Rundschreiben Nr. 6/ Pflichtversicherung. 2. Freiwillige Versicherung. 3. Beratungsangebote der ZVK. 4. Aktuelles

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1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, den 11. Dezember 2007 Rundschreiben Nr. 6/2007 Sehr geehrte Damen und Herren, unser letztes Rundschreiben im Jahr 2007 gibt einen Ausblick auf die im Jahr 2008 anstehenden Neuerungen. Aber auch aktuelle Themen bezüglich der bevorstehenden Jahresmeldung werden ausführlich behandelt. Für Ihre Anregungen und Fragen im zurückliegenden Jahr bedanken wir uns und stehen Ihnen hierfür auch in Zukunft gerne zur Verfügung. Inhalt: 1. Pflichtversicherung 1.1 Kongress zur betrieblichen Altersversorgung Satzungsänderung 1.3 Rentenferne Startgutschriften: Bundesgerichtshof billigt Systemumstellung 1.4 Jahresmeldung Arbeitnehmeranteil 1.6 Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung 2.2 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit 2.3 Erhöhung der Kinderzulage / Bonus für Berufseinsteiger 2.4 Kapitalwahlrecht 2.5 Altersvorsorgezulage Beratungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen 3.2 Informationsveranstaltungen 3.3 Beratungstage 4. Aktuelles 4.1 Neuer Internetauftritt der ZVK 4.2 Newsletter 1

2 1. Pflichtversicherung 1.1 Kongress zur betrieblichen Altersversorgung Die Zusatzversorgungskasse Sachsen- Anhalt wird am 24. und 25. Juni 2008 in Magdeburg gemeinsam mit den Zusatzversorgungskassen der neuen Bundesländer und der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V., einen Kongress über die Zusatzversorgung in den neuen Bundesländern veranstalten. Der Kongress richtet sich an die Behördenleiter und Geschäftsführer aller Mitglieder der Zusatzversorgungskassen sowie an die kommunalen Spitzen- und Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und alle an der Zusatzversorgung in den neuen Bundesländern Interessierten. Unter dem Motto Die Zusatzversorgungskassen in den neuen Bundesländern erfolgreich und leistungsstark besteht die Gelegenheit, mehr über die betriebliche Altersversorgung und die Zusatzversorgungskassen als Ihre kundenorientierten Dienstleister zu erfahren und mit Experten der betrieblichen Altersversorgung Erfahrungen auszutauschen. Anerkannte Referenten werden mit ihren Beiträgen das große Leistungsspektrum der Zusatzversorgung im kommunalen Bereich anschaulich darstellen und dabei aktuelle und wissenswerte Themen und Entwicklungen herausarbeiten, die für den Umgang der Arbeitgeber mit der Zusatzversorgung von praktischer Bedeutung sind. Es werden Informationen über die betriebliche Altersversorgung und die erfolgreiche Etablierung der Zusatzversorgungskassen der neuen Bundesländer vermittelt. Eine persönliche Einladung geht Ihrer Behörden-/Geschäftsleitung demnächst zu. 1.2 Satzungsänderung Der Kassenausschuss hat auf seiner Sitzung am 22. November 2007 die 5. Änderung der ZVK-Satzung beschlossen. Die 5. Änderung beruht im Wesentlichen auf tarifvertraglichen Vorgaben des 4. Änderungstarifvertrags zum Altersvorsorgetarifvertrag Kommunal (ATV-K). Der Änderungstarifvertrag regelt unter anderem Konsequenzen der Einführung des TVöD (z. B. Geltungsbereich, I-BAT-O-Grenzen und neue Begrifflichkeiten beim zusatzversorgungspflichtigen Entgelt). Zudem gab es tarifvertragliche Anpassungen bei der Neuberechnung von Besitzstandsrenten und bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Aufgrund der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr ist zukünftig versicherungspflichtig, wer die Wartezeit bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente erfüllen kann. Versicherungszeiten, die schon in der Zusatzversorgung bestehen, sind dabei mit zu berücksichtigen. Auszubildende im Sinne der Satzung sind Auszubildende und Schülerinnen/Schüler, die unter die Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) vom 13. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung fallen oder unter diese Tarifverträge fielen, wenn das Mitglied diese anwenden würde. Bei der Waisenrente wird die Dauer für den Bezug einer Rente auf den Zeitpunkt der Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher Vollendung des 27. Lebensjahres) begrenzt. Die Absenkung wirkt für alle 2

3 Waisenrenten aus der Pflichtversicherung, bei denen der Versicherte nach dem 30. Juni 2007 verstorben ist. Darüber hinaus werden durch die Neuregelung der/dem Hinterbliebenen mindestens 35 % der ihr/ihm zustehenden Hinterbliebenenrente gezahlt. Die bisherige Anrechung eines höheren Einkommens, welches bis zum vollständigen Ruhen der Renten führen konnte, ist auf diese Höhe beschränkt. Auf Grund der Umstellung auf den TVöD musste auch die Besitzstandsregelung für Beschäftigte mit einem Entgelt oberhalb der Vergütungsgruppe I BAT-O angepasst werden. Der neue Grenzwert wurde anhand der Differenz zwischen der bisherigen I BAT-O-Grenze und der neuen Entgeltgruppe 15 bestimmt. Er beträgt nunmehr das 1,133-fache des Betrages der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost. Für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, gilt als zusatzversorgungspflichtige Entgelt das fiktive Entgelt nach 21 TVöD bzw. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen, das im Falle eines tatsächlichen Entgeltfortzahlungsanspruchs gezahlt worden wäre. Entscheidend ist, ob ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, nicht dagegen, ob ein solcher Zuschuss auch gezahlt wird. In die Bemessungsgrundlagen des 21 TVöD sind ggf. auch Entgeltbestandteile einzubeziehen, die nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Dies sind insbesondere einige der nicht in Monatsbeiträgen festgelegten Entgeltbestandteile. Aus Praktikabilitätsgründen ist nicht danach zu unterscheiden, inwieweit das Entgelt nach 21 TVöD auf Entgeltbestandteilen beruht, die zusatzversorgungspflichtig sind und inwieweit nicht. Vielmehr sind im Rahmen der pauschalen Betrachtung auch ansonsten nicht zusatzversorgungspflichtige Entgeltbestandteile als zusatzversorgungspflichtig zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt stellen wir Ihnen den Satzungstext auf unserer Homepage zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern ein Exemplar unserer Satzung zu. 1.3 Rentenferne Startgutschriften: Bundesgerichtshof billigt Systemumstellung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. November 2007 in einer weiteren Grundsatzentscheidung die Umstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell auch für die so genannten rentenfernen Jahrgänge gebilligt. Das gilt im Wesentlichen auch für die Berechnung der Startgutschriften zum Stand Der BGH hat allerdings die Tarifvertragsparteien aufgefordert, die Bewertung der Dienstjahre zu korrigieren. Das für die Berechnung der Startgutschriften anzuwendende Recht ist ausschließlich Tarifrecht, so dass die Zusatzversorgungskassen von sich aus keine rechtlichen Änderungen vornehmen können und dürfen. Die Tarifvertragsparteien werden eine Änderung der entsprechenden Regelung vereinbaren. Die Zusatzversorgungskasse Sachsen- Anhalt hat bereits erklärt, auf Verjährungsoder Ausschlussfristen zu verzichten. Diese Zusage gilt weiterhin. Bitte informieren Sie Ihre Arbeitnehmer, dass keine weiteren Rechtsmittel ergriffen werden müssen. Sobald sich die Tarifvertragsparteien auf eine Lösung verständigt haben, werden wir diese Neuregelung automatisch umsetzen. 3

4 1.4 Jahresmeldung 2007 Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist stets für den Zeitraum zu melden, in dem das Entgelt dem Versicherten zugeflossen ist (Zuflussprinzip). Entgelt für 2007, das innerhalb der ersten drei Wochen des Jahres 2008 dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, wird steuerlich noch dem Jahr 2007 zugeordnet. Fließt das Entgelt dem Arbeitnehmer erst nach diesem Zeitpunkt zu, ist dies erst in der Meldung für das Jahr 2008 anzugeben. Bitte veranlassen Sie, dass uns Ihre Jahresmeldungen spätestens am 1. März 2008 zugegangen sind. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf 5 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Danach besteht für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesondert für jeden Mitarbeiter und jede Versorgungszusage mitzuteilen, ob und in welchem Umfang die Beiträge im Rahmen der Pflichtversicherung und ggf. in der Freiwilligen Versicherung a) nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen, b) nach 40b a. F. pauschalversteuert, c) und/oder individuell versteuert wurden. Dieser Meldepflicht kommt der Arbeitgeber durch die Abgabe der Jahresmeldung bzw. bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Abmeldung nach. Bei der Freiwilligen Versicherung ist diese Meldung im Buchungsschlüssel für die Überweisung enthalten. Sollten Sie bei der Erstellung der Jahresmeldung 2007 unsere Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gern. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Des Weiteren führen wir zur Unterstützung bei der Erstellung der Jahresmeldungen Personalsachbearbeiterschulungen durch (siehe 3.1). 1.5 Arbeitnehmeranteil Der Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag bleibt in 2008 beim Höchstsatz von 2 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Da der in 37a ATV-K festgelegte Höchstsatz ab erreicht wurde, erfolgt keine weitere Erhöhung des Arbeitnehmeranteils. 1.6 Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage Wir bitten Sie zu beachten, dass die Feuerwehrzulage bei Beschäftigten, die diese nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O bereits vor dem 1. Januar 1999 erhalten haben und bis zum 30. September 2005 nach Vergütungsgruppen X bis Va/b eingruppiert waren, zusatzversorgungspflichtig nach Ablauf des Kalendermonats ist, in dem sie sieben Jahre lang bezogen wurde, längstens jedoch bis zum 31. Dezember Für Entgelte ab 2008 ist die Zulage nicht mehr zusatzversorgungspflichtig. 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sozialabgabenfreiheit bei Entgeltumwandlung Der Bundestag beschloss in seiner Sitzung am die unbefristete Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung (Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge). Jeder Ihrer Arbeitnehmer kann nun auch in Zukunft weiterhin mit lukrativer, staatlicher Förderung für sein Alter vorsorgen. 4

5 Ab dem erhöht sich darüber hinaus der Beitrag, der steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden kann von auf Entgeltumwandlung und Altersteilzeit Wir haben Sie im Rundschreiben 1/2007 über die Auswirkungen bezüglich Entgeltumwandlung bei bestehender Altersteilzeit informiert. Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich grundsätzlich das sozialversicherungspflichtige Entgelt und damit in aller Regel die Bemessungsgrundlage für die Aufstockungsleistungen. Ob aber auch tatsächlich Einbußen bei den Aufstockungsleistungen entstehen, kann nur durch Sie als Personalstelle im Einzelfall beurteilt werden. Wir bitten Sie daher, Ihre Arbeitnehmer/-innen diesbezüglich aufzuklären und zu beraten. Wurde bei Eintritt in die Altersteilzeit eine Entgeltumwandlung schon durchgeführt, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, diese fortzuführen. 2.3 Erhöhung der Kinderzulage/ Bonus für Berufseinsteiger Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300. Damit wird die Riester-Rente für Familien noch lohnender. Ebenfalls ab 2008 erhalten alle Förderberechtigten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig einen Extrabonus von 100. Für Informationen und Beratung gern auch zu individuellen Fragen Ihrer Arbeitnehmer stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Kapitalwahlrecht Mit der 5. Satzungsänderung erhalten alle Beschäftigten im Rahmen der Freiwilligen Versicherung die Möglichkeit, ein Kapitalwahlrecht auszuüben. Der Versicherte kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine steuerunschädliche Auszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals beantragen. 2.5 Altersvorsorgezulage Am endet die Frist zur Beantragung der Altersvorsorgezulage für den im Jahr 2005 geleisteten Arbeitnehmeranteil. Bitte weisen Sie Ihre Arbeitnehmer auf den Ablauf dieser Abgabefrist hin. Treten Fragen zu den Anträgen auf, stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer zur Verfügung. 3. Beratungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen Für die bevorstehende Erstellung der Jahresmeldungen für das Jahr 2007 führen wir wieder kostenlose Personalsachbearbeiterschulungen durch. Insbesondere möchten wir Sie bei der Erstellung der Meldungen unterstützen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, problematische Fälle oder spezielle Fragen mitzubringen und im Kreis der Schulungsteilnehmer zu besprechen. Wir werden Sie ebenso über aktuelle Änderungen in der Zusatzversorgungskasse informieren (z. B. Steuerfreiheit der Umlage ab ). Wir bitten um Beachtung, dass für die Teilnahme an diesem Seminar Vorkenntnisse hinsichtlich der Zusatzversorgung erforderlich sind. Ein Anmeldeformular liegt diesem Rundschreiben als Anlage 1 bei. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Terminbestätigung. 5

6 Für Terminvereinbarungen und Rückfragen steht Ihnen Frau Paternoga (Tel.: ) gern zur Verfügung. 3.2 Informationsveranstaltungen Zurzeit wird in zahlreichen Presseartikeln die so genannte Versorgungslücke thematisiert. Wie diese geschlossen werden kann, erklären wir Ihnen und Ihren Arbeitnehmern in unseren Informationsveranstaltungen. Haben Sie Interesse an der Durchführung einer Informationsveranstaltung, dann füllen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular (Anlage 2) aus. Sie können auch gern telefonisch mit Herrn Pfohl einen Termin abstimmen (Tel.: ). 3.4 Beratungstage Um Ihre Arbeitnehmer in Einzelgesprächen individuell über deren Versorgungssituation zu informieren, bieten wir Beratungstage bei Ihnen vor Ort an. Der Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit, entsprechend seiner individuellen Situation abzuklären, welche Höhe seine Rentenanwartschaft in der Pflichtversicherung erreicht hat und wie er durch freiwillige Beiträge zusätzlich vorsorgen kann. Beratungstage können sowohl im Anschluss an eine Informationsveranstaltung als auch separat durchgeführt werden. Da derartige Beratungstage mehr und mehr an Interesse gewinnen, sollten Sie Ihren Bedarf umgehend abklären und schnellstmöglich einen Termin mit Herrn Pfohl (Tel.: ) vereinbaren. 4. Aktuelles 4.1 Neuer Internetauftritt der ZVK Herzlich willkommen bei der Zusatzversorgungskasse Sachsen- Anhalt heißt es ab Januar 2008 auf den neuen Internetseiten der ZVK. Mit neuem Outfit und mit neuen Inhalten laden wir Sie recht herzlich auf einen Rundgang durch unser Onlineportal ein. Unser neues Onlineportal ist übersichtlich und einfach in der Navigation gestaltet und bietet Ihnen somit einen schnellen Überblick über die für Sie interessanten Themen. U. a. finden Sie auf unseren Seiten aktuelle Informationen über: die ZVK Mitgliedschaften die Pflichtversicherung die Freiwillige Versicherung Seminarangebote und Veranstaltungsangebote Downloads Neu in unserem Onlineportal sind u. a. der Online-Anrufservice für Mitglieder und Versicherte sowie die Online- Anmeldungen zu Seminaren und Informationsveranstaltungen. Weiterhin stehen Ihnen wie gewohnt Antragsformulare, Rechtsgrundlagen, Rundschreiben, Frage- und Antwortkataloge sowie Meldeformulare im Downloadbereich zur Verfügung. Unter Kontakte sind alle Mitarbeiter - nach Aufgabenbereichen unterteilt mit Namen, Telefonnummern und - Adressen aufgelistet so finden Sie Ihren individuellen Ansprechpartner in unserem Haus. 6

7 Wir wünschen Ihnen im Namen des gesamten Teams viel Spaß beim Surfen durch unser Online-Angebot! 4.2 Newsletter Um Sie in Zukunft noch schneller über aktuelle Entwicklungen der Zusatzversorgung informieren zu können, startet im nächsten Jahr unser -Newsletter. Nutzen Sie die Möglichkeit, immer aktuell über die Zusatzversorgung informiert zu sein, indem Sie sich für den Erhalt unseres Newsletters registrieren lassen (Anlage 3). Selbstverständlich können Sie sich dann auch direkt auf unserer neuen Homepage registrieren lassen. Mitglieder, die uns bereits Ihre - Adresse zum Versand der Rundschreiben mitgeteilt haben, erhalten zukünftig automatisch unseren Newsletter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin 7

8 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2008 Weihnachten Friede, vergessene Stille, ein zum Guten geöffneter Wille. Atemholen im Alltagshasten, in dunklen Tagen ein kurzes Rasten. Weihnachten Zeit für die Kinder haben und auch für Fremde kleine Gaben. Weihnacht ist mehr als Geschenke zu schenken, Weihnacht ist mit dem Herzen zu denken. Alte Lieder bei Kerzenschein, so sollte Weihnachten sein. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche und harmonische Zeit. Wir danken Ihnen besonders herzlich für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg für das neue Jahr. 8

9 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.Nr. Name Durchwahl Versicherungs- und Rentenangelegenheiten: 733 Frau Hackfurth, TL 724 Frau Mertin, SB 735 Frau Kabon, SB 742 Frau Dietrich, SB 725 Frau Fabian, SB 757 Frau Stegitz, SB 791 Frau Reinecke,SB Abrechnungsverfahren / Meldewesen: 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung / Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter, SB h.richter@kvsa.komsanet.de Überleitungen/ Eheversorgungsausgleich 718 Frau Dannenberg, SGL a.dannenberg@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 707 Frau Pampuch, SB m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV Beauftragter 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de Internetadresse: 9

10 Anlage 1 Antwort Eingang bei der ZVK: Kommunaler Versorgungsverband Ansprechpartner: Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Schulung für Personalsachbearbeiter 2008 Anmeldung: Aktuelle Änderungen ZVK / Jahresmeldungen 2007 Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 13 Uhr Folgende Teilnehmer werden angemeldet: Termin Name, Vorname der Teilnehmer (bitte in Druckbuchstaben) Mo Mittw Mo Mittw Mitgliedsnummer Stempel, Unterschrift Telefonnummer

11 Anlage 2 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: An den Ansprechpartner: Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Frau Paternoga Magdeburg Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)

12 Anlage 3 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Name des Mitglieds Mitgliedsnummer Ansprechpartner Tel-Nr. Datum, Unterschrift Newsletter Bitte senden Sie ab sofort den Newsletter für unsere Einrichtung an folgende -Adresse: Wir bitten um zusätzlichen Versand an folgende -Adresse(n) (maximal 3): Fax an: Oder einsenden an: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Zusatzversorgungskasse Carl-Miller-Str Magdeburg 1

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