Tarifbestimmungen für das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015

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1 Tarifbestimmungen für das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 (Stand ) 1. Fahrkarten, Fahrpreis und Verkauf Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 wird ab dem 14. Juni 2015 in den Verkaufseinrichtungen der beteiligten Verkehrsunternehmen verkauft (siehe Anlage 1). Das Schüler- Ferienticket Thüringen wird in zwei Tarifstufen angeboten: Schüler-Ferienticket () zum Preis von 24 (inkl. Mwst) Schüler-Ferienticket Mini (-Mini) zum Preis von 12 (inkl. Mwst) 1.1. Das Schüler-Ferienticket ist erhältlich: in Reisezentren, Agenturen, Kunden- und Servicecentern der beteiligten Verkehrsunternehmen an den stationären Fahrausweisautomaten der beteiligten Verkehrsunternehmen in den Fahrzeugen (soweit dort ein Fahrausweisverkauf stattfindet) der beteiligten Verkehrsunternehmen gemäß Anlage 1 in den angeschlossenen Ticket-Shops und in den angeschlossenen Touristinformationen in Thüringen Das Schüler-Ferienticket Mini ist erhältlich: in den Kunden- und Servicecentern der beteiligten Verkehrsunternehmen den Fahrscheinverkaufsstellen der beteiligten Verkehrsunternehmen in den Fahrzeugen der beteiligten Verkehrsunternehmen Das Schüler-Ferienticket Thüringen ist nicht übertragbar Das Schüler-Ferienticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern der Vorname und Name des Inhabers lesbar und unlöschbar eingetragen sind. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Schüler-Ferienticket Thüringen ungültig Ein Wechsel von der Tarifstufe Schüler-Ferienticket Mini auf die Tarifstufe Schüler- Ferienticket durch Nachlösen des Differenzbetrages ist nicht möglich Soweit Schüler-Ferientickets benachbarter Bundesländer an den Geltungsbereich des Schüler-Ferienticket Thüringen angrenzen, können diese miteinander kombiniert werden Gegen Vorzeigen des Schüler-Ferientickets Thüringen kann der Nutzer Vergünstigungen in Freizeiteinrichtungen, Sport- und Kulturstätten und anderen Einrichtungen erhalten, die als Bonuspartner des Schüler-Ferientickets Thüringen mitwirken. 2. Gültigkeitsdauer Das Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 gilt in der Zeit vom 11. Juli 2015 bis 23. August 2015.

2 3. Geltungsbereich 3.1. Schüler-Ferienticket Das Schüler-Ferienticket wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Innerhalb Thüringens Das Schüler-Ferienticket berechtigt in Thüringen zu beliebig vielen Fahrten in den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen: des DB Konzerns, Produktklasse C (RE, RB, S-Bahn) der Erfurter Bahn der Süd Thüringen Bahn der Vogtlandbahn der Cantus der Harzer Schmalspurbahnen auf dem Streckenabschnitt Nordhausen Sophienhof. Weiterhin gilt das Schüler-Ferienticket auf allen Linien der beteiligten Verkehrsunternehmen (siehe Anlage 1) Außerhalb Thüringens Das Schüler-Ferienticket gilt für Fahrten über die Landesgrenze des Freistaates Thüringen hinaus ab dem letzten Bahnhof in Thüringen auf den folgenden Strecken in beiden Richtungen: Kursbuchstrecke Streckenabschnitt 357 Ellrich Herzberg (Harz) 590 Görsbach - Sangerhausen 595 Voigtstedt - Sangerhausen 600 Arenshausen Göttingen (nur DB Regio) 830 Sonneberg Neustadt bei Coburg 840 Probstzella - Ludwigsstadt 3.2. Schüler-Ferienticket Mini Das Schüler-Ferienticket Mini gilt in den Omnibussen auf allen Linien der beteiligten Verkehrsunternehmen (siehe Anlage 1). Das Schüler-Ferienticket Mini gilt nicht im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und in den Zügen der Eisenbahnen Ausnahmen Das Schüler-Ferienticket und das Schüler-Ferienticket Mini gelten nicht: im Sonderverkehr (Sonderzüge, Sonderbusse und Sonderbahnen)

3 in den Zügen der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn auf der Strecke Obstfeldschmiede Cursdorf in den Zügen der Erfurter Bahn/Süd Thüringen Bahn auf der Strecke Ilmenau Bahnhof Rennsteig auf der Linie 10a (Mariental Wartburg) der KVG Eisenach auf den Linien 233 (Suhl Coburg) und 234 (Hildburghausen Coburg) von WerraBus auf allen Linien der VGS außerhalb des Kyffhäuserkreises. 4. Berechtigte 4.1. Das Schüler-Ferienticket Thüringen darf genutzt werden von Schülern ohne eigenes Einkommen von: allgemeinbildenden Schulen (z. B. Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen) oder berufsbildenden Schulen (z. B. Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien und Berufsvorbereitungsjahr) bis einschließlich 20 Jahre (bis zum 21. Geburtstag) Schüler ab 14 Jahren dürfen das Schüler-Ferienticket Thüringen nur unter der Voraussetzung nutzen, dass die Berechtigung zur Nutzung bei der Fahrkartenkontrolle durch: einen Schülerausweis, eine Schulbescheinigung oder eine Berechtigungskarte eines Verkehrsunternehmens belegt wird Berechtigungsausweise für das Schuljahr 2014/2015, deren Gültigkeit unmittelbar vor den Ferien endet, werden bis einschließlich anerkannt Studierende sowie Schüler berufsbildender Schulen/Berufsschüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und ein eigenes Einkommen haben, sind nicht berechtigt Zusätzlich sind Begleitpersonen von Schülergruppen ab fünf Schülern zur Nutzung des Schüler-Ferienticket Mini berechtigt. Die Begleitperson muss selbst ein Schüler- Ferienticket Mini erwerben und eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte vorlegen. Die Begleitperson darf das Schüler-Ferienticket Mini nur in Begleitung der Gruppe nutzen, Alleinfahrten sind nicht zulässig. 5. Mitnahme von Fahrrädern 5.1. In Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen entgeltfrei Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen und Straßenbahnen der beteiligten Verkehrsunternehmen in Thüringen gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Außerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt ist für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns grundsätzlich eine Fahrradtageskarte zu erwerben. 6. Erstattung und Umtausch 6.1. Erstattung und Umtausch des Schüler-Ferientickets Thüringen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4 6.2. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 4 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mir Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten. Eine Kumulation der Entschädigungsansprüche für ein Schüler-Ferienticket erfolgt jedoch nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt für den Gültigkeitszeitraum nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte eingereicht werden Bei dem Schüler-Ferienticket handelt es sich um einen Fahrschein mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 7. Beförderungsbedingungen Es gelten die Beförderungsbedingungen der beteiligten Eisenbahn-, Bus- und Straßenbahnverkehrsunternehmen.

5 Anlage 1 Beteiligte Verkehrsunternehmen am Schüler-Ferienticket Thüringen 2015 Nr. Verkehrsunternehmen Anerkennung Verkauf von Verkauf von Mini 1 Cantus Verkehrsgesellschaft 2 DB Regio, Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen 3 Erfurter Bahn im Zug 4 Harzer Schmalspurbahnen 5 Oberweißbacher Bergund Schwarzatalbahn 6 Süd Thüringen Bahn am stationären Automaten und im Zug im Reisezentrum am Automaten im Zug 7 Vogtlandbahn 8 Erfurter Verkehrsbetriebe AG 9 Geraer Verkehrsbetrieb i. IN am stationären Automaten EVAG Agenturen an allen Automaten GVB Agenturen 10 Jenaer Nahverkehr am Automaten 11 JES Verkehrsgesellschaft 12 Personenverkehrsgesellschaft Weimarer Land

6 13 Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha 14 Stadtwirtschaft Weimar 15 Thüringerwaldbahn und Straßenbahn in Gotha 16 Verkehrsunternehmen Schröder in der Bahn im Betriebshof 17 EW Bus 18 IOV Omnibusverkehr Ilmenau 19 KomBus 20 Kommunale Verkehrsgesellschaft Eisenach 21 Meininger Busbetriebs 22 Omnibus Verkehrs Gesellschaft Sonneberg (Thür) 23 Personen- und Reiseverkehrs Greiz 24 RBA Regionalbus Arnstadt 25 Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis 26 Reise-Schieck, Reinhard Schieck e. K.

7 27 RVG Regionalverkehr Gera/Land 28 Salza Tours König OHG 29 Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen 30 Städtische Nahverkehrsgesellschaft Suhl/Zella-Mehlis 31 ThüSac Personennahverkehrsgesellschaft 32 Veolia Verkehr (WerraBus) 33 Verkehrsbetriebe Nordhausen 34 Verkehrsgesellschaft Südharz 35 Verkehrsgesellschaft Wartburgkreis 36 Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda im Reisebüro in Agenturen im Verkehrsunternehmen im Reisebüro

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