Preisblatt Netznutzung
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- Nadja Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 gültig ab Version: Seite 1 von 7 Netznutzung Großkunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) Für Kunden mit registrierender ¼ h Lastgangmessung (RLM), i. d. R. > kwh. Rückdatierte Preisänderungen werden für Großkunden über eine 13. Jahresabrechnung ausgeglichen. Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer < h/a Jahresbenutzungsdauer >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmeebene /kw*a /kw*a NE 4: Umspannung HS/MS 9,97 2,96 77,59 0,25 NE 5: Mittelspannung MS 13,94 3,30 79,22 0,69 NE 5: Mittelspannung MS, Messung NS 14,36 3,40 81,60 0,71 NE 6: Umspannung MS/NS 17,08 4,14 100,48 0,80 NE 7: Niederspannung NS 27,24 5,36 116,96 1,77 Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Umlagen gemäß KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 18 AblaV, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer Eine RLM-Messung ist die Voraussetzung für eine Versorgung ab der NE 6, eine Belieferung nach SLP ist ab dieser NE 6 ausgeschlossen. Blindstrombedarf für Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung (NE 5-7) induktiv kapazitiv Entgelt cos ϕ (phi) cos ϕ (phi) Ct / kvarh NE 4: Umspannung HS/MS < 0,95 < 1,0 1,00 NE 5: Mittelspannung MS < 0,95 < 1,0 1,00 NE 6: Umspannung MS/NS < 0,95 < 1,0 1,00 NE 7: Niederspannung NS < 0,90 < 0,90 1,00 Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung wird die Blindarbeit separat erfasst. Der Netzkunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die festgelegten Grenzwerte gemäß den vertraglichen Regelungen eingehalten werden. Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Erfolgt die Messung bei MS-Kunden auf der NS-Seite, so werden gemessene Verbrauchswerte (Blindarbeit) bzw. Entgelte um 3% erhöht. Messstellenbetrieb (), Messung (M) und Abrechnung (A) (RLM = registrierende ¼ h Lastgangmessung) M A NE 5: RLM* 292,80 466,38 220,00 NE 6: RLM* 292,80 255,60 220,00 NE 7: RLM* 292,80 255,60 220,00 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Nicht enthalten ist die Bereitstellung eines durchwahlfähigen analogen Telefonanschlusses in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung! Das Entgelt für die Messung umfasst die tägliche Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtung in Verbindung mit der Datenweitergabe an berechtigte Dritte. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung und die Betriebskosten der Wandler. Das Entgelt für den Abrechnungsvorgang umfasst die monatliche Abrechnung der Netznutzung. * Kann ein Telefonanschluss nicht bereitgestellt werden bzw. dieser ist gestört, erfolgt der Einsatz eines GSM-Modems (Aufpreis 216,00 ) oder eine monatlich manuelle Ablesung. Ist der Einsatz eines GSM-Modem grundsätzlich nicht möglich, erfolgt eine monatlich manuelle Ablesung (Aufpreise 720,00 ). Eine tägliche Datenbereitstellung von IST-Werten ist bei diesen Kunden nicht möglich! Zusatzkosten Messstellenbetrieb, Messung und Datenbereitstellung Mehrkosten bei Einsatz eines GSM-Modems durch die Kreiswerke je manuelle Ablesung (z.b. bei Störungen des analogen Telefonanschlusses) Entgelt für die Nutzung des MS-Wandlersatzes (im -Entgelt RLM enthalten) Entgelt für die Nutzung des NS-Wandlersatzes (im -Entgelt RLM enthalten) je Signalimpulsweitergabe (Montage zu 60,00 Euro) je zusätzliche Lastgangbereitstellung Tarifschaltgerät (Rundsteuerempfänger) Preise zzgl. Umsatzsteuer 216,00 60,00 /Vorgang 234,74 23,96 58,33 20,00 /Vorgang 11,40
2 gültig ab Version: Seite 2 von 7 Netznutzung Kleinkunden ohne Leistungsmessung (synthetisches SLP) Für Kunden ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung, i. d. R. < kwh Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH verwendet das synthetische Verfahren unter Verwendung von Standardlastprofilen (SLP) bei Kunden ohne RLM mit bis zu kwh im Niederspannungsnetz (NE 7). Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH behalten sich eine Änderung der kwh - Grenze vor. Netznutzung im Niederspannungsnetz ohne ¼-h-Lastgangmessung preise* preise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Entnahmestelle Kleinkunde SLP 15,60 6,39 18,56 7,60 * Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Umlagen gemäß KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 18 AblaV, Konzessionsabgabe Netznutzung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (uve) ohne ¼-h-Lastgangmessung Zur Anwendung siehe separate Verfahrensbeschreibung preise* preise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Art / Entnahmestelle Nachtspeicherheizung (SLP KNH) 1) 0,00 2,00 0,00 2,38 Wärmepumpe/Direktheizung (SLP KWP) 1) 0,00 3,80 0,00 4,52 * Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Umlagen gemäß KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 18 AblaV, Konzessionsabgabe Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt ausschließlich im NS- Netz und durch das sogenannte Lastprofilverfahren für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (uve) der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. 1) Bei Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen darf die Versorgung für bis zu 960 Stunden im Jahr unterbrochen werden. Bei Wärmepumpen, die den Jahreswärmebedarf allein decken (monovalente Wärmepumpen) oder in bivalent-parallel betriebenen Heizungsanlagen eingesetzt werden, darf die Versorgung innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Diese Regelung findet auch für andere Verbrauchseinrichtungen Anwendung, deren Versorgung nach Satz 1 oder 2 unterbrochen werden kann (z.b. Nachtspeicherheizungen und Direktheizungen). Netznutzung für kommunale Abnahmestellen ohne ¼-h-Lastgangmessung preise* preise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Art / Entnahmestelle Kommunale Abnahmestellen (SLP) 14,04 5,75 16,71 6,84 * Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Umlagen gemäß KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 18 AblaV, Konzessionsabgabe (Grundlage bildet der Wegenutzungsvertrag mit einem Rabatt von 10% auf die Netznutzungsrechnung)
3 gültig ab Version: Seite 3 von 7 Messstellenbetrieb (), Messung (M) und Abrechnung (A) preise preise M A M A Eintarifzähler 1) 3,84 9,00 12,00 4,57 10,71 14,28 Eintarifzähler Kommune 1) 3,46 8,10 10,80 4,12 9,64 12,85 Doppeltarifzähler 1) 7,20 18,66 12,20 8,57 22,21 14,52 Doppeltarifzähler Kommune 1) 6,48 16,79 10,98 7,71 19,98 13,07 ¼ h-maximumzähler (KA-Zähler) 2) 15,00 45,00 15,00 17,85 53,55 17,85 SmartMeter 3) 7,20 25,00 12,20 8,57 29,75 14,52 Prepaymentzähler 15,00 62,50 45,00 17,85 74,38 53,55 1) Preise gelten für Wechsel- und Drehstromzähler, sowie vorgangsbezogene Messung, Datenbereitstellung und Abrechnung 2) Jährliche Bereitstellung der Monatsleistungsmaxima seitens des Netzbetreibers zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes. Die Netznutzungsabrechnung erfolgt nach den Entgelten für Entnahmestellen im Niederspannungsnetz ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung. 3) Nach Verfügbarkeit, Preis ohne Kommunikationsmodul und Kommunikationsanschlüsse, Zähler nur in 3-Punkt-Version, Funknetzabdeckung wird vorausgesetzt. Das Entgelt für die Messung umfasst die jährliche Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtung in Verbindung mit der Datenweitergabe an berechtigte Dritte. Weitere Messungen werden erneut abgerechnet, ausgenommen sind Messungen aufgrund von Lieferantenwechseln (z.b. durch Ein- bzw. Auszug, usw.) Das Entgelt für die Abrechnung umfasst die jährliche Abrechnung der Netznutzung. Darüberhinausgehende Abrechnungsvorgänge werden erneut abgerechnet. Ausgenommen sind wiederum zusätzliche Berechnungen aufgrund von Lieferantenwechseln (z.b: durch Ein- bzw. Auszug, usw.) Werden über kwh Verbrauch p.a. im SLP-Verfahren festgestellt, so erfolgt die Umstellung auf eine registrierende Leistungsmessung (RLM). Zusatzkosten Messstellenbetrieb, Messung und Datenbereitstellung je manuelle Ablesung 60,00 /Vorgang 71,40 /Vorgang Entgelt für die Nutzung des NS-Wandlersatzes (Aufschlag ) 23,96 28,51 SmartMeter Kommunikationsmodul (aktuell nicht verfügbar) n.n n.n Inbetriebnahme Tarifschaltgerät (auch bei Einspeisemanagement 100 kw) 60,00 71,40 Betriebskosten Tarifschaltgerät (auch bei Einspeisemanagement 100 kw) 11,40 13,57 Inbetriebnahme Einspeisemanagement (>100 kw) 275,00 327,25 Betriebskosten Einspeisemanagement (>100 kw) 80,00 95,20 Mehr- und Mindermengen Vergütung für ungewollte Mehrmenge (Ablesung < SLP Prognose) Entgelt für ungewollte Mindermenge (Ablesung > SLP Prognose) Berechnung nach Marktpreisen Berechnung nach Marktpreisen Die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen Jahresverbrauchsprognose im synthetischen Lastprofilverfahren und dem tatsächlich verbrauchten Strom von Entnahmestellen ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung erfolgt bei der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH auf Grundlage der monatlichen Marktpreise der EEX. Reservenetzleistung Zeitliche Inanspruchnahme bis 200 h/a bis 400 h/a bis 600 h/a Entnahmestelle /kw*a /kw*a /kw*a NE 4: Umspannung HS/MS 24,93 29,92 34,90 NE 5: Mittelspannung (MS) 34,85 41,82 48,79 NE 6: Umspannung MS/NS 42,69 51,23 59,77 NE 7: Niederspannung (NS) 68,10 81,72 95,34 Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Die Zeiten eines Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann ein Netzkunde beim Netzbetreiber durch die Bestellung einer Netzreservekapazität absichern. Die Höhe der Netzreserve kann i.d.r. bis zur -Engpassleistung der Erzeugungsanlage durch den Netznutzer in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung durch den Netzbetreiber erfolgt nach einem Jahr auf Basis der in Anspruch genommenen Zeit (in Stunden). Unterjährigkeiten sind nicht gestattet.
4 gültig ab Version: Seite 4 von 7 Netznutzung allgemeine Komponenten Umlage aus Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 1 In Gemeinden bis Einwohner Konzessionsabgabe für Stromlieferungen (in allen Orten gültig) ,32 Konzessionsabgabe für Stromlieferungen innerhalb eines Schwachlasttarifes ,61 Konzessionsabgabe für Stromlieferungen an Sondervertragskunden ,11 Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw und der Jahresverbrauch beträgt mehr als kwh. Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 1 Letztverbrauchergruppe für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle A 0,254 Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a B 0,051 Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a C 0,025 Umlage aus 19 Abs. 2 StromNEV 2 Letztverbrauchergruppe für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle A 0,237 Abnahmestellen > kwh/a & < kwh für Mengen > kwh/a A+ 0,227 Abnahmestellen > kwh/a & < kwh (Stromkosten > 4% des Umsatzes) für Mengen > kwh/a A++ 0,227 Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a B 0,050 Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a C 0,025 Umlage nach 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Haftungsumlage) 3 Letztverbrauchergruppe für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle A -0,051 Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a B 0,050 Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a C 0,025 Umlage nach 18 AbLaV (Abschaltbare Lasten) 4 Zeitraum Umlage nach 18 AbLaV ,006 1 Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zuzüglich Umsatzsteuer 2 Die 19 StromNEV-Umlage wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben. 3 Die Offshore-Haftungsumlage wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben. 4 Die Abschaltbare Lasten-Umlage wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben.
5 Preisblatt Sonstige Dienstleistungen gültig ab Version: Seite 5 von 7 Sonstige Dienstleistungen Preise nach Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung. Diese werden hier nur zur Information für Sonstige Dienstleistungen aus Netznutzungs- bzw. Messvertragsverhältnissen dargestellt. Es gelten jedoch immer die aktuellen Preise nach Veröffentlichungsstand der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung. Inbetriebsetzungskosten Inbetriebsetzung Ein-/Doppeltarifzähler innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Inbetriebsetzung Ein-/Doppeltarifzähler außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Inbetriebsetzung ¼ h Lastgang-/Maxmesssatz innerhalb der regulären Arbeitszeit 120,00 142,80 Inbetriebsetzung ¼ h Lastgang-/Maxmesssatz außerhalb der regulären Arbeitszeit 180,00 214,20 Nachplombierung innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Nachplombierung außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung Mahnkosten (1. Mahnung) 5,00 5,00 Mahnkosten (ab der 2. Mahnung) 7,00 7,00 Sperrankündigung 5,00 5,95 Einstellung der Anschlussnutzung (Sperren) innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Einstellung der Anschlussnutzung (Sperren) außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperren) innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperren) außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Die Leistung der Sperrung besteht aus einer Anfahrt und einem Sperrversuch. Sollte der Anschlussnutzer/ Anschlussnehmer keinen Zutritt zum Zähler gewähren bzw. nicht anzutreffen sein, gilt der Auftrag mit Einwurf einer Sperrankündigung (vom Lieferanten beizustellen) ebenfalls als ausgeführt. Einstellung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Freileitungsnetz werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten für Einstellung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung werden in einem Betrag in Rechnung gestellt. Die reguläre Arbeitszeit, bezogen auf dieses Preisblatt ist von Mo.-Do. von 7:00-16:00 Uhr und Fr. von 7:00-12:00 Uhr
6 Preisblatt Ersatzversorgung außerhalb NAV gültig ab Version: Seite 6 von 7 Ersatzversorgung von Letztverbrauchern ohne haushaltstypische Abnahme und einem Jahresverbrauch größer kwh Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH versorgt Kunden ohne haushaltstypische Abnahme und einem Jahresverbrauch größer kwh in ihrem Netzgebiet in einer Ersatzversorgung, wenn die unten stehenden Bedingungen eintreten. Die Durchführung ist analog zu den Regelungen für Haushaltskunden nach 38 des Stromwirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. mit 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung zu sehen. Die Ersatzversorgung für Letztverbraucher ohne haushaltstypische Abnahme und einem Jahresverbrauch größer kwh tritt ein, wenn: vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann. Dies geschieht auch dann, wenn trotz der Aufforderung zur Nennung des Stromlieferanten im Netzanschluss- und Inbetriebsetzungsverfahren kein Stromlieferant benannt wird, oder nach der Inbetriebsetzung einer Einspeiseanlage mit Eigenverbrauchsmessung Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keinen Strom entsprechend der vertraglichen Pflichten des Lieferantenrahmenvertrages Strom in das Netz einspeist, z.b. infolge einer Insolvenz, einer fehlgeschlagenen An-/Abmeldung bzw. eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels. Die folgenden Bedingungen und Entgelte gelten für die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern ohne haushaltstypische Abnahme und einem Jahresverbrauch größer kwh: 1. Preise und Lieferbedingungen 1.1 Der vom Kunden in der Ersatzversorgung zu zahlende Grund- und Arbeitspreis für die Stromlieferung nach unten stehender Tabelle gilt zuzüglich den Entgelten für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, der Konzessionsabgabe, den gesetzlichen Umlagen und Abgaben (aktuell Stromsteuer, EEG-, KWKG-, Offshorehaftungs-, Abschaltbare Lasten-, 19-Umlage) auf Netznutzung und Stromlieferung nach den aktuell gültigen Preisblättern der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. 1.2 Zuzüglich zu den nach 1.1 genannten Entgelten wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 19 %) berechnet. 1.3 Die Änderungen der Entgelte nach Ziff. 1.1 und 1.2 werden gegenüber dem Letztverbraucher wirksam, in dem sie der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH gegenüber wirksam werden. Es bedarf keiner gesonderten Mitteilung an den Kunden. 1.4 Die Ersatzversorgung erfolgt grundsätzlich bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, ist es dringend erforderlich, in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abzuschließen. 1.5 Die Entgelte gelten im Netzgebiet der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. 1.6 Betroffene Kunden sind Letztverbraucher, die keinen haushaltstypischen Stromverbrauch und einen Jahresverbrauch von über kwh haben. -Entgelte für eine Ersatzversorgung RLM Grundpreispreis Arbeitspreis Entnahmeebene /Monat Aus allen Netzebenen 31,88 7,21 Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Netznutzung in der jeweiligen Netzebene, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Umlagen gemäß KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 18 AblaV, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer
7 Preisblatt Nutzung Geräte für 3. gültig ab Version: Seite 7 von 7 Entgelte für die Nutzung der Zähler der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH ohne registrierende Leistungsmessung preise preise Eintarifzähler 1) 9,00 10,71 Doppeltarifzähler 1) 18,66 22,21 ¼ h-maximumzähler (KA-Zähler) 2) 45,00 53,55 SmartMeter 3) 25,00 29,75 Die -Entgelte sind ausgewiesen inkl. des Entgeltes für den Messwandlersatz Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH bleibt auch im Falle eines Messstellenbetreiberwechsels Eigentümerin ihrer Messeinrichtungen inkl. Wandlersätze, Rundsteuerempfänger und Modem. Die Einrichtungen werden ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen vermietet. Es gelten die Regelungen der abzuschließenden Messverträge. Entgelte für die Nutzung der Zähler der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH mit registrierender Leistungsmessung preise preise NE 5: RLM* 466,38 554,99 NE 6: RLM* 255,60 304,16 NE 7: RLM* 255,60 304,16 Die -Entgelte sind ausgewiesen inkl. des Entgeltes für den Messwandlersatz Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH bleibt auch im Falle eines Messstellenbetreiberwechsels Eigentümerin ihrer Messeinrichtungen inkl. Wandlersätze, Rundsteuerempfänger und Modem. Die Einrichtungen werden ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen vermietet. Es gelten die Regelungen der abzuschließenden Messverträge. Nutzung der Einrichtung für Messung, Datenbereitstellung und Einspeisemanagement Zählerfernauslesung per GSM-Modem (Zusatz Messstellenbetrieb) 216,00 257,04 je manuelle Ablesung (z.b. bei Störungen des analogen Telefonanschlusses) 60,00 /Vorgang 71,40 /Vorgang Nutzung des MS-Wandlersatzes (Anteil Messstellenbetrieb) 234,74 279,34 Nutzung des NS-Wandlersatzes (Anteil Messstellenbetrieb) 23,96 28,51 je Signalimpulsweitergabe (Montage zu 60,00 Euro) 58,33 69,42 je zusätzliche Lastgangbereitstellung 20,00 /Vorgang 23,80 /Vorgang Inbetriebnahme Tarifschaltgerät (auch bei Einspeisemanagement 100 kw) 60,00 71,40 Betriebskosten Tarifschaltgerät (auch bei Einspeisemanagement 100 kw) 11,40 13,57 Inbetriebnahme Einspeisemanagement (>100 kw) 275,00 327,25 Betriebskosten Einspeisemanagement (>100 kw) 80,00 95,20 Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH bleibt auch im Falle eines Messstellenbetreiberwechsels Eigentümerin ihrer Messeinrichtungen inkl. Wandlersätze, Rundsteuerempfänger und Modem. Die Einrichtungen werden ausschließlich zu den hier genannten Bedingungen vermietet. Es gelten die Regelungen der abzuschließenden Messverträge. Zähler-/Messsatzprüfung Zählerbefundprüfung durch staatl. anerkannte Prüfstelle auf Wunsch des Lieferanten/Kunden ohne registrierende Leistungsmessung Zählerbefundprüfung durch staatl. anerkannte Prüfstelle auf Wunsch des Lieferanten/Kunden mit registrierender Leistungsmessung Weitere Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Ergänzenden Bedingungen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung erbracht. 168,40 200,40 286,60 341,05
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