist mir/uns bekannt, dass die Stellung der Sicherheit mich/uns nicht von meiner/unserer Verpflichtung entbindet, einen eventuell entstehenden Schuldsaldo unverzüglich zurückzuzahlen. Der jeweilige Schuldsaldo wird mir/uns in den Abrechnungen der Gesellschaft mitgeteilt. 7. Mit dieser Erklärung akzeptiere/n ich/wir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung (ABV) als Grundlage des Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Versicherer, welche ich/wir jederzeit bei der Gesellschaft einsehen kann/können. Gleichzeitig bestätige/n ich/wir, dass ich/wir das Merkblatt zur VSV ab Seite 3 dieser Erklärung erhalten habe/n. Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel.. Ort, Datum Unterschrift Geschäftsführer/ Vertragspartner... Einverständniserklärung VSV Seite 2 von 5 Stand 04/2012

11 Merkblatt zur VSV 1. Vertrauenspersonen Als Vertrauenspersonen werden in die Versicherung sämtliche Vermittler, die aufgrund eines Vermittlervertrages für den Versicherungsnehmer Versicherungen vermitteln, eingeschlossen. 2. Prämie Die Jahresprämie beträgt pro angefangenes Versicherungsjahr 2,8 % der Versicherungssumme zuzüglich der gesetzlichen Versicherungsteuer. 3. Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt EUR ,-- pro Vertrauensperson. 4. Höherdeckungen Der Versicherungsnehmer kann bei Euler Hermes für einzelne Vertrauenspersonen höhere Versicherungssummen beantragen. Dem schriftlichen Antrag sind die für eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertrauensperson üblichen Unterlagen gemäß Ziffer 16 beizufügen. Euler Hermes kann eigene Erkundigungen über die Vertrauenswürdigkeit der jeweiligen Vertrauensperson einholen und ist berechtigt, den Versicherungsschutz ganz oder hinsichtlich eines Teils der Versicherungssumme - ohne Angabe von Gründen - abzulehnen. 5. Selbstbeteiligung Schäden unter EUR 500,- sind nicht Gegenstand der Versicherung. Bei Schäden über EUR 500,- wird die Entschädigungsleistung um EUR 500,- Selbstbeteiligung gekürzt. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme steht die Versicherungssumme abzüglich der Selbstbeteiligung zur Verfügung. 6. Einschluss von neuen Vertrauenspersonen Während der Laufzeit der Versicherung neu hinzukommende Vermittler sind mit der Aufnahme ihrer durch Vermittlervertrag geregelten Tätigkeit mit einer Versicherungssumme von EUR ,00 in die Versicherung eingeschlossen. 7. Versichertes Risiko In Abänderung von 1 ABV ist ausschließlich das Provisionsrückzahlungsrisiko gedeckt. Es besteht in der Nichterfüllung der sich aus dem Vermittlervertrag ergebenden Verpflichtung der Vertrauensperson, für getätigte Vertragsabschlüsse erhaltene, jedoch nicht verdiente Provision zurückzuzahlen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Provisionsrückforderungen für an sich selbst bzw. an Familienangehörige vermittelte Policen einer Vertrauensperson. Einverständniserklärung VSV Seite 3 von 5 Stand 04/2012

12 8. Vermittlervertrag Der Vermittlervertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Vertrauensperson ist wesentlicher Bestandteil dieses Versicherungsvertrages. 9. Anzeige eines Versicherungsfalles Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist Euler Hermes spätestens dann vorsorglich schriftlich anzuzeigen, wenn die Forderung von dem Versicherungsnehmer gerichtlich weiterverfolgt wird (z.b. durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids). Sofern der Anspruch nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung der Vertrauensperson nicht unverzüglich gerichtlich weiterverfolgt wird, ist die vorsorgliche Schadenmeldung entsprechend vorzuziehen. Das Gleiche gilt, wenn Vergleichsverhandlungen mit der Vertrauensperson geführt oder außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden. 10. Voraussetzungen einer Entschädigungsleistung Eine Entschädigungsleistung setzt voraus, a.) dass der Vermittlervertrag mit dem Vermittler nicht mehr besteht und a) entweder ein schriftliches Anerkenntnis der Vertrauensperson, den vom Versicherungsnehmer geforderten Betrag zu schulden, oder einen rechtskräftigen Titel, jeweils wegen und in Höhe des Provisionsrückzahlungsanspruches, und b) den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der Vertrauensperson. Der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit gilt als erbracht, wenn aa) ein Verbraucherinsolvenz-/Restschuldbefreiungs- bzw. ein Insolvenzverfahren im Sinne der Insolvenzordnung über das Vermögen der Vertrauensperson eröffnet oder dessen Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgelehnt worden ist, oder bb) eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht zur vollen Befriedigung des Versicherungsnehmers geführt hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Ansprüche bei Regulierung des Schadens in Höhe der Versicherungsleistung an Euler Hermes abzutreten. 11. Unterlagen im Schadenfall Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Euler Hermes alle Unterlagen, die dieser für die Aufklärung des Sachverhaltes für erforderlich hält, zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören u. a.: Rechercheberichte, Schriftwechsel mit der Vertrauensperson, Angaben über Stornoquoten, Aufstellung sämtlicher vermittelten Verträge mit Angabe der Versicherungssummen, gezahlter Beiträge und Provisionen. Einverständniserklärung VSV Seite 4 von 5 Stand 04/2012

13 Makler 93 HGB und juristische Personen gültig ab 2013 Antrag 1 : 1 Assekuranzservice AG Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Beratungsfehler RICHTIG versichern! Konzeption: ATS FinanzService UG & Co. KG Risikoträger: Allianz Versicherung AG

14 Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für freie Handelsvertreter der 1 : 1 AS AG für die Tätigkeit als 93 Makler von Versicherungen und / oder Finanzdienstleistungs - Produkten Beantragter Versicherungsschutz als Makler oder juristische Person gemäß 93 HGB, der überwiegend (über 90%) für die 1:1 Assekuranzservice AG tätig ist - siehe 1 des Agenturvertrages - Stellung des Vertriebspartners. 1. Versicherungsnehmer Name, Firma: Straße, Hausnummer: Telefon, Fax: PLZ, Ort: Rechtsform der Firma Gründungsjahr: 2. Qualifikation des Geschäftsführers / Inhabers Dipl.-Kaufmann Dipl.-Betriebswirt Bankkaufmann Wirtschaftsberater (WBA) Versicherungsfachmann (BWV) Versicherungskaufmann (IHK) Finanzfachwirt (IHK) entsprechende Berufserfahrung bzw. Qualifikation (bitte ausführen) 3. Registrierung Haben Sie eine Genehmigung nach 34 c GewO ja nein Umfang: Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler nach 34 d GewO führen Sie aus als: Makler Mehrfachagent Als Finanzdienstleistungsvermittler nach 34 f GewO werde ich/wir uneingeschränkt tätig / vorläufig tätig in den Bereichen: offene Investmentfonds ( 34 f, Abs.1, Satz 1) und geschlossene KG-Fonds ( 34 f, Abs.1, Satz 2) und sonstige Kapitalanlagen 01/2013 (VSH-C8b-HGB93/jurPers-2013) Allianz-Nr.: 70/202/2239 ( 34 f, Abs.1, Satz 3) - u.a. Private Placement, sonstige Fonds, etc. In welches Register (Ort) sind bzw. werden Sie eingetragen? 4. Anderweitige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen / Vorversicherung Gesellschaft: Falls gekündigt - durch wen? Versicherungssumme(n): Versicherte Tätigkeit(en): Ablauf des Vertrages: 5. Vorschäden Wurden Sie oder eine versicherte Person in den letzten 5 Jahren aufgrund beruflicher Tätigkeit wegen Haftpflichtschäden in Anspruch genommen? ja nein Sind derartige Inanspruchnahmen zu erwarten? ja nein 6. Versicherungssummen für die Vermittlung von Finanzprodukten Für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen (mit Vertragsfortführung nach Ausscheiden bei der 1:1 AG (mit geänderten Rabatten), inkl. Büro-Betriebshaftpflicht-Versicherung ( 2 Mio. Personen- / 1 Mio. Sachschaden-Deckung) die gewünschten Deckungssummen und Varianten mit Kreuz kennzeichnen: Jahres-Grundprämie: V1 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 302,52 p.a. inkl. VSt.: 360,00 p.a. V2 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 320,83 p.a. Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 381,79 p.a. V3 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasing-, Bauspar- * ,00 EUR je Versicherungsfall vermittlung, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 419,41 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 499,10 p.a.

15 V4 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 443,87 p.a. Offene Investmentfonds - gem. 34 f Abs.1, S.1 GewO inkl. VSt.: 528,21 p.a. V5 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 509,36 p.a. geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.2 GewO inkl. VSt.: 606,14 p.a. V6 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 662,16 p.a. Offene Investmentfonds und geschlossene inkl. VSt.: 787,97 p.a. KG-Fonds - gem. 34 f Abs.1, S.1 + S.2 GewO V7 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Offene Investmentfonds gem. 34 f Abs.1, S.1 GewO Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 473,63 p.a. Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 563,62 p.a. V8 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.2 GewO Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 539,13 p.a. Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 641,56 p.a. V9 Versicherungsvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Finanzanlagenvermittlung (HV 70) ,00 EUR je Versicherungsfall Offene Investmentfonds und geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.1 + S.2 GewO) Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 691,93 p.a. Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 823,40 p.a. V10 Versicherungsvermittlung (HV 70) Finanzanlagenvermittlung (HV 70) Offene Investmentfonds gem. 34 f Abs.1, S.1 GewO ,00 EUR je Versicherungsfall ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 572,22 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 680,94 p.a. V11 Versicherungsvermittlung (HV 70) Finanzanlagenvermittlung (HV 70) geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.2 GewO ,00 EUR je Versicherungsfall ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasingvermittlung, * ,00 EUR je Versicherungsfall Bausparen, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 637,71 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 758,88 p.a. V12 Versicherungsvermittlung (HV 70) Finanzanlagenvermittlung (HV 70) Offene Investmentfonds und geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.1 + S.2 GewO) ,00 EUR je Versicherungsfall ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasing-, Bauspar- * ,00 EUR je Versicherungsfall vermittlung, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 790,53 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 940,73 p.a. * Höhere Versicherungssummen auf Anfrage (dazu bitte den ATS-VSH-Risikofragebogen ausgefüllt an ATS senden) 01/2013 (VSH-C8b-HGB93/jurPers-2013) Allianz-Nr.: 70/202/2239

16 V13 Versicherungsvermittlung (HV 70) Finanzanlagenvermittlung (HV 70) Offene Investmentfonds gem. 34 f Abs.1, S.1 GewO) ,00 EUR je Versicherungsfall ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasing-, Bauspar- * ,00 EUR je Versicherungsfall vermittlung, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 644,89 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 767,42 p.a. V14 Versicherungsvermittlung (HV 70) Finanzanlagenvermittlung (HV 70) Offene Investmentfonds und geschlossene KG-Fonds gem. 34 f Abs.1, S.1 + S.2 GewO) ,00 EUR je Versicherungsfall ,00 EUR je Versicherungsfall Darlehens-, Leasing-, Bauspar- * ,00 EUR je Versicherungsfall vermittlung, etc. gem. 34 c GewO ,00 EUR je Versicherungsjahr Immobilienvermittlung * ,00 EUR je Versicherungsfall netto: 863,18 p.a. (inkl. HausVerw. bis Miet-Umsatz) ,00 EUR je Versicherungsjahr inkl. VSt.: 1.027,18 p.a. * Höhere Versicherungssummen auf Anfrage (dazu bitte den ATS-VSH-Risikofragebogen ausgefüllt an ATS senden) 7. Prämienberechnung Für den beantragten Versicherungsschutz gem. Pkt. 6 bezieht sich die Grundprämie auf einen Inhaber und bis zu fünf (5) Innendienst-Angestellte des Vermittlers, gemäß der mit der Fa. 1:1 Assekuranzservice AG, Berliner Allee 28, Augsburg abgeschlossenen Rahmenvereinbarung mit der ATS FinanzService UG & Co. KG, zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern / Vertretern vom Risikoerhöhend gilt für die weiteren Personen: weitere Angestellte (inkl. Schreibkräfte) - je 10% Zuschlag von der Grundprämie - Anzahl Bei Personen-Gesellschaften ist ein Versicherungsschutz nur über separate Anfrage möglich. Bei eventuell vorhandenen selbständigen Untervermittlern ist Rücksprache mit der ATS FinanzService UG & Co. KG zu nehmen. Dieser Untervermittler benötigt für seine Tätigkeit einen separaten Versicherungsschutz. 8. Beginn / Ablauf der Versicherung Beginn: 01. (12 Uhr) Laufzeit 3 Jahre (dies ist Grundlage für diverse kostenfreie Zusatzeinschlüsse und Rabatte). Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugeht. 9. Versicherungsbeitrag und Einzugsermächtigung Mit Vertragsbeginn wird bis auf Widerruf folgende Regelung zur Prämienbegleichung festgelegt: Die Versicherungsprämie ist ausschließlich als Jahresprämie zu begleichen. die Versicherungsbeiträge/Vertragsänderungen werden per Rechnung beglichen oder widerrufliche Einzugsermächtigung / Lastschriftverfahren Konto-Nr.: Bankleitzahl: Geldinstitut: Kontoinhaber: Unterschrift des Kontoinhabers: Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Allianz Versicherung AG bis auf Widerruf den Beitrag für diese Versicherung von dem angegebenen Konto abbuchen lässt. 10. Versicherungsbedingungen - Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) HV 70 - Risikobeschreibung und Besonderen Bedingungen zur Büro-Haftpflichtversicherung HV Besondere Bedingungen der ATS ATS-VSH-AL-2013 Bitte beantworten Sie die Fragen richtig und vollständig, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Die folgende Seite und die beigefügten Vertragsinformationen sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Mit der auf der folgenden Seite abgedruckten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung bin ich einverstanden. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir vor Antragstellung sämtliche Vertragsgrundlagen inklusive der Vertrags-/Produktinformationen und der Versicherungsbedingungen gemäß Ziffer 10 dieses Antrages zur Verfügung gestellt und von mir zur Kenntnis genommen worden sind. 01/2013 (VSH-C8b-HGB93/jurPers-2013) Allianz-Nr.: 70/202/2239

17 11.1. Widerruf: Ich kann meine Vertragserklärung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Fax oder ) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs Der Widerruf ist zu richten an: ATS FinanzService UG & Co. KG, Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben, Fax: oder per Sofern der in diesem Antrag genannte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz beitragspflichtig vor Ablauf dieser Frist beginnt Widerrufsfolgen: Im Falle des Widerrufs steht der Allianz Versicherung AG die anteilige Prämie für den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Zugang der Widerrufserklärung bei der Allianz Versicherung AG zu. Eine etwaig darüber hinaus geleistete Prämie wird dem Versicherungsnehmer erstattet. 12. Beratungsverzicht: Der Auftraggeber willigt ein, dass er auf die angebotene Beratung gem. 6 Abs. 3 VVG im Hinblick auf die Allianz Versicherung AG und gem. 61 Abs. 2 VVG im Hinblick auf die ATS FinanzService UG & Co. KG verzichtet. Dem VN ist bewusst, welche Bedeutung einer Beratung in Versicherungsfragen zukommt, um seine Wünsche und Bedürfnisse sachkundig abzudecken. Auf 6 Abs. 5 VVG und 63 VVG (Geltendmachung eines Schadenersatzes) wurde der VN hingewiesen; trotzdem verzichtet er auf die angebotene Beratung (Fon: ). 13. Datenschutzerklärung: Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ATS FinanzService UG & Co. KG angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- / Vertragsveränderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Antragstellers (VN) Angaben gem. 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) - Stand: Firma/Geschäftsanschrift: ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben Registergericht Memmingen: HRA Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Birkenweg 73, Pforzheim Registergericht Mannheim: HRB , Geschäftsführer der Komplementärin: Fritzgerd Wagener, Pforzheim Tel: ( ) , Fax: ( ) , mail@ats-finanzgruppe.com Die ATS FinanzService UG & Co.KG wird mit einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig. Die Gesellschaft ist in das Vermittlerregister eingetragen. Die Registrierung kann bei u. g. gemeinsamen Stellen gem. 11 a Abs. 1 GewO überprüft werden. Registrierungsnummer: D-FGFQ-OK6JI-68 Zuständige Registerbehörde / Gemeinsame Stelle gem. 11 a Abs. 1 GewO: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Str. 29, Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , infocenter@berlin.dihk.de, Die ATS FinanzService UG & Co.KG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an der Stimmrechten oder des Kapitals der ATS FinanzService UG & Co.KG. Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Versicherungsmakler. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich außerdem an die nachfolgend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Postfach 13 08, Bonn Tel: (02 28) , Fax: (02 28) , poststelle@bafin.de, Wir verweisen auf unsere gültigen AGB, welche in unseren Geschäftsstellen zur Ansicht ausliegen und auf 13 Datenschutzerklärung hin. 01/2013 (VSH-C8b-HGB93/jurPers-2013) Allianz-Nr.: 70/202/2239

18 Besondere Bedingung der ATS Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung: Honorarberatung Versicherung besteht für Honorarberatung in rechtlich zulässigem Rahmen. Geschäftsführer-Deckung Abwehrschutz bei Inanspruchnahme der Vertreter von Kapitalgesellschaften. Schadensmeldungen Meldepflicht im Schadensfall erst nach schriftlicher Inanspruchnahme. Unbegrenzte Nachhaftung Wie bereits bei der Versicherungsvermittlung gilt auch bei der Finanzanlagenvermittlerdeckung (ex Darlehens- und Immobilienvermittlung) einen unbegrenzte Nachhaftung. Verlängerung der Nachmeldefrist In Abweichung von der AVB beträgt die Nachhaftung bei der Darlehensvermittlung und Immobilienmaklertätigkeit fünf Jahre. Die Regelungen zur Pflichtversicherung nach 8, 9 VersVermV bleiben unberührt. Keine Einrede des Gebühreneinwurfs Keine Anrechnung der verdienten Courtage / Provision im Schadenfall. Keine Gesamtmaximierung Die Deckungssumme steht jedem Versicherten uneingeschränkt und individuell zur Verfügung. Es handelt sich um Einzelpolicen. Übergangsregelung zur Vorversicherung Keine zeitliche Lücke bei einem Versicherer-Wechsel. Besonders wichtig ist diese Regelung für alle Versicherungsvermittler, die zurzeit bereits versichert sind, jedoch an einem Wechsel Ihres Versicherers interessiert sind. Übernahme der Nachhaftung bei den Vorversicherer (gem. Besonderen Bedingungen) Es besteht Rückwärtsversicherung für Verstöße, die während der Laufzeit, die bei vor Vertragsbeginn bestehenden Vorverträge eingetreten sind, sofern die Verstöße während der Laufzeit dieses Vertrages gemeldet werden. Voraussetzung ist, dass der zugrunde liegende Verstoß über den Vorversicherungsvertrag versichert gewesen wäre und der Vorversicherer ausschließlich wegen Ablaufs der Nachhaftungsfrist/Meldefrist keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat. Der Versicherungsschutz ist auf den Versicherungsumfang des Vorvertrages begrenzt. Geht der Versicherungsschutz des Vorvertrages über den Versicherungsschutz dieses Vertrages bei Vertragsbeginn hinaus, besteht Versicherungsschutz nur im Umfang dieses Vertrages zu Vertragsbeginn. Entschädigungsleistungen werden auf die Jahreshöchstleistung des ersten Versicherungsjahres angerechnet. Diese Regelung gilt nicht für Vorverträge auf Claims-made-Basis sowie für Verstöße, die zum Zeitpunkt des Versicherer-Wechsels bekannt sind. ATS-VSH-AL-2013 Tätigkeit als Korrespondenzmakler Versicherungsschutz besteht für die durch Maklervertrag in Betreuung genommen Versicherungsverträge. Mitversicherung von Tippgeber Versicherungsschutz besteht für tippgebende Personen, welche weder beratend noch vermittelnd tätig werden. Mitversicherung der Betrieblichen Altersversorgung Die Arbeitnehmerberatung wird der Arbeitgeberberatung gleichgesetzt! Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die versicherte Person im Pflichtkreis des Arbeitgebers im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern tätig wird, solange die Beratung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Finanzproduktes steht. Klarstellung zum Ausschluss des Rendite- oder Performancerisikos Versichert ist jedoch die versehentliche Empfehlung von für den Kunden ungeeigneten Anlagearten und Finanzprodukte. Abwehrschutz bei Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Versicherungsfälle wegen wissentlicher Pflichtverletzung. Der Versicherer übernimmt jedoch die Kosten der Anspruchsabwehr, bis die wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig im Haftpflichtprozess oder im Deckungsprozess durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt wird. In diesen Fällen sind ihr die übernommenen Kosten zu erstatten. Prämienerhöhung Verzicht auf rückwirkende Prämienerhöhung nach Schadenfall. Selbstbeteiligung (in Abweichung zur HV 70) - Versicherungsvermittlung 10%, mind. 50, max. 500 je Schaden - Finanzanlagenvermittlung je Schaden - Darlehensvermittlung 250 je Schaden - Immobilienmakler 250 je Schaden Büro-Betriebshaftpflicht-Versicherung (inkl. Internetklausel) - HV 7010 Spezielles Deckungskonzept mit VSS für Personenschaden 2 Mio. / Sachschaden 1 Mio. kostenfrei eingeschlossen ab 3-Jahre Vertragslaufzeit. Maklerklausel Der gesamte Geschäftsverkehr läuft über das Maklerhaus Firma ATS FinanzService UG & Co. KG, Haselbacher Str. 38 in Kirchheim i. Schw. Das Maklerhaus ist berechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen der Versicherungsnehmer in Empfang zu nehmen. Die Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn die Anzeigen und Willenserklärungen bei dem Maklerhaus eingegangen sind. Das Maklerhaus ist zur Weitergabe verpflichtet. ATS 2012

19 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab dem für: ATS FinanzService UG & Co. KG (Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)) mit den Unternehmensbereichen: ATS AssekuranzBroker und ATS FondsVision 1 Geltungsbereich /Allgemeines - nachfolgend ATS-Gruppe genannt - Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand beim Abschluss eines Vermittlungsauftrages mit dem Vertragspartner und gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt und zur Kenntnis gereicht. (Der Vertragspartner kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit bei der ATS-Gruppe anfordern oder in den Geschäftsräumen der ATS-Gruppe, Haselbacher Straße 38, Kirchheim i. Schw. oder Birkenweg 73, Pforzheim einsehen.) 2 Gegenstand der Tätigkeit der ATS-Gruppe Gegenstand der ATS-Gruppe ist die Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzberatung von natürlichen und juristischen Personen in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Unternehmensfragen. Dir ATS-Gruppe vermittelt die Finanzdienstleistungen (mit 34 c GewO Zulassung über Hr. Wagener bzw. der ATS. Die Vermittlungstätigkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die in 4.1 genannten Versicherungs- bzw. in 4.2 genannten KAG Produktpartner, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine weitergehende Tätigkeit- oder Beratungsverpflichtung (z.b. Rechtsberatung, Steuerberatung o.ä.) besteht nicht. 3 Stellung der ATS-Gruppe Die ATS FinanzService ist Versicherungsmakler im Sinne des 34 d Abs. 1 GewO, Immobilienmakler und Darlehensvermittler im Sinne des 34 c GewO und Herr Wagener Anlagemakler im Sinne des 34 c GewO. Dies bedeutet, dass die ATS-Gruppe ein Versicherungsmakler ist, welcher mit mehreren Versicherungsgesellschaften (Produktpartner) Verträge unterhält. Eine Beratungsleistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in Deutschland zugelassenen Versicherer und Produktpartner gemäß der Aufstellung zu 4.1 und 4.2. der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ATS-Gruppe arbeitet mit einer Vielzahl von Produktpartnern zusammen, um ihren Vertragspartnern im Rahmen der o.g. genannten Produktpartner entsprechend den individuellen Anforderungen ihrer Vertragspartner ein bestmögliches Absicherungs-, Finanz- und Versorgungskonzept erstellen und anbieten zu können. Die ATS-Gruppe ist weder direkt noch indirekt an den Stimmanteilen oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt. Ebenso ist auch kein Produktpartnerunternehmen oder das Mutternunternehmen eines Produktpartners direkt oder indirekt an den Stimmrechten oder am Kapital der Unternehmung der ATS-Gruppe beteiligt. 4 Beratungsumfang Die ATS-Gruppe berät ihre Vertragspartner ausschließlich über Produkte der nachfolgenden Versicherungen (4.1), Hr. Fritzgerd Wagener arbeitet mit Banken und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) (4.2), nachfolgend Produktpartner genannt, zusammen: 4.1 Allianz Allcura Auxilia Rechtsschutz AXA BKK24 Barmenia Canada Life Central Kranken Chartis / WÜBA Condor Continentale DBV Deutsche Beamten DKV Deutscher Ring Europa Generali Gothaer Allgemeine 4.2 Grundeigentümer Haftpflichtkasse Darmstadt Hannoversche Leben Hanse Merkur KV HDI-Gerling Heidelberger Hiscox Interlloyd InterRisk Janitos K+S Rechtsschutz Kravag / R+V Lloyds London (DUAL) Liberty Mutual Insurance Mannheimer NV Versicherungen VVaG Ostangler R+V Rechtsschutz Union Rheinland Rhion Roland Rechtsschutz SDK Signal - Iduna Sparkassen Versicherung Standard Life Swiss Life Torus Inc. Uelzener Vereinigte Hagel VHV Volksfürsorge Waldenburger Württembergische Banken / KAG: alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds; Haftungsdach-Partner: FondsKonzept AG Bankdepots auf Anfrage. 4.3 Eine Betreuung und/oder Beratung anderer privater oder betrieblicher Versicherungen des Vertragspartners findet nicht statt, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Wünscht der Vertragspartner eine Erweiterung der Beauftragung hinsichtlich der Produktpartner, hat er dies der ATS-Gruppe schriftlich mitzuteilen. Die ATS-Gruppe ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Beauftragung annimmt. Eine Beratungsanfrage eines Kunden verpflichtet die ATS-Gruppe noch nicht zu einem Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung im Falle des Abweichens von den oben benannten Produktpartnern der ATS-Gruppe entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung durch die ATS.

20 Beratungsleistungen der ATS-Gruppe erstrecken sich nicht auf die gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Beratungsumfang bestimmt sich ausschließlich nur für die schriftlich übernommenen Vermittlungsaufträge gemäß des Informations- und Beratungsprotokolls, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Benötigt der Vertragspartner eine sofortige Deckung zur Absicherung eines Risikos, hat er dies der ATS-Gruppe ohne Aufforderung mitzuteilen und mit ihr schriftlich zu vereinbaren. Die ATS-Gruppe wird sich bemühen, eine zeitnahe vorläufige Deckungszusage für den Vertragspartner einzuholen. Eine Gewähr hierauf kann die ATS-Gruppe nicht erteilen. Der Vertragspartner wurde darauf hingewiesen, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung ab dem zu benennenden Zeitpunkt über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt. Grundlage für die Auswahl der vorbenannten Produktpartner ist neben einer repräsentativen Abbildung des bundesdeutschen Versicherungsmarktes auch die Bewertung der Produktpartner und ihrer Produkte durch Ratingagenturen, welche hinsichtlich der wichtigsten und renommiertesten wie folgt benannt werden: Franke und Bornberg Fitch Rating MORGEN & MORGEN Das Analyse- und Beratungsunternehmen Franke & Bornberg hat sich seit der Deregulierung der Versicherungsmärkte in 1994 auf die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die von Franke & Bornberg angebotenen Qualitätsbeurteilungen sind das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Versicherungsbedingungen und Anträge. Dabei steht der tatsächliche Nutzen für den Verbraucher im Vordergrund. Fitch verleiht einzelnen Versicherern und Versicherungsgruppen mit einem traditionellen IFS Rating mit einer Finanzstärke ab A- (Finanzkraft stark) und mindestens 5 Jahren Geschäftstätigkeit das begehrte Finanzstärke-Siegel. Damit können sich finanzstarke Versicherer in ihrer Kommunikation mit den Zielgruppen deutlich von finanziell schwächeren Wettbewerbern absetzen. Auf der anderen Seite ermöglichen die Fitch Finanzstärke- Siegel den Vermittlern und Kunden eine schnelle Übersicht über die Bonität und Finanzkraft eines Versicherers. MORGEN & MORGEN analysiert und bewertet die Bilanzen von Lebensversicherungsgesellschaften, die Bedingungen, Anträge und internen Daten der Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie die Beitragsentwicklung der PKV-Tarife anhand eigens hierfür entwickelter Verfahren. Die Analyse-Ergebnisse werden als Ratings in einem 5-Sterne-Schema dargestellt. AGB ATS, Stand , Pflichten des Vertragspartners Die Angabe der Informationen über die Absicherungs-, Finanz- und Versorgungssituation des Kunden hat dieser nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich. Eine Haftung der ATS-Gruppe im Falle lückenhafter oder fehlerhafter Darstellung der seitens der ATS- Gruppe zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der ATS-Gruppe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der ATS-Gruppe unaufgefordert alle für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass die ATS-Gruppe eine nach der Verkehrssitte ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge, und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages und dessen Betreuung von Bedeutung sein können. Ändern sich die Risikoverhältnisse oder mitgeteilten Tatsachen des Vertragspartners, (insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) ist dieser verpflichtet, diese der ATS-Gruppe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei nicht unverzüglicher oder nicht schriftlicher Erteilung von Informationen, die für die ATS-Gruppe zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich sein können, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der ATS-Gruppe oder ihrer Produktpartner gefährden und/oder unmöglich machen. Da alle von der ATS-Gruppe angebotenen Produkte eigenen Regelungen unterliegen, obliegt es dem Kunden, sich über die jeweiligen Regelungen (AGB, Klauseln, Gesetze, Vertragsbedingungen etc.) des jeweiligen Produktpartners zu informieren. Leitet die ATS-Gruppe dem Vertragspartner erstellten Unterlagen, insbesondere Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zu, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese ohne besondere Aufforderung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen. 6 Mitwirkung des Vertragspartners Grundlage für jegliche Tätigkeit der ATS-Gruppe für ihre Vertragspartner sind die seitens der Vertragspartner der ATS-Gruppe für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen und die erteilten Informationen sowie die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse des Vertragspartners, welche schriftlich im Rahmen des Beratungsprotokolls dokumentiert werden. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, die ihm gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. 7 Unterlassene Mitwirkung Unterlässt der Vertragspartner eine ihm nach den 5, 6 oder aus anderen Gründen erwachsende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der ATS-Gruppe angebotenen Leistung in Verzug, ist diese berechtigt, eine angemessenen Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf kann die ATS-Gruppe den mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Für Schäden aus unterlassenen oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen gegenüber der ATS-Gruppe haftet diese dem Vertragspartner gegenüber nicht. Für etwaige Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund schuldhaften Zuwiderhandelns oder Fehlverhaltens In Bezug auf die Obliegenheit und Verpflichtungen der 5, 6 entstehen, stellt er die ATS-Gruppe von jedweder Haftung frei. Als Ort der Zustellung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Vertragspartner gilt die Anschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Vertragspartner eine etwaige neue Anschrift nicht oder nicht rechtzeitig mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird.

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