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1 Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/5691 Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns Vorbemerkung der Fragesteller Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Mittlerweile ist das Gesetz mehr als ein halbes Jahr in Kraft und es stellt sich die Frage, wie sich der Mindestlohn beispielsweise auf die Zahlung von Aufstockerleistungen, die Arbeitslosigkeit, das Arbeitsvolumen, die Löhne oder die Zahl der sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigten auswirkt. Vor der Einführung des Mindestlohns gab es eine über viele Jahre geführte, zum Teil lediglich auf Modellen und Annahmen beruhende Debatte über ebendiese Wirkungen des Mindestlohns. Während insbesondere arbeitgebernahe Verbände oder Institute häufig die Gefahr steigender Arbeitslosigkeit heraufbeschworen haben, haben Gewerkschaften und ihnen nahestehende Forschungsreinrichtungen die positiven Wirkungen einer Lohnuntergrenze, wie zum Beispiel den Schutz vor weiter sinkenden Löhnen, mehr Lohngerechtigkeit und eine verbesserte Kaufkraft, herausgestellt. Darüber hinaus werden Fragen zur Kontrolltätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und zu den Ergebnissen dieser Kontrollen formuliert. Vorbemerkung der Bundesregierung Einige Fragen der Fragesteller beziehen sich auf konkrete Folgen der Einführung des allgemeinen Mindestlohns. Wissenschaftlich fundierte Aussagen, welchen Einfluss der allgemeine Mindestlohn auf die Entwicklung von Löhnen oder auf den Arbeitsmarkt hat, sind ein gutes halbes Jahr nach Inkrafttreten der Regelung naturgemäß noch nicht möglich. Dementsprechend wird das Mindestlohngesetz im Jahr 2020 evaluiert. Darüber hinaus evaluiert die Mindestlohnkommission laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Pro- Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext. Korrektur

2 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 2 duktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Bericht zur Verfügung. Unabhängig von der wissenschaftlichen Evaluation lässt sich ein zeitliches Zusammentreffen der Einführung des allgemeinen Mindestlohns mit einigen statistisch messbaren Entwicklungen feststellen. Auf diese wird in den Antworten zu den einzelnen Fragen hingewiesen. So hat sich beispielsweise die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten verringert; gleichzeitig steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, und zwar in Branchen, die einen hohen Anteil geringfügig Beschäftigter verzeichnen. Vieles spricht dafür, dass hier Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden, was einem der Ziele des Koalitionsvertrages entspricht. Methodische Hinweise Der aktuelle Berichtsmonat in der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der Januar Das betrifft die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 12. Differenzierungen nach Vollzeit bzw. Teilzeit und nach Branchen bei den Fragen 1 und 2 können grundsätzlich über eine integrierte Auswertung der Grundsicherungs- und der Beschäftigtenstatistik gewonnen werden; sind derzeit jedoch nicht möglich. 1. Wie viele Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Monaten des Jahres 2015 bisher für aufstockende Leistungen an Erwerbstätige nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gezahlt (bitte soweit vorhanden die einzelnen monatlichen Werte für das Jahr 2015 ausweisen und wenn möglich bitte nach Vollzeit, Teilzeit und Ost bzw. West sowie nach Geschlecht und Branche differenzieren; zum Vergleich bitte die Werte der drei vorangegangenen Jahre angeben)? Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher fallen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an, weil nicht nur die Bedarfe der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher, sondern auch die Bedarfe deren Angehöriger, die mit in der Bedarfsgemeinschaft leben, zu decken sind. Der aktuelle Berichtsmonat mit vollständiger Datengrundlage ist der Februar In diesem Monat beliefen sich die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein erwerbstätiger Arbeitslosengeld-II-Bezieher lebt, auf 881 Mio. Euro. Für Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens ein abhängig erwerbstätiger Leistungsbezieher lebt, lag der Betrag bei 791 Mio. Euro. Zum Vergleich werden in der nachfolgenden Tabelle 1 der 2014 (als letzter Monat vor der Einführung des Mindestlohns) sowie jeweils die Berichtsmonate und Februar (für den Februar 2014 liegen keine vollständigen Daten vor) der Vorjahre dargestellt. Für weitere aktuelle Monate liegen keine vollständigen Daten aller Jobcenter vor. Auswertungen für West- und Ostdeutschland sind ebenfalls Tabelle 1 zu entnehmen. Informationen nach Geschlecht liegen standardmäßig nicht vor und können nur durch Sonderauswertungen ermittelt werden. Solche Auswertungen sind derzeit nur für die Monate mit vollständigen Daten aller Jobcenter möglich. Dabei wäre zudem zu berücksichtigen, dass in einer Bedarfsgemeinschaft auch zwei erwerbstätige Personen Leistungen beziehen können. Entsprechend fällt die Summe von Männern und Frauen höher als die Gesamtzahl aus. Eine Differenzierung nach Vollzeit bzw. Teilzeit und Branchen ist aktuell nicht möglich. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

3 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 3 Tabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene) Deutschland Ausgewählte Berichtsmonate Monat erwerbstätigen ALG II-Bezieher darunter: abhängig erwerbstätigen Leistungsbezieher Zahlungsansprüche der BG mit mindestens 1 männlichen elb darunter mit mindestens 1 weiblichen elb 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Erwerbstätigen, die ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II beziehen, im Jahr 2015 entwickelt (bitte soweit vorhanden die einzelnen monatlichen Werte für das Jahr 2015 ausweisen; und wenn möglich bitte nach Vollzeit, Teilzeit und Ost bzw. West sowie nach Geschlecht und Branche differenzieren; zum Vergleich bitte die Werte der drei vorangegangenen Jahre angeben)? Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig ein Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen. Aktuelle Ergebnisse liegen für den Berichtsmonat März 2015 vor. In diesem Monat gab es 1,23 Millionen erwerbstätige Bezieher von Arbeitslosengeld II und darunter waren 1,13 Millionen abhängig Erwerbstätige. elb aus Ostdeutschland elb aus Westdeutschland Februar Februar Februar Februar Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

4 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 4 Eine Differenzierung nach Geschlecht und West- und Ostdeutschland ist der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Eine Differenzierung nach Vollzeit bzw. Teilzeit und Branchen ist aktuell nicht möglich. Tabelle 2: Abhängig erwerbstätige Leistungsbezieher (bezogen auf Personen) Deutschland Ausgewählte Berichtsmonate Monate Erwerbstätige Leistungsbezieher Abhängig erwerbstätige Leistungsbezieher darunter 3. Wie hat sich die Zahl der Arbeitslosen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differenzieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen und die prozentuale Entwicklung darstellen; bitte zum Vergleich die Werte der drei vorangegangen Jahre angeben und nach Geschlecht, Alter, Qualifikation und Staatsangehörigkeit differenzieren)? Aktueller Berichtsmonat in der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Juli In diesem Monat gab es bundesweit 2,77 Millionen Arbeitslose. Das waren oder 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Detaillierte Ergebnisse nach Bundesländern, Geschlecht, Alter, Qualifikation und Nationalität können weitgehend den Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden ( und sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu Frage 3 * zu entnehmen. Männer Frauen Ostdeutschland Westdeutschland Januar Februar März Januar Februar März Januar Februar März Januar Februar März Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik Statistik der Bundesagentur für Arbeit * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. darunter Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

5 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 5 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Minijobs im Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differenzieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen sowie die prozentuale Entwicklung darstellen und nach Geschlecht, Alter, Branche und Staatsangehörigkeit differenzieren; bitte zum Vergleich die Werte der drei vorangegangen Jahre angeben)? Im Januar 2015 gab es 4,99 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Das waren oder 3,5 Prozent weniger als im 2014 und oder 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Ein Rückgang von auf Januar ist saisonbedingt üblich. Der Rückgang fällt mit aber deutlich größer aus als von 2013 auf Januar 2014 mit und im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre mit Detaillierte Ergebnisse nach Bundesländern, Geschlecht, Alter, Nationalität und Branchen können der als Anlage beigefügten Tabelle zu Frage 4 * entnommen werden. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Einführung des Mindestlohns zu einer Ersetzung geringfügiger Beschäftigung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt hat? Wie der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen ist, hat sich die Anzahl der geringfügig Beschäftigten im Jahr 2015 verringert. Gleichzeitig ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einigen Branchen mit einem hohen Anteil von geringfügig Beschäftigten gestiegen. Inwiefern dies Auswirkungen des Mindestlohns sind, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Die Bundesregierung weist auf ihre Vorbemerkung hin. 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen im Jahr 2015 entwickelt (bitte als Vergleich die Werte der drei vorangegangenen Jahre angeben und nach Vollzeit und Teilzeit sowie nach Geschlecht differenzieren)? Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben Erwerbstätige im ersten Quartal 2015 insgesamt rund 14,92 Milliarden Stunden gearbeitet. Das bedeutet eine leichte Zunahme um 0,5 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal. Im Vergleich zum vierten Quartal 2014 ist das Arbeitsvolumen saison- und kalenderbereinigt um 0,2 Prozent gestiegen. Das Arbeitsvolumen im jeweils ersten Quartal betrug ,85, ,47 und ,88 Milliarden Arbeitsstunden. Eine Differenzierung nach Vollzeit und Teilzeit sowie nach Geschlecht ist nicht möglich. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

6 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 6 7. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2015 bisher entwickelt (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differenzieren, die einzelnen Monatswerte für das Jahr 2015 ausweisen und die prozentuale Entwicklung darstellen; bitte zum Vergleich die Werte der drei vorangegangen Jahre angeben und nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit differenzieren)? Im Januar 2015 gab es 30,28 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das waren oder 0,4 Prozent weniger als im Ein Rückgang von auf Januar ist saisonbedingt üblich. Der Rückgang fällt mit aber geringer aus als im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre mit Gegenüber dem Vorjahr gab es oder 1,8 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Zunahme fiel stärker aus als im Januar 2014 mit oder +1,4 Prozent. Detaillierte Ergebnisse nach Bundesländern, Geschlecht, Alter, Nationalität und Branchen können der als Anlage zu Frage 7 beigefügten Tabelle * entnommen werden. 8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkung des Mindestlohns auf die Preisentwicklung vor? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Preisentwicklung vor. Sie verweist auf ihre Vorbemerkung. Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht Mai 2015 (S. 66 bis 68) erste Analysen zur Entwicklung von Verbraucherpreisen nach Einführung des Mindestlohns veröffentlicht. Der Monatsbericht kann unter www. bundesbank.de/redaktion/de/downloads/veroeffentlichungen/ Monatsberichte/2015/2015_05_monatsbericht.html heruntergeladen werden. Inwiefern die dargestellten Entwicklungen Auswirkungen des Mindestlohns sind, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkung des Mindestlohns auf die Binnennachfrage bzw. die Kaufkraft vor? Saisonbereinigte Daten zu den realen privaten Konsumausgaben als Indikator für die Binnennachfrage bzw. zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte als Indikator für die Kaufkraft lassen sich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entnehmen. Sie sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass die indizierten Daten für den privaten Konsum preisbereinigt sind (eventuelle Preissteigerungen wurden herausgerechnet). Die Daten für das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte sind hingegen nominale Werte, das heißt, sie sind nicht preisbereinigt. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

7 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 7 Zudem sind die Daten lediglich deskriptiv und lassen keine Aussagen über kausale Mindestlohnwirkungen zu. Dies bleibt einer späteren Evaluierung vorbehalten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Tabelle 3: Saisonbereinigte Daten zu den realen privaten Konsumausgaben und dem nominalen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte Quartal/Jahr Realer privater Konsum (Index, 2010=100, saisonbereinigt) Q1/ ,66 437,011 Q4/ ,02 437,181 Q3/ ,28 432,228 Q2/ ,56 428,206 Q1/ ,54 424,611 Q4/ ,73 421,973 Q3/ ,53 424,694 Q2/ ,94 419,248 Q1/ ,14 415,366 Q4/ ,96 414,495 Q3/ ,04 411,971 Q2/ ,86 411,312 Q1/ ,59 414,125 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (Nominalwerte, saisonbereinigt, Mrd. Euro) 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Löhne und die Lohnentwicklung vor (bitte nach Geschlecht, Branche sowie Voll- bzw. Teilzeit differenzieren)? Daten zur Lohnentwicklung für das produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich liegen der Bundesregierung auf der Basis des vierteljährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes vor, der auf Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) beruht. Die VVE bezieht Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern ein. In ausgewählten Wirtschaftszweigen werden Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmern einbezogen. Die nachfolgenden Werte geben die durchschnittliche Veränderung des Nominallohnindexes des ersten Quartals 2015 zum ersten Quartal 2014 wieder: Insgesamt: + 2,5 Prozent Männer: + 2,4 Prozent Frauen: + 2,8 Prozent Vollzeitbeschäftigte: + 2,4 Prozent Teilzeitbeschäftigte: + 2,8 Prozent Geringfügig Beschäftigte: + 5,0 Prozent Die verfügbaren Daten für Wirtschaftszweige können der als Anlage zu Frage 10 beigefügten Tabelle * entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

8 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 8 Inwiefern die dargestellten Entwicklungen Auswirkungen des Mindestlohns sind, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Die Bundesregierung weist auf ihre Vorbemerkung hin. 11. Wie hat sich im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden entwickelt (soweit möglich bitte nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit sowie unterschiedlichen Beschäftigungsformen differenzieren; bitte zum Vergleich die Werte der drei vorangegangenen Jahre darstellen)? Der Bundesregierung liegen noch keine Angaben zu Zahl und Anteil der Niedriglohnbezieher im Jahr 2015 vor. 12. Wie viele Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern differenzieren und zum Vergleich die Zahlen der vergangenen fünf Jahre angeben)? Die gesuchten Informationen können aus dem Statistischen Unternehmensregister der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereitgestellt werden. Aktuell liegen die Daten des Jahres 2012 und der Jahre davor vor. Das Statistische Unternehmensregister erfasst auch Betriebe ohne Beschäftigte. Tabelle 5: Statistisches Unternehmensregister Anzahl der B etriebe im W irtschaftsbereich B -N und P -S 1) Länder Betriebe Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-W estfalen Hessen R heinland-p falz Baden-W ürttemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt T hüringen Insgesamt ) K lassifikationen der W irtschaftszweige, Ausgabe 2008 (W Z 2008) Statistisches Bundesamt, Unternehmensregister - System 95, W iesbaden 2015 Alle R echte vorbehalten. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

9 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite Wie viele Betriebe hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr bereits geprüft (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter differenzieren und sowohl die bisherige Gesamtzahl der Prüfungen für das Jahr 2015 als auch die einzelnen Monatswerte ausweisen und wenn möglich bitte nach Branchen und Betriebsgrößen differenzieren)? Die Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) sieht eine Erfassung von Betrieben oder Betriebsgrößen nicht vor. Erfasst und ausgewertet wird die Zahl der Prüfungen bei Arbeitgebern. Außerdem stehen Auswertungsmöglichkeiten nur für eine begrenzte Zahl an Branchen zur Verfügung. Die Ergebnisse sind in den beigefügten Anlagen * 1a und 1b zu Frage 13 dargestellt. Bei den Auswertungen ist eine Branche nur dann gelistet, wenn dort Ergebnisse gezählt werden konnten. 14. In wie vielen Fällen hat die FKS im Jahr 2015 Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz eingeleitet (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern bzw. Regionen der Hauptzollämter differenzieren und wenn möglich bitte nach Branchen und Betriebsgrößen differenzieren)? Die Auswertungen sind der als Anlage zu Frage 14 beigefügten Tabelle * zu entnehmen. Bundesfinanzdirektionen oder Hauptzollämter sind jeweils nur dann gelistet, wenn dort auch entsprechende Ergebnisse gezählt wurden. Hinsichtlich der Betriebsgrößen und Branchen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beruhend auf den Prüfungen der FKS über die Art der Verstöße gegen Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor (bitte einzeln darstellen, zu welchen Verstößen in welcher Zahl Ermittlungen eingeleitet wurden)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitet Ermittlungsverfahren nicht nur im Rahmen von Prüfungen ein. Die statistischen Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermöglichen insofern keine Zuordnung, welche Ermittlungsverfahren aus Prüfungen resultieren. Dargestellt werden daher alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, soweit eine statistische Auswertung hierzu möglich ist. Nicht gesondert erfasst und ausgewertet werden Verstöße gegen 21 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 wurden Ermittlungsverfahren wie folgt eingeleitet: 21 Absatz 1 Nummer 9 MiLoG: Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 MiLoG: 5 21 Absatz 1 Nummer 7, 8 MiLoG: Absatz 2 MiLoG: 0 * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5807 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

10 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand und die Entwicklung des Personalbestandes der FKS im Jahr 2015 sowie über die weiteren Planungen zur personellen Aufstockung der FKS (soweit vorhanden bitte die monatlichen Werte der Planstellen und des Ist-Bestandes in den Jahren 2014 und 2015 ausweisen und die konkreten Planungen für Aufstockungen der Planstellen für die nächsten Jahre darstellen)? Die nachfolgenden Angaben entsprechen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zustellung der neuen Stellen auf Bundestagsdrucksache 18/4871 (Stand: August 2015). Für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns wurde ein zusätzlicher Personalbedarf von Arbeitskräften ermittelt, der durch eigene Nachwuchskräfte der Zollverwaltung gedeckt wird, die ab diesem Jahr zusätzlich eingestellt werden. Diese durchlaufen jeweils eine zweijährige (mittlerer Dienst [m. D.]) oder dreijährige (gehobener Dienst [g.d.]) Laufbahnausbildung. Der korrespondierende Zulauf der insgesamt zusätzlichen Planstellen ist über einen Haushaltsvermerk bei Kapitel Titel im Haushaltsgesetz 2015 wie folgt abgebildet: Haushaltsjahr 2017: 200 Planstellen m. D. Haushaltsjahr 2018: 200 Planstellen m. D.und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2019: 200 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2020: 200 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2021: 66 Planstellen m. D. und 151 Planstellen g. D. Haushaltsjahr 2022: 130 Planstellen g. D Um die Prüfungsdichte des Mindestlohns jedoch bereits kurzfristig zu erhöhen, werden zusätzlich aktuell in der Ausbildung befindliche Nachwuchskräfte priorisiert in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert. Die Personalzuführung erfolgt dabei in fünf Tranchen von jährlich 320 Arbeitskräften (200 Beschäftigte mittlerer Dienst, 120 Beschäftigte gehobener Dienst). Sie erfolgt jeweils im zweiten Halbjahr ab dem Jahr 2015 und wird im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Monatliche Auswertungen zur Entwicklung der Planstellen und des Ist-Bestandes sind nicht vorhanden. Zum 1. April 2015 standen in den operativen Arbeitseinheiten der FKS insgesamt 6 666,62 Arbeitsplätze (zzgl. künftiger Planstellen für das MiLoG) zur Verfügung. Von diesen waren insgesamt zum Stichtag 5 931,54 Arbeitsplätze besetzt. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns in einzelnen Betrieben oder Branchen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Arbeitgeberseitig werden insbesondere bei den Dokumentationspflichten, der Auftraggeberhaftung, bei der Abgrenzung des Ehrenamts zum mindestlohnpflichtigen Arbeitsverhältnis, bei den Regelungen zu Praktika sowie teilweise beim Ablauf der Prüfungen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Schwierigkeiten gesehen. Speziell für den Verkehrsbereich werden bestimmte Aspekte der Anwendung des MiLoG auf im Ausland ansässige Arbeitgeber von diesen selbst, ihren Interessenvertretern sowie auch von der Kommission der Europäischen Union kritisch gesehen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

11 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 11 Arbeitnehmerseitig wird von Versuchen berichtet, den Mindestlohn etwa durch nicht bezahlte Mehrarbeit oder Vereinbarung eines Werkvertrages zu umgehen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die Einführung des Mindestlohns auf die Dauer der Arbeitszeit von einzelnen Beschäftigten auswirkt (sofern möglich bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit sowie nach Voll- bzw. Teilzeit und nach einzelnen Branchen differenzieren)? Statistische Daten zu dieser Frage liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. 19. Welche Urteile von Arbeitsgerichten der verschiedenen Instanzen, welche die Einführung und Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns betreffen, sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung sind die Urteile des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin betreffend die Anrechenbarkeit einer Leistungszulage sowie von Einmalzahlungen (ArbG Berlin Urteil vom 4. März 2015 Az. 54 Ca 14420/14), des ArbG Düsseldorf betreffend die Anrechenbarkeit eines Leistungsbonus (ArbG Düsseldorf Urteil vom 20. April 2015 Az. 5 Ca 1675/15) sowie des Arbeitsgerichts Aachen betreffend die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst (ArbG Aachen Urteil vom 21. April 2015 Az. 1 Ca 448/15) bekannt. 20. Welche Anforderungen werden seitens der verschiedenen Arbeitgeberverbände oder der Gewerkschaften für Änderungen bezüglich des Mindestlohns an die Bundesregierung herangetragen (bitte einzeln darstellen, wann Vertreter der Bundesregierung mit welchen Verbänden Gespräche mit welchem Inhalt geführt haben)? Die Bundesregierung befindet sich in einem ständigen Austausch mit den Vertretern der durch den Mindestlohn betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Erfassung und Aufstellung sämtlicher Gesprächskontakte und Veranstaltungstermine mit allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern besteht nicht. Eine solch umfassende Dokumentation wurde von der Bundesregierung auch nicht durchgeführt. Dementsprechend werden auch nicht sämtliche in Gesprächen, Veranstaltungen oder anderweitig an die Bundesregierung herangetragenen Forderungen dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend Lobbyismus beim Mindestlohn, Bundestagsdrucksache 18/5655, verwiesen. 21. Welche Änderungen wurden im Zusammenhang mit dem Mindestlohn seit Januar 2015 durch die Bundesregierung vorgenommen (bitte sowohl Verständigungen zur Handhabung, Anweisungen an Kontrollbehörden als auch neue bzw. geänderte Verordnungen benennen)? Folgende Änderungen wurden im Zusammenhang mit dem Mindestlohn seit Januar 2015 vorgenommen: Mindestlohndokumentationspflichten allgemein Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Mindestlohnanspruchs trat zum 1. Januar 2015 die auf der Grundlage des 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erlassene Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung in Kraft. Mit ihr Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

12 Korrektur Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 12 wurden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem regelmäßigen verstetigten Monatsentgelt von mehr als Euro unter bestimmten Voraussetzungen aus verschiedenen im MiLoG gesetzlich geregelten Dokumentationspflichten ausgenommen. Nachdem über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr bereits erste praktische Erfahrungen gesammelt werden konnten, wurde diese Verordnung mit Wirkung zum 1. August 2015 wie folgt angepasst: Die Einkommensschwelle von Euro wurde dahingehend ergänzt, dass u. a. die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) keine Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz oder dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führen. Mindestlohnmeldeverordnung Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen mit der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohnmeldeverordnung die Meldepflichten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Bezug auf mehrere Fallkonstellationen modifiziert; dies gilt insbesondere für ausschließlich mobile Tätigkeiten. Mindestlohnaufzeichnungsverordnung Im Hinblick auf die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, hat das Bundesministerium der Finanzen mit der ebenfalls am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohnaufzeichnungsverordnung die Aufzeichnungspflichten für bestimmte Gruppen mobiler Arbeitnehmer erleichtert; die keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit unterliegen und sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen. Interimslösung Transitverkehr Bis zur Klärung offener europarechtlicher Fragen zur Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Verkehrsbereich gilt begrenzt auf den Bereich des reinen Transits folgende Übergangslösung: Die Kontrollen sowie die Ahndung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz durch die Behörden der Zollverwaltung zur Überprüfung des Mindestlohngesetzes werden begrenzt auf den Bereich des reinen Transits ausgesetzt. Insoweit sind Meldungen bzw. Einsatzplanungen für den reinen Transitbereich sowie Aufzeichnungen auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes bzw. der entsprechenden Verordnungen nicht erforderlich. Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz werden insoweit nicht eingeleitet, eventuell bereits eingeleitete Verfahren werden eingestellt. Die Übergangslösung für den Transitverkehr umfasst alle Verkehrsträger bzw. Verkehre mit Start- und Zielort außerhalb Deutschlands, die Deutschland durchqueren, ohne dabei in Deutschland Waren auf- oder abzuladen bzw. Passagiere aufzunehmen oder abzusetzen. Die Übergangsregelung gilt gleichermaßen für Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder einem Drittstaat. Die für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz erforderlichen Anweisungen werden den Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Rahmen einer internen Dienstanweisung zur Verfügung ge- Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

13 Korrektur Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/5807 K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\ \ fm, 28. August 2015, Seite 13 stellt. Dabei entsprechen die Anweisungen für Änderungen der Auslegung der gesetzlichen Regelung oder den Inhalten der Rechtsverordnungen. 22. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung plant derzeit keine materiellen Änderungen am Mindestlohngesetz. Sie wird die Auswirkungen des Gesetzes jedoch kontinuierlich begleiten und die Regelungen zu den im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkten evaluieren. Die Bundesregierung beabsichtigt eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich insbesondere an der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert. Weiterhin werden hinsichtlich der Auftraggeberhaftung die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des Unternehmerbegriffs, die zur Vorgängervorschrift des 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) ergangen sind, künftig auch bei den Kontrollen zu 21 Absatz 2 MiLoG zugrunde gelegt werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Korrektur

14 Datenzusammenstellung zu Frage 3 Tabelle 3: Arbeitslosigkeit nach Strukturen Deutschland und Bundesländer Zeitreihe Bundesland Deutschland Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , keine Angabe

15 Bundesland 01 Schleswig- Holstein Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , keine Angabe

16 Bundesland Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November , Januar , Februar , März , April , keine Angabe

17 Bundesland 02 Hamburg Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , Januar Februar März April Mai Juni Juli August September keine Angabe

18 Bundesland 03 Niedersachsen Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte Oktober November , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , Januar Februar keine Angabe

19 Bundesland 04 Bremen Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte März April Mai Juni Juli August September Oktober November , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , keine Angabe

20 Bundesland 05 Nordrhein- Westfalen Berichtsmonat Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Männer Frauen Deutsche Ausländer Bestand an Arbeitslosen davon (Spalte 1): darunter (Spalte 1): darunter (Spalte 1): davon (Spalte 1): Jahre Jahre 50 Jahre und älter Helfer Fachkraft Spezialist Experte April , Mai , Juni , Juli , Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , September , Oktober , November , , Januar , Februar , März , April , Mai , Juni , Juli , August , keine Angabe

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