Informationen zum. Geprüften Berufspädagogen. - Praxisstudium mit IHK-Prüfung -

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1 Informationen zum Geprüften Berufspädagogen - Praxisstudium mit IHK-Prüfung - Inhalte: Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. Der Geprüfte Berufspädagoge Zulassungsvoraussetzungen Inhalte des Geprüften Berufspädagogen Praxisstudiengänge zum Geprüften Berufspädagogen Der Weg zur Prüfung zum Geprüften Berufspädagogen Beratung in Böblingen: Heiko Rieder, Tel.: , rieder@ihk-vfb.de Beratung in Ludwigsburg: Sonja Weißert, Tel.: , weissert@ihk-vfb.de 1

2 Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. Der Verein zur Förderung der Berufsbildung, kurz VFB genannt, ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister der Unternehmen in den oben genannten Kammerbezirken. Wir wissen, dass Erfolg und Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens vom Wissensstand und der Qualifikation eines jeden Einzelnen abhängt. Unser Anspruch ist es demnach, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf jedes Unternehmens bestmöglich abzudecken. Getreu nach dem Motto mit Spaß zum Erfolg begleitet Sie der VFB bei der Realisierung Ihrer Bildungsziele. Die IHK-Praxisstudiengänge mit staatlich anerkanntem Abschluss ermöglichen den Schritt in verantwortliche Positionen im kaufmännischen, gewerblich-technischen oder IT-Bereich. Der neue Kooperationsstudiengang Professional Master of Science öffnet den Weg über die IHK-Aufstiegsbildung einen international anerkannten, universitären Abschluss zu erhalten. Lehrgänge mit IHK-Zertifikat, ein- und mehrtägige Seminare führen zur Erweiterung der fachlichen und sozialen Kompetenzen innerhalb des ausgeübten7 Berufs. Mit unserem marktgerechten und stets aktualisierten Angebot in diesem Bereich schaffen wir für unsere Kunden die Voraussetzungen, flexibel auf die ständig wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Auch für Auszubildende bietet der VFB im Rahmen seiner Azubi-Akademie ein breites Angebotsspektrum an. Hierzu zählen unter anderem Programme zur Kompetenzfeststellung, Einführungsseminare, Prüfungsvorbereitungen auf die mündliche Zwischen- und Abschlussprüfung sowie Vollzeit- und berufsbegleitende Seminare. Unser hochkarätiges Dozententeam besteht aus qualifizierten Wissensträgern aus der Wirtschaft. Das Team wird ergänzt durch Dozenten aus Hochschulen, Fachhochschulen und Beruflichen Schulen. Damit garantiert der VFB die erforderliche Aktualität und Praxisnähe. Ein einzigartiges Train-the-Trainer Konzept sichert die kontinuierliche Weiterbildung unseres Dozententeams. Zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der Qualität unserer Dienstleistungen auf dem beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarkt setzten wir aktiv den international anerkannten Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001:2000 sowie nach AZWV um. Dadurch sprechen wir mit nationalen und internationalen, großen und kleinen Unternehmen, im Bereich der Qualität, nunmehr dieselbe Sprache. Unsere Leitsätze sind: Wir sind eine kundenorientierte Bildungseinrichtung. Wir erkennen den Bedarf und erfüllen die Erwartungen der Unternehmen und Teilnehmer als kooperative Partner. Wir werden den Ansprüchen der Kunden, Unternehmen und Mitgliedern gerecht. Unsere Lehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen und Seminare sind am Bedarf der Wirtschaft orientiert. Wir arbeiten mit Fachkräften und Wissensträgern aus Industrie, Handel und Dienstleistung innovativ zusammen. Wir konzipieren in enger Zusammenarbeit maßgeschneiderte und kostendeckende Maßnahmen für unsere Kunden. 2

3 Der Geprüfte Berufspädagoge Der neue Praxisstudiengang zum Geprüften Berufspädagogen ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Leitung und Koordination von berufspädagogischen Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen zählen zu den Hauptaufgaben eines Geprüften Berufspädagogen. Ebenso die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen, in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln, gehören zu dessen Tätigkeiten. Der Geprüfte Berufspädagoge ermittelt den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf, entwickelt zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote und berät die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen. Der Geprüfte Berufspädagoge ist ein neues, modernes Qualifizierungskonzept mit einer IHK- Weiterbildungsprüfung auf der Ebene der Geprüften Betriebswirte und Geprüften Technischen Betriebswirte. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung wird zugelassen, wer 1. den Fortbildungsabschluss zum/zur Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogen/-pädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, zum/zur Fachkaufmann/-frau, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten eines Geprüften Berufspädagogen haben. 3

4 Inhalte des Geprüften Berufspädagogen Geprüfter Berufspädagoge Kernprozesse der beruflichen Bildung Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung Spezielle berufspädagogische Funktionen Kernprozesse der beruflichen Bildung Lernprozesse und Lernbegleitung lerntheoretische Grundlagen Lernverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen zielgruppenorientierte, bildungsrelevante Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsprozesse berufsrelevante Lernbegleitung und beratung Lernprozesse, Lernende im Prozess und Evaluation Kommunikationstechniken Lernsequenzen zum Aufbau von beruflichen Handlungskompetenzen situationsgerechte und handlungsorientierte Medien Lernarrangements Planungsprozesse Analyse der Markt- und Technikenentwicklung und der Arbeitsmarktsituation Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsanforderungen Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und maßnahmen Planung und Organisation der Lernorte und Lernmedien Managementprozesse strategisches Management von Bildungsbereichen strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen Qualitätsmanagement Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze Kooperationsmanagement Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln 4

5 Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung Berufsausbildung Planen einer Berufsausbildung unter Berücksichtigung geschäftsprozessorientierter und arbeitsplatzintegrierter Ausbildung Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung Lernbegleitung von Auszubildenden Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden sowie Beratung von Unternehmen Prüfung und Prüfungsgestaltung unter Berücksichtigung von Prüfungsrecht und neuer Prüfungsformen und -methoden Führen und Qualifizieren ausgebildeter Fachkräfte Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung Weiterbildung innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf, Produktmanagement Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen Organisation der Lernbegleitung, auch von Lernungewohnten Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen Prüfung und Prüfungsgestaltung unter Berücksichtigung von Prüfungsrecht und neuer Prüfungsformen und -methoden Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen in und außerhalb von Arbeitsprozessen Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung Personalentwicklung und -beratung Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen Berücksichtigung der Zusammenhänge von Personal- und Organisationsentwicklung Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennung und Förderung von Potentialen Beratung von Führungskräften 5

6 Spezielle berufspädagogische Funktionen Projektarbeit In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen pädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Präsentation und Fachgespräch In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen geprüft. 6

7 Praxisstudiengänge zum Geprüften Berufspädagogen Geprüfter Berufspädagoge - berufsbegleitend (Ludwigsburg oder Böblingen) Dauer ca. 2 Jahre, ca. 800 UStd Anmeldeschluss 4 Wochen vor Beginn Kosten 3.850,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) ohne Lernmittel und Prüfungsgebühr Beginn Unterrichtszeiten Mo, Mi 17:30-20:45 Uhr, Sa 07:45-12:45 Uhr Ort: Ludwigsburg oder Böblingen Förderung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für die Praxisstudiengänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es nach AFBG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Lehrgangsteilnehmer des VFB können diesen beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, sobald der Lehrgang, zu dem sie angemeldet sind, startet. Informationen gibt es auch unter Steuerliche Förderung Die Aufwendungen für Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt. 7

8 Der Weg zur Prüfung zum Geprüften Berufspädagogen 1. Ziel der Prüfung Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Qualifikation verfügt, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Dazu gehören folgende Aufgaben: die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen; die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen; in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln; den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten; den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten; spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln. 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel melden die Kursträger die Teilnehmer gesammelt an. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 28. Februar, für die Prüfung im Herbst der 15. August des jeweiligen Jahres. Anmeldeformulare sind bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich. Die Prüfungsgebühr erfahren Sie auf Anfrage. 8

9 3. Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer (1) den Fortbildungsabschluss zum/zur Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogen/-pädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, zum/zur Fachkaufmann/-frau, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder (2) ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 4. Prüfungstermine Die Industrie- und Handelskammer führt die Prüfung zum/zur Geprüften Berufspädagogen/-pädagogin in der Regel zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift Magazin Wirtschaft und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben. 9

10 5. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile: I. Kernprozesse der beruflichen Bildung II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung III. Spezielle berufspädagogische Funktionen I. Kernprozesse der beruflichen Bildung Lernprozesse und Lernbegleitung Planungsprozesse Managementprozesse Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung Berufsausbildung Weiterbildung Personalentwicklung und -beratung Prüfungsteil II kann erst nach Ablegen von Prüfungsteil I begonnen werden und wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich (zwei Fälle zur Auswahl). III. Spezielle berufspädagogische Funktionen In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer schlägt ein Projektthema vor, über das der Prüfungsausschuss dann entscheidet. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Es erfolgt eine Präsentation der Ergebnisse vor dem Prüfungsausschuss mit anschließendem Fachgespräch. 6. Ergebnis der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei wird jede Prüfungsleistung gesondert gewertet. 7. Wiederholung der Prüfung Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 10

11 8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. 9. Rechtsgrundlagen Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Berufspädagogen/-pädagogin vom 21. August 2009 durchgeführt. Ansprechpartner für IHK-Prüfung und Zulassung: IHK Region Stuttgart Mechtild Lawen Tel.: Fax: Quelle: Homepage der IHK Stuttgart IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfter Berufspädagoge - Änderungen vorbehalten! - 11

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