Gesundheitsversorgung ohne Grenzen. Fachbereich Versorgungsmanagement, AOK-Hauptverwaltung Konferenz Baden-Baden,

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1 Gesundheitsversorgung ohne Grenzen Fachbereich Versorgungsmanagement, AOK-Hauptverwaltung Konferenz Baden-Baden,

2 Krankenversicherung in Deutschland rund 4 Mio. Versicherte 43 % Marktanteil in Baden-Württemberg Umsatz: 13 Mrd. Euro Krankenund Pflegeversicherung dezentrale Aufstellung mit 250 KundenCentern 131 Krankenkassen in Deutschland rechtlich selbständig eigene Vertragshoheit 11 AOKs (regional) ist Vertragsgestalter 2

3 Grenzüberschreitende Behandlung ein Mehrwert Gesundheitsversorgung über die Staatsgrenzen hinaus Mobilität der EU-Bürger Freizügigkeit im Gesundheitsbereich Ausdehnung des Krankenversicherungsschutzes auf die EU-Staaten Bedarf von grenzüberschreitenden Gesundheitsregionen 3

4 Medizinische Versorgung grenzenlos? Versorgungsanspruch in der Europäischen Union EU-Verordnungen 883/04 und 987/09 EU-Patientenrechte-Richtlinie von 2013 direkte vertragliche Regelungen möglich deutsch-französische Rahmenvereinbarung von 2006 bietet ihren Versicherten auch im (EU-)Ausland gesicherte medizinische Versorgung 4

5 Ansprechpartner für Innovationen: Eurodistrict Strasbourg Ortenau Beteiligung der Beratungen für grenzüberschreitende medizinische Versorgung Service für französische Kunden Sprechstunden in Frankreich 5

6 Vergütungsvereinbarung der mit den Hôpitaux Universitaires des Strasbourg Epilepsiezentrum Kork 6

7 Vergütungsvereinbarung der mit den Hôpitaux Universitaires des Strasbourg Pilotregion Eurodistrikt Straßburg-Ortenau Basisvertrag Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die stationäre Versorgung von Epilepsie-Patienten Agence régionale de Santé d Alsace (ARS) Les Hôpitaux Universitaires des Strasbourg Epilepsiezentrum Kork 7

8 Vergütungsvereinbarung der mit den Hôpitaux Universitaires des Strasbourg Vergütungsvereinbarung Agence régionale de Santé d Alsace (ARS) Les Hôpitaux Universitaires des Strasbourg Direktvergütung der französischen Sätze gleiche Vergütung wie Behandlung auf Basis der EU-Verordnung französische Krankenkasse muss keine Kosten vorstrecken Versicherte der erhalten die Leistung wie in Deutschland 8

9 grenzüberschreitende Verträge eine Herausforderung gemeinsames Verständnis unterschiedliche Strukturen der deutschen und französischen Gesundheitssysteme verwaltungstechnisches Vorgehen Berechtigung grenzüberschreitende Verträge abzuschließen 9

10 grenzüberschreitende Verträge eine Erfolgsgeschichte Kennenlernen des französischen Systems Bedürfnisse der französischen Vertragspartner Praktische Umsetzung und leben des Vertrages erkennen weiterer Optimierungsmaßnahmen in der praktischen Umsetzung Erfahrungen für weitere grenzüberschreitende Zusammenarbeit sammeln Chance für die AOK BW, sich als verlässlicher und kompetenter Partner zu beweisen 10

11 Brücken verbinden / Des ponts relient 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rainer Baudermann Fachbereichsleiter Versorgungsmanagement 12

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