Ergebnisse der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II

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1 QIS2 Ergebnisse der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. QIS2 Ergebnisse der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II

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3 QIS2 Ergebnisse der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II Stand: November 2006 Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Friedrichstraße 191, Berlin Telefon (030) Telefax (030) GDV 2006

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5 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Einleitung Beteiligungsumfang an QIS Marktanteile Umfang der durchgeführten Berechnungen Bewertung Zur Methodik der Auswertung Bilanzen Zur Methodik der Bilanzen Ergebnisse bei Lebensversicherern Ergebnisse bei Schaden-Unfallversicherern Bewertung SCR und seine Teile Zur Methodik der SCR-Berechnung Ergebnisse bei Lebensversicherern Ergebnisse bei Schaden-/ Unfallversicherern Bewertung MCR und seine Teile Zur Methodik der MCR-Berechnung Ergebnisse Bewertung Kapitalanlagenrisiko Zur Methodik des Kapitalanlagenrisikos Ergebnisse Bewertung Kreditrisiko Zur Methodik des Kreditrisikos Ergebnisse Bewertung Versicherungstechnisches Risiko/Lebensversicherung Zur Methodik Ergebnisse Bewertung...43

6 4 Inhaltsverzeichnis 10 Versicherungstechnisches Risiko/Nichtlebensversicherung Zur Methodik Ergebnisse Bewertung Operationales Risiko Zur Methodik des operationalen Risikos Ergebnisse Bewertung Neubewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen / Lebensversicherung Zur Methodik der Neubewertung Ergebnisse Bewertung Neubewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen Nicht- Leben Zur Methodik der Neubewertung Ergebnisse zur Schadenrückstellung Prämienrückstellungen CoC-Ansatz und interne Modelle Bewertung Ausblick... 61

7 Zusammenfassung 5 Zusammenfassung 1. Im Rahmen der zweiten quantitativen Studie zu Solvency II (QIS2) wurde zum ersten Mal der CEIOPS-Vorschlag für eine europäische Standardformel europaweit getestet. Neben der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen umfasste das Testprogramm die marktwertorientierte Neubewertung von Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufstellung einer darauf basierenden Solvenzbilanz Mitgliedsunternehmen haben an der Studie teilgenommen und ihre Daten dem GDV für die Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Lebensversicherer sind dabei mit 51, Schaden-/ Unfallversicherer mit 78 darunter zwei Gruppen mit insgesamt 7 Einzel-VU und Rückversicherer mit 7 Unternehmen vertreten. Zudem haben 16 Krankenversicherer an QIS2 mitgearbeitet. Damit konnte gegenüber QIS1 eine Steigerung der Beteiligung um knapp 50% erreicht werden, obwohl das Testprogramm gegenüber der ersten Studie um ein Vielfaches umfangreicher war. Im europäischen Vergleich ist dieses Ergebnis herausragend. 3. Für die Auswertung konnten insgesamt ca. 67% des Versicherungsmarktes nach den Bruttoprämien im Bereich Lebens- und 63% im Bereich Schaden-/ Unfallversicherung herangezogen werden. Der Marktanteil der teilgenommenen Krankenversicherer lag bei 64%. Auch wenn kein Teilnehmer das vollständige Testprogramm sowohl aus zeitlichen und technischen Gründen, aber auch wegen zu knapper Anleitung seitens CEIOPS bewältigen konnte, scheinen die deutschen Teilnehmer hinreichend für die kommenden Veränderungen unter Solvency II sensibilisiert worden zu sein. 4. Die Aussagekraft der vorliegenden Ergebnisse ist dadurch eingeschränkt, dass die in QIS2 getestete Kalibrierung der Risikofaktoren vorläufig ist und erst im Rahmen weiterer quantitativen Studien abschließend festgelegt werden soll. Deshalb kann von den Studienergebnissen nicht auf die tatsächliche Solvabilität eines Versicherungsunternehmens geschlossen werden. 5. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Bedeckungsquoten in QIS2 für die Schaden-/ Unfallversicherer sind im Mittel mit knapp 250% ähnlich wie unter den bestehenden Solvabilitätsvorschriften. Es gibt bei einem Großteil der Unternehmen enorme Abweichungen zwischen der neuen und der bestehenden Bedeckungsquote. 6. Bei den Lebensversicherern ist dagegen eine Verbesserung der Gesamtsolvabilität gegenüber den geltenden Solvabilitätsvorschriften zu verzeichnen. Die ausgewiesene Bedeckungsquote in QIS2 lag im Mittel bei 240%. 7. In der Krankenversicherung liegt die Bedeckungsquote im Branchendurchschnitt über der Bedeckungsquote nach Solvabilität I. Einzelergebnisse weisen dabei eine enorme Streuung auf.

8 6 Zusammenfassung 8. In der Solvency II-Bilanz zeigen sich erhebliche aber erwartete strukturelle Veränderungen insbesondere auf der Passivseite der Bilanzen: Neben den versicherungstechnischen Rückstellungen wird das zu Solvenzzwecken zur Verfügung stehende Risikokapital (ASM) zum bedeutendsten Posten und beläuft sich im Mittel auf 23% der Bilanzsumme in der Lebensversicherung bzw. auf 42% in der Schadenunfallversicherung. Davon wäre unter dem neuen Solvency II System gut die Hälfte frei; der Rest wäre durch die Solvenzkapitalanforderung (SCR) gebunden (Unter den geltenden aktuellen steuerlichen und bilanziellen Vorschriften ist dieses Risikokapital nicht frei verfügbar). 9. Die Solvenzkapitalanforderungen sind vor Anwendung der Diversifikationsformel wie folgt auf die Teilanforderungen an die einzelnen Hauptrisikokategorien zurückzuführen: Risikokategorie Leben Schaden Kranken 87% 51% 85% Kreditrisiko 8% 4% 7% Operationales Risiko 6% 7% 12% Vt. Risiko 10% 63% 8% Marktänderungsrisiko Diversifikationseffekt -11% -25% -12% 10. Durch die Kalibrierung der Risikofaktoren in der Schaden-/ Unfallversicherung sowie deren europaweit markteinheitliche Festlegung ist das Prämienrisiko als Teil des versicherungstechnischen Risikos systematisch sehr hoch eingeschätzt worden. 11. Ca. die Hälfte der Lebensversicherer, ca. ³ ₅ der Schaden-/ Unfallversicherer und ¼ der Krankenversicherer, die jeweils die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach dem Quantilsansatz vorgenommen haben, haben auch eine Bewertung nach dem Cost-of-Capital-Ansatz vorgenommen. Da für mehr als ⅓ der versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB in der Schaden-Unfallversicherung keine Neubewertung durchgeführt wurde, bleibt unbekannt, wie hoch die vollständigen stillen Reserven oder Lasten ausfallen. 12. Die Höhe der Rückstellungen nach dem Quantilsansatz ist ähnlich ausgefallen wie nach dem Cost-of-Capital-Ansatz. 13. Die Prämienrückstellungen (Beitragsüberträge, Drohverlustrückstellungen,...) wurden wegen fehlender Anleitung größtenteils nicht stochastisch bewertet, sondern aus HGB übernommen.

9 Zusammenfassung Die neubewerteten Rückstellungen sind Dreh- und Angelpunkt der Säule I des Solvency II Projektes, denn von ihrer Höhe hängt nicht nur direkt das zur Verfügung stehende Risikokapital ASM als Differenz von Aktiv- zu Passivseite einer Solvency II Bilanz ab, sondern auch die Risikokapitalanforderungen (SCR) in allen Hauptrisikokategorien. Auch kleine und mittlere Versicherungsunternehmen werden trotz der in QIS2 angebotenen Auffanglösungen in Zukunft nicht an der Neubewertung ihrer versicherungstechnischen Verpflichtungen vorbeikommen. 15. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass zum einen die ausgewiesenen Werte zwischen einzelnen Unternehmen eine sehr hohe Streuung und zum anderen eine unterschiedliche Datenqualität aufweisen. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das von CEIOPS vorgelegte Testprogramm prinzipienbasiert war, den Teilnehmern einen erheblichen Spielraum bezüglich der Anwendung der aktuariellen Schätzverfahren ließ und keine Prüfregeln in die Ergebnistabellen integriert waren. 16. Die erfolgreiche Studienbeteiligung der deutschen Versicherungsunternehmen ist zum großen Teil auf die vom GDV / PKV in Zusammenarbeit mit der BaFin geleisteten Vorarbeiten (Vortest, Approximationslösungen, Anleitung für deutsche Testteilnehmer, Auftaktveranstaltung, Hilfestellungen für kleine und mittlere Unternehmen usw.) zurückzuführen. Diese haben es den Unternehmen erst ermöglicht, inhaltlich in annähernd vergleichbarer Weise und gestaffelt nach Prioritäten zu QIS2 Stellung zu beziehen und die Ergebnistabellen auszufüllen. Deshalb ist auf europäischer Ebene zu klären, ob die QIS2-Ergebnisse zwischen den EU-Ländern vergleichbar sind.

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11 Einleitung 9 1 Einleitung Die Europäische Kommission plant, mit Solvency II die europäischen Vorgaben für die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen grundlegend zu verändern. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen werden dabei auf der Gesamtsolvabilität des Unternehmens unter Berücksichtigung sämtlicher für das Unternehmen relevanten Risiken aufbauen und um qualitative Anforderungen an das Risikomanagement ergänzt werden. Nach der aktuellen Planung wird die EU-Kommission den Vorschlag für einen entsprechenden Richtlinienentwurf voraussichtlich Mitte 2007 vorlegen. Die Umsetzung von Solvency II in deutsches Recht ist bis 2010 zu erwarten. Der Solvency II-Prozess wird durch eine Reihe von Untersuchungen zu seinen quantitativen Auswirkungen (Quantitative Impact Studies, kurz QIS) begleitet. Diese QIS werden vom Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden, das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS), koordiniert und von den nationalen Aufsichtsbehörden der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums durchgeführt. Die erste QIS zum Thema versicherungstechnische Rückstellungen hat im vierten Quartal des Jahres 2005 stattgefunden. Die zweite QIS ist von Mai bis Juli 2006 durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden wie schon die Ergebnisse von QIS1 in das sog. Impact Assessment 1 der Europäischen Kommission für die Rahmenrichtlinie zu Solvabilität II einfließen und die Diskussion im CEIOPS und in den Arbeitsgruppen der Stakeholder des Solvabilität-II-Prozesses unterstützen. Mit QIS2 wurde seitens CEIOPS erstmals der Versuch unternommen, in allen europäischen Ländern eine Standardformel für die Solvenzkapitalanforderungen für Säule I des Solvency II-Projektes zu testen. Ziel von QIS2 war es, die zur Zeit auf europäischer Ebene diskutierten Modellierungsansätze für das notwendige Risikokapital zu untersuchen und ihre technische sowie aktuarielle Durchführbarkeit durch einzelne Versicherungsunternehmen zu erproben. Die ermittelten Werte wurden anschließend mit den Eigenmittelanforderungen nach den geltenden Solvabilitätsvorschriften verglichen und sollen als Grundlage für Weiterentwicklung des europäischen Standardmodells dienen. Um dieses Ziel zu erreichen und um weitere, direkt damit zusammenhängende Informationen zu prüfen, waren durch Erst- und Rückversicherer folgende Themenkomplexe zu bearbeiten: 2 1. Stochastische Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen nach der Quantilsmethode (analog zu QIS1) sowie nach dem Cost-of-Capital-Verfahren. 2. Neubewertung der Kapitalanlagen, insbesondere auch der unter HGB zum Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen, zum Marktwert. Die Werte der übrigen Aktiva wurden in der Regel aus der HGB-Bilanz übernommen. 1 2 Das Impact Assessment stellt eine Form der Gesetzesfolgenabschätzung dar, welche mögliche Auswirkungen der zukünftigen Regelungen untersuchen soll. Ein Impact Assessment Report wird dem Entwurf der Rahmenrichtlinie beigefügt. Die kompletten QIS2-Unterlagen sind im VIS unter dem Solvency II-Button erhältlich.

12 10 Einleitung 3. Aufstellung einer auf Marktwerten der Aktiva und Neubewertung der Passiva basierenden Solvenzbilanz (wird im Folgenden mit QIS2-Bilanz bezeichnet) und anschließender Vergleich mit der Bilanz nach Solvabilität I. 4. Berechnung der Risikokapitalanforderungen für die Hauptrisikokategorien und deren Teilrisiken Marktänderungsrisiko, Kreditrisiko, operationales Risiko, versicherungstechnisches Risiko in der Lebens- bzw. Nicht-Lebensversicherung. Die Risikokapitalanforderungen betrafen sowohl das SCR (Solvency Capital Requirement) als auch das MCR (Minimum Capital Requirement). Es muss aber betont werden, dass einige zentralen Themen nicht durch QIS2 getestet wurden oder nicht durch QIS2 beantwortet werden können: - Welche Eigenmittel (ASM = Available Solvency Margin) sollen für die Bedeckung des SCR überhaupt zugelassen werden? 3 - Ist die Kalibrierung für das durch CEIOPS vorgegebene Modell (zur Modellstruktur vgl. Anhang 1) richtig? - Ist die gewählte Modellstruktur für einen Standardansatz überhaupt sachgerecht? - Wie wird die Solvabilität einer Unternehmensgruppe bestimmt (Die im Anhang gezeigte QIS2 Struktur bezieht sich auf Einzelunternehmen)? Die für QIS2 vorgegebenen Bewertungsprinzipien und -formeln sollten nicht als endgültige Regelungen zu Solvency II und auch nicht als Positionierungen des CEIOPS oder der BaFin hinsichtlich dieser Regelungen verstanden werden. Es handelt sich um zu Testzwecken entwickelte, vorläufige und versuchsweise Prinzipien und Formeln. Die endgültigen Regelungen können erheblich von diesen abweichen. Insbesondere die Kalibrierung der Parameter für das SCR und das MCR sind als vorläufig und versuchsweise zu betrachten. Sie beruhen teilweise auf Experteneinschätzungen und berücksichtigen möglicherweise nicht die nationalen Besonderheiten. Deshalb kann von den Studienergebnissen nicht auf die tatsächliche Solvenzkapitalausstattung eines Versicherungsunternehmens geschlossen werden. Dies trifft in besonderem Maße auf die Bedeckungsquoten zu, auch wenn diese Zahl den höchsten Aufmerksamkeitsgrad genießt. Wenn sich deshalb in QIS2 auffällige Cluster oder unplausible Ergebnisse ergeben, wird das Anlass sein, in QIS3 risikogerechtere Alternativen zu testen. 3 Unter Solvency II wird es voraussichtlich eine neue Definition der verfügbaren Eigenmittel geben, welche die Einordnung der Eigenmittel in drei Werthaltigkeitsklassen (tier 1, tier 2, tier 3) vorsieht. In QIS2 ergaben sich die verfügbaren Eigenmittel als Saldo aus dem Wert der neubewerteten Aktiva und Passiva (sog. total balance sheet aproach).

13 Beteiligungsumfang an QIS Beteiligungsumfang an QIS2 2.1 Marktanteile 145 Mitgliedsunternehmen haben an QIS2 teilgenommen und ihre Daten dem GDV für die Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Lebensversicherer sind dabei mit 51, Schaden-/ Unfallversicherer mit 73 und Rückversicherer mit 7 Teilnehmern vertreten. Zudem haben 16 Krankenversicherer an QIS2 mitgearbeitet. 4 Damit konnte gegenüber QIS1 eine Steigerung der Beteiligung um knapp 50% erreicht werden, obwohl das Testprogramm gegenüber QIS1 um ein Vielfaches umfangreicher war. Im europäischen Vergleich ist dieses Ergebnis herausragend. Die Beteiligung an QIS2 stellt sich im Vergleich zu QIS1 wie folgt dar: QIS2 (QIS1 zum Vergleich) Anzahl VU Marktanteil an Bruttobeiträgen Marktanteil an HGB- Rückstellungen Lebensversicherung 51 (46) 67% (63%) ca. 76% (68%) Schaden-/ Unfallversicherung* 73 (43) 63% (58%) ca. 65% (63%) * Die 73 Schaden-Unfall-Teilnehmer repräsentieren 78 Unternehmen Für die Auswertung konnten insgesamt ca. 67% des Versicherungsmarktes nach den Bruttoprämien im Bereich Lebens- und 63% im Bereich Schaden-/ Unfallversicherung herangezogen werden. Bei den Schaden-Unfallversicherern konnten kleine und sehr kleine Versicherungsunternehmen gegenüber der QIS1 als neue Teilnehmer gewonnen werden, deren Anteil bei denn Schadenrückstellungen fast nicht mehr ins Gewicht fällt. Größenabhängig 5 kann die Teilnahme an der Studie wie folgt dargestellt werden: kleine VU mittlere VU große VU Gesamt Lebensversicherung Schaden-/ Unfallversicherung Die Auswertung der PKV-Ergebnisse wurde vom Verband der privaten Krankenversicherer durchgeführt und wird im Weiteren nicht ausführlich behandelt. Die Abgrenzung erfolgte gemäß CEIOPS-Klassifizierung in der Schaden-/Unfallversicherung auf Basis der Bruttobeiträge (höher als 1 Mrd. EURO große VU; zwischen 1 Mrd. EURO und 100 Mio. EURO mittlere VU; niedriger als 100 Mio. EURO kleine VU) und in der Lebensversicherung auf Basis der vt. Bruttorückstellungen (höher als 10 Mrd. EURO große VU; zwischen 10 und 1 Mrd. EURO mittlere VU; niedriger als 1 Mrd. EURO kleine VU).

14 12 Beteiligungsumfang an QIS2 Aus der weiteren, quantitativen Auswertung wurden 3 Lebens- und 6 Schaden-/ Unfallversicherer ausgeschlossen, die die geforderten SCR-Berechnungen nicht durchführten oder die QIS2-Bilanz mit HGB-Werten gefüllt hatten. Dabei handelt es sich um kleine Unternehmen. 2.2 Umfang der durchgeführten Berechnungen Für die Mehrzahl der Teilnehmer war die Durchführung der zahlreichen und komplexen Berechnungen von QIS2 durch die knappen Zeitvorgaben erschwert. Einige Teilnehmer nannten als allgemeine praktische Hürden zudem eine fehlende Datenbasis, um die Berechnungen durchzuführen, nur eingeschränkte Eignung der vorhandenen IT-Systeme für die verlangten Rechnungen, unzureichende Anleitung zur Durchführung einzelner Berechnungen, mangelnde Erfahrung mit den geforderten Berechnungen. Der Umfang der durchgeführten Berechnungen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Lebensversicherer Schaden-/ Unfallversicherer Teilnehmer SCR-Berechnung Neubewertung der Rückstellungen nach der Quantilsmethode 48 davon 8 mittels der Auffangslösung 62 Teilnehmer im Mittel sind jedoch nur 60% der HGB-Rst. neu bewertet worden* Neubewertung der Rückstellungen nach der Costof-Capital-Methode Neubewertung der Kapitalanlagen 23 Ca. ⅔ derjenigen Teilnehmer pro Geschäftsfeld, die Quantils-Rst. angegeben haben* * Diese Angaben sind auf die einzelnen Geschäftsfelder herunterzubrechen: vgl. Anhang 2.

15 Beteiligungsumfang an QIS Bewertung Auch wenn kein Teilnehmer das vollständige Testprogramm sowohl aus zeitlichen Gründen, aber auch wegen unzureichender Anleitung seitens CEIOPS bewältigen konnte, scheinen die deutschen Teilnehmer hinreichend für die kommenden Veränderungen unter Solvency II sensibilisiert worden zu sein. Die Berechnungen, insbesondere hinsichtlich der versicherungstechnischen Rückstellungen, waren für einige Teilnehmer noch nicht praktikabel. Für eine Übergangszeit sollten deshalb approximative Lösungen zugelassen werden. Seitens der Mitgliedsunternehmen wurde darauf hingewiesen, dass der knappe Zeitrahmen und die begrenzten Ressourcen einer größeren Beteiligung entgegenstanden. Die zukünftigen QIS sollten weniger umfangreich bezüglich alternativer Berechnungen sein und von CEIOPS klarer definiert werden. Dies steht nicht im Widerspruch zum sog. prinzipienbasierten Vorgehen: Innerhalb der QIS müssen aber konkrete Ansätze getestet werden, da die Ergebnisse sonst nicht zwischen den Unternehmen und schon gar nicht auf europäischer Ebene vergleichbar sind.

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17 Zur Methodik der Auswertung 15 3 Zur Methodik der Auswertung Zu jeder quantitativen Kennziffer werden über alle zählenden Werte der Versicherungsunternehmen die üblichen statistischen Maßzahlen wie Minimum, Maximum, 1. Quartil, Median, 3. Quartil, Mittelwert, Standardabweichung und insbesondere der gewichtete Mittelwert und die gewichtete Standardabweichung berechnet. Dabei dienen die Brutto-Rückstellungen nach HGB in der Lebensversicherung bzw. die verdienten Bruttobeiträge in der Nicht-Lebensversicherung als Gewichte, um die Größenverhältnisse der Teilnehmer mit in die statistischen Maßzahlen einfließen zu lassen (vgl. Anhang 4). Das gewichtete Mittel kann als ein fiktives, durchschnittliches Unternehmen, das im Mittel den Markt repräsentiert, interpretiert werden. Um diesen Marktmittelwert schwanken die Ergebnisse der einzelnen Versicherer. Um dem Leser dieses Berichts einen Hinweis auf diese Variabilität zwischen den Teilnehmern zu geben, wurde das untere und obere Quartil als auch der Variationskoeffizient bei der Bewertung der Variabilität herangezogen: Versicherungsunternehmen mit Testergebnissen, die innerhalb der Interquartilsdistanz zwischen den 1. und 3. Quartil liegen, repräsentieren die mittleren 50% der auswertbaren Ergebnisse; Versicherungsunternehmen die unterhalb oder darüber liegen, zeigen zum Teil erheblich größere Abweichungen. Einen Hinweis auf die Schiefe der Verteilung gibt die nicht symmetrische Lage des gewichteten Mittels zwischen dem 1. und 3. Quartil (25%- und 75%-Quantil). Die Variabilität wird als klein bewertet, falls der Variationskoeffizient als Verhältnis der gewichteten Standardabweichung zum gewichteten Mittelwert unter 10% liegt, als mittel, falls er 50% nicht übersteigt, als groß, falls der Variationskoeffizient 100% nicht übersteigt und als extrem, falls er 100% übersteigt. Diese Interpretation wird aber nicht lupenrein angewandt, sondern immer im Vergleich mit den Variationskoeffizienten der ungewichteten Werte und der Breite der Interquartilsdistanz beurteilt. Alle Ergebnisse werden auch zum Zwecke der Anonymisierung als Verhältniszahlen ausgedrückt und in Tabellen im Allgemeinen in % des jeweiligen Nenners dargestellt. In einigen Tabellen sind Verhältniszahlen gezeigt, die direkt mit einander zusammenhängen, deren Mittelwerte aber scheinbar Abweichungen zeigen: dies erklärt sich daher, dass der (gewichtete) Mittelwert eines Verhältnisses nur in Ausnahmefällen mit dem Verhältnis der Mittelwerte übereinstimmt. Versicherer wurden von der weiteren Auswertung der Risikokapitalanforderungen (SCR, MCR: Ergebnistabellen II.1 bis II.3) und der Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen (Ergebnistabellen IV.1 bis IV.16) ausgeschlossen, falls die QIS2-Bilanz von den Werten her identisch mit der Solvabilität I-Bilanz war. Die Validierung aller Unternehmensdaten war nicht Ziel der GDV-Auswertung und konnte auch nicht mit vertretbarem Zeitaufwand geleistet werden.

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19 Bilanzen 17 4 Bilanzen 4.1 Zur Methodik der Bilanzen Die Solvabilität I-Bilanz soll gegenüber der HGB-Bilanz... eine angemessene und europäisch harmonisierte Basis für die Vergleiche mit den neubewerteten Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Rückstellungen der QIS2 bereitstellen. Die Solvabilität I-Bilanz geht aus der HGB-Bilanz hervor, in dem die durch 53c VAG definierten Überleitungen vom Eigenkapital zu den Eigenmitteln entsprechend auf Aktiva und Passiva angewendet wird (vgl. Anhang 5). Die QIS2-Bilanz geht aus der Solvabilität I-Bilanz hervor, in dem die stillen Reserven / Lasten bei der Bewertung der Kapitalanlagen zum Marktwert (Aktivseite) sowie die stillen Reserven / Lasten bei einer Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch diskontierte 75% Bruttoquantile (Passivseite) berücksichtigt werden. Die verfügbaren Eigenmittel (ASM = Available Solvency Margin) ergeben sich als Saldo aus Aktiva Passiva (vgl. Anhang 5). Zum weiteren Verständnis der Ergebnisse sind folgende Anmerkungen von zentraler Bedeutung: Bei den Bilanzen handelt es sich um sog. Bruttobilanzen, bei denen der Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen. Rückstellungen als zusätzliches Aktivum bilanziert werden sollte. Die sonstigen Aktiva und Passiva sollten aus der Solvabilität-I-Bilanz übernommen werden, das beispielsweise auf die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung (Pensionsrückstellungen) und die Steuerrückstellungen zutrifft. Die sich als Saldo ergebenden verfügbaren Eigenmittel setzen sich zusammen aus den Eigenmitteln gemäß Solvabilität I sowie - den stillen Reserven bei den Kapitalanlagen (Marktwert ggü. HGB-Bilanzwert), - den stillen Reserven bei den Schadenrückstellungen, Beitragsüberträgen und Drohverlustrückstellungen in der Schaden-/ Unfallversicherung (durch Diskontierung und Bewertung mittels 75%-Quantil ggü. HGB-Schadenrückstellungen), - den Schwankungsrückstellungen (diese zählen innerhalb Solvency II zu verfügbaren Eigenmitteln und nicht mehr zu den versicherungstechnischen Rückstellungen) in der Schaden-/ Unfallversicherung, - den stillen Reserven bei den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung (durch Bewertung mittels 75%-Quantil ggü. den HGB- Rückstellung ohne nicht festgelegte RfB).

20 18 Bilanzen Unter Solvency II wird es voraussichtlich eine neue Definition der Eigenmittel geben. Diese befand sich zum Zeitpunkt der QIS2-Untersuchung noch in der Konsultationsphase und wurde deshalb nicht getestet. 4.2 Ergebnisse bei Lebensversicherern Die strukturelle Zusammensetzung der Aktivseite bei der Solvabilität I- und QIS2- Bilanz weist bei Studienteilnehmern keine grundlegenden Unterschiede aus. Der dominierende Posten bleiben analog zur HGB-Bilanz die Kapitalanlagen, deren Anteil an der Bilanzsumme bei ca. 96% liegt. Die erheblichen Auswirkungen von Solvency II auf die Struktur der Solvabilitätsbilanz werden dagegen auf der Passivseite sichtbar: So steigt der Anteil der verfügbaren Eigenmittel von ca. 7% auf ca. 23%, während der Anteil der versicherungstechnischen Rückstellungen von 85% auf ca. 72% zurückgeht. Solvabilität I Bilanz 6 QIS2 Bilanz 6 Aktiva Passiva Aktiva Passiva sonst. A 4,2% sonst. Passiva 8,2% sonst. A 3,5% sonst. Passiva 4,2% KA 95,4% vt.rst 85,0% KA 96,1% vt.rst 72,4% Anteil RV 0,4% Solva.I-Soll 3,2% Anteil RV 0,4% Solva.II-Soll 10,2% freie Eigenmittel 3,6% freie Eigenmittel 13,2% Die genannten strukturellen Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Neubewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen und entsprechende Anrechnung der darin enthaltenen stillen Reserven zurückzuführen. 4.3 Ergebnisse bei Schaden-Unfallversicherern Ein Vergleich der Anteile innerhalb der Aktiv- als auch der Passivseite einer HGB- mit einer Solvabilität I-Bilanz zeigt, dass sich die beiden Bilanztypen strukturell nahezu nicht von einander unterscheiden: Die Aktivseite besteht im Mittel bei einem Schaden-Unfallversicherer zu rund ¾ aus Kapitalanlagen, der Rest sind sonstige Aktiva (10%) bzw. die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen (gut 15%). Die Passivseite besteht zu 70% aus den versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen und zu ca. 14% aus den Eigenmitteln. 6 Die nachfolgenden Werte beziehen sich nicht auf HGB-Bilanzpositionen, sondern wurden von CEIOPS für QIS2 Zwecke neu definiert. So gehen die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvabilität I aus den HGB- Rückstellungen hervor, die um nicht festgelegte RfB gemäß 53c Abs. 3 Nr. 4 VAG und Abschlusskosten gemäß 53c Abs. 3 Nr. 5d VAG (sofern Zustimmung erteilt) gekürzt werden. Die versicherungstechnischen Rückstellungen nach QIS2 werden aus den Solvabilität I-Rückstellungen durch die Anrechnung von stillen Lasten / Reserven abgeleitet und entsprechen einem 75%-Quantil. Die sonstigen Passiva in der Solvabilität I-Bilanz umfassen, ebenso wie in der HGB-Bilanz, das Ansammlungsguthaben. In der QIS2 Bilanz ist das Ansammlungsguthaben jedoch aus den sonstigen Passiva herausgenommen und zu den vt. Rückstellungen gezählt worden. Zur genauen Überleitung von HGB- zur Solvabilität I-Bilanz und zur QIS2 Bilanz vgl. Anhang 5.

21 Bilanzen 19 Diese strukturelle Zusammensetzung ändert sich beim Blick auf eine Solvency II-Bilanz gemäß QIS2 insbesondere auf der Passivseite erheblich: Während sich der Anteil der zu Marktwerten bilanzierten Aktiva nur um knapp 4 Prozentpunkte erhöht (und sich die anderen Anteile an der Aktivseite entsprechend verringern), sinkt auf der Passivseite der Anteil der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen von ca. 70 auf ca. 42%, aber die als Risikokapital (ASM) zur Verfügung stehenden Eigenmittel steigen auf den dreifachen Anteil und haben dann mit einem Anteil von etwa 43% dieselbe Größe wie die versicherungstechnischen Rückstellungen. Dieses verfügbare Risikokapital in der Solvency II-Bilanz ist etwa zur Hälfte frei und nicht durch die Risikokapitalanforderungen (SCR) gebunden (näheres im nächsten Abschnitt). Solvabilität I-Bilanz QIS2-Bilanz Aktiva Passiva Aktiva Passiva sonst. A 10,4% sonst. Passiva 16,5% sonst. A 9,7 % sonst. Passiva 15,0% KA 74,3% vt.rst 69,8% KA 78,0 % vt.rst 42,5% Anteil RV 15,3% Solva.I-Soll 5,9% Anteil RV 12,3 % Solva.II-Soll 19,8% freie Eigenmittel 7,9% freie Eigenmittel 22,5% Wie erwähnt sind also die erheblichen strukturellen Unterschiede zwischen einer HGB-Bilanz und einer Solvency II-Bilanz auf die Neubewertung der versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen zurückzuführen. Dieser Effekt erklärt sich dadurch, dass die stillen Reserven bzw. Lasten bei der Neubewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen, der Diskontierungseffekt und die Schwankungsrückstellung unter QIS2 unter das verfügbare Risikokapital zum Abpuffern der jährlichen Schwankungen fallen. 4.4 Bewertung Die Eigenmittel der neuen Solvenzbilanz werden durch das Ausweisen der stillen Reserven als verfügbares Risikokapital deutlich zunehmen. Diese Eigenmittel stehen unter einem höheren Risiko, da die Werte der Kapitalanlagen und Verpflichtungen im Zeitverlauf erheblich volatiler als unter Solvabilität I sind. Entsprechend sind auch die Kapitalanforderungen deutlich höher als unter Solvabilität I. Die in QIS2 bestimmten Eigenmittel werden nicht mit der endgültigen Definition übereinstimmen. Insbesondere ist eine Einteilung der Eigenmittel in drei Werthaltigkeitsklassen (tiers) zu erwarten und Eigenmittel der beiden Klassen mit niedriger Werthaltigkeit werden voraussichtlich nicht unbeschränkt anrechenbar sein. Die neubewerteten Rückstellungen haben eine doppelte Hebelwirkung auf die Bedeckungsquote: Von ihrer Höhe hängt nicht nur direkt das zur Verfügung stehende Risikokapital ASM als Differenz von Aktiva zu Passiva einer Solvency II- Bilanz ab, sondern sie gehen auch als Risikoträger (Volumenmaß) in die Risikokapitalanforderungen SCR in alle Hauptrisikokategorien ein. Sinkt der Marktwert der versicherungstechnischen Rückstellungen, dann erhöht sich das ASM und das

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