Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss. PRÄSIDIUM 545. Sitzung 11. März 2008 ZUR KENNTNISNAHME

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1 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss PUNKT 7 a) PRÄSIDIUM 545. Sitzung 11. März 2008 Betrifft: Punkt 7 a) der Tagesordnung Versicherungsschutz für die Mitglieder ZUR KENNTNISNAHME In seiner Sitzung im Oktober 2007 gab das Präsidium seine grundsätzliche Zustimmung zu den Schritten, die das Sekretariat im Hinblick auf eine Verbesserung des derzeitigen Versicherungsschutzes für die Mitglieder eingeleitet hat. Darüber hinaus regte es an, in der Ad-hoc-Gruppe "Unterstützung der Mitglieder" eine eingehendere Debatte zu diesem Thema zu führen. Im Anschluss an die Sitzung der Ad-hoc-Gruppe "Unterstützung der Mitglieder" am 19. Februar 2008 bat deren Vorsitzender, Herr Sequeira, das Sekretariat um Erarbeitung eines Vermerks über die bereits ergriffenen Initiativen sowie die seit der Präsidiumssitzung im Oktober erzielten Fortschritte. Diesem Ersuchen wird mit dem vorliegenden Vermerk nachgekommen. Ziffer 1 enthält eine kurze Zusammenfassung des derzeit bestehenden Versicherungsschutzes für EWSA-Mitglieder. In Ziffer 2 werden die Ziele im Hinblick auf die Gewährleistung eines umfassenderen Versicherungsschutzes für die Mitglieder dargelegt. Ziffer 3 schließlich enthält eine Aufzählung der bereits eingeleiteten bzw. noch zu treffenden Maßnahmen. 1. Aktueller Stand Der Versicherungsschutz für Mitglieder (Anmerkung: Darunter sind sowohl die ordentlichen Mitglieder als auch die Stellvertreter und die CCMI-Delegierten zu verstehen) besteht während ihrer Arbeitsaufenthalte in Brüssel und auf ihren Dienstreisen weltweit aufgrund dreier Versicherungspolicen. DE

2 - 2 - Der Versicherungsschutz beginnt um 0.00 Uhr am Tag der Abreise vom Wohnort und endet um Mitternacht am Tag der Rückkehr zum Wohnort. 1.1 Krankenversicherung: (Versicherer: AGF Paris - Gruppenversicherungspolice) Im Rahmen dieser Versicherung werden den Versicherten (Mitgliedern) die Kosten erstattet, die ihnen für ärztlich indizierte medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte infolge von medizinischen Notfällen bzw. Unfällen erwachsen und die vereinbarte Versicherungssumme nicht übersteigen (d.h. Erstattung bis zu einer Höhe von ,67 EUR pro Versichertem und Versicherungsfall). Versicherungsgegenstand sind demnach Kosten für medizinische Behandlungen infolge von medizinischen Notfällen bzw. Unfällen, Überführungskosten im Todesfall sowie Kosten für einen medizinisch indizierten Abtransport in Notfällen. Wichtiges Detail: Der Versicherungsschutz gilt nur ergänzend und kommt erst nach Ausschöpfung der Versicherungsleistungen zum Tragen, auf die der Kranke bzw. das Unfallopfer für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Versicherungsfall anfallenden Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung im In- oder Ausland (Hauptversicherungsträger) oder aufgrund einer vom Versicherten selbst bzw. zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrags hat. 1.2 Unfallversicherung: (Versicherer: Zelia - Gruppenversicherung für die Mitglieder) Der Versicherungsschutz gilt weltweit im Falle von Unfällen der Versicherten. Im Rahmen dieser Versicherung wird eine Entschädigung im Todesfall ( ,76 EUR), bei dauerhafter Invalidität ( ,81 EUR) bzw. bei vorübergehender Invalidität (86,76 EUR/Tag, ab dem 15. Tag nach dem Unfall bzw. ab dem 8. Tag im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, Höchstbezugsdauer: 365 Tage) gezahlt. 1.3 Reiseversicherung: (Versicherer: Europ Assistance Business Contract) Diese Versicherung sieht eine Reihe von Leistungen vor, die im Falle eines gravierenden Problems bei Reisen im Auftrag des EWSA gewährt werden, u.a. Unterstützung des Versicherten im Falle von Krankheit, Verletzung oder Tod, Transport bzw. Rückführung des Kranken bzw. Verletzten, Versand von Brillen, Prothesen oder Medikamenten, Unterstützung bei Verlust oder Diebstahl der Reisedokumente und der Beförderungsscheine im Ausland. Die ersten beiden Versicherungsverträge gelten bereits seit geraumer Zeit (AGF Paris seit 1987, Zelia seit 1985), der dritte (Europ Assistance, 2004) wurde im Rahmen eines ersten Schrittes hin zu einer besseren Unterstützung der Mitglieder vor noch nicht allzu langer Zeit abgeschlossen. Alle drei Versicherungsverträge wurden mit dem Versicherungsmakler Vanbreda International abgeschlossen.

3 Ziele im Hinblick auf die Gewährleistung eines umfassenderen Versicherungsschutzes In diesem Zusammenhang hat das Sekretariat 2007 verschiedene Optionen geprüft. Die Angelegenheit wurde mehrfach bei Treffen im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (insbesondere mit der Kommission, dem EP und dem AdR) erörtert. Die geprüften Optionen müssen einerseits eine Verbesserung des Versicherungsschutzes gewährleisten, andererseits aber auch in Einklang mit den Bestimmungen der für die EU-Institutionen geltenden Haushaltsordnung stehen. Konkret besteht das Hauptziel darin, den derzeitigen Krankenversicherungsschutz (Prinzip der Kostenerstattung erst nach Abwicklung des Versicherungsfalls durch den jeweiligen nationalen Hauptversicherungsträger) durch Einführung einer neuen Leistung auszuweiten. Diese neue Leistung umfasst die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalt in Notfällen in bestimmten Drittstaaten bzw. sogar weltweit. Nichtsdestoweniger käme der Versicherungsschutz auch weiterhin stets erst nach Ausschöpfung der Versicherungsleistungen zum Tragen, auf die der Kranke bzw. das Unfallopfer für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Versicherungsfall anfallenden Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung im In- oder Ausland oder aufgrund einer vom Versicherten selbst bzw. zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrags hat (siehe vorstehend Ziffer 1.1). Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes für die Mitglieder im Falle des Verlusts oder des Diebstahls des Reisegepäcks geprüft. 3. Eingeleitete Maßnahmen Bis dato wurden parallel zwei ergänzende Maßnahmen eingeleitet: (1) eine mittelfristig greifende Maßnahme (Ende Anfang 2010), und (2) eine unmittelbar greifende Maßnahme (März 2008). (1) Mittelfristig greifende Maßnahme (Ende Anfang 2010): Zwei Varianten sind möglich: (a) der EWSA führt eine eigene Ausschreibung zur Ermittlung eines Versicherungsunternehmens durch, das vier Formen des Versicherungsschutzes anbietet: eine Krankenversicherung mit Kostenübernahme (im Gegensatz zur derzeitigen Situation gäbe es keine nachträgliche Kostenerstattung; die Mitglieder müssten die angefallenen Kosten nicht im Voraus auslegen), die für bestimmte Drittstaaten gelten würde;

4 - 4 - eine Unfallversicherung mit Auszahlung einer Entschädigung im Todesfall bzw. bei vorübergehender oder dauerhafter Invalidität; eine Reiseversicherung ( ); Versicherungsschutz bei Verlust bzw. Diebstahl des Reisegepäcks (ohne Selbstbehalt). Vor- und Nachteile dieser Variante: Zeitspanne bis zum Greifen der Maßnahme: 9 bis 12 Monate bis zum Vertragsabschluss; Sachverstand: Das Sekretariat verfügt in diesem sehr spezifischen Bereich nicht über den erforderlichen Sachverstand und müsste wahrscheinlich externe Fachleute zu Rate ziehen; aufgrund des geringeren Auftragswertes besteht das Risiko, ungünstigere Angebote als bei einer interinstitutionellen Ausschreibung zu erhalten, deren Volumen naturgemäß größer wäre. (b) Der EWSA beteiligt sich an einer interinstitutionellen Ausschreibung, die im Laufe des Jahres 2008 durchgeführt würde. Der Vertrag würde am 30. November 2009 von der Europäischen Kommission (Federführung) unterzeichnet. Die Dienststellen der Kommission, die für die Erstellung der Beschreibung des Leistungsumfangs für die Ausschreibung ("Unterstützung/Versicherung auf Dienstreisen") verantwortlich sind, wissen gut über die im Hinblick auf die EWSA-Mitglieder zu beachtenden Besonderheiten Bescheid und werden diesen bei der Formulierung der Ausschreibung nach Möglichkeit Rechnung tragen. Das Sekretariat wird auch künftig laufend engen Kontakt zu den Verantwortlichen für Versicherungspolicen der Europäischen Kommission halten, um bereits eingangs an der Formulierung der künftigen Ausschreibung mitwirken zu können. Jedenfalls wird die Leistungsbeschreibung dem EWSA vorgelegt und ihm die Möglichkeit geboten werden, auf eventuelle besondere Erfordernisse hinzuweisen. Vor- und Nachteile dieser Variante: längere Zeitspanne bis zum Greifen der Maßnahme: 20 Monate bis zur Vertragsunterzeichnung; Sachverstand: Unterstützung der Kommission; Vertragsabwicklung im interinstitutionellen Rahmen; bessere Verhandlungsbasis. (2) unmittelbar greifende Maßnahme (Frühjahr 2008) Diese Maßnahme ist als Übergangslösung gedacht. Der Versicherungsmakler des EWSA, Vanbreda International, hat vorgeschlagen, bis zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags auf der Grundlage einer unter Berücksichtigung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführten Ausschreibung, den

5 - 5 - derzeitigen Krankenversicherungsschutz für Krankenhausaufenthalte infolge von Notfällen im Sinne einer Kostenübernahme durch den Versicherer (anstelle der derzeitigen Kostenerstattung) auszuweiten, wobei sich die Jahresprämie für den EWSA pro Versicherungsfall um 500 EUR erhöhen würde (für die Zusage der Kostenübernahme und den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellter Betrag). Konkret bedeut dies folgendes: Bei einem Krankenaufenthalt eines Versicherten aufgrund eines Notfalls würde Vanbreda, für den Fall, dass der Kranke keinen Versicherungsschutz durch einen nationalen Hauptversicherungsträger hat oder letzterer während des Krankenhausaufenthalts nicht erreichbar ist, eine Zusage für die Übernahme der Kosten für diesen Krankenhausaufenthalt erteilen. Die anfallenden Kosten würden nach Ausschöpfung der Versicherungsleistungen, auf die der Kranke für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Versicherungsfall anfallenden Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung im In- oder Ausland oder aufgrund einer vom Versicherten selbst bzw. zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherungsvertrags hat, bis zu einer Höhe von ,67 EUR (entspricht der derzeitigen Versicherungssumme) pro Versichertem und Versicherungsfall im Rahmen des Vertrags AGF Paris abgewickelt. Kosten, die die Versicherungssumme übersteigen, würde Vanbreda direkt mit dem Mitglied abrechnen. Ein Nachtrag zur entsprechenden Änderung der Versicherungspolice könnte in den nächsten Wochen unterzeichnet werden. Statistische Daten Abschließend sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die Zahl der Versicherungsfälle in den letzten drei Jahren ( ) sehr niedrig war, auch wenn sie 2007 gestiegen ist. Zahl der Versicherungsfälle in den letzten fünf Jahren (siehe auch Tabelle im Anhang): Krankenversicherung: 27 Versicherungsfälle, Unfallversicherung: kein Versicherungsfall, Reiseversicherung: 4 Versicherungsfälle. Das Präsidium wird gebeten, den vorliegenden Vermerk zur Kenntnis zu nehmen. * * *

6 ANHANG Statistische Daten zu der Versicherung für Mitglieder bei Vanbreda Krankenversicherung AGF: Jahr Zahl der Versicherungsfälle mit Krankenhausaufenthalt ohne Krankenhausaufenthalt Reiseversicherung Europ Assistance Jahr Zahl der Versicherungsfälle Unfallversicherung Zelia Jahr Zahl der Versicherungsfälle R/CESE 414/2008 rev. Punkt 7 a) Anhang (FR) CR/DC/av.../...

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