Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich

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1 Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören. Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in Küchenchef/in, Küchenleiter/in Pos. 1 Maitre d hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1560,00 Pos. 1 Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) freie Vereinb. Pos. 2 Küchenleiter freie Vereinb. Pos. 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften 1757,00 Lohngruppe 2: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt Seite 1 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

2 Wien Gastronomie Pos. 2 Maitre d hotel, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften, Maitre d hotel-stellvertreter, Barchef 1473,00 Pos. 3 Barchef 1757,00 Pos. 4 Sou-Chef, Küchenchefstellvertreter 1634,00 Pos. 12 Küchenwirtschafterin 1367,00 Lohngruppe 3: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, die - berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und - Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in Pos. 3 Chef de rang (Abteilungschef), Barmixer, Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/frau) 1442,00 Pos. 4 Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Restaurantfachmann /frau mit Inkasso; Revier-, Frühstück-, Barkellner 1406,00 Pos. 5 Commis de rang, Restaurantfachmann/frau ohne Inkasso, Speisen-, Getränkekellner 1367,00 Pos. 5 Alleinkoch 1469,00 Pos. 6 Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer 1432,00 Lohngruppe 4: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den Seite 2 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

3 Wien Gastronomie facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Systemgastronom/in, Koch/Köchin, Bäcker/Bäckerin und Konditor/Konditorin, Portier/Portierin, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses Pos. 6 Restaurantfachmann/frau und Systemgastronom im Service im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Pos. 7 Cuisinier, Koch nach dem 1. Gehilfenjahr 1367,00 Pos. 8 Koch im 1. Gehilfenjahr, Systemgastronom im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Lohngruppe 5: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso 1349,00 Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 1349,00 Pos. 8 Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt 1349,00 Pos. 9 Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin 1349,00 Pos. 10 Küchenhilfskräfte, (z.b. Herdmädchen, Geschirrreiniger, Silberputzer) 1349,00 Pos. 11 Kellermeister 1399,00 Pos. 14 Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof 1349,00 Pos. 14 Kellner- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 1349,00 Pos. 17 Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, Laufbursche, sonstige Hilfskräfte 1349,00 Seite 3 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

4 GEHALTSTABELLE für die Angestellten in Kaffeehäusern und Gastronomiebetrieben in Wien Ab gelten nachstehende Gehälter, in Euro und brutto. Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.b. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung 2.050, , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Salesund Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage- Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs 1.950, , , , ,00

5 Beschäftigungsgruppe 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung 1.550, , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT- Assistent/in , , , , ,00

6 Beschäftigungsgruppe 4 Angestellte nach der Auslehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. im 1. und 2. Berufsjahr 1.425,-- Beschäftigungsgruppe 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis 1.400, , , , ,00 Zulagen und Zuschläge Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Fehlgeldentschädigung 30,70

7 Lehrlingsentschädigungen im 1. Lehrjahr 625,- im 2. Lehrjahr 695,- im 3. Lehrjahr 830,- Dienstzeitzulage Die Ausnahmebestimmung in Punkt F der Gehaltsordnung zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe für das Bundesland Wien (Dienstzeitzulage erst nach 10-jähriger, ununterbrochener Dienstzeit) entfällt. Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb erhöht sich das kollektivvertragliche Mindestgehalt nach fünfjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 102,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 105 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach fünfzehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 107,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zwanzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 110 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes. Wien, am

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