Interessensvertretung und Wettbewerbsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Interessensvertretung und Wettbewerbsrecht"

Transkript

1 Interessensvertretung und Wettbewerbsrecht Ulrike Ginner Expertin für Wettbewerbsrecht in der AK Wien Laienrichterin am Kartellgericht

2 Interessensvertretung Demokratie zeichnet sich durch einen Pluralismus unterschiedlicher Interessen, politischer Positionen, Ansichten und Lebensstile aus. Die Sozialpartnerschaft als institutionalisierter Interessensauftrag

3 Interessensvertretung AK als demokratisch legitimierte, gesetzliche Interessensvertretung aller unselbständig Beschäftigen (KonsumentInnen) 3 Mio Mitglieder

4

5

6 Legislativebene EU Repräsentanz vor Ort Beispiele: Grünbuch-Weißbuch-Richtlinien-Entwurf Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen Weißbuch der EU-Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle Konsultation zur Überarbeitung der Versicherungs- Gruppenfreistellungs-Verordnung

7 Legislativebene Österreich Beiratsstudie der Sozialpartner (Zukunft der Wettbewerbspolitik in Ö 2010) Zahlreiche Empfehlungen in das KaWeRÄG 2013 wurden aufgenommen Evaluierungsstudie mit weiteren Reformanliegen Präsentation 9/2014 Effizienz Rechtsstaatlichkeit Transparenz im österreichischen Wettbewerbsrecht tik/beiratsstudie_87_2014_wettbewerb.pdf

8 Wettbewerbsvollzug EU EU-Fusionskontrolle Anhörungsrecht für Verbraucherverbände Fälle: REWE/Meinl 1999 T-Mobile/Telering (2006) Olympic/Aegean (2011) Hutchison3G/Orange (2012)

9 Wettbewerbsvollzug EU EU-Kartellrecht Einbringung von Beschwerden und Möglichkeiten zur Stellungnahme Fälle: ARA Genehmigungsverfahren (AK als Streithelferin vor EuGH) Hohes Preisniveau bei Zeitschriften deutscher Verlage in Ö AT ARA Marktabschottung - BAK als Drittbeteiligte im Verfahren (11/2013)

10 Behördensystem in Österreich seit 2002 Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Bundeskartellanwalt Wettbewerbskommission Kartellgericht (KG) und Kartellobergericht (KOG) Ab : Bundesverwaltungsgericht bei Auskunftsbescheiden durch BWB und Maßnahmebeschwerden bei Hausdurchsuchungen

11 Möglichkeiten der AK in Wettbewerbsfällen Beschwerde an BWB und BKartAnw 36 Abs 4 Z 3 KartG: Antragsrecht bei Kartell- und Missbrauchsfällen 45 KartG: Recht zur Stellungnahme bei kartellgerichtlichen Verfahren

12 Zusammensetzung Kartellgerichte KG: 2 Berufsrichter, 2 Laienrichter (jeweils einer von WKO und AK vorgeschlagen) Ernennung durch Bundespräsidenten auf Vorschlag BMfJ und BMfWFJ Laienrichter unabhängig und weisungsfrei Entscheidung mehrheitlich, Dirimierungsrecht des Vorsitzenden

13 Wichtigste Fälle Fusionen: A1/Yesss Dezember 2012 aktuell Preissteigerungen fusionsbedingt? Ab Sommer 2012 Hausdurchsuchungen im Lebensmittelbereich (vertikale und horizontal abgesicherte Preisabsprachen) Bierkartell (Boykott bei Lieferung von Fassbier an den Cash & Carry- Handel) Bußgeld: 1,1 Mio Berglandmilch: 1,125 Mio REWE: 20,8 Mio Vorarlberger Mühlen: ,- Dämmstoffe (Steinbacher, Bauhaus, Obi, Hornbach, Baumax): 1,105 Mio Philips Consumer Lifestyle: 2,9 Mio

14 Wichtigste Fälle Emmi Österreich: ,-- Brauerei Ried: ,-- Kärntnermilch: ,-- Bußgeldantrag gegen SPAR: kein Settlement, gerichtliches Kartellverfahren soll gesamten Sachverhalt aufarbeiten Mohrenbrauerei: ,-- Privatbrauerei Zwettl : ,-- Vereinigte Kärntner Brauereien : ,-- Brauerei Schloss Eggenberg : ,-- Entscheidungsveröffentlichung:

15 AK zeigt auf Keine intransparenten Settlement - Verfahren (einvernehmliche Verfahrensbeendigung) Zweckwidmung eines Teils der Geldbußen auch für konsumentenpolitischen Zwecke Beweislastumkehr bei Preismissbrauch Diese Anliegen finden sich auch im aktuellen Regierungsprogramm

Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler

Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler Die Aktivitäten der BWB im österreichischen Lebensmittelhandel Stand & Ausblick Dr. Anastasios Xeniadis LL.M. Senior case handler Mag. Natalie Harsdorf LL.M. Stv. Leiterin der Geschäftsstelle Übersicht

Mehr

Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15

Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15 Lobbying und Public Affairs Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wintersemester 2014/15 Univ.-Doz. Dr.Dr. Alexander Egger Head of EU, Regulatory, Public Procurement & State Aids Lobbying: Interessenvertretung

Mehr

Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung

Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reform der Fusionskontrollverordnung Ulrich von Koppenfels Koordinierung der Fälle und Politik im Bereich der Fusionskontrolle GD Wettbewerb BMWFJ-Workshop

Mehr

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsentscheid erster Instanz - Beschwerde - Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz - 3 Abs. 3 RuVO/WFLV - ist die Beschwerde zulässig - 3 Abs. 6 RuVO/WFLV -. Die Beschwerde

Mehr

Lobbyarbeit für Städte und Gemeinden in der Europäischen Union

Lobbyarbeit für Städte und Gemeinden in der Europäischen Union Lobbyarbeit für Städte und Gemeinden in der Europäischen Union Politischer Club der Friedrich-Ebert-Stiftung Kassel, 04. Februar 2014 1/24 Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt in Deutschland

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Aktuelle Entwicklungen bei den Strom- und Gas-Systemnutzungstarifen

Aktuelle Entwicklungen bei den Strom- und Gas-Systemnutzungstarifen Aktuelle Entwicklungen bei den Strom- und Gas-Systemnutzungstarifen Erfahrungen mit der WKÖ-Parteistellung Energiekoordinierung DI Claudia Hübsch, 2015-01-15 WKÖ-Parteistellung Gesetzliche Grundlage ElWOG

Mehr

Prüfungsausschuss. Fachkraft im Fahrbetrieb. Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss. Harald Enderlein

Prüfungsausschuss. Fachkraft im Fahrbetrieb. Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss. Harald Enderlein Prüfungsausschuss Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss Harald Enderlein 1 Der Prüfungsausschuss Errichtung Für die Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen errichtet die zuständige IHK Prüfungsausschüsse

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Das Berufsbild des Cottbuser Wirtschaftsingenieurs:

Das Berufsbild des Cottbuser Wirtschaftsingenieurs: : Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der BTU Cottbus, durchgeführt im Frühjahr 2 durch den Lehrstuhl für Marketing und Innovationsmanagement

Mehr

Wettbewerbspolitik und Produktivität

Wettbewerbspolitik und Produktivität Wettbewerbspolitik und Produktivität Competition Talk, 15.12.2015 Erharter*, BWB *Disclaimer: Die Präsentation gibt die Meinung des Vortragenden wieder und muss nicht mit der Position der BWB übereinstimmen.

Mehr

Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden

Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Konfliktmanagement-Kongress 2014 Forum 2 - Güterichtermethodik von der gesetzlichen Etablierung zur Professionalisierung Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Prof. Dr. Martin Notthoff

Mehr

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag

Torben Weber. Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials. 2011 by systemtrading24 Fachverlag Torben Weber Europa Listing Datensammlung nach den Boarderline Engineering Essentials 2011 by systemtrading24 Fachverlag Verleger Torben Weber Neue Straße 53 38559 Wagenhoff Internet: www.systemtrading24.de

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Stellungnahme. des Bundeskartellamtes. zum

Stellungnahme. des Bundeskartellamtes. zum Bundeskartellamt Bonn, 08. Oktober 2008 Stellungnahme des Bundeskartellamtes zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Mehr

Datenschutz - Aktuell. Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten. Datenschutz durch Technik. Wirtschaft kein Hilfssheriff

Datenschutz - Aktuell. Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten. Datenschutz durch Technik. Wirtschaft kein Hilfssheriff Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten Datenschutz durch Technik Wirtschaft kein Hilfssheriff Attraktivität des Datenschutzes erhöhen (Überzeugungsarbeit, Gemeinschaftswerk) EG-Datenschutzrichtlinie

Mehr

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle BUNDESKARTELLAMT Stand: Juli 2004 GRUNDSATZABTEILUNG Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle Dieses Merkblatt bietet eine Hilfe zum Verständnis der Kompetenzverteilung zwischen EU- Kommission

Mehr

Selbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern

Selbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern Inhaltsübersicht IVECO Magirus hat schon vor Abschluss der Verfahren des Bundeskartellamtes einen umfassenden

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Chancen und Risiken einer Unternehmensnachfolge - Workshop B -

Chancen und Risiken einer Unternehmensnachfolge - Workshop B - Chancen und Risiken einer Unternehmensnachfolge - Workshop B - Ulrike Weber Gesellschaft für Arbeitsschutz- und Humanisierungsforschung mbh (), Dortmund 1. Aktionstag Unternehmensnachfolge für Frauen am

Mehr

Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden

Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden Datenbasis: 1.004 Befragte Erhebungszeitraum: 2. bis 4. Juni 2009 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: Mehr Demokratie e.v. Auf

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015. www.putzundpartner.de 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015. www.putzundpartner.de 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2015 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter:

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter: REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter: GZ 10.005/72-1.5/00 Mag. Horst PICHLER Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz Tel.-Nr.: 515 95/21 730 über Ausbildung,

Mehr

VORSORGE BEI JUGENDLICHEN 2009

VORSORGE BEI JUGENDLICHEN 2009 VORSORGE BEI JUGENDLICHEN 2009 Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der Sparkassen Versicherung AG Dornbirn, 15. Juli 2009 Daten zur Untersuchung Thema Vorsorge bei Jugendlichen Befragungszeitraum 10.

Mehr

INSA-Meinungstrend. 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015. INSA-CONSULERE GmbH

INSA-Meinungstrend. 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015. INSA-CONSULERE GmbH INSA-Meinungstrend 2.148 Befragte Befragungszeitraum: 01.05.2015 04.05.2015 Das Bundesverfassungsgericht sollte das Betreuungsgeld wegen der mutmaßlich fehlenden Zuständigkeit des Bundes für verfassungswidrig

Mehr

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Die Inflation 2012 WUSSTEN SIE, DASS die Inflationsrate von 2012 um fast 1 Prozentpunkt niedriger war 2011? die Inflationsrate zu mehr als 50 % von Preissteigerungen

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

in obiger Angelegenheit melde ich mich als im Hause Universal Music Publishing Group

in obiger Angelegenheit melde ich mich als im Hause Universal Music Publishing Group UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING GROUP Andre Brand Am Rittergut 29 08527 Plauen Vorab per E-Mail: andre.brand@modern-talking-reloodedde Inhalte auf Ihrer Webseite www.modern-talking-reloaded.de Berlin, 2410.2014

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Patent- und Markenrechts-Novelle 2014. Änderung der Struktur des Rechtszuges

Patent- und Markenrechts-Novelle 2014. Änderung der Struktur des Rechtszuges Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 Änderung der Struktur des Rechtszuges Auflösung des Obersten Patent- und Markensenates - OPM der Rechtsmittelabteilung des Patentamtes durch BVG-Novelle Betroffene

Mehr

STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich

STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich Wien, am 18. Oktober 2012 STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Verkehrsopfer- Entschädigungsgesetz

Mehr

Angebote für Fahrschulen, Exekutive & Co.

Angebote für Fahrschulen, Exekutive & Co. Angebote für Fahrschulen, Exekutive & Co. NIGHT-DRYVER Der sichere Heimfahrer Designated Driver Modell Zielgruppen Jugendliche Alle Autofahrer Ziele Senkung der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer bei jugendlichen

Mehr

Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011

Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011 Die ABL Montag, 3. August 2009 Letzte Aktualisierung Mittwoch, 27. Juli 2011 Landesverband Rheinland-Pfalz - Saarland Bäuerliche Interessen vertreten! Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in. Termin I / 2012. Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in. Termin I / 2012. Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Termin I / 2012 Wirtschafts- und Sozialkunde Lösungsfrist: Hilfsmittel: Hinweise: 1 Stunde keine Diese Arbeit umfasst 8 Seiten. Bitte auf Vollständigkeit

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert

Mehr

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,

Mehr

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Textempfehlung. zur Versendung des Fragebogens

Textempfehlung. zur Versendung des Fragebogens zur Versendung des Fragebogens Holen Sie qualifizierte Kundenmeinungen mithilfe unseres Fragebogens ein. Damit die Befragung gelingt und der Kunde sich wertgeschätzt fühlt, empfehlen wir Ihnen die folgenden

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4436 5. Wahlperiode 21.06.2011 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache

Mehr

Logistikmanagement aus Kundensicht, ein unterschätztes Potenzial

Logistikmanagement aus Kundensicht, ein unterschätztes Potenzial Logistikmanagement aus Kundensicht, ein unterschätztes Potenzial INHALTSVERZEICHNIS INHALT MANAGEMENT DES NETZWERKS LOGISTIKPROZESSE TRANSPARENZ INOS JG CONSULTING Management des Supply-Netzwerks Logistikprozesse

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler.

Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler. Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler. Überzeugend: Die Vorteile der Kautionsgarantie Mieter mehr Geld für andere Dinge minimale jährliche

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen Das Handwerk Kammern in Nordrhein-Westfalen als Akteure der Sozialpartnerschaft: eine europäische Bestandsaufnahme Kammerrechtstag 2013 15. November 2013 Kammerrechtstag

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 49 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 17-1/13

Mehr

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie

Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Akteneinsicht nach EuGH- Donau Chemie Vortrag im Rahmen des Forums Wettbewerbsrecht 2013 RA Mag. Isabelle Pellech, LL.M. Akteneinsicht in Kartellakten: Die EuGH-Entscheidung Pfleiderer gebietet eine vom

Mehr

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Sachverhalt Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosen- und Rentenversicherung Unfallversicherung Es besteht kein Versicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII,

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Die Zukunft gemeinsam gestalten

Die Zukunft gemeinsam gestalten Umsetzung Reform 2014-2018 Die Zukunft gemeinsam gestalten Phase I (Februar 2016 Juni 2016) Prozess Governance / Teilstrukturen Fotoprotokoll des 2. Workshops Prototypen Kirchenkreis Dienstag, 24. Mai

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 19/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 22 F 201/06 Amtsgericht Bad Liebenwerda 019 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau E R, - Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung. 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v.

Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung. 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main

Mehr

Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder

Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

1. Angaben zur Person. 2. Betreuerin/Betreuer Akad.Grad(e) Familienname, Vorname, akad.grad(e)

1. Angaben zur Person. 2. Betreuerin/Betreuer Akad.Grad(e) Familienname, Vorname, akad.grad(e) Dissertationsvereinbarung (DISS2) Vereinbarung zwischen Dissertantin/Dissertant und Betreuerin/Betreuer laut 19 des studienrechtlichen Teils der Satzung der Alpen-Adria Universität Klagenfurt Für Studierende

Mehr

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes (AVBayWeinAFöG) Vom 11. März 2002 Fundstelle: GVBl 2002, S. 126 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 4 geänd. ( 1 Nr. 161 V v.

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24, 10117 Berlin Tel 030 18555 1865 FAX 030 18555 41865 E- Mail beratung@ads.bund.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24, 10117 Berlin Tel 030 18555 1865 FAX 030 18555 41865 E- Mail beratung@ads.bund. Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24, 10117 Berlin Tel 030 18555 1865 FAX 030 18555 41865 E- Mail beratung@ads.bund.de 26. Dezember 2011 Sehr geehrte Frau Berth, In Bezug auf meine E-Mail

Mehr

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Die Sitzung wurde von deutscher Seite durch den Beauftragten der Bundesregierung für

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U

Mehr

Drucken in den Pools

Drucken in den Pools IT-Service-Center http://www.itsc.uni-luebeck.de Es können pro Semester 800 Seiten gedruckt werden. Die Drucker bitte nicht ausschalten! Probleme mit den Druckern bitte immer an die Pool-Betreuer melden.

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Mehr

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Fachbereich Wirtschaft Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Mai 2012 Inhaltsübersicht Seite Präambel... 3 1 Zweck

Mehr

DAX30 Unternehmen und Nachhaltigkeit

DAX30 Unternehmen und Nachhaltigkeit www.discovery-consult.com DAX30 Unternehmen und Nachhaltigkeit 2 Nachhaltigkeit ist Verantwortung in gesellschaftlicher Perspektive Nachhaltigkeit / CSR Konzepte entsprechen der Einsicht, dass die Unternehmenstätigkeit

Mehr

Auswertungsbogen Versorgungskapazitäten & Public Health

Auswertungsbogen Versorgungskapazitäten & Public Health Auswertungsbogen Versorgungskapazitäten & Public Health Legen Sie bitte Beobachtungsbogen neben Auswertungsbogen. Nehmen Sie Aspekt für Aspekt die Team- Bewertung vor: 1. Einstufung der und Begründung.

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung

Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

BWB Moot Court. Informationen zum Finale

BWB Moot Court. Informationen zum Finale BWB Moot Court Informationen zum Finale Rahmendaten Datum: 20.05.2015 Beginn: 12:00 Ort: DORDA Konferenzzone (6 Stock), Universitätsring 10, 1010 Wien Ablauf 12:00-12:15: Eintreffen der Teilnehmer 12:15-12:30:

Mehr

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF!

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! Regeln WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! ist ein monatlich von der Webredaktion der Website des Europäischen Parlaments ausgeschriebenes Projekt. Jeden Monat wird im Rahmen

Mehr

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird Beilage Nr. 1/2005 LG 00204-2005/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0)

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Oft wird bei Joomla das Menü in einem Modul dargestellt, wenn Sie aber z.b. ein horizontales Hauptmenü mit einem vertikalen Untermenü machen möchten, dann finden

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht

Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR) Universität Potsdam Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsund Wirtschaftsrecht Informationsaustausch als vertikale Wettbewerbsbeschränkung FIW-Kolloquium Berlin,

Mehr