Transfer Pricing Perspective Deutschland

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1 Aktuelles aus der Praxis für die Praxis Ausgabe 23, September 2014 Transfer Pricing Perspective Deutschland Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die Diskussionen über den Themenkreis Verlagerung von Gewinnen ins Ausland sowie Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, das sogenannte Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), dauern unvermindert an und werden das laufende Jahr voraussichtlich ebenso prägen wie bereits das Jahr Im Februar 2013 veröffentlichte die OECD zunächst einen Bericht mit dem Titel Addressing Base Erosion and Profit Shifting, in dem die Ursachen und Hintergründe sogenannter Steuervermeidungsstrategien sowie die Anwendung legaler Möglichkeiten der Steuerplanung und Steuergestaltung multinationaler Unternehmen analysiert und mögliche regulatorische Handlungsfelder identifiziert wurden. Auf dieser Grundlage erschien im Juli 2013 der Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting der OECD mit den Zielen, Steuervermeidungsstrategien zu überprüfen sowie eine Koordination der internationalen Steuerpolitik zu erreichen. Zur Bekämpfung von BEPS bzw. von Steuerschlupflöchern und der sogenannten aggressiven Steuerplanung enthält der Aktionsplan 15 Einzelschritte, die die OECD derzeit zu 15 konkreten Maßnahmen weiterentwickelt, die von erheblicher Relevanz für die Verrechnungspreispraxis sein werden. In diesem Zusammenhang wurde bereits am 30. Januar 2014 ein viel beachteter Vorschlag zur Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien zur Dokumentation von Verrechnungspreisen veröffentlicht. Aus diesem Anlass steht im Fokus dieser Ausgabe von Transfer Pricing Perspective Deutschland ein Überblick über die 15 in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen der BEPS-Initiative, deren Abschluss für 2015 vorgesehen ist, sowie ihre Auswirkungen auf die Verrechnungspreispraxis und die Konsequenzen für multinationale Unternehmen. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Ausgabe im branchenbezogenen Teil mit der Veränderung der Wertschöpfungskette im Energiesektor infolge der Liberalisierung der Energiemärkte und der in Deutschland verfolgten Energiewende. Die Rubrik Aus unserer Praxis behandelt das Thema Berichtswesen im Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf den Zielkonflikten zwischen betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Berichtswesen, bedingt durch die jeweils unterschiedlichen Perspektiven des Berichtsempfängers. Ferner erwarten Sie weitere Artikel zu aktuellen Themen aus der nationalen und internationalen Verrechnungspreispraxis. Sie können dieser Ausgabe von Transfer Pricing Perspective Deutschland wieder viele nützliche Anregungen für Ihre tägliche Arbeit entnehmen. Wir wünschen Ihnen eine ertragreiche Lektüre. Ihr Redaktionsteam

2 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Inhalt Im Fokus... 3 Status quo der BEPS-Entwicklungen... 3 Aktuelle Themen aus Deutschland... 6 Veröffentlichung des Glossars Verrechnungspreise durch das BMF... 6 Internationale Entwicklungen...7 Die Ansichten der chinesischen SAT zu konzerninternen Dienstleistungen und Management Fees...7 Verrechnungspreisimplikationen infolge der Liberalisierung des chinesischen Renminbi... 8 Dänemark: aktuelle Verrechnungspreisentwicklungen... 9 Indien: signifikante Änderungen aktueller Verrechnungspreisregelungen... 9 Kanada: neueste Entwicklungen zu Vorabverständigungsverfahren...10 Industrielle Entwicklungen Veränderung der Wertschöpfungskette im Energiesektor Regionale Entwicklungen...12 Update aus der Internationalen Steuerkonferenz der OECD zu BEPS...12 Aus unserer Praxis...13 Zielkonflikte zwischen betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Berichtswesen: Steuern versus Steuerung...13 Service...14 Veröffentlichungen...14 Veranstaltungen...15 Über uns PwC Deutschland und Verrechnungspreise in den BRIC-Staaten Transfer Pricing to Go...18 Ansprechpartner in Ihrer Nähe...19 Redaktion...19 Bestellung und Abbestellung...19

3 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Im Fokus Status quo der BEPS-Entwicklungen Von Kati Fiehler und Marie-Melanie Bentzien-Wilkens Mit dem Aktionsplan vom 19. Juli 2013 zum Thema Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) 1 hat die OECD ihren Willen dokumentiert, die Koordination internationaler Steuerpolitik voranzutreiben und die heute legalen Möglichkeiten der Steuerplanung zu überprüfen. Im vergangenen Jahr wurde intensiv an den 15 Maßnahmen der OECD zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmöglichkeiten und Steuerschlupflöchern gearbeitet. Welche Maßnahmen die OECD bislang auf den Weg bringen konnte und was die Steuerpraxis zukünftig noch zu erwarten hat, wird im Folgenden dargestellt. 2 Folgende Übersicht fasst den von der OECD vorgestellten Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von BEPS zusammen. 3 Fünfzehn Maßnahmen zur Bekämpfung von BEPS General Actions Anpassung der Steuergesetzgebung an digital economy (1) Verhinderung von internationaler Nichtbesteuerung bei hybriden Gestaltungen (2) Stärkung der Bedeutung der AStG-Gesetzgebung (3) Begrenzung von Gewinnverkürzung und -abzug durch Zinsabzug und andere Finanzierungsinstrumente (4) mehr Substanz und Transparenz (5) Transparenz und Offenlegung Methoden zur Informationsgewinnung und -auswertung (11) Offenlegung von Steuerplanung (12) Auf DBA gerichtete Aktionen Vermeidung von Umgehungstatbeständen (6) effiziente Verständigung (14) Entwicklung multilateraler Instrumente (15) Betriebsstätten und Verrechnungspreise keine künstlichen Betriebsstättenstrukturen (7) Überarbeitung der Grundregeln für Verrechnungspreisdokumentation (13) angemessene Verrechnungspreise und Gewinnaufteilung im Einklang mit Wertschöpfung, insbesondere: immaterielle Wirtschaftsgüter (8) Risiken und Kapital (9) risikoreiche Transaktionen (10) Vgl. Der Artikel wurde letztmalig am 2. September 2013 aktualisiert. Quelle: Wellens, Dr. Ludger/Kammer, Dr. Andreas: OECD: Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung? in: Transfer Pricing Perspective Deutschland, Ausgabe 20, November 2013.

4 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Nachstehend haben wir den aktuellen Stand pro Maßnahme sowie die nächsten Schritte zusammengefasst. Stand und nächste Schritte der 15 Maßnahmen OECD-Maßnahmen Aktueller Stand 1. Anpassung der Steuergesetzgebung an die digital economy 2. Hybrid Mismatch Arrangements 3. Stärkung der Bedeutung der AStG-Gesetzgebung 4. Finanzinstrumente 5. Erhöhung der Substanz und Transparenz 6. Verhinderung von Abkommensmissbrauch 7. Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte 8. Verrechnungspreise: immaterielle Wirtschaftsgüter (iwgs) 9. Verrechnungspreise: Risiken und Kapital Es wurden bereits Berichte veröffentlicht. 1 Diese befassen sich mit den Herausforderungen der Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen der digital economy. Die von der OECD veröffentlichten Diskussionsentwürfe 3 beziehen sich auf Empfehlungen bezüglich des nationalen Rechts und auf abkommensrechtliche Aspekte, vor allem in Bezug auf doppelt ansässige und auf als transparent behandelte Rechtsträger. Das Ziel ist es, Empfehlungen bezüglich der Stärkung und Harmonisierung von AStG-Regelungen auszusprechen. Momentan liegen keine Ergebnisse vor. Es soll ein Rahmen für Regelungen, die die Vermeidung von BEPS aufgrund von Zinsabzügen oder sonstige finanzielle Aufwendungen zum Ziel haben, entwickelt werden. Im BEPS-Bericht wird dazu aufgerufen, Vorschläge zur Entwicklung von Lösungen zur wirksameren Bekämpfung schädlicher Systeme zu erarbeiten und dabei Faktoren wie Transparenz und Substanz zu berücksichtigen. Der veröffentlichte Diskussionsentwurf 4 macht Vorschläge, wie gegen unterschiedliche Formen der (potenziell) missbräuchlichen Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) vorgegangen werden soll. Die geplanten Änderungen sind im Wesentlichen die Änderung der Betriebsstättendefinitionen (u. a. bezüglich des Einsatzes von Kommissionären) sowie die Berücksichtigung von hiermit verwandten Problemen bei der Gewinnzurechnung. Das Ziel ist es, Maßnahmen für die Vermeidung der Verschiebung von iwgs innerhalb des Konzerns zu schaffen. Damit zusammenhängend wird der Ansatz verfolgt, dass die Einkünfteallokation im Zusammenhang mit iwgs anhand der tatsächlich geleisteten Wertschöpfung erfolgen muss. Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von BEPS durch die Übertragung von Risiken bzw. Überschusskapital an die Gruppenmitglieder. Dazu wird auf einen Zusammenhang zwischen Substanz und Gewinnverteilung abgestellt. Ausblick Die Finalisierung der OECD- Berichte soll im September 2014 erfolgen. 2 Derzeit befindet sich die OECD in einem internen Abstimmungsprozess. Der überarbeitete Bericht wurde am 16. September veröffentlicht. 2 Endgültige Ergebnisse werden im September/Dezember 2015 erwartet. 2 Endgültige Ergebnisse werden im September/Dezember 2015 erwartet. 2 Seitens Deutschlands wird jedoch noch die endgültige OECD-Reaktion abgewartet. Der Bericht zur Steuerregelungen der OECD Mitgliedsstaaten soll im September 2014 veröffentlicht werden. Bis September 2015 soll ein weiterer Bericht bezüglich der Steuerregelungen der Nicht- OECD-Mitgliedsstaaten entwickelt werden. 2 Erster OECD-Bericht soll im September 2014 veröffentlicht werden. Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 2 Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 2 Der finale Bericht des überarbeiteten Kapitels VI der OECD- Verrechnungspreisrichtlinien wurde am 16. September 2014 veröffentlicht. 2 Erster Diskussionsentwurf wird im November 2014 erwartet. Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 2 Vgl. veröffentlicht durch OECD Task Force on Digital Economy, sowie gen_info/good_governance_matters/digital/report_digital_economy.pdf der EU Expert Group on Taxation of the Digital Economy. Vgl. Vgl. sowie Vgl. weitere Kommentare zu dem veröffentlichten Bericht sind auch zu finden unter:

5 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September OECD-Maßnahmen Aktueller Stand 10. Verrechnungspreise: sonstige Risikotransaktionen 11. Methoden zur Informationsgewinnung und -auswertung in Bezug auf BEPS 12. Offenlegung aggressiver Steuerplanungsstrategien 13. Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation 14. Dispute Resolution 15. Schaffung eines multilateralen Instruments zur Implementierung der BEPS- Maßnahmen 5 6 Es sollen Regelungen geschaffen werden, um BEPS aufgrund von grenzüberschreitenden Transaktionen, die fremde Dritte nie oder selten eingehen würden, zu vermeiden. Außerdem stehen als typisch klassifizierte BEPS-Maßnahmen zentrale Managementumlagen im Fokus. Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses über Steuerrisiken an Steuerverwaltungen und Steuergesetzgeber sowie kooperative Compliance-Programme zwischen Steuerpflichtigen und Steuerverwaltungen geschaffen werden, damit Finanzverwaltungen über aussagekräftige und zeitnahe Informationen über Steuerplanungsstrategien verfügen und somit Risikobereiche leichter identifizieren können. Ziel ist es, Steuerpflichtige zu verpflichten, aggressive Steuerplanungsstrategien offenzulegen. Dabei wird der Schwerpunkt auf den länderübergreifenden Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen und den internationalen Steuerregularien gelegt. Ziele dieser Maßnahme sind die Überarbeitung der vorhandenen Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften und insbesondere die Offenlegung weiterer Informationen durch die Steuerpflichtigen. Transparenz soll durch das sog. Country-by-Country Reporting (CBCR) 6 geschaffen werden, in welchem weiterführende Informationen über die gesamte Konzerngruppe dargelegt werden sollen. Es sollen Maßnahmen geschaffen werden, um Unstimmigkeiten bei Nichtvorhandensein der Möglichkeit von Verständigungsverfahren zu regeln. Ziel von BEPS ist es, die weiteren 14 BEPS-Maßnahmen in der lokalen Gesetzgebung umzusetzen. Dafür soll durch Maßnahme 15 eruiert werden, ob ein solches Instrument geschaffen werden kann. Ausblick Endgültige Ergebnisse werden September 2015 erwartet. 5 Stellungnahmen sind bis zum 12. September 2014 an den BDI und bis zum 19. September 2014 an die OECD einzusenden. Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 5 Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 5 Endgültige Ergebnisse werden im September 2014 erwartet. 5 Inwieweit diese in die deutschen Vorschriften eingearbeitet werden, bleibt offen. Endgültige Ergebnisse werden im September 2015 erwartet. 5 Endgültige Ergebnisse werden im September/Dezember 2015 erwartet. 5 Vgl. Vgl. Für detaillierte Ausführungen zum Diskussionsentwurf siehe auch: Bittner, Dr. Thomas/Greil, Eva/Kopfer, Nadja : Verrechnungspreisdokumentation und Country-by-Country Reporting, in: Transfer Pricing Perspective Deutschland, Ausgabe 22, Juni 2014, sowie Lorenzen, Holger/Kammer, Dr. Andreas: Country-by-Country Reporting: von der OECD-Agenda ins Gesetzgebungsverfahren, in: Transfer Pricing Perspective Deutschland, Ausgabe 20, November Fazit Die Implementierung aller BEPS-Maßnahmen wird den deutschen Steuerpflichtigen nicht unberührt lassen. Deshalb empfehlen wir frühzeitig die Implementierung eines sogenannten Frühwarnsystems für BEPS-Maßnahmen. Hiermit kann rechtzeitig identifiziert werden, inwieweit Ihr Unternehmen auf die geplanten BEPS-Maßnahmen vorbereitet ist und welche Schritte Sie gegebenenfalls noch unternehmen müssen. Gern unterstützt Sie PwC bei dieser Risikoeinschätzung.

6 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Aktuelle Themen aus Deutschland Veröffentlichung des Glossars Verrechnungspreise durch das BMF Von Jörg Hanken und Clarisse Müller Am 19. Mai 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Glossar Verrechnungspreise, eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe ohne Rechtsbindung, im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. 4 Das Glossar beinhaltet neben Erläuterungen zu Begriffen aus dem Bereich Verrechnungspreise und Dokumentation, soweit vorhanden, ebenfalls deren Fundstellen in Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und OECD-Richtlinien und soll nach Bedarf aktualisiert werden. Ziel des BMF ist es, mit dem Glossar zu einer Vereinheitlichung verrechnungspreisrelevanter Terminologien beizutragen. Angesichts der mittlerweile über zahlreiche Erlasse und Verordnungen verstreuten einschlägigen Regelungen zu Verrechnungspreisen und Dokumentation ist die Veröffentlichung dieses Glossars grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist zu beachten, dass es sich bei dem 22-seitigen Glossar um keine eigenständige Regelungsquelle handelt. So wird im Glossar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Auslegung der darin ausgewiesenen Begriffe letztlich allein der objektivierte Wille von Gesetz- bzw. Verordnungsgeber maßgebend ist, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck kommt und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt. 5 Es ist davon auszugehen, dass diese Auslegungsstandards in gleicher Weise auch auf andere Quellen als deutsche Gesetze und Verordnungen wie zum Beispiel Erlasse oder OECD- Richtlinien angewendet werden sollen. Bei den im Glossar enthaltenen Begriffen handelt es sich zum einen um rechtliche Begrifflichkeiten wie beispielsweise die Funktion oder Funktionsverlagerung, zum anderen aber auch um Termini, die lediglich in Erlassen genannt werden. So beinhaltet das Glossar beispielsweise unter Verweis auf die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung die Erläuterung des Begriffs des Lohn- bzw. des Auftragsfertigers. Schließlich werden ebenfalls betriebswirtschaftliche Begriffe wie Capital Asset Pricing Model (CAPM), Cashflow oder Portfolioansatz aufgeführt. Da das BMF für die Erläuterung der Begriffe im Grunde Zitate der entsprechenden Quellen verwendet, sollte es hierdurch zu keiner neuen Auslegung oder Interpretation der Begrifflichkeiten kommen. Zu begrüßen ist die Klarstellung im Glossar, dass eine unverwertbare Dokumentation vorliegt, wenn die Qualität der vorgelegten Aufzeichnungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls so schlecht ist, dass dies der Nichtvorlage von Unterlagen gleich kommt. 6 Und die Frage der Verwertbarkeit ist je Geschäftsvorfall zu prüfen. Das heißt, die Nichtvorlage von Unterlagen für einen einzelnen Geschäftsvorfall bedeutet nicht die Unverwertbarkeit der gesamten Dokumentation. Fazit Insgesamt kann das Glossar als eine umfassende Zusammenstellung wesentlicher verrechnungspreisrelevanter Begriffe eine sinnvolle Arbeitshilfe darstellen. Grund Vgl. Allgemeine_Informationen/ Glossar-Verrechnungspreise.html Vgl. auch BFH-Urteil vom , X R 57/09, BStBl 2012 II, S. 770 m. w. N. Vgl. Glossar Verrechnungspreise zum Begriff Unverwertbarkeit von Unterlagen.

7 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September sätzlich sollten Anwender allerdings die angebotenen Definitionen in kritischen Fällen anhand des Wortlauts der Rechtsgrundlagen überprüfen. Internationale Entwicklungen Die Ansichten der chinesischen SAT zu konzerninternen Dienstleistungen und Management Fees Von Jörg Hanken und Mingzhe Ouyang 7 Als Reaktion auf die Anfrage der Vereinten Nationen hat die State Administration of Taxation (SAT) der Volksrepublik China ihre Ansichten mitgeteilt und am 16. Januar 2014 zwei Empfehlungen bezüglich konzerninterner Dienstleistungen und Management Fees veröffentlicht. Der folgende Artikel bietet eine Übersicht über spezielle Themen und praktische Herausforderungen, die bei der Verrechnung von Dienstleistungen und Management Fees demnach beachtet werden müssen. Zu berücksichtigende Sachverhalte Die SAT stimmt der OECD-Grundstruktur der Verrechnung von konzerninternen Dienstleistungen zu. Darüber hinaus hob sie vier Sachverhalte hervor, die bei der Analyse, ob Muttergesellschaften Dienstleistungsgebühren an verbundene Gesellschaften verrechnen können, berücksichtigt werden müssen: Ein Benefit-Test sollte durchgeführt werden, sowohl aus Sicht des Dienstleistungsanbieters als auch aus Sicht des Dienstleistungsempfängers (falls z. B. der Anbieter mehr durch die Dienstleistung profitiert als der Empfänger, sollen keine Gebühren verrechnet werden). Es sollten Analysen durchgeführt werden, die bewerten, ob die Dienstleistungen für das Tochterunternehmen unbedingt notwendig sind (z. B. sollen hochwertige Dienstleistungen wie rechtliche und sonstige Beratung für eine Tochtergesellschaft mit reiner Produktionsfunktion in China nicht notwendig sein). Es sollten Überlegungen angestellt werden, ob die verschiedenen Dienstleistungen schon durch andere konzerninterne Transaktionen entlohnt wurden (stellt z. B. die Muttergesellschaft einer Tochtergesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände zur Verfügung und teilt den damit zusammenhängenden Residualgewinn, sollte sie nicht zusätzlich eine Management Fee verrechnen). Bestimmte Arten von Managementdienstleistungen sind möglicherweise doppelt erbracht worden oder sie stellen Shareholder Activities dar und sollten daher nicht verrechnet werden (z. B. Entscheidungen des Managements der Mutter, wenn die Tochter ein eigenes Management hat). Praktische Herausforderungen und Empfehlungen Die SAT hat auf zwei praktische Herausforderungen im Rahmen ihrer Untersuchung konzerninterner Transaktionen hingewiesen: 1. Die Überprüfbarkeit der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistungen und der Angemessenheit der entsprechenden Verrechnungslogik stellt in Entwicklungsländern eine besonders große Herausforderung dar. Darüber hinaus kann der lokale Steuerpflichtige meistens keinen Überblick über die Gesamtstruktur der konzerninternen Leistungen geben, wenn sich der Dienstleistungsanbieter im Ausland befindet. Die SAT empfiehlt den Vereinten Nationen, in ihrem Practical Manual on Transfer 7 Mingzhe Ouyang ist Mitglied der BRIC-Gruppe Deutschland bei PwC.

8 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Pricing for Developing Countries (UN TP Manual) auf die relevanten Anforderungen zur Verrechnungspreisdokumentation des OECD-Aktionsplans gegen die Erosion von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting BEPS) zu verweisen und von der Muttergesellschaft die Bekanntgabe der Verrechnungspreislogik inklusive der Verrechnungsmethode und resultierenden Dienstleistungsgebühr, die an jede Tochtergesellschaft verrechnet wird im Masterfile zu verlangen. 2. In der Praxis ergeben sich oft Schwierigkeiten bei der eindeutigen Trennung zwischen Lizenzgebühren und technischen Dienstleistungsgebühren. Im Fall der Umklassifizierung einer Dienstleistungsgebühr in eine Lizenzgebühr wäre eine Anpassung der Quellensteuer die Folge. Die SAT empfiehlt daher, auch zusätzliche Abgrenzungsregelungen für technische Dienstleistungsgebühren und Lizenzgebühren in das UN TP Manual aufzunehmen. Schlussfolgerung 1. Die SAT unterstreicht in ihren Kommentierungen zu den Dienstleistungsgebühren, insbesondere zu den sogenannten Management Fees, die Frage der Wertschöpfung. Daher ist es für den Steuerpflichtigen aus chinesischer Sicht ratsam, den Wertschöpfungsbeitrag der von den ausländischen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Funktions- und Risikoprofile der chinesischen Einheit aufzuzeigen. 2. Für den Fall, dass die globalen Dienstleistungen zunächst an eine regionale Zentrale verrechnet werden und dann von dort weiterverrechnet werden, sollte der Zusammenhang zwischen den globalen Dienstleistungen und der Nutzenstiftung auf der lokalen Empfängerseite in interner Dokumentation nachgewiesen werden. Zu guter Letzt sollten multinationale Unternehmen die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und anderen Vergütungsmethoden, zum Beispiel Lizenzzahlungen, überprüfen, um in Zukunft Streitigkeiten bei der Klassifizierung von Dienstleistungsgebühren und möglichen Quellensteuern zu vermeiden. Verrechnungspreisimplikationen infolge der Liberalisierung des chinesischen Renminbi Von Yu Tao 8 und Immanuel Weidlich In den letzten elf Monaten wurden von der chinesischen Zentralbank (People s Bank of China PBoC) eine Reihe bedeutsamer Schritte eingeleitet, um die Währung der weltweit zweitgrößten Volkswirtschaft, den Renminbi (CNY häufig auch Yuan genannt), zu liberalisieren. Die Schritte umfassen die Vereinfachung von grenzüberschreitenden CNY- Handelsvorgängen im Rahmen von Finanzgeschäften. Dies beinhaltet die detaillierte Beratung über die Schanghai-Pilotfreihandelszone für Finanzinstrumente bzw. Finanztransaktionen, insbesondere vereinfachte chinesisch-globale Cash-Pooling-Genehmigungsprozesse. Des Weiteren wird darauf abgezielt, neben den bestehenden Märkten in Hongkong, Taiwan und Singapur weitere globale CNY-Offshore-Zentren in London, Luxemburg, Paris, Frankfurt am Main und Sydney zu erschließen. Die CNY-Liberalisierung hat zur Folge, dass finanzielle Wertschöpfungsketten multinationaler Unternehmen und betroffener Finanzinstitute erheblich beeinflusst und umgestaltet werden. Multinationale Unternehmen, die von einem großen CNY-Liquiditätsüberschuss in der Vergangenheit in China nicht profitieren konnten, haben nun die Möglichkeit, diesen unter Verwendung globaler Cash-Pooling-Techniken zu nutzen. Die 8 Yu Tao ist Mitglied der BRIC-Gruppe Deutschland bei PwC.

9 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September globale Ausweitung der in China ansässigen E-Commerce-Betreiber wird dadurch enorm beschleunigt, da multinationale und chinesische Unternehmen CNY-Offshore-Fonds in Fremdfinanzierungsmärkten aufnehmen können. Zusammenfassend betrachtet werden chinesische Finanzinstitute im Allgemeinen von der Entwicklung profitieren und vermehrt global agieren können. Darüber hinaus ergibt sich aus dieser Entwicklung eine Reihe von neuen Verrechnungspreisanforderungen. Beispielhaft hierfür ist die Bestimmung der Fremdvergleichsüblichkeit von Cash-Pooling-Zinssätzen angesichts der regulatorischen Trennung von On- und Offshore-Märkten zu nennen, die zu verschiedenen Zinssätzen führte. Weitere Beispiele, welche die vermehrt globalisierten chinesischen Banken betreffen, sind die Behandlung von Interbanken-Finanzierungs- und Liquiditätskosten, Offshore- Buchungen, Risikotransfers, Global Trading und die Allokation von Kapital zu Betriebsstätten. Die E-Commerce-Verrechnungspreisthematik, die derzeit von der OECD im Rahmen des BEPS-Projekts zur Diskussion steht, wird für E-Commerce-Akteure in China ein zentrales Thema in naher Zukunft darstellen. Dänemark: aktuelle Verrechnungspreisentwicklungen Von Gert Wöllmann und Julian Franck Am 31. März 2014 hat die dänische Finanzverwaltung ihren Verrechnungspreisreport für 2013 veröffentlicht. Dieser bietet einen Überblick über die Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung des vergangenen Jahres. Grundsätzlich sind in Dänemark die Verrechnungspreise in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt. Dieser Trend dürfte anhalten lag der Fokus der dänischen Finanzverwaltung auf Unternehmen, die Verluste generiert haben, und solchen, die in Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern ( IP ) involviert waren (z. B. Transfer von Rechten oder Lizenzzahlungen für Marken und Patente). Insgesamt führten die Prüfungen bei 77 Unternehmen zu einer Erhöhung des steuerlichen Einkommens in Höhe von insgesamt 17,4 Milliarden Dänischen Kronen (ca. 2,3 Milliarden Euro). Allerdings war 2013 auch ein signifikanter Anstieg der Anzahl von (Vorab-)Verständigungsverfahren zu verzeichnen. Dänische Unternehmen mit Verlusten sollten deshalb die Gründe für die Verlustsituation sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Verluste dokumentieren, da die dänische Finanzverwaltung die Hintergründe von Verlusten im Detail analysiert. Ferner sollten IP-bezogene Transaktionen laufend auf ihre Fremdüblichkeit überprüft und ihre Angemessenheit hinreichend dokumentiert werden. Hierzu sollten idealerweise auch vorliegende IP-Bewertungen einbezogen und der dänischen Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Indien: signifikante Änderungen aktueller Verrechnungspreisregelungen Von Gert Wöllmann und Julian Franck In Indien wurde im Mai 2014 das Haushaltsgesetz für 2014 ins Parlament eingebracht. Dieses beinhaltet signifikante Änderungen der indischen Verrechnungspreisregelungen. Insbesondere ist die Einführung einer rückwirkenden Anwendung der Ergebnisse eines Vorabverständigungsverfahrens (Advance Pricing Agreement APA) vorgesehen. Zum anderen

10 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September werden indische Regelungen zum Teil an die international gängigen Standards angepasst wurden in Indien erstmals Regelungen zu APA eingeführt. Seitdem ist die Anzahl an APA-Anträgen (sowohl unilateral als auch bilateral) signifikant angestiegen. Um diesen zunehmenden Anfragen gerecht werden zu können, soll das APA-Team der Finanzverwaltung verstärkt werden. Darüber hinaus sollen zukünftig die Ergebnisse der nach dem 1. April 2013 vereinbarten APAs auch auf bis zu vier Jahre vor dem Anwendungszeitraum des APA angewendet werden können ( Rollback ). Zudem ist beabsichtigt, die rückwirkende Anwendung auch für bereits abgeschlossene APAs zuzulassen. Entsprechende Regelungen über Kriterien hierzu sollen in naher Zukunft erlassen werden. Im Rahmen der Verwendung von Datenbankstudien soll anstatt der bisher erforderlichen einjährigen Betrachtungsweise auch eine Mehrjahresbetrachtung möglich sein. Auch die Einschränkung der Vergleichsdaten auf das arithmetische Mittel soll zugunsten der Berücksichtigung einer Bandbreite aufgegeben werden. Hierdurch sollen Geschäfts- und Wirtschaftsentwicklungen bzw. Schwankungen bei der Prüfung der Fremdüblichkeit besser berücksichtigt werden. Allerdings ist zu erwarten, dass die indische Finanzverwaltung im Falle nicht ausreichender Vergleichsunternehmen weiterhin auf das arithmetische Mittel abstellen wird. Kanada: neueste Entwicklungen zu Vorabverständigungsverfahren Von Gert Wöllmann und Julian Franck Die Canada Revenue Agency (CRA) hat Ende März 2014 ihren jährlichen Report über das in Kanada eingeführte Programm zu Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements APAs) für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 veröffentlicht. Im Wirtschaftsjahr 2013/2014 hat sich das APA-Programm in Kanada weiter positiv entwickelt. Zum einen hat sich die durchschnittliche Verhandlungsdauer signifikant um mehr als 50 Prozent verringert, zum anderen wurden wesentlich mehr APA- Anträge akzeptiert als in den Vorjahren. Darüber hinaus wurden zusätzliche Länder in den Kreis der potenziellen Länder für ein APA-Verfahren aufgenommen (z. B. China und Portugal). Im Wirtschaftsjahr 2013/2014 lagen der Schwerpunkte der APAs in den Sektoren Automobil, Transport, Computer, Elektronik, Chemie und Nahrungsmittel. Die wesentlichen Transaktionstypen waren der Transfer von materiellen (54 Prozent) und immateriellen Wirtschaftsgütern (23 Prozent), gefolgt von Dienstleistungen (21 Prozent). Die am häufigsten betrachtete Verrechnungspreismethode war die transaktionsbezogene Nettomargenmethode (50 Prozent), gefolgt von der Profit-Split-Methode (18 Prozent). Ferner wurden 60 Prozent der bilateralen APAs mit den USA verhandelt sowie mit zahlreichen anderen Ländern (inklusive Deutschland). Insgesamt wurden im Wirtschaftsjahr 2013/ APAs abgeschlossen, weitere 110 Fälle sind offen. Kanadische Steuerpflichtige, die für die Zukunft zusätzliche Sicherheit bezüglich ihrer Verrechnungspreise schaffen wollen, sollten über den Weg eines APA nachdenken. Hierbei sollten sie sich wie in anderen Ländern darauf einstellen, bereits vor dem eigentlichen APA-Prozess umfangreiche Informationen offenzulegen und mit den Finanzbehörden zusammenzuarbeiten. Hierdurch kann das APA schneller und im Sinne des Steuerpflichtigen abgeschlossen werden.

11 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Industrielle Entwicklungen Veränderung der Wertschöpfungskette im Energiesektor Von Dr. Ludger Wellens, Christoph Lamm und Alexander Rösch Seit einigen Jahren erfährt der Energiesektor tief greifende strukturelle Veränderungen maßgeblich ausgelöst durch die auf europäischer Ebene vorangetriebene Liberalisierung der Energiemärkte, neue regulatorische Rahmenbedingungen sowie die in Deutschland eingeleitete Energiewende. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Energiebranche und die möglichen Konsequenzen aus Verrechnungspreissicht. Insbesondere wird im Lichte der aktuellen BEPS-Entwicklung (BEPS Base Erosion and Profit Shifting) diskutiert, welche Auswirkungen die Veränderung des Geschäftsmodells auf die Vergütung der an der Wertschöpfungskette beteiligten Parteien eines Energieversorgungsunternehmens haben kann. Strukturelle Änderungen im Energiesektor Die Energiebranche befindet sich seit einiger Zeit in einem fundamentalen Veränderungsprozess. Auf europäischer Ebene schreitet die Liberalisierung der Energiemärkte voran und trägt damit zu einer Intensivierung des Wettbewerbs bei. Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu klimafreundlichen erneuerbaren Energien stellt die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland vor zusätzliche Herausforderungen. Einerseits eröffnet dieser Wandel neue Chancen für die Marktteilnehmer. Andererseits sehen sich insbesondere die traditionellen Energieversorger vor die Herausforderung gestellt, ihre strategische und operative Ausrichtung zu überdenken, um im hart umkämpften Markt zu bestehen. Bestand der Markt in der Vergangenheit noch aus einer begrenzten Anzahl von Marktteilnehmern mit einer mehr oder minder klaren Rollenverteilung, führen Faktoren wie die zunehmend dezentrale Energiegewinnung bei erneuerbaren Energien, die Internationalisierung des Energiehandels oder die Öffnung der Stromnetze für den Wettbewerb zu einer grundlegenden Veränderung der etablierten Geschäftsmodelle. Veränderung der etablierten Geschäftsmodelle bei Energieversorgungsunternehmen Geht man davon aus, dass sich die Wertschöpfungskette im Energiesektor aus den vier Bestandteilen Rohstoffförderung/-beschaffung, Energieerzeugung, Energietransport/ -speicherung sowie Vertrieb an private/industrielle Endkunden zusammensetzt, liegt nach traditioneller Sichtweise der maßgebliche Beitrag zum Unternehmenserfolg eines Energieversorgers in der Energieproduktion. Die strategische Planung, der Bau und die Finanzierung von Kraftwerken für die Energieproduktion wurden folglich als entscheidende Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg eines Energieversorgers erachtet. Andere Funktionen im Wertschöpfungsprozess stellten dagegen aus der klassischen Perspektive lediglich routinemäßige Support-Funktionen für den Energieerzeuger dar. Dies galt ebenfalls für die im Konzern angesiedelte Handelsaktivität (Trading), die den Energieproduzenten im Beschaffungs- und Absatzprozess unterstützte. Aus Verrechnungspreissicht war der Energieproduzent demzufolge als Strategieführer zu bewerten, dem nach Abzug der routinemäßigen Vergütung für sämtliche in der Wertschöpfungskette beteiligten Parteien der Residualgewinn zustand. Blickt man jedoch auf die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor, gewinnt die Trading-Funktion für Energiekonzerne zunehmend an Bedeutung. Die Liberalisierung

12 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September der Energiemärkte führt zu verstärktem Wettbewerb, aber auch neuen Absatzchancen im In- und Ausland. Energie und energienahe Produkte werden verstärkt an internationalen Energiebörsen gehandelt. Die Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien können in kürzester Zeit zu starken Über- und Unterkapazitäten in den Stromnetzen führen. Faktoren wie diese erfordern ein gut funktionierendes Risikomanagement zur Steuerung des Unternehmensportfolios. Die Handelsaktivitäten bei Energiekonzernen umfassen daher mittlerweile die gesamte Bandbreite an Leistungen, angefangen bei der Beschaffung von Rohstoffen über den Handel mit Energie und energienahen Produkten, Sicherungsgeschäfte aller Art und die Erbringung energienaher Finanzdienstleistungen bis hin zur Steuerung der Kraftwerksauslastung und der Ressourcenallokation innerhalb des Konzerns. Die Trading-Funktion trifft somit für den Unternehmenserfolg strategisch wichtige Entscheidungen und übernimmt im Wertschöpfungsprozess eine immer bedeutendere Rolle. Zusammenhang mit der aktuellen BEPS-Diskussion Die mit dem Wandel des Energiesektors einhergehenden Veränderungen der Wertschöpfungskette müssen aus Verrechnungspreisperspektive nicht zuletzt im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion der OECD in ihrem Bericht Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting gesehen werden. Insbesondere die Maßnahmen 8 bis 10 des OECD-Aktionsplans, die sicherstellen sollen, dass Gewinne innerhalb eines Konzerns in Übereinstimmung mit den jeweiligen Wertschöpfungsbeiträgen anfallen, sind hier von Bedeutung. Geht man nun davon aus, dass die Handelsaktivität im Energiekonzern aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung über eine reine Routinefunktion hinausgeht, wäre dieser Funktion ein aus Verrechnungspreissicht angemessener Teil des Residualgewinns zuzuordnen, der im Rahmen einer umfangreichen Wertschöpfungsbeitragsanalyse zu ermitteln wäre. Folglich müsste die traditionelle Verrechnungspreislogik einer routinemäßigen Vergütung für die Trading-Funktion überdacht werden. Fazit und Ausblick Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Entwicklung in der Energiebranche ist es für die Marktteilnehmer in besonderem Maße empfehlenswert, ihre konzerninternen Verrechnungspreissysteme zu überprüfen und diese gegebenenfalls an die sich verändernden Geschäftsmodelle anzupassen. Hierdurch können einerseits zukünftige steuerliche Risiken minimiert, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten proaktiv genutzt werden. Die Entwicklung marktkonformer Vergütungsmechanismen ist in diesem Zusammenhang genauso von Bedeutung wie die Erstellung einer umfassenden Verrechnungspreisdokumentation. Nicht zuletzt stellen bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements APAs) auch für Energieversorger ein geeignetes Mittel zur Begrenzung zukünftiger Steuerrisiken dar, insbesondere im Zuge einer Änderung der zugrunde liegenden Verrechnungspreissystematik. Regionale Entwicklungen Update aus der Internationalen Steuerkonferenz der OECD zu BEPS Von Kati Ebert und Ramona Siefert Am 2. und 3. Juni 2014 fand in Washington D.C. (USA) die diesjährige Internationale Steuerkonferenz der OECD statt. Zu diesem Anlass trafen sich Vertreter der OECD, der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service IRS), Vertreter anderer Steuerbehörden und Vertreter aus Wirtschaft und Beratung, um unter anderem über die aktuellen BEPS- Entwicklungen (BEPS Base Erosion and Profit Shifting) zu diskutieren.

13 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass das BEPS-Projekt planmäßig voranschreitet. Das Committee on Fiscal Affairs der OECD wird den G20-Staaten im September 2014 Entwürfe zu den sieben aktuell diskutierten Themen zur Diskussion und finalen Freigabe vorlegen. Darunter befinden sich aus Verrechnungspreissicht zwei besonders relevante Papiere: eins zur Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter (Aktionspunkt 8) und das zweite zum Country-by-Country-Reporting (CbCR, Aktionspunkt 13). Die Inhalte des überarbeiteten OECD-Entwurfs vom 30. Juli 2013 zu immateriellen Wirtschaftsgütern haben sich im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf vom 6. Juni 2012 nicht wesentlich verändert. Weiterhin bleibt ungeklärt, welches Gewicht dem rechtlichen Eigentümer im Vergleich zum wirtschaftlichen Eigentümer beigemessen werden soll (Abschnitt B der Entwürfe). Die OECD bleibt bei der Argumentation, dass Standortvorteile sowie Vorteile aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Konzern nicht zwingend in einen Vergütungsanspruch münden. Hinsichtlich des CbCR werden zwei verschiedene Alternativen diskutiert, wie das Masterfile und das CbCR-Template den lokalen Finanzverwaltungen der Konzerngesellschaften zur Verfügung gestellt werden sollen: einerseits die Weitergabe beider Dokumente durch das Unternehmen an die Finanzverwaltung im Land der Muttergesellschaft sowie deren Weitergabe durch diese Finanzverwaltung an die übrigen lokalen Finanzverwaltungen der Konzerngesellschaften und andererseits die lokale Bereitstellung beider Dokumente durch die lokalen Konzerngesellschaften direkt an deren Finanzverwaltungen. Die Entscheidungen in Bezug auf diese Fragestellungen wurden aufgrund ihrer Wechselwirkungen mit anderen BEPS- Handlungsfeldern auf Januar 2015 vertagt. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, die Entwicklungen auf Ebene der OECD im Auge zu behalten und mögliche Auswirkungen der BEPS-Maßnahmen auf das eigene Unternehmen zu analysieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund ratsam, dass es abgesehen von der Überführung in nationales Recht vermutlich keine Übergangsperiode zur Anwendung der finalen Leitlinien geben wird. Aus unserer Praxis Zielkonflikte zwischen betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Berichtswesen: Steuern versus Steuerung Von Susann van der Ham und Thomas Weber Betriebswirtschaftliche und steuerliche Anforderungen an das Berichtswesen werden stetig komplexer. Die Aufgabe des Berichtswesens ist dabei die Bereitstellung sämtlicher führungs- und entscheidungsrelevanter Informationen zur Unterstützung des Managements bei der Vorbereitung und der Kontrolle von Entscheidungen. Zugleich dienen die durch das Berichtswesen bereitgestellten Informationen auch der Schaffung von Transparenz im Rahmen des externen Rechnungswesens, sowie bei der Ermittlung steuerlich relevanter Unternehmenskennzahlen. Die Perspektive des jeweiligen Berichtsempfängers bestimmt dabei in erheblichem Maße die Form der Aufbereitung beziehungsweise die Organisationseinheit, für die die Berichtsdaten ermittelt werden. Entscheidungen der Unternehmensleitung zielen oftmals auf Sparten oder Geschäftsbereiche ab oder orientieren sich an den Erfolgen definierter Managementeinheiten oder Unternehmensbereiche. Dabei spielen oftmals Überlegungen zur Maximierung des Konzernerfolgs, zur optimalen Ressourcenallokation und zur Förderung der Zusammenarbeit über die gesamte Wertschöpfungs-

14 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September kette eine Rolle. Demgegenüber ist das externe Berichtswesen eher ausgerichtet auf Legal-Einheiten, eine steuerlich sachgerechte Einkünfteabgrenzung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Fremdüblichkeit und gegebenenfalls auf die Optimierung der Steuern im Konzern. Anreizsetzungen des Managements für bestimmte Organisationseinheiten bergen dabei oftmals Risiken und Herausforderungen im Hinblick auf eine steuerlich korrekte beziehungsweise fremdübliche Gewinnverteilung zwischen allen Unternehmensgesellschaften. Für welche Unternehmen ist das Thema relevant? Von dem Thema sind Unternehmensgruppen jeder Größe und Branche betroffen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich für internationale Unternehmensgruppen, die in signifikantem Umfang grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen den Gruppenunternehmen unterhalten und/oder zentrale Managementfunktionen implementiert haben. Beispielsweise vertragen sich in vielen Fällen die steuerlich als fremdüblich einzustufenden Geschäftsbeziehungen von Gruppengesellschaften die Routinetätigkeiten ausüben nicht mit dem Ziel einer motivierenden Anreizsetzung für das Management einer solchen Gesellschaft. In welcher Form unterstützen wir? Mit unserem steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Know-how unterstützen wir bei der Planung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen, die sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus steuerlicher Sicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die erforderlichen Steuerungsmechanismen bereithalten. Sofern erforderlich können dabei auch umsatzsteuerliche und zollrechtliche Problemstellungen bei der Lösung berücksichtigt werden. Service Veröffentlichungen Entwicklungsländer: OECD-Diskussionsentwurf zu möglichen Ansätzen für die Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise Von Dr. Thomas Bittner, Dr. Alexander Totzek ISR, Ausgabe 6/2014, S. 221 ff. Der Artikel fasst die am 22. März 2014 von der OCED veröffentlichten Lösungsansätze zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise in Entwicklungsländern zusammen und kommentiert diese. Inhalt des Diskussionsentwurfs ist dabei die beschränkte Datenverfügbarkeit zur Ableitung steuerlich akzeptabler (fremdüblicher) Verrechnungspreise mit Konzerngesellschaften in Entwicklungsländern. Diskutiert werden dabei folgende vier Lösungsansätze: (i) eine Ausweitung der Datengrundlage für Vergleichsunternehmen, (ii) eine effektivere Nutzung von existierenden Datenquellen für Vergleichsunternehmen, (iii) eine Entwicklung von Ansätzen zur Identifizierung von Fremdvergleichspreisen ohne Berufung auf direkte Vergleichsunternehmen sowie (iv) eine Nutzung von (Vorab-)Verständigungsverfahren. Internationale Verrechnungspreise geplantes Country-by-Country- Reporting würde Dokumentationsaufwand deutlich erhöhen Von Jörg Hanken, Dr. Manuel Audi, Andreas Reckziegel Haufe.de online, 16. Juli 2014 Der Artikel thematisiert die voraussichtlich steigenden Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen. Die Ursache dafür ist der BEPS-Aktionsplan (BEPS Base Erosion and Profit Shifting) der OECD, nach dem zusätzliche Finanzdaten für das Country-by-Country-Reporting (CbCR) erhoben werden müssen. Die knappen Abgabefristen legen die Weiterentwicklung automatisierter Lösungen nahe. Bei mangelhafter Verrechnungspreisdokumentation drohen empfindliche Strafen.

15 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Verrechnungspreise im Spannungsfeld von Controlling und Steuern Von Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß Haufe-Lexware 2014, 469 Seiten, ISBN-10: Der Fokus dieses Buchs liegt auf den Unterschieden und Gemeinsamkeiten von Verrechnungspreissystemen für steuerliche und für Steuerungszwecke und fasst die Quintessenz je Thema kurz und knapp zusammen. Dabei wird aufgezeigt, worauf es bei der Dokumentation und bei der Verteidigung der Verrechnungspreise ankommt, um Compliance-Verstöße, Cashflow-Nachteile aufgrund von Steuernachzahlungen sowie Doppelbesteuerungen zu verhindern. Verrechnungspreise Von Lorenz Bernhardt Boorberg 2014, 630 Seiten, ISBN: Adressat dieses Buches ist der Verrechnungspreispraktiker. Dessen wesentliche Verantwortlichkeiten lassen sich in drei Bereiche gliedern: die Gestaltung von Verrechnungspreisen bzw. von Verrechnungspreissystemen, die Implementierung von Verrechnungspreissystemen und die Verteidigung von Verrechnungspreissystemen sowie Compliance -Fragen. An diesen drei Hauptaspekten orientieren sich auch Inhalt und Gliederung des Werks, der damit weniger darauf gerichtet ist, lediglich die diversen dogmatischen Verrechnungspreisbereiche darzustellen, voneinander abzugrenzen und Lösungsvorschläge zu formulieren, sondern orientiert sich vielmehr an den Aufgabenfeldern, für die ein Verrechnungspreispraktiker verantwortlich ist. Die prozessorientierten Gliederungspunkte des Buchs werden ergänzt durch eine einführende Beschreibung von Grundlagen sowie Sonderthemen zu den Verrechnungspreisen. Veranstaltungen Verrechnungspreise im Fokus der Betriebsprüfung Bremen, 18. September 2014 Im Fokus der Veranstaltung stehen insbesondere die derzeitigen Strategien der Betriebsprüfung im Umgang mit Verrechnungspreissachverhalten. Dabei wird zum einen auf Schwerpunkte der Verrechnungspreisprüfung eingegangen. Zum anderen werden mögliche Wege einer Einkommenskorrektur und damit verbundene Fragen der Kapitalertragsteuer sowie die Reflexion von Korrekturen in den Steuererklärungen der Folgejahre beleuchtet. Abschließend betrachten wir verschiedene Optionen, um internationale Doppelbesteuerungen zu vermeiden, zum Beispiel mithilfe von Verständigungs- oder Schiedsverfahren. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Anne von Loeben und Jan Krause. Einführung in die steuerlichen Verrechnungspreise Köln, 18. September 2014 Hamburg, 29. Oktober 2014 Stuttgart, 29. Oktober 2014 Düsseldorf, 4. November 2014 Berlin, 10. Dezember 2014 Das Seminar vermittelt einen Überblick über die relevanten Vorschriften zu steuerlichen Verrechnungspreisen und deren Dokumentation. Anhand von Fallstudien wird die Bestimmung von Preisen bei typischen konzerninternen Transaktionen unter Anwendung der verschiedenen Verrechnungspreismethoden behandelt. Daneben werden die üblichen Dokumentationspflichten und -anforderungen am Beispiel eines mittelständischen Unternehmens praktisch erläutert. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Axel Eigelshoven.

16 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Talk & Drinks Schnittstellen zwischen Verrechnungspreisen, Umsatzsteuer und Zoll Mannheim, 25. September 2014 Stuttgart, 21. Oktober 2014 Das weltweite Handelsvolumen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns wächst stetig. Die Abrechnung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen erfolgt durch die Festlegung von Verrechnungspreisen, die sowohl für die Ertragsteuern als auch für die indirekten Steuern und den Zoll von Bedeutung sind. Die Herausforderung besteht darin, sowohl wechselseitige Abhängigkeiten als auch unterschiedliche Zielrichtungen von Verrechnungspreisen, Umsatzsteuer und Zoll rechtzeitig zu erkennen und effizient zu nutzen. Anhand von Praxisfällen werden Schnittstellen aufgezeigt sowie mögliche Risiken, Optimierungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen diskutiert. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Stefan Ditsch (Mannheim) und Martin Renz (Stuttgart). Transfer Pricing Breakfast Einführung des AOA Berlin, 26. September 2014 Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt darauf, den Authorised OECD Approach (AOA) und dessen Umsetzung in die deutsche Betriebsstättenbesteuerung vorzustellen und anhand von Praxisfällen aufzuzeigen, an welchen Stellen Handlungsbedarf geboten ist. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Oliver Liche und Gerrit Halbach. Verrechnungspreise: optimierte Steuerung und steuerliche Optimierung kombinieren Feldafing, 5. bis 8. Oktober 2014 Bei diesem intensiven und praxisnahen Fachseminar werden zunächst die Verrechnungspreisgrundlagen aus Controlling- und aus steuerlicher Sicht vermittelt. Anhand zahlreicher Beispiele und Gruppenarbeiten werden die Schwerpunkte Verrechnungspreismethodenwahl, Funktions- und Risikoanalyse, Dokumentation sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus Controlling- und Steuersicht behandelt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Jörg Hanken. Verrechnungspreise in der Automobilbranche: Entwicklungen, Herausforderungen, Best Practices Frankfurt am Main, 7. Oktober 2014 Im Fokus dieser Veranstaltung steht die Verrechnungspreisthematik in der Automobilindustrie. Insbesondere Besonderheiten im Bereich der Verrechnungspreise in China und in der Zuliefererindustrie werden, aus Sicht der Finanzverwaltung und der Unternehmenspraxis, thematisiert. Externe Referenten sind Stefan Rüther (Continental AG), Horst Kolb (Bundeszentralamt für Steuern) sowie Monika Wünnemann (Verband der Automobilindustrie e. V.). Daneben werden aktuelle Automotive-Tax-Themen behandelt sowie Brennpunkte der Betriebsprüfung anhand von Fallstudien praktisch erörtert. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Axel Eigelshoven, Dr. Stephan Rasch und Martin Renz. Transfer Pricing Breakfast Verrechnungspreise und Finanztransaktionen Hamburg, 7. Oktober 2014 Im Diskussionsfokus dieser Veranstaltung stehen grenzüberschreitende Finanztransaktionen wie zum Beispiel Darlehen und Cash Pooling zwischen verbundenen Unternehmen, welche zunehmend in den Fokus sowohl der internationalen als auch der deutschen Finanzverwaltung(en) rücken. Dabei wird zunächst ein kurzer Überblick über die aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich grenzüberschreitender Finanztransaktionen gegeben. Anschließend werden typische Betriebsprüfungsfälle diskutiert. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Kati Fiehler.

17 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Brennpunkte steuerlicher Verrechnungspreise in Betriebsprüfung und Praxis Köln, 9. Oktober 2014 Frankfurt, 11. November 2014 Das Seminar verschafft einen vertieften Einblick in Themen wie Funktionsverlagerungen oder die Behandlung von Betriebsstätten, die seit Jahren typischerweise zu Kontroversen in Betriebsprüfungen führen. Auch die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und vonseiten der OECD werden erörtert. Anhand umfangreicher Praxisbeispiele wird veranschaulicht, wie kritische Bereiche der Verrechnungspreisbildung und -dokumentation bereits im Vorfeld rechtssicher gestaltet werden können. Weiterhin werden mögliche Argumentationslinien für eine Auseinandersetzung in der Betriebsprüfung erörtert. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Axel Eigelshoven. Verrechnungspreise im Dialog mit Industrie, Beratung und Betriebsprüfung Nürnberg, 4. November 2014 München, 6. November 2014 Unterschiedliche Sichtweisen auf Verrechnungspreise und Verrechnungspreissysteme präsentieren Ihnen Jörg Hanken (Partner Verrechnungspreisteam, PwC München), Michael Bär (Bayerisches Landesamt für Steuern), Erich Spensberger (Bayerisches Landesamt für Steuern) sowie ein Vertreter der Industrie. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Jörg Hanken. Grundlagen der Verrechnungspreise Nürnberg, 24. Oktober 2014 Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Vorschriften zu steuerlichen Verrechnungspreisen und aktuellen Entwicklungen. Die praktische Umsetzung wird anhand von Fallstudien aus Perspektive der Finanzverwaltung und der Steuerberatungspraxis vermittelt. Referent ist unter anderem Rolf Schreiber (Oberregierungsrat, Diplom-Finanzrat und Sachgebietsleiter in der Groß- und Außenprüfung Düsseldorf I). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Axel Eigelshoven. Energy Round Table Düsseldorf, 10. November 2014 Im Fokus der Veranstaltung steht das Thema Shared-Service-Center. Dabei wird detailliert auf die Problematik von Veränderungen im Geschäftsmodell, die Rolle des Shared-Service-Centers, Abrechnungsmodelle und die Weiterentwicklungen des Shared- Service-Centers eingegangen. Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Dr. Ludger Wellens. Über uns PwC Deutschland und Verrechnungspreise in den BRIC-Staaten PwC arbeitet nicht nur grenzüberschreitend zusammen, auch die deutsche Praxis formiert sich intern im Hinblick auf die für unsere Mandanten wichtigsten Länder. Im Rahmen der zunehmenden Bedeutung der BRIC-Länder Brasilien, Russland, Indien und China und anderer Schwellenländer hat PwC Deutschland seine Verrechnungspreis-Ressourcen im TP BRIC Team gebündelt. Unsere Experten haben in der Regel mehrjährige Steuererfahrungen in diesen Nicht-OECD-Ländern und kennen eine Vielzahl an für diese Länder geeigneten Verrechnungspreislösungen.

18 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Aktuelle Projektbeispiele In einem aktuellen Projekt beispielsweise werden Verrechnungspreisrichtlinien ( Dos and Don ts ) zur Vermeidung der Begründung von steuerlichen Betriebsstätten für die Tochtergesellschaften einer großen deutschen Unternehmensgruppe erarbeitet, die sowohl aus deutscher Sicht als auch aus Sicht der BRIC-Länder praktikabel sind. Bei einem weiteren Projekt stand die Weiterbelastung von durch die deutsche Muttergesellschaft erbrachten Dienstleistungen an die in den BRIC-Märkten tätigen Tochtergesellschaften, die sehr häufig durch die lokalen Steuerbehörden infrage gestellt wird, im Fokus. Hierbei haben unsere BRIC-Experten nicht nur die Verrechnungspreismechanismen gestaltet, sondern auch die verrechnungspreistechnischen Grundlagen für die Vertragsgestaltung ausgearbeitet, die aus Sicht der steuerlichen Gesetzgebung aller beteiligten Länder fremdüblich sind. In Projekten wie diesen ist es eines der Hauptziele, anstelle von länderspezifischen Einzellösungen einen für alle BRIC-Märkte gleichermaßen anwendbaren Lösungsweg zu definieren, der zudem in Einklang mit der deutschen Gesetzgebung steht. Kontaktaufnahme Das TP BRIC Team steht Ihnen bei Fragen und für erste Einschätzungen zu Verrechnungspreisen in den BRIC-Staaten gern zur Verfügung. Bitte senden Sie für eine Kontaktaufnahme eine an TPBRIC@de.pwc.com, gern auch mit einer kurzen Darstellung Ihrer Problemstellung. Unsere BRIC-Kollegen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Transfer Pricing to Go Mit der Transfer Pricing-App TP to Go können Sie sich unterwegs immer über die weltweit herrschenden Verrechnungspreisregularien sowie die aktuellste Ausgabe des Transfer Pricing Perspective Deutschland auf Ihrem Smartphone informieren. TP to Go ist für Sie kostenfrei erhältlich unter:

19 Transfer Pricing Perspective Deutschland Ausgabe 23, September Ansprechpartner in Ihrer Nähe Berlin Lorenz Bernhardt Tel.: Düsseldorf Axel Eigelshoven Dr. Jörg Hülshorst Claudia Lauten Susann van der Ham Dr. Ludger Wellens Tel.: Essen Carsten Hüning Katharina Mank Tel.: Frankfurt am Main Dr. Ulf Andresen Dr. Roman Dawid Loek de Preter Dr. Yves Hervé Prof. Dr. Andreas Oestreicher Tel.: Hamburg Kati Fiehler Tel.: Karlsruhe Reiner Schweizer Tel.: Köln Susanne Tomson Tel.: München Jörg Hanken Dr. Stephan Rasch Tel.: Stuttgart Martin Renz Tel.: Redaktion Für Ihre Fragen, Hinweise und Anmerkungen zum Newsletter stehen Ihnen unsere Ansprechpartner aus der Redaktion gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Kati Fiehler Hamburg Tel.: Claudia Lauten Düsseldorf Tel.: Bestellung und Abbestellung Wenn Sie den PDF-Newsletter Transfer Pricing Perspective Deutschland bestellen möchten, senden Sie bitte eine leere mit der Betreffzeile Bestellung an die folgende Adresse: Sofern Sie unseren Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, senden Sie bitte eine leere mit der Betreffzeile Abbestellung an die folgende Adresse: Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. September 2014 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

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