RISA Veröffentlichungsreihe

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1 RISA Veröffentlichungsreihe Begleitdokument zum Ergebnisbericht Regenwasser 2030 Thematische Einordnung Arbeitsgruppe (AG) / Querschnittsthema (QT) QT Organisation und Recht Titel Eckpunkte einer RISA-kompatiblen Organisationsstruktur, Beispiel Wohnungsbauprojekt Röttiger-Kaserne, Nachbereitung zum Workshop rechtliche Aspekte Beitrag Dokumentation Bezug im Ergebnisbericht Kapitel 5.1, 5.2, 5.7, 5.7.4, Stand August 2013 übergeordnetes RISA Handlungsziel lokaler naturnaher Wasserhaushalt x weitergehender Gewässerschutz Überflutungs- und Binnenhochwasserschutz 26

2 RegenInfraStrukturAnpassung Hamburg Eckpunkte einer RISA-kompatiblen Organisationsstruktur Beispiel Wohnungsbauprojekt Röttiger-Kaserne Nachbereitung zum Workshop rechtliche Aspekte Susanne Schön Wolf Raber interdisziplinär forschen interkulturell denken international kooperieren

3 RISA Pilotstandort Röttiger-Kaserne Bundeswehrkaserne 2005 geschlossen 57 Hektar, Flächeneigner: FHH Projektentwickler: IBA - HH Geplant ca. 500 Wohneinheiten für EW Flächenerschließungskonzept: ARGUS Alternative Regenwasserbew. geplant

4 Strategische Ansatzpunkte Hauptthemen RISA-Organisationsstruktur 1. Rechtliche Definition der offenen oberflächennahen Entwässerungseinrichtungen (OOE) 2. Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb 3. Organisation des Betriebes 4. Institutionalisierung einer RISA-Leitstelle ( RISA-Koordinator ) - Wasserwirtschaftliche Begleitung und Standardisierung von Planungsprozessen - Monitoring der Umsetzung und Funktionsprüfung der Infrastruktur 5. RISA-Kommunikationskonzept - Investoren und Bürger - Architekten und Ingenieure

5 Regenentwässerung: Fließwege PRIVAT offene oberflächennahe Entwässerungseinricht. ÖFFENTLICH offene oberflächennahe Entwässerungseinrichtungen ÖFFENTLICH Gewässer oder Siel Abwasseranlage Gewässer Dachflächen, befestigte Flächen z.b. Rinnen/Mulden Verkehrsfläche z.b. Graben Grünfläche, u.a.. z.b. Graben Gewässer/ Siel

6 Rechtliche Definition Varianten der rechtlichen Einordnung von OOE Variante: OOE als private Entwässerungsanlage - Nur auf privaten Flächen umsetzbar - Eigentümer und Betreiber: Grundstückseigner Variante: OOE als Abwasseranlage - Rechtliche Änderungen für Umsetzung erforderlich - Ausdehnung/Grad der Anwendungsmöglichkeit unklar - Eigentümer und Betreiber: HSE - HW berechtigt Niederschlagsgebühr einzuziehen Variante: OOE als Gewässer - Für Gebühreneinzug rechtliche Änderung erforderlich - Eigentümer und Betreiber: Bezirke - Zur Zeit keine Finanzierung durch Gebühren Varianten OEE als Gewässer und Abwasseranlagen können gleichzeitig bestehen!

7 Private Entwässerungseinrichtungen

8 Variante OOE private Entwässerungseinrichtungen Zeichen- Element technisches Element Akteur L E G E N D E Einfache Relation Gerichtete Relation Infrastruktur auf privaten Flächen wird von Grundstückseigentümern finanziert und betrieben. 1. Rechtliche Definition Private Entwässerungsanlagen (Eigentum und Haftung) - Umsetzbar bei Neubaugebieten durch Baulast 2. Regelungen zur Finanzierung Investition über Baulast für Grundstück - Betriebskostenumlage für Privathaushalte - Besitz und Verwaltung durch Eigentümergemeinschaft - Vertragliche Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung ggf. durch externen Vertragspartner - Über Wegerecht oder Grundbucheintrag Sicherung des Zugangs für RISA-Koordinator 3. Organisation des Betriebs Neubau Anlagen: priv. Entwässerung Rechtliche Grundlagen offene oberflächennahe Entwässerungseinrichtungen Finanzierung Verursacherprinzip Privathaushalte (Einleiter) Betriebskostenumlage Baulast Wartung/ Instandhaltung Vertragl. Verpflichtung Betrieb Kostenrechnung Verwalter Eigentümergemeinschaft Externer Vertragspartner Grünpflege Dauerhaftigkeit RISA-Koordinator Funktionsprüfung Management Eigentum

9 Öffentliche Entwässerungsanlage (Abwasseranlage)

10 Variante OOE als Abwasseranlage OOE im öffentlichen Raum werden so weit wie möglich als Abwasseranalgen definiert. Zeichen- Element technisches Element Akteur L E G E N D E Einfache Relation Gerichtete Relation 1. Rechtliche Definition - Nach 2 Abs. 2 WHG durch Landesrecht (HWaG) von Geltung des Wasserrechts ausgenommen, wenn von untergeordneter Bedeutung - Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes für Definition als Abwasseranlage 2. Regelungen zur Finanzierung - Niederschlagswassergebühr von Einleitern zur Finanzierung von Infrastruktur, Betriebskosten und RISA-Koordinator - Anteilige Investitionskosten über Erschließungsbeiträge - Besitz und Betrieb (Kostenrechnung) durch HSE - Wartung und Instandhaltung ggf. durch externe Vertragspartner (z.b. in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern) 3. Organisation des Betriebs RISA-Koordinator Investition (öff. Hand) Hamburgisches Abwassergesetz Anlagen: Abwasseranlage Rechtliche Grundlagen Finanzierung Verursacherprinzip Privathaushalte (Einleiter) Stadt Niederschlagswassergebühr Landesrecht (HwaG) WHG offene oberflächennahe Entwässerungseinrichtungen Wartung/ Instandhaltung Betrieb Kostenrechnung HSE Externer Vertragspartner (z.b. Bezirke MR) Grünpflege Dauerhaftigkeit RISA-Koordinator Funktionsprüfung Management Eigentum Wegerecht

11 Variante OOE als Abwasseranlage - Fragen Offene Fragen: 1. Rechtlich umsetzbar? - Welche rechtlichen Änderungen sind notwendig? - (Nachträgliche) Erschließungsbeiträge fällig durch Sielabgabengesetz? Wie hoch? - Straßenentwässerungsgräben als Abwasseranlagen definierbar? - Was passiert mit Entwässerungsgräben im Bestand? 2. Fachlich und Personell umsetzbar? Wie? 3. Welche Einschränkungen bei Sonderfällen? 4. Wie verhält sich der Besitz von Fläche und Anlage? Trennbar? - Abschreibung und Kostenrechnung bei Trennung möglich? - Haftung?

12 Öffentliche Entwässerungsanlage (Gewässer)

13 Variante OOE als Gewässer Möglichst wenig OEE werden als Oberflächengewässer definiert (Definition als Oberflächengewässer ist Status-Quo) Zeichen- Element technisches Element Akteur L E G E N D E Einfache Relation Gerichtete Relation 1. Rechtliche Definition Oberflächengewässer nach 2 WHG / 1 HWaG - Einschränkung des Gemeingebrauchs durch Landesrecht 2. Regelungen zur Finanzierung Steuern / Haushaltsmittel - Gebühren auf Basis der Umweltgebührenordnung von Einleitern zur Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten und RISA-Koordinator 3. Organisation des Betriebs - Besitz und Betrieb (Kostenrechnung) durch Bezirke MR - Wartung und Instandhaltung ggf. Durch externe Vertragspartner - Über Wegerecht oder Grundbucheintrag Sicherung des Zugangs für RISA-Koordinator RISA-Koordinator Investition (öff. Hand) Einschränkung Gemeingebrauch Anlagen: Gewässer Rechtliche Grundlagen Finanzierung Verursacherprinzip Privathaushalte Stadt (Einleiter) Gebühr Landesrecht WHG offene oberflächennahe Entwässerungseinrichtungen Wartung/ Instandhaltung Betrieb Kostenrechnung Bezirke MR Externer Vertragspartner Grünpflege Dauerhaftigkeit RISA-Koordinator Funktionsprüfung Management Eigentum Gewässeraufsicht

14 Variante OOE als Gewässer - Fragen Offene Fragen: 1. Rechtlich umsetzbar? - Welche rechtlichen Änderungen sind notwendig? - Ist die Einschränkung des Gemeingebrauchs auch im Bestand möglich? - Wie können möglichst viele offene oberflächennahe Entwässerungsanlagen als Abwasseranlagen definiert werden? 2. Wie wird sichergestellt das Gebühren für Refinanzierung genutzt werden? 3. Planfeststellungsverfahren auch bei kleinen Gewässern notwendig? 4. Fachlich und Personell umsetzbar? 5. Welche Einschränkungen bei Sonderfällen?

15 Öffentliches Gewässer oder Siel (Not-)Überlauf in Gewässer oder Siel Welche Auswirkungen hat die Einleitung in größere Gewässer oder das Siel? - Weiterer Gebührenanfall am Übergabepunkt? - Auswirkungen auf Gebührenerhebung bei Vorangegangen OOE?

16 Sonderfälle / nicht behandelte Situationen 1. Übergang öffentlich/privat - Funktionssicherung? - Finanzierung? 2. Übergabe öffentlich: Abwasseranlage/Gewässer/Abwasseranlage/Gewässer - Organisation? 3. Mitbenutzung von Flächen (Straßen/Spiel-/Sportplätzen) - Eigentum, Finanzierung? - Pflege, Funktionssicherung, Haftung? 4. Unterirdische Entwässerungsanlagen (Rigole/RRB) - Rechtliche Definition? - Eigentum: Fläche/Anlage? 5. Aufbereitungsanlagen Niederschlagswasser - Rechtliche Definition? 6. Rechtliche Definitionen und Finanzierung von Infrastruktur in Bestandsgebieten Abbildung: Heitker GmbH, 2008] Abbildung: INNODRAIN -Prospekt, 2006

17 Noch Fragen? Kontaktieren Sie Dr. Susanne Schön 030/ , Dipl.-Ing. Wolf Raber 030/ ,

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