Dr. Henry Immler, Martina Schmidt. Rechnungswesen. für Wirtschaftsschulen. Band Auflage. Bestellnummer 48001

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1 Dr. Henry Immler, Martina Schmidt Rechnungswesen für Wirtschaftsschulen Band 2 1. Auflage Bestellnummer 48001

2 Bildungsverlag EINS Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2007*: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort Vorwort Liebe Lernende, lieber Lernender, Alle Mühen sind angenehmer als die Ruhe, vorausgesetzt, dass man das Ziel erreicht, weswegen man sich abmüht, oder doch weiß, dass man es erreichen wird. Bei jedem Misslingen aber ist alle Mühe in gleicher Weise schmerzlich und qualvoll. (Demokrit) 1 Dein Ziel im Fach Rechnungswesen soll sein, das im Band 1 erworbene Wissen und die erprobten Fertigkeiten auf neue Vorgänge zu übertragen. Du sollst auch in diesem Band das logische System weiter erkennen und wirtschaftliche Vorgänge so klar strukturieren lernen, dass du Auswendiglernen auf ein Minimum reduzieren kannst. Das hier vorliegende Lehrbuch wird dir dabei helfen, deine Mühen mit Erfolg zu krönen. Mithilfe deines Lehrers sollen dir Vorgänge erschlossen werden, die dir helfen, dein Wissen zu vergrößern. Mit diesem Buch wird dir ein neues Hilfsmittel gegeben, um deine Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Sicher hast du schon bei der Arbeit mit dem ersten Band erfahren, dass dir nicht jedes Detail vorgegeben wird. Wie in deiner späteren Berufspraxis wird von dir verlangt, dass du innerhalb eines bestimmten Rahmens deinen Weg selbst zu gehen hast. Dein Lehrer möchte dir helfen, diesen Weg zu finden. Erwarte also weiterhin nicht, dass dir die Lehrkraft alles vorgibt, sondern bleibe selbst aktiv. Das vorliegende Lernbuch deckt den neuen Lehrplan für Wirtschaftsschulen in Bayern ab. Es hält sich an die Vorgaben, die an einen handlungsorientierten Unterricht gestellt werden. Im didaktischen Mittelpunkt steht die projektorientierte Schülerselbsttätigkeit. Der Stoff ist so aufbereitet, dass eine weitgehende Differenzierung nach Tempo, Niveau und Methode möglich ist. Das heißt im Klartext: Du kannst dein Lerntempo innerhalb des vom Lehrer vorgegeben Rahmens selbst bestimmen, du hast die Möglichkeit tiefer einzusteigen als es der Lehrplan verlangt und du kannst Aufgaben entsprechend deinen Fähigkeiten und Möglichkeiten bearbeiten. Folgende Elemente wirst du immer wieder finden: Sachtexte, Definitionen, Verweis auf Tabellenkalkulation, Aufgaben, Dialoge, Zusammenfassungen, Verweise auf das [ ] Glossar. Glossar Jetzt nutze deine Möglichkeiten und vergiss nicht: ein Misslingen ist meistens Folge mangelnder Freude am Lernen, und die Freude nährt sich aus deiner Aktivität. 1 hier zitiert nach: Wilhelm Capelle (Hrsg.), Die Vorsokratiker, Fragmente und Quellenberichte, Stuttgart 1968, S

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Saldenbilanz Personalwirtschaft Gehalt als Aufwand für den Arbeitgeber Lohn als Aufwand für den Arbeitgeber Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Anlagenwirtschaft Geringwertige Wirtschaftsgüter Mobile Anlagegüter Anschaffungsnebenkosten Verkauf von mobilen Anlagegütern Inzahlunggabe von Anlagegütern bei der Anschaffung neuer Anlagegüter Entsorgung von Anlagegütern Immobile Anlagegüter Immaterielle Anlagegüter Laufende Buchungen Arbeiten am Ende des Geschäftsjahres Abschluss der Unterkonten Bestandsveränderungen beim Warenlager Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf Wertpapiere Einzelwertberichtigungen auf Forderungen Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten Rückstellungen Jahresabschluss im FiBu-Programm

5 Inhaltsverzeichnis 7 Buchungen im neuen Geschäftsjahr Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten Rückstellungen Auflösung der Einzelwertberichtigung Auflösung der Pauschalwertberichtigung Exkurs: Abschreibungen auf Forderungen in der Rechnungsperiode Generalwiederholung Anhang: Belegsammlung Glossar Stichwortverzeichnis Debitorenliste Kreditorenliste Kontenrahmen 5

6 2 Personalwirtschaft Der Pflanzen- und Gartenservice Otto Seelmann e. K. hat im letzten Jahr gut gewirtschaftet und aufgrund eines ausgewogenen Leistungsangebots im Servicebereich immer mehr Kundenaufträge erhalten. Frau Seelmann übernimmt als Angestellte die Büroarbeiten. Für das Büro wurden zwei Auszubildende eingestellt. Frau Seelmann, gelernte Kauffrau für Bürokommunikation, hat den ADA-Schein und kann deshalb als Ausbilderin tätig sein. Die beiden Auszubildenden haben den Wirtschaftsschulabschluss und dürfen daher die Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Sie erhalten die Ausbildungsvergütung für das zweite Jahr in Höhe von 679,00. Da insbesondere im Servicebereich die Aufträge ständig mehr werden, stellt Herr Seelmann einen Arbeiter ein. Im Arbeitsvertrag wird festgesetzt, dass der Arbeiter Herr Gehrmann 9,85 Stundenlohn erhält. Seine Regelarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Zu Frau Seelmanns Aufgabenbereich zählt auch die Lohnbuchführung. Sie beginnt mit der Berechnung ihrer eigenen Vergütung. 2.1 Gehalt als Aufwand für den Arbeitgeber Werden Mitarbeiter für die tatsächlich geleisteten Stunden entlohnt, nennt man dieses Arbeitsentgelt Lohn. Frau Seelmann wird nicht für die tatsächlich geleisteten Stunden entlohnt, sondern sie bekommt eine feste Vergütung für einen Monat. Diese Vergütung heißt Gehalt. Es wird zwischen einem Brutto- und einem Nettogehalt unterschieden. 10

7 Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge für Mai 200x Pers.-Nr. 3 RV-Nr F508 Krankenkassenname AOK Geb.-Dat Otto Seelmann e. K. Bergwerkstraße Peißenberg Frau Ingrid Seelmann Bergwerkstraße Peißenberg Eintritt x KK-Satz 13,5 % Austritt Resturlaub 0,0 St. Kl. III KV 9 Gesamt-Brutto 1.825,00 Steuer Brutto 1.825,00 KV/PV Brutto Steuerfreie Bez. Datum: 28. Mai 200x Kinder Freibetr. mtl. Konfession röm.katholisch RV 1 AV 1 PV 1 PG 101 Verdienstbescheinigung (Jahreswerte): RV/AV Brutto 1.825,00 KV/PV-Beitrag 159,70 RV-Beitrag 177,94 AV-Beitrag 41,06 Konfession röm.katholisch Lohnsteuer 15,50 Kirchensteuer 1,24 Solz VWL gesamt Brutto-Bezüge: Bezeichnung bezahlte Menge Faktor Zuschlag St Betrag EUR Gehalt 1.825,00 (St: J-Ja, N-Nein, P-Pauschal, E-Ermäßigt, K-Korrektur) Brutto-Verdienst 1.825,00 Steuerrechtliche Abzüge: Steuer Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solz Betrag EUR 1.825,00 15,50 1,24 16,74 SV-rechtliche Abzüge: KV/PV Brutto RV/AV Brutto KV-Beitrag PV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag Betrag EUR 139,62 20,08 177,94 41,06 378,70 Mitteilung: Netto-Bezüge/Netto-Abzüge: Bezeichnung Netto-Verdienst 1.429,56 Betrag EUR Der Betrag von 1.412,23 EUR wird überwiesen auf das Konto Nr bei der Raiffeisenbank Weilhein,BLZ Auszahlung EUR 1.429,56 LOHNABZUG. V12.10 (1) Vergleichen Sie das Brutto- und das Nettogehalt. (2) Welche Positionen wurden vom Bruttogehalt abgezogen? 11

8 Das Gehalt stellt für den Arbeitgeber einen Aufwand dar. Es wird also über ein Aufwandskonto in das GuV-Konto gebucht. Das von Herrn Seelmann zu zahlende Gehalt für Frau Seelmann setzt sich aus den folgenden beiden Komponenten zusammen: Personalgrundkosten + Personalnebenkosten Grundgehalt Konto 6300 Tariflich festgelegt (z. B. Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld) Konto 6310/6320 Freiwillig (z. B. Fahrgeldzuschuss, Essensgeld, betriebseigene Altersversorgung) Konto 6330 Außerdem muss er auch noch den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen 6400/6410 und den Beitrag zur Unfallversicherung 6420 als Aufwand verbuchen. Übertragen Sie die Saldenbilanz in ihr FiBu-Programm. Achten Sie dabei auf Folgendes: (3) Erläutern Sie welche Wirkung die Erhöhung des Weihnachtsgeldes auf den Gewinn eines Unternehmens hat. (4) Welche weiteren freiwilligen Personalnebenkosten gibt es darüber hinaus? (5) Warum gewährt ein Unternehmer seinen Mitarbeitern freiwillige Leistungen? Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Das Gehalt von Frau Seelmann ist als Einkommen zu versteuern. Da es Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind, wird hier eine Sonderform der Einkommenssteuer, die sog. Lohnsteuer fällig. Die Höhe der Lohnsteuer hängt u. a. vom Bruttolohn, vom Familienstand und von den zugestandenen Freibeträgen ab. Freibetrag: Bestimmte Teile des Einkommens können unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung ausgenommen werden. 12

9 Dialog Frau Seelmann: Die Ermittlung des an den Mitarbeiter auszuzahlenden Betrags verdeutliche ich Ihnen am besten anhand meiner eigenen Gehaltsabrechnung. Bevor ich mit der Berechnung beginnen kann, muss ich wissen, welche Steuerklasse ich habe. Azubi: Steuerklasse, das habe ich noch nie gehört! Woher weiß ich denn, zu welcher Steuerklasse ich gehöre? Frau Seelmann: Sie können bei der Gemeindeverwaltung an ihrem Wohnort ihre Lohnsteuerkarte beantragen. Auf der Lohnsteuerkarte ist dann auch die Steuerklasse aufgedruckt. Azubi: Wodurch wird denn bestimmt, welche Steuerklasse ich habe? Frau Seelmann: Das hängt zunächst davon ab, ob Sie verheiratet sind. Wenn Sie unverheiratet sind und kein Kind haben, dann sind Sie in der Steuerklasse I. Unverheiratete mit Kind sind der Steuerklasse II zugeordnet. Azubi: Also bin ich in der Steuerklasse I. Was wäre, wenn ich verheiratet wäre? Frau Seelmann: Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn ihr Ehepartner nicht arbeitet, sind Sie in der Steuerklasse III. Azubi: Und wenn beide arbeiten, sind sie dann beide in der Steuerklasse IV? Frau Seelmann: Nicht automatisch. Wenn ihr Ehepartner viel weniger verdient als Sie, weil er halbtags arbeitet, dann würde sich Folgendes anbieten: Der besser Verdienende geht in die Steuerklasse III, der mit dem geringeren Einkommen in die Klasse V. Azubi: Ist das nun die letzte Steuerklasse? Frau Seelmann: Nein, es gibt noch die Steuerklasse VI. Diese ist für diejenigen, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben. Azubi: Ich habe noch keine Lohnsteuerkarte erhalten. Bekomme ich jetzt im Mai kein Geld von Ihnen? Frau Seelmann: Keine Sorge. Wenn Sie eine Arbeitsstelle neu antreten, haben Sie sechs Wochen Zeit, die Lohnsteuerkarte vorzulegen. Liegt die Karte nach Ablauf dieser Frist nicht vor, dann muss ich ihr Gehalt nach der Steuerklasse VI abrechnen. 13

10 Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der zu zahlenden Lohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (in den restlichen Bundesländern) von der zu zahlenden Lohnsteuer. Anders als bei der Lohnsteuer hat bei diesen beiden Steuerarten die Anzahl der Kinder eine Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. (6) Erstellen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Lohnsteuerklassen. (7) Erläutern Sie mithilfe der obigen Tabelle, warum die Lohnsteuerklasse III erstrebenswerter ist als die Klasse V. (8) Welche Steuerklasse bringt den höchsten Steuerabzug mit sich? (9) Welche Steuerklassen haben die folgenden Personen: a) Frau Maunz ist alleinerziehend. b) Herr Franzen ist verheiratet, seine Frau arbeitet halbtags in einem Juweliergeschäft. c) Die Eheleute Hansbauer arbeiten beide und verdienen ungefähr das Gleiche. d) Frau Keller ist unverheiratet und arbeitet vormittags in einem Supermarkt, nachmittags in einem Fitnessstudio. (10) Frau Seelmann verdient 1.825,00. Sie hat keine Kinder. Suchen Sie aus der Lohnsteuertabelle die zu zahlende Lohn- und Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag heraus. (11) Suchen Sie nun die Beträge heraus, die sie zahlen müsste, wenn sie 1 Kind hätte. Wie viel müsste Frau Seelmann zahlen, wenn sie unverheiratet wäre? (12) Vergleichen Sie jetzt die in den vorhergehenden beiden Aufgaben ermittelten Beträge. Was fällt Ihnen dabei auf? 14

11 (13) In der Lohnsteuertabelle stehen auch 0,5 Kinder. Suchen Sie im Internet unter was das Steuerrecht unter einem halben Kind versteht. Ein Arbeitnehmer kann sich auf seiner Lohnsteuerkarte vom Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dieser verringert dann das zu versteuernde Einkommen. FALL Der Vater des Auszubildenden fährt jeden Tag ca. 60 km zu seinem Arbeitsplatz. Der Auszubildende schlägt seinem Vater vor, sich einen Freibetrag von 120,00 pro Monat auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Sein Bruttogehalt beträgt 2.310,00. Nach Eintrag müsste er dann nur noch den Betrag von 2.190,00 versteuern. (14) Berechnen Sie mithilfe der Internetseite die fälligen Steuern für das Bruttogehalt von 2.310,00. Der Vater hat die Steuerklasse III/2. (15) Berechnen Sie die fälligen Steuern unter Berücksichtigung des Freibetrags. Für den Freibetrag von 120,00 sind keine Steuern zu entrichten. III/2 bedeutet: Lohnsteuerklasse III mit 2 Kindern Sozialversicherungsbeiträge Frau Seelmann muss von ihrem Gehalt nicht nur die fälligen Steuerbeträge einbehalten, sondern sie berechnet auch den Anteil des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen und leitet diese an die Krankenkasse weiter. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, d. h. grundsätzlich muss jeder abhängig Beschäftigte diese Versicherungen bezahlen. Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt der einzelnen Mitarbeiter. Sozialversicherungen 1 Beitragssätze Krankenversicherung Ca. 12 % 15 % 0,9 % zusätzlich für den Arbeitnehmer Pflegeversicherung mit Kindern: 1,7 % ohne Kinder: 1,1 % für den Arbeitnehmer 0,85 % für den Arbeitgeber Rentenversicherung 19,5 % Arbeitslosenversicherung 4,5 % Unfallversicherung Wird allein vom Arbeitgeber getragen. Die Beitragshöhe hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefährlichkeit ihrer Arbeit ab. 1 Die Werte der Sozialversicherungsbeiträge befinden sich auf dem Stand von November Änderungen ab 2007 sind geplant. Jede gesetzliche Krankenkasse kalkuliert ihre Beitragssätze eigenständig. 15

12 Merke Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Für Arbeitnehmer mit Kindern beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung 1,7 %, wobei auch hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte zahlen. Ab zahlen kinderlose Arbeitnehmer ab Vollendung des 23. Lebensjahrs 1,1 % ihres Bruttolohns und der Arbeitgeber zahlt wie bisher nur 0,85 %. Die Befreiung von dem Beitragszuschlag erlischt nicht, wenn die Kinder volljährig sind oder wenn ein Kind verstirbt. Bis zum trugen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung je zur Hälfte. Ab zahlen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich hohe Beiträge zur Krankenversicherung. Arbeitnehmer müssen aufgrund der Gesundheitsreform einen Sonderbeitrag von insgesamt 0,9 % leisten: 0,4 % für den Zahnersatz plus 0,5 % für das Krankengeld. (16) Wie viel Prozent werden von Bruttogehalt des Arbeitnehmers insgesamt für Sozialversicherungen abgezogen a) bei kinderlosen Arbeitnehmern, b) bei Arbeitnehmern mit Kindern? (17) Wer zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Nennen Sie die Kriterien der Beitragshöhe. (18) Führen Sie mithilfe des Programms im Internet die Lohnabrechnung für Frau Seelmann durch. Sie zahlt 13,5 % Krankenversicherung. a) Übertragen Sie das Schema in ihre Unterlagen. b) Berechnen Sie nach diesem Schema den Auszahlungsbetrag bei der Gehaltsabrechnung des Vaters des Auszubildenden. Der Krankenversicherungssatz beträgt 13,9 %. Beitragsbemessungsgrenzen Bei den Sozialversicherungen gibt es eine Höchstgrenze für die Beiträge, die durch die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmt wird. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese z. Zt. bei 3.562,50. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gilt z. Zt. für die alten Bundesländer der Betrag von 5.250,00, für die neuen Bundesländer der Betrag von 4.400,00. Zusätzlich gibt es für die Kranken- und die Pflegeversicherung auch eine Versicherungspflichtgrenze von z. Zt ,00. Verdient ein Arbeitnehmer diesen Betrag oder mehr, dann ist er von der Sozialversicherungspflicht für diese Versicherungen befreit. Er darf sich also privat versichern. Er ist aber auch berechtigt, sich überhaupt nicht zu versichern. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es keine Befreiung von der Versicherungspflicht. 16

13 Beispiel: Die beiden Auszubildenden gehen davon aus, später viel Geld zu verdienen. Sie berechnen nun, wie viel sie an Sozialversicherung zahlen müssen, wenn Sie später 5.400,00 verdienen würden. Bruttolohn 5.400,00 Krankenversicherung 7,9 % von 3.562,50 281,44 Pflegeversicherung 0,85 % von 3.562,50 30,28 Rentenversicherung 9,75 % von 5.250,00 511,88 Arbeitslosenversicherung 2,25 % von 5.250,00 118,13 Die aktuellen Daten zur Beitragsbemessungsgrenze können im Internet nachgesehen werden. (19) Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für ein Bruttogehalt von 3.500,00. (Krankenversicherung 13,5 %; 1 Kind) (20) Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für ein Bruttogehalt von 4.500,00. (Krankenversicherung 13,5 %; kein Kind; 30 Jahre) (21) Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für ein Bruttogehalt von 5.500,00. (Krankenversicherung 13,5 %; 2 Kinder) Buchung der Gehaltsabrechnung Frau Seelmann hat ihre Gehaltsabrechnung für den Monat Mai erstellt. Nachdem sie diese kontrolliert hat, verbucht sie sie auf den entsprechenden Konten Gehälter an 4830 Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 1.825,00 16,74 Verbindlichkeiten 4840 gegen Sozialver- 378,70 sicherungsträger 4850 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.429,56 Gleichzeitig muss sie den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen als Aufwand für das Unternehmen verbuchen. AG-Anteil Verbindlichkeiten 6410 Sozialver- an 4840 gegen Sozialver- 357,70 357,70 sicherungen sicherungsträger 17

14 In einem gesonderten Schritt erfolgt dann die Auszahlung des einbehaltenen Betrags an den Mitarbeiter. Verbindlichkeiten 4850 gegen Mitarbeiter an 2800 Bank 1.429, ,56 Frau Seelmann gibt die einbehaltenen Steuerbeträge der Lohnabrechnung Mai bis zum 10. Juni an das Finanzamt und die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats an die Krankenkasse weiter. (22) Warum überweist Frau Seelmann 736,40 an die Krankenkasse? (23) Warum werden die bei der Gehaltsabrechnung ermittelten Abzüge und der Zahlungsbetrag auf den Konten 4830, 4840 und 4850 gebucht? Vermögenswirksame Leistungen FALL Frau Seelmann erhält aufgrund eines gültigen Tarifvertrags ab Juni zusätzlich zu ihrem Bruttogehalt vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 39,17 ausbezahlt. Für diesen Betrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Sie darf über die vermögenswirksamen Leistungen nicht frei verfügen, sondern diese werden direkt an eine Bausparkasse überwiesen. Exkurs: Es gibt generell drei Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Alternative 1 (Arbeitnehmerin A) Alternative 2 (Arbeitnehmerin C) Alternative 3 (Arbeitnehmerin B) Anlage in Bausparverträgen Arbeitnehmersparzulage: 9% Anlage in Aktien, Aktienfonds Arbeitnehmersparzulage: alte Bundesländer: 18 % neue Bundesländer: 22 % Kombination: Anlage in Bausparverträgen + Aktien Arbeitnehmersparzulage: 9 % (Bausparverträge) 18 % W/22 % O (Aktien) Obergrenze der Einzahlung: 470,00 /Jahr = 39,17 monatl. Obergrenze der Einzahlung: 400,00 /Jahr Obergrenze der Einzahlung: 470,00 /Jahr Bausparen 400,00 /Jahr Aktienfonds Maximale Sparzulage: 9 % aus 470, (22) % aus 400,00 = 114,30 West (130,30 Ost) Quelle: HOT 1/2004, Bildungsverlag EINS, Troisdorf, S. 21 Exkurs Ende 18

15 Für Frau Seelmann ergibt sich nun folgende Gehaltsbuchung im Juni: 6300 Gehälter an 4830 Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 1.825,00 22, Tarifliche Verbindlichkeiten Aufwen gegen Sozialverdungen sicherungsträger 39,17 386, Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter 1.416, Verbindlichkeiten aus Vermögenswirksamen Leistungen 39,17 (24) Vergleichen Sie die Beträge der Mai-Abrechnung mit den Beträgen der Juni-Abrechnung. (25) Erläutern Sie, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge und der Auszahlungsbetrag verändert haben. (26) Wie lautet der Buchungssatz, mit dem die vermögenswirksamen Leistungen dann per Bank an die Bausparkasse überwiesen werden? Tarifliche und vertragliche Zusatzleistungen FALL Im Juli erhält Frau Seelmann von ihrem Arbeitgeber als freiwillige Leistung Urlaubsgeld von 220,00. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie erhält auch weiterhin die tarifliche Zusatzleistung in Form der vermögenswirksamen Leistung von 39, Gehälter an 4830 Verbindlichkeiten gegen Finanzamt 1.825, tarifliche 4840 Verbindlichkeiten Leistungen gegen Sozialversicherungsträger 39, freiwillige 4850 Verbindlichkeiten Leistungen gegen Mitarbeiter 220, Verbindlichkeiten aus Vermögenswirksamen Leistungen 39,17 19

16 Merke Sind das Urlaubsgeld oder ähnliche Zusatzleistungen in einem gültigen Tarifvertrag festgelegt, dann müssen sie auf dem Konto 6320 gebucht werden. (27) Erstellen Sie die Gehaltsabrechnung für den Monat Juli. Die fälligen Steuerbeträge können Sie mit dem Rechner auf der Internetseite berechnen. (28) Ergänzen Sie den konventionellen Buchungssatz für die Gehaltsabrechnung Juli. (29) Erstellen Sie den Buchungssatz für den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen. (30) Erstellen Sie die vier Buchungssätze, mit denen die einbehaltenen Beträge per Bank überwiesen werden. 2.2 Lohn als Aufwand für den Arbeitgeber Frau Seelmann beginnt nun die Lohnabrechnung für Herrn Germann. Er hat im Mai an 22 Tagen zu je 8 Stunden gearbeitet. Sein Stundenlohn beträgt 9,85. Da Herr Germann nach den tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, spricht man bei ihm nicht von Gehalt, sondern von Lohn. Das Aufwandskonto für den Bruttolohn heißt nun 6200 Löhne und das Konto 6220 sonstige tarifliche Aufwendungen wird für die vermögenswirksamen Leistungen benötigt. Handelt es sich um freiwillige Zusatzleistungen, dann benötigt man das Konto Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen wird auf dem Konto 6400 verbucht. 20

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