Interessensvertretung und Wettbewerbsrecht
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- Ingelore Frei
- vor 8 Jahren
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1 Interessensvertretung und Wettbewerbsrecht Ulrike Ginner Expertin für Wettbewerbsrecht in der AK Wien Laienrichterin am Kartellgericht
2 Interessensvertretung Demokratie zeichnet sich durch einen Pluralismus unterschiedlicher Interessen, politischer Positionen, Ansichten und Lebensstile aus. Die Sozialpartnerschaft als institutionalisierter Interessensauftrag
3 Interessensvertretung AK als demokratisch legitimierte, gesetzliche Interessensvertretung aller unselbständig Beschäftigen (KonsumentInnen) 3 Mio Mitglieder
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6 Legislativebene EU Repräsentanz vor Ort Beispiele: Grünbuch-Weißbuch-Richtlinien-Entwurf Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen Weißbuch der EU-Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle Konsultation zur Überarbeitung der Versicherungs- Gruppenfreistellungs-Verordnung
7 Legislativebene Österreich Beiratsstudie der Sozialpartner (Zukunft der Wettbewerbspolitik in Ö 2010) Zahlreiche Empfehlungen in das KaWeRÄG 2013 wurden aufgenommen Evaluierungsstudie mit weiteren Reformanliegen Präsentation 9/2014 Effizienz Rechtsstaatlichkeit Transparenz im österreichischen Wettbewerbsrecht tik/beiratsstudie_87_2014_wettbewerb.pdf
8 Wettbewerbsvollzug EU EU-Fusionskontrolle Anhörungsrecht für Verbraucherverbände Fälle: REWE/Meinl 1999 T-Mobile/Telering (2006) Olympic/Aegean (2011) Hutchison3G/Orange (2012)
9 Wettbewerbsvollzug EU EU-Kartellrecht Einbringung von Beschwerden und Möglichkeiten zur Stellungnahme Fälle: ARA Genehmigungsverfahren (AK als Streithelferin vor EuGH) Hohes Preisniveau bei Zeitschriften deutscher Verlage in Ö AT ARA Marktabschottung - BAK als Drittbeteiligte im Verfahren (11/2013)
10 Behördensystem in Österreich seit 2002 Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Bundeskartellanwalt Wettbewerbskommission Kartellgericht (KG) und Kartellobergericht (KOG) Ab : Bundesverwaltungsgericht bei Auskunftsbescheiden durch BWB und Maßnahmebeschwerden bei Hausdurchsuchungen
11 Möglichkeiten der AK in Wettbewerbsfällen Beschwerde an BWB und BKartAnw 36 Abs 4 Z 3 KartG: Antragsrecht bei Kartell- und Missbrauchsfällen 45 KartG: Recht zur Stellungnahme bei kartellgerichtlichen Verfahren
12 Zusammensetzung Kartellgerichte KG: 2 Berufsrichter, 2 Laienrichter (jeweils einer von WKO und AK vorgeschlagen) Ernennung durch Bundespräsidenten auf Vorschlag BMfJ und BMfWFJ Laienrichter unabhängig und weisungsfrei Entscheidung mehrheitlich, Dirimierungsrecht des Vorsitzenden
13 Wichtigste Fälle Fusionen: A1/Yesss Dezember 2012 aktuell Preissteigerungen fusionsbedingt? Ab Sommer 2012 Hausdurchsuchungen im Lebensmittelbereich (vertikale und horizontal abgesicherte Preisabsprachen) Bierkartell (Boykott bei Lieferung von Fassbier an den Cash & Carry- Handel) Bußgeld: 1,1 Mio Berglandmilch: 1,125 Mio REWE: 20,8 Mio Vorarlberger Mühlen: ,- Dämmstoffe (Steinbacher, Bauhaus, Obi, Hornbach, Baumax): 1,105 Mio Philips Consumer Lifestyle: 2,9 Mio
14 Wichtigste Fälle Emmi Österreich: ,-- Brauerei Ried: ,-- Kärntnermilch: ,-- Bußgeldantrag gegen SPAR: kein Settlement, gerichtliches Kartellverfahren soll gesamten Sachverhalt aufarbeiten Mohrenbrauerei: ,-- Privatbrauerei Zwettl : ,-- Vereinigte Kärntner Brauereien : ,-- Brauerei Schloss Eggenberg : ,-- Entscheidungsveröffentlichung:
15 AK zeigt auf Keine intransparenten Settlement - Verfahren (einvernehmliche Verfahrensbeendigung) Zweckwidmung eines Teils der Geldbußen auch für konsumentenpolitischen Zwecke Beweislastumkehr bei Preismissbrauch Diese Anliegen finden sich auch im aktuellen Regierungsprogramm
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