Wir nehmen uns Zeit für Sie

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2 Liebe Leserinnen und Leser, Vertrauen ist der Anfang von allem. Dieses Sprichworts bedienen sich viele. Ausgesprochen ist es schnell, umgesetzt hingegen viel schwieriger. Aber genau dieser Satz bildet die Grundlage für unseren Pflegedienst mit all unseren Kunden und deren Angehörigen. Denn die häusliche Pflege hat auch sehr viel mit Vertrauen zu tun. Im Konkreten bedeutet das, fremde Menschen in seine eigenen vier Wände zu lassen und die Privatsphäre ein Stück weit aufzugeben. Gerade deswegen sollten wir mit Würde und größter Sorgfalt mit den hilfsbedürftigen Menschen umgehen. Auch wenn die Kostenträger uns strenge Auflagen machen und uns Zeiten vorgeben, sollten wir uns für die Menschen Zeit nehmen, nach dem Motto: Wir nehmen uns Zeit für Sie Zu Beginn des Jahres haben wir uns in ein Projekt gewagt. Wir haben in der Gemeinde Hainstadt einen ambulanten Pflegedienst etabliert, um die Versorgung von Pflegebedürftigen vor Ort zu ermöglichen. Viele Mitbürger waren zunächst misstrauisch und konnten mit uns wenig anfangen. Doch nicht zuletzt die qualitativ einwandfreie Versorgung der Patienten überzeugte schnell die Bürger Hainstadts. So hat sich der Ruf bis heute über die Grenzen der Gemeinde hinweg herumgesprochen. In unserer allerersten Ausgabe wollen wir ausgiebig auf viele Fragen der Mitbürger und Pflegebedürftigen zu den bevorstehenden Änderungen in der Pflegeversicherung, zum 01. Januar 2015, eingehen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Zeit und viel Spaß beim Durchblättern unserer ersten Ausgabe. Ihr

3 Wer sind wir? Ende letzten Jahres haben sich Carolin Schwarz, geb. Schmidt aus Buchen und Mazlum Oktay aus Hardheim zusammengetan und den ambulanten Pflegedienst gegründet. Schwester Carolin hat 2003 im Theresienkrankenhaus Mannheim die Prüfung zur Krankenschwester erfolgreich abgelegt. Von 2003 bis 2013 war Sie an der Uniklinik Mannheim beschäftigt und absolvierte in dieser Zeit eine Weiterbildung zur Stationsleitung. Aus familiären Gründen zog Sie 2013 zurück nach Buchen und hat auf diesem Weg eine neue Herausforderung gesucht. Mazlum Oktay ist gebürtig aus Hardheim und hat von 2008 bis 2011 an der DHBW Mosbach, Außenstelle Bad Mergentheim, Gesundheits- und Pflegemanagement studiert bis 2013 war er als Berater einer Softwarefirma für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeheime in Süddeutschland unterwegs. Des Weiteren ist unser Team breit aufgestellt. In unseren Reihen haben wir neben weiteren Krankenschwestern, auch Altenpfleger/Innen, Arzthelfer/Innen, sowie Hauswirtschaftler/Innen und Altenpflegehelfer/Innen angestellt. Was machen wir? Im Folgenden finden Sie eine kleine Übersicht unserer Leistungen: Grundpflege ( Waschen, Baden usw.) Behandlungspflege ( Verbandswechsel; Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe- oder verbände u.v.m.) Vertretung bei Urlaub und Krankheit/Verhinderungspflege 39 SGB XI Pflegeüberprüfung /Pflegekontrollbesuch 37.3 SGB XI Familienpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Begleitung bei Spaziergängen und Erledigungen Sterbebegleitung Organisation von Hilfsmittel Soziale Beratung

4 Wer ist der MDK und welche Funktionen hat er? Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (kurz: MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen in Deutschland. Einerseits prüft der MDK die Einrichtungen aus der Sozialbranche auf die Qualität der jeweiligen Einrichtung. Anderseits prüfen Sie nach einem Antrag auf Pflegestufe, die Bedürftigkeit eines Antragsstellers. Unsere erste MDK-Prüfung Der MDK hat in diesem Jahr zum ersten Mal unsere Einrichtung überprüft. Bei unserer ersten Qualitätsprüfung konnten wir gleich von vornherein die Bestnote 1,0 erzielen. Auch hier ist ersichtlich, dass wir nach dem größten Maß an Qualität an unsere Aufgaben herangehen. Die Prüfung wird in 4 Teilbereiche untergliedert. Zum einen die Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation, Pflegerische Leistungen, sowie die Befragung der Kunden. In den Bereichen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation, sowie Befragung der Kunden konnte die Traumnote 1,0 erreicht werden. Und bei den Pflegerischen Leistungen, erhielten wir die Bestnote 1,1.

5 Das Pflegestärkungsgesetz 1 Die Bundesregierung hat kürzlich das Pflegeverstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, sodass es vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden konnte. Die Änderungen im Einzelnen: 1. Das Pflegegeld Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab 2015 pro Monat Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 1 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 2 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 3 (mit Demenz*) Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

6 2. Pflegesachleistungen Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab 2015 pro Monat Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 1 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 2 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 3 (mit Demenz*) Härtefall Härtefall mit Demenz Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. 3. Pflegehilfsmittel Stufe der Pflegbedürftigkeit Leistungen 2014 pro Leistungen ab 2015 pro Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegestufe I, II, III *Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von 45a SGB XI das sind vor Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

7 4. Vertretung bei Urlaub und Krankheit / Verhinderungspflege Stufe der Pflegbedürftigkeit Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegestufe I, II, III Leistungen 2014 pro für Kosten einer Ersatzpflege bis zu 4 Wochen für Kosten einer Ersatzpflege bis zu 4 Wochen Leistungen ab 2015 pro für Kosten einer Ersatzpflege bis zu 6 Wochen für Kosten einer Ersatzpflege bis zu 6 Wochen Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind 806 ) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege ausgerechnet. Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege auch ab 1. Januar 2015 auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.

8 5. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Stufe der Pflegbedürftigkeit Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegestufe I, II, III Leistungen 2014 pro (bis wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) (bis wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) Leistungen ab 2015 pro (bis wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) (bis wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. 6. Kurzzeitpflege Stufe der Pflegbedürftigkeit Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II, III Leistungen 2014 pro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen Leistungen ab 2015 pro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen.

9 AB dem 1. Juli 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege angerechnet. 6.Teilstationäre Leistungen der Tages-/ Nachtpflege Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 1 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 2 (mit Demenz*) Pflegestufe Pflegestufe 3 (mit Demenz*) Leistungen ab 2015 pro Monat Unter Tages- und Nachtpflege(teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben den ambulanten Pflegesachleistungen / dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

10 7. Zusätzliche Betreuungs-(und Entlastungs- )Leistungen Stufe der Pflegbedürftigkeit Pflegestufe 0,I,II,III (ohne erhebliche eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegestufe 0,I,II,III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt) Pflegestufe 0,I,II,III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt) Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab 2015 pro Monat Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt. Ab dem 1. Januar 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages- für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.

11 Bei Fragen, können Sie uns jederzeit anrufen oder schauen Sie doch einfach bei uns vorbei: Kontaktdaten: Ambulanter Pflegedienst Hand in Hand Bürgermeister-Keller-Str. 1, Buchen Hainstadt Telefon: 06281/ , Fax: 06281/

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