GP Grolimund, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stalder, GR Stoll. Herr Weder, Landskronstrasse als Zuhörer

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1 63 Gemeinderatssitzung vom 3. April 2003 Nr. 10 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stalder, GR Stoll Gem.schreib. Crevoisier Gäste: Dauer der Sitzung: Herr Weder, Landskronstrasse als Zuhörer Uhr Traktanden 1. Protokoll vom 20., WHL Wasserverbund Hinteres Leimental a) Absichtserklärung Masterplan WHL AG b) Aktientransfer 3. Öffentliche Ausschreibung von diversen Arbeiten, welche bis anhin durch die Gemeinde erledigt wurden: Gewichtung der Vergabekriterien 4. Musikfest: Feuerwehreinsatz 5. Bauvorhaben auf GB 264 Landskronstrasse 6. Erschliessung Baugebiet Metzerlenweg 7. Einsprache gegen Wasserrechnung: Beschwerdeentscheid 8. Mitteilungen 9. Rechnungen 10. Varia 1. Protokoll vom 20., //. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom einstimmig Das Protokoll wurde vor der Sitzung verteilt. 2. WHL Wasserverbund Hinteres Leimental a) Absichtserklärung Masterplan WHL AG

2 64 Ausgangslage Mit Schreiben vom bittet die WHL AG die Gemeinde Rodersdorf um schriftliche Bestätigung, dass sie den Masterplan unterstützt und hinter dem Vorgehen der WHL AG steht. An der Präsentation der WHL AG beim GR Rodersdorf im August 2002 (Folien wurden damals abgegeben) wurden Masterplan und Absicht wie folgt dargestellt: Masterplan: Mission Die wichtigsten strategischen Erfolgspositionen für die Wasserversorgung des Hinteren Leimentals sind deshalb: Die bestehenden, qualitativ guten und bereits genutzten Kapazitäten maximal ausschöpfen. Unerschlossene oder ungeeignete Wasservorkommen vorerst nicht nutzen, jedoch erhalten und somit den langfristigen Zugriff sicherstellen. Funktionalität der Ausrüstung (Verfügbarkeit / Qualität) laufend und verhältnismässig steigern Wasserführende Zonen und Strukturen konsequent vor Gefahren (Schadstoffe/Vandalen) schützen. Verteilnetze und Organisationen zusammenführen, harmonisieren und effizient betreiben Betriebsorganisationen zentralisieren, informatisieren, professionalisieren und verkleinern. Absicht: Die WHL AG möchte die bestehenden Gemeindeorganisationen und Anlagen zur Wasserversorgung (Produktion) mittelfristig zusammenführen, harmonisieren und effizient betreiben. Die Betriebsorganisationen werden professionalisiert und verkleinert Die Versorgungssicherheit und Qualitätssicherung wird vereinheitlicht und verbessert Die vorhanden Ressourcen werden gemeinsam und optimal genutzt Auch überregional wird einen Schulterschluss angestrebt Die Feinverteilung verbleibt vorerst innerhalb der Gemeindeautonomie Produktion = Quellen, Pump- und Filterwerke, Reservoir, Transportsysteme Antrag der Wasserkommission Die Wasserkommission ist an Ihrer Sitzung vom durch die Herren Werner Heim und G. D'Aversa (Ing.büro Schmidlin & Partner) über den Masterplan informiert worden. Die Wasserkommission hat die Absichtserklärung eingehend diskutiert und beantragt dem GR einstimmig: Gemäss Schreiben des WHL vom soll die Gemeinde Rodersdorf den Masterplan des WHL unterstützen und hinter dem weiteren Vorgehen stehen. GR Frömelt ergänzt den Antrag der Wasserkommission dahingehend, dass die Kipfmattquelle weiterhin im Besitz der Gemeinde Rodersdorf verbleiben soll. Die Nutzung inkl. Betriebskosten werden der WHL AG überlassen. Das Verteilnetz in der Gemeinde verbleibt vorerst im Besitz und in der Verantwortung der Gemeinde.

3 65 Es ist eine weitere Sitzung betr. der Finanzen angesetzt. Die Kosten des Wasserbezugs hängen vom Aktienbesitz der Gemeinde ab. Rodersdorf bezieht sein Wasser zu ca. je einem Drittel aus der Kipfmattquelle, von der WHL AG und aus Biederthal. Die WHL AG übernimmt jetzt bereits die Wasserversorgungsgenossenschaft Flüh WVG mit der Sternenbergquelle. Wegen der Gefährdung durch einen Landwirtschaftsbetrieb ist eine Sanierung der Quelle nötig. Mit dem Verkauf von 40 Aktien würde Rodersdorf ca. Fr. 10'000.--/Jahr weniger bezahlen müssen. Mit Umsetzung des Masterplans müsste Rodersdorf mit jährlichen Mehrkosten gemäss Berechnung M. Eichenberger zwischen Fr. 35' und Fr. 60' rechnen. Wenn die WHL AG über alle Produktionseinrichtungen verfügt, wandelt sie sich von der Spitzenversorgerin zur Grundversorgerin. Eine Beibehaltung des bisherigen Modells führt zu grösseren baulichen Investitionen. Die finanziellen Auswirkungen des Masterplanes sind zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen. Wenn die Kipfmattquelle im Besitz der Gemeinde Rodersdorf verbleibt, behält die Gemeinde auch das Verfügungsrecht. Die Frage nach dem Sinn eines Verkaufs von Aktien kurz vor dem Modellwechsel wird damit beantwortet, dass es bis zum tatsächlichen Wechsel noch einige Zeit gehen werde und jährlich Kosten von ca. Fr. 10' eingespart werden können. Finanziell gesehen bringt ein Wechsel keinen grossen Nutzen. Da die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser jedoch stark gestiegen sind, wird es immer schwieriger, die Bereitstellung und Aufbereitung "nebenbei" sicherzustellen. Es sollte auch nicht bereits in diesem frühen Stadium eine Absage erteilt werden. In der Zusage zum Masterplan soll aufgenommen werden, dass die finanzielle Situation fundiert dargelegt werden müsse und die Kipfmattquelle im Besitz von Rodersdorf verbleiben soll. Da die WHL AG auch den Unterhalt der Reservoire usw. übernimmt, sind auch gewisse Einsparungen (ca. Fr. 20'000.--/Jahr) zu erwarten..//. Der Gemeinderat erteilt dem Masterplan einstimmig seine Zustimmung. Er beschliesst, dass die Kipfmattquelle weiterhin im Besitz der Gemeinde verbleiben soll und dass die finanzielle Situation fundiert darzulegen ist. b) Aktientransfer Rodersdorf besitzt ca. 18 % Aktien und sein Spitzenbezug beträgt lediglich ca. 13 %. Hofstetten weist einen Spitzenbezug von 41 % bei einem Aktienanteil von nur 28 % aus. Um die Verhältnisse etwas auszugleichen, wollen Metzerlen und Rodersdorf Aktien an Hofstetten abgeben. Mit der Umsetzung des Masterplanes ist z.b. bei einer Verteilung nach Einwohnerzahl wieder ein Anteil von ca. 18 % möglich. Ein Rückkauf der Aktien wäre dann denkbar. Hofstetten wäre bereit, die Aktien zum Nominalwert von Fr. 1'000.--/Stk. zu kaufen. Rodersdorf ist im Besitz von 186 Aktien und möchte 40 abgeben. Rodersdorf hat seit Erwerb bis 2001 Fr. 420' an Amortisationen über die Laufende Rechnung geleistet. An Subventionen wurden Rodersdorf Fr. 334' angerechnet. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf Fr.

4 66 940' oder Fr. 5'054.--/pro Aktie. Die Aktien wurden 1989 umgebucht und abgeschrieben. Der Gemeinderat kann keinen Verkaufspreis beschliessen, sondern nur einen Verhandlungsauftrag erteilen. Rodersdorf hat sich mit dem Beitritt zur WHL AG seinerzeit eine Versicherung mit hoher Prämie gekauft. Damit sollte die regelmässige Wasserknappheit in den Sommermonaten behoben werden. Hofstetten braucht die Aktien nicht zu kaufen, Rodersdorf ist somit nicht in der Lage eine Preisforderung zu stellen. Hofstetten hat jedoch den Kauf von je 40 Aktien zu Fr. 1' von Rodersdorf und Metzerlen ins Budget aufgenommen. Ein späterer Rückkauf zum gleichen Preis soll festgelegt werden. Im Rahmen des Masterplanes bringen die Gemeinden verschiedene Werte bzw. Anlagen ein. Wie dies tatsächlich abgewickelt wird, ist heute noch nicht bekannt. Rodersdorf kann ähnliche Schlussfolgerungen ziehen wie Metzerlen und z.b. eine Verhandlungssumme bestehend aus Nominalwert und dem fairen Einbezug der geleisteten Amortisationen vorschlagen. Es ist jedoch auch stets die Grenze der Aktienmehrheit im Auge zu behalten. GR Eichenberger stellt den Antrag, in der Verhandlungssumme die Amortisationsbeiträge zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, einen Preis von Fr. 2' (inkl. Anteil Amortisation) für den Verkauf von 40 Aktien zu verhandeln. Der Verkaufspreis sollte sowohl für Rodersdorf als auch für Metzerlen gelten..//. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für den Aktientransfer aus und legt den Verhandlungspreis für 40 Aktien auf Fr. 2' fest. 3. Öffentliche Ausschreibung von diversen Arbeiten, welche bis anhin durch die Gemeinde erledigt wurden: Gewichtung der Vergabekriterien Die Arbeitsgruppe hat die Gewichtung diskutiert und die Entscheidungskriterien in drei Gruppen aufgeteilt. Die Gruppierung gewährt einen etwas breiteren Spielraum. Die Gruppe 1 enthält den Preis, der mit 40 % gewichtet wird. Der Gruppe 2 sind Machbarkeit, Stellvertretung und Zurverfügungstellung der Infrastruktur des Anbieters zugeordnet und ebenfalls mit 40 % gewichtet. Die Gruppe 3 besteht aus des Kriterien Existenzsicherung und Referenzen und wird mit 20 % gewichtet..//. Der Gemeinderat beschliesst die vorgeschlagene Gewichtung nach Gruppe 1 (Preis) zu 40 %, Gruppe 2 (Machbarkeit, Stellvertretung, Zurverfügungstellung der Infrastruktur des Anbieters) zu 40 % und Gruppe 3 (Existenzsicherung, Referenzen) zu 20 % einstimmig. 4. Musikfest: Feuerwehreinsatz Das Gesuch für Verkehrsdienst, Brandschutz und Bewachung anlässlich des Musikfestes durch die Feuerwehr erzeugt Stirnrunzeln. Es ist eigentlich störend, dass erneut Kosten zulasten der Gemeinde abgewälzt werden sollen. Die Nachfrage beim Verantwortlichen, Herrn W. Schaad, hat gezeigt, dass die Kapazitäten der Musikgesellschaft erschöpft sind. Abklärungen beim Fw Kdt R. Matthes haben ergeben, dass z.b. die Gemeinden Nunningen und Breitenbach

5 67 den Einsatz ihrer Feuerwehr anlässlich der Dorffeste übernommen haben. Die Kosten des Fw-Einsatzes werden ca. Fr. 3' betragen. Gemäss Reglement wären die Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Eine Subventionierung durch die Gemeinde ist denkbar. Bei einem guten finanziellen Abschluss des Anlasses sollte sich die Gemeinde vorbehalten, die Kosten teilweise oder vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Die Kostenübernahme durch die Gemeinde hat keinerlei präjudizierende Wirkung. Auf dem Festgelände sind Grills, Friteuse usw. in Betrieb, es ist deshalb tatsächlich von einem Brandwachdienst auszugehen. 3 des Fw-Reglementes lässt jedoch auch einen Bewachungsdienst zu, wenn er vom Gemeinderat bewilligt ist. Es wird als störend erachtet, dass die Fw-Leute besoldet Dienst leisten sollen, wenn gleichzeitig unzählige Helfer im freiwilligen und kostenlosen Einsatz stehen. Für den professionellen Verkehrsdienst mag dies noch angehen, der Wachdienst sollte jedoch möglichst durch die Musikgesellschaft selbst organisiert werden. Die Vorschläge, die Feuerwehr solle den Wachdienst ohne oder zum halben Sold leisten scheitert daran, dass der Dienst zu besolden ist, sobald die Gemeinde die Fw-Leute aufbietet. Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde den freiwilligen und unbesoldeten Einsatz bewilligen solle. Wenn dies nicht möglich sei, soll der Wachdienst durch die Musikgesellschaft selbst organisiert werden. Diese Möglichkeit soll mit dem Fw Kdt besprochen werden. GR Stoll stellt den Antrag, den Verkehrsdienst zu bewilligen. Brandschutz und Bewachung sollen durch die Musikgesellschaft selbst, evtl. zusammen mit dem Fw Kdt, organisiert werden. Es wird vorgeschlagen, die Dauer des Verkehrsdienstes zeitlich etwas einzuschränken. GR Frömelt stellt den Antrag, die Kosten für den Wachdienst gem. 3 des Fw-Reglementes dem Veranstalter zu belasten..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Verkehrsdienst z.l. der Gemeinde zu bewilligen und die Bewachung gem. 3 des Fw-Reglementes dem Veranstalter zu belasten. 5. Bauvorhaben auf GB 264 Landskronstrasse Im Rahmen der Ortsplanrevision wurde durch das Kreisforstamt ein Waldfeststellungsverfahren eingeleitet. Dabei wurde auf einem Teil der Parzelle GB 264 an der Landskronstrasse Wald festgestellt. Der Waldfeststellungsplan wurde noch nicht öffentlich aufgelegt. Die Bevölkerung wurde jedoch im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens orientiert. Mittlerweile ist die Rodung des gesamten Baumbestandes auf der Parzelle erfolgt, was einen Rechtsstreit mit dem Kanton Solothurn nach sich gezogen hat. Unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreites liegt nun ein Überbauungsvorschlag in zwei Varianten für die Parzelle vor. Die bestehende Liegenschaft würde abgebrochen. Der Gemeinderat soll festlegen, ob er dieses Bebauungsprojekt generell ablehnen will oder eine Weiterleitung an das Amt für Raumplanung befürwortet. Für eine Vorlage beim Amt für Raumplanung müsste das Projekt mit den nötigen Unterlagen und Schnitten ergänzt werden.

6 68 Der Gemeinderat könnte z.b. an der Waldfeststellung des Kreisforstamtes festhalten. Es wird festgehalten, dass die Waldfeststellung des Kantons ein planerischer Unsinn sei. Die Gemeinde sollte nicht daran festhalten. Zu Beginn der Ortsplanung wurde dem Kreisförster vermittelt, dass für die Gemeinde die Waldabgrenzung durch den bestehenden Weg gegeben sei. Die Gemeinde hat jedoch nach der Waldfeststellung keine Mitwirkungsmöglichkeit. Von der Grösse der bebauten Parzelle und der vorgesehenen Anzahl Liegenschaften besteht für dieses Grundstück eine Gestaltungsplanpflicht. Sollte ein Bonus beansprucht werden, wäre dies zu begründen. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass ein Projekt ausgearbeitet wird, das sich als unverkäuflich erweisen könnte..//. Der Gemeinderat ist einstimmig der Ansicht, dass an der Waldfeststellung auf der Parzelle GB 264 nicht festgehalten werden soll und das Überbauungsvorhaben weiterverfolgt werden könne. 6. Erschliessung Baugebiet Metzerlenweg Zum Erschliessungsvorschlag des Gemeinderates für das Gebiet Metzerlenweg haben die Landeigentümer einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Die Kosten für den Leitungsbau wurden durch das Ing.büro Hänggi ermittelt. Gemäss den Aussagen des Ing.büros entsprechen Strasse und Kehrplatz nicht den Standards des Ing.büros. Mit den Familien Joppich und Handschin wurde betr. Erschliessung der Parzelle GB 317 (Iselin) ein Gespräch geführt. Die Antwort steht bisher noch aus. In der Zwischenzeit wurde ein Überbauungsprojekt für die Parzelle GB 317 eingereicht. Es sind auf dieser Parzelle vier Wohneinheiten geplant. Herr Joppich hat auf die sehr steile Ausfahrt auf die Kantonsstrasse hingewiesen. Zudem sei die private Hauszufahrt im unteren Teil sehr schmal. Wenn dieses Strässchen als Zufahrt für die neue Überbauung dienen sollte, müsste sie durch die Gemeinde übernommen werden. Mit der Überbauung der Parzelle GB 317 ist es zweckmässig, die Erschliessung über eine Ringstrasse zu erstellen. Dafür sprechen ebenfalls starke Steigung einer Stichstrasse, der Wille zur Vermeidung von Sackgassen und die Notwendigkeit, die Leitungen im Falle einer Stichstrasse teilweise im freien Feld verlegen zu müssen. Zwei Ingenieurbüros haben verschiedene Vorschläge ausgearbeitet. Daraus hat sich die für die Gemeinde sinnvollste und zweckmässigste Variante ergeben. Die Gemeinde hat die Aufgabe, eine für alle Beteiligte befriedigende Lösung zu finden. Der Vorschlag Schaub dient ausschliesslich deren eigenen Interessen und ist darum unbefriedigend. Alle Anstösser, ausser der Familie Schaub, haben sich positiv zum Vorschlag der Gemeinde geäussert. Es wird vorgeschlagen, die Strassenführung an bestimmten Stellen schmaler als 4,5 m (z.b. 3,5 m) zu gestalten und einen Teil der Parzelle GB 317 für den Strassenraum einzubeziehen. Die Strassenbreite von 4,5 m soll jedoch in den Kurvenbereichen beibehalten werden. Der Erschliessungsvorschlag des Gemeinderates soll unter Berücksichtigung dieser Änderungen neu gezeichnet und der Familie Schaub vorgelegt werden.

7 69 Der Gemeinderat wird den Auftrag zur Berechnung der Leitungskosten und die Erstellung des prov. Beitragsplanes an seiner nächsten Sitzung beschliessen..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Erschliessungsvorschlag mit Ringstrasse Metzerlenweg neu zeichnen zu lassen und der Familie Schaub vorzulegen. 7. Einsprache gegen Wasserrechnung: Beschwerdeentscheid Die nachfolgende Diskussion wird als "nicht öffentlich" bezeichnet. Es werden somit keine Protokollkopien davon erstellt. Es darf ausser den Anwesenden niemandem Einsicht ins Protokoll gewährt werden. 8. Mitteilungen Kanton Solothurn, Amt für Verkehr und Tiefbau: 210/3/0; Festsetzung der Gemeindebeiträge an den Bau von Kantonsstrassen. Kanton Solothurn, Amt für Verkehr und Tiefbau: Strassenklassierung gemäss 4 der Kantonsstrassen-Beitragsverordnung. Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Empfangsbestätigung vom der Beschwerde gegen den Entscheid des Buwal vom betr. Grundsatzentscheid zur Subvention des GEP Rodersdorf.

8 70 Schulkommission Rodersdorf: Verfügung der Schulkommission betr. Übertritt von S. Hauser in die Schulstufe in der Sonnhalde Gempen vom Kreisschule Leimental KSL: Einladung zur Delegiertenversammlung am KELSAG: Wertstoffsammlung von Altglas sowie ALU/Blech - Auftragserteilung an Firma Vogelsanger & Co., Arlesheim. EBM: Preisliste EBM-EBL-Erdungsmaterial. 9. Rechnungen.//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 10. Varia GP Grolimund: Am um 20 Uhr findet die Anstösserversammlung Aegertenstrasse/Zwärenstrasse im Gemeindesaal statt. Üblicherweise sind die Vertreter der Ressorts Planung und Bau anwesend, es sind jedoch alle Gemeinderäte willkommen. GR Eichenberger: GR Eichenberger erkundigt sich nach der Bearbeitung der Rechnung der Kreisschule. GP Grolimund: dies ist Aufgabe der Delegierten und des Finanzchefs. GR Stalder: Die Asylbewerber haben gegen die Rückreiseverfügung am Beschwerde erhoben Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber

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