Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Advanced Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm

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1 Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Advanced Management an Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm vom , zuletzt geänt durch Änungssatzung vom Auf Grund von Art. 3 Abs., Art. 43 Abs. 5, Art. 57 Abs. 2 Satz 3, Art. 6 Abs. 2 und Abs.3 sowie Art. 66 Abs. Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS WFK) und aufgrund von Art. 6 Abs. 2 Satz Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) vom 09. Juli 2007 in jeweils geltenden Fassung i.v.m. Abs. 2 Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 20. Juli 2007 (GVBl S. 545) in jeweils geltenden Fassung erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm folgende Satzung: Zweck Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient Ausfüllung und Ergänzung Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 20. Juli 2007 (GVBl S. 545) in en jeweils gültigen Fassung und Allgemeinen Prüfungsordnung an Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm vom 0. August 2008 in jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese Studien- und Prüfungsordnung enthält besone Regelungen zu Studium und Prüfung im Masterstudiengang Advanced Management an Fachhochschule Neu-Ulm. 3 bis 7 Allgemeinen Prüfungsordnung an Fachhochschule Neu-Ulm vom 0. August 2008 in jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. 3 Studienziel () Ziel des Masterstudienganges mit frei wählbaren Schwerpunkten ist es, aufbauend auf einen erfolgreich abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen o nichtbetriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforlich sind, um in den jeweiligen Vertiefungsrichtungen verantwortungsvolle Positionen innerhalb Leitung von Unternehmen o in Unternehmensberatung auf internationaler Ebene zu übernehmen. Dazu werden neben Vermittlung von funktionsübergreifenden Inhalten insbesone auf Basis von theoretischem Spezialwissen anwendungsbezogene Problemstellungen entwickelt. Dies geschieht unter anem auf Grundlage von Fallstudien und Projektarbeiten.Die Teilnehmer sollen sowohl fachliche Kompetenz als auch soziale und methodische Kompetenz erwerben.

2 4 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen () Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Advanced Management mit den Schwerpunkten Finance and Accounting, International Brand and Sales Management sowie Informationsmanagement werden durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium, durch ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Berufsakademie in Baden- Württemberg o durch ein einen gleichwertigen in- o ausländischen Studienabschluss nachgewiesen. 2 Ein Hochschulabschluss nach Satz muss mindestens 80 ECTS-Leistungspunkten entsprechen und mit Prüfungsgesamtnote 2,3 o besser abgeschlossen sein. 3 Beim Nachweis des Hochschulabschlusses nach Satz 2 kann das Ergebnis des Testes für Masterstudiengänge in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften TM-WISO (ITB-Test) entsprechend boniert werden. 4 Ein Testergebnis unter den 60 v.h. Besten verbessert die Gesamtnote des Hochschulabschlusses dabei um 0,3, ein Testergebnis unter den 50 v.h. Besten um 0,5 und ein Testergebnis unter den 40 v.h. Besten um 0,7. (2) Für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen gilt Art. 63 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) entsprechend. 5 Örtliches Auswahlverfahren Im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Advanced Management wird ein ergänzendes Auswahlverfahren nach Art. 6 Abs.2 Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) durchgeführt. 2 Die Auswahl Bewerberinnen und Bewerber wird nach Bildung einer Vorabquote entsprechend Art. 5 Abs. 3 Satz und 2 Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) nach Prüfungsgesamtnote des Studienabschlusses nach 4 Abs. getroffen. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. 3 Eine Auswahl Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Studiensemester erfolgt gemäß Art. 6 Abs. Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG). Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. 6 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit () Die Regelstudienzeit beträgt vier theoretische Studiensemester einschließlich Masterarbeit. (2) Im zweiten Lehrplansemester werden funktionsübergreifende Inhalte vermittelt. Im dritten und vierten Lehrplansemester entscheiden sich die Studierenden für einen angebotenen Schwerpunkte Finance, Accounting, Controlling and Taxation, International Brand and Sales Management o Informationsmanagement. Im vierten Lehrplansemester ist die Masterarbeit integrativer Bestandteil des Masterstudienganges. 2

3 (3) Die Studienmodule bauen zeitlich und inhaltlich aufeinan auf. (4) Ein Anspruch darauf, dass Masterstudiengang bei nicht ausreichen Studienbewerberzahl durchgeführt wird, besteht nicht. 7 Studienangebot und Leistungsnachweise () Die Leistungsnachweise werden studienbegleitend in Regel am Semesterende o nach Abschluss eines Studienmoduls abgenommen. Die Prüfungsanforungen ergeben sich aus den für den jeweiligen Studiengang spezifischen Studienplänen. (2) Der Studienplan dieser Satzung regelt die Module und Units sowie Studien- und Prüfungsleistungen, en Bestehen für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges erforlich ist. Darüber hinaus können Wahlfächer aus dem Angebot Fakultät belegt werden. (3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche in Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Studienschwerpunkte tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichen Teilnehmerzahl durchgeführt werden. (4) Geeignete Fächer und Lehrveranstaltungen o Prüfungen können in Englisch als Unterrichts- und Prüfungssprache abgehalten werden. Im begründeten Einzelfall kann die Art einer Prüfungsleistung gemäß Studienplan vom Prüfer geänt werden; eine entsprechende Änung ist bei Prüfungskommission zu beantragen. Änungen nach Satz o Satz 2 sind zu Beginn des jeweiligen Semesters im Studienplan hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3

4 8 Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Anerkennung von Prüfungsleistungen () Eine Modulprüfungsleistung gilt dann als bestanden, wenn alle dem Modul zugeordneten Teilprüfungsleistungen bzw. Teilaufgabenblöcke mit einem ausreichenden Ergebnis bestanden wurden. Besteht die Prüfungsleistung eines Modules aus mehreren Teilaufgabenblöcken, ist im Falle eines Nichtbestehens das gesamte Modul zu wieholen. Für die Abnahme Prüfungsleistungen können von den Prüfern in den jeweiligen Units bzw. Teilaufgabenblöcken einzelnen Modulprüfungen bestehenserhebliche Mindestanforungen festgelegt werden, die wieum Voraussetzung für das Bestehen jeweiligen Modulprüfung sind. (2) Für Studienleistungen und Prüfungsleistungen sowie für die Festlegung von Leistungsnachweisen gelten ferner die Regelungen in den 8 bis 22 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) entsprechend. 2 Dabei gilt, dass jede nicht bestandene Prüfungsleistung Masterprüfung von mindestens zwei Prüfern zu bewerten ist (3) Studien- und Prüfungsleistungen, die an anen staatlichen o staatlich anerkannten Hochschule in Bundesrepublik Deutschland o an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich erworbenen Kompetenzen keine wesentliche Unterschiede bestehen. 2 Die Anrechnung von Studienzeiten erfolgt entsprechend. 3 Eine Nicht-Anerkennung ist dem Betroffenen zu begründen; es gilt das Prinzip Beweislastumkehr. 4 Wird eine Anerkennung versagt, kann die betroffene Person zudem eine Überprüfung Entscheidung durch die Hochschulleitung beantragen. 5 Die für eine Anrechnung erforlichen Unterlagen sind von den Studierenden in eindeutiger und ausreichen Form fristgerecht einzureichen. 6 Über die Anrechnung von Fehlversuchen aus einem vorherigen im Wesentlichen gleichen Masterstudium entscheidet die Prüfungskommission. 7 Für Prüfungsleistungen, die an Fachhochschule Neu-Ulm bereits mit nicht-bestanden abgelegt wurden, kann kein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen mehr gestellt werden. 8 Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen gilt ferner 4 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) entsprechend. (4) Studienbewerbern mit einem betriebswirtschaftlichen o fachverwandten Erstabschluss können gleichwertige Prüfungsleistungen auf sämtliche im ersten Lehrplansemester vorgesehene Module angerechnet werden, so dass auch eine Aufnahme des Studiums im zweiten Lehrplansemester zu jeweiligen Sommersemester möglich ist. 2 Mit Abschluss des Masterstudienganges muss Absolvent ein Kompetenzniveau von 300 ECTS-Punkten erreicht haben. 3 ECTS-Punkte, die aufgrund von Leistungsanrechnung zu diesem Kompetenzniveau fehlen, sind aus dem Lehrangebot Hochschule zu erwerben. (5) Bei Bewerbungen für ein höheres Semester entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung im Rahmen Bewerbung vor Zulassung. 4

5 (6) Werden Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung Gesamtnote einzubeziehen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird Vermerk 'bestanden' aufgenommen, in diesen Fällen ist eine Anerkennung nur bei einem Drittel Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium möglich. Eine Kennzeichnung Anrechnung im Zeugnis ist zulässig. (7) Über die Anrechnung von an ausländischen Hochschulen erbrachten Prüfungsleistungen bzw. erfolgreich abgeschlossenen Modulen entscheidet /die Vorsitzende jeweiligen Prüfungskommission im Zusammenwirken mit den lehrenden Professoren nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung von Art. 63. BayHSchG. 9 Regeltermine und Fristen () Im Masterstudiengang Advanced Management sollen bis zum Ende Regelstudienzeit alle Studien- und Prüfungsleistungen gemäß dem Studienplan und 8 Abs. 3 Satz Rahmenprüfungsordnung (RaPO) erbracht und die erforlichen ECTS-Punkte erworben werden. (2) Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit nach 6 Abs. um mehr als zwei Semester, ohne die Anforungen nach Abs. zu erfüllen, gilt die Masterprüfung als erstmals nicht bestanden. (3) Die Frist nach Abs. können auf Antrag bei nicht vom Prüfling zu vertretenden Fristüberschreitungen nach 8 Abs. 4 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) angemessen verlängert werden. Anträge auf Fristverlängerung müssen beim Prüfungsamt unverzüglich eingehen. 0 Wieholen von Prüfungsleistungen Für das Wieholen von Prüfungsleistungen gilt 0 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) entsprechend. 2 Dabei ist eine zweite Wieholung in insgesamt drei Prüfungsleistungen möglich; die dritte Wieholung einer Prüfungsleistung ist ausgeschlossen. 5

6 Masterarbeit () Die Masterarbeit kann nur ablegen, wer die Prüfungsleistungen ersten drei Lehrplansemester erfolgreich abgelegt hat. Ausnahmen hiervon bedürfen Genehmigung durch die Prüfungskommission. (2) Das Thema Masterarbeit kann frühestens nach Beendigung des dritten theoretischen Studiensemesters ausgegeben werden. (3) Das Thema Masterarbeit wird von Professoren Fachhochschule Neu-Ulm o einer Partnerhochschule ausgegeben, betreut und bewertet. 2 Die Betreuung Masterarbeit durch einen Professor einer Partnerhochschule bedarf Zustimmung durch die Prüfungskommission. (4) Das Thema für die Masterarbeit soll so beschaffen sein, sie bei zusammenhängen Bearbeitung in Regel in drei Monaten fertig gestellt sein kann. 2 Die Frist von Themenstellung bis zur Abgabe Masterarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten und zwei Monate nicht unterschreiten. (5) Für die Wieholung einer nicht bestandenen Masterarbeit gilt 0 Abs. 2 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) entsprechend. Das Thema für eine Wieholung Masterarbeit ist bei Prüfungskommission vor Beginn zu beantragen. 6

7 (6) Folgendes Verfahren gilt für die Anfertigung Masterarbeit:. Die Ausgabe des Themas ist aktenkundig zu machen; hierbei sind mindestens festzuhalten: Name des o Studierenden und des Aufgabenstellers o Aufgabenstellerin, das Thema Abschlussarbeit, Tag Ausgabe des Themas sowie Abgabetermin. 2. Die fertige Abschlussarbeit ist beim Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2 Ferner ist die Abschlussarbeit beim Prüfungsamt in elektronischer Form auf einem optischen Datenträger (CD/DVD) einzureichen. 3. Anträge auf Verlängerung Bearbeitungsfrist o auf Rückgabe des Themas sind schriftlich, unter Angabe von Gründen spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin an die zuständige Prüfungskommission einzureichen. 4. Die Prüfungskommission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit o aner vom Prüfling nicht zu vertreten Gründe nicht eingehalten werden kann; die Nachfrist soll drei Monate nicht überschreiten. 2 Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu machen. 3 Im Krankheitsfall ist stets ein ärztliches Attest vorzulegen. 4 8 Abs. 4 Rahmenprüfungsordnung (RaPO) gilt entsprechend. 5 Ein entsprechen, schriftlicher Antrag soll spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin beim vorsitzenden Mitglied Prüfungskommission eingereicht werden. (7) Die Masterarbeit ist mit einer Erklärung des Studierenden zu versehen, dass er die Arbeit selbstständig verfasst, noch nicht anweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anen als die angegebenen Quellen o Hilfsmittel benützt, sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet hat (8) Jede Abschlussarbeit ist in Regel von mindestens zwei Prüfern o Prüferinnen zu bewerten. 2 Abweichungen von dieser Regel darf die Prüfungskommission nur aus zwingenden Gründen (z. B. Fehlen eines geeigneten zweiten Prüfers o einer geeigneten zweiten Prüferin) beschließen; die Gründe sind schriftlich festzuhalten. 3 Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten. 4 Wird die Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeliefert, wird sie mit Note nicht ausreichend bewertet. 7

8 2 Bildung Prüfungsgesamtnote, Masterzeugnis und urkunde, Akademischer Grad () Die Masterprüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen bzw. Modulprüfungsleistungen gemäß dem Studienplan sowie die Masterarbeit mindestens mit Note ausreichend bestanden wurden. (2) Die Gesamtnote Master-Prüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel Modulnoten gemäß dem Studienplan entsprechend Gewichtung nach ECTS- Leistungspunkten, ausschließlich des ersten Lehrplansemesters, und Note Masterarbeit. (3) Die Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise werden mit folgenden Noten bewertet: Bestanden:,0,3,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 Nicht bestanden: 5,0 (4) Bei überragenden Leistungen (Gesamtnote,2 o besser) wird das Gesamturteil mit Auszeichnung bestanden erteilt. (5) Über die bestandene Master-Prüfung wird unverzüglich ein Zeugnis ausgestellt. In das Zeugnis sind aufzunehmen:. die Module sowie en Note, 2. das Thema Masterarbeit sowie en Note, 4. die Gesamtnote Master-Prüfung, 5. die Anzahl insgesamt erworbenen ECTS-Leistungspunkte Das Masterzeugnis wird vom Präsidenten Fachhochschule Neu-Ulm sowie dem Vorsitzenden Prüfungskommission ausgestellt und unterzeichnet. Es trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. (6) Nach erfolgreichem Bestehen Masterprüfung verleiht die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Neu-Ulm den Absolventen den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.). 8

9 2a Diploma Supplement (Studiengangerläuterung) () Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm stellt nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums ein Diploma Supplement entsprechend dem "Diploma Supplement-Modell" von Europäischer Union, Europarat und UNESCO aus. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist zwischen KMK und HRK abgestimmte Text in jeweils geltenden Fassung zu verwenden. (2) Das Diploma Supplement wird vom zuständigen Vorsitzenden Prüfungskommission unterzeichnet. (3) Zusätzlich zur Bewertung von Prüfungsleistungen wird im Diploma Supplement Rang erfolgreichen Studierenden innerhalb ihrer Kohorte; entsprechend ihrer Gesamtnote; nach nachstehenden ECTS-Bewertungsskala angegeben. ECTS-grade für A die besten 0% B die nächstbesten 25% C die nächstbesten 30% D die nächstbesten 25% E die nächstbesten 0% (4) Die im Diploma Supplement aufgeführte Gesamtnote errechnet sich gemäß 2 Abs. 2. 9

10 3 Studienplan () Studienplan im Masterstudiengang Advanced Management bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 203/4 Erstes Lehrplansemester ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung ) Betriebswirtschaft I Kosten- und SU 9 2 P (K, 20min) Leistungsrechnung 2 Buchführung und SU 2 Bilanzierung 3 Finanzierung und Investition SU 2 4 Betriebswirtschaft II Organisation SU 9 2 P (K, 20min) 5 Personalwirtschaft SU 2 6 Marketing SU 2 7 Volkswirtschaft Mikro- und Makroökonomie SU 6 2 P (K) 8 Wirtschaftspolitik SU 2 9 Quantitative Methoden im Management SU 6 3 P (K) gesamt 30 9 Zweites Lehrplansemester (funktionsübergreifende Fächer) ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung ) Mitarbeiterführung Führungstechniken u. SU 6 2 P (K) Führungslehre 2 Unternehmensethik SU 2 3 Betriebswirtschaft III Planung und Logisitk SU 6 2 P (K) 4 Unternehmensbesteuerung SU 2 5 International Strategic Management e) SU 6 4 P (StA,RE) 6 Bspw. Wirtschaftsgeschichte SU 2 8 P (K/StA/RE) 7 Bspw. Konstitutive SU Entscheidungen Allgemein- 8 Bspw. Seminar S wissenschaftl Unternehmensführung Fächer 9 Bspw. SU Unternehmensplanspiel 0 Bspw. E-Business SU gesamt e) Die Veranstaltung und die Prüfungsleistung finden i.d.r. in englischer Sprache stattfinden, Abweichungen hiervon sind zu Beginn des Semesters bekannt zu machen. 0

11 Drittes Lehrplansemester Schwerpunkt Finance and Accounting ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung ) Seminar S 9 3 P (StA,RE) Controlling 2 Fallstudien zum Controlling SU 2 3 Seminar im Steuerrecht S 9 3 P (StA,RE) Taxation 4 Fälle zum Steuerrecht SU 2 5 Seminar S 2 3 P (StA, RE) 6 Accounting Internat. Bilanzierung SU 2 7 Konzernrechnungslegung SU 2 gesamt 30 7 Schwerpunkt International Brand and Sales Management ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung ) English for Studies in SU 5 2 P (K) Fremdspr. Modul Marketing & Sales 2 Strat. Brand Management SU 8 2 P (StA,RE) 3 Strategic Brand Management and Branding Tools Branding Seminar S 3 4 Branding Case Studies S 2 5 Strategic Growth and Sales SU 8 2 P (StA,RE) 6 Strategic Growth and Sales Management Growth and Sales Seminar S 3 7 Management Growth and Sales Case S 2 Studies 8 Strategic Market Research SU 9 2 P (StA,RE) Mananagement and Market 9 Strategic Market Research Research Tools Market Research Seminar S 3 0 Market Research Case S 2 Studies gesamt 30 23

12 Schwerpunkt Informationsmanagement ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung ) Analyse und Modellierung SU 5 2 P (StA,RE) von Geschäftsprozessen im Geschäftsprozessmanagement Unternehmen 2 Branchenspezifische PP Geschäftsprozesse 3 Enterprise Applications SU 5 2 P (StA,RE) 4 IT-Anwendungen Information Integration und SU/ Integrationsarchitekturen PP 5 Business OLAP-Analyse und Data- SU 5 2 P (StA,RE) Intelligence und Mining 6 Management- SU/ Data Warehousing und Informationssysteme PP Management-Cockpits IT-Recht und Informationssicherh eit Enterprise Application Engineering IT-, Medien- und Urheberrecht IT-Sicherheit Verteilte Unternehmens- und Web-Anwendungen - Usability, GUI-Design und Software Engineering SU 5 2 P (StA,RE) SU/ PP SU/ PP 5 2 P (StA,RE) 0 Qualitätssicherung und SU Management Consulting- Methoden und Techniken S 5 P (StA,RE) 2 Methoden Beratungsprojekt PP gesamt

13 Viertes Lehrplansemester Schwerpunkt Finance and Accounting ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung Seminar S 2 3 P (StA, RE) ) 2 Finance Financial Management SU 2 3 Treasury SU 2 4 Masterseminar S 2 2 P (RE) Masterarbeit 5 Masterarbeit 6 MT gesamt 30 9 Schwerpunkt International Brand and Sales Management ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung Market Research PP 2 3 P (StA, RE) ) 2 Conceptual Brand Management PP 3 3 Seminar Strategic Growth and Sales PP 3 Management 4 Masterseminar S 2 2 P (RE) Masterarbeit 5 Masterarbeit 6 MT gesamt 30 Schwerpunkt Informationsmanagement ECTS SWS in Semester Prüfungsleistung Plattform- und IT- SU/ 6 2 P (StA/RE) ) IT-Service- und Infrastrukturmanagement PP Infrastrukturmanagement 2 IT-Servicemanagement SU (ITIL) 3 IT-Projektmanagement S 6 2 P (StA/RE) ) 4 SU/ 2 IT-Management und IT-Controlling PP 5 Masterseminar S 2 2 P (RE) Masterarbeit 6 Masterarbeit 6 MT gesamt 30 9 Die Prüfungsart ) gemäß dem Studienplan, nicht aber Prüfungsanzahl, kann im jeweiligen Semester geänt werden. Die Änung wird zu Beginn des Semesters von Prüfungskommission im Studienplan veröffentlicht. 3

14 (2) Studienplan im Masterstudiengang Advanced Management bei Studienbeginn vor dem Wintersemester 203/4 Erstes Lehrplansemester ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Betriebswirtschaft I Kosten- und SU 9 2 P (K/StA/RE) Leistungsrechnung 2 Buchführung und SU 2 P (K/StA/RE) Bilanzierung 3 Finanzierung und Investition SU 2 P (K/StA/RE) 4 Betriebswirtschaft II Organisation SU 9 2 P (K/StA/RE) 5 Personalwirtschaft SU 2 P (K/StA/RE) 6 Marketing SU 2 P (K/StA/RE) 7 Volkswirtschaft Mikro- und Makroökonomie SU 6 2 P (K/StA/RE) 8 Wirtschaftspolitik SU 2 P (K/StA/RE) 9 Wahlpflichtfächer SU 6 6 P (K/StA/RE) gesamt Zweites Lehrplansemester (funktionsübergreifende Fächer) ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Mitarbeiterführung Führungstechniken u. SU 6 2 P (K/StA/RE) Führungslehre 2 Unternehmensethik SU 2 P (K/StA/RE) 3 Betriebswirtschaft III Planung und Logisitk SU 6 2 P (K/StA/RE) 4 Unternehmensbesteuerung SU 2 P (K/StA/RE) 5 Cross Cultural Cross Cultural Management SU 6 2 P (K/StA/RE) Communication e) 6 Cross Cultural Competences SU P (K/StA/RE) 2 e) 7 Bspw. Wirtschaftsgeschichte SU 6 6 P (K/StA/RE) 8 Bspw. Grundlagen SU P (K/StA/RE) allg. wissenschaftl Philosophie Fächer 9 Bspw. Grundlagen SU P (K/StA/RE) Psychologie 0 Bspw. Konstitutive SU 6 6 P (K/StA/RE) Entscheidungen Bspw. Transnational SU P (K/StA/RE) spez. wissenschaftl. Management Fächer 2 Bspw. SU P (K/StA/RE) Unternehmensplanspiel 3 Bspw. E-Business SU P (K/StA/RE) gesamt e) Die Veranstaltung und die Prüfungsleistung finden i.d.r. in englischer Sprache stattfinden, Abweichungen hiervon sind zu Beginn des Semesters bekannt zu machen. 4

15 Drittes Lehrplansemester Schwerpunkt Finance and Accounting ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Seminar S 9 3 P (K/StA/RE) Controlling 2 Fallstudien zum Controlling SU 2 P (K/StA/RE) 3 Seminar im Steuerrecht S 9 3 P (K/StA/RE) Taxation 4 Fälle zum Steuerrecht SU 2 P (K/StA/RE) 5 Seminar S 2 3 P (K/StA/RE) 6 Accounting Internat. Bilanzierung SU 2 P (K/StA/RE) 7 Konzernrechungslegung SU 2 P (K/StA/RE) gesamt 30 7 Schwerpunkt International Brand and Sales Management ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung English for Studies in SU 3 2 P (K/StA/RE) Fremdspr. Modul Marketing & Sales 2 Strat. Brand Management SU 9 2 P (K/StA/RE) 3 Strategic Brand Management and Branding Tools Branding Seminar S 3 P (K/StA/RE) 4 Branding Case Studies S 2 P (K/StA/RE) 5 Strategic Growth and Sales SU 9 2 P (K/StA/RE) 6 Strategic Growth and Sales Management Growth and Sales Seminar S 3 P (K/StA/RE) 7 Management Growth and Sales Case S 2 P (K/StA/RE) Studies 8 Strategic Market Research SU 9 2 P (K/StA/RE) Mananagement and Market 9 Strategic Market Research Research Tools Market Research Seminar S 3 P (K/StA/RE) 0 Market Research Case S 2 P (K/StA/RE) Studies gesamt

16 Schwerpunkt Informationsmanagement ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Analyse und Modellierung SU 5 2 P (K/StA/RE) von Geschäftsprozessen im Geschäftsprozessmanagement Unternehmen 2 Branchenspezifische PP P (K/StA/RE) Geschäftsprozesse 3 Enterprise Applications SU 5 2 P (K/StA/RE) 4 IT-Anwendungen Information Integration und SU/ P (K/StA/RE) Integrationsarchitekturen PP 5 Business OLAP-Analyse und Data- SU 5 2 P (K/StA/RE) Intelligence und Mining 6 Management- SU/ P (K/StA/RE) Data Warehousing und Informationssystem PP Management-Cockpits e IT-Recht und Informationssicherh eit Enterprise Application Engineering IT-, Medien- und Urheberrecht IT-Sicherheit Verteilte Unternehmens- und Web-Anwendungen - Usability, GUI-Design und Software Engineering SU 5 2 P (K/StA/RE) SU/ PP SU/ PP P (K/StA/RE) 5 2 P (K/StA/RE) 0 Qualitätssicherung und SU P (K/StA/RE) Management Consulting- Methoden und Techniken S 5 P (K/StA/RE) 2 Methoden Beratungsprojekt PP P (K/StA/RE) gesamt

17 Viertes Lehrplansemester Schwerpunkt Finance and Accounting ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Seminar S 2 3 P (K/StA/RE) 2 Finance Financial Management SU 2 P (K/StA/RE) 3 Treasury SU 2 P (K/StA/RE) 4 Masterseminar S 2 2 RE Masterarbeit 5 Masterarbeit 6 MT gesamt 30 9 Schwerpunkt International Brand and Sales Management ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungs leistung Market Research PP 2 3 P (K/StA/RE) 2 Conceptual Brand Management PP 3 P (K/StA/RE) 3 Seminar Strategic Growth and Sales PP 3 P (K/StA/RE) Management 4 Masterseminar S 2 2 RE Masterarbeit 5 Masterarbeit 6 MT gesamt 30 Schwerpunkt Informationsmanagement ECTS SWS in Semester Studienleistung Prüfungsleistung Plattform- und IT- SU/ 4 2 P (K/StA/RE) IT-Service- und Infrastrukturmanagement PP Infrastrukturmanagement 2 IT-Servicemanagement SU P (K/StA/RE) (ITIL) 3 IT-Projektmanagement IT-Projektmanagement- S 4 2 P (K/StA/RE) Seminar 4 IT-Management und IT-Management SU/ 4 P (K/StA/RE) 5 -Controlling IT-Controlling PP 6 Masterseminar S 2 2 RE Masterarbeit 7 Masterarbeit 6 MT gesamt

18 Für die Art Lehrveranstaltungen werden nachfolgende Abkürzungen verwendet: Seminaristischer Unterricht = SU Seminar = S Praxisprojekt = PP Für die Studien- und Prüfungsleistungen werden nachfolgende Abkürzungen verwendet Klausur Bericht Master Thesis Referat Studienarbeit = K (90 min, wenn nicht ans festgelegt) = BE = MT = RE (5 min, wenn nicht ans festgelegt) = StA/Praktische Arbeit 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses Hochschulleitung vom und rechtsaufsichtlichen Genehmigung Präsidentin Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Neu-Ulm vom Neu-Ulm, den Prof. Dr. Uta M. Feser Präsidentin Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Nielegung: Bekanntgabe: Tag Bekanntgabe:

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